Planerische Steuerung und Regionalplanung der Windenergie in den Bundesländern

Frage

Wie erfolgt die planerische Steuerung der Windenergie auf Regionalplanungsebene in den Ländern und welche Ausbauziele enthalten die Raumordnungspläne? Gelingt eine Flächensteuerung mit Hilfe raumordnerischer Instrumente und wie ist der aktuelle Ausbaustand?

Vollständige Antwort

1. Flächensicherung und Steuerung der Windenergie in den Ländern

Die Länder können bestimmen, mit welcher der möglichen raumordnerischen Gebietskategorien sie die Windenergienutzung steuern wollen. Diese Festlegung kann per Erlass oder aber im obersten Raumordnungsplan auf Landesebene erfolgen.

Tabelle 1: Gebietskategorien zur Steuerung der Windenergienutzung auf Ebene der Regionalplanung (nach Bruns et al. 2016, aktualisiert)

 

Eignungsgebiete, Vorranggebiete mit Ausschlusswirkung und Vorranggebiete mit der Wirkung von Eignungsgebieten konzentrieren die Windenergienutzung innerhalb der Gebiete und entfalten eine Ausschlusswirkung nach außen. Sie steuern die Windenergienutzung abschließend. Außerhalb der mit Hilfe von „harten“ und „weichen“ Tabukriterien festgelegten Gebiete sind keine Windenergieanlagen im Außenbereich zulässig. Die Kommunen können die Gebiete nicht ohne Weiteres verändern (vergrößern oder verkleinern). Der Umfang der verfügbaren Fläche ist damit durch regionalplanerische Ausweisung weitgehend festgelegt.

Derzeit haben alle ostdeutschen Flächenländer sowie Schleswig-Holstein und Hessen diese Form der regionalplanerischen Windkonzentrationszonenplanung gewählt. In Niedersachsen ist es den Landkreisen überlassen, welche der beiden möglichen Gebietskategorien sie anwenden.

Durch Vorranggebiete (VRG) wird die Windenergienutzung nicht abschließend gesteuert. Die Ausweisung bedeutet lediglich, dass in den betreffenden Gebieten der Windenergienutzung Vorrang vor anderen – möglicherweise entgegenstehenden – Nutzungen einzuräumen ist. Die Kommunen haben hier die Möglichkeit, die Vorrangausweisungen der Regionalplanung durch Windkonzentrationszonenplanung zu konkretisieren und zu erweitern.

Einen Überblick, welche Länder/Regionen tatsächlich Gebiete für die Windenergienutzung rechtskräftig ausgewiesen haben, gibt das Bundesinstitut für Bau-, Stadt- und Raumforschung (BBSR 2014). Aktuell befasst sich ein Forschungsvorhaben des Umweltbundesamtes (UBA[1]) mit einer Bestandsaufnahme und Auswertung der Flächensicherung durch Raumordnung.

2. Mengenziele der Raumordnung (Flächenanteile) auf Landesebene (Stand 01/2019)

In mehreren Ländern haben zwischen 2012 und 2016 Ausbauziele für die Windenergie Eingang in die Landesraumordnung gefunden. Die Landesplanung hat die Ziele allerdings in der Regel als „Grundsatz“ verankert. Eine strikte Bindungswirkung für die Regionen oder gar Kommunen lässt sich daraus nicht ableiten. Lediglich in Sachsen gibt es eine – wenn auch nicht quantifizierte – Vorgabe als „Ziel der Raumordnung“.

Tabelle 2: Mengenziele in den Ländern (nach Bruns et al. 2016, aktualisiert)

Kursiv = ergänzende Regelungen, derzeit nicht rechtsverbindlich.

In Niedersachsen und Thüringen existiert eine regionale Differenzierung der Mengenziele. Die Vorgaben sind als Orientierungswerte (NI) bzw. als „Grundsatz der Raumordnung“ (TN) formuliert und damit nicht verbindlich. In Nordrhein-Westfalen wurden entsprechende Vorgaben (in Hektar pro Planungsregion) im Zuge der 2018 initiierten Änderung zurückgenommen.

In Niedersachsen wurde eine landesweite Potenzialanalyse durchgeführt. Die Ziele wurden auf Landkreisebene nach den endogenen Potenzialen differenziert. Der Erzeugungsbedarf (in Megawatt absolut) wurde auf die (zirka 40) Landkreise heruntergebrochen. Dieses Modell ist der differenzierteste Mengensteuerungs-Ansatz in einem Bundesland.

3. Gelingt eine Mengensteuerung mit Hilfe raumordnerischer Instrumente und wie ist der aktuelle Ausbaustand?

Sofern überhaupt konkrete, raumbezogene Ziele festgelegt sind, kann die Unter- oder Überschreitung regional differenzierter Mengenziele allein durch Gebietsausweisungen nicht ausgeschlossen werden. Die Ermittlung der verfügbaren Flächengröße ermöglicht nur eine näherungsweise Schätzung realisierbarer Anlagenzahlen bzw. Leistungen.

Die Zielerreichung ist nur eingeschränkt überprüfbar. Sie kann mit raumordnerischen Mitteln nicht forciert werden. Die Raum- und Regionalplanung ist eine „Angebotsplanung“. Die Umsetzung der Planung ist nicht verpflichtend und kann auch mit den Instrumenten der Raumordnung nicht forciert werden. Die Raumordnung reagiert auf Standortnachfrage und Investoreninteresse. Je kürzer die „Reaktionsdauer“ (Zeitraum für Aufstellung/Änderung/Fortschreibung der Pläne), desto bedarfsgerechter kann die Gebietsausweisung ihre Wirkung entfalten.

Eine Länderübersicht über die Ausbauziele der Bundesländer bis 2035, die bisher installierte Leistung und die Zubauleistungen im Jahr 2017 sowie die genehmigten und die bezuschlagten noch nicht genehmigten Bürgerenergieprojekte stellt das Fraunhofer IEE online zur Verfügung. Aus den Diagrammen der kartographischen Abbildung gehen die zum Teil bestehenden Diskrepanzen von Ausbauzielen und bereits verwirklichter sowie absehbar möglicher Zubauleistungen (Stand Ende 2017) hervor. Während manche Länder – insbesondere die nördlichen – ihre Ausbbauziele bereits zu zwei Dritteln erfüllt haben, stehen andere Länder diesbezüglich noch am Anfang (z. B. Baden-Württemberg).

Quellen

[1] „Analyse der kurz- und mittelfristigen Verfügbarkeit von Flächen für die Windenergienutzung an Land” (Ecofys und Fraunhofer IEE; voraussichtliche Fertigstellung 06/2019).

[2] Online unter https://www.schleswig-holstein.de/DE/Schwerpunkte/Windenergieflaechen/_documents/zweiterPlanentwurf.html.


Bruns, E.; Futterlieb, M.; Grüner, A.; Ohlhorst, D.; Sailer, F.; Wegner, N.; Wenzel, B. (2016): Instrumente für eine verbesserte räumliche Steuerung der Stromerzeugung aus erneuerbaren Energien. Endbericht zum Forschungsvorhaben. FKZ: 0325599A/B. Link zum Dokument (letzter Zugriff: 29.01.2019).

BBSR – Bundesinstitut für Bau-, Stadt- und Raumforschung (2014): Windenergieanlagen und Raumordnungsgebiete. Bearbeiter: Klaus Einig; Brigitte Zaspel-Heisters (BBSR-Analyse Kompakt 01/2014). Link zum Dokument (letzter Zugriff: 29.01.2019).

IEE-Fraunhofer (online): Windmonitor. Ausbau im Ländervergleich. Link zum Dokument (letzter Zugriff: 29.01.2019).