Fragen & Antworten

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Sie fragen – wir antworten

Das KNE erreichen zahlreiche Anfragen aus der ganzen Bandbreite der Themen der naturverträglichen Energiewende. Wir bearbeiten alle Fragen gewissenhaft und ausführlich, informieren über den aktuellsten Wissensstand und ordnen diesen ein. Wir bieten Hintergrundinformationen und empfehlen weiterführende Literatur.

Schlagwort: "Windenergie"

[73] Grundlage der Abstandsempfehlung für den Rotmilan im Helgoländer Papier

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Ist es zutreffend, dass im Helgoländer Papier 2015 vorgegeben wurde, dass „50 % der Flugaktivitäten während der Brutzeit“ Bemessungsgrundlage für die Abstandsangaben WEA/Brutplatz sind, aber beim Rotmilan aus der zitierten Publikation von Pfeiffer und Meyburg (2015) fälschlicherweise die Flugaktivitäten ausschließlich männlicher Rotmilane, ausschließlich während der Aufzuchtzeit angegeben wurden?

! Kurzantwort

Die im Helgoländer Papier angegebenen artspezifischen Abstandsempfehlungen repräsentieren den Bereich um den Neststandort, in dem der überwiegende Teil der Aktivitäten zur Brutzeit stattfindet, das heißt mehr als 50 Prozent der Flugaktivitäten. Grundsätzlich basieren die empfohlenen Mindestabstände auf Ergebnissen von Telemetriestudien, Kollisionsdaten, Funktionsraumanalysen, langjährigen Beobachtungen sowie auf der Einschätzung von Artexperten. In der Publikation von Pfeiffer und Meyburg (2015) finden sich tatsächlich nur Zahlen für männliche Rotmilane während der Aufzuchtzeit. Dabei wird ausgeführt, dass Weibchen sowohl während der eigentlichen Brutzeit als auch während der Aufzuchtzeit den Horst kaum verlassen, während die Männchen für die Nahrungsversorgung zuständig und somit flugaktiv und potenziell kollisionsgefährdet sind.

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[86] Bestandsentwicklung des Rotmilans im Kontext des Windenergieausbaus

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Immer wieder wird behauptet, dass der Ausbau der Windkraft in Deutschland den Rotmilan in seinem Bestand gefährde. Jetzt habe ich gelesen, dass sich die Bestände des Rotmilans in Deutschland auf einem historischen Höchststand befänden. Ist das korrekt? Können Sie die Bestandsentwicklung für die letzten Jahrzehnte darstellen, im Verhältnis zum gleichzeitigen Ausbau der Windkraft in Deutschland?

! Kurzantwort

Bei einer Betrachtung des gesamtdeutschen Rotmilanbestandes kann insgesamt von einem langfristig stabilen Populationstrend gesprochen werden. Betrachtet man allerdings regionale Bestandsentwicklungen und kürzere Zeiträume, ergeben sich erhebliche Unterschiede. Gleiches gilt für die Entwicklung der Windenergie. Erste Studien kommen zu dem Ergebnis, dass sich – zumindest regional – die Entwicklung der Windenergie (zukünftig) negativ auf die Bestandsentwicklung des Rotmilans auswirken könnte.

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[94] Unterschiede zwischen Umweltprüfung und Umweltverträglichkeitsprüfung bei Windenergievorhaben

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Was sind die Unterschiede zwischen Umweltprüfung (UP) in der Bauleitplanung und Umweltverträglichkeitsprüfung (UVP) bei der Zulassung von Windenergievorhaben? Kann eine UP in Einzelfällen eine UVP ersetzen?

! Kurzantwort

Bei den Umweltprüfungen gilt das Abschichtungsprinzip, um Mehrfachprüfungen zu vermeiden. Daher kann man sich auf den jeweils nachfolgenden Planungsebenen bei der Umweltprüfung (UP) bzw. im Zulassungsverfahren bei der Umweltverträglichkeitsprüfung (UVP) auf die jeweils zusätzlichen erheblichen Umweltauswirkungen des Windenergievorhabens konzentrieren. Eine UVP kann nur entfallen, wenn in einer vorgelagerten UP bereits alle, das heißt auch die betrieblichen Umweltauswirkungen berücksichtigt wurden und das Prüfergebnis nicht veraltet ist.

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[106] Einfluss von Ländervorgaben auf die Genehmigung von Windenergieanlagen

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Inwieweit beeinflussen unterschiedliche regionalplanerische und naturschutzrechtliche Vorgaben der Länder die immissionsschutzrechtliche Genehmigung von Windenergieanlagen im Außenbereich und können diese auch Bundesland-übergreifend Wirkung entfalten?

! Kurzantwort

Sowohl die konkrete Ausgestaltung und Durchführung der Regionalplanung als auch des Naturschutzrechts und der Vollzug des Bundesimmissionsschutzgesetzes liegt in der Zuständigkeit des jeweiligen Bundeslandes. Welche planungs- und genehmigungsrechtlich relevanten Vorgaben (etwa aus der Regionalplanung sowie aus gesetzeskonkretisierenden Erlassen, Arbeitshilfen oder Leitfäden) zur Anwendung kommen, richtet sich danach, in welchem Bundesland der Standort einer Windenergieanlage (WEA) liegt. Besteht ein Windenergievorhaben aus mehreren Anlagen und liegen deren Standorte in unterschiedlichen Bundesländern, sind jeweils die länderspezifischen Vorschriften in den Genehmigungsverfahren anzuwenden, in deren Kompetenzbereich die Anlage liegt. Von dem Grundsatz, dass jeweils die länderspezifischen Vorgaben anzuwenden sind, kann nicht abgewichen werden.

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[75] Zulässigkeitsmaßstäbe des BVerwG zum signifikant erhöhten Tötungsrisiko von Vögeln an

? Frage

Können Sie die Zulässigkeitsmaßstäbe des Bundesverwaltungsgerichtes aus dem Jahr 2008 im Zusammenhang mit dem Tötungsverbot und dem „signifikant erhöhten Tötungsrisiko“ sowie deren Rezeption und Entwicklung in Rechtswissenschaft und -praxis darstellen? Welche fachlichen und wissenschaftlichen Ansätze existieren zum Umgang mit den diesbezüglich bestehenden artenschutzrechtlichen Unsicherheiten?

! Kurzantwort

Mit dem Urteil vom 9. Juli 2008 hat das Bundesverwaltungsgericht im Hinblick auf die Erfüllung des artenschutzrechtlichen Verbotstatbestandes einschränkend entschieden, dass dieses nur als verwirklicht angesehen werden kann, wenn sich das Tötungsrisiko in signifikanter Weise erhöht. Seitdem gab es in diesem Zusammenhang sowohl Diskurse in der rechtswissenschaftlichen Literatur als auch weitere bundes- und verwaltungsgerichtliche Entscheidungen, die sich mit einer Konkretisierung dieses Maßstabs auseinandergesetzt haben. Als schwierig stellte sich hierbei unter anderem die Abgrenzung von Schwellenwerten dar. In Wissenschaft und Praxis haben sich mittlerweile unterschiedliche Ansätze herausgebildet, um den artenschutzrechtlichen Konflikten im Zusammenhang mit der signifikanten Erhöhung des Tötungsrisikos zu begegnen. Dazu gehören zum Beispiel pauschale Abstandsradien von Vogel-Brutstätten zu WEA, Raumnutzungsanalysen, Mortalitätsgefährdungsindizes sowie eine Reihe von Modellen zur Berechnung des Kollisionsrisikos. Alle Ansätze scheinen mehr oder weniger große spezifische Schwächen bzw. Einschränkungen zu haben, weshalb die diesbezügliche Diskussion noch nicht als abgeschlossen gelten dürfte.

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[61] Bedeutung des Rotmilans als besondere Verantwortungsart in Deutschland

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Im Rahmen der aktuellen Diskussion um den Rotmilan und den Ausbau der Windenergie in Deutschland wird immer wieder die besondere Verantwortung Deutschlands bei der Erhaltung dieser Art erwähnt. Welche Bedeutung kommt der Bezeichnung „besondere Verantwortungsart“ zu und welche Rechtsverbindlichkeit ergibt sich aus dieser?

! Kurzantwort

Der Begriff der besonderen nationalen Verantwortung wurde durch die Nationale Strategie zum Erhalt der biologischen Vielfalt aufgegriffen und in das Bundesprogramm Biologische Vielfalt übernommen. Durch das Programm können Artenhilfsmaßnahmen für den Erhalt und die Entwicklung der Verantwortungsarten sowie deren Lebensräume gefördert werden, die über rechtlich geforderte Standards hinausgehen. Weiterhin gibt das Bundesnaturschutzgesetz (BNatSchG) durch § 54 Abs. 1 und 2 dem BMUB die Möglichkeit, unter bestimmten Voraussetzungen nationale Verantwortungsarten unter strengen Schutz zu stellen. Das Konzept der nationalen Verantwortung ist zudem durch die Rechtsprechung anerkannt. Eine besondere nationale Verantwortung kann den Belangen des Artenschutzes ein höheres Gewicht verleihen.

In der ausführlichen Antwort wird auf die internationalen Ursprünge, Grundzüge und die rechtliche Einbettung im deutschen Naturschutzrecht eingegangen. Der Rotmilan als deutsche Verantwortungsart wird näher betrachtet und auch auf die Rechtsprechung im Zusammenhang Verantwortungsart und Windenergie eingegangen.

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[116] Länderübergreifende Erfassungsmethoden für Fledermäuse bei der Genehmigung von Windenergieanlagen

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Gibt es Bundesland-übergreifende Methoden zur Erfassung von Fledermäusen bei der Planung und Genehmigung von Windenergieanlagen und wie fließen Erkenntnisse und Handlungsempfehlungen aus der Forschung in die bestehenden fachlichen Leitfäden der Bundesländer ein?

! Kurzantwort

Aufgrund der föderalen Aufgaben- und Kompetenzverteilung liegt es in der Hoheit der Länder, jeweils eigene fachliche Vorgaben bei der Planung und Genehmigung von Windenergieanlagen (WEA) zu formulieren. Das gilt auch für Methodenstandards. Die Bundesebene – hier zum Beispiel das Bundesamt für Naturschutz – kann ‚lediglich‘ rahmengebende Empfehlungen formulieren, aber keine bundesweit verbindlichen Vorgaben machen. Ob und in welcher Form Erkenntnisse und Handlungsempfehlungen aus der Forschung in die bestehenden Ländervorgaben einfließen, liegt im Ermessen der einzelnen Bundesländer.

In zahlreichen Bundesländern wurden inzwischen Windenergie-Erlasse oder -Leitfäden veröffentlicht. Sie richten sich nach den in den Ländern geltenden landesrechtlichen Bestimmungen und spiegeln z. T. die regionalen und länderspezifischen Besonderheiten, aber auch die jeweiligen fachlichen und politischen Schwerpunktsetzungen wider.

Es gibt also nur länderspezifische, aber keine bundesweit einheitlich anzuwendenden, verbindlichen Standards zur Erfassung von Fledermäusen bei der Planung und Genehmigung von WEA.

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[126] Wissensstand zur Vergrämung von Fledermäusen als alternative Schutzmaßnahme zu Abschaltung von Windenergieanlagen

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Beim Thema Windenergieanlagen und Fledermäuse findet man fast nur Kollisionsminderungsmaßnahmen in Form von Anlagen-Abschaltungen während der aktiven Fledermausjagdzeiten. Gibt es bereits Untersuchungen über die erfolgreiche Vergrämung von Fledermäusen, durch Ultraschall-Sender oder durch andere Mittel? Über welche Entfernungen können Fledermäuse dadurch ferngehalten werden?

! Kurzantwort

Derzeit gibt es nach unserem Kenntnisstand in Deutschland keine technische Vergrämung von Fledermäusen an WEA, weder in der Forschung noch in der Praxis. Entsprechend liegen in Deutschland auch keine Veröffentlichungen dazu vor. Jedoch wird in der internationalen Fachliteratur über Studienergebnisse zur Vergrämung berichtet. Hierbei handelt es sich um die technischen Ansätze Ultraschall und Radarstrahlung.

Aktuell existiert keine ausgereifte technische Vergrämung mit ausreichender Wirksamkeit, die als alleinige Maßnahme dafür sorgen könnte, dass Fledermäuse aus dem Rotorbereich einer WEA vergrämt werden. Erschwerend für den (potenziellen) Einsatz derartiger Technologien kommt hinzu, dass die Frage, ob eine Vergrämung nicht einen artenschutzrechtlichen Verbotstatbestand (Störungsverbot; Schädigung) verletzt, in Fachkreisen uneinheitlich beurteilt wird und noch nicht abschließend rechtlich geklärt ist.

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[129] Berücksichtigung von Rotorgröße bei den Abschaltzeiten von Windenergieanlagen für den Fledermausschutz

? Frage

Die Festlegung von Fledermaus-Abschaltzeiten an Windenergieanlagen (WEA) und deren Überprüfung und Anpassung mittels betriebsbegleitendem "Gondelmonitoring" beruht auf Forschungsergebnissen aus dem Jahr 2011 (RENEBAT I). Wie geht die technische Fortentwicklung der WEA mit heutigen Rotordurchmessern von 120 Metern gegenüber den damaligen (70-80 Meter) in die Berechnung von Abschaltzeiten ein?

! Kurzantwort

Im Rahmen des Forschungsvorhabens RENEBAT II wurde eine Formel entwickelt, die zur Berücksichtigung unterschiedlicher Rotorblattlängen bei der Berechnung von fledermausbezogenen Abschaltzeiten von Windenergieanlagen herangezogen wird. Diese ist bereits seit längerem Bestandteil des zu diesem Zwecke im Rahmen der RENEBAT-Projekte entwickelten ProBat-Tools.

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[132] Auswirkungen von Betonfundamenten von Windenergieanlagen auf das Grundwasser

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Ist bekannt, ob es zu Schadstoffausträgen aus Betonfundamenten von Windenergieanlagen kommen kann? Um welche Stoffe handelt es sich und können diese grundwassergefährdend sein? Sind Vermeidungsmaßnahmen bzw. prophylaktische Maßnahmen im Rahmen der Bauphase möglich? Gibt es Maßnahmen zur Nachbehandlung im Bereich der Grundwasserentnahmestelle?

! Kurzantwort

Konkrete Forschungen zu Schadstoffausträgen aus WEA-Betonfundamenten sind nicht bekannt. Zur Betonherstellung werden Zement und Zusatzstoffe, wie zum Beispiel Bindemittel und Gesteinskörnungen, eingesetzt. Diese Ausgangsstoffe können prinzipiell auch das Grundwasser und den Boden gefährdende Spurenelemente enthalten, zum Beispiel Schwermetalle. Allerdings gibt es hinsichtlich der Umweltverträglichkeit von Beton und seiner Ausgangsstoffe eine Reihe von einzuhaltenden bauaufsichtlichen Regelungen, Normen und Zulassungsvoraussetzungen. Zudem gibt es mögliche Vermeidungsmaßnahmen und darüber hinaus Möglichkeiten der Nachbehandlung, wobei präventiven Maßnahmen stets der Vorzug eingeräumt werden sollte.

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