Fragen & Antworten

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Sie fragen – wir antworten

Das KNE erreichen zahlreiche Anfragen aus der ganzen Bandbreite der Themen der naturverträglichen Energiewende. Wir bearbeiten alle Fragen gewissenhaft und ausführlich, informieren über den aktuellsten Wissensstand und ordnen diesen ein. Wir bieten Hintergrundinformationen und empfehlen weiterführende Literatur.

Schlagwort: "Regionalplanung"

[160b] Änderungsmöglichkeiten bei den Planungskriterien für die Windenergie in der Abwägungsphase der Regionalplanung

? Frage

Können auf Ebene des Regionalplans während der Abwägungs-Phase – also wenn bereits alle Stellungnahmen vorliegen – die Planungskriterien noch einmal geändert werden, ohne dass eine weitere „Beteiligungs-Runde“ durchgeführt wird – zum Beispiel bei einer Abstufung von Schutzgebieten von einen „harten“ zu einem „weichen“ Tabukritierium?

! Kurzantwort

Die Beteiligung der Öffentlichkeit ist seit 2017 in § 9 des Bundesraumordnungsgesetzes (ROG) geregelt. Dieser regelt in Absatz 2 das Vorgehen, wenn ein Planentwurf geändert wird. Hiernach muss bei einer Planänderung erneut ausgelegt werden, wenn Belange erstmalig oder stärker berührt werden. Dies kann auch durch die Änderung von Planungskriterien bedingt sein.

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[196] Planerische Steuerung und Regionalplanung der Windenergie in den Bundesländern

? Frage

Wie erfolgt die planerische Steuerung der Windenergie auf Regionalplanungsebene in den Ländern und welche Ausbauziele enthalten die Raumordnungspläne? Gelingt eine Flächensteuerung mit Hilfe raumordnerischer Instrumente und wie ist der aktuelle Ausbaustand?

! Kurzantwort

Die regionalplanerische Steuerung der Windenergie erfolgt in den Bundesländern unterschiedlich. Dabei gibt es den Ansatz einer abschließenden Steuerung, bei der außerhalb ausgewiesener Gebiete keine Windenergienutzung im Außenbereich zulässig sind und den Ansatz, bei dem eine Steuerung ergänzend auch auf kommunaler Ebene möglich ist.

Einige Länder haben mittlerweile Ausbauziele in der Landesraumordnung aufgenommen, die allerdings keine strikte Verbindlichkeit entfalten.

Eine Mengensteuerung ist mit den vorhandenen raumordnerischen Instrumenten nur eingeschränkt möglich.

Während manche Länder mit ihrem Ausbaustand bereits bis zu zwei Drittel der selbst formulierten Ziele erreicht haben, haben andere Länder diesbezüglich noch einen Großteil des Weges vor sich.

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[280] Regionalplanerische Gebietskategorien als Ausschlussgrund für PV-Freiflächenanlagen

? Frage

Sind Bereiche mit potenziell hoher Wassererosionsgefahr oder regional bedeutsamer Kaltluftentstehung sowie Vorranggebiete für den Arten- und Biotopschutz oder für die Landwirtschaft Gebietskategorien, die auf der Ebene der Regionalplanung einen Ausschluss von Photovoltaik-Freiflächenanlagen rechtfertigen?

! Kurzantwort

Gebiete, die eine potenziell hohe Wassererosionsgefahr aufweisen, regional bedeutsame Kaltluftentstehungsgebiete sowie noch nicht entwickelte Vorranggebiete für den Arten- und Biotopschutz sind mit Photovoltaik-Freiflächenanlagen unter bestimmten Bedingungen durchaus vereinbar. So können potenzielle negative Effekte durch entsprechende Vorkehrungen bei Planung und Umsetzung der Anlagen vermieden werden. Eine PV-Nutzung auf rechtskräftig ausgewiesenen Vorranggebieten für die Landwirtschaft erscheint hingegen nicht vereinbar, wenn die PV-Nutzung mit der Aufgabe der landwirtschaftlichen Nutzung einhergeht.

Das vorgelegte Planungsbeispiel verfolgt einen „negativplanerischen“ Ansatz – danach werden Flächen anhand von Kriterien ausgeschlossen. Für den Ausbau der Solarenergie könnte es vorteilhafter sein, „positivplanerisch“ vorzugehen und Vorsorge- oder Vorranggebiete für Photovoltaik-Freiflächenanlagen festzusetzen.

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[328] Größenbegrenzung Solar-FFA

? Frage

Gibt es aus Sicht des Natur- und Landschaftsschutzes eine verträgliche Obergrenze für die Größe von Solar-Freiflächenanlagen? Wie ließe sich die Größe begrenzen?

! Kurzantwort

Aus Natur- und Landschaftsschutzsicht lässt sich abstrakt keine maximale Obergrenze definieren, Welche Dimensionen verträglich sind, hängt stark von der Topografie, der Kleinteiligkeit und der optischen Einbindung der Anlage ab. Um Barriereeffekte in Wildtierkorridoren zu vermeiden, sollten Projekte in Abständen von 1.000 Metern unterbrochen werden. Instrumente zur Beschränkung der Größe finden sich auf Bundes- und Kommunalebene.

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[329] Raumbedeutsamkeit von Solarparken

? Frage

Sind Solarparke raumbedeutsam und daher raumordnerisch zu steuern bzw. zu prüfen? Wenn ja, ab welcher Größe?

! Kurzantwort

Die Raumbedeutsamkeit von Solarparks ist – je nach Landes- oder Regionalvorschrift – unterschiedlich definiert. Die Größenschwellenwerte schwanken zwischen einem halben und zehn Hektar. Die Raumordnungsverordnung des Bundes sieht in § 1 für den Nutzungstyp Solarpark kein Raumordnungsverfahren vor. Ob raumbedeutsame Anlagen ab einer gewissen Größe in einem bestimmten Bundesland trotzdem einem Raumordnungsverfahren und somit einer Verträglichkeitsprüfung unterzogen werden müssen, hängt von den Bestimmungen in den Landesraumordnungsgesetzen ab. Darüber hinaus können raumbedeutsame Anlagen durch die Raumordnung gesteuert werden (Flächenausweisung im Landesentwicklungs- oder Regionalplan oder Beteiligung der Raumordnung im Bebauungsplan-Verfahren).

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