Begleitveranstaltung zum Fachgutachten „Möglichkeiten und Grenzen des artenschutzrechtlichen Ausgleichs in Solarparks“

Bis 2040 soll die installierte Leistung der Solarenergie in Deutschland auf 400 Gigawatt gesteigert werden. Dieser starke Zubau in der Landschaft lässt erwarten, dass eine Beeinträchtigung besonders und streng geschützter Arten und Lebensräume nicht an allen Standorten vollständig vermieden werden kann. In diesen Fällen ist laut § 44 BNatschG ein (vorgezogener) artenschutzrechtlicher Ausgleich notwendig, für den zusätzliche Flächen gesichert werden müssten. Wenn sich der artenschutzrechtliche Ausgleich im Solarpark verwirklichen ließe, würde das Flächen sparen und den Aufwand für die Aufstellung von Bebauungsplänen begrenzen.

Wie steht es um Zauneidechse, Feldhamster und Co? Welche besonders und streng geschützten Arten könnten von Solarparks beeinträchtigt werden? Welche Ausgleichsmaßnahmen sind innerhalb von Solarparks umsetzbar und für welche Arten muss auf externen Flächen ausgeglichen werden? Wo besteht weiterer Forschungsbedarf und welche Erfahrungen werden in der Praxis gemacht?

Diese Fragestellungen hat das Gutachterbüro BGHplan im Auftrag des KNE untersucht. Das Fachgutachten „Möglichkeiten und Grenzen des artenschutz-rechtlichen Ausgleichs in Solarparks“ wurde im Rahmen des FuE-Projekts „Solarenergie und Naturschutz: Mehr Biodiversität in Solarparks umsetzen“ (SuN-divers) durch das KNE herausgegeben. Basierend auf aktueller wissenschaftlicher Literatur und Studien zu den Auswirkungen auf Arten und Biotope werden Möglichkeiten und Grenzen eines artenschutzrechtlichen Ausgleichs innerhalb von Solarparks für ausgewählte Artengruppen des Offenlandes dargestellt.

Informieren Sie sich in der digitalen Veranstaltung über die konkreten Inhalte des Fachgutachten, stellen Sie Ihre Fragen und tauschen Sie sich zu kommunalen Praxiserfahrungen aus.

Bitte melden Sie sich bis zum 11. Oktober 2024 verbindlich an.

Anmeldung
Programm zur Veranstaltung

 

QR Code

Kommentare sind geschlossen.