Berlin, 23. Februar 2024

Presseinformation

Richtigstellung zur Meldung der BVB/FREIE WÄHLER Gruppe vom 16. Feb. 2024

Hinweis der Redaktion vom 8. Mai 2024: Diese Meldung des KNE bezieht sich auf die ursprüngliche Meldung der BVB/Freie Wähler Gruppe zum unten angegebenen Datum. Diese wurde auf deren Internetseite mittlerweile modifiziert. (In der ersten Fassung der Meldung wurde behauptet, dass die Liste auf 10 Arten reduziert wurde).

Die BVB/Freie Wähler Gruppe im Landtag Brandenburg hat am 16. Februar 2024 auf ihrer Internetseite eine Meldung unter dem Titel „Traurige Neuigkeiten: Das Windkraft-Vogelschreddern geht dank geändertem Bundesnaturschutzgesetz weiter!“ veröffentlicht.

Zu der Meldung stellt das Kompetenzzentrum Naturschutz und Energiewende (KNE) einen Sachverhalt richtig:

Die BVB/Freie Wähler-Gruppe schreibt in ihrer Meldung: „Die Anzahl, der als kollisionsgefährdet geltenden Brutvogelarten wurde von 35 auf nur noch 10 Arten reduziert.“ 

Angepasste Richtigstellung (8.Mai 2024):

Im Jahr 2015 wurden in einer Veröffentlichung der Länderarbeitsgemeinschaft der Vogelschutzwarten (das sind die Fachbehörden der Länder für den ornithologischen Artenschutz) bundesweit 37 Arten als „windenergiesensibel“ eingestuft. Die Sensibilität der Arten beruhte nur bei einem Teil der Arten auf einer Kollisionsgefährdung (bzw. festgestellten Kollisionsereignissen in Deutschland bzw. Europa). Ein Teil der Arten wurde aufgrund ihrer Störungsempfindlichkeit durch Windenergieanlagen als sensibel eingestuft.

Im Jahr 2022 legte der Bundesgesetzgeber im novellierten Bundesnaturschutzgesetz (BNatSchG) eine abschließende Liste (Anlage 1 zum § 45b Absatz 1 bis 5) mit 15 kollisionsgefährdeten Brutvogelarten fest. Im Rahmenpapier der Verhandlungen von Bund und Ländern über diese Liste kollisionsgefährdeter Brutvogelarten war zunächst eine Liste mit 12 Arten vorgeschlagen worden. Im Ergebnis der fachlichen Beratungen wurden drei Arten mehr in die Liste aufgenommen.

Wichtig ist: Dass bestimmte Arten seit 2022 nicht mehr als kollisionsgefährdet gelten, ist das Ergebnis fachlicher Beratungen. Der in der Meldung der BVB/FREIE WÄHLER weiterhin genannte Wachtelkönig gilt seit jeher primär als möglicherweise störungssensible Art. Der Schwarzstorch wurde nach fachlichen Beratungen nicht in die aktuelle Bundesliste aufgenommen. Er gilt unseres Wissens in den Ländern, in denen er vorkommt, auch weiterhin als störungsempfindliche Art. Der Bundesgesetzgeber hat in Bezug auf den artenschutzrechtlichen Störungstatbestand keine einheitlichen Vorgaben gemacht, also auch keine Listung erstellt, ergo auch keine Streichungen vorgenommen.

Die auf der BVB/FREIE WÄHLER-Meldung beigefügten Illustration abgebildeten Möwen dagegen gehören weder in Brandenburg noch anderswo zu den kollisionsgefährdeten Vogelarten.

Zum KNE

Zu den Aufgaben des Kompetenzzentrums Naturschutz und Energiewende (KNE) gehört es, strittige Debatten auf Grundlage aktueller fachwissenschaftlicher Erkenntnisse zu versachlichen. Wir stellen den Akteuren der naturverträglichen Energiewende aktuelle Wissensstände in verschiedenen Formaten zur Verfügung.

Pressekontakt
Anke Ortmann
Leiterin Presse und Öffentlichkeitsarbeit
+49 30 7673738-12
presse@naturschutz-energiewende.de

KNE-Linkedin.
X: @KNE_tweet.
Der KNE-YouTube-Kanal.
Der KNE-Podcast.
Der KNE-Newsroom im Presseportal.

Windenergieanlage und Landschaft, Foto: © raland - stock.adobe.com
Foto: © raland - stock.adobe.com