Planung und Genehmigung

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Bis 2030 soll die Stromerzeugungsleistung der Windenergieanlagen an Land auf 115 Gigawatt gesteigert werden. Sowohl die Ausweisung von Windenergiegebieten als auch die Prüfung der Zulassungsvoraussetzungen für einzelne Vorhaben wurden neu geregelt.

Auf planerischer Ebene sind die Länder dazu verpflichtet, bis 2027 bzw. 2032 landesspezifische Flächenziele zu erreichen, in dem sie Flächen festlegen, die vorrangig für die Windenergienutzung genutzt werden sollen. In dem bei der planerischen Flächenfestlegung bereits Kriterien des Natur- und Artenschutzes berücksichtigt werden und besonders sensible Gebiete ausgespart werden, kann späteren Konflikten vorgebeugt werden und Anlagen können auf vergleichsweise konfliktarmen Flächen gebündelt werden.

Bei der Zulassung von Windenergieanlagen hat der Gesetzgeber ebenfalls zahlreiche grundlegende Änderungen vorgenommen, die zur Beschleunigung von Genehmigungsverfahren führen sollen. Der Artenschutz bei Windenergieanlagen wurde mit der Einführung von § 45 b BNatSchG teilweise bundesweit standardisiert, teilweise gelten etablierte Methoden und Standards der Länder fort.

Darüber hinaus wurden gesetzliche Grundlagen für das Repowering von Windenergieanlagen geschaffen und die artenschutzrechtliche Ausnahmeprüfung modifiziert. In ausgewiesenen Windenergiegebieten kommt unter Beachtung weiterer Voraussetzungen § 6 WindBG und damit eine modifizierte Artenschutzprüfung bei der Genehmigung von WEA zur Anwendung. Der Umfang von Schutz- und Minderungsmaßnahmen zum Individuenschutz soll durch neu eingeführte Zumutbarkeitsschwellen begrenzt werden und zum Ausgleich wurden verpflichtende Zahlungen ins neue nationale Artenhilfsprogramm eingeführt. Perspektivisch wird die Umsetzung der REDIII der EU-Kommission zu weiteren Änderungen bei der Planung und Genehmigung von Windenergieanlagen führen.

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Fragen & Antworten

Wie ist mit Ansammlungen von Vögeln in der Artenschutzprüfung nach § 45b BNatSchG und in der modifizierten Artenschutzprüfung nach § 6 WindBG umzugehen?

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Wie viele Windenergieanlagen und wie viele PV-Freiflächenanlagen stehen in Deutschland in FFH-Gebieten und in Europäischen Vogelschutzgebieten und wie ist die Verteilung auf die Bundesländer?

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Unter welchen Voraussetzungen kann der Vorhabenträger bei der Genehmigung von Windenergieanlagen die Leistung jährlicher Ausgleichszahlungen in das nationale Artenhilfsprogramm vermeiden oder verringern und stattdessen Schutzmaßnahmen umsetzen?

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Welche Regelungen gelten für das Anbringen von künstlichen Nisthilfen gemäß § 45b Absatz 7 Bundesnaturschutzgesetz und welche Auswirkungen haben diese Regelungen auf die Praxis?

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In § 45b und in Anlage 2 BNatSchG sind Prozentwerte für zumutbare Ertragsverluste festgelegt, die durch Abschaltungen von Windenergieanlagen entstehen, zum Beispiel wenn ein Antikollisionssystem als Schutzmaßnahme für Vögel eingesetzt wird. Welche Funktion haben diese Werte, und lässt sich daraus – im Sinne einer Deckelung – die Möglichkeit ableiten, abschaltungsbezogene Schutzmaßnahmen in der Betriebsphase unterjährig außer Kraft zu setzen? Und was gilt diesbezüglich bei Genehmigungen in Windenergiegebieten und damit im Anwendungsbereich von § 6 WindBG?

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Im Zusammenhang mit der Windenergienutzung auf Waldflächen werden zunehmend sogenannte Kalamitätsflächen als potenzielle Standorte in den Blick genommen. Aber was sind Kalamitätsschäden bzw. -flächen, welche gehören nicht dazu, und welche Kalamitätsflächen sollten aus Naturschutzsicht vorrangig genutzt werden?

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Welche Rolle spielt die Gefährdungseinstufung von Brutvögeln nach den Roten Listen für die artenschutzrechtliche Prüfung und damit für die Zulässigkeit von Windenergieanlagen?

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Kann eine künstliche Nisthilfe, die sich in der Nähe einer bereits genehmigten Windenergieanlage befindet, entfernt werden, um so zu verhindern, dass sich eine windenergiesensible Vogelart dort ansiedelt und dies zu einem artenschutzrechtlichen Konflikt führt?

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Was muss allgemein für eine naturverträgliche Planung und Errichtung von Windenergieanlagen im Wald beachtet werden? Können Sie relevante Studien und Veröffentlichungen im Zusammenhang mit diesem Thema benennen und deren Inhalt kurz skizzieren?

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Kann eine immissionsschutzrechtliche Genehmigung für eine Windenergieanlage an Land versagt werden, weil sie aufgrund artenschutzrechtlicher Belange nur mit umfassenden Abschaltauflagen erteilt werden kann und die geplante Anlage ihr „Betriebsziel“ deshalb nicht erreichen könnte, beziehungsweise ein „wirtschaftlicher Betrieb“ nicht möglich wäre?

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Inwieweit müssen Wechselhorste besonders geschützter Vogelarten berücksichtigt werden, wenn sie nach der Erteilung einer Genehmigung für eine Windenergieanlage an Land und vor Baubeginn dieser Anlage in unmittelbarer Nähe (unter 500 m) zur geplanten Anlage entdeckt werden? Welche Behörde ist für das weitere Vorgehen zuständig, und käme zu diesem Zeitpunkt auch eine Ausnahme in Betracht?

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Welche Behörde kontrolliert die Abschaltauflagen, wenn Genehmigungen zum Betrieb von Windenergieanlagen erteilt und genutzt werden? Besteht eine Kontrollpflicht seitens der Behörde? Gibt es hierzu bestimmte Vorgaben bzw. Toleranzschwellen bei Abweichungen von den Auflagen? Welche Behörde wird tätig, wenn gegen Auflagen verstoßen wird, und wie ist ein solcher Verstoß rechtlich zu bewerten?

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Nach der EEG-Novelle 2017 erlöschen die Zuschläge für Windenergieanlagen an Land für die ersten Ausschreibungen 2019 bereits nach 24 Monaten. Inwieweit wirkt sich die verkürzte Frist auf die Umsetzbarkeit von CEF-Maßnahmen für die Haselmaus aus? Kann bei zu langen Entwicklungszeiten von CEF-Maßnahmen auf die Ausnahme nach § 45 Abs. 7 Nr. 5 BNatSchG zurückgegriffen werden?

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Welche fachlichen Anforderungen sind an die Gestaltung von Ablenkflächen für den Mäusebussard als Verminderungsmaßnahme im Rahmen eines Windenergie-Vorhabens zu stellen?

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Kann eine immissionsschutzrechtliche Genehmigung versagt werden, wenn sie zum Schutz von besonders geschützten Arten mit eklatant hohen Auflagen zur Abschaltung belegt werden müsste, und deswegen nach behördlicher Einschätzung eine Windenergieanlage nicht mehr wirtschaftlich betrieben werden könnte?

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Welche Handlungsspielräume bestehen für die Kommunen nach Abschluss der Regionalplanung bei der Ausweisung von Flächen für die Windenergie?

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Wie kommt das Vorsorgeprinzip bei der Beurteilung des signifikant erhöhten Tötungsrisikos zur Anwendung? Ist es z. B. bei Unsicherheiten bezüglich des Sachverhaltes möglich, vorsorglich ein signifikant erhöhtes Tötungsrisiko anzunehmen?

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Ist ein Totfundmonitoring an Kleinwindenergieanlagen nach Inbetriebnahme sinnvoll und wenn ja, welche Mindestanforderungen müssten hier gestellt werden? Wenn nein, welche Alternativen wären denkbar?

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Wie ist eine Deaktivierung von Greifvogelhorsten zur Vermeidung eines signifikant erhöhten Tötungsrisikos im Zusammenhang mit der Planung von Windkonzentrationszonen aus fachlicher und rechtlicher Sicht einzuschätzen? Würde durch eine Deaktivierung nicht wiederum gegen geltendes Artenschutzrecht verstoßen?

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Wann ist ein Horst eine schützenswerte Fortpflanzungsstätte nach BNatSchG?

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Podcast

#34 mit Kathrin Schwarz (KNE) | Februar 2024 Daten bilden eine wichtige Grundlage für den naturverträglichen Ausbau der Erneuerbaren Energien, um Windenergiegebiete auszuweisen und Vermeidungs- und Schutzmaßnahmen für Arten festzulegen. Welche Daten liegen vor? Wer darf sie nutzen, und wer nicht? Jetzt in Folge 34.
#10 mit Dr. Mathis Danelzik (KNE) | Juni 2021 Bei der Planung von Windenergieanlagen spielen optische Auswirkungen eine zentrale Rolle. Sachgerechte Visualisierungen sind wichtig, um mögliche Beeinträchtigungen von Anwohnenden, der Landschaft oder von Denkmälern möglichst objektiv einzuschätzen. Worauf es dabei ankommt erklärt Dr. Mathis Danelzik im Gespräch mit Dr. Torsten Raynal-Ehrke und Michael Krieger. Die Fachagentur Windenergie an Land, die Landesenergie- und Klimaschutzagentur Mecklenburg-Vorpommern und das Kompetenzzentrum Naturschutz und Energiewende haben einen praxisorientierten Leitfaden erarbeitet, um eine verlässlichere Handhabung und Prüfung von 2-D-Visualisierungen von Windenergieanlagen zu ermöglichen. Der Leitfaden „Gute fachliche Praxis für die Visualisierung von Windenergieanlagen“ beschreibt Anforderungen an eine fotobasierte 2-D-Visualisierung hinsichtlich Methodik und Darstellung sowie spezielle Erfordernisse je nach Fachbereich und Aufgabenstellung. Zusätzlich enthält er hilfreiche und praxisorientierte Informationen hinsichtlich Auswahl, Festlegung, Anfertigung und Darstellung von Betrachtungspunkten.