Publikationen

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Aufbereitung von Fachwissen zur naturverträglichen Energiewende

Bei allen Fragen rund um den Naturschutz in der Energiewende unterstützt das KNE mit fundierten Auskünften und Hinweisen. Durch die Aufbereitung verlässlicher Informationen für unterschiedlichste Fragestellungen und Themen tragen wir aktiv zur Versachlichung von Debatten bei. Dabei werden aktuelle Studien und Forschungsberichte, Fachartikel und andere Publikationen berücksichtigt. Darüber hinaus findet stetig ein Austausch mit Expertinnen und Experten statt.

Das KNE erstellt unterschiedlichste Publikationen für den Wissenstransfer  – vorwiegend digital. Darin werden Ergebnisse der Wissenschaft, aktuelle Ansätze und Fragestellungen im Zusammenhang mit der Umsetzung einer naturverträglichen Energiewende kompakt aufbereitet und in den jeweiligen Fachkontext eingeordnet.

Zusammenstellungen zu ausgewählten Themen

Zum Potenzial von Antikollisionssystemen seit 2018.

Zur Probabilistik in der Signifikanz-Bewertung.

Die KNE-Jahrbücher berichteten aus der vielfältigen Arbeit des KNE, gaben aber auch externen Autorinnen und Autoren Raum zur Veröffentlichung.

Solarpark in Landschaft
November 2020

Auswirkungen von Solarparks auf das Landschaftsbild

Der Ausbau der Solarenergie in der Freifläche steigt stark an. Es wird angenommen, dass die Beeinträchtigung des Landschaftsbildes durch Solarparks die Akzeptanz des Ausbaus in der Bevölkerung maßgeblich beeinflusst. Eine fundierte Methode zur Bewertung der Auswirkungen von Solarparks auf das Landschaftsbild ist Voraussetzung für eine angemessene Berücksichtigung des Landschaftsbildes bei der Eingriffsregelung in der Bauleitplanung. Nachvollziehbare Bewertungsschritte können die Transparenz und damit die Akzeptanz der Bewertungsergebnisse steigern sowie die Planungssicherheit für Projektierer verbessern. Vor diesem Hintergrund untersucht die vorliegende Ausarbeitung aktuelle Bewertungsverfahren und formuliert Empfehlungen für deren Verbesserung.

Relevanz für das KNE

Ziel des KNE ist es, sowohl die Energiewende als auch den Naturschutz voranzubringen. Aus diesem Grund ist der Schutz des Naturhaushaltes, aber eben auch der Landschaft, beim Ausbau der Solarenergie ein zentrales Anliegen des KNE. Ein ausreichender Schutz kann aber nur gewährt werden, wenn die Beeinträchtigungen des Vorhabens auf einem fachlich hohen Niveau bewertet werden können. Mit der vorliegenden Publikation möchte das KNE auf bestehende Mängel in der Bewertungspraxis hinweisen und aufzeigen, wie eine fachlich fundierte Bewertung des Eingriffes in das Landschaftsbild durch Solarparks aussehen könnte.
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Juni 2020

Beurteilung des einzelfallbezogenen Kollisionsrisikos für Vögel an Windenergieanlagen nach Sprötge et al. (2018)

Sprötge et al. entwickeln – vor dem Hintergrund der fachlichen Empfehlungen des Helgoländer Papiers (LAG VSW 2015) und des Mortalitäts-Gefährdungs-Index (Bernotat und Dierschke 2016) – einen alternativen Ansatz, mit dem das Kollisionsrisiko für relevante Brutvogelarten an Windenergieanlagen im Einzelfall ermittelt und hinsichtlich der Signifikanz handhabbar gemacht werden kann.

Im Fokus

  • Maßstabsbildung bei der Signifikanzbewertung,
  • kollisionsempfindliche Vogelarten,
  • „besondere Umstände“ als Voraussetzung für Signifikanz,
  • Differenzierung von Abstandsempfehlungen,
  • Plausibilisierung von Raumnutzungsanalysen,
  • artspezifische Signifikanzbewertung und Schwellenwerte.

Zentrale Inhalte

  • Ausführliche Darstellung der artenschutzrechtlichen Grundlagen und der Rechtsprechung,
  • Auswahl der relevanten Vogelarten anhand ihrer relativen Betroffenheit durch Kollisionen,
  • anlagenspezifische Mortalitätsbewertung der Vogelarten,
  • Festlegung von Bereichen, die einer Einzelfallprüfung in der Regel zugänglich bzw. nicht zugänglich sind,
  • artspezifische quantitative Bewertungsmaßstäbe auf Basis des Vergleichs von tatsächlicher Flugaktivität mit Erwartungswerten,
  • artspezifische Hinweise für die besonders relevanten Arten.

Relevanz aus Sicht des KNE

  • Sprötge et al. entwickeln – vor dem Hintergrund der fachlichen Empfehlungen des Helgoländer Papiers (LAG VSW 2015) und des Mortalitäts-Gefährdungs-Index (Bernotat und Dierschke 2016) – einen alternativen Ansatz, mit dem das Kollisionsrisiko für relevante Brutvogelarten an Windenergieanlagen einzelfallbezogen ermittelt und hinsichtlich der Signifikanz handhabbar gemacht werden kann.
  • Der Ansatz leistet einen Diskussionsbeitrag zur Konkretisierung der Signifikanzbewertung. Er besitzt Potenzial für einen nachvollziehbaren und rechtssicheren Umgang mit der Prüfung und Bewertung des Kollisionsrisikos für Vögel an Windenergieanlagen.
  • Die Vorschläge und Setzungen der Autoren sollten in die Diskussionen in den laufenden Fortschreibungsprozessen artenschutzrechtlicher Leitfäden und Empfehlungen einbezogen werden.
* Sprötge, Martin; Sellmann, Elke und Reichenbach, Marc (2018): Windkraft Vögel Artenschutz. Ein Beitrag zu den rechtlichen und fachlichen Anforderungen in der Genehmigungspraxis. Books on demand, Norderstedt. 229 S.
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Windrad vor Himmel
April 2020

10 Fragen – 10 Antworten zu Detektionssystemen

Faktenpapier zur automatisierten Detektion und ereignisbezogenen Abschaltung zur Verminderung von Vogelkollisionen an Windenergieanlagen

Beim Ausbau der erneuerbaren Energien kommt der Windenergienutzung aufgrund des großen Potenzials eine bedeutende Rolle zu. Jedoch sind konfliktarme Flächen für Windenergieanlagen mittlerweile knapp geworden. Um den Ausbau naturverträglich fortsetzen zu können, können innovative Lösungsansätze dabei helfen, die negativen Auswirkungen auf windenergiesensible Tierarten effizient zu vermindern. Detektionssysteme zur automatischen Vogelerfassung und ereignisbezogenen Betriebsregulierung haben das Potenzial, das Kollisionsrisiko von Vögeln an Windenergieanlagen und damit artenschutzrechtliche Konflikte zu reduzieren. Das KNE erreichen immer wieder Fragen zu den Funktionsweisen, den Einsatzmöglichkeiten und dem Erprobungsstand von existierenden sowie in der Entwicklung befindlichen Radar- und Kamerasystemen. Welche Detektionssysteme können für die Erkennung von Vögeln eingesetzt werden? Inwieweit sind diese Systeme bisher erprobt, und welche Studien liegen hierüber vor? Wie hoch sind die Abschaltzeiten, und mit welchen Einbußen muss gerechnet werden? Wo wird aktuell noch der größte Entwicklungsbedarf gesehen? Diese und andere häufig gestellten Fragen greift das Papier auf. Es bietet damit eine gemeinsame Wissensbasis für die nun im Weiteren anzugehende Diskussion über Mindestanforderungen, Eignungsbedingungen und Wirksamkeitsschwellen.
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Weißstorch im Flug
Februar 2020

KNE-Fachgespräch zu Artenhilfsprogrammen und Ausnahmeerteilung

Im Anschluss an das Fachgespräch „Artenhilfsprogramme und Ausnahmeerteilung nach § 45 Absatz 7 BNatSchG“ am 24. Januar 2020 in Berlin hat das KNE nun die Dokumentation der Veranstaltung veröffentlicht. Die Veröffentlichung fasst die Beiträge der Referentinnen und Referenten zusammen und gibt die maßgeblichen Inhalte der Diskussionen wieder. Abschließend bietet die Dokumentation ein Stimmungsbild der Teilnehmenden zur Wirksamkeit von Artenhilfsprogrammen, der Operationalisierung der Ausnahme und einer Kopplung beider Instrumente. Die rund 35 Vertreterinnen und Vertreter von Naturschutzorganisationen und Energieverbänden, vom Bundesministerium für Umwelt, vom Bundesamt für Naturschutz, weiteren Landesministerien und Behörden und der Rechtswissenschaft erörterten die Voraussetzungen, die Machbarkeit und die Relevanz von Artenhilfsprogrammen und der Ausnahmeerteilung für die Genehmigung von Windenergieanlagen.
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Paragraph Symbol auis Gras
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November 2019

Die Ausnahme im besonderen Artenschutzrecht

Die Ausnahme nach § 45 Abs. 7 S. 1 Nr. 5 Bundesnaturschutzgesetz (BNatSchG) kommt dann im Genehmigungsverfahren für Windenergieanlagen ins Spiel, wenn das Vorhaben artenschutzrechtliche Verbote auslösen würde, die nicht vermieden werden können. Die zuständige Behörde prüft, ob die strengen Voraussetzungen für eine Ausnahme von dem betreffenden Verbot vorliegen. Vor dem Hintergrund, dass sich in Genehmigungsverfahren für Windenergieanlagen zunehmend Konflikte mit den artenschutzrechtlichen Verboten ergeben, ist eine intensive Auseinandersetzung mit den Voraussetzungen für die Ausnahme und ihre Anwendung geboten. Hierfür befasst sich der vorliegende Beitrag zunächst mit den Rahmenbedingungen, bevor die rechtlichen Details untersucht (juristische Analyse) und die Anwendungspraxis in den einzelnen Bundesländern dargelegt wird. Dabei erweist sich die Ausnahme als ein Instrument, um das Spannungsverhältnis zwischen Windenergievorhaben und Artenschutz im Einzelfall aufzulösen. Allerdings ist die Ausnahme keine Standardlösung für die Probleme, die sich im Rahmen des besonderen Artenschutzes und dem Ausbau der Windenergie auftun.

Ausgangslage

Die Windenergie soll nach dem Willen der Bundesregierung weiter ausgebaut werden. Hierbei werden sich verstärkt Konflikte mit dem Artenschutzrecht ergeben. Dieses Spannungsfeld ist bereits spürbar; so stellt laut einer Erhebung der Fachagentur Windenergie an Land der Artenschutz das zweitgrößte Hemmnis für die Realisierung von Windenergieanlagen dar. Gleichzeitig hat die Bundesregierung beschlossen, den Ausbau der erneuerbaren Energien weiter voranzutreiben, um die Treibhausgas-Emissionen bis zum Jahr 2020 um mindestens 40 Prozent gegenüber 1990 zu senken. Die Bundesrepublik strebt an, bis zur Mitte des Jahrhunderts weitgehend treibhausgasneutral zu werden. Strom aus erneuerbaren Energien, und insbesondere aus Wind, soll hierbei der zentrale Energieträger sein. Die Ausnahme nach §  45 Abs. 7 S. 1 Nr. 5 Bundesnaturschutzgesetz (BNatSchG) soll nach dem Willen des Gesetzgebers als letztes Mittel dienen, um Verbotstatbestände zu überwinden und Projekte zuzulassen. Sie ist aber nicht als grundsätzliche Lösung für eine stockende Energiewende gedacht. Es müssen zunächst andere Lösungswege gesucht werden, die eine Regelgenehmigung ermöglichen könnten. Insbesondere sollten Standorte für Windenergieanlagen gewählt werden, die artenschutzrechtlich möglichst unproblematisch sind. Allerdings wird es – aus verschiedenen Gründen  – immer schwieriger, konfliktfreie Standorte zu finden. Eine aktuelle Studie des Bundesamtes für Naturschutz (BfN) kommt zu dem Ergebnis, dass nur noch wenige konfliktfreie Flächen zur Verfügung stehen. Dieses Dilemma von mangelnder Verfügbarkeit konfliktfreier Flächen einerseits und dem geplanten Ausbau der Windenergie andererseits, gilt es politisch und praktisch zu lösen. Die Ausnahme kann hierbei eines von mehreren Mitteln darstellen, um im Einzelfall artenschutzrechtliche Konfliktlagen zu überwinden.
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Burgturm vor Hügel mit Bäumen
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Oktober 2019

Empfehlungen zur Vereinbarkeit von WINDENERGIEAUSBAU und UNESCO-WELTERBESTÄTTEN in Deutschland

In den vergangenen Jahren ist es in Deutschland immer wieder zu Diskussionen darüber gekommen, wann geplante Windenergieanlagen zu Beeinträchtigungen von Stätten des UNESCO-Welterbes führen können. Betroffene aller Akteursgruppen empfinden die Prozesse, die zur Klärung der Verträglichkeit von Anlagen führen sollen, als unbefriedigend und formulieren Verbesserungsbedarf. Der Fachdialog war ein Diskussions- und Arbeitsprozess, an dem Mitglieder aller relevanten Akteursgruppen mitarbeiteten. Das Kompetenzzentrum Naturschutz und Energiewende agierte als neutraler Dialoggestalter und Moderator. Er erarbeitete drei gemeinsame Empfehlungen für die bessere Vereinbarkeit von Windenergieausbau und UNESCO-Welterbestätten in Deutschland. Diese betreffen
  • unterschiedliche Vorschläge, die zu besser ablaufenden Prozessen, klareren Rollen und Zuständigkeiten beitragen sollen,
  • das Ziel, allen Beteiligten mehr Verlässlichkeit in der Frage zu bieten, aus welchen Gründen welche Eigenschaften einer Welterbestätte bei der Klärung der Verträglichkeit von geplanten Anlagen berücksichtigt werden müssen. Dafür wird vorgeschlagen, eine in der Praxis handhabbare Operationalisierung des außergewöhnlichen universellen Wertes und der geschützten Attribute der Welterbestätte anzufertigen.
  • die Ausarbeitung einer guten fachlichen Praxis der Visualisierung von Windenergieanlagen vor, weil es in der Praxis immer wieder zu mangelhaften Visualisierungen komme und dies sachliche Auseinandersetzungen um Planungen erschwere.
Darüber hinaus diskutierte der Fachdialog weitere Vorschläge, die aus unterschiedlichen Gründen nicht in gemeinsame Empfehlungen mündeten, aber wichtige Hinweise, Argumente und Anliegen enthalten.

Gegenstand des Fachdialogs

Einen ersten Anstoß zum Fachdialog „Energiewende in der Nähe von UNESCO-Welterbe“ gab die Deutsche UNESCO-Kommission. Sie hatte Konflikte zwischen Windenergieplanungen und Welterbestätten beobachtet und machte das KNE auf den Diskussionsbedarf aufmerksam. In weiteren Gesprächen zeigte sich, dass Konflikte insbesondere bezüglich der Bewertung von Ansprüchen der Welterbestätten und deren eventueller Beeinträchtigung durch Windenergieanlagen entstehen. Recherchen des KNE ergaben, dass es in den letzten Jahren mindestens an fünfzehn deutschen Welterbestätten zu Auseinandersetzungen bezüglich etwaiger Beeinträchtigungen durch Vorhaben der Windenenergienutzung gekommen war. Je häufiger Fragestellungen zu der Vereinbarkeit von Windenergieplanungen und Welterbeansprüchen in guten Verfahren, mit angemessenen Methoden und gelingender Kommunikation geklärt werden können, desto besser wird es gelingen, die beiden wichtigen Ziele der Verringerung der Erderwärmung mit Hilfe der Energiewende und des Schutzes des menschlichen Erbes zu erreichen, und in Einzelfällen angemessen auszutarieren. Hierzu hat der Fachdialog einen Beitrag geleistet.
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Fledermaus hängt kopfüber.
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Oktober 2019

Empfehlungen für die QUALITÄTSSICHERUNG von FLEDERMAUSGUTACHTEN in Planung und Genehmigung von Windenergieanlagen

Anstoß für den Fachdialog war die zunehmende Diskussion um die Qualität von Artenschutzgutachten, die sich inzwischen in unterschiedlichen Untersuchungen und Initiativen niederschlägt. Der Fachdialog war ein Diskussions- und Arbeitsprozess, an dem Mitglieder aller relevanten Akteursgruppen mitarbeiteten. Das Kompetenzzentrum Naturschutz und Energiewende agierte als neutraler Dialoggestalter und Moderator. Der Fachdialog erarbeitete drei gemeinsame Empfehlungen für die Qualitätssicherung von Fledermausgutachten in Planung und Genehmigung von Windenergieanlagen. Diese betreffen
  • die naturschutzfachlichen Leitfäden der Bundesländer. Die Empfehlung beschreibt, zu welchen Aspekten die Leitfäden Regeln und Hinweise bieten sollen, damit für alle betreffenden Personen deutlich ist, welche Aufgaben sie zu erfüllen haben.
  • die notwendigen Kompetenzen von Behördenmitarbeitern, die Fledermausgutachten beurteilen. Die Empfehlung formuliert den Bedarf an einem Fortbildungssystem, das die fortlaufende Qualifizierung der Behördenmitarbeiter sicherstellt.
  • die Qualifikation von Gutachtern. Die Empfehlung benennt notwendige Kompetenzen und beschreibt den Bedarf an einem geeigneten Fortbildungssystem und Anreizen.
Darüber hinaus diskutierte der Fachdialog weitere Vorschläge und Themen, die aus unterschiedlichen Gründen nicht in gemeinsame Empfehlungen mündeten, aber wichtige Hinweise, Argumente und Anliegen enthalten.

Gegenstand des Fachdialogs

Fledermausgutachten werden regelmäßig im Zuge der Planung und Genehmigung von Windenergievorhaben sowie beim Gondelmonitoring zur Anpassung standardisierter Abschaltzeiten erstellt und im Zusammenhang mit der Bewertung der artenschutzrechtlichen Verträglichkeit, von den Prüfbehörden zugrunde gelegt.

Auf einen Handlungsbedarf hinsichtlich der Qualitätssicherung von Fledermausgutachten weisen Naturschutzverbände, Organisationen sowie einzelne wissenschaftliche Studien hin. Vorgespräche des KNE bestätigten, dass vornehmlich Behörden- und Naturschutzverbandsvertreter Verständigungs- und Handlungsbedarf zur verbesserten Qualitätssicherung der Gutachten sahen.

Vertreter der Windenergiebranche hielten das Thema auch vor dem Hintergrund der üblichen pauschalen Abschaltungen für Fledermäuse eher für eine "kleine Baustelle". Sie erklärten sich aber bereit, im Fachdialog mitzudiskutieren und ihn mit ihren Kenntnissen zu bereichern.

Hinweis der Redaktion zum verwendeten Titelbild

Den Experten und Expertinnen unter Ihnen wird nicht entgehen, dass es sich bei der auf dem Titelbild dieser Publikation abgebildeten Fledermaus mitnichten um eine windenergiesensible Art handelt. Das Bild haben wir nach gestalterischen und ästhetischen Kriterien ausgewählt. Wir hoffen sehr, dass unsere – möglicherweise leicht irritierende – Bildauswahl Sie nicht zu stark von der inhaltlichen Rezeption der Publikation ablenkt – und danken für Ihr Verständnis.
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Greifvogel vor Himmel und Windrädern
Oktober 2019

Dokumentation zur KNE-Fachkonferenz „Vogelschutz an Windenergieanlagen“

Die Dokumentation fasst die Ergebnisse der zweitägigen KNE-Fachkonferenz "Vogelschutz an Windenergieanlagen - Detektionssysteme als Chance für einen naturverträglichen Windenergieausbau?" am 15. und 16. Mai 2019 in Kassel zusammen und gibt einen Überblick über den aktuellen Kenntnisstand. Neben den Beiträgen der Referentinnen und Referenten zu laufenden Erprobungsvorhaben von Kamera- und Radarsystemen in Deutschland und zu genehmigungsrechtlichen Aspekten eines Systemeinsatzes, findet sich zudem ein Resümee der Podiumsdiskussion. Vertreterinnen und Vertreter der Wirtschaft, der behördlichen Praxis und des Naturschutzes, erörterten auf dem Podium den Bedarf nach weitergehenden technischen Vermeidungslösungen und diskutierten über potenzielle Anwendungsfälle. Trotz der unterschiedlichen Blickwinkel und Anliegen bestand Einigkeit darüber, dass Detektionssysteme einen Beitrag zum Abbau des aktuellen Genehmigungsstaus leisten können. Die Fachkonferenz verfolgte nicht nur das Ziel, Informationen bereitzustellen. Sie bot den Teilnehmenden aus allen Akteursgruppen eines naturverträglichen Windenergieausbaus auch die Möglichkeit, ihre Meinung zu den Chancen und Grenzen der Technischen Systeme zu äußern. Die Einschätzungen der mehr als 200 Teilnehmerinnen und Teilnehmer sind in der Publikation nachzulesen. Die Tagungsdokumentation wird auch in englischer Sprache veröffentlicht werden.

Wie geht es weiter?

Das KNE wird auch weiterhin zu dieser Thematik arbeiten. Das Kompetenzzentrum begleitet zudem als unabhängiger Akteur mehrere Erprobungsfälle im Bundesgebiet. Dadurch soll das Wissen über die Leistungsfähigkeit und Einsatzmöglichkeiten der Systeme unter unterschiedlichen Standortbedingungen weiter verbessert werden. Zudem sind Fachgespräche und Workshops geplant, die sich mit den Fragen beschäftigen, wo zukünftig die „Untergrenzen“, das heißt Schwellenwerte und Mindestanforderungen, für den Systemeinsatz liegen werden. Zusammen mit dem Bundesamt für Naturschutz (BfN) und der Fachagentur Windenergie an Land (FA Wind) ist darüber hinaus ein gemeinsames Papier geplant, in dem der Erkenntnisfortschritt dokumentiert und fortgeschrieben wird. Eine Fortführung der Fachkonferenz ist für 2021 vorgesehen.
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Greifvogel vor Himmel und Windrädern
April 2019

Anforderungen an eine fachlich valide Erprobung von technischen Systemen zur bedarfsgerechten Betriebsregulierung von Windenergieanlagen

Der Einsatz von technischen Systemen (insbesondere Kamera- und Radarsysteme) zur Verminderung von Vogelkollisionsrisiken an Windenergieanlagen (WEA) durch bedarfsgerechte Betriebsregulierung wird aktuell intensiv diskutiert. Es stellen sich die Fragen, ob a) diese Systeme Prognoseunsicherheiten über Kollisionsrisiken am Standort verringern können und ob b) durch die mit der Vogelerkennung gekoppelte, bedarfsgerechte Abschaltung das Kollisionsrisiko unter die Signifikanzschwelle gesenkt werden kann. Sowohl von Betreiber- als auch von Behörden- und Verbandsseite besteht ein Interesse daran, Antworten auf diese Fragen zu erhalten und Klarheit über die Einsatzmöglichkeiten von Detektionssystemen mit automatisierter Abschaltung zu gewinnen. Ob die marktverfügbaren Detektionssysteme hinreichend leistungsfähig und zuverlässig sind, um das Kollisionsrisiko unter die Signifikanzschwelle senken zu können, wurde bislang noch kaum fachwissenschaftlich untersucht. Durch die Entwicklung eines Anforderungsprofils für die fundierte Erprobung der Systeme möchte das KNE mit Unterstützung von Fachexperten und -expertinnen einen Beitrag zur Klärung dieser Frage leisten. In betreiberinitiierten Erprobungsfällen, in denen das KNE als „neutrale Instanz und Wissensträger“ einbezogen ist, dient das Anforderungsprofil als Grundlage der Beratung. Es wird jeweils zu entscheiden sein, wie die Anforderungen in den Erprobungsfällen bestmöglich erfüllt werden können. Das Anforderungsprofil kann – unter Einbeziehung von Anwendungserfahrungen aus den Erprobungsfällen in Forschung und Praxis – in einen „Leitfaden Erprobung“ münden. Hierfür werden weitere Abstimmungsschritte erforderlich sein.

Stand des Wissens und Notwendigkeit der Erprobung

Das vorliegende Papier fasst den Stand des Wissens über Rahmenbedingungen der Erprobung sowie über die Durchführung einer strukturierten und fachlich validen Erprobung der Technologien auf der Basis des Fachgesprächs zusammen. Auch wurden schriftliche Kommentare der Experten und Expertinnen zum Anforderungsprofil bei einer nachfolgenden Überarbeitung berücksichtigt und das Papier dadurch konsolidiert. Der Fokus liegt auf Systemen zur Erkennung einzelner, sich der WEA annähernden mittelgroßen bis großen Vögeln. Systeme, die eine Quantifizierung der generellen Flugaktivität von insbesondere Zugvögeln (Anzahl der Vögel pro Kilometer und Stunde) vorsehen, um dann, ab einer gewissen Anzahl, abzuschalten, werden im Folgenden nicht weiter behandelt. Der Einsatz erfolgt bei Letzteren insbesondere zur Erkennung von Kleinvögeln, die vor allem zur Zugzeit in großer Dichte vorkommen und in topografisch beeinflussten Gebieten an WEA verunfallen (schriftlicher Kommentar Janine Aschwanden). Das vorliegende Anforderungsprofil stellt einen fachlich konsolidierten Arbeitsstand dar, der durch einen fortschreitenden Erkenntnisgewinn aus ersten Erprobungsfällen iterativ weiterentwickelt werden soll. Ziel ist es, durch die Bereitstellung des Anforderungsprofils eine Orientierung für die Durchführung von Systemerprobungen in der Praxis zu leisten, um die Neutralität und Qualität der Erprobungsergebnisse zu sichern. Die Erprobungen tragen so zur Bildung einer fundierten Entscheidungsgrundlage bei, um die grundsätzliche, systemspezifische Eignung von Detektionssystemen als wirksame Verminderungsmaßnahme zu beurteilen und um eine Identifikation sinnvoller Anwendungsfälle zu ermöglichen. Natürlich kann es auch Fälle geben, in denen es der Behörde zur Klärung der Genehmigungsfähigkeit einer Einzelanlage genügt, wenn nicht das vollständige Prüfprogramm entsprechend dem Anforderungsprofil durchgeführt wird. In solchen Fällen kann jedoch keine generalisierte Zulassung des Systems als „geeignete und wirksame Verminderungsmaßnahme“ daraus abgeleitet werden.

Vorgehensweise bei der Erstellung des vorliegenden Papiers

Am 5. Juli 2018 fand ein Fachgespräch mit Experten bzw. Expertinnen aus Wissenschaft und Genehmigungspraxis (s. Anhang 10.1) statt. Die Teilnehmer und Teilnehmerinnen waren eingeladen, sich über den bisherigen Wissensstand bezüglich der Erprobung von marktverfügbaren Kamera- und Radarsystemen zu informieren. Anschließend brachten die Teilnehmenden ihre Erfahrungen in die Diskussion über Eckpunkte eines Anforderungsprofils für die Durchführung „Bottom-up“-initiierter Erprobungen ein.

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Vogel vor Himmel
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Juli 2018

Abschaltzeiten für Windenergieanlagen zum Vogelschutz nach Schreiber (2016)

Nach Auffassung von Schreiber (2016)* ist der derzeitige Umgang mit dem individuenbezogenen Tötungsverbot nach § 44 BNatSchG bei der Genehmigung von Windenergieanlagen (WEA) unbefriedigend. Er schwanke zwischen einem Totalverbot bei Vorkommen „prominenter“ kollisionsgefährdeter Vogelarten und der weitgehenden Ignorierung des Tötungsverbots bei Vorkommen häufigerer Arten. Ebenso fehlten Ansätze, die die räumliche und zeitliche Variabilität des Auftretens kollisionsgefährdeter Vogelarten über die Laufzeit von WEA berücksichtigen. Von artenschutzrechtlichen Ausnahmen nach § 45 Abs. 7 BNatSchG würde nur selten und lediglich pauschal Gebrauch gemacht, obwohl das Ausnahmeverfahren zwischen den genannten Polen vermitteln würde. Abschaltzeiten für Vogelarten würden selten festgesetzt – das Potenzial derartiger Maßnahmen der Risikominimierung würde somit nicht ausgeschöpft. Der Landkreis Osnabrück beauftragte daher ein Gutachten, in dem ein Verfahrensansatz zur Festlegung von Abschaltzeiten für die im Landkreis vorkommenden windenergiesensiblen Brutvogelarten entwickelt werden sollte. Das KNE fasst die wesentlichen Inhalte und Besonderheiten des Ansatzes zusammen und ordnet diese unter Berücksichtigung von Diskussionen, veröffentlichten Fachmeinungen und weiteren Quellen sowie eines am KNE im Dezember 2017 durchgeführten Fachgesprächs in den aktuellen fachlichen, rechtlichen und praktischen Kontext ein. Im Fokus:
  • Genehmigung von Windenergieanlagen (WEA) im Ausnahmeverfahren.
  • Festlegung von „Abschaltkontingenten“ in Abhängigkeit von der wirtschaftlichen Zumutbarkeit.
  • Flexibilisierung durch jährliche Anpassung der Abschaltungen während der gesamten Betriebslaufzeit.
Zentrale Inhalte:
  • Verfahrensvorschlag zur Genehmigung von WEA im Landkreis Osnabrück im Rahmen einer artenschutzrechtlichen Ausnahme.
  • Erweiterte Liste zu betrachtender windenergiesensibler Brutvogelarten.
  • Methodischer Ansatz zur flexiblen Steuerung anlagenspezifischer Abschaltzeiten auf Grundlage der vorkommenden Arten sowie der Niststätten- und Revierdynamik (extensives Monitoring) über die gesamte Betriebslaufzeit.
  • Vorschläge zur Festlegung und Bemessung möglicher funktionserhaltender Maßnahmen (FCS-Maßnahmen) für unvermeidbare Beeinträchtigungen.
Relevanz für die Praxis:
  • Der Ansatz wurde bisher in einzelnen Landkreisen Niedersachsens angewendet.
  • Mit der Genehmigung im Ausnahmeverfahren sollen Einschränkungen und Defizite einer „herkömmlichen“ Genehmigungspraxis bezüglich signifikant erhöhter Tötungsrisiken gemindert werden. Die Erteilung artenschutzrechtlicher Ausnahmen de facto als Regelfall ist rechtlich jedoch umstritten.
  • Der Ansatz bedarfsabhängig nachsteuerbarer Abschaltungen bietet prinzipiell Möglichkeiten für eine flexiblere und damit problemadäquatere Handhabung.
  • Die Rechtmäßigkeit der Bemessung von Abschaltkontingenten als Obergrenze in einem Aushandlungsprozess auf Basis der wirtschaftlichen Zumutbarkeit bedarf jedoch weiterer Diskussion und Klärung.
  • Die Anwendung setzt eine „Freiwilligkeit“ der Projektierer bzw. Betreiber zur wirtschaftlichen Transparenz voraus.
  • Gegen eine breite Anwendung und generelle Übertragbarkeit sprechen eine Reihe noch ungeklärter rechtlicher und fachlicher Fragen.
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