Publikationen

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Aufbereitung von Fachwissen zur naturverträglichen Energiewende

Bei allen Fragen rund um den Naturschutz in der Energiewende unterstützt das KNE mit fundierten Auskünften und Hinweisen. Durch die Aufbereitung verlässlicher Informationen für unterschiedlichste Fragestellungen und Themen tragen wir aktiv zur Versachlichung von Debatten bei. Dabei werden aktuelle Studien und Forschungsberichte, Fachartikel und andere Publikationen berücksichtigt. Darüber hinaus findet stetig ein Austausch mit Expertinnen und Experten statt.

Das KNE erstellt unterschiedlichste Publikationen für den Wissenstransfer  – vorwiegend digital. Darin werden Ergebnisse der Wissenschaft, aktuelle Ansätze und Fragestellungen im Zusammenhang mit der Umsetzung einer naturverträglichen Energiewende kompakt aufbereitet und in den jeweiligen Fachkontext eingeordnet.

Zusammenstellungen zu ausgewählten Themen

Zum Potenzial von Antikollisionssystemen seit 2018.

Zur Probabilistik in der Signifikanz-Bewertung.

Die KNE-Jahrbücher berichteten aus der vielfältigen Arbeit des KNE, gaben aber auch externen Autorinnen und Autoren Raum zur Veröffentlichung.

Schlagwort: "Artenschutz"

Gondel einer Windenergiealnlage, Foto: Holger Ohlenburg
Foto: Holger Ohlenburg
November 2021

Aktuelle Vorschläge zur Veränderung von Planung und Genehmigung der Windenergie an Land

Damit die Klimaziele der Bundesregierung erreicht werden können, muss auch der Ausbau der Windenergie an Land vorangetrieben und deutlich beschleunigt werden. Seit einiger Zeit befindet sich die Windenergie allerdings – mit Einbruch der Ausbauzahlen und nur langsamer Erholung – in einer Krise. Die Gründe hierfür sind vielfältig und reichen von Problemen im Bereich der Landes- und Regionalplanung bis hinein in die anspruchsvollen Genehmigungsverfahren von Windenergieanlagen an Land. Ebenso unterschiedlich wie die Probleme sind die Ansätze, die notwendige Beschleunigung des Ausbaus zu erreichen. Für einen zeitlich und mengenmäßig beschleunigten Ausbau der Windenergie an Land liegen viele kluge Vorschläge auf dem Tisch. Inwiefern aber genügen diese den Anforderungen des Natur- und Artenschutzes? Das Kompetenzzentrum Naturschutz und Energiewende hat ausgewählte Vorschläge in Hinblick auf den Artenschutz eingeordnet.

In Kürze

In der vorliegenden Publikation fasst das KNE wesentliche Vorschläge zum beschleunigten bzw. erleichterten Ausbau der Windenergie an Land inhaltlich zusammen und bewertet sie hinsichtlich der Bedürfnisse des Artenschutzes, einer tatsächlich eintretenden Beschleunigung und einer Verbesserung der Rechtssicherheit. Ein Themenblock befasst sich mit den Vorschlägen, die sich im derzeit geltenden Rechtsrahmen bewegen. Ein zweiter Teil ordnet diejenigen Vorschläge ein, die auf neue gesetzliche Regelungen setzen und die Planungs- bzw. die Genehmigungsebene betreffen. Auf eine Zuordnung der ausgewählten Ansätze zu konkreten Autorinnen und Autoren wird verzichtet, um den Blick auf den Kern der jeweiligen Vorschläge richten zu können. In der nächsten Zeit wird eine Konkretisierung und Operationalisierung jener Vorschläge im Mittelpunkt stehen, für die sich die neue Bundesregierung entscheidet. Umso wichtiger ist es, bei der Vorlage für die politische Beschlussfassung Weitsicht zu beweisen. Ansätze, die eine Einordnung erfahren sind unter anderem:
  • bundesweite Mengenvorgaben,
  • Kopplung der Mengenvorgabe an die Freihaltung des übrigen Außenbereichs oder Weiterentwicklung der Konzentrationszonenplanung zur Positivplanung,
  • bundeseinheitliche Abstände zur Wohnbebauung,
  • Schaffung eines Windenergie-an-Land-Gesetzes,
  • Vereinfachung der Signifikanzprüfung,
  • verlässliche Kriterien zum Eintritt in die Ausnahmeprüfung,
  • zuverlässige Umsetzung populationsstützender Maßnahmen.
Das KNE nimmt mit dieser Einordnung weder ein Ranking vor, noch werden die Differenzen der zum Teil konkurrierenden Vorschläge herausgearbeitet.
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September 2021

Kriterien für eine naturverträgliche Standortwahl von Solar-Freiflächenanlagen

Der Ausbau der Solarenergie nimmt Fahrt auf – in der Freifläche wird ein regelrechter Boom erwartet. Das ist auch dringend notwendig. Gleichzeitig ist jedoch Fläche ein knappes Gut. Deswegen muss auf Mehrfachnutzungen gesetzt werden. Im Falle der Solarparks sollten diese großen, zusammenhängenden Flächen, die einen weitgehend störungsarmen Betrieb ermöglichen, nicht nur für den Klimaschutz, sondern auch für die Biodiversität fruchtbar gemacht werden. Für einen naturverträglichen Ausbau der Solarenergie ist die Standortwahl sehr entscheidend. Viele Akteure aus den Bereichen Forschung, Verwaltung, Politik, Energiewirtschaft und Naturschutz haben daher für sich Flächentypen definiert, die entweder von einer Überstellung durch Solar-Freiflächenanlagen ausgeschlossen werden sollten, sich besonders gut als Standort eignen oder bei denen es einer Einzelfallprüfung bedarf. Dieser Kriterienkatalog bietet eine Übersicht über die Forderungen der verschiedenen Akteure und gibt die Zuordnung der Flächentypen zu den Ausschluss-, Eignungs- und Prüfgebieten durch die Akteure wieder, ohne diese zu bewerten. Sie soll an der Planung von Solar-Freiflächenanlagen beteiligte Personen dabei zu unterstützen, einschätzen zu können, welche Standorte im Allgemeinen für die Errichtung als geeignet bzw. ungeeignet eingestuft werden. Die Übersicht erhebt keinen Anspruch auf Vollständigkeit und wird regelmäßig um neue oder aktualisierte Quellen erweitert.
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September 2021

Kriterien für eine naturverträgliche Gestaltung von Solar-Freiflächenanlagen

Der Ausbau der Solarenergie nimmt Fahrt auf – in der Freifläche wird ein regelrechter Boom erwartet. Das ist auch dringend notwendig. Gleichzeitig ist jedoch Fläche ein knappes Gut. Deswegen muss auf Mehrfachnutzungen gesetzt werden. Im Falle der Solarparks sollten diese großen, zusammenhängenden Flächen, die einen weitgehend störungsarmen Betrieb ermöglichen, nicht nur für den Klimaschutz, sondern auch für die Biodiversität fruchtbar gemacht werden. Für einen naturverträglichen Ausbau der Solarenergie sind daher die Standortwahl sowie die Ausgestaltung der Solar-Freiflächenanlagen entscheidend. Die folgende Übersicht stellt eine Zusammenstellung von Kriterien sowie weiterführenden Hinweisen für eine naturverträgliche Ausgestaltung von Solar-Freiflächenanlagen aus derzeitig existierenden Planungshilfen bzw. Positionspapieren dar. Das KNE gibt die Empfehlungen der Akteure aus Verwaltung, Politik und Naturschutz wieder, ohne diese zu bewerten. Ziel ist es, an der Planung von Solar-Freiflächenanlagen beteiligte Personen dabei zu unterstützen, einschätzen zu können, welche Ansprüche mehrheitlich an die Gestaltung gestellt werden. Die Übersicht erhebt keinen Anspruch auf Vollständigkeit und wird regelmäßig um neue oder aktualisierte Quellen erweitert.
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Rotmilan im Flug - Foto: Manfrad Stöber/Adobestock.com
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August 2021

KNE-Fachgespräch Dichtezentren – fachliche und methodische Konzepte der Bundesländer

Dichtezentren haben in mehreren Bundesländern Eingang in Windenergieerlasse und/oder artenschutzrechtliche Leitfäden gefunden und haben dadurch eine Relevanz für den Windenergieausbau. In erster Linie entfalten sie diese auf Ebene der planerischen Steuerung: Dichtezentren sollen bei der Abgrenzung von Vorrang- bzw. Eignungsgebieten von der Windenergienutzung „freigehalten” werden. Darüber hinaus können Dichtezentren auch eine Relevanz für die Genehmigungsfähigkeit von einzelnen Vorhaben haben.

Ziel

Vor diesem Hintergrund und angesichts der Diskussion über die Flächenverfügbarkeit für die Windenergie liegt ein Blick auf die aktuelle Praxis nahe: Wie stellt sich der Umsetzungsstand der Dichtezentren in den Ländern dar, welche fachwissenschaftlichen Annahmen stehen dahinter, auf welcher Datengrundlage und mit welcher Methodik werden sie abgegrenzt? Ziel des KNE-Fachgespräches am 29. April 2021 mit über 150 Teilnehmenden war es, einen ersten bundesweiten Überblick über Verbreitung und Praxis zu geben (s. Gutachten von Wulfert und Schöne-Warnefeld 2021), Raum für den fachlichen Erfahrungsaustausch zu schaffen (u. a. mit ergänzenden Länder-Interviews, siehe unter Kapitel 3), und im Rahmen der Diskussion offene Fragen und fachlichen Klärungsbedarf zu identifizieren. Die Teilnehmenden tauschten sich dazu aus, wie Dichtezentren in den Ländern umgesetzt werden. Es wurde diskutiert, welche Methoden jeweils angewendet werden, um Dichtezentren zu bestimmen und ob sie die in sie gesetzten Erwartungen erfüllen. Weiterhin wurden Auswirkungen von Dichtezentren auf die Flächenverfügbarkeit für Windenergie thematisiert. Vorträge und Inputs erweiterten den Wissensstand und vertieften die Diskussion.
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Rotmilan im Flug - Foto: Manfred Stöber/adobestock.com
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April 2021

KNE-Fachgespräch Dichtezentren – die rechtliche Einordnung eines Ansatzes für mehr Artenschutz und Windenergie

Das Zusammenspiel von Dichtezentren und Windkonzentrationszonen zugunsten des populationsbezogenen Artenschutzes und der Windenergie stellt sich in den Ländern unterschiedlich dar. Nicht nur auf fachwissenschaftlicher, sondern auch auf rechtlicher Ebene werden die Dichtezentren unterschiedlich geregelt. Zudem werfen diese mit ein paar Jahren zumeist jungen Regelungen eine Reihe rechtlicher Fragen auf, die bisher nur selten Eingang in die Rechtsprechung gefunden haben. Vor dem Hintergrund einer sich in den Ländern bereits etablierenden Praxis zu Dichtezentren, ging das Fachgespräch einer ersten Einordnung dieses Ansatzes nach. Ziel des Fachgesprächs war es daher, die rechtssichere Gestaltung, Umsetzung und Weiterentwicklung von Dichtezentren zu erörtern. Konkret sollten die rechtlichen Grundlagen sowie Möglichkeiten und Grenzen der Dichtezentren diskutiert werden. Am 11. Dezember 2020 hat das KNE das "Fachgespräch Dichtezentren − Die rechtliche Einordnung eines Ansatzes für mehr Artenschutz und Windenergie“ zu der Thematik durchgeführt. Zu dem digital durchgeführten KNE-Fachgespräch trafen sich rund 30 Expertinnen und Experten mit rechts- oder fachwissenschaftlichem Hintergrund aus Ministerien, Behörden, Instituten, Kanzleien und Verbänden der Bereiche Naturschutz und Energie. Die Veröffentlichung fasst den Ansatz zu Dichtezentren, die Fragestellung und das Ziel zusammen und gibt die maßgeblichen Inhalte der Diskussionen wieder. Sie liefert darüber hinaus eine Übersicht zu den Übersicht zum Vortrag von Dr. Nils Wegner, LL.M. zur „Rechtliche(n) Einordnung von Dichtezentren im Planungsverfahren“ und zum Vortrag von Dr. Marcus Lau zu „Rechtliche Einordnung von Dichtezentren im Genehmigungsverfahren“. Rotmilan im Flug - Foto im Titel: Manfred Stöber/adobestock.com
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Rotmilan im Flug
März 2021

Wirtschaftliche Aspekte ereignisbezogener Abschaltung zum Vogelschutz an Windenergieanlagen

Die vom KNE in Auftrag gegebene Studie „Wirtschaftliche Aspekte ereignisbezogener Abschaltung zum Vogelschutz an Windenergieanlagen. Brutplatzszenarien – Ertragseinbußen – Einfluss auf die Anlagentechnik“ von Reichenbach et al. (2020)  gibt Aufschluss darüber, mit welchen Ertragseinbußen in der Stromproduktion zu rechnen ist, wenn Antikollisionssysteme zum Vogelschutz an Windenergieanlagen eingesetzt werden. Die Autoren haben außerdem beispielhafte Szenarien für den Rotmilan entwickelt, um anhand ausgewählter Parameter des Anlagenstandorts die Anzahl der Abschaltungen pro Tag abschätzen zu können. Die jährlichen Ertragseinbußen durch die ereignisbezogene Abschaltung auf Basis der ermittelten Flugaktivitäts-Szenarien betragen an den sechs deutschen Untersuchungsstandorten durchschnittlich 0,4 bis 2,3 Prozent. Die Ertragseinbußen sind damit deutlich geringer als die einer pauschalen Abschaltung (durchschnittlich 28,6 Prozent). Die Studie wurde im Rahmen des vom BfN geförderten FuE-Vorhabens „Anforderungen an technische Überwachungs- und Abschaltsysteme an Windenergieanlagen“ erstellt.

Das FuE-Vorhaben

Im Rahmen des FuE-Vorhabens „Anforderungen an technische Überwachungs- und Abschaltsysteme an Windenergieanlagen“ wurden erste Empfehlungen zu den Anforderungen an Kamera- und Radarsystemen formuliert, die Vögel automatisch erkennen und entsprechend die Windenergieanlage abschalten, um eine Kollision zu vermeiden. Das KNE führte dazu eine mehrteilige, aufeinander aufbauende Veranstaltungsreihe mit Expertenworkshops und einer Fachveranstaltung durch.
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Fahne der Europaeischen Union
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Dezember 2020

Artenschutz und Europarecht im Kontext der Windenergie

Die europäische Vogelschutzrichtlinie stellt ein strenges Artenschutzregime für europäische Vogelarten auf. Gleichzeitig eröffnet sie Möglichkeiten, von verbotenen Handlungen Ausnahmen zu gewähren, wenn die entsprechenden Voraussetzungen vorliegen. Das Bundesnaturschutzgesetz spiegelt dieses Regel-Ausnahme-Verhältnis im Grundsatz wider. Aktuell entspannt sich eine Diskussion darüber, ob Ausnahmegenehmigungen erteilt werden können, wenn Windenergieanlagen errichtet und betrieben werden sollen, obwohl prognostiziert wird, dass hierbei windenergiesensible Vogelarten getötet werden. Einerseits wird diskutiert, welcher Ausnahmegrund auf Windenergievorhaben anwendbar ist. Andererseits steht zur Debatte, ob der Ausnahmekatalog der Vogelschutzrichtlinie abschließend ist, oder ob der im Bundesnaturschutzgesetz festgeschriebene Ausnahmegrund der „zwingenden Gründe des überwiegenden öffentlichen Interesses“ auch auf europäische Vogelarten angewandt werden kann.

In Kürze

Das Rechtsgutachten von Univ.‐Prof. Dr. Ekkehard Hofmann stellt die europarechtliche Perspektive in den Vordergrund. Es untersucht aber ebenso die Auswirkungen der europarechtlichen Vorgaben auf die nationale Umsetzung. Das Gutachten analysiert auch diejenigen Ausnahmetatbestände, die bisher in der Diskussion nur wenig oder auch gar nicht beachtet wurden und steuert damit neue Perspektiven zu der bestehenden Debatte bei. Zudem wird dem Aspekt des Klimaschutzes, als übergeordnetem Ziel des Ausbaus der erneuerbaren Energien, an unterschiedlichen Stellen des Gutachtens Raum gegeben.
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Weißstorch im Flug
Februar 2020

KNE-Fachgespräch zu Artenhilfsprogrammen und Ausnahmeerteilung

Im Anschluss an das Fachgespräch „Artenhilfsprogramme und Ausnahmeerteilung nach § 45 Absatz 7 BNatSchG“ am 24. Januar 2020 in Berlin hat das KNE nun die Dokumentation der Veranstaltung veröffentlicht. Die Veröffentlichung fasst die Beiträge der Referentinnen und Referenten zusammen und gibt die maßgeblichen Inhalte der Diskussionen wieder. Abschließend bietet die Dokumentation ein Stimmungsbild der Teilnehmenden zur Wirksamkeit von Artenhilfsprogrammen, der Operationalisierung der Ausnahme und einer Kopplung beider Instrumente. Die rund 35 Vertreterinnen und Vertreter von Naturschutzorganisationen und Energieverbänden, vom Bundesministerium für Umwelt, vom Bundesamt für Naturschutz, weiteren Landesministerien und Behörden und der Rechtswissenschaft erörterten die Voraussetzungen, die Machbarkeit und die Relevanz von Artenhilfsprogrammen und der Ausnahmeerteilung für die Genehmigung von Windenergieanlagen.
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Paragraph Symbol auis Gras
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November 2019

Die Ausnahme im besonderen Artenschutzrecht

Die Ausnahme nach § 45 Abs. 7 S. 1 Nr. 5 Bundesnaturschutzgesetz (BNatSchG) kommt dann im Genehmigungsverfahren für Windenergieanlagen ins Spiel, wenn das Vorhaben artenschutzrechtliche Verbote auslösen würde, die nicht vermieden werden können. Die zuständige Behörde prüft, ob die strengen Voraussetzungen für eine Ausnahme von dem betreffenden Verbot vorliegen. Vor dem Hintergrund, dass sich in Genehmigungsverfahren für Windenergieanlagen zunehmend Konflikte mit den artenschutzrechtlichen Verboten ergeben, ist eine intensive Auseinandersetzung mit den Voraussetzungen für die Ausnahme und ihre Anwendung geboten. Hierfür befasst sich der vorliegende Beitrag zunächst mit den Rahmenbedingungen, bevor die rechtlichen Details untersucht (juristische Analyse) und die Anwendungspraxis in den einzelnen Bundesländern dargelegt wird. Dabei erweist sich die Ausnahme als ein Instrument, um das Spannungsverhältnis zwischen Windenergievorhaben und Artenschutz im Einzelfall aufzulösen. Allerdings ist die Ausnahme keine Standardlösung für die Probleme, die sich im Rahmen des besonderen Artenschutzes und dem Ausbau der Windenergie auftun.

Ausgangslage

Die Windenergie soll nach dem Willen der Bundesregierung weiter ausgebaut werden. Hierbei werden sich verstärkt Konflikte mit dem Artenschutzrecht ergeben. Dieses Spannungsfeld ist bereits spürbar; so stellt laut einer Erhebung der Fachagentur Windenergie an Land der Artenschutz das zweitgrößte Hemmnis für die Realisierung von Windenergieanlagen dar. Gleichzeitig hat die Bundesregierung beschlossen, den Ausbau der erneuerbaren Energien weiter voranzutreiben, um die Treibhausgas-Emissionen bis zum Jahr 2020 um mindestens 40 Prozent gegenüber 1990 zu senken. Die Bundesrepublik strebt an, bis zur Mitte des Jahrhunderts weitgehend treibhausgasneutral zu werden. Strom aus erneuerbaren Energien, und insbesondere aus Wind, soll hierbei der zentrale Energieträger sein. Die Ausnahme nach §  45 Abs. 7 S. 1 Nr. 5 Bundesnaturschutzgesetz (BNatSchG) soll nach dem Willen des Gesetzgebers als letztes Mittel dienen, um Verbotstatbestände zu überwinden und Projekte zuzulassen. Sie ist aber nicht als grundsätzliche Lösung für eine stockende Energiewende gedacht. Es müssen zunächst andere Lösungswege gesucht werden, die eine Regelgenehmigung ermöglichen könnten. Insbesondere sollten Standorte für Windenergieanlagen gewählt werden, die artenschutzrechtlich möglichst unproblematisch sind. Allerdings wird es – aus verschiedenen Gründen  – immer schwieriger, konfliktfreie Standorte zu finden. Eine aktuelle Studie des Bundesamtes für Naturschutz (BfN) kommt zu dem Ergebnis, dass nur noch wenige konfliktfreie Flächen zur Verfügung stehen. Dieses Dilemma von mangelnder Verfügbarkeit konfliktfreier Flächen einerseits und dem geplanten Ausbau der Windenergie andererseits, gilt es politisch und praktisch zu lösen. Die Ausnahme kann hierbei eines von mehreren Mitteln darstellen, um im Einzelfall artenschutzrechtliche Konfliktlagen zu überwinden.
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Fledermaus hängt kopfüber.
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Oktober 2019

Empfehlungen für die QUALITÄTSSICHERUNG von FLEDERMAUSGUTACHTEN in Planung und Genehmigung von Windenergieanlagen

Anstoß für den Fachdialog war die zunehmende Diskussion um die Qualität von Artenschutzgutachten, die sich inzwischen in unterschiedlichen Untersuchungen und Initiativen niederschlägt. Der Fachdialog war ein Diskussions- und Arbeitsprozess, an dem Mitglieder aller relevanten Akteursgruppen mitarbeiteten. Das Kompetenzzentrum Naturschutz und Energiewende agierte als neutraler Dialoggestalter und Moderator. Der Fachdialog erarbeitete drei gemeinsame Empfehlungen für die Qualitätssicherung von Fledermausgutachten in Planung und Genehmigung von Windenergieanlagen. Diese betreffen
  • die naturschutzfachlichen Leitfäden der Bundesländer. Die Empfehlung beschreibt, zu welchen Aspekten die Leitfäden Regeln und Hinweise bieten sollen, damit für alle betreffenden Personen deutlich ist, welche Aufgaben sie zu erfüllen haben.
  • die notwendigen Kompetenzen von Behördenmitarbeitern, die Fledermausgutachten beurteilen. Die Empfehlung formuliert den Bedarf an einem Fortbildungssystem, das die fortlaufende Qualifizierung der Behördenmitarbeiter sicherstellt.
  • die Qualifikation von Gutachtern. Die Empfehlung benennt notwendige Kompetenzen und beschreibt den Bedarf an einem geeigneten Fortbildungssystem und Anreizen.
Darüber hinaus diskutierte der Fachdialog weitere Vorschläge und Themen, die aus unterschiedlichen Gründen nicht in gemeinsame Empfehlungen mündeten, aber wichtige Hinweise, Argumente und Anliegen enthalten.

Gegenstand des Fachdialogs

Fledermausgutachten werden regelmäßig im Zuge der Planung und Genehmigung von Windenergievorhaben sowie beim Gondelmonitoring zur Anpassung standardisierter Abschaltzeiten erstellt und im Zusammenhang mit der Bewertung der artenschutzrechtlichen Verträglichkeit, von den Prüfbehörden zugrunde gelegt.

Auf einen Handlungsbedarf hinsichtlich der Qualitätssicherung von Fledermausgutachten weisen Naturschutzverbände, Organisationen sowie einzelne wissenschaftliche Studien hin. Vorgespräche des KNE bestätigten, dass vornehmlich Behörden- und Naturschutzverbandsvertreter Verständigungs- und Handlungsbedarf zur verbesserten Qualitätssicherung der Gutachten sahen.

Vertreter der Windenergiebranche hielten das Thema auch vor dem Hintergrund der üblichen pauschalen Abschaltungen für Fledermäuse eher für eine "kleine Baustelle". Sie erklärten sich aber bereit, im Fachdialog mitzudiskutieren und ihn mit ihren Kenntnissen zu bereichern.

Hinweis der Redaktion zum verwendeten Titelbild

Den Experten und Expertinnen unter Ihnen wird nicht entgehen, dass es sich bei der auf dem Titelbild dieser Publikation abgebildeten Fledermaus mitnichten um eine windenergiesensible Art handelt. Das Bild haben wir nach gestalterischen und ästhetischen Kriterien ausgewählt. Wir hoffen sehr, dass unsere – möglicherweise leicht irritierende – Bildauswahl Sie nicht zu stark von der inhaltlichen Rezeption der Publikation ablenkt – und danken für Ihr Verständnis.
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