Publikationen

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Aufbereitung von Fachwissen zur naturverträglichen Energiewende

Bei allen Fragen rund um den Naturschutz in der Energiewende unterstützt das KNE mit fundierten Auskünften und Hinweisen. Durch die Aufbereitung verlässlicher Informationen für unterschiedlichste Fragestellungen und Themen tragen wir aktiv zur Versachlichung von Debatten bei. Dabei werden aktuelle Studien und Forschungsberichte, Fachartikel und andere Publikationen berücksichtigt. Darüber hinaus findet stetig ein Austausch mit Expertinnen und Experten statt.

Das KNE erstellt unterschiedlichste Publikationen für den Wissenstransfer  – vorwiegend digital. Darin werden Ergebnisse der Wissenschaft, aktuelle Ansätze und Fragestellungen im Zusammenhang mit der Umsetzung einer naturverträglichen Energiewende kompakt aufbereitet und in den jeweiligen Fachkontext eingeordnet.

Zusammenstellungen zu ausgewählten Themen

Zum Potenzial von Antikollisionssystemen seit 2018.

Zur Probabilistik in der Signifikanz-Bewertung.

Die KNE-Jahrbücher berichteten aus der vielfältigen Arbeit des KNE, gaben aber auch externen Autorinnen und Autoren Raum zur Veröffentlichung.

Schlagwort: "Solarenergie"

Installation einer Dachphotovoltaik-Anlage, Foto: © anatoliy_gleb – adobe.stock.com
Foto: © anatoliy_gleb – adobe.stock.com
September 2022

Photovoltaiknutzung auf Gebäuden ausbauen

Ein Großteil der Dachflächen in Deutschland wird nach wie vor zur Stromerzeugung aus Solarenergie nicht genutzt. Dabei besteht im Bereich der Dach-Photovoltaik (Dach-PV) ein erhebliches Potenzial hinsichtlich einer Dezentralisierung der Energieversorgung, einer stärkeren Bürgerbeteiligung an der Energiewende sowie einer mittelbaren Schonung von Freiflächen insbesondere im ländlichen Raum, was sich günstig auf Naturschutzbelange auswirkt. Die Publikation befasst sich vorrangig mit Anlagen, die entweder auf öffentlichen, betrieblichen oder auf Gebäuden in Privateigentum errichtet und unmittelbar angeschlossen werden. Mit der Nutzung dieser Dachflächen gehen auch rechtliche Fragen und Verwaltungsrestriktionen einher: Welche Anlagentypen sind unter Dach-PV genau zu verstehen? Was bietet der Förderrahmen des neuen EEG 2023? Aber auch andersherum – welche neuen Konflikte mit dem Naturschutz entstehen durch Dach-PV? Jene und weitere Aspekte werden in dieser Ausarbeitung skizziert, um Beteiligten und Interessierten einen Überblick zu verschaffen.

Ausgangslage

Die Energiegewinnung mittels aktiver Nutzung der Solarenergie ist ein unverzichtbarer Teil des deutschen Energiemixes und wird dies auch in den nächsten Jahrzehnten bleiben. Schon jetzt unterschreiten die Stromgestehungskosten von Solarenergie diejenigen von konventionellen Energiequellen deutlich. Dieser Trend wird sich aller Wahrscheinlichkeit nach – trotz Lieferschwierigkeiten – weiter fortsetzen. Aus gemeldeten Zahlen geht hervor, dass im Juni 2022 in Deutschland insgesamt rund 2,4 Millionen Photovoltaik-Anlagen auf Dächern und Grundstücken mit einer Leistung von 62,873 Megawatt installiert waren. Die realen Zahlen dürften mithin höher liegen, da von einer gewissen Anzahl nicht erfasster Anlagen auszugehen ist. Das Potenzial heißt es auszuschöpfen. Zudem können mit den entsprechenden politischen Signalen langfristig Arbeitsplätze und ganze Branchen etabliert sowie der Gebäudesektor als „klimatechnisches Sorgenkind“ mit Nachdruck in Richtung Treibhausgasneutralität geführt werden. Auf den Gebäudesektor allein entfielen im Jahr 2020 rund 16 Prozent der Gesamtemissionen Deutschlands an CO2.
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Juni 2022

Regelungen zu Antikollisionssystemen in den Leitfäden der Länder

Seit 2018 verfolgt das KNE den Entwicklungsprozess von Radar- und Kamerasystemen, veröffentlicht die Erkenntnisse und setzt sich für eine systematische Erprobung verschiedener Systeme ein. Ziel ist es, Behörden und Anwender über die Leistungsfähigkeit der Systeme zu informieren und Aussagen über Möglichkeiten und Grenzen des Einsatzes treffen zu können. Als Ausgangspunkt für die Diskussion über Möglichkeiten und Grenzen des Einsatzes der Systeme haben wir eine Übersicht zusammengestellt, welche Regelungen zu AKS in den artenschutzrechtlichen Leitfäden der Bundesländer (siehe KNE-Leitfadenübersicht) bereits enthalten sind. Bisher führen fünf Bundesländer (Baden-Württemberg, Hessen, Sachsen, Schleswig-Holstein und Thüringen) AKS im Katalog der geeigneten Schutz- und Vermeidungsmaßnahmen zur Minderung von Vogelkollisionen auf. Für die Bundesländer Bayern, Nordrhein-Westfalen, Rheinland-Pfalz und Thüringen haben wir den Entwurfsstand abgefragt. Ihre Anwendung ist zumeist unter den Vorbehalt der weiteren Erprobung gestellt. Es wird dabei offengelassen, wie und wodurch der Nachweis der Vermeidungswirksamkeit erfolgen soll und in wessen Verantwortung die weitere Klärung liegt.
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Mai 2022

Übersicht Schutzgebiete und erneuerbare Energien

Erneuerbare Energien sollen zügig ausgebaut werden. Hierbei kommen zunehmend solche Räume in den Fokus, die innerhalb von Schutzgebieten nach dem Bundesnaturschutzgesetz liegen. Dieses Schutzgebietssystem ist bisweilen komplex und selbst nach Lektüre der einschlägigen Rechtsnormen nicht ohne Weiteres verständlich. Um einen schnellen und praktischen Überblick über die jeweiligen rechtlichen Rahmenbedingungen der einzelnen Schutzgebietstypen zu geben, hat das KNE eine entsprechende Übersicht erstellt. Die Übersicht verzichtet auf eine detailgetreue Darstellung der maßgeblichen Vorschriften des Bau- und Umweltrechts. Stattdessen werden die Kernaussagen komprimiert und insbesondere hinsichtlich Photovoltaik und Windenergie dargestellt. Letztlich kommt es für eine endgültige Beurteilung einer Anlage an einem konkreten Ort immer auf die jeweils anwendbare Schutzgebietsverordnung und deren Festlegungen an.
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Photovoltaikanlagen auf der Freifläche, Foto: Natalie Arnold
Foto: Natalie Arnold
Januar 2022

Wie Sie den Artenschutz in Solarparks optimieren

Die Ausbauziele der neuen Bundesregierung für Photovoltaik mit 200 Gigawatt bis zum Jahr 2030 sind ausgesprochen ambitioniert und stellen eine Verdreifachung der installierten Leistung gegenüber 2020 dar. Das bedeutet, dass es einen großen Zubau an Photovoltaikanlagen in der Freifläche (Solarparks), insbesondere in den ländlichen Regionen geben wird. Ihnen als Kommune bietet sich dabei die Chance, den Solarpark so zu gestalten, dass er sowohl wirtschaftlich als auch in Hinblick auf die biologische Vielfalt ein Gewinn für Ihre Gemeinde wird. Mit einer naturverträglichen Gestaltung tragen Solarparks zum Klimaschutz bei, sichern der Kommune eine klimaneutrale und zukunftssichere Energieversorgung und leisten einen wertvollen Beitrag zum Natur- und Artenschutz in der Region. Die Kommunen verfügen über die entscheidenden Hebel, um an dieser Stelle etwas zu bewirken. In unserer digitalen Broschüre geben wir Hinweise, wie sie bereits bei der Projektplanung darauf hinwirken können, dass Ihr Solarpark Belange des Natur- und Artenschutzes berücksichtigt.

In Kürze

Die Broschüre zeigt zunächst die Artenschutz-Potenziale von Solarparks auf. Mit einem guten naturschutzfachlichen Entwicklungskonzept können die zuvor häufig intensiv genutzten oder versiegelten Flächen ökologisch erheblich aufgewertet werden. Hinweise zur Standortwahl sollen dabei helfen, möglichst konfliktarme Flächen zu finden und geeignete Standorte zu identifizieren. Wie und mit welchen Instrumenten bereits im Bebauungsplanverfahren der Naturschutz mitgedacht werden kann, darüber gibt ein weiteres Kapitel Auskunft. Die Broschüre gibt außerdem Hinweise, was die Kommunen, über die obligatorischen Ausgleichsmaßnahmen hinaus, tun bzw. mit dem Projektierer vereinbaren können, damit sich die Situation von Flora und Fauna in und um einen Solarpark deutlich verbessert und wertvolle, störungsarme Lebensräume entstehen.

Hinweis Die Broschüre ist nur digital verfügbar.
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September 2021

Kriterien für eine naturverträgliche Standortwahl von Solar-Freiflächenanlagen

Der Ausbau der Solarenergie nimmt Fahrt auf – in der Freifläche wird ein regelrechter Boom erwartet. Das ist auch dringend notwendig. Gleichzeitig ist jedoch Fläche ein knappes Gut. Deswegen muss auf Mehrfachnutzungen gesetzt werden. Im Falle der Solarparks sollten diese großen, zusammenhängenden Flächen, die einen weitgehend störungsarmen Betrieb ermöglichen, nicht nur für den Klimaschutz, sondern auch für die Biodiversität fruchtbar gemacht werden. Für einen naturverträglichen Ausbau der Solarenergie ist die Standortwahl sehr entscheidend. Viele Akteure aus den Bereichen Forschung, Verwaltung, Politik, Energiewirtschaft und Naturschutz haben daher für sich Flächentypen definiert, die entweder von einer Überstellung durch Solar-Freiflächenanlagen ausgeschlossen werden sollten, sich besonders gut als Standort eignen oder bei denen es einer Einzelfallprüfung bedarf. Dieser Kriterienkatalog bietet eine Übersicht über die Forderungen der verschiedenen Akteure und gibt die Zuordnung der Flächentypen zu den Ausschluss-, Eignungs- und Prüfgebieten durch die Akteure wieder, ohne diese zu bewerten. Sie soll an der Planung von Solar-Freiflächenanlagen beteiligte Personen dabei zu unterstützen, einschätzen zu können, welche Standorte im Allgemeinen für die Errichtung als geeignet bzw. ungeeignet eingestuft werden. Die Übersicht erhebt keinen Anspruch auf Vollständigkeit und wird regelmäßig um neue oder aktualisierte Quellen erweitert.
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September 2021

Kriterien für eine naturverträgliche Gestaltung von Solar-Freiflächenanlagen

Der Ausbau der Solarenergie nimmt Fahrt auf – in der Freifläche wird ein regelrechter Boom erwartet. Das ist auch dringend notwendig. Gleichzeitig ist jedoch Fläche ein knappes Gut. Deswegen muss auf Mehrfachnutzungen gesetzt werden. Im Falle der Solarparks sollten diese großen, zusammenhängenden Flächen, die einen weitgehend störungsarmen Betrieb ermöglichen, nicht nur für den Klimaschutz, sondern auch für die Biodiversität fruchtbar gemacht werden. Für einen naturverträglichen Ausbau der Solarenergie sind daher die Standortwahl sowie die Ausgestaltung der Solar-Freiflächenanlagen entscheidend. Die folgende Übersicht stellt eine Zusammenstellung von Kriterien sowie weiterführenden Hinweisen für eine naturverträgliche Ausgestaltung von Solar-Freiflächenanlagen aus derzeitig existierenden Planungshilfen bzw. Positionspapieren dar. Das KNE gibt die Empfehlungen der Akteure aus Verwaltung, Politik und Naturschutz wieder, ohne diese zu bewerten. Ziel ist es, an der Planung von Solar-Freiflächenanlagen beteiligte Personen dabei zu unterstützen, einschätzen zu können, welche Ansprüche mehrheitlich an die Gestaltung gestellt werden. Die Übersicht erhebt keinen Anspruch auf Vollständigkeit und wird regelmäßig um neue oder aktualisierte Quellen erweitert.
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Solarpark in Landschaft
November 2020

Auswirkungen von Solarparks auf das Landschaftsbild

Der Ausbau der Solarenergie in der Freifläche steigt stark an. Es wird angenommen, dass die Beeinträchtigung des Landschaftsbildes durch Solarparks die Akzeptanz des Ausbaus in der Bevölkerung maßgeblich beeinflusst. Eine fundierte Methode zur Bewertung der Auswirkungen von Solarparks auf das Landschaftsbild ist Voraussetzung für eine angemessene Berücksichtigung des Landschaftsbildes bei der Eingriffsregelung in der Bauleitplanung. Nachvollziehbare Bewertungsschritte können die Transparenz und damit die Akzeptanz der Bewertungsergebnisse steigern sowie die Planungssicherheit für Projektierer verbessern. Vor diesem Hintergrund untersucht die vorliegende Ausarbeitung aktuelle Bewertungsverfahren und formuliert Empfehlungen für deren Verbesserung.

Relevanz für das KNE

Ziel des KNE ist es, sowohl die Energiewende als auch den Naturschutz voranzubringen. Aus diesem Grund ist der Schutz des Naturhaushaltes, aber eben auch der Landschaft, beim Ausbau der Solarenergie ein zentrales Anliegen des KNE. Ein ausreichender Schutz kann aber nur gewährt werden, wenn die Beeinträchtigungen des Vorhabens auf einem fachlich hohen Niveau bewertet werden können. Mit der vorliegenden Publikation möchte das KNE auf bestehende Mängel in der Bewertungspraxis hinweisen und aufzeigen, wie eine fachlich fundierte Bewertung des Eingriffes in das Landschaftsbild durch Solarparks aussehen könnte.
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Symbole auf grünem Hintergrund
Illustration: Tino Herrmann
Dezember 2017

Wissenschaftliches Gutachten zum Thema „Gerichtliche Auseinandersetzungen im Konfliktfeld Naturschutz und Energiewende“

Die Energiewende ist erklärtes Ziel der Bundesregierung. Der Ausstieg aus der Nutzung der Kernenergie ist beschlossene Sache. Die dadurch erforderliche Umstellung der Energieerzeugung vor allem auch auf dezentrale Energieformen, die in erster Linie auf regenerative Energieträger zurückgreifen, stellt eine wichtige und herausfordernde Aufgabe dar, der sich die Gesellschaft stellen muss. Erneuerbare Energien sind weitestgehend klimaneutral. Deshalb dient ihre Nutzung auch der Erfüllung der von Deutschland international eingegangenen Klimaschutzziele. Zudem wird durch den Rückgriff auf heimische Energieformen die Abhängigkeit von Rohstoffimporten zur Energieerzeugung gemindert. Dem Beitrag zum Klimaschutz stehen jedoch je nach regenerativem Energieträger unterschiedliche Umweltauswirkungen gegenüber. Die Nutzung erneuerbarer Energien ist also nicht per se umweltverträglich. Vielmehr tritt sie auf regionaler und lokaler Ebene häufig in Konflikt mit dort vorhandenen Interessen des Umwelt- und Naturschutzes. Diese Konfliktlage kann zwar zum Teil durch planerische und genehmigungsrechtliche Entscheidungen gemindert oder beseitigt werden, grundsätzlich Auseinandersetzungen in Bezug auf die Nutzung eines bestimmten Energieträgers vermag Planung und Zulassung jedoch nicht auszuschließen. Insofern sind auch die erneuerbaren Energieträger Gegenstand von gerichtlichen Verfahren. Je weiter der Ausbau voranschreitet, desto mehr wird die Gesellschaft in der Umwelt mit diesen Energieformen konfrontiert und desto mehr finden sich gerichtliche Auseinandersetzungen unterschiedlichster Art. Auch Belange des Naturschutzes können der Nutzung regenerativer Energieträger entgegenstehen und Gegenstand gerichtlicher Auseinandersetzungen sein. Aufgabe des wissenschaftlichen Gutachtens ist es, gerichtliche Auseinandersetzungen im Konfliktfeld Naturschutz und Energiewende zu untersuchen. Dabei soll ein akteursbezogener Blick eingenommen und eine Analyse im Hinblick auf eine zukünftige Verminderung oder Vermeidung gerichtlicher Konfliktlösungen vorgenommen werden. Konkret soll sich das Gutachten vor allem auf folgende Fragen beziehen: Wer sind die typischen Kontrahenten gerichtlicher Auseinandersetzungen um Naturschutzbelange in der Energiewende? Als typische Kontrahenten gerichtlicher Auseinandersetzungen konnten für alle vier untersuchten erneuerbaren Energieträger natürliche Personen und juristische Personen des Privatrechts sowie Personengesellschaften und Genehmigungsbehörden identifiziert werden. Dabei sind die zu betrachtenden Konstellationen jedoch unterschiedliche. Natürliche Personen und juristische Personen des Privatrechts sowie Personengesellschaften können als Befürworter (dann in der Rolle eines potenziellen Anlagenbetreibers) oder als Gegner eines Vorhabens (dann in der Rolle eines ggf. in seinen Rechten beeinträchtigten Dritten) auftreten. In Bezug auf Anlagen zur Nutzung von Wasserkraft und Windenergie können die Seite des Gegners der Anlage auch Vereinigungen und Verbände einnehmen. Bei Biomasse- und Windenergieanlagen stehen sich auf der Planungsebene häufig natürliche Personen und juristische Personen des Privatrechts sowie Personengesellschaften auf der einen Seite und Gemeinden oder sonstige Planungsträger (in Bezug auf die Regionalplanung) auf der anderen Seite gegenüber. Für die regionalplanerische Steuerung von Windenergieanlagen lassen sich auch gerichtliche Auseinandersetzungen zwischen Gemeinden und Plangeber identifizieren. Wie wurden Informationen mitgeteilt? Wie wurden sie jeweils verarbeitet und welche Schlüsse wurden gezogen? Informationen werden auf der Planungsebene vor allem über die Beteiligungsmöglichkeiten bei der Planerstellung weitergegeben. Hier kann es zu einem mehrmaligen Austausch kommen, wenn die Planung ggf. mehrfach geändert wird. Schließlich sind die der Planung zugrunde gelegten Informationen im Plan selbst, als auch im dazu verfassten Umweltbericht sowie der jeweiligen Begründung zu entnehmen. Wird ein Normenkontrollverfahren eingeleitet, werden von den jeweiligen Parteien Schriftsätze ausgetauscht, die die jeweiligen Positionen und Einwendungen darstellen und auf die der Gegenpartei reagieren. Auf der Genehmigungsebene stellt der Vorhabenträger der Genehmigungsbehörde die Informationen zu seinem Vorhaben mittels Antragsunterlagen zur Verfügung. In einem förmlichen Verfahren werde diese auch der Öffentlichkeit – mit Ausnahme der Geschäftsund Betriebsgeheimnisse – zugänglich gemacht. In einem nicht förmlichen Verfahren erfahren nur unmittelbare Nachbarn von dem Vorhaben. Soll gegen die Genehmigung vorgegangen werden, werden zunächst im Widerspruchsverfahren und sodann im Klageverfahren Schriftsätze ausgetauscht, die den Standpunkt der jeweiligen Seite darstellen und auf die Einwendungen und das Vorbringen der Gegenseite reagieren. Wie ist deren Prozessstärke einzuschätzen? Eine pauschale Aussage hierzu lässt sich nicht treffen. Entscheidend ist die jeweilige Sachkonstellation. Auch ist zwischen den Energieträgern zu unterscheiden. Gab es ein unterschiedliches Verständnis gesetzlicher und untergesetzlicher Regelungen oder gab es durchaus ein gemeinsames Verständnis (Verstehen als Voraussetzung gelingender Kommunikation)? Hierzu kann keine allgemeine Aussage getroffen werden. In Bezug auf die Nutzung der Wasserkraft lag der Konflikt bei den Entscheidungen zum Restwasserabfluss trotz Vorliegens von Leitfäden zwischen Behörde und Anlagenbetreiber zum Teil in einem unterschiedlichen Verständnis von deren Anwendung. Auch in Bezug auf die Nutzung der Windenergie konnte ein unterschiedliches Verständnis bei der Bemessung der Ausgleichszahlungen von Landschaftsbildbeeinträchtigungen und bei der Anwendung artenschutzrechtlicher Leitfäden (Helgoland-Papier) als Konfliktgegenstand identifiziert werden. In Bezug auf die Biomassenutzung entzünden sich Streitigkeiten zum Teil an den Anforderungen für die Privilegierung dieser Anlagen im Außenbereich. Schließlich kommt es bei der Anwendung von Ausnahmeregelungen oder Befreiungsmöglichkeiten zu Streitigkeiten in Bezug auf das Ergebnis. In Bezug auf die planerische Steuerung von Windenergieanlagen war festzustellen, dass die Vorgaben des Bundesverwaltungsgerichtes von den Plangebern unterschiedlich angewandt wurden. Und auch die Zuordnung der Kriterien zu „harten“ und „weichen“ Tabuzonen ist auf Grund unterschiedlicher Einordnungen durch die Oberverwaltungsgerichte und Verwaltungsgerichtshöfe konfliktbehaftet. Gibt es typische Gewinner gerichtlicher Auseinandersetzungen? Ein typischer „Gewinner“ oder „Verlierer“ konnte für die vier untersuchten erneuerbaren Energieträger nicht identifiziert werden. Dafür sind die jeweiligen Konflikte auch zu speziell und zum Teil einzigartig. Weder „gewinnt“ immer die Behörde oder der Umweltverband noch „verliert“ stets der Gegner einer Anlage zur Nutzung erneuerbarer Energien oder umgekehrt. Allenfalls für bestimmte Fallkonstellationen lassen sich Aussagen treffen. So wurden im hier untersuchten Umfang Verfahren, die eine Anlagenerrichtung oder eine Anlagenänderung ohne Genehmigung (Solaranlage, Wasserkraftanlage) zum Gegenstand hatten, immer zugunsten der Behörde entschieden. Auch scheinen potenzielle Windkraftanlagenbetreiber häufig mit ihren Normenkontrollanträgen gegen Konzentrationszonenplanungen durchzudringen, was jedoch vor allem daran liegt, dass die jeweiligen Planungsträger Fehler in der Planungsaufstellung begehen, die zum Teil einfach zu rügen sind. Welche Konfliktinhalte wurden im Vorfeld der gerichtlichen Auseinandersetzung von den Akteuren kommuniziert, sofern aus den Urteilen erkennbar?

Vielfach lassen sich die im Vorfeld einer gerichtlichen Entscheidung geäußerten Konfliktinhalte der Tatbestandsschilderung in der Entscheidung entnehmen. Dies gilt sowohl für erstinstanzliche als auch für obergerichtliche Entscheidungen. Eine pauschalisierte Aussage auf alle Energieträger bezogen kann hier nicht getroffen werden.

Woran scheiterte eine Regelung ggf. trotz eines gemeinsamen Verständnisses? Waren Versäumnisse nur noch mit größerem zeitlichen und finanziellen Aufwand zu beheben (z. B. nachträgliche FFH-Verträglichkeitsprüfung) oder bestand eine Alternative gar nur noch im Abbruch des Vorhabens? Hierzu lassen sich keine Aussagen treffen. An wem und woran scheiterte eine gütliche Lösung des Konflikts? Grund für das Scheitern einer gütlichen Lösung waren grundsätzlich unterschiedliche Interessenlagen, die durch die Planungsverfahren und Genehmigungsverfahren nicht gelöst werden konnten.
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