Publikationen

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Aufbereitung von Fachwissen zur naturverträglichen Energiewende

Bei allen Fragen rund um den Naturschutz in der Energiewende unterstützt das KNE mit fundierten Auskünften und Hinweisen. Durch die Aufbereitung verlässlicher Informationen für unterschiedlichste Fragestellungen und Themen tragen wir aktiv zur Versachlichung von Debatten bei. Dabei werden aktuelle Studien und Forschungsberichte, Fachartikel und andere Publikationen berücksichtigt. Darüber hinaus findet stetig ein Austausch mit Expertinnen und Experten statt.

Das KNE erstellt unterschiedlichste Publikationen für den Wissenstransfer  – vorwiegend digital. Darin werden Ergebnisse der Wissenschaft, aktuelle Ansätze und Fragestellungen im Zusammenhang mit der Umsetzung einer naturverträglichen Energiewende kompakt aufbereitet und in den jeweiligen Fachkontext eingeordnet.

Zusammenstellungen zu ausgewählten Themen

Zum Potenzial von Antikollisionssystemen seit 2018.

Zur Probabilistik in der Signifikanz-Bewertung.

Die KNE-Jahrbücher berichteten aus der vielfältigen Arbeit des KNE, gaben aber auch externen Autorinnen und Autoren Raum zur Veröffentlichung.

Schlagwort: "Genehmigungsverfahren"

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November 2019

Die Ausnahme im besonderen Artenschutzrecht

Die Ausnahme nach § 45 Abs. 7 S. 1 Nr. 5 Bundesnaturschutzgesetz (BNatSchG) kommt dann im Genehmigungsverfahren für Windenergieanlagen ins Spiel, wenn das Vorhaben artenschutzrechtliche Verbote auslösen würde, die nicht vermieden werden können. Die zuständige Behörde prüft, ob die strengen Voraussetzungen für eine Ausnahme von dem betreffenden Verbot vorliegen. Vor dem Hintergrund, dass sich in Genehmigungsverfahren für Windenergieanlagen zunehmend Konflikte mit den artenschutzrechtlichen Verboten ergeben, ist eine intensive Auseinandersetzung mit den Voraussetzungen für die Ausnahme und ihre Anwendung geboten. Hierfür befasst sich der vorliegende Beitrag zunächst mit den Rahmenbedingungen, bevor die rechtlichen Details untersucht (juristische Analyse) und die Anwendungspraxis in den einzelnen Bundesländern dargelegt wird. Dabei erweist sich die Ausnahme als ein Instrument, um das Spannungsverhältnis zwischen Windenergievorhaben und Artenschutz im Einzelfall aufzulösen. Allerdings ist die Ausnahme keine Standardlösung für die Probleme, die sich im Rahmen des besonderen Artenschutzes und dem Ausbau der Windenergie auftun.

Ausgangslage

Die Windenergie soll nach dem Willen der Bundesregierung weiter ausgebaut werden. Hierbei werden sich verstärkt Konflikte mit dem Artenschutzrecht ergeben. Dieses Spannungsfeld ist bereits spürbar; so stellt laut einer Erhebung der Fachagentur Windenergie an Land der Artenschutz das zweitgrößte Hemmnis für die Realisierung von Windenergieanlagen dar. Gleichzeitig hat die Bundesregierung beschlossen, den Ausbau der erneuerbaren Energien weiter voranzutreiben, um die Treibhausgas-Emissionen bis zum Jahr 2020 um mindestens 40 Prozent gegenüber 1990 zu senken. Die Bundesrepublik strebt an, bis zur Mitte des Jahrhunderts weitgehend treibhausgasneutral zu werden. Strom aus erneuerbaren Energien, und insbesondere aus Wind, soll hierbei der zentrale Energieträger sein. Die Ausnahme nach §  45 Abs. 7 S. 1 Nr. 5 Bundesnaturschutzgesetz (BNatSchG) soll nach dem Willen des Gesetzgebers als letztes Mittel dienen, um Verbotstatbestände zu überwinden und Projekte zuzulassen. Sie ist aber nicht als grundsätzliche Lösung für eine stockende Energiewende gedacht. Es müssen zunächst andere Lösungswege gesucht werden, die eine Regelgenehmigung ermöglichen könnten. Insbesondere sollten Standorte für Windenergieanlagen gewählt werden, die artenschutzrechtlich möglichst unproblematisch sind. Allerdings wird es – aus verschiedenen Gründen  – immer schwieriger, konfliktfreie Standorte zu finden. Eine aktuelle Studie des Bundesamtes für Naturschutz (BfN) kommt zu dem Ergebnis, dass nur noch wenige konfliktfreie Flächen zur Verfügung stehen. Dieses Dilemma von mangelnder Verfügbarkeit konfliktfreier Flächen einerseits und dem geplanten Ausbau der Windenergie andererseits, gilt es politisch und praktisch zu lösen. Die Ausnahme kann hierbei eines von mehreren Mitteln darstellen, um im Einzelfall artenschutzrechtliche Konfliktlagen zu überwinden.
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Fledermaus hängt kopfüber.
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Oktober 2019

Empfehlungen für die QUALITÄTSSICHERUNG von FLEDERMAUSGUTACHTEN in Planung und Genehmigung von Windenergieanlagen

Anstoß für den Fachdialog war die zunehmende Diskussion um die Qualität von Artenschutzgutachten, die sich inzwischen in unterschiedlichen Untersuchungen und Initiativen niederschlägt. Der Fachdialog war ein Diskussions- und Arbeitsprozess, an dem Mitglieder aller relevanten Akteursgruppen mitarbeiteten. Das Kompetenzzentrum Naturschutz und Energiewende agierte als neutraler Dialoggestalter und Moderator. Der Fachdialog erarbeitete drei gemeinsame Empfehlungen für die Qualitätssicherung von Fledermausgutachten in Planung und Genehmigung von Windenergieanlagen. Diese betreffen
  • die naturschutzfachlichen Leitfäden der Bundesländer. Die Empfehlung beschreibt, zu welchen Aspekten die Leitfäden Regeln und Hinweise bieten sollen, damit für alle betreffenden Personen deutlich ist, welche Aufgaben sie zu erfüllen haben.
  • die notwendigen Kompetenzen von Behördenmitarbeitern, die Fledermausgutachten beurteilen. Die Empfehlung formuliert den Bedarf an einem Fortbildungssystem, das die fortlaufende Qualifizierung der Behördenmitarbeiter sicherstellt.
  • die Qualifikation von Gutachtern. Die Empfehlung benennt notwendige Kompetenzen und beschreibt den Bedarf an einem geeigneten Fortbildungssystem und Anreizen.
Darüber hinaus diskutierte der Fachdialog weitere Vorschläge und Themen, die aus unterschiedlichen Gründen nicht in gemeinsame Empfehlungen mündeten, aber wichtige Hinweise, Argumente und Anliegen enthalten.

Gegenstand des Fachdialogs

Fledermausgutachten werden regelmäßig im Zuge der Planung und Genehmigung von Windenergievorhaben sowie beim Gondelmonitoring zur Anpassung standardisierter Abschaltzeiten erstellt und im Zusammenhang mit der Bewertung der artenschutzrechtlichen Verträglichkeit, von den Prüfbehörden zugrunde gelegt.

Auf einen Handlungsbedarf hinsichtlich der Qualitätssicherung von Fledermausgutachten weisen Naturschutzverbände, Organisationen sowie einzelne wissenschaftliche Studien hin. Vorgespräche des KNE bestätigten, dass vornehmlich Behörden- und Naturschutzverbandsvertreter Verständigungs- und Handlungsbedarf zur verbesserten Qualitätssicherung der Gutachten sahen.

Vertreter der Windenergiebranche hielten das Thema auch vor dem Hintergrund der üblichen pauschalen Abschaltungen für Fledermäuse eher für eine "kleine Baustelle". Sie erklärten sich aber bereit, im Fachdialog mitzudiskutieren und ihn mit ihren Kenntnissen zu bereichern.

Hinweis der Redaktion zum verwendeten Titelbild

Den Experten und Expertinnen unter Ihnen wird nicht entgehen, dass es sich bei der auf dem Titelbild dieser Publikation abgebildeten Fledermaus mitnichten um eine windenergiesensible Art handelt. Das Bild haben wir nach gestalterischen und ästhetischen Kriterien ausgewählt. Wir hoffen sehr, dass unsere – möglicherweise leicht irritierende – Bildauswahl Sie nicht zu stark von der inhaltlichen Rezeption der Publikation ablenkt – und danken für Ihr Verständnis.
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Greifvogel vor Himmel und Windrädern
Oktober 2019

Dokumentation zur KNE-Fachkonferenz „Vogelschutz an Windenergieanlagen“

Die Dokumentation fasst die Ergebnisse der zweitägigen KNE-Fachkonferenz "Vogelschutz an Windenergieanlagen - Detektionssysteme als Chance für einen naturverträglichen Windenergieausbau?" am 15. und 16. Mai 2019 in Kassel zusammen und gibt einen Überblick über den aktuellen Kenntnisstand. Neben den Beiträgen der Referentinnen und Referenten zu laufenden Erprobungsvorhaben von Kamera- und Radarsystemen in Deutschland und zu genehmigungsrechtlichen Aspekten eines Systemeinsatzes, findet sich zudem ein Resümee der Podiumsdiskussion. Vertreterinnen und Vertreter der Wirtschaft, der behördlichen Praxis und des Naturschutzes, erörterten auf dem Podium den Bedarf nach weitergehenden technischen Vermeidungslösungen und diskutierten über potenzielle Anwendungsfälle. Trotz der unterschiedlichen Blickwinkel und Anliegen bestand Einigkeit darüber, dass Detektionssysteme einen Beitrag zum Abbau des aktuellen Genehmigungsstaus leisten können. Die Fachkonferenz verfolgte nicht nur das Ziel, Informationen bereitzustellen. Sie bot den Teilnehmenden aus allen Akteursgruppen eines naturverträglichen Windenergieausbaus auch die Möglichkeit, ihre Meinung zu den Chancen und Grenzen der Technischen Systeme zu äußern. Die Einschätzungen der mehr als 200 Teilnehmerinnen und Teilnehmer sind in der Publikation nachzulesen. Die Tagungsdokumentation wird auch in englischer Sprache veröffentlicht werden.

Wie geht es weiter?

Das KNE wird auch weiterhin zu dieser Thematik arbeiten. Das Kompetenzzentrum begleitet zudem als unabhängiger Akteur mehrere Erprobungsfälle im Bundesgebiet. Dadurch soll das Wissen über die Leistungsfähigkeit und Einsatzmöglichkeiten der Systeme unter unterschiedlichen Standortbedingungen weiter verbessert werden. Zudem sind Fachgespräche und Workshops geplant, die sich mit den Fragen beschäftigen, wo zukünftig die „Untergrenzen“, das heißt Schwellenwerte und Mindestanforderungen, für den Systemeinsatz liegen werden. Zusammen mit dem Bundesamt für Naturschutz (BfN) und der Fachagentur Windenergie an Land (FA Wind) ist darüber hinaus ein gemeinsames Papier geplant, in dem der Erkenntnisfortschritt dokumentiert und fortgeschrieben wird. Eine Fortführung der Fachkonferenz ist für 2021 vorgesehen.
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Greifvogel vor Himmel und Windrädern
April 2019

Anforderungen an eine fachlich valide Erprobung von technischen Systemen zur bedarfsgerechten Betriebsregulierung von Windenergieanlagen

Der Einsatz von technischen Systemen (insbesondere Kamera- und Radarsysteme) zur Verminderung von Vogelkollisionsrisiken an Windenergieanlagen (WEA) durch bedarfsgerechte Betriebsregulierung wird aktuell intensiv diskutiert. Es stellen sich die Fragen, ob a) diese Systeme Prognoseunsicherheiten über Kollisionsrisiken am Standort verringern können und ob b) durch die mit der Vogelerkennung gekoppelte, bedarfsgerechte Abschaltung das Kollisionsrisiko unter die Signifikanzschwelle gesenkt werden kann. Sowohl von Betreiber- als auch von Behörden- und Verbandsseite besteht ein Interesse daran, Antworten auf diese Fragen zu erhalten und Klarheit über die Einsatzmöglichkeiten von Detektionssystemen mit automatisierter Abschaltung zu gewinnen. Ob die marktverfügbaren Detektionssysteme hinreichend leistungsfähig und zuverlässig sind, um das Kollisionsrisiko unter die Signifikanzschwelle senken zu können, wurde bislang noch kaum fachwissenschaftlich untersucht. Durch die Entwicklung eines Anforderungsprofils für die fundierte Erprobung der Systeme möchte das KNE mit Unterstützung von Fachexperten und -expertinnen einen Beitrag zur Klärung dieser Frage leisten. In betreiberinitiierten Erprobungsfällen, in denen das KNE als „neutrale Instanz und Wissensträger“ einbezogen ist, dient das Anforderungsprofil als Grundlage der Beratung. Es wird jeweils zu entscheiden sein, wie die Anforderungen in den Erprobungsfällen bestmöglich erfüllt werden können. Das Anforderungsprofil kann – unter Einbeziehung von Anwendungserfahrungen aus den Erprobungsfällen in Forschung und Praxis – in einen „Leitfaden Erprobung“ münden. Hierfür werden weitere Abstimmungsschritte erforderlich sein.

Stand des Wissens und Notwendigkeit der Erprobung

Das vorliegende Papier fasst den Stand des Wissens über Rahmenbedingungen der Erprobung sowie über die Durchführung einer strukturierten und fachlich validen Erprobung der Technologien auf der Basis des Fachgesprächs zusammen. Auch wurden schriftliche Kommentare der Experten und Expertinnen zum Anforderungsprofil bei einer nachfolgenden Überarbeitung berücksichtigt und das Papier dadurch konsolidiert. Der Fokus liegt auf Systemen zur Erkennung einzelner, sich der WEA annähernden mittelgroßen bis großen Vögeln. Systeme, die eine Quantifizierung der generellen Flugaktivität von insbesondere Zugvögeln (Anzahl der Vögel pro Kilometer und Stunde) vorsehen, um dann, ab einer gewissen Anzahl, abzuschalten, werden im Folgenden nicht weiter behandelt. Der Einsatz erfolgt bei Letzteren insbesondere zur Erkennung von Kleinvögeln, die vor allem zur Zugzeit in großer Dichte vorkommen und in topografisch beeinflussten Gebieten an WEA verunfallen (schriftlicher Kommentar Janine Aschwanden). Das vorliegende Anforderungsprofil stellt einen fachlich konsolidierten Arbeitsstand dar, der durch einen fortschreitenden Erkenntnisgewinn aus ersten Erprobungsfällen iterativ weiterentwickelt werden soll. Ziel ist es, durch die Bereitstellung des Anforderungsprofils eine Orientierung für die Durchführung von Systemerprobungen in der Praxis zu leisten, um die Neutralität und Qualität der Erprobungsergebnisse zu sichern. Die Erprobungen tragen so zur Bildung einer fundierten Entscheidungsgrundlage bei, um die grundsätzliche, systemspezifische Eignung von Detektionssystemen als wirksame Verminderungsmaßnahme zu beurteilen und um eine Identifikation sinnvoller Anwendungsfälle zu ermöglichen. Natürlich kann es auch Fälle geben, in denen es der Behörde zur Klärung der Genehmigungsfähigkeit einer Einzelanlage genügt, wenn nicht das vollständige Prüfprogramm entsprechend dem Anforderungsprofil durchgeführt wird. In solchen Fällen kann jedoch keine generalisierte Zulassung des Systems als „geeignete und wirksame Verminderungsmaßnahme“ daraus abgeleitet werden.

Vorgehensweise bei der Erstellung des vorliegenden Papiers

Am 5. Juli 2018 fand ein Fachgespräch mit Experten bzw. Expertinnen aus Wissenschaft und Genehmigungspraxis (s. Anhang 10.1) statt. Die Teilnehmer und Teilnehmerinnen waren eingeladen, sich über den bisherigen Wissensstand bezüglich der Erprobung von marktverfügbaren Kamera- und Radarsystemen zu informieren. Anschließend brachten die Teilnehmenden ihre Erfahrungen in die Diskussion über Eckpunkte eines Anforderungsprofils für die Durchführung „Bottom-up“-initiierter Erprobungen ein.

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