Publikationen

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Aufbereitung von Fachwissen zur naturverträglichen Energiewende

Bei allen Fragen rund um den Naturschutz in der Energiewende unterstützt das KNE mit fundierten Auskünften und Hinweisen. Durch die Aufbereitung verlässlicher Informationen für unterschiedlichste Fragestellungen und Themen tragen wir aktiv zur Versachlichung von Debatten bei. Dabei werden aktuelle Studien und Forschungsberichte, Fachartikel und andere Publikationen berücksichtigt. Darüber hinaus findet stetig ein Austausch mit Expertinnen und Experten statt.

Das KNE erstellt unterschiedlichste Publikationen für den Wissenstransfer  – vorwiegend digital. Darin werden Ergebnisse der Wissenschaft, aktuelle Ansätze und Fragestellungen im Zusammenhang mit der Umsetzung einer naturverträglichen Energiewende kompakt aufbereitet und in den jeweiligen Fachkontext eingeordnet.

Zusammenstellungen zu ausgewählten Themen

Zum Potenzial von Antikollisionssystemen seit 2018.

Zur Probabilistik in der Signifikanz-Bewertung.

Die KNE-Jahrbücher berichteten aus der vielfältigen Arbeit des KNE, gaben aber auch externen Autorinnen und Autoren Raum zur Veröffentlichung.

Schlagwort: "Genehmigungsverfahren"

Juni 2024

Handreichungen der Länder zu Natur- und Artenschutz und Windenergie an Land (Zulassungsebene)

Die Länder erstellen in Form von Erlassen, Leitfäden und Hinweisschreiben landesspezifische Handreichungen zu Natur- und Artenschutz und Windenergie. Diese Handreichungen sind sowohl für die zuständigen Behörden als auch für die Projektierer und die Gutachterbüros wichtige Orientierungshilfen zum Umgang mit artenschutzrechtlichen Anforderungen bei der Genehmigung von Windenergievorhaben. Die Bundesregierung hat mit der Änderung des Bundesnaturschutzgesetzes (BNatSchG) 2022 sowie mit § 6 Windenergieflächenbedarfsgesetz (WindBG) gesetzliche Regelungen zur Handhabung des Artenschutzes geschaffen, die zu einer beschleunigten Genehmigung von Windenergievorhaben an Land führen sollen. Dadurch entsteht die Notwendigkeit der Anpassung bzw. Neufassung der länderspezifischen Artenschutz-Handreichungen. Die meisten Länder haben bereits entweder ihre Leitfäden aktualisiert oder diese durch Erlasse oder ministerielle Hinweisschreiben ergänzt. Bekannt sind laufendende Fortschreibungsaktivitäten in Brandenburg, Sachsen und Thüringen. Geplant sind weitere in Hessen und Rheinland-Pfalz und Saarland. Durch die Übergangsregeln im BNatSchG (§ 74 Abs. 4 und 5) besitzen eine Reihe älterer Leitfäden zunächst weiterhin Relevanz, weshalb sie auch weiterhin in der Übersicht zu finden sind. Die Standardisierung, Vereinfachung und Beschleunigung auf Bundesebene führt auf Länderebene zunächst zu zusätzlichem Klarstellungsbedarf. Diesem wird verstärkt durch vergleichsweise kurze Hinweisschreiben und Erlasse begegnet, die die bestehenden Handreichungen ergänzen oder teilweise ersetzen. Zusätzlich führen aktuelle rechtliche Übergangsregeln und -fristen zu einer erhöhten Komplexität der Genehmigungspraxis. Perspektivisch wird sich das in einigen Jahren wieder ändern. Die Übersicht wird fortlaufend aktualisiert. Der jeweilige Stand der Information ist dem PDF zu entnehmen.
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Januar 2023

Zur Anwendbarkeit des Prüfungsmaßstabs aus § 45b BNatSchG auf bereits bestandskräftig zugelassene Windenergieanlagen

Das Vierte Gesetz zur Änderung des Bundesnaturschutzgesetzes (BNatSchG) vom 20. Juli 2022 enthält Neuregelungen, die Genehmigungsverfahren für Windenergieanlagen an Land vereinfachen und beschleunigen sollen. Es legt bundeseinheitliche und bindende Vorgaben zur Beurteilung fest, ob sich das Tötungs- und Verletzungsrisiko für Brutvögel beim Betrieb von WEA im Umfeld ihrer Brutplätze signifikant erhöht. Von verschiedenen Praxisakteuren kam in diesem Zusammenhang unter anderem folgende Frage auf. Können die neuen Regelungen des § 45b Abs. 2 bis 6 zur bundeseinheitlichen Standardisierung auch auf solche Windenergieanlagen (WEA) angewendet werden, die schon vor der Novellierung bestandskräftig zugelassen wurden, wenn der Genehmigungsinhaber oder der Betreiber dies anstreben. Das im Auftrag des KNE von Dr. Frank Fellenberg – Rechtsanwalt und Partner bei Redeker Sellner Dahs Rechtsanwälte – erstellte Rechtsgutachten widmet sich ausführlich der Fragestellung, inwiefern sich gerichtlich oder gesetzgeberisch zu klärende Fragen aus dieser Neuerung ergeben. Gemeint ist damit, dass aufgrund der neuen Artenschutzregelung Betriebserleichterungen für WEA denkbar sind. Eine Übertragbarkeit auf Altanlagen ließe sich möglicherweise auf die im Zuge der Novelle geschaffene Übergangsregelung des § 74 Abs. 4 und 5 BNatSchG stützen. Das Gutachten analysiert darüber hinaus die Rechtslage und den Anwendungsbereich weiterer umwelt- und verwaltungsrechtlicher Vorschriften. Diskutiert werden mögliche Betriebsanpassungen durch ein Wiederaufgreifen des Verfahrens, eine Änderungsanzeige, eine nachträgliche immissionsschutzrechtliche Anordnung, eine Anordnung nach BNatSchG, einen Neuantrag oder einen Widerspruch gegen die Anordnung. Abschließend werden diesbezügliche Handlungsoptionen für den Gesetzgeber aufgezeigt.

KNE-Geleitwort zum Rechtsgutachten

Für das Kompetenzzentrum war für die Gutachtenvergabe allein die Fragestellung leitend, inwiefern sich gerichtlich oder gesetzgeberisch zu klärende Fragen aus den Neuregelungen ergeben. Das Gutachten geht dabei nicht auf die Konsequenzen für den Artenschutz ein, das war nicht Auftrag des Gutachters. Lesen hier das vollständige KNE-Geleitwort zum Rechtsgutachten.
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Mai 2022

Übersicht Schutzgebiete und erneuerbare Energien

Erneuerbare Energien sollen zügig ausgebaut werden. Hierbei kommen zunehmend solche Räume in den Fokus, die innerhalb von Schutzgebieten nach dem Bundesnaturschutzgesetz liegen. Dieses Schutzgebietssystem ist bisweilen komplex und selbst nach Lektüre der einschlägigen Rechtsnormen nicht ohne Weiteres verständlich. Um einen schnellen und praktischen Überblick über die jeweiligen rechtlichen Rahmenbedingungen der einzelnen Schutzgebietstypen zu geben, hat das KNE eine entsprechende Übersicht erstellt. Die Übersicht verzichtet auf eine detailgetreue Darstellung der maßgeblichen Vorschriften des Bau- und Umweltrechts. Stattdessen werden die Kernaussagen komprimiert und insbesondere hinsichtlich Photovoltaik und Windenergie dargestellt. Letztlich kommt es für eine endgültige Beurteilung einer Anlage an einem konkreten Ort immer auf die jeweils anwendbare Schutzgebietsverordnung und deren Festlegungen an.
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Blume mit Wiese
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Dezember 2021

Artenschutz im Koalitionsvertrag

Mit dem Koalitionsvertrag „Mehr Fortschritt wagen“ von SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und FDP gibt es eine klare politische Festlegung: Das Erneuerbare-Energien-Zeitalter in Deutschland kommt – im Strombereich, aber auch im Bereich der Wärme und der Mobilität. Die zeitliche Reichweite der umzusetzenden politischen Vereinbarungen zielt insbesondere auf das Jahr 2030, in dem der Anteil der erneuerbaren Energien an der Stromerzeugung bei 80 Prozent liegen soll (2020: 47 Prozent). In der Präambel des Koalitionsvertrages heißt es: „Die Klimaschutzziele von Paris zu erreichen, hat für uns oberste Priorität“. Dementsprechend gelte es, „den Ausbau der erneuerbaren Energien drastisch zu beschleunigen und alle Hürden und Hemmnisse aus dem Weg zu räumen“. Mit der Vereinbarung des Koalitionsvertrages, artenschutzrechtliche Regelungen für die Genehmigung von Erneuerbare-Energien-Anlagen neu auszugestalten, sollen insbesondere Artenschutz-Konflikte, die durch den Bau und Betrieb von Windenergieanlagen an Land zu erwarten sind, gelöst werden.

In Kürze

In seiner Analyse dieser Vereinbarungen der Koalitionsparteien erläutert das KNE die sich daraus ergebenden Regelungsoptionen und deren Chancen und Risiken sowie die erforderlichen nächsten Arbeitsschritte. Dabei wird deutlich, dass durchaus verschiedene Wege eingeschlagen werden können, und daher bestimmte Arbeiten noch geleistet werden müssen, um die erwünschte größere Rechtssicherheit – auch und gerade im Detail – für die komplexen Artenschutzprüfungen zu schaffen. Das KNE spricht sich dafür aus, zunächst auf eine abstandsbasierte Regelvermutung zu setzen. Vorteil für den Artenschutz ist es dabei, dass etablierte Parameter wie Arten, individuenbezogene Abstände und Schutzmaßnahmen bestehen bleiben, der Prüfprozess sich aber beschleunigt und mehr Rechtssicherheit erhält. Bei der Ausarbeitung der neuen Regelung könnte und sollte auf den Ergebnissen des laufenden Arbeitsprozesses der Umweltministerkonferenz (UMK) aufgebaut werden.
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Gondel einer Windenergiealnlage, Foto: Holger Ohlenburg
Foto: Holger Ohlenburg
November 2021

Aktuelle Vorschläge zur Veränderung von Planung und Genehmigung der Windenergie an Land

Damit die Klimaziele der Bundesregierung erreicht werden können, muss auch der Ausbau der Windenergie an Land vorangetrieben und deutlich beschleunigt werden. Seit einiger Zeit befindet sich die Windenergie allerdings – mit Einbruch der Ausbauzahlen und nur langsamer Erholung – in einer Krise. Die Gründe hierfür sind vielfältig und reichen von Problemen im Bereich der Landes- und Regionalplanung bis hinein in die anspruchsvollen Genehmigungsverfahren von Windenergieanlagen an Land. Ebenso unterschiedlich wie die Probleme sind die Ansätze, die notwendige Beschleunigung des Ausbaus zu erreichen. Für einen zeitlich und mengenmäßig beschleunigten Ausbau der Windenergie an Land liegen viele kluge Vorschläge auf dem Tisch. Inwiefern aber genügen diese den Anforderungen des Natur- und Artenschutzes? Das Kompetenzzentrum Naturschutz und Energiewende hat ausgewählte Vorschläge in Hinblick auf den Artenschutz eingeordnet.

In Kürze

In der vorliegenden Publikation fasst das KNE wesentliche Vorschläge zum beschleunigten bzw. erleichterten Ausbau der Windenergie an Land inhaltlich zusammen und bewertet sie hinsichtlich der Bedürfnisse des Artenschutzes, einer tatsächlich eintretenden Beschleunigung und einer Verbesserung der Rechtssicherheit. Ein Themenblock befasst sich mit den Vorschlägen, die sich im derzeit geltenden Rechtsrahmen bewegen. Ein zweiter Teil ordnet diejenigen Vorschläge ein, die auf neue gesetzliche Regelungen setzen und die Planungs- bzw. die Genehmigungsebene betreffen. Auf eine Zuordnung der ausgewählten Ansätze zu konkreten Autorinnen und Autoren wird verzichtet, um den Blick auf den Kern der jeweiligen Vorschläge richten zu können. In der nächsten Zeit wird eine Konkretisierung und Operationalisierung jener Vorschläge im Mittelpunkt stehen, für die sich die neue Bundesregierung entscheidet. Umso wichtiger ist es, bei der Vorlage für die politische Beschlussfassung Weitsicht zu beweisen. Ansätze, die eine Einordnung erfahren sind unter anderem:
  • bundesweite Mengenvorgaben,
  • Kopplung der Mengenvorgabe an die Freihaltung des übrigen Außenbereichs oder Weiterentwicklung der Konzentrationszonenplanung zur Positivplanung,
  • bundeseinheitliche Abstände zur Wohnbebauung,
  • Schaffung eines Windenergie-an-Land-Gesetzes,
  • Vereinfachung der Signifikanzprüfung,
  • verlässliche Kriterien zum Eintritt in die Ausnahmeprüfung,
  • zuverlässige Umsetzung populationsstützender Maßnahmen.
Das KNE nimmt mit dieser Einordnung weder ein Ranking vor, noch werden die Differenzen der zum Teil konkurrierenden Vorschläge herausgearbeitet.
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Symbole vor Windrad-Grafik
Oktober 2021

FuE-Bericht „Technische Überwachungs- und Abschaltsysteme zur Vermeidung von Vogelkollisionen an Windenergieanlagen“

Technische Überwachungs- und Abschaltsysteme zur Vermeidung von Vogelkollisionen an Windenergieanlagen, auch Antikollisionssysteme genannt, können signifikant erhöhte Tötungsrisiken von windenergiesensiblen Vogelarten senken und das Eintreten des artenschutzrechtlichen Verbotstatbestandes verhindern. Eine hohe Wirksamkeit der Systeme ist jedoch nur bei ausreichender Leistungsfähigkeit und Zuverlässigkeit wahrscheinlich. Die Systemwirksamkeit sollte daher durch Erprobungen nach fachwissenschaftlichen Maßstäben (s. KNE-Anforderungsprofil Erprobung) nachgewiesen werden. Das KNE hat im Rahmen des vom BfN geförderten FuE-Vorhabens „Anforderungen an technische Überwachungs- und Abschaltsysteme an Windenergieanlagen“ Maßstäbe zur Beurteilung von Erprobungsergebnissen formuliert – eine wichtige Voraussetzung für die fachliche Anerkennung von Antikollisionssystemen in den Leitfäden der Bundesländer zu Windenergie und Artenschutz. Im Einzelnen geht es um Anforderungen an die systemseitige Detektionsleistung, die sich aus Erfassungsreichweite, Erfassungsrate und der fakultativen Erkennungsrate zusammensetzt, um Anforderungen an die Abschaltreaktion der Windenergieanlage und die räumliche Abdeckungsrate durch das System. Außerdem werden Empfehlungen für die Beurteilung der Gesamtwirksamkeit der Maßnahme im Einzelfall sowie für die Genehmigung und den behördlichen Vollzug gegeben. Die Anforderungen und Empfehlungen wurden im Rahmen einer Workshopreihe mit Fachexpertinnen und Fachexperten aus Wissenschaft und Praxis entwickelt. Es werden die in den Diskussionen vorgebrachten Argumente wiedergegeben und eingeordnet. Aufbauend auf dem FuE-Bericht hat das KNE auch eine „Checkliste für eine qualifizierte Entscheidung über die Anwendbarkeit von Antikollisionssystemen“ veröffentlicht. Anhand der Checkliste kann herausgearbeitet werden, inwieweit die entscheidungsrelevanten Wirksamkeitsanforderungen im Einzelfall erfüllt werden können. So soll eine erste Einschätzung ermöglicht werden, ob der Einsatz eines Antikollisionssystem am fraglichen Standort erfolgversprechend sein kann. Die Veröffentlichung stellt den Endbericht des FuE-Vorhabens „Technische Überwachungs- und Abschaltsysteme zur Vermeidung von Vogelkollisionen an Windenergieanlagen“ dar. Es wurde durch das Bundesamt für Naturschutz mit Mitteln des Bundesministeriums für Umwelt, Naturschutz und nukleare Sicherheit finanziert.
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Illustration Detektionssystem zum Vogelschutz
Juni 2021

Anforderungen an Antikollisionssysteme zum Schutz von Vögeln an Windenergieanlagen

Technische Überwachungs- und Abschaltsysteme an Windenergieanlagen (Antikollisionssysteme) besitzen das Potenzial, Vogelkollisionen wirkungsvoll zu vermeiden. Durch den Einsatz dieser Systeme sollen signifikant erhöhte Tötungsrisiken von windenergiesensiblen Vogelarten gesenkt und das Eintreten des artenschutzrechtlichen Verbotstatbestandes verhindert werden. Eine hohe Wirksamkeit der Systeme ist jedoch nur bei ausreichender Leistungsfähigkeit und Zuverlässigkeit wahrscheinlich. Das KNE hat Wirksamkeitsanforderungen an Antikollisionssysteme formuliert und diese in eine Arbeitshilfe beziehungsweise Checkliste übersetzt. Die Checkliste soll Behörden dabei unterstützen, zu beurteilen, ob ein Antikollisionssystem zur Senkung eines signifikant erhöhten Tötungsrisikos in Frage kommt und ob es im fraglichen Fall eine ausreichend hohe Vermeidungswirksamkeit erzielen kann. In der Checkliste werden die entscheidungsrelevanten Parameter abgefragt. Dazu gehören das Vorliegen der Eingangsvoraussetzungen, die technische Leistungsfähigkeit der Detektion, die sich aus Erfassungsreichweite, Erfassungsrate und der fakultativen Erkennungsrate zusammensetzt, sowie die rechtzeitige Reaktion. Darüber hinaus spielt es eine zentrale Rolle, ob eine ausreichende räumliche Abdeckung am Standort erreicht werden kann. Mithilfe der Antwortvorgaben kann herausgearbeitet werden, inwieweit die Anforderungen erfüllt werden. Die Anwendung der Checkliste ermöglicht eine erste Einschätzung, ob der Einsatz eines Antikollisionssystem am fraglichen Standort erfolgversprechend sein kann. Die Checkliste ist ein Ergebnis, das im Rahmen des vom BfN geförderten FuE-Vorhabens „Anforderungen an technische Überwachungs- und Abschaltsysteme an Windenergieanlagen“ erarbeitet wurde.
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Greifvogel vor Himmel und Windrad
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April 2021

Dichtezentrenkonzepte – Fachliche Herleitung sowie Umsetzung in den Ländern

Die Berücksichtigung artenschutzrechtlicher Belange sowohl bei der Ausweisung von Gebieten für die Windenergie auf der planerischen Ebene als auch auf Ebene der Genehmigung ist eine anspruchsvolle Aufgabe. Durch eine entsprechende Ausgestaltung der Regionalplanung kann die Berücksichtigung artenschutzrechtlicher Belange auf der Ebene der Genehmigung jedoch erheblich erleichtert und beschleunigt werden, um artenschutzrechtlich möglichst konfliktarme Windenergiebereiche festlegen zu können. In diesem Zusammenhang könnten Dichtezentren einen Lösungsbeitrag darstellen. Dichtezentren sind Gebiete, in denen windenergieempfindliche und reviertreue Arten eine hohe Siedlungsdichte aufweisen. Mit Hilfe der Dichtezentrenkonzepte können die für den Schutz und die Reproduktion von Arten wichtigen Gebiete gekennzeichnet und dargestellt werden. Sie stellen einen raumbezogenen Ansatz dar, der es erlaubt, eine Differenzierung der Bedeutung von Räumen für den Erhalt von Arten bereits auf Planungsebene vorzunehmen. Durch seine Raumbezogenheit können Bereiche hoher Siedlungsdichte, die als Quellpopulationen dienen, bereits im Rahmen der planerischen Steuerung von WEA berücksichtigt werden. Eine Reihe von Bundesländern hat inzwischen so genannte Dichtezentrenkonzepte (u. a. auch als Schwerpunkträume oder -vorkommen bezeichnet) für windenergieempfindliche Vogelarten, wie den Rotmilan, entwickelt.

Ziel

Das KNE hat ein Gutachten an das Planungsbüro Bosch & Partner vergeben, in dem die verschiedenen Herangehensweisen zur Abgrenzung von Dichtezentren in den Ländern ermittelt wurden. Es lassen sich raster- und schwellenwertbasierte Ansätze, Kerndichteschätzungen, vektorbasierte GIS-Ermittlungen von Vorkommensschwerpunkten sowie auf Habitatpotenziale gestützte Ansätze unterscheiden. Es liegt nahe zu vermuten, dass die Methode Einfluss auf die räumliche Abgrenzung und Zuverlässigkeit der Analyse hat.  Es soll als Grundlage für die weitere Diskussion dienen, in der die bestehenden Möglichkeiten und Grenzen der Dichtezentrenkonzepte für die planerische Festlegung von Gebieten für die Windenergienutzung als auch für die Ebene der Genehmigung beleuchtet werden sollen. Das KNE möchte dafür sensibilisieren, dass es angesichts der Bedeutung des Konzeptes für eine artenschutzkonforme Steuerung des Windenergieausbaus auf einen Konsens über die fachwissenschaftliche Belastbarkeit ankommt und regt an, die Konzepte auf der Grundlage einheitlicher Anforderungen weiterzuentwickeln. Weitere Aktivitäten und Veröffentlichungen zum Thema Dichtezentren Bereits am 11. Dezember 2020 veranstaltete das KNE ein Fachgespräch zum Thema Dichtezentren, damals mit rechtlichem Fokus. Im Fachgespräch „Die rechtliche Einordnung eines Ansatzes für mehr Artenschutz und Windenergie“ am 11. Dezember 2020 standen die Fragen im Zentrum, wie das fachwissenschaftliche Konzept der Dichtezenten rechtssicher in die Planungs- und Genehmigungsverfahren der Windenergieanlagen integriert werden kann, so dass ein höheres populationsbezogenes Artenschutzniveau sowie ein erleichtertes und beschleunigtes Planungs- und Genehmigungsverfahren für WEA rechtmäßig sichergestellt werden kann. Hier finden Sie die Dokumentation „Fachgespräch Dichtezentren – Die rechtliche Einordnung eines Ansatzes für mehr Artenschutz und Windenergie“. Foto vorherige Seite mit Verweis auf die Publikation: ©John - stock.adobe.com
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Ausschnitt Titelblatt der Publikation zur Visualisierung von Windenergieanlagen
Ausschnitt Titelblatt der Publikation zur Visualisierung von Windenergieanlagen
April 2021

Gute fachliche Praxis für die Visualisierung von Windenergieanlagen

Bei der Planung von Windenergieanlagen spielen optische Auswirkungen eine zentrale Rolle. Sachgerechte Visualisierungen sind ein wichtiges Instrument, um im Genehmigungsverfahren mögliche Beeinträchtigungen von Anwohnenden, der Landschaft oder von Denkmälern möglichst objektiv einzuschätzen. In einem einjährigen Prozess mit Expertinnen und Experten haben die Fachagentur Windenergie an Land (FA Wind), die Landesenergie- und Klimaschutzagentur Mecklenburg-Vorpommern (LEKA MV) sowie das Kompetenzzentrum Naturschutz und Energiewende (KNE) nun einen praxisorientierten Leitfaden erarbeitet, um eine verlässlichere Handhabung und Prüfung von 2-D-Visualisierungen von Windenergieanlagen zu ermöglichen.

Hintergrund

Der Leitfaden „Gute fachliche Praxis für die Visualisierung von Windenergieanlagen“ beschreibt Anforderungen an eine fotobasierte 2-D-Visualisierung hinsichtlich Methodik und Darstellung sowie spezielle Erfordernisse je nach Fachbereich und Aufgabenstellung. Zusätzlich enthält er hilfreiche und praxisorientierte Informationen hinsichtlich Auswahl, Festlegung, Anfertigung und Darstellung von Betrachtungspunkten. Die gute fachliche Praxis wurde von der Ramboll Deutschland GmbH im Auftrag der FA Wind, der LEKA MV und des KNE erarbeitet und mit Hilfe von Expertinnen und Experten aus Fachbehörden des Denkmalschutzes, von Fachgutachtern, Visualisierungsexperten sowie Praktikerinnen und Praktikern der Windenergiebranche in drei umfangreichen Workshops überarbeitet und verbessert.
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Windrad vor Himmel
April 2020

10 Fragen – 10 Antworten zu Detektionssystemen

Faktenpapier zur automatisierten Detektion und ereignisbezogenen Abschaltung zur Verminderung von Vogelkollisionen an Windenergieanlagen

Beim Ausbau der erneuerbaren Energien kommt der Windenergienutzung aufgrund des großen Potenzials eine bedeutende Rolle zu. Jedoch sind konfliktarme Flächen für Windenergieanlagen mittlerweile knapp geworden. Um den Ausbau naturverträglich fortsetzen zu können, können innovative Lösungsansätze dabei helfen, die negativen Auswirkungen auf windenergiesensible Tierarten effizient zu vermindern. Detektionssysteme zur automatischen Vogelerfassung und ereignisbezogenen Betriebsregulierung haben das Potenzial, das Kollisionsrisiko von Vögeln an Windenergieanlagen und damit artenschutzrechtliche Konflikte zu reduzieren. Das KNE erreichen immer wieder Fragen zu den Funktionsweisen, den Einsatzmöglichkeiten und dem Erprobungsstand von existierenden sowie in der Entwicklung befindlichen Radar- und Kamerasystemen. Welche Detektionssysteme können für die Erkennung von Vögeln eingesetzt werden? Inwieweit sind diese Systeme bisher erprobt, und welche Studien liegen hierüber vor? Wie hoch sind die Abschaltzeiten, und mit welchen Einbußen muss gerechnet werden? Wo wird aktuell noch der größte Entwicklungsbedarf gesehen? Diese und andere häufig gestellten Fragen greift das Papier auf. Es bietet damit eine gemeinsame Wissensbasis für die nun im Weiteren anzugehende Diskussion über Mindestanforderungen, Eignungsbedingungen und Wirksamkeitsschwellen.
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