Publikationen

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Aufbereitung von Fachwissen zur naturverträglichen Energiewende

Bei allen Fragen rund um den Naturschutz in der Energiewende unterstützt das KNE mit fundierten Auskünften und Hinweisen. Durch die Aufbereitung verlässlicher Informationen für unterschiedlichste Fragestellungen und Themen tragen wir aktiv zur Versachlichung von Debatten bei. Dabei werden aktuelle Studien und Forschungsberichte, Fachartikel und andere Publikationen berücksichtigt. Darüber hinaus findet stetig ein Austausch mit Expertinnen und Experten statt.

Das KNE erstellt unterschiedlichste Publikationen für den Wissenstransfer  – vorwiegend digital. Darin werden Ergebnisse der Wissenschaft, aktuelle Ansätze und Fragestellungen im Zusammenhang mit der Umsetzung einer naturverträglichen Energiewende kompakt aufbereitet und in den jeweiligen Fachkontext eingeordnet.

Zusammenstellungen zu ausgewählten Themen

Zum Potenzial von Antikollisionssystemen seit 2018.

Zur Probabilistik in der Signifikanz-Bewertung.

Die KNE-Jahrbücher berichteten aus der vielfältigen Arbeit des KNE, gaben aber auch externen Autorinnen und Autoren Raum zur Veröffentlichung.

Schlagwort: "Windenergie"

Juni 2024

Handreichungen der Länder zu Natur- und Artenschutz und Windenergie an Land (Zulassungsebene)

Die Länder erstellen in Form von Erlassen, Leitfäden und Hinweisschreiben landesspezifische Handreichungen zu Natur- und Artenschutz und Windenergie. Diese Handreichungen sind sowohl für die zuständigen Behörden als auch für die Projektierer und die Gutachterbüros wichtige Orientierungshilfen zum Umgang mit artenschutzrechtlichen Anforderungen bei der Genehmigung von Windenergievorhaben. Die Bundesregierung hat mit der Änderung des Bundesnaturschutzgesetzes (BNatSchG) 2022 sowie mit § 6 Windenergieflächenbedarfsgesetz (WindBG) gesetzliche Regelungen zur Handhabung des Artenschutzes geschaffen, die zu einer beschleunigten Genehmigung von Windenergievorhaben an Land führen sollen. Dadurch entsteht die Notwendigkeit der Anpassung bzw. Neufassung der länderspezifischen Artenschutz-Handreichungen. Die meisten Länder haben bereits entweder ihre Leitfäden aktualisiert oder diese durch Erlasse oder ministerielle Hinweisschreiben ergänzt. Bekannt sind laufendende Fortschreibungsaktivitäten in Brandenburg, Sachsen und Thüringen. Geplant sind weitere in Hessen und Rheinland-Pfalz und Saarland. Durch die Übergangsregeln im BNatSchG (§ 74 Abs. 4 und 5) besitzen eine Reihe älterer Leitfäden zunächst weiterhin Relevanz, weshalb sie auch weiterhin in der Übersicht zu finden sind. Die Standardisierung, Vereinfachung und Beschleunigung auf Bundesebene führt auf Länderebene zunächst zu zusätzlichem Klarstellungsbedarf. Diesem wird verstärkt durch vergleichsweise kurze Hinweisschreiben und Erlasse begegnet, die die bestehenden Handreichungen ergänzen oder teilweise ersetzen. Zusätzlich führen aktuelle rechtliche Übergangsregeln und -fristen zu einer erhöhten Komplexität der Genehmigungspraxis. Perspektivisch wird sich das in einigen Jahren wieder ändern. Die Übersicht wird fortlaufend aktualisiert. Der jeweilige Stand der Information ist dem PDF zu entnehmen.
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Simulation Rotmilan vor Windenergieanlage
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Mai 2024

Einsatz von Antikollisionssystemen unter Berücksichtigung der wirtschaftlichen Zumutbarkeit

Die Publikation geht der Frage nach, welche Investitionsspielräume insbesondere für Antikollisionssysteme innerhalb der im Bundesnaturschutzgesetz formulierten Zumutbarkeitsgrenzen bestehen. Diese Zumutbarkeitsgrenzen variieren in Abhängigkeit davon, ob die Windenergieanlagen an einem Standort mit hoher Ertragsleistung (Zumutbarkeitsschwelle 8 Prozent) oder verminderter Ertragsleistung (Zumutbarkeitsschwelle 6 Prozent) errichtet werden sollen. Für eine Übergangszeit, nämlich so lange, wie es Standorte außerhalb von bzw. in noch nicht rechtskräftig ausgewiesenen Windenergiegebieten gibt und/oder die Bundesländer die Zielgrößen für die Flächenbereitstellung für Windenergie noch nicht vollständig erfüllt haben, wird es zwei Genehmigungssituationen geben, in denen die Anwendung und Zumutbarkeit zu prüfen ist:
  • die privilegierte Genehmigung nach § 35 BauGB auf Grundlage der artenschutzrechtlichen Prüfung nach § 45b BNatSchG außerhalb ausgewiesener Windenergiegebiete,
  • die Genehmigung auf Grundlage einer modifizierten artenschutzrechtlichen Prüfung nach § 6 WindBG bei Vorhaben innerhalb ausgewiesener Windenergiegebiete.
Zunächst werden die neuen Regelungen nach § 45b BNatSchG sowie nach § 6 WindBG erläutert. Anschließend wird auf die Berechnung der Zumutbarkeit von Schutz- und Minderungsmaßnahmen und die dafür wichtigen Stellgrößen eingegangen. Weiterhin befasst sich die Publikation mit den Investitionsspielräumen für Antikollisionssystemen. Dazu werden drei exemplarische Fallbeispiele mit unterschiedlichen hohem Ertragsniveau gebildet. Es werden Berechnungen für maximale Investitionskosten für Schutz- bzw. Minderungsmaßnahmen durchgeführt und damit der jeweils näherungsweise verfügbare Kostenrahmen für Antikollisionssysteme innerhalb und außerhalb von Windenergiegebieten aufgezeigt. Folgend wird auf  die Erwägungen zum Einsatz von Antikollisionssystemen unter Zumutbarkeitsbeschränkungen eingegangen und schließlich aufgezeigt, welcher Maßnahmenumfang – alternativ zu Antikollisionssystemen – für weitere Abschaltmaßnahmen zur Verfügung stünde. Die Publikation (Erstveröffentlichung im Oktober 2023) wurde um ausgewählte Fragen der Teilnehmenden aus einer Begleitveranstaltung im November 2023 erweitert (Teil B). Die Fragen sind thematisch sortiert und werden in dieser Publikation ausführlich beantwortet. Bei den insgesamt 17 Fragen geht es um Fragestellungen zum Gütefaktor, zur Berechnung der Zumutbarkeit, zu Kosten und Einsatzbereichen von AKS, zu AKS in der Betriebsphase und zu Kombinationsmöglichkeiten von Maßnahmen.

Hintergrund

Im Sommer 2022 wurde das Bundesnaturschutzgesetz (BNatSchG) novelliert, um die Genehmigung von Windenergieanlagen (WEA) zu vereinfachen und zu beschleunigen. Wesentlicher Bestandteil der Novellierung ist der neue § 45b BNatSchG mit ergänzenden Gesetzesanlagen, durch den eine Standardisierung der Signifikanzprüfung und die Konkretisierung der Ausnahmeprüfung erfolgen soll. Die neuen Regelungen sehen eine Liste von Schutzmaßnahmen vor, darunter auch Antikollisionssysteme, die ein signifikant erhöhtes Tötungsrisiko wirksam senken können. Gleichzeitig unterliegt der vom Vorhabenträger zu tragende Aufwand für Schutzmaßnahmen nun einer Zumutbarkeitsgrenze. Diese gilt auch im Rahmen des neu eingeführten § 6 Windenergie­flächenbedarfsgesetz (WindBG) für die Genehmigung von WEA in Windenergiegebieten. Die Publikation ist im Rahmen des FuE-Projektes „AKS-Praxis“, gefördert vom Bundesamt für Naturschutz (FKZ 3522 860800), entstanden.

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Europaflaggen vor der dem Sitz der Europaeischen Kommission
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Januar 2024

Die EU-Notfallverordnung – Regelungen zur Beschleunigung des Ausbaus der erneuerbaren Energien

Kurz vor Jahresende 2022 hat die Europäische Union (EU) die „Verordnung zur Festlegung eines Rahmens für einen beschleunigten Ausbau der Nutzung erneuerbarer Energien“ (kurz: EU-NotfallVO) für einen beschleunigten Ausbau der erneuerbaren Energien erlassen. Am 11. Januar 2024 ist nun die novellierte EU-NotfallVO in Kraft getreten. Hierbei wurde dasselbe Verfahren durchlaufen. Diese Neuerungen werden zusätzlich in der neuen Version* des Ausgangspunktes aufgezeigt. Die Kernbestimmungen sind im Wesentlichen gleichgeblieben, wobei es zu gewissen Anpassungen bzgl. Alternativenprüfung und Ausgleichsmaßnahmen gekommen ist. Ferner gibt es eine Verlängerung der Geltungsdauer ausgewählter Vorschriften bis 2025, andere laufen wie geplant Mitte dieses Jahres aus. Darüber hinaus werden Überleitungsvorschriften für die neue Erneuerbare-Energien-Richtlinie (RED III) angepasst. Das KNE hat den Entstehungsprozess von Anfang mitverfolgt. Was ist der Anlass und wie gestaltete sich das abgekürzte Gesetzgebungsverfahren zwischen EU-Kommission und Rat der Europäischen Union? Welche rechtliche Wirkung entfaltet die EU-Notfallverordnung innerhalb Deutschlands? Was sind ihre Inhalte und welche Teile haben besondere Relevanz für naturschutzrechtliche Prüfungen? Die vorliegende Publikation erörtert daher vertieft die Art. 3, 3a und 6 der Verordnung, die im Hinblick auf das Natur- und Artenschutzrecht relevant sind. Diese betreffen die Auswirkungen auf umweltrechtliche Schutzgüterabwägungen sowie die Auswirkungen auf die Umweltverträglichkeitsprüfung und die Bewertungen im Rahmen des Artenschutzrechts in Gebieten mit beschleunigter Genehmigung. *Hinweis: Das KNE hatte sich bereits im Januar 2023 in einem Ausgangspunkt mit dem Thema befasst.
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Juni 2023

Die Vorschriften zur Windenergie an Land im Bundesnaturschutzgesetz 2022

Überblick über die neuen naturschutzrechtlichen Regelungen für die Genehmigung von Windenergieanlagen an Land mit dem Fokus auf die Signifikanz- und Ausnahmeprüfung

Der Bundesgesetzgeber hat mit dem „Vierten Gesetz zur Änderung des Bundesnaturschutzgesetzes“ im Sommer 2022 neue Regelungen für den Arten- und Landschaftsschutz bei Windenergievorhaben verabschiedet. Dies erfolgte mit dem Ziel, eine bundesweite Standardisierung und Konkretisierung der Signifikanz- und Ausnahmeprüfung zu erreichen. Hierdurch soll die Genehmigung von Windenergieanlagen einfacher und schneller werden, um das von der Bundesregierung gesetzte Ziel von insgesamt 115 GW installierter Windenergieleistung an Land bis 2030 zu erreichen. Das KNE hat anlässlich der Novellierung des Bundesnaturschutzgesetzes (BNatSchG) Ende im Herbst 2022 insgesamt drei große Online-Veranstaltungen durchgeführt, in denen die neuen Regelungen mit dem Fokus auf die Signifikanz- und Ausnahmeprüfung aus rechtlicher und fachlicher Perspektive in einem interdisplinären Vortrag vorgestellt wurden. Ergänzt wurde der Vortrag durch erste Einschätzungen von Praxisakteuren der Energiewende und des Naturschutzes. Die Veröffentlichung „Die Vorschriften zur Windenergie an Land im Bundesnaturschutzgesetz 2022 - Überblick über die neuen naturschutzrechtlichen Regelungen für die Genehmigung von Windenergieanlagen an Land mit Fokus auf die Signifikanz- und Ausnahmeprüfung“ fasst die Inhalte der BNatSchG-Novelle zusammen und nimmt eine Einordnung der Regelungen vor. Ergänzend gibt sie Antworten auf häufig gestellte Fragen, die seit den Rechtsänderungen an das KNE herangetragen wurden.
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Januar 2023

Zur Anwendbarkeit des Prüfungsmaßstabs aus § 45b BNatSchG auf bereits bestandskräftig zugelassene Windenergieanlagen

Das Vierte Gesetz zur Änderung des Bundesnaturschutzgesetzes (BNatSchG) vom 20. Juli 2022 enthält Neuregelungen, die Genehmigungsverfahren für Windenergieanlagen an Land vereinfachen und beschleunigen sollen. Es legt bundeseinheitliche und bindende Vorgaben zur Beurteilung fest, ob sich das Tötungs- und Verletzungsrisiko für Brutvögel beim Betrieb von WEA im Umfeld ihrer Brutplätze signifikant erhöht. Von verschiedenen Praxisakteuren kam in diesem Zusammenhang unter anderem folgende Frage auf. Können die neuen Regelungen des § 45b Abs. 2 bis 6 zur bundeseinheitlichen Standardisierung auch auf solche Windenergieanlagen (WEA) angewendet werden, die schon vor der Novellierung bestandskräftig zugelassen wurden, wenn der Genehmigungsinhaber oder der Betreiber dies anstreben. Das im Auftrag des KNE von Dr. Frank Fellenberg – Rechtsanwalt und Partner bei Redeker Sellner Dahs Rechtsanwälte – erstellte Rechtsgutachten widmet sich ausführlich der Fragestellung, inwiefern sich gerichtlich oder gesetzgeberisch zu klärende Fragen aus dieser Neuerung ergeben. Gemeint ist damit, dass aufgrund der neuen Artenschutzregelung Betriebserleichterungen für WEA denkbar sind. Eine Übertragbarkeit auf Altanlagen ließe sich möglicherweise auf die im Zuge der Novelle geschaffene Übergangsregelung des § 74 Abs. 4 und 5 BNatSchG stützen. Das Gutachten analysiert darüber hinaus die Rechtslage und den Anwendungsbereich weiterer umwelt- und verwaltungsrechtlicher Vorschriften. Diskutiert werden mögliche Betriebsanpassungen durch ein Wiederaufgreifen des Verfahrens, eine Änderungsanzeige, eine nachträgliche immissionsschutzrechtliche Anordnung, eine Anordnung nach BNatSchG, einen Neuantrag oder einen Widerspruch gegen die Anordnung. Abschließend werden diesbezügliche Handlungsoptionen für den Gesetzgeber aufgezeigt.

KNE-Geleitwort zum Rechtsgutachten

Für das Kompetenzzentrum war für die Gutachtenvergabe allein die Fragestellung leitend, inwiefern sich gerichtlich oder gesetzgeberisch zu klärende Fragen aus den Neuregelungen ergeben. Das Gutachten geht dabei nicht auf die Konsequenzen für den Artenschutz ein, das war nicht Auftrag des Gutachters. Lesen hier das vollständige KNE-Geleitwort zum Rechtsgutachten.
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Gondel einer Windenergiealnlage, Foto: Holger Ohlenburg
Foto: Holger Ohlenburg
September 2022

Detektionssysteme zur ereignisbezogenen Abschaltung von Windenergieanlagen zum Schutz von tagaktiven Brutvögeln

Technische Detektionssysteme zur ereignisbezogenen Abschaltung von Windenergieanlagen, auch Antikollisionssysteme genannt, besitzen das Potenzial, Vogelkollisionen wirkungsvoll zu vermeiden. Der Einsatz dieser Systeme kann ein signifikant erhöhtes Tötungsrisiko von kollisionsgefährdeten Vogelarten senken, bei ausreichender Leistungsfähigkeit können sie pauschale Abschaltungen während der Brut- und Fortpflanzungszeit auf das notwendige Maß begrenzen. Die dritte Fortschreibung der Synopse liefert einen Überblick über die Funktionsweise und den aktuellen Erkenntnisstand über die Leistungsfähigkeit der verschiedenen Technologien. Bisher bekannte Einschränkungen und geplante Vorhaben zur weiteren Entwicklung und Erprobung sind aufgelistet. Erstmalig werden auch Systeme zur Abschaltung während landwirtschaftlicher Bewirtschaftungsereignisse aufgenommen. Die nun vorliegende Übersicht umfasst eine Auswahl derjenigen Systeme, die nach Einschätzung des KNE das Potenzial besitzen als Schutzmaßnahme eingesetzt zu werden. Die Angaben, insbesondere zur Erfassungsreichweite und Erfassungsrate, bieten Orientierung für die Einschätzung der grundsätzlichen Eignung. Bei der Erarbeitung durch die Autorin Eva Schuster fanden fachwissenschaftliche Veröffentlichungen, Fachbeiträge und Herstellerdaten Verwendung. Darüber hinaus flossen Ergebnisse aus in Vorbereitung befindlichen, laufenden und abgeschlossenen Erprobungsvorhaben ein. Für interessierte Praxisakteure und Fachbehörden führte das KNE am 20. September ein Rückfragekolloquium zur Synopse durch: Welche Informationen sind der Synopse zu entnehmen? Beziehungsweise, wie ist die Synopse zu lesen und zu interpretieren? Sind neue Systeme gegenüber der Vorgängerversion hinzugekommen? Wo gibt es neue Wissensstände? Welches sind die wesentlichen technischen Neuerungen?
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Juni 2022

Regelungen zu Antikollisionssystemen in den Leitfäden der Länder

Seit 2018 verfolgt das KNE den Entwicklungsprozess von Radar- und Kamerasystemen, veröffentlicht die Erkenntnisse und setzt sich für eine systematische Erprobung verschiedener Systeme ein. Ziel ist es, Behörden und Anwender über die Leistungsfähigkeit der Systeme zu informieren und Aussagen über Möglichkeiten und Grenzen des Einsatzes treffen zu können. Als Ausgangspunkt für die Diskussion über Möglichkeiten und Grenzen des Einsatzes der Systeme haben wir eine Übersicht zusammengestellt, welche Regelungen zu AKS in den artenschutzrechtlichen Leitfäden der Bundesländer (siehe KNE-Leitfadenübersicht) bereits enthalten sind. Bisher führen fünf Bundesländer (Baden-Württemberg, Hessen, Sachsen, Schleswig-Holstein und Thüringen) AKS im Katalog der geeigneten Schutz- und Vermeidungsmaßnahmen zur Minderung von Vogelkollisionen auf. Für die Bundesländer Bayern, Nordrhein-Westfalen, Rheinland-Pfalz und Thüringen haben wir den Entwurfsstand abgefragt. Ihre Anwendung ist zumeist unter den Vorbehalt der weiteren Erprobung gestellt. Es wird dabei offengelassen, wie und wodurch der Nachweis der Vermeidungswirksamkeit erfolgen soll und in wessen Verantwortung die weitere Klärung liegt.
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Mai 2022

Übersicht Schutzgebiete und erneuerbare Energien

Erneuerbare Energien sollen zügig ausgebaut werden. Hierbei kommen zunehmend solche Räume in den Fokus, die innerhalb von Schutzgebieten nach dem Bundesnaturschutzgesetz liegen. Dieses Schutzgebietssystem ist bisweilen komplex und selbst nach Lektüre der einschlägigen Rechtsnormen nicht ohne Weiteres verständlich. Um einen schnellen und praktischen Überblick über die jeweiligen rechtlichen Rahmenbedingungen der einzelnen Schutzgebietstypen zu geben, hat das KNE eine entsprechende Übersicht erstellt. Die Übersicht verzichtet auf eine detailgetreue Darstellung der maßgeblichen Vorschriften des Bau- und Umweltrechts. Stattdessen werden die Kernaussagen komprimiert und insbesondere hinsichtlich Photovoltaik und Windenergie dargestellt. Letztlich kommt es für eine endgültige Beurteilung einer Anlage an einem konkreten Ort immer auf die jeweils anwendbare Schutzgebietsverordnung und deren Festlegungen an.
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Seeadler im Flug, Foto: © andreanita - adobe.stock.com
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April 2022

Individuen- und Populationsschutz beim Ausbau der Windenergie an Land

In seinem neuen Publikationsformat „Ausgangspunkte“ veröffentlicht das KNE Ausarbeitungen zu grundsätzlichen Fragestellungen der naturverträglichen Energiewende. Jede Ausgabe der Reihe soll interessierte Leserinnen und Leser gut verständlich in ein anspruchsvolles Thema einführen. Die erste Ausgabe  zum „Individuen- und Populationsschutz beim Ausbau der Windenergie an Land“ geht auf Grundfragen ein, die sich beim Ausbau der Windenergie an Land bezüglich des Artenschutzes stellen:
  • Wie wird der Schutz der Wildtiere vor Verletzung und Tod durch Windenergieanlagen an Land gewährleistet?
  • Wie unterscheiden sich Individuenschutz und Populationsschutz?
  • Welche Vorgaben mach das Europarecht und wie verhalten sich diese zu den nationalen Regelungen?
Die „Ausgangspunkte“-Ausgaben verzichten auf eine umfangreiche wissenschaftliche Untersetzung. Im Mittelpunkt stehen die wesentlichen Fakten, rechtlichen Vorgaben und politischen Geschichtspunkte, die zum Verständnis in der Sache beitragen. Titelbild - Foto: © andreanita - stock.adobe.com
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Blume mit Wiese
Abyan Athif on Unsplash
Dezember 2021

Artenschutz im Koalitionsvertrag

Mit dem Koalitionsvertrag „Mehr Fortschritt wagen“ von SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und FDP gibt es eine klare politische Festlegung: Das Erneuerbare-Energien-Zeitalter in Deutschland kommt – im Strombereich, aber auch im Bereich der Wärme und der Mobilität. Die zeitliche Reichweite der umzusetzenden politischen Vereinbarungen zielt insbesondere auf das Jahr 2030, in dem der Anteil der erneuerbaren Energien an der Stromerzeugung bei 80 Prozent liegen soll (2020: 47 Prozent). In der Präambel des Koalitionsvertrages heißt es: „Die Klimaschutzziele von Paris zu erreichen, hat für uns oberste Priorität“. Dementsprechend gelte es, „den Ausbau der erneuerbaren Energien drastisch zu beschleunigen und alle Hürden und Hemmnisse aus dem Weg zu räumen“. Mit der Vereinbarung des Koalitionsvertrages, artenschutzrechtliche Regelungen für die Genehmigung von Erneuerbare-Energien-Anlagen neu auszugestalten, sollen insbesondere Artenschutz-Konflikte, die durch den Bau und Betrieb von Windenergieanlagen an Land zu erwarten sind, gelöst werden.

In Kürze

In seiner Analyse dieser Vereinbarungen der Koalitionsparteien erläutert das KNE die sich daraus ergebenden Regelungsoptionen und deren Chancen und Risiken sowie die erforderlichen nächsten Arbeitsschritte. Dabei wird deutlich, dass durchaus verschiedene Wege eingeschlagen werden können, und daher bestimmte Arbeiten noch geleistet werden müssen, um die erwünschte größere Rechtssicherheit – auch und gerade im Detail – für die komplexen Artenschutzprüfungen zu schaffen. Das KNE spricht sich dafür aus, zunächst auf eine abstandsbasierte Regelvermutung zu setzen. Vorteil für den Artenschutz ist es dabei, dass etablierte Parameter wie Arten, individuenbezogene Abstände und Schutzmaßnahmen bestehen bleiben, der Prüfprozess sich aber beschleunigt und mehr Rechtssicherheit erhält. Bei der Ausarbeitung der neuen Regelung könnte und sollte auf den Ergebnissen des laufenden Arbeitsprozesses der Umweltministerkonferenz (UMK) aufgebaut werden.
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