Publikationen

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Aufbereitung von Fachwissen zur naturverträglichen Energiewende

Bei allen Fragen rund um den Naturschutz in der Energiewende unterstützt das KNE mit fundierten Auskünften und Hinweisen. Durch die Aufbereitung verlässlicher Informationen für unterschiedlichste Fragestellungen und Themen tragen wir aktiv zur Versachlichung von Debatten bei. Dabei werden aktuelle Studien und Forschungsberichte, Fachartikel und andere Publikationen berücksichtigt. Darüber hinaus findet stetig ein Austausch mit Expertinnen und Experten statt.

Das KNE erstellt unterschiedlichste Publikationen für den Wissenstransfer  – vorwiegend digital. Darin werden Ergebnisse der Wissenschaft, aktuelle Ansätze und Fragestellungen im Zusammenhang mit der Umsetzung einer naturverträglichen Energiewende kompakt aufbereitet und in den jeweiligen Fachkontext eingeordnet.

Zusammenstellungen zu ausgewählten Themen

Zum Potenzial von Antikollisionssystemen seit 2018.

Zur Probabilistik in der Signifikanz-Bewertung.

Die KNE-Jahrbücher berichteten aus der vielfältigen Arbeit des KNE, gaben aber auch externen Autorinnen und Autoren Raum zur Veröffentlichung.

Schlagwort: "Solarenergie"

September 2024

Handreichungen der Länder zu Naturschutz und Solarparks

Die Länder erstellen in Form von Erlassen, Leitfäden, Verwaltungsvorschriften und weiteren Informationen landesspezifische Handreichungen zu Naturschutz und Solarenergie-Freiflächenanlagen. Diese Handreichungen sind sowohl für die zuständigen Behörden als auch für die Projektierer und die Gutachterbüros wichtige Orientierungshilfen bzw. Vorgaben zum Umgang mit naturschutzrechtlichen Anforderungen bei der Planung und Genehmigung von Solarenergie-Freiflächenanlagen.

Um neue Erkenntnisse aus der Forschung, Praxis und Rechtsprechung berücksichtigen zu können, ist es sinnvoll, die Handreichungen in regelmäßigen Abständen zu aktualisieren und fortzuschreiben. Die tabellarische Übersicht stellt den Stand der vorliegenden Handreichungen der Länder zu Naturschutz und Solarenergie-Freiflächenanlagen dar und enthält Angaben zu bekannten laufenden und geplanten Aktualisierungen. Über angegebene Links können Sie schnell auf die jeweiligen Dokumente zugreifen. Die Übersicht wird fortlaufend aktualisiert. Der jeweilige Stand der Information ist dem PDF zu entnehmen.
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August 2024

Möglichkeiten und Grenzen des artenschutzrechtlichen Ausgleichs in Solarparks

Bis 2040 soll die installierte Leistung der Solarenergie in Deutschland auf 400 Gigawatt gesteigert werden. Es ist zu erwarten, dass beim Ausbau der Photovoltaik in der Freifläche artenschutzrechtliche Verbotstatbestände nicht vollständig vermieden werden können. Im Falle der Beeinträchtigung von Fortpflanzungs- und Ruhestätten besonders und streng geschützter Arten ist laut Gesetz ein (vorgezogener) artenschutzrechtlicher Ausgleich erforderlich. Hierfür müssen zusätzliche Flächen planungsrechtlich gesichert werden. Kommunen müssen diesen Bedarf in ihrer Planung mitbedenken. Wenn sich der artenschutzrechtliche Ausgleich direkt im Solarpark verwirklichen ließe, würde das Flächen sparen und den Aufwand für die Aufstellung von Bebauungsplänen begrenzen. Im Rahmen des FuE-Projekts „Solarenergie und Naturschutz: Mehr Biodiversität in Solarparks umsetzen" (SuN-divers) hat das KNE daher ein Fachgutachten beauftragt. Das Gutachterbüro BGH-Plan, Umweltplanung und Landschaftsarchitektur hat untersucht, ob und für welche Arten der artenschutzrechtliche Ausgleich innerhalb der Vorhabenflächen von Solarparks umgesetzt werden kann. Das Fachgutachten bietet eine Einführung in planungsrechtliche Grundlagen und eine Darstellung der von Solarparks ausgehenden Wirkungen. Basierend auf aktueller Literatur zu den Auswirkungen auf Arten und Biotope werden mögliche Beeinträchtigungen, deren Vermeidung und Ausgleichsmaßnahmen für ausgewählte Artengruppen des Offenlandes steckbriefartig dargestellt.

Ergebnisse der Untersuchung

Zur Frage der Eignung von Solarparks als Lebensraum besteht immer noch ein erhebliches Defizit an systematischen, methodisch robusten Studien. Die Autorinnen und Autoren kommen dennoch zu verallgemeinerbaren Ergebnissen:
  • Größere Freiflächen ohne Module stellen die wichtigsten Lebensräume für die meisten wertgebenden Arten(-gruppen) dar.
  • Eine standortgerechte extensive Pflege muss erfolgen, um artenreiche Offenlandbiotope zu entwickeln und bestenfalls einen Ausgleich für betroffene Offenlandarten zu schaffen.
  • Die großteils beschatteten Bereiche zwischen oder unterhalb der Modulreihen eignen sich eher als Lebensraum für artenärmere Vegetationsbestände und verbreitete, anspruchslose Arten.
  • Die im öffentlichen Diskurs oft undifferenzierte Betrachtung von Solarparks kann zu unzulässigen Schlussfolgerungen führen. Der Artenreichtum einiger Vorzeigeanlagen mit hochwertigem Ausgangszustand oder im Umfeld von hochwertigen sogenannten Spenderbiotopen sollte nicht ohne Prüfung auf die mit Modulen überstellten Bereiche naturferner Anlagen in ausgeräumten Agrarlandschaften übertragen werden.
Nach aktuellem Stand des Wissens können Beeinträchtigungen hochwertiger Biotoptypen und Arten nur mit einem erhöhten Bedarf an externen Flächen oder mit größeren modulfreien Bereichen und damit geringerem Stromertrag in der Anlage vermieden werden.

Einschätzung des KNE

Aus Sicht des KNE erfordert die Berücksichtigung schutzbedürftiger Arten und Lebensgemeinschaften bei der Planung und dem Bau von Solarparks weiterhin besondere Aufmerksamkeit. Die umfassende Literaturauswertung zeigt, dass sich oftmals nur Teilbereiche der Anlagen zu hochwertigen Lebensräumen entwickeln können. Das ist zudem nur mit fachgerechten Pflegemaßnahmen zu erreichen. Artspezifische Ausgleichsziele können zwar in günstigen Fällen im Solarpark erreicht werden, dies dürfte aber nicht die Regel sein. Somit ist nicht auszuschließen, dass weiterhin ein Bedarf an Ausgleichsflächen besteht und planerisch abzusichern ist. Das Gutachten zeigt aber auch die nach wie vor großen Wissenslücken auf. Weitere Forschung sollte unbedingt stattfinden, um die Auswirkungen der sehr verschiedenen technischen Komponenten eines Solarparks frühzeitig zu erfassen und negativen Entwicklungen entgegenzutreten. Projektseite: FuE-Vorhaben Solarenergie und Naturschutz
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Copyright
Juli 2024

Photovoltaik und Folgenutzung auf Ackerland und Grünland

Der Ausbau von Photovoltaik-Freiflächenanlagen hat in den vergangenen Jahren stetig zugenommen. So ist die gesamte installierte Leistung im letzten Jahr um etwa 6.000 Megawatt auf 66.498 Megawatt angestiegen, was eine leichte Erhöhung gegenüber dem Zuwachs des Vorjahres darstellt. Die Ausbaumenge der Solarenergie soll mittels der Novelle des Erneuerbare-Energien-Gesetzes (EEG 2023) noch deutlich gesteigert werden. Für den Ausbau großer Photovoltaik-Anlagen wird insbesondere im ländlichen Raum die Nutzung weiterer Flächen erforderlich sein. Ein Großteil dieser Flächen wird auch aus der Landwirtschaft kommen müssen. Durch das Zurverfügungstellen von Flächen für den Ausbau von PV-Anlagen können Landwirte und Landwirtinnen damit nicht nur einen wesentlichen Beitrag zur Energiewende leisten, sondern auch durchaus profitable Einkommensquellen erschließen. Auf lange Sicht gesehen, führt die Herausnahme einer Fläche aus der landwirtschaftlichen Nutzung jedoch zu der Frage, ob nach Abschluss der PV-Nutzung wieder Landwirtschaft auf der Fläche betrieben werden kann und welche rechtlichen Anforderungen dazu erfüllt werden müssen? Diese Fragen sind für Landwirte und Landwirtinnen, bei der Entscheidung, ob Sie Flächen zum PV-Ausbau zur Verfügung stellen, von großer Bedeutung. Je mehr Sicherheit für eine etwaige landwirtschaftliche Folgenutzung dieser Flächen gegeben wird, desto eher werden diese zur Verfügung gestellt werden. In der aktualisierten Publikation (Erstveröffentlichung im April 2023) wurde die neue Rechtsprechung berücksichtigt. Darüber hinaus beschäftigt sie sich intensiver und umfassender mit den gängigen Photovoltaik-Freiflächenanlagen. Die vorliegende Veröffentlichung gibt Akteuren und Interessierten einen umfassenden Überblick.

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Photovoltaik auf Moorboden
© Bas Spanjers
Juni 2024

Photovoltaik auf wiedervernässten Moorböden

Eine neue Flächenkulisse im EEG 2023

Moore erfüllen in der Landschaft vielfältige Funktionen: Sie binden in naturnahem oder natürlichem Zustand Kohlenstoff bzw. das klimaschädliche Kohlenstoffdioxid (CO2), bieten seltenen Arten sowie spezialisierten Lebensgemeinschaften Lebensräume und leisten einen Beitrag zur Wasserrückhaltung in der Fläche. Als mögliche Flächen für die Errichtung von Photovoltaik-Freiflächenanlagen sind sie aktuell in der Diskussion. Das KNE greift in der Publikation den Diskussions- und Wissensbedarf auf und stellt Anforderungen an die Umsetzung von Moor-PV dar. Warum ist Wiedervernässung unserer Moore notwendig? Was sind die Erfolgsbedingungen für PV-FFA auf wiedervernässten Moorböden? Welche standortspezifische Technik ist erforderlich? Wie kann der Bau von PV-FFA auf wiedervernässten Moorböden naturverträglich gestaltet werden? Diese und weitere Aspekte werden in der Publikation erörtert, um einen Überblick zu verschaffen. Zum Zeitpunkt der Erstveröffentlichung im Dezember 2022 war im § 37 EEG die Errichtung von Photovoltaik-Freiflächenanlagen (PV-FFA) auf entwässerten und landwirtschaftlich genutzten Moorböden als förderfähig benannt, sofern diese Flächen dauerhaft wiedervernässt würden. Nähere Erläuterungen fehlten zunächst. Anlass für die Aktualisierung der Publikation sind die im Juli 2023 festgelegten Anforderungen der Bundesnetzagentur (in Abstimmung mit dem BfN und dem UBA). 

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Schafe unter Solarmodulen, Foto: hykoe
Mai 2024

Naturverträgliche Gestaltung von Solarparks – Maßnahmen und Hinweise zur Gestaltung

Der Ausbau der Solarenergie nimmt Fahrt auf – in der Freifläche wird ein regelrechter Boom erwartet. Gleichzeitig ist jedoch Fläche ein knappes Gut. Deswegen muss auf Mehrfachnutzungen gesetzt werden. Im Falle der Solarparks sollten diese großen, zusammenhängenden Flächen, die einen weitgehend störungsarmen Betrieb ermöglichen, nicht nur für den Klimaschutz, sondern auch für die Biodiversität fruchtbar gemacht werden. Für einen naturverträglichen Ausbau der Solarenergie sind daher die Standortwahl sowie die Ausgestaltung der Solar-Freiflächenanlagen entscheidend. Die Übersicht zeigt Maßnahmen sowie weiterführende Hinweise für eine ökologisch hochwertige Ausgestaltung und Pflege von Solarparks. Sie basiert auf Handreichungen der Länder, Fachbeiträgen sowie Positionspapieren bundesweiter Akteure und ist unterteilt in fest aufgeständerte Solarparks, schwimmende PV-Anlagen und Moor-PV-Anlagen. Das KNE gibt die Maßnahmenempfehlungen der Akteure aus Verwaltung, Politik und Naturschutz wieder, ohne diese zu bewerten. Ziel ist es, die an der Planung von Solarparks beteiligten Personen dabei zu unterstützen, Ansprüche an die ökologisch hochwertige Gestaltung und Pflege zu formulieren. Aus der Anzahl der Nennungen in den Quellen kann nicht auf eine höhere Bedeutung einer Maßnahme geschlossen werden. Die Maßnahmenauswahl und -umsetzung muss aufgrund lokal-räumlicher Erfordernisse standortspezifisch und projektbezogen erfolgen.
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April 2024

Kriterien für eine naturverträgliche Standortwahl von Solar-Freiflächenanlagen

Der Ausbau der Solarenergie nimmt Fahrt auf – in der Freifläche wird ein regelrechter Boom erwartet. Gleichzeitig ist jedoch Fläche ein knappes Gut. Deswegen muss auf Mehrfachnutzungen gesetzt werden. Im Falle der Solarparks sollten diese großen, zusammenhängenden Flächen, die einen weitgehend störungsarmen Betrieb ermöglichen, nicht nur für den Klimaschutz, sondern auch für die Biodiversität fruchtbar gemacht werden. Für einen naturverträglichen Ausbau der Solarenergie ist die Standortwahl sehr entscheidend. Viele Akteure aus den Bereichen Forschung, Verwaltung, Politik, Energiewirtschaft und Naturschutz haben daher für sich Flächentypen definiert, die entweder von einer Überstellung durch Solar-Freiflächenanlagen ausgeschlossen werden sollten, sich besonders gut als Standort eignen oder bei denen es einer Einzelfallprüfung bedarf. Dieser Kriterienkatalog bietet eine Übersicht über die Forderungen der verschiedenen Akteure und gibt die Zuordnung der Flächentypen zu den Ausschluss-, Eignungs- und Prüfgebieten durch die Akteure wieder, ohne diese zu bewerten. Sie soll an der Planung von Solar-Freiflächenanlagen beteiligte Personen dabei zu unterstützen, einschätzen zu können, welche Standorte im Allgemeinen für die Errichtung als geeignet bzw. ungeeignet eingestuft werden. Die Übersicht erhebt keinen Anspruch auf Vollständigkeit und wird regelmäßig um neue oder aktualisierte Quellen erweitert.

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Strasse und Solarpark mit Landschaft
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Februar 2024

Bauplanungsrechtliche Teilprivilegierung von Photovoltaik-Freiflächenanlagen

Ein rechtlicher und naturschutzfachlicher Vergleich mit nicht-privilegierten Anlagen

Der Gesetzgeber möchte den Ausbau der erneuerbaren Energien weiter erleichtern und beschleunigen. Nicht nur für die Windenergie werden daher gesetzliche Änderungen vorgenommen. Auch der Ausbau der Solarenergie wird befördert und schreitet voran. Die insgesamt installierte Leistung im Jahr 2023 um etwa 13.000 Megawatt auf rund 80.000 Megawatt angestiegen. Eine deutliche Erhöhung zum Zuwachs des Vorjahres. Weil diese Zahlen aber noch weit von der anvisierten Ausbaumenge entfernt waren, hat der Gesetz-geber Anfang 2023 eine rechtliche Erleichterung für den Ausbau von Photovoltaik-Freiflächenanlagen (PV-FFA) vorgenommen. Das betrifft die seit Anfang 2023 geltende Teilprivilegierung von PV-FFA im bauplanungsrechtlichen Außenbereich. Geregelt ist diese Teilprivilegierung im Baugesetzbuch. Die Regelung gilt aber nur für PV-FFA entlang von bestimmten Straßen und Gleisen.

Was ist der Anlass der Aktualisierung?

Anlass für die Aktualisierung der Publikation (Erstveröffentlichung im Mai 2023) sind relevante Gesetzesänderungen. Angepasst wurden der Wegfall der Restriktionen aus dem Bundesfernstraßengesetz nach § 9 Abs. 2c FStrG und die Skizzierung der neuen Privilegierung für Agri-PV-Anlagen nach § 35 Abs. 1 Nr. 9 BauGB. Die Publikation befasst sich mit den Regelungen unter Einbeziehung der rechtlichen Änderungen mit den Fragen:
  • Was beinhaltet die neue Teilprivilegierung und welchen Anwendungsbereich hat sie?
  • Welche Restriktionen ergeben sich aus dem Straßenrecht?
  • Wie gestaltet sich das Verhältnis der Teilprivilegierung zum Anspruch auf Einspeisevergütung nach dem Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG)?
  • Wie ist die Novelle aus naturschutzfachlicher Sicht einzuschätzen?
  • Ändert sich die Umweltprüfung und welche Steuerungsmöglichkeit haben die Kommunen?
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Solaranlage und Landwirtschaft,
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September 2023

Photovoltaik und Folgenutzung auf Ackerland und Grünland – Teil 2

Der Ausbau von Photovoltaik-Freiflächenanlagen hat in den vergangenen Jahren stetig zugenommen. Die Ausbaumenge der Solarenergie soll mittels der Novelle des Erneuerbare-Energien-Gesetzes (EEG 2023) weiter deutlich gesteigert werden. Eine Publikation des KNE vom April 2023 beschäftigte sich bereits mit der Folgenutzung von Photovoltaik-Anlagen. In dieser zweiten Publikation zu Folgenutzungsfragen wird insbesondere auf die Regelungen des Naturschutzrechts im Hinblick auf eine mögliche landwirtschaftliche Folgenutzung von PV-Flächen eingegangen. Dem Fokus dieser Publikation liegt folgender Aspekt zugrunde: durch die langjährige Entwicklung einer Fläche unterhalb einer Photovoltaik-Anlage (PV-Anlage) entsteht mitunter ein neuer und zu schützender Naturhaushalt. Das wirft unter anderem die Frage auf, ob die erneute Anwendung der Eingriffsregelung bei einem Rückbau der PV-Anlage relevant würde. Zur Erörterung dessen wird dazu im Wesentlichen auf das Bundesnaturschutzgesetz eingegangen. Zunächst werden die dortigen Eingriffs-, Privilegierungs- und Kompensationsvorschriften untersucht. Folgend werden besondere Vorschriften innerhalb von Schutzgebieten, der Vertragsnaturschutz sowie Sonderregelungen für europäische Schutzgebiete skizziert. Der dritte Abschnitt handelt von dem Artenschutzrecht und einer möglichen naturschutzrechtlichen Befreiung für eine landwirtschaftliche Folgenutzung. Abschließend werden eine Zusammenfassung und eine Einschätzung der Thematik gegeben

In der  KNE-Publikation (4. April 2023)" Photovoltaik und Folgenutzung auf Ackerland und Grünland" wurden folgende Aspekte dargestellt: ausgehend vom Bauplanungsrecht, über die unterschiedlichen Definitionen von Grünland, Dauergrünland und Ackerland lag der Fokus insbesondere auf dem europäischen und nationalen Agrarbeihilferecht. Für nähere Informationen zu diesen Themen sowie für eine generelle Einführung in die Folgenutzungs-Problematik, ist die erste Publikation aufschlussreich.

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Juli 2023

Machbarkeitsstudie zur Erstellung eines satellitengestützten Monitorings von Solarparks

Das KNE beschäftigt sich bereits seit Längerem mit Biodiversität in Solarparks. In der Photovoltaik-Strategie des Bundesministeriums für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK) vom Mai 2023 wird eine Zukunftsvision entworfen, nach der im Jahr 2035 Biodiversitäts-Solarparks Standard sein sollen und „neue Lebensräume für Tier- und Pflanzenwelt schaffen“. Für diese Integration des Artenschutzes in PV-Freiflächenanlagen gibt es zahlreiche Vorschläge und Leitfäden. Ob diese Bemühungen auch erfolgreich sind und verpflichtende sowie freiwillige Maßnahmen zu den erwünschten Effekten führen, müsste allerdings durch vor-Ort-Kontrollen mit hohem personellen Aufwand ermittelt werden. In diesem Kontext verfolgt das KNE die Frage, wie vorgegangen werden müsste, um mit vertretbarem Aufwand einen guten Überblick über die Entwicklung im Solarpark zu bekommen. Zu diesem Zweck wurde das Büro Luftbild Umwelt Planung GmbH beauftragt, zu untersuchen, inwieweit sich das Monitoring auf Fernerkundungsdaten stützen kann. Ziel war es, zunächst eine Machbarkeitsstudie durchzuführen. Die „Machbarkeitsstudie zur Erstellung eines satellitengestützten Monitorings von Solarparks“ zeigt, dass ein Biodiversitätsmonitoring auf Freiflächenanlagen mit den aktuell verfügbaren Fernerkundungsdaten und -methoden möglich ist. In der Machbarkeitsstudie werden zunächst die relevanten Habitate, Pflegemaßnahmen und technischen Parameter eines Solarparks dargestellt. Weiterhin werden die für ein Biodiversitätsmonitoring notwendigen Fernerkundungsdaten und -methoden erläutert. Abschließend wird ein Monitoringkonzept aus drei Ebenen vorgeschlagen:
  • ein Hintergrundmonitoring mit kostenfreien Satellitendaten zur Identifizierung und Überwachung bestehender Solarparks,
  • ein landesweites Monitoring mit amtlich verfügbaren Daten zur Bestimmung technischer Parameter und Erkennung ausgewählter Biotoptypen sowie
  • ein spezifisches Stichprobenmonitoring mit Drohnen für die detaillierte Erfassung von Biotopen und ihrer Ausprägung.

Einschätzung des KNE

Aus Sicht des KNE ist ein qualifiziertes Monitoring der bestehenden Solarparks von grundlegender Bedeutung, um die Entwicklung von Biodiversität auf den großen Anlagenflächen und während der langen Laufzeit der Solarparks dokumentieren zu können. Insbesondere die Umsetzung der Ausgleichsverpflichtungen oder die aktuell diskutierten speziellen Zertifizierungssysteme bzw. Vergütungsregelungen für Biodiversitäts-PV, erfordern verstärkte Erfolgskontrollen vor Ort. Mit der vorliegenden Machbarkeitsstudie wird die Idee eines mit möglichst geringem Personaleinsatz umsetzbaren Monitorings skizziert, die nun aufgegriffen und konkretisiert werden kann.
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April 2023

KNE-Stellungnahme zur Photovoltaik-Strategie des BMWK

Das KNE hat die Erstellung eines ambitionierten und thematisch breit aufgestellten Entwurfes einer Photovoltaik-Strategie des Bundesministeriums für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK) gewürdigt und hierzu einige fachliche Empfehlungen ausgesprochen. Deutschland plant bis zum Jahr 2045 klimaneutral zu sein. Dafür ist unter anderem ein enormer Ausbau der Photovoltaik (PV) notwendig. Bereits im Jahr 2022 wurden im Rahmen einer EEG-Novelle die Ausbauziele für die Photovoltaik deutlich erhöht und erste Maßnahmen, die zur Beschleunigung des Ausbaus beitragen sollen, verabschiedet. Angesichts dieser gesteigerten Ziele und der nach wie vor zahlreichen Hürden, diese zu erreichen, ist entschiedenes zielgerichtetes Handeln des Gesetzgebers notwendig. Mit dem am 10. März 2023 vorgelegten Entwurf der Photovoltaik-Strategie (PV-Strategie) stellt das BMWK neue Anforderungen an den Ausbau der Solarenergienutzung auf. Oberstes Ziel der Beteiligten muss es dabei sein, schwerwiegende Zielkonflikte – etwa mit dem Artenschutz – zu vermeiden beziehungsweise Instrumente zur Verfügung zu stellen, diese aufzulösen. In diesem Sinne ist auch das KNE aktiv. Für das KNE stehen beim Ausbau der Photovoltaik die schon jetzt deutlich zugespitzte Flächenkonkurrenz und die Naturverträglichkeit des Solarausbaus im Fokus. Aber auch für den städtischen Bereich sind für die Artenvielfalt wichtige Hinweise an das KNE herangetragen worden.
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