Publikationen

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Aufbereitung von Fachwissen zur naturverträglichen Energiewende

Bei allen Fragen rund um den Naturschutz in der Energiewende unterstützt das KNE mit fundierten Auskünften und Hinweisen. Durch die Aufbereitung verlässlicher Informationen für unterschiedlichste Fragestellungen und Themen tragen wir aktiv zur Versachlichung von Debatten bei. Dabei werden aktuelle Studien und Forschungsberichte, Fachartikel und andere Publikationen berücksichtigt. Darüber hinaus findet stetig ein Austausch mit Expertinnen und Experten statt.

Das KNE erstellt unterschiedlichste Publikationen für den Wissenstransfer  – vorwiegend digital. Darin werden Ergebnisse der Wissenschaft, aktuelle Ansätze und Fragestellungen im Zusammenhang mit der Umsetzung einer naturverträglichen Energiewende kompakt aufbereitet und in den jeweiligen Fachkontext eingeordnet.

Zusammenstellungen zu ausgewählten Themen

Zum Potenzial von Antikollisionssystemen seit 2018.

Zur Probabilistik in der Signifikanz-Bewertung.

Die KNE-Jahrbücher berichteten aus der vielfältigen Arbeit des KNE, gaben aber auch externen Autorinnen und Autoren Raum zur Veröffentlichung.

Schlagwort: "Rotmilan"

Rotmilan im Flug
März 2021

Wirtschaftliche Aspekte ereignisbezogener Abschaltung zum Vogelschutz an Windenergieanlagen

Die vom KNE in Auftrag gegebene Studie „Wirtschaftliche Aspekte ereignisbezogener Abschaltung zum Vogelschutz an Windenergieanlagen. Brutplatzszenarien – Ertragseinbußen – Einfluss auf die Anlagentechnik“ von Reichenbach et al. (2020)  gibt Aufschluss darüber, mit welchen Ertragseinbußen in der Stromproduktion zu rechnen ist, wenn Antikollisionssysteme zum Vogelschutz an Windenergieanlagen eingesetzt werden. Die Autoren haben außerdem beispielhafte Szenarien für den Rotmilan entwickelt, um anhand ausgewählter Parameter des Anlagenstandorts die Anzahl der Abschaltungen pro Tag abschätzen zu können. Die jährlichen Ertragseinbußen durch die ereignisbezogene Abschaltung auf Basis der ermittelten Flugaktivitäts-Szenarien betragen an den sechs deutschen Untersuchungsstandorten durchschnittlich 0,4 bis 2,3 Prozent. Die Ertragseinbußen sind damit deutlich geringer als die einer pauschalen Abschaltung (durchschnittlich 28,6 Prozent). Die Studie wurde im Rahmen des vom BfN geförderten FuE-Vorhabens „Anforderungen an technische Überwachungs- und Abschaltsysteme an Windenergieanlagen“ erstellt.

Das FuE-Vorhaben

Im Rahmen des FuE-Vorhabens „Anforderungen an technische Überwachungs- und Abschaltsysteme an Windenergieanlagen“ wurden erste Empfehlungen zu den Anforderungen an Kamera- und Radarsystemen formuliert, die Vögel automatisch erkennen und entsprechend die Windenergieanlage abschalten, um eine Kollision zu vermeiden. Das KNE führte dazu eine mehrteilige, aufeinander aufbauende Veranstaltungsreihe mit Expertenworkshops und einer Fachveranstaltung durch.
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Vogel vor Himmel
fotolia.de – bildwerfer, mirkograul
Juli 2018

Abschaltzeiten für Windenergieanlagen zum Vogelschutz nach Schreiber (2016)

Nach Auffassung von Schreiber (2016)* ist der derzeitige Umgang mit dem individuenbezogenen Tötungsverbot nach § 44 BNatSchG bei der Genehmigung von Windenergieanlagen (WEA) unbefriedigend. Er schwanke zwischen einem Totalverbot bei Vorkommen „prominenter“ kollisionsgefährdeter Vogelarten und der weitgehenden Ignorierung des Tötungsverbots bei Vorkommen häufigerer Arten. Ebenso fehlten Ansätze, die die räumliche und zeitliche Variabilität des Auftretens kollisionsgefährdeter Vogelarten über die Laufzeit von WEA berücksichtigen. Von artenschutzrechtlichen Ausnahmen nach § 45 Abs. 7 BNatSchG würde nur selten und lediglich pauschal Gebrauch gemacht, obwohl das Ausnahmeverfahren zwischen den genannten Polen vermitteln würde. Abschaltzeiten für Vogelarten würden selten festgesetzt – das Potenzial derartiger Maßnahmen der Risikominimierung würde somit nicht ausgeschöpft. Der Landkreis Osnabrück beauftragte daher ein Gutachten, in dem ein Verfahrensansatz zur Festlegung von Abschaltzeiten für die im Landkreis vorkommenden windenergiesensiblen Brutvogelarten entwickelt werden sollte. Das KNE fasst die wesentlichen Inhalte und Besonderheiten des Ansatzes zusammen und ordnet diese unter Berücksichtigung von Diskussionen, veröffentlichten Fachmeinungen und weiteren Quellen sowie eines am KNE im Dezember 2017 durchgeführten Fachgesprächs in den aktuellen fachlichen, rechtlichen und praktischen Kontext ein. Im Fokus:
  • Genehmigung von Windenergieanlagen (WEA) im Ausnahmeverfahren.
  • Festlegung von „Abschaltkontingenten“ in Abhängigkeit von der wirtschaftlichen Zumutbarkeit.
  • Flexibilisierung durch jährliche Anpassung der Abschaltungen während der gesamten Betriebslaufzeit.
Zentrale Inhalte:
  • Verfahrensvorschlag zur Genehmigung von WEA im Landkreis Osnabrück im Rahmen einer artenschutzrechtlichen Ausnahme.
  • Erweiterte Liste zu betrachtender windenergiesensibler Brutvogelarten.
  • Methodischer Ansatz zur flexiblen Steuerung anlagenspezifischer Abschaltzeiten auf Grundlage der vorkommenden Arten sowie der Niststätten- und Revierdynamik (extensives Monitoring) über die gesamte Betriebslaufzeit.
  • Vorschläge zur Festlegung und Bemessung möglicher funktionserhaltender Maßnahmen (FCS-Maßnahmen) für unvermeidbare Beeinträchtigungen.
Relevanz für die Praxis:
  • Der Ansatz wurde bisher in einzelnen Landkreisen Niedersachsens angewendet.
  • Mit der Genehmigung im Ausnahmeverfahren sollen Einschränkungen und Defizite einer „herkömmlichen“ Genehmigungspraxis bezüglich signifikant erhöhter Tötungsrisiken gemindert werden. Die Erteilung artenschutzrechtlicher Ausnahmen de facto als Regelfall ist rechtlich jedoch umstritten.
  • Der Ansatz bedarfsabhängig nachsteuerbarer Abschaltungen bietet prinzipiell Möglichkeiten für eine flexiblere und damit problemadäquatere Handhabung.
  • Die Rechtmäßigkeit der Bemessung von Abschaltkontingenten als Obergrenze in einem Aushandlungsprozess auf Basis der wirtschaftlichen Zumutbarkeit bedarf jedoch weiterer Diskussion und Klärung.
  • Die Anwendung setzt eine „Freiwilligkeit“ der Projektierer bzw. Betreiber zur wirtschaftlichen Transparenz voraus.
  • Gegen eine breite Anwendung und generelle Übertragbarkeit sprechen eine Reihe noch ungeklärter rechtlicher und fachlicher Fragen.
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Text mit Bild
Validierung von Methoden zur Bewertung von Vogelkollisionen – Die „PROGRESS-Studie“ (Grünkorn et al. 2016)
Oktober 2017

Studien-Steckbrief zur „PROGRESS-Studie“ – Validierung von Methoden zur Bewertung von Vogelkollisionen

Ermittlung der Kollisionsraten von (Greif-)Vögeln und Schaffung planungsbezogener Grundlagen für die Prognose und Bewertung des Kollisionsrisikos durch Windenergieanlagen (PROGRESS)

Die Studie befasst sich mit der Validierung von Methoden zur Prognose und Bewertung des Kollisionsrisikos. Insbesondere Greifvögel kollidieren bezogen auf ihre Bestandsgröße überproportional häufig, darunter auch der Mäusebussard als vergleichsweise häufige Art. Ob und wie er in Planungs- und Genehmigungsverfahren zu berücksichtigen ist, ist weiterhin strittig. Ob sich die Auffassung, dass der Mäusebussard im Regelfall keine planungsrelevante Art ist (vgl. auch VGH Mannheim) durchsetzt, bleibt abzuwarten.

Im Fokus

  • Vogelkollisionen an Windenergieanlagen (WEA) an Land,
  • Schätzung der Kollisionsraten für einzelne Arten, Abschätzung der Erheblichkeit für Populationen,
  • Bewertung unterschiedlicher Methoden zur Prognose und Bewertung der Kollisionen,
  • Empfehlungen zur Konfliktbewältigung in der Planung

Zentrale Ergebnisse

  • Greifvögel kollidieren bezogen auf Bestandsgröße überproportional häufig mit WEA.
  • Häufige Arten (z. B. Möwen, Ringeltauben, Stockenten) kollidieren am häufigsten; Nachtzieher waren deutlich unterrepräsentiert.
  • Bei weiterem WEA-Ausbau sind negative Auswirkungen für Mäusebussard und Rotmilan wahrscheinlich; beim Mäusebussard bereits bei aktuellem Ausbaustand.
  • Es besteht ein Mangel an validierten Methoden zur Prognosedes Kollisionsrisikos. Das Band-Modell ist hierfür ungeeignet.
  • Raumnutzungsanalysen sind für viele Arten nur begrenzt aussagekräftig.
  • Kein signifikanter Zusammenhang zwischen Habitat- oder WEA-Eigenschaften und Vogelkollisionen.
  • Empfehlung: Artenschutzrechtliche Betriebsbegleitung für Zielarten.
  • Angesichts kumulativer Effekte ist es erforderlich, projektbezogene Minderungs- und Vermeidungsmaßnahmen durch insgesamt bestandsstützende Maßnahmen (überregional) zu begleiten.

Formales

  • Forschungsnehmer: BioConsult SH (Leitung), ARSU GmbH, Institut für Angewandte Ökosystemforschung GmbH, Lehrstuhl für Verhaltensforschung der Universität Bielefeld.
  • Autoren/Hrsg.: Grünkorn, T., J. Blew, T. Coppack, O. Krüger, G. Nehls, A. Potiek, M. Reichenbach, J. v. Rönn, H. Timmermann, S. Weitekamp.
  • Förderung: BMUB; ab 2013: BMWi, FKZ: 0325300 A-D, Laufzeit: 01.11.2011 - 30.06.2015.
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