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Aufbereitung von Fachwissen zur naturverträglichen Energiewende
Bei allen Fragen rund um den Naturschutz in der Energiewende unterstützt das KNE mit fundierten Auskünften und Hinweisen. Durch die Aufbereitung verlässlicher Informationen für unterschiedlichste Fragestellungen und Themen tragen wir aktiv zur Versachlichung von Debatten bei. Dabei werden aktuelle Studien und Forschungsberichte, Fachartikel und andere Publikationen berücksichtigt. Darüber hinaus findet stetig ein Austausch mit Expertinnen und Experten statt.
Das KNE erstellt unterschiedlichste Publikationen für den Wissenstransfer – vorwiegend digital. Darin werden Ergebnisse der Wissenschaft, aktuelle Ansätze und Fragestellungen im Zusammenhang mit der Umsetzung einer naturverträglichen Energiewende kompakt aufbereitet und in den jeweiligen Fachkontext eingeordnet.
Zusammenstellungen zu ausgewählten Themen
Zum Potenzial von Antikollisionssystemen seit 2018.
Zur Probabilistik in der Signifikanz-Bewertung.
Die KNE-Jahrbücher berichteten aus der vielfältigen Arbeit des KNE, gaben aber auch externen Autorinnen und Autoren Raum zur Veröffentlichung.
Schlagwort: "Landschaftsbild"
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Februar 2024
Ein rechtlicher und naturschutzfachlicher Vergleich mit nicht-privilegierten Anlagen
Der Gesetzgeber möchte den Ausbau der erneuerbaren Energien weiter erleichtern und beschleunigen. Nicht nur für die Windenergie werden daher gesetzliche Änderungen vorgenommen. Auch der Ausbau der Solarenergie wird befördert und schreitet voran.
Die insgesamt installierte Leistung im Jahr 2023 um etwa 13.000 Megawatt auf rund 80.000 Megawatt angestiegen. Eine deutliche Erhöhung zum Zuwachs des Vorjahres. Weil diese Zahlen aber noch weit von der anvisierten Ausbaumenge entfernt waren, hat der Gesetz-geber Anfang 2023 eine rechtliche Erleichterung für den Ausbau von Photovoltaik-Freiflächenanlagen (PV-FFA) vorgenommen. Das betrifft die seit Anfang 2023 geltende Teilprivilegierung von PV-FFA im bauplanungsrechtlichen Außenbereich. Geregelt ist diese Teilprivilegierung im Baugesetzbuch. Die Regelung gilt aber nur für PV-FFA entlang von bestimmten Straßen und Gleisen.
Was ist der Anlass der Aktualisierung?
Anlass für die Aktualisierung der Publikation (Erstveröffentlichung im Mai 2023) sind relevante Gesetzesänderungen. Angepasst wurden der Wegfall der Restriktionen aus dem Bundesfernstraßengesetz nach § 9 Abs. 2c FStrG und die Skizzierung der neuen Privilegierung für Agri-PV-Anlagen nach § 35 Abs. 1 Nr. 9 BauGB.
Die Publikation befasst sich mit den Regelungen unter Einbeziehung der rechtlichen Änderungen mit den Fragen:
- Was beinhaltet die neue Teilprivilegierung und welchen Anwendungsbereich hat sie?
- Welche Restriktionen ergeben sich aus dem Straßenrecht?
- Wie gestaltet sich das Verhältnis der Teilprivilegierung zum Anspruch auf Einspeisevergütung nach dem Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG)?
- Wie ist die Novelle aus naturschutzfachlicher Sicht einzuschätzen?
- Ändert sich die Umweltprüfung und welche Steuerungsmöglichkeit haben die Kommunen?
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September 2023
Der Ausbau von Photovoltaik-Freiflächenanlagen hat in den vergangenen Jahren stetig zugenommen. Die Ausbaumenge der Solarenergie soll mittels der Novelle des Erneuerbare-Energien-Gesetzes (EEG 2023) weiter deutlich gesteigert werden. Eine Publikation des KNE vom April 2023 beschäftigte sich bereits mit der Folgenutzung von Photovoltaik-Anlagen. In dieser zweiten Publikation zu Folgenutzungsfragen wird insbesondere auf die Regelungen des Naturschutzrechts im Hinblick auf eine mögliche landwirtschaftliche Folgenutzung von PV-Flächen eingegangen.
Dem Fokus dieser Publikation liegt folgender Aspekt zugrunde: durch die langjährige Entwicklung einer Fläche unterhalb einer Photovoltaik-Anlage (PV-Anlage) entsteht mitunter ein neuer und zu schützender Naturhaushalt. Das wirft unter anderem die Frage auf, ob die erneute Anwendung der Eingriffsregelung bei einem Rückbau der PV-Anlage relevant würde.
Zur Erörterung dessen wird dazu im Wesentlichen auf das Bundesnaturschutzgesetz eingegangen. Zunächst werden die dortigen Eingriffs-, Privilegierungs- und Kompensationsvorschriften untersucht. Folgend werden besondere Vorschriften innerhalb von Schutzgebieten, der Vertragsnaturschutz sowie Sonderregelungen für europäische Schutzgebiete skizziert. Der dritte Abschnitt handelt von dem Artenschutzrecht und einer möglichen naturschutzrechtlichen Befreiung für eine landwirtschaftliche Folgenutzung. Abschließend werden eine Zusammenfassung und eine Einschätzung der Thematik gegeben
In der KNE-Publikation (4. April 2023)" Photovoltaik und Folgenutzung auf Ackerland und Grünland" wurden folgende Aspekte dargestellt: ausgehend vom Bauplanungsrecht, über die unterschiedlichen Definitionen von Grünland, Dauergrünland und Ackerland lag der Fokus insbesondere auf dem europäischen und nationalen Agrarbeihilferecht. Für nähere Informationen zu diesen Themen sowie für eine generelle Einführung in die Folgenutzungs-Problematik, ist die erste Publikation aufschlussreich.
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Januar 2022
Die Ausbauziele der neuen Bundesregierung für Photovoltaik mit 200 Gigawatt bis zum Jahr 2030 sind ausgesprochen ambitioniert und stellen eine Verdreifachung der installierten Leistung gegenüber 2020 dar. Das bedeutet, dass es einen großen Zubau an Photovoltaikanlagen in der Freifläche (Solarparks), insbesondere in den ländlichen Regionen geben wird. Ihnen als Kommune bietet sich dabei die Chance, den Solarpark so zu gestalten, dass er sowohl wirtschaftlich als auch in Hinblick auf die biologische Vielfalt ein Gewinn für Ihre Gemeinde wird.
Mit einer naturverträglichen Gestaltung tragen Solarparks zum Klimaschutz bei, sichern der Kommune eine klimaneutrale und zukunftssichere Energieversorgung und leisten einen wertvollen Beitrag zum Natur- und Artenschutz in der Region. Die Kommunen verfügen über die entscheidenden Hebel, um an dieser Stelle etwas zu bewirken. In unserer digitalen Broschüre geben wir Hinweise, wie sie bereits bei der Projektplanung darauf hinwirken können, dass Ihr Solarpark Belange des Natur- und Artenschutzes berücksichtigt.
In Kürze
Die Broschüre zeigt zunächst die Artenschutz-Potenziale von Solarparks auf. Mit einem guten naturschutzfachlichen Entwicklungskonzept können die zuvor häufig intensiv genutzten oder versiegelten Flächen ökologisch erheblich aufgewertet werden. Hinweise zur Standortwahl sollen dabei helfen, möglichst konfliktarme Flächen zu finden und geeignete Standorte zu identifizieren. Wie und mit welchen Instrumenten bereits im Bebauungsplanverfahren der Naturschutz mitgedacht werden kann, darüber gibt ein weiteres Kapitel Auskunft. Die Broschüre gibt außerdem Hinweise, was die Kommunen, über die obligatorischen Ausgleichsmaßnahmen hinaus, tun bzw. mit dem Projektierer vereinbaren können, damit sich die Situation von Flora und Fauna in und um einen Solarpark deutlich verbessert und wertvolle, störungsarme Lebensräume entstehen.
Hinweis
Die Broschüre ist nur digital verfügbar.
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Ausschnitt Titelblatt der Publikation zur Visualisierung von Windenergieanlagen
April 2021
Bei der Planung von Windenergieanlagen spielen optische Auswirkungen eine zentrale Rolle. Sachgerechte Visualisierungen sind ein wichtiges Instrument, um im Genehmigungsverfahren mögliche Beeinträchtigungen von Anwohnenden, der Landschaft oder von Denkmälern möglichst objektiv einzuschätzen. In einem einjährigen Prozess mit Expertinnen und Experten haben die Fachagentur Windenergie an Land (FA Wind), die Landesenergie- und Klimaschutzagentur Mecklenburg-Vorpommern (LEKA MV) sowie das Kompetenzzentrum Naturschutz und Energiewende (KNE) nun einen praxisorientierten Leitfaden erarbeitet, um eine verlässlichere Handhabung und Prüfung von 2-D-Visualisierungen von Windenergieanlagen zu ermöglichen.
Hintergrund
Der Leitfaden „Gute fachliche Praxis für die Visualisierung von Windenergieanlagen“ beschreibt Anforderungen an eine fotobasierte 2-D-Visualisierung hinsichtlich Methodik und Darstellung sowie spezielle Erfordernisse je nach Fachbereich und Aufgabenstellung. Zusätzlich enthält er hilfreiche und praxisorientierte Informationen hinsichtlich Auswahl, Festlegung, Anfertigung und Darstellung von Betrachtungspunkten.
Die gute fachliche Praxis wurde von der Ramboll Deutschland GmbH im Auftrag der FA Wind, der LEKA MV und des KNE erarbeitet und mit Hilfe von Expertinnen und Experten aus Fachbehörden des Denkmalschutzes, von Fachgutachtern, Visualisierungsexperten sowie Praktikerinnen und Praktikern der Windenergiebranche in drei umfangreichen Workshops überarbeitet und verbessert.
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November 2020
Der Ausbau der Solarenergie in der Freifläche steigt stark an. Es wird angenommen, dass die Beeinträchtigung des Landschaftsbildes durch Solarparks die Akzeptanz des Ausbaus in der Bevölkerung maßgeblich beeinflusst. Eine fundierte Methode zur Bewertung der Auswirkungen von Solarparks auf das Landschaftsbild ist Voraussetzung für eine angemessene Berücksichtigung des Landschaftsbildes bei der Eingriffsregelung in der Bauleitplanung. Nachvollziehbare Bewertungsschritte können die Transparenz und damit die Akzeptanz der Bewertungsergebnisse steigern sowie die Planungssicherheit für Projektierer verbessern. Vor diesem Hintergrund untersucht die vorliegende Ausarbeitung aktuelle Bewertungsverfahren und formuliert Empfehlungen für deren Verbesserung.
Relevanz für das KNE
Ziel des KNE ist es, sowohl die Energiewende als auch den Naturschutz voranzubringen. Aus diesem Grund ist der Schutz des Naturhaushaltes, aber eben auch der Landschaft, beim Ausbau der Solarenergie ein zentrales Anliegen des KNE. Ein ausreichender Schutz kann aber nur gewährt werden, wenn die Beeinträchtigungen des Vorhabens auf einem fachlich hohen Niveau bewertet werden können. Mit der vorliegenden Publikation möchte das KNE auf bestehende Mängel in der Bewertungspraxis hinweisen und aufzeigen, wie eine fachlich fundierte Bewertung des Eingriffes in das Landschaftsbild durch Solarparks aussehen könnte.
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Oktober 2019
In den vergangenen Jahren ist es in Deutschland immer wieder zu Diskussionen darüber gekommen, wann geplante Windenergieanlagen zu Beeinträchtigungen von Stätten des UNESCO-Welterbes führen können. Betroffene aller Akteursgruppen empfinden die Prozesse, die zur Klärung der Verträglichkeit von Anlagen führen sollen, als unbefriedigend und formulieren Verbesserungsbedarf.
Der Fachdialog war ein Diskussions- und Arbeitsprozess, an dem Mitglieder aller relevanten Akteursgruppen mitarbeiteten. Das Kompetenzzentrum Naturschutz und Energiewende agierte als neutraler Dialoggestalter und Moderator. Er erarbeitete drei gemeinsame Empfehlungen für die bessere Vereinbarkeit von Windenergieausbau und UNESCO-Welterbestätten in Deutschland. Diese betreffen
- unterschiedliche Vorschläge, die zu besser ablaufenden Prozessen, klareren Rollen und Zuständigkeiten beitragen sollen,
- das Ziel, allen Beteiligten mehr Verlässlichkeit in der Frage zu bieten, aus welchen Gründen welche Eigenschaften einer Welterbestätte bei der Klärung der Verträglichkeit von geplanten Anlagen berücksichtigt werden müssen. Dafür wird vorgeschlagen, eine in der Praxis handhabbare Operationalisierung des außergewöhnlichen universellen Wertes und der geschützten Attribute der Welterbestätte anzufertigen.
- die Ausarbeitung einer guten fachlichen Praxis der Visualisierung von Windenergieanlagen vor, weil es in der Praxis immer wieder zu mangelhaften Visualisierungen komme und dies sachliche Auseinandersetzungen um Planungen erschwere.
Darüber hinaus diskutierte der Fachdialog weitere Vorschläge, die aus unterschiedlichen Gründen nicht in gemeinsame Empfehlungen mündeten, aber wichtige Hinweise, Argumente und Anliegen enthalten.
Gegenstand des Fachdialogs
Einen ersten Anstoß zum Fachdialog „Energiewende in der Nähe von UNESCO-Welterbe“ gab die Deutsche UNESCO-Kommission. Sie hatte Konflikte zwischen Windenergieplanungen und Welterbestätten beobachtet und machte das KNE auf den Diskussionsbedarf aufmerksam.
In weiteren Gesprächen zeigte sich, dass Konflikte insbesondere bezüglich der Bewertung von Ansprüchen der Welterbestätten und deren eventueller Beeinträchtigung durch Windenergieanlagen entstehen. Recherchen des KNE ergaben, dass es in den letzten Jahren mindestens an fünfzehn deutschen Welterbestätten zu Auseinandersetzungen bezüglich etwaiger Beeinträchtigungen durch Vorhaben der Windenenergienutzung gekommen war.
Je häufiger Fragestellungen zu der Vereinbarkeit von Windenergieplanungen und Welterbeansprüchen in guten Verfahren, mit angemessenen Methoden und gelingender Kommunikation geklärt werden können, desto besser wird es gelingen, die beiden wichtigen Ziele der Verringerung der Erderwärmung mit Hilfe der Energiewende und des Schutzes des menschlichen Erbes zu erreichen, und in Einzelfällen angemessen auszutarieren. Hierzu hat der Fachdialog einen Beitrag geleistet.
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