Publikationen

© fotofabrika - stock-adobe.com

Aufbereitung von Fachwissen zur naturverträglichen Energiewende

Bei allen Fragen rund um den Naturschutz in der Energiewende unterstützt das KNE mit fundierten Auskünften und Hinweisen. Durch die Aufbereitung verlässlicher Informationen für unterschiedlichste Fragestellungen und Themen tragen wir aktiv zur Versachlichung von Debatten bei. Dabei werden aktuelle Studien und Forschungsberichte, Fachartikel und andere Publikationen berücksichtigt. Darüber hinaus findet stetig ein Austausch mit Expertinnen und Experten statt.

Das KNE erstellt unterschiedlichste Publikationen für den Wissenstransfer  – vorwiegend digital. Darin werden Ergebnisse der Wissenschaft, aktuelle Ansätze und Fragestellungen im Zusammenhang mit der Umsetzung einer naturverträglichen Energiewende kompakt aufbereitet und in den jeweiligen Fachkontext eingeordnet.

Zusammenstellungen zu ausgewählten Themen

Zum Potenzial von Antikollisionssystemen seit 2018.

Zur Probabilistik in der Signifikanz-Bewertung.

Die KNE-Jahrbücher berichteten aus der vielfältigen Arbeit des KNE, gaben aber auch externen Autorinnen und Autoren Raum zur Veröffentlichung.

Schlagwort: "Klimaschutz"

Copyright
Juli 2024

Photovoltaik und Folgenutzung auf Ackerland und Grünland

Der Ausbau von Photovoltaik-Freiflächenanlagen hat in den vergangenen Jahren stetig zugenommen. So ist die gesamte installierte Leistung im letzten Jahr um etwa 6.000 Megawatt auf 66.498 Megawatt angestiegen, was eine leichte Erhöhung gegenüber dem Zuwachs des Vorjahres darstellt. Die Ausbaumenge der Solarenergie soll mittels der Novelle des Erneuerbare-Energien-Gesetzes (EEG 2023) noch deutlich gesteigert werden. Für den Ausbau großer Photovoltaik-Anlagen wird insbesondere im ländlichen Raum die Nutzung weiterer Flächen erforderlich sein. Ein Großteil dieser Flächen wird auch aus der Landwirtschaft kommen müssen. Durch das Zurverfügungstellen von Flächen für den Ausbau von PV-Anlagen können Landwirte und Landwirtinnen damit nicht nur einen wesentlichen Beitrag zur Energiewende leisten, sondern auch durchaus profitable Einkommensquellen erschließen. Auf lange Sicht gesehen, führt die Herausnahme einer Fläche aus der landwirtschaftlichen Nutzung jedoch zu der Frage, ob nach Abschluss der PV-Nutzung wieder Landwirtschaft auf der Fläche betrieben werden kann und welche rechtlichen Anforderungen dazu erfüllt werden müssen? Diese Fragen sind für Landwirte und Landwirtinnen, bei der Entscheidung, ob Sie Flächen zum PV-Ausbau zur Verfügung stellen, von großer Bedeutung. Je mehr Sicherheit für eine etwaige landwirtschaftliche Folgenutzung dieser Flächen gegeben wird, desto eher werden diese zur Verfügung gestellt werden. In der aktualisierten Publikation (Erstveröffentlichung im April 2023) wurde die neue Rechtsprechung berücksichtigt. Darüber hinaus beschäftigt sie sich intensiver und umfassender mit den gängigen Photovoltaik-Freiflächenanlagen. Die vorliegende Veröffentlichung gibt Akteuren und Interessierten einen umfassenden Überblick.

MEHR ZUM THEMA

mehr lesen
Photovoltaik auf Moorboden
© Bas Spanjers
Juni 2024

Photovoltaik auf wiedervernässten Moorböden

Eine neue Flächenkulisse im EEG 2023

Moore erfüllen in der Landschaft vielfältige Funktionen: Sie binden in naturnahem oder natürlichem Zustand Kohlenstoff bzw. das klimaschädliche Kohlenstoffdioxid (CO2), bieten seltenen Arten sowie spezialisierten Lebensgemeinschaften Lebensräume und leisten einen Beitrag zur Wasserrückhaltung in der Fläche. Als mögliche Flächen für die Errichtung von Photovoltaik-Freiflächenanlagen sind sie aktuell in der Diskussion. Das KNE greift in der Publikation den Diskussions- und Wissensbedarf auf und stellt Anforderungen an die Umsetzung von Moor-PV dar. Warum ist Wiedervernässung unserer Moore notwendig? Was sind die Erfolgsbedingungen für PV-FFA auf wiedervernässten Moorböden? Welche standortspezifische Technik ist erforderlich? Wie kann der Bau von PV-FFA auf wiedervernässten Moorböden naturverträglich gestaltet werden? Diese und weitere Aspekte werden in der Publikation erörtert, um einen Überblick zu verschaffen. Zum Zeitpunkt der Erstveröffentlichung im Dezember 2022 war im § 37 EEG die Errichtung von Photovoltaik-Freiflächenanlagen (PV-FFA) auf entwässerten und landwirtschaftlich genutzten Moorböden als förderfähig benannt, sofern diese Flächen dauerhaft wiedervernässt würden. Nähere Erläuterungen fehlten zunächst. Anlass für die Aktualisierung der Publikation sind die im Juli 2023 festgelegten Anforderungen der Bundesnetzagentur (in Abstimmung mit dem BfN und dem UBA). 

Mehr zum Thema

mehr lesen
Strasse und Solarpark mit Landschaft
© Mathias Weil - stock.adobe.com
Februar 2024

Bauplanungsrechtliche Teilprivilegierung von Photovoltaik-Freiflächenanlagen

Ein rechtlicher und naturschutzfachlicher Vergleich mit nicht-privilegierten Anlagen

Der Gesetzgeber möchte den Ausbau der erneuerbaren Energien weiter erleichtern und beschleunigen. Nicht nur für die Windenergie werden daher gesetzliche Änderungen vorgenommen. Auch der Ausbau der Solarenergie wird befördert und schreitet voran. Die insgesamt installierte Leistung im Jahr 2023 um etwa 13.000 Megawatt auf rund 80.000 Megawatt angestiegen. Eine deutliche Erhöhung zum Zuwachs des Vorjahres. Weil diese Zahlen aber noch weit von der anvisierten Ausbaumenge entfernt waren, hat der Gesetz-geber Anfang 2023 eine rechtliche Erleichterung für den Ausbau von Photovoltaik-Freiflächenanlagen (PV-FFA) vorgenommen. Das betrifft die seit Anfang 2023 geltende Teilprivilegierung von PV-FFA im bauplanungsrechtlichen Außenbereich. Geregelt ist diese Teilprivilegierung im Baugesetzbuch. Die Regelung gilt aber nur für PV-FFA entlang von bestimmten Straßen und Gleisen.

Was ist der Anlass der Aktualisierung?

Anlass für die Aktualisierung der Publikation (Erstveröffentlichung im Mai 2023) sind relevante Gesetzesänderungen. Angepasst wurden der Wegfall der Restriktionen aus dem Bundesfernstraßengesetz nach § 9 Abs. 2c FStrG und die Skizzierung der neuen Privilegierung für Agri-PV-Anlagen nach § 35 Abs. 1 Nr. 9 BauGB. Die Publikation befasst sich mit den Regelungen unter Einbeziehung der rechtlichen Änderungen mit den Fragen:
  • Was beinhaltet die neue Teilprivilegierung und welchen Anwendungsbereich hat sie?
  • Welche Restriktionen ergeben sich aus dem Straßenrecht?
  • Wie gestaltet sich das Verhältnis der Teilprivilegierung zum Anspruch auf Einspeisevergütung nach dem Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG)?
  • Wie ist die Novelle aus naturschutzfachlicher Sicht einzuschätzen?
  • Ändert sich die Umweltprüfung und welche Steuerungsmöglichkeit haben die Kommunen?
mehr lesen
Europaflaggen vor der dem Sitz der Europaeischen Kommission
© keremberk - adobe.stock.com
Januar 2024

Die EU-Notfallverordnung – Regelungen zur Beschleunigung des Ausbaus der erneuerbaren Energien

Kurz vor Jahresende 2022 hat die Europäische Union (EU) die „Verordnung zur Festlegung eines Rahmens für einen beschleunigten Ausbau der Nutzung erneuerbarer Energien“ (kurz: EU-NotfallVO) für einen beschleunigten Ausbau der erneuerbaren Energien erlassen. Am 11. Januar 2024 ist nun die novellierte EU-NotfallVO in Kraft getreten. Hierbei wurde dasselbe Verfahren durchlaufen. Diese Neuerungen werden zusätzlich in der neuen Version* des Ausgangspunktes aufgezeigt. Die Kernbestimmungen sind im Wesentlichen gleichgeblieben, wobei es zu gewissen Anpassungen bzgl. Alternativenprüfung und Ausgleichsmaßnahmen gekommen ist. Ferner gibt es eine Verlängerung der Geltungsdauer ausgewählter Vorschriften bis 2025, andere laufen wie geplant Mitte dieses Jahres aus. Darüber hinaus werden Überleitungsvorschriften für die neue Erneuerbare-Energien-Richtlinie (RED III) angepasst. Das KNE hat den Entstehungsprozess von Anfang mitverfolgt. Was ist der Anlass und wie gestaltete sich das abgekürzte Gesetzgebungsverfahren zwischen EU-Kommission und Rat der Europäischen Union? Welche rechtliche Wirkung entfaltet die EU-Notfallverordnung innerhalb Deutschlands? Was sind ihre Inhalte und welche Teile haben besondere Relevanz für naturschutzrechtliche Prüfungen? Die vorliegende Publikation erörtert daher vertieft die Art. 3, 3a und 6 der Verordnung, die im Hinblick auf das Natur- und Artenschutzrecht relevant sind. Diese betreffen die Auswirkungen auf umweltrechtliche Schutzgüterabwägungen sowie die Auswirkungen auf die Umweltverträglichkeitsprüfung und die Bewertungen im Rahmen des Artenschutzrechts in Gebieten mit beschleunigter Genehmigung. *Hinweis: Das KNE hatte sich bereits im Januar 2023 in einem Ausgangspunkt mit dem Thema befasst.
mehr lesen
Solaranlage und Landwirtschaft,
© Michael - adobe.stock.com
September 2023

Photovoltaik und Folgenutzung auf Ackerland und Grünland – Teil 2

Der Ausbau von Photovoltaik-Freiflächenanlagen hat in den vergangenen Jahren stetig zugenommen. Die Ausbaumenge der Solarenergie soll mittels der Novelle des Erneuerbare-Energien-Gesetzes (EEG 2023) weiter deutlich gesteigert werden. Eine Publikation des KNE vom April 2023 beschäftigte sich bereits mit der Folgenutzung von Photovoltaik-Anlagen. In dieser zweiten Publikation zu Folgenutzungsfragen wird insbesondere auf die Regelungen des Naturschutzrechts im Hinblick auf eine mögliche landwirtschaftliche Folgenutzung von PV-Flächen eingegangen. Dem Fokus dieser Publikation liegt folgender Aspekt zugrunde: durch die langjährige Entwicklung einer Fläche unterhalb einer Photovoltaik-Anlage (PV-Anlage) entsteht mitunter ein neuer und zu schützender Naturhaushalt. Das wirft unter anderem die Frage auf, ob die erneute Anwendung der Eingriffsregelung bei einem Rückbau der PV-Anlage relevant würde. Zur Erörterung dessen wird dazu im Wesentlichen auf das Bundesnaturschutzgesetz eingegangen. Zunächst werden die dortigen Eingriffs-, Privilegierungs- und Kompensationsvorschriften untersucht. Folgend werden besondere Vorschriften innerhalb von Schutzgebieten, der Vertragsnaturschutz sowie Sonderregelungen für europäische Schutzgebiete skizziert. Der dritte Abschnitt handelt von dem Artenschutzrecht und einer möglichen naturschutzrechtlichen Befreiung für eine landwirtschaftliche Folgenutzung. Abschließend werden eine Zusammenfassung und eine Einschätzung der Thematik gegeben

In der  KNE-Publikation (4. April 2023)" Photovoltaik und Folgenutzung auf Ackerland und Grünland" wurden folgende Aspekte dargestellt: ausgehend vom Bauplanungsrecht, über die unterschiedlichen Definitionen von Grünland, Dauergrünland und Ackerland lag der Fokus insbesondere auf dem europäischen und nationalen Agrarbeihilferecht. Für nähere Informationen zu diesen Themen sowie für eine generelle Einführung in die Folgenutzungs-Problematik, ist die erste Publikation aufschlussreich.

mehr lesen
April 2023

KNE-Stellungnahme zur Photovoltaik-Strategie des BMWK

Das KNE hat die Erstellung eines ambitionierten und thematisch breit aufgestellten Entwurfes einer Photovoltaik-Strategie des Bundesministeriums für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK) gewürdigt und hierzu einige fachliche Empfehlungen ausgesprochen. Deutschland plant bis zum Jahr 2045 klimaneutral zu sein. Dafür ist unter anderem ein enormer Ausbau der Photovoltaik (PV) notwendig. Bereits im Jahr 2022 wurden im Rahmen einer EEG-Novelle die Ausbauziele für die Photovoltaik deutlich erhöht und erste Maßnahmen, die zur Beschleunigung des Ausbaus beitragen sollen, verabschiedet. Angesichts dieser gesteigerten Ziele und der nach wie vor zahlreichen Hürden, diese zu erreichen, ist entschiedenes zielgerichtetes Handeln des Gesetzgebers notwendig. Mit dem am 10. März 2023 vorgelegten Entwurf der Photovoltaik-Strategie (PV-Strategie) stellt das BMWK neue Anforderungen an den Ausbau der Solarenergienutzung auf. Oberstes Ziel der Beteiligten muss es dabei sein, schwerwiegende Zielkonflikte – etwa mit dem Artenschutz – zu vermeiden beziehungsweise Instrumente zur Verfügung zu stellen, diese aufzulösen. In diesem Sinne ist auch das KNE aktiv. Für das KNE stehen beim Ausbau der Photovoltaik die schon jetzt deutlich zugespitzte Flächenkonkurrenz und die Naturverträglichkeit des Solarausbaus im Fokus. Aber auch für den städtischen Bereich sind für die Artenvielfalt wichtige Hinweise an das KNE herangetragen worden.
mehr lesen
Januar 2023

Zur Anwendbarkeit des Prüfungsmaßstabs aus § 45b BNatSchG auf bereits bestandskräftig zugelassene Windenergieanlagen

Das Vierte Gesetz zur Änderung des Bundesnaturschutzgesetzes (BNatSchG) vom 20. Juli 2022 enthält Neuregelungen, die Genehmigungsverfahren für Windenergieanlagen an Land vereinfachen und beschleunigen sollen. Es legt bundeseinheitliche und bindende Vorgaben zur Beurteilung fest, ob sich das Tötungs- und Verletzungsrisiko für Brutvögel beim Betrieb von WEA im Umfeld ihrer Brutplätze signifikant erhöht. Von verschiedenen Praxisakteuren kam in diesem Zusammenhang unter anderem folgende Frage auf. Können die neuen Regelungen des § 45b Abs. 2 bis 6 zur bundeseinheitlichen Standardisierung auch auf solche Windenergieanlagen (WEA) angewendet werden, die schon vor der Novellierung bestandskräftig zugelassen wurden, wenn der Genehmigungsinhaber oder der Betreiber dies anstreben. Das im Auftrag des KNE von Dr. Frank Fellenberg – Rechtsanwalt und Partner bei Redeker Sellner Dahs Rechtsanwälte – erstellte Rechtsgutachten widmet sich ausführlich der Fragestellung, inwiefern sich gerichtlich oder gesetzgeberisch zu klärende Fragen aus dieser Neuerung ergeben. Gemeint ist damit, dass aufgrund der neuen Artenschutzregelung Betriebserleichterungen für WEA denkbar sind. Eine Übertragbarkeit auf Altanlagen ließe sich möglicherweise auf die im Zuge der Novelle geschaffene Übergangsregelung des § 74 Abs. 4 und 5 BNatSchG stützen. Das Gutachten analysiert darüber hinaus die Rechtslage und den Anwendungsbereich weiterer umwelt- und verwaltungsrechtlicher Vorschriften. Diskutiert werden mögliche Betriebsanpassungen durch ein Wiederaufgreifen des Verfahrens, eine Änderungsanzeige, eine nachträgliche immissionsschutzrechtliche Anordnung, eine Anordnung nach BNatSchG, einen Neuantrag oder einen Widerspruch gegen die Anordnung. Abschließend werden diesbezügliche Handlungsoptionen für den Gesetzgeber aufgezeigt.

KNE-Geleitwort zum Rechtsgutachten

Für das Kompetenzzentrum war für die Gutachtenvergabe allein die Fragestellung leitend, inwiefern sich gerichtlich oder gesetzgeberisch zu klärende Fragen aus den Neuregelungen ergeben. Das Gutachten geht dabei nicht auf die Konsequenzen für den Artenschutz ein, das war nicht Auftrag des Gutachters. Lesen hier das vollständige KNE-Geleitwort zum Rechtsgutachten.
mehr lesen
Seeadler im Flug, Foto: © andreanita - adobe.stock.com
Seeadler im Flug, Foto: © andreanita - adobe.stock.com
April 2022

Individuen- und Populationsschutz beim Ausbau der Windenergie an Land

In seinem neuen Publikationsformat „Ausgangspunkte“ veröffentlicht das KNE Ausarbeitungen zu grundsätzlichen Fragestellungen der naturverträglichen Energiewende. Jede Ausgabe der Reihe soll interessierte Leserinnen und Leser gut verständlich in ein anspruchsvolles Thema einführen. Die erste Ausgabe  zum „Individuen- und Populationsschutz beim Ausbau der Windenergie an Land“ geht auf Grundfragen ein, die sich beim Ausbau der Windenergie an Land bezüglich des Artenschutzes stellen:
  • Wie wird der Schutz der Wildtiere vor Verletzung und Tod durch Windenergieanlagen an Land gewährleistet?
  • Wie unterscheiden sich Individuenschutz und Populationsschutz?
  • Welche Vorgaben mach das Europarecht und wie verhalten sich diese zu den nationalen Regelungen?
Die „Ausgangspunkte“-Ausgaben verzichten auf eine umfangreiche wissenschaftliche Untersetzung. Im Mittelpunkt stehen die wesentlichen Fakten, rechtlichen Vorgaben und politischen Geschichtspunkte, die zum Verständnis in der Sache beitragen. Titelbild - Foto: © andreanita - stock.adobe.com
mehr lesen
Photovoltaikanlagen auf der Freifläche, Foto: Natalie Arnold
Foto: Natalie Arnold
Januar 2022

Wie Sie den Artenschutz in Solarparks optimieren

Die Ausbauziele der neuen Bundesregierung für Photovoltaik mit 200 Gigawatt bis zum Jahr 2030 sind ausgesprochen ambitioniert und stellen eine Verdreifachung der installierten Leistung gegenüber 2020 dar. Das bedeutet, dass es einen großen Zubau an Photovoltaikanlagen in der Freifläche (Solarparks), insbesondere in den ländlichen Regionen geben wird. Ihnen als Kommune bietet sich dabei die Chance, den Solarpark so zu gestalten, dass er sowohl wirtschaftlich als auch in Hinblick auf die biologische Vielfalt ein Gewinn für Ihre Gemeinde wird. Mit einer naturverträglichen Gestaltung tragen Solarparks zum Klimaschutz bei, sichern der Kommune eine klimaneutrale und zukunftssichere Energieversorgung und leisten einen wertvollen Beitrag zum Natur- und Artenschutz in der Region. Die Kommunen verfügen über die entscheidenden Hebel, um an dieser Stelle etwas zu bewirken. In unserer digitalen Broschüre geben wir Hinweise, wie sie bereits bei der Projektplanung darauf hinwirken können, dass Ihr Solarpark Belange des Natur- und Artenschutzes berücksichtigt.

In Kürze

Die Broschüre zeigt zunächst die Artenschutz-Potenziale von Solarparks auf. Mit einem guten naturschutzfachlichen Entwicklungskonzept können die zuvor häufig intensiv genutzten oder versiegelten Flächen ökologisch erheblich aufgewertet werden. Hinweise zur Standortwahl sollen dabei helfen, möglichst konfliktarme Flächen zu finden und geeignete Standorte zu identifizieren. Wie und mit welchen Instrumenten bereits im Bebauungsplanverfahren der Naturschutz mitgedacht werden kann, darüber gibt ein weiteres Kapitel Auskunft. Die Broschüre gibt außerdem Hinweise, was die Kommunen, über die obligatorischen Ausgleichsmaßnahmen hinaus, tun bzw. mit dem Projektierer vereinbaren können, damit sich die Situation von Flora und Fauna in und um einen Solarpark deutlich verbessert und wertvolle, störungsarme Lebensräume entstehen.

Hinweis Die Broschüre ist nur digital verfügbar.
mehr lesen
Blume mit Wiese
Abyan Athif on Unsplash
Dezember 2021

Artenschutz im Koalitionsvertrag

Mit dem Koalitionsvertrag „Mehr Fortschritt wagen“ von SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und FDP gibt es eine klare politische Festlegung: Das Erneuerbare-Energien-Zeitalter in Deutschland kommt – im Strombereich, aber auch im Bereich der Wärme und der Mobilität. Die zeitliche Reichweite der umzusetzenden politischen Vereinbarungen zielt insbesondere auf das Jahr 2030, in dem der Anteil der erneuerbaren Energien an der Stromerzeugung bei 80 Prozent liegen soll (2020: 47 Prozent). In der Präambel des Koalitionsvertrages heißt es: „Die Klimaschutzziele von Paris zu erreichen, hat für uns oberste Priorität“. Dementsprechend gelte es, „den Ausbau der erneuerbaren Energien drastisch zu beschleunigen und alle Hürden und Hemmnisse aus dem Weg zu räumen“. Mit der Vereinbarung des Koalitionsvertrages, artenschutzrechtliche Regelungen für die Genehmigung von Erneuerbare-Energien-Anlagen neu auszugestalten, sollen insbesondere Artenschutz-Konflikte, die durch den Bau und Betrieb von Windenergieanlagen an Land zu erwarten sind, gelöst werden.

In Kürze

In seiner Analyse dieser Vereinbarungen der Koalitionsparteien erläutert das KNE die sich daraus ergebenden Regelungsoptionen und deren Chancen und Risiken sowie die erforderlichen nächsten Arbeitsschritte. Dabei wird deutlich, dass durchaus verschiedene Wege eingeschlagen werden können, und daher bestimmte Arbeiten noch geleistet werden müssen, um die erwünschte größere Rechtssicherheit – auch und gerade im Detail – für die komplexen Artenschutzprüfungen zu schaffen. Das KNE spricht sich dafür aus, zunächst auf eine abstandsbasierte Regelvermutung zu setzen. Vorteil für den Artenschutz ist es dabei, dass etablierte Parameter wie Arten, individuenbezogene Abstände und Schutzmaßnahmen bestehen bleiben, der Prüfprozess sich aber beschleunigt und mehr Rechtssicherheit erhält. Bei der Ausarbeitung der neuen Regelung könnte und sollte auf den Ergebnissen des laufenden Arbeitsprozesses der Umweltministerkonferenz (UMK) aufgebaut werden.
mehr lesen