Publikationen

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Aufbereitung von Fachwissen zur naturverträglichen Energiewende

Bei allen Fragen rund um den Naturschutz in der Energiewende unterstützt das KNE mit fundierten Auskünften und Hinweisen. Durch die Aufbereitung verlässlicher Informationen für unterschiedlichste Fragestellungen und Themen tragen wir aktiv zur Versachlichung von Debatten bei. Dabei werden aktuelle Studien und Forschungsberichte, Fachartikel und andere Publikationen berücksichtigt. Darüber hinaus findet stetig ein Austausch mit Expertinnen und Experten statt.

Das KNE erstellt unterschiedlichste Publikationen für den Wissenstransfer  – vorwiegend digital. Darin werden Ergebnisse der Wissenschaft, aktuelle Ansätze und Fragestellungen im Zusammenhang mit der Umsetzung einer naturverträglichen Energiewende kompakt aufbereitet und in den jeweiligen Fachkontext eingeordnet.

Zusammenstellungen zu ausgewählten Themen

Zum Potenzial von Antikollisionssystemen seit 2018.

Zur Probabilistik in der Signifikanz-Bewertung.

Die KNE-Jahrbücher berichteten aus der vielfältigen Arbeit des KNE, gaben aber auch externen Autorinnen und Autoren Raum zur Veröffentlichung.

Schlagwort: "Ausnahme"

Fahne der Europaeischen Union
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Dezember 2020

Artenschutz und Europarecht im Kontext der Windenergie

Die europäische Vogelschutzrichtlinie stellt ein strenges Artenschutzregime für europäische Vogelarten auf. Gleichzeitig eröffnet sie Möglichkeiten, von verbotenen Handlungen Ausnahmen zu gewähren, wenn die entsprechenden Voraussetzungen vorliegen. Das Bundesnaturschutzgesetz spiegelt dieses Regel-Ausnahme-Verhältnis im Grundsatz wider. Aktuell entspannt sich eine Diskussion darüber, ob Ausnahmegenehmigungen erteilt werden können, wenn Windenergieanlagen errichtet und betrieben werden sollen, obwohl prognostiziert wird, dass hierbei windenergiesensible Vogelarten getötet werden. Einerseits wird diskutiert, welcher Ausnahmegrund auf Windenergievorhaben anwendbar ist. Andererseits steht zur Debatte, ob der Ausnahmekatalog der Vogelschutzrichtlinie abschließend ist, oder ob der im Bundesnaturschutzgesetz festgeschriebene Ausnahmegrund der „zwingenden Gründe des überwiegenden öffentlichen Interesses“ auch auf europäische Vogelarten angewandt werden kann.

In Kürze

Das Rechtsgutachten von Univ.‐Prof. Dr. Ekkehard Hofmann stellt die europarechtliche Perspektive in den Vordergrund. Es untersucht aber ebenso die Auswirkungen der europarechtlichen Vorgaben auf die nationale Umsetzung. Das Gutachten analysiert auch diejenigen Ausnahmetatbestände, die bisher in der Diskussion nur wenig oder auch gar nicht beachtet wurden und steuert damit neue Perspektiven zu der bestehenden Debatte bei. Zudem wird dem Aspekt des Klimaschutzes, als übergeordnetem Ziel des Ausbaus der erneuerbaren Energien, an unterschiedlichen Stellen des Gutachtens Raum gegeben.
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Weißstorch im Flug
Februar 2020

KNE-Fachgespräch zu Artenhilfsprogrammen und Ausnahmeerteilung

Im Anschluss an das Fachgespräch „Artenhilfsprogramme und Ausnahmeerteilung nach § 45 Absatz 7 BNatSchG“ am 24. Januar 2020 in Berlin hat das KNE nun die Dokumentation der Veranstaltung veröffentlicht. Die Veröffentlichung fasst die Beiträge der Referentinnen und Referenten zusammen und gibt die maßgeblichen Inhalte der Diskussionen wieder. Abschließend bietet die Dokumentation ein Stimmungsbild der Teilnehmenden zur Wirksamkeit von Artenhilfsprogrammen, der Operationalisierung der Ausnahme und einer Kopplung beider Instrumente. Die rund 35 Vertreterinnen und Vertreter von Naturschutzorganisationen und Energieverbänden, vom Bundesministerium für Umwelt, vom Bundesamt für Naturschutz, weiteren Landesministerien und Behörden und der Rechtswissenschaft erörterten die Voraussetzungen, die Machbarkeit und die Relevanz von Artenhilfsprogrammen und der Ausnahmeerteilung für die Genehmigung von Windenergieanlagen.
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November 2019

Die Ausnahme im besonderen Artenschutzrecht

Die Ausnahme nach § 45 Abs. 7 S. 1 Nr. 5 Bundesnaturschutzgesetz (BNatSchG) kommt dann im Genehmigungsverfahren für Windenergieanlagen ins Spiel, wenn das Vorhaben artenschutzrechtliche Verbote auslösen würde, die nicht vermieden werden können. Die zuständige Behörde prüft, ob die strengen Voraussetzungen für eine Ausnahme von dem betreffenden Verbot vorliegen. Vor dem Hintergrund, dass sich in Genehmigungsverfahren für Windenergieanlagen zunehmend Konflikte mit den artenschutzrechtlichen Verboten ergeben, ist eine intensive Auseinandersetzung mit den Voraussetzungen für die Ausnahme und ihre Anwendung geboten. Hierfür befasst sich der vorliegende Beitrag zunächst mit den Rahmenbedingungen, bevor die rechtlichen Details untersucht (juristische Analyse) und die Anwendungspraxis in den einzelnen Bundesländern dargelegt wird. Dabei erweist sich die Ausnahme als ein Instrument, um das Spannungsverhältnis zwischen Windenergievorhaben und Artenschutz im Einzelfall aufzulösen. Allerdings ist die Ausnahme keine Standardlösung für die Probleme, die sich im Rahmen des besonderen Artenschutzes und dem Ausbau der Windenergie auftun.

Ausgangslage

Die Windenergie soll nach dem Willen der Bundesregierung weiter ausgebaut werden. Hierbei werden sich verstärkt Konflikte mit dem Artenschutzrecht ergeben. Dieses Spannungsfeld ist bereits spürbar; so stellt laut einer Erhebung der Fachagentur Windenergie an Land der Artenschutz das zweitgrößte Hemmnis für die Realisierung von Windenergieanlagen dar. Gleichzeitig hat die Bundesregierung beschlossen, den Ausbau der erneuerbaren Energien weiter voranzutreiben, um die Treibhausgas-Emissionen bis zum Jahr 2020 um mindestens 40 Prozent gegenüber 1990 zu senken. Die Bundesrepublik strebt an, bis zur Mitte des Jahrhunderts weitgehend treibhausgasneutral zu werden. Strom aus erneuerbaren Energien, und insbesondere aus Wind, soll hierbei der zentrale Energieträger sein. Die Ausnahme nach §  45 Abs. 7 S. 1 Nr. 5 Bundesnaturschutzgesetz (BNatSchG) soll nach dem Willen des Gesetzgebers als letztes Mittel dienen, um Verbotstatbestände zu überwinden und Projekte zuzulassen. Sie ist aber nicht als grundsätzliche Lösung für eine stockende Energiewende gedacht. Es müssen zunächst andere Lösungswege gesucht werden, die eine Regelgenehmigung ermöglichen könnten. Insbesondere sollten Standorte für Windenergieanlagen gewählt werden, die artenschutzrechtlich möglichst unproblematisch sind. Allerdings wird es – aus verschiedenen Gründen  – immer schwieriger, konfliktfreie Standorte zu finden. Eine aktuelle Studie des Bundesamtes für Naturschutz (BfN) kommt zu dem Ergebnis, dass nur noch wenige konfliktfreie Flächen zur Verfügung stehen. Dieses Dilemma von mangelnder Verfügbarkeit konfliktfreier Flächen einerseits und dem geplanten Ausbau der Windenergie andererseits, gilt es politisch und praktisch zu lösen. Die Ausnahme kann hierbei eines von mehreren Mitteln darstellen, um im Einzelfall artenschutzrechtliche Konfliktlagen zu überwinden.
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