Fragen & Antworten

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Sie fragen – wir antworten

Das KNE erreichen zahlreiche Anfragen aus der ganzen Bandbreite der Themen der naturverträglichen Energiewende. Wir bearbeiten alle Fragen gewissenhaft und ausführlich, informieren über den aktuellsten Wissensstand und ordnen diesen ein. Wir bieten Hintergrundinformationen und empfehlen weiterführende Literatur.

Schlagwort: "Windenergie"

[337] Habitatpotenzialanalyse und artspezifische Habitatbindung

? Frage

Was ist eine Habitatpotenzialanalyse, welche Rolle spielt sie zukünftig bei der Signifikanzprüfung und für welche kollisionsgefährdeten Vogelarten ist sie im Rahmen der Signifikanzprüfung fachlich geeignet?

! Kurzantwort

Eine Habitatpotenzialanalyse ist eine Methode, mithilfe derer die voraussichtliche Raumnutzung von kollisionsgefährdeten Vogelarten im Prüfbereich auf der Grundlage von Habitatstrukturen prognostiziert werden kann. Sie soll zukünftig bei der Signifikanzermittlung von Kollisionsrisiken bei als kollisionsgefährdet geltenden Vogelarten mit Brutplätzen im Abstand des zentralen Prüfbereichs von Windenergieanlagen vorrangig eingesetzt werden. Sie setzt sich aus einer Datenaufnahme und fachlichen Einschätzung der potenziellen Habitateignung und der potenziellen Raumnutzung zusammen. Die Habitatpotenzialanalyse hat für Arten mit enger Habitatbindung (Spezialisten) eine größere Aussagekraft als für Generalisten.

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[340] Meideverhalten des Golregenpfeifers an Windenergieanlagen während der Zug- und Rastzeit

? Frage

Wie ist der aktuelle Kenntnisstand und die Studienlage zum Meideverhalten des Goldregenpfeifers an Windenergieanlagen während der Zug- und Rastzeit und wo und welche Hinweise gibt es zu wirksamen Vermeidungsmaßnahmen?

! Kurzantwort

Die vorhandene Literatur und Studien, die sich mit dem Meideverhalten des Goldregenpfeifers an Windenergieanlagen befassen, zeigen eine unterschiedliche Betroffenheit der Art während der Zug- und Rastzeit. Die Betroffenheit sollte daher einzelfallspezifisch ermittelt werden. Umso besser kann die Notwendigkeit von Vermeidungsmaßnahmen abgeschätzt werden. Als wirksame Maßnahmen gelten die Schaffung bzw. die Entwicklung von Extensivgrünland auf feuchten und nassen Standorten, von naturnahen (Flach-)gewässern sowie die Extensivierung von Ackerflächen, wobei betroffenheitsgemäß die Zug- und Rastzeit im Fokus steht.

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[279] Anzahl Windenergieanlagen Abschaltungen Fledermausschutz Deutschland

? Frage

Wie hoch ist die Zahl der Windenergieanlagen an Land in Deutschland, die mit nächtlichen Abschaltungen zum Schutz von Fledermäusen betrieben werden?

! Kurzantwort

Diese Frage kann nicht genau beantwortet werden, da Abschaltungen zum Fledermausschutz nicht zentral dokumentiert werden. Umfrage-Ergebnisse gehen diesbezüglich recht weit auseinander und liefern dazu kein repräsentatives Bild. Das KNE nimmt eine überschlägige Schätzung vor auf Grundlage der rechtlichen Entwicklung, der Forschung, der Umsetzung in Leitfäden für die Genehmigungspraxis, Experten-Einschätzungen sowie anhand des Bestands an Windenergieanlagen an Land. Demnach werden mittlerweile gut ein Drittel der Anlagen mit Abschaltungen zum Fledermausschutz betrieben.

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[351] Mindestabstand zwischen Brutplatz und Windenergieanlage für den Einsatz von Antikollisionssystemen

? Frage

Welches ist der Mindestabstand zwischen Windenergieanlage und Brutplatz, ab dem Antikollisionssysteme als Schutz- bzw. Minderungsmaßnahmen eingesetzt werden können?

! Kurzantwort

Der Einsatz eines Antikollisionssystems (AKS) setzt einen Mindestabstand zwischen Windenergieanlage (WEA) und Brutplatz voraus, der durch die so genannte kritische Reaktionsdistanz bestimmt wird. Diese Distanz ist artspezifisch. Je höher die gemittelte Fluggeschwindigkeit ist, je länger es dauert, bis der Rotor im verlangsamten Trudelmodus ist und je länger das Rotorblatt ist, desto größer muss der Mindestabstand sein.

Bei Annahme einer mittleren Fluggeschwindigkeit von 9,2 Metern pro Sekunde für den Rotmilan beträgt die kritische Reaktionsdistanz (bei 30 Sekunden Trudelzeit plus Rotorblattlänge von 80 Metern) 356 Meter.

Für den Seeadler, für den eine Fluggeschwindigkeit 12,2 Meter pro Sekunde angenommen wird (ARSU et al., in Vorb.), käme man bei ansonsten gleichbleibenden Annahmen auf rund 450 Meter.

Zu bedenken ist, dass die Vorgaben für die Durchführung von Schutzmaßnahmen im Nahbereich unterschiedlich sind. Nach § 45 Absatz 2 BNatSchG sind hier keine Schutzmaßnahmen vorgesehen. Eine Windenergieanlage wäre nur im Ausnahmeverfahren zu genehmigen. Die finanziellen Spielräume für AKS sind angesichts der hierbei geltenden Zumutbarkeitsschwellen allerdings gering. Bei Genehmigungsverfahren von WEA innerhalb von Windenergiegebieten sind Schutzmaßnahmen im Nahbereich hingegen möglich. Auch AKS kämen hier unter Umständen in Frage.

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[140] Vorgaben zu Parametern für pauschale Abschaltungen zum Fledermausschutz in den Ländern

? Frage

Können Sie einen Überblick über die Parameter für pauschale Abschaltungen zum Fledermausschutz aus den Windenergieerlassen und Artenschutzleitfäden der Bundesländer geben? Interessant wären Zeiträume, Temperatur, Windgeschwindigkeit, Niederschlag und Nebel.

! Kurzantwort

Vorgaben zu pauschalen Abschaltungen von Windenergieanlagen zum Fledermausschutz finden sich mittlerweile in den meisten Bundesländern. Die präsentierte tabellarische Übersicht enthält die Vorgaben der derzeit gültigen Länderleitfäden hinsichtlich der Parameter Jahres- und Nachtzeit, Temperatur, Windgeschwindigkeit und Niederschläge. Je nach Parameter gibt es bei den Vorgaben größere oder kleinere Unterschiede.

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[147] Flächeneffizienz erneuerbarer Energien zur Stromerzeugung

? Frage

Welche Technologie zur Erzeugung erneuerbaren Stroms weist die höchste Flächeneffizienz auf? Gibt es belastbare Untersuchungen, die den Energieertrag von Windenergie, Photovoltaik und Biomasse ins Verhältnis zum Flächenbedarf setzen?

! Kurzantwort

Durch die technologische Entwicklung bei der Photovoltaik sowie bei der Windenergie haben insbesondere diese Technologien in den letzten Jahren erhebliche Effizienzgewinne erzielen können. Aber auch bei der Verstromung von Anbaubiomasse konnte die Effizienz gesteigert werden. Mehrere Studien, die sich dem Thema Flächeneffizienz dieser Technologien nähern, kommen zu dem Ergebnis, dass die Flächeneffizienz der Stromerzeugung durch Windenergienutzung und durch PV-Freiflächenanlagen weit über der Stromerzeugung aus Biomasse liegt.

Unabhängig von der Flächeneffizienz besteht Konsens, dass zum Erreichen der Energiewende-Ziele ein Mix aus verschiedenen Erzeugungstechnologien erforderlich ist, um die Schwankungen und regionalen Unterschiede des Dargebots der Primärenergiequellen Wind und Sonneneinstrahlung und zugleich der zeitlich und regional unterschiedlichen Strombedarfe ausgleichen zu können. Eine ausschließliche Ausrichtung auf „die flächeneffizienteste“ Technologie ist daher nicht zielführend.

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[352] Anwendung der durchschnittlichen Windgeschwindigkeit eines Windparks sowie zusätzlicher Umweltparameter zur Steuerung von Fledermausabschaltungen

? Frage

Inwiefern ist es möglich, bei Abschaltungen von Windenergieanlagen zum Fledermausschutz innerhalb eines Windparks auf durchschnittliche Windgeschwindigkeiten zurückzugreifen, die aus den Einzelwerten der Anlagen im Windpark gebildet werden? Und was ist bei der Einbeziehung weiterer Umweltparameter (Niederschlag, Luftfeuchtigkeit, Helligkeit) bei der Steuerung von Abschaltungen zu berücksichtigen?

! Kurzantwort

Die Nutzung von Durchschnitts-Windgeschwindigkeiten, die aus Einzelwerten mehrerer Anlagen eines Windparks gebildet werden, kann dazu führen, dass das vorgegebene Schutzniveau an einzelnen Anlagen des Windparks nicht mehr eingehalten wird, weshalb wir derzeit empfehlen, diese nicht zur Steuerung von Abschaltungen zum Fledermausschutz zugrunde zu legen. Der Niederschlag kann als ergänzender Parameter berücksichtigt werden, sofern entsprechende Grenzwerte angelegt werden bzw. die eingesetzten Sensoren verlässliche Messwerte liefern. Die Luftfeuchtigkeit sollte erst als zusätzlicher Steuerungs-Parameter herangezogen werden, wenn weitere Studien zur Korrelation von Fledermausaktivität und Luftfeuchtigkeit durchgeführt bzw. nachvollziehbar publiziert wurden. Gleiches gilt für die Helligkeit.

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[261] Waldinanspruchnahme durch Windenergieanlagen sowie zum Beitrag der Windenergie zu klimaresilienten Wäldern

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Gibt es Zahlen zum Umfang der in Deutschland für Windenergieanlagen im Wald gerodeten Flächen und gibt es Studien, die sich mit dem Beitrag der Onshore-Windenergie zum Waldumbau im Sinne eines an den Klimawandel angepassten Waldes befassen?

! Kurzantwort

Zum Gesamtumfang für den Bau von Windenergieanlagen (WEA) gerodeter Flächen gibt es keine exakten Zahlen. Durchschnittswerte zur Waldinanspruchnahme und zu Anlagenzahlen von WEA-Vorhaben auf Waldstandorten ergeben eine Gesamtfläche der Waldinanspruchnahme von etwas über 2.100 Hektar (Stand 2022). Häufig werden für WEA im Wald jedoch auch nicht bestockte Windwurf- oder Kalamitätsflächen genutzt. Temporär benötigte Flächen werden in der Regel wieder aufgeforstet und für die dauerhafte Waldumwandlung werden in der Regel Ersatzaufforstungen vorgenommen. Hierbei werden in vielen Fällen Gehölze der Laub- und Laubmischwälder sowie der Waldsäume verwendet, die besser an den Klimawandel angepasst sind als (Nadelbaum-) Monokulturen. Pachteinnahmen können Waldeigentümer ebenfalls für die Entwicklung von Laubmischwäldern nutzen. Durch die insgesamt eher geringe Flächeninanspruchnahme durch WEA im Wald dürfte auch der Beitrag zum klimawandelgerechten Waldumbau in Deutschland eher gering sein.

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[325] Klimaschutzfunktion von Wäldern im Vergleich zur CO2-Vermeidung durch Windenergieanlagen

? Frage

Wie groß ist die Klimaschutzfunktion des Waldes und in welchem Umfang wird der Wald durch die Windenergie in Anspruch genommen? Ist die Kohlenstoffbindungskapazität des Waldes nicht viel höher als die durch den Betrieb von Windenergieanlagen vermiedene CO2-Menge?

! Kurzantwort

Der Wald hat eine bedeutsame Klimaschutzfunktion. In Deutschlands Wäldern sind insgesamt rund 2,6 Milliarden Tonnen Kohlenstoff gespeichert, was umgerechnet durchschnittlich 644 Tonnen CO2 pro Hektar Wald entspricht. Durch Biomassezuwachs werden jährlich 4,6 Tonnen CO2 pro Hektar zusätzlich gespeichert. Hinzu kommen 2,7 Tonnen CO2pro Hektar und Jahr durch die Nutzung für langlebige Holzprodukte.

Für Windenergieanlagen (WEA) im Wald wird durchschnittlich rund ein Hektar temporär bzw. dauerhaft in Anspruch genommen. Diese Fläche wird größtenteils wieder aufgeforstet und somit die CO2-Speicherkapazität wieder hergestellt. Die jährliche CO2-Vermeidungsleistung einer WEA beträgt durchschnittlich 2.700 Tonnen – ein Vielfaches der Speicherleistung der in Anspruch genommenen Waldfläche. Mit dem Argument, die Windenergienutzung im Wald würde die Klimaschutzfunktion beeinträchtigen, kann man sie nicht generell ausschließen. Gleichwohl müssen Eingriffe minimiert werden, da Waldökosysteme wichtige Lebensräume sind und Regulationsfunktionen übernehmen.

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[355] Zumutbarkeit von Ertragsverlusten durch WEA-Abschaltungen in der Betriebsphase

? Frage

In § 45b und in Anlage 2 BNatSchG sind Prozentwerte für zumutbare Ertragsverluste festgelegt, die durch Abschaltungen von Windenergieanlagen entstehen, zum Beispiel wenn ein Antikollisionssystem als Schutzmaßnahme für Vögel eingesetzt wird. Welche Funktion haben diese Werte, und lässt sich daraus – im Sinne einer Deckelung – die Möglichkeit ableiten, abschaltungsbezogene Schutzmaßnahmen in der Betriebsphase unterjährig außer Kraft zu setzen? Und was gilt diesbezüglich bei Genehmigungen in Windenergiegebieten und damit im Anwendungsbereich von § 6 WindBG?

! Kurzantwort

Die Prozentwerte für die zumutbaren Ertragsverluste in § 45b und in Anlage 2 BNatSchG dienen der pauschalen Ermittlung der Zumutbarkeit bzw. Verhältnismäßigkeit der Schutz- bzw. Minderungsmaßnahmen zum Zeitpunkt der Genehmigung einer Windenergieanlage und nicht der fortlaufenden Ermittlung von realen Ertragsverlusten in der Betriebshase. Sie sind nicht als „Deckel“ des Maßnahmenumfangs im Betrieb zu verstehen. Entsprechend berechtigen die Prozentwerte den Betreiber nicht, Antikollisionssysteme oder andere Abschaltmaßnahmen unterjährig zeitlich einzuschränken oder auszusetzen.

 

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