Fragen & Antworten

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Sie fragen – wir antworten

Das KNE erreichen zahlreiche Anfragen aus der ganzen Bandbreite der Themen der naturverträglichen Energiewende. Wir bearbeiten alle Fragen gewissenhaft und ausführlich, informieren über den aktuellsten Wissensstand und ordnen diesen ein. Wir bieten Hintergrundinformationen und empfehlen weiterführende Literatur.

[313] Auswirkungen von Solarparken auf die Funktion als Nahrungshabitat für Greifvögel

? Frage

Wie ist der Wissenstand zu den Auswirkungen von Solarparken auf die bisherige Funktion des Standortes als Nahrungshabitat für Greifvögel, und wie lassen sich etwaige Funktionsverluste vermindern oder gegebenenfalls kompensieren?

! Kurzantwort

Die Auswirkungen von Solarparken auf Greifvögel hinsichtlich ihrer Funktion als Nahrungshabitat wurden bislang noch nicht systematisch erforscht. Vorliegende Studien und ergänzende Expertenaussagen legen nahe, dass die Auswirkungen artspezifisch unterschiedlich sind. Solarparke können aber die Funktion als Nahrungshabitat (weiterhin) erfüllen, wenn die Modulaufstellung, die Habitatstruktur und Pflegemaßnahmen darauf abgestimmt sind. Damit sich beispielsweise Beutetiere der Greifvögel ansiedeln, müssen die Solarparke strukturreich gestaltet werden. Weiterhin muss genügend freie (nicht überstellte) Fläche für die Jagd zur Verfügung stehen und die Vegetation kurzgehalten werden, damit die Vögel ihre Beute erkennen können. Können die entsprechenden Voraussetzungen auf der Vorhabenfläche nicht erhalten bzw. geschaffen werden, müssen gegebenenfalls Offenlandbiotope als Kompensationsflächen gestaltet werden. Der Wissensstand zum Thema sollte durch entsprechende Forschung besser untersetzt werden.

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[317] Beseitigung einer künstlichen Nisthilfe

? Frage

Kann eine künstliche Nisthilfe, die sich in der Nähe einer bereits genehmigten Windenergieanlage befindet, entfernt werden, um so zu verhindern, dass sich eine windenergiesensible Vogelart dort ansiedelt und dies zu einem artenschutzrechtlichen Konflikt führt?

! Kurzantwort

Sollte eine künstliche Nisthilfe nach Erteilung der Genehmigung der Windenergieanlage entdeckt werden und könnte diese im Fall der Ansiedlung einer windenergiesensiblen Vogelart zu einem artenschutzrechtlichen Konflikt führen, kann die zuständige Behörde die Niststätte je nach Einzelfall verlegen. Insbesondere bei noch nicht besetzten künstlichen Niststätten bietet sich eine Verlegung in ein geeignetes Habitat an, um so einen sicheren Brutstandort anzubieten und gleichzeitig CO2-neutrale Stromerzeugung zu ermöglichen. Gleichwohl scheiden sowohl naturschutz-, als auch baurechtliche Ansprüche auf die Beseitigung einer Nisthilfe aus.

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[315] Auswirkungen der Windenergie auf Fluginsekten

? Frage

Wie ist der aktuelle Stand des Wissens zu Auswirkungen von Windenergieanlagen auf Fluginsekten?

! Kurzantwort

In der Vergangenheit gab es Überlegungen, ob die Windenergie relevante Auswirkungen auf die Mortalität von Fluginsekten haben könnte. Eine erste deutsche Studie schien diese These auf Basis theoretischer Überlegungen und modellhafter Abschätzungen zu bestätigen. Eine jüngere Studie mit vergleichenden Felderfassungen der Insektenfauna an WEA in Gondelhöhe und am Boden kommt jedoch zu dem Ergebnis, dass der Windenergie für das Phänomen des Insektensterbens in Deutschland keine Bedeutung zukommt.

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[310] Kriterien für eine naturverträgliche Photovoltaik-Freiflächenanlage

? Frage

An welchen Kriterien und Planungshilfen kann ich mich orientieren, wenn ich als Kommune mit einem Projektierer eine naturverträgliche Photovoltaik-Freiflächenanlage plane?

! Kurzantwort

Es existieren bereits einige Planungshilfen für naturverträgliche Photovoltaik-Freiflächenanlagen. Die Kriterien lassen sich in die Planungsabschnitte Standortwahl und Ausgestaltung der Anlage unterteilen. Bei der Standortwahl wird mit Positivkriterien (beispielsweise eine hohe Vorbelastung der Fläche) und Negativkriterien (beispielsweise Schutzgebietsstatus) gearbeitet. Die Ausgestaltungskriterien beziehen sich unter anderem auf die Aufstellungsweise der Module (beispielsweise ein geringer Überstellungsgrad) oder die Pflege der Fläche (beispielsweise eine extensive Bewirtschaftung). Zur Sicherstellung der Naturverträglichkeit wird ein Monitoring angeraten, für das es aber noch keine standardisierten Kriterien und Methoden gibt.

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[278] Studien zur naturverträglichen Planung von Windenergie im Wald

? Frage

Was muss allgemein für eine naturverträgliche Planung und Errichtung von Windenergieanlagen im Wald beachtet werden? Können Sie relevante Studien und Veröffentlichungen im Zusammenhang mit diesem Thema benennen und deren Inhalt kurz skizzieren?

! Kurzantwort

Grundsätzlich ist aus Sicht des KNE eine naturverträgliche Realisierung von Windenergieanlagen auf Waldstandorten möglich, wenn bei der Planung, der Errichtung und dem Betrieb solcher Vorhaben die waldspezifischen Besonderheiten berücksichtigt werden. In der Antwort werden die zu beachtenden Punkte zusammengestellt und die relevanten Studien und deren Inhalte aufgeführt. An geeigneten Stellen wird zudem auf noch laufende Forschungen hingewiesen.

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[301] Photovoltaik-Freiflächenanlagen mit Ost-West-Orientierung

? Frage

Aus wirtschaftlichen Gründen werden Photovoltaik-Freiflächenanlagen mit Ost-West-Orientierung enger aufgestellt als solche mit Süd-Orientierung. Kann es hier einen Zielkonflikt zwischen effektiver Flächennutzung und verbleibenden ökologischen Funktionen der Flächen geben? Wird das als problematisch erachtet? Wie würde eine naturverträgliche Gestaltung bei diesen Flächen aussehen?

! Kurzantwort

Photovoltaik-Freiflächenanlagen mit Ost-West-Orientierung schränken durch die enge Stellung der Module die ökologische Funktion der Fläche ein. Dies führt in der Regel zu einem höheren Ausgleichsbedarf, welcher den Vorteil der Flächeneinsparung durch die enge Stellung obsolet macht.

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[293] Verhältnismäßigkeit von Abschaltauflagen bei Windenergieanlagen

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Kann eine immissionsschutzrechtliche Genehmigung für eine Windenergieanlage an Land versagt werden, weil sie aufgrund artenschutzrechtlicher Belange nur mit umfassenden Abschaltauflagen erteilt werden kann und die geplante Anlage ihr „Betriebsziel“ deshalb nicht erreichen könnte, beziehungsweise ein „wirtschaftlicher Betrieb“ nicht möglich wäre?

! Kurzantwort

Die Wirtschaftlichkeit oder die Erreichung eines bestimmten „Betriebsziels“ sind keine Genehmigungsvoraussetzungen für eine Genehmigung von Windenergieanlagen an Land. Derlei Erwägungen können damit auch keinen Versagungsgrund darstellen. Die Wirtschaftlichkeit einer Windenergieanlage hängt von zahlreichen Faktoren (Anlagentyp, Einkaufspreis, Finanzierungsmodalitäten, Strompreisen und Jahreswetterlagen) und maßgeblich von der Höhe der Einspeisevergütung ab. Es kann daher nicht der immissionsschutzrechtlichen Genehmigungsbehörde obliegen, bei komplexen Industrieanlagen wie den Windenergieanlagen zu beurteilen, ob die Anlage wirtschaftlich betrieben werden kann.

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[299] Hemmnisse für Photovoltaik-Dachanlagen

? Frage

Gibt es gesetzgeberische Bedingungen, die die Nutzung von Dachflächen für die Photovoltaik, insbesondere solche von großen Lagerhallen oder Auslieferungszentren, hemmen oder ist das mangelnde Interesse der Gebäudeeigentümerinnen und -eigentümer der Grund, warum diese Flächen nicht genutzt werden? Gibt es Überlegungen, hier gesetzgeberisch einzugreifen und eine Nutzung dieser Flächen für Photovoltaik vorzuschreiben?

! Kurzantwort

Es bestehen in der Tat einige gesetzgeberische Hemmnisse für die Dach-Photovoltaik. Beispielsweise müssen größere Dachanlagen, wie sie auf Lager- und Auslieferungszentren aber auch Baumärkten und großen Einkaufzentren möglich wären, an der Ausschreibung teilnehmen, wenn sie eine EEG-Förderung erhalten möchten. Weitere Auflagen führen dazu, dass die Dachanlagen für Einmalakteure bürokratisch sehr aufwendig und finanziell selten attraktiv sind. Zudem sind viele große Gebäude in Leichtbauweise gebaut und können aus statischen Gründen keine Dachanlage tragen.

Es gibt aber auch gesetzgeberische Instrumente, um den Ausbau der Dach-Photovoltaik zu forcieren. In Baden-Württemberg, Hamburg, Bremen und Berlin sind Gesetze in der Planung, die eine Solardachpflicht für Neubauten beinhalten. In Marburg wird im Rahmen der Solarstrategie in Bebauungsplänen vermehrt verankert, dass mindestens 30 Prozent der Dachflächen mit Solarmodulen ausgestattet werden müssen.

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[284] Berücksichtigung von nach der Genehmigung entdeckter Brutvorkommen im Nahbereich von Windenergieanlagen

? Frage

Inwieweit müssen Wechselhorste besonders geschützter Vogelarten berücksichtigt werden, wenn sie nach der Erteilung einer Genehmigung für eine Windenergieanlage an Land und vor Baubeginn dieser Anlage in unmittelbarer Nähe (unter 500 m) zur geplanten Anlage entdeckt werden? Welche Behörde ist für das weitere Vorgehen zuständig, und käme zu diesem Zeitpunkt auch eine Ausnahme in Betracht?

! Kurzantwort

Nach der Erteilung einer Genehmigung kann die Genehmigungsbehörde die Genehmigung widerrufen, wenn ein Widerrufsgrund vorliegt. Ein nachträglich festgestellter Wechselhorst kann ein solcher Widerrufsgrund sein. Wenn die Behörde eine Genehmigung widerruft, wird sie entschädigungspflichtig. Die Naturschutzbehörde kann nachträglich Maßnahmen zur Gefahrenabwehr anordnen. Diese Maßnahmen dürfen aber keinem Widerruf gleichkommen; hierfür ist die Immissionsschutzbehörde zuständig. Wenn die entsprechenden Maßnahmen aufgrund einer geringen Distanz zwischen Anlage und Horst nicht erfolgsversprechend sind, kann ein Wechselhorst auch verlegt werden. Für eine solche Maßnahme wäre regelmäßig eine Ausnahme erforderlich, da es ungewiss ist, ob die Maßnahme erfolgreich ist.

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[280] Regionalplanerische Gebietskategorien als Ausschlussgrund für PV-Freiflächenanlagen

? Frage

Sind Bereiche mit potenziell hoher Wassererosionsgefahr oder regional bedeutsamer Kaltluftentstehung sowie Vorranggebiete für den Arten- und Biotopschutz oder für die Landwirtschaft Gebietskategorien, die auf der Ebene der Regionalplanung einen Ausschluss von Photovoltaik-Freiflächenanlagen rechtfertigen?

! Kurzantwort

Gebiete, die eine potenziell hohe Wassererosionsgefahr aufweisen, regional bedeutsame Kaltluftentstehungsgebiete sowie noch nicht entwickelte Vorranggebiete für den Arten- und Biotopschutz sind mit Photovoltaik-Freiflächenanlagen unter bestimmten Bedingungen durchaus vereinbar. So können potenzielle negative Effekte durch entsprechende Vorkehrungen bei Planung und Umsetzung der Anlagen vermieden werden. Eine PV-Nutzung auf rechtskräftig ausgewiesenen Vorranggebieten für die Landwirtschaft erscheint hingegen nicht vereinbar, wenn die PV-Nutzung mit der Aufgabe der landwirtschaftlichen Nutzung einhergeht.

Das vorgelegte Planungsbeispiel verfolgt einen „negativplanerischen“ Ansatz – danach werden Flächen anhand von Kriterien ausgeschlossen. Für den Ausbau der Solarenergie könnte es vorteilhafter sein, „positivplanerisch“ vorzugehen und Vorsorge- oder Vorranggebiete für Photovoltaik-Freiflächenanlagen festzusetzen.

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