Fragen & Antworten

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Sie fragen – wir antworten

Das KNE erreichen zahlreiche Anfragen aus der ganzen Bandbreite der Themen der naturverträglichen Energiewende. Wir bearbeiten alle Fragen gewissenhaft und ausführlich, informieren über den aktuellsten Wissensstand und ordnen diesen ein. Wir bieten Hintergrundinformationen und empfehlen weiterführende Literatur.

[325] Klimaschutzfunktion des Waldes versus CO2-Einsparung durch WEA

? Frage

Wie groß ist die Klimaschutzfunktion des Waldes, und ist die Kohlenstoffbindungskapazität der von Windenergieanlagen in Anspruch genommenen Waldfläche nicht viel höher als die durch den Betrieb der Anlage vermiedene CO2-Menge?

! Kurzantwort

Die 11,4 Millionen Hektar Wald in Deutschland stellen durch die Bindung von Kohlenstoffdioxid eine Kohlenstoffsenke dar und kompensieren derzeit bei insgesamt stabiler Gesamtfläche rund sieben Prozent der jährlichen nationalen Treibhausgasemissionen Deutschlands. Pro Hektar Wald ist durchschnittlich eine Kohlenstoffmenge gespeichert, die rund 664 Tonnen CO2 entspricht. Zusätzlich kann der Wald rund 4 Tonnen CO2-Äquivalente jährlich akkumulieren. Für Windenergieanlagen auf Waldstandorten wird derzeit durchschnittlich knapp unter einem Hektar Wald temporär bzw. dauerhaft in Anspruch genommen, die jedoch in der Regel wieder aufgeforstet werden müssen. Die CO2-Vermeidung durch eine Windenergieanlage beträgt allerdings durchschnittlich 2.735 Tonnen jährlich – also ein Vielfaches der jährlichen Speicherleistung des Waldes. Mit Verweis auf das Argument der Klimaschutzfunktion des Waldes allein sollte die Windenergie im Nutzwald nicht generell ausgeschlossen werden.

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[334] Länderübersicht zu Artenhilfsprogrammen für windenergiesensible Fledermausarten

? Frage

Welche Artenschutz- und Artenhilfsprogramme bzw. entsprechende Konzepte oder Projekte gibt es für windenergiesensible Fledermausarten in den Ländern und auf Bundesebene?

! Kurzantwort

Das KNE hat bundesweit die bestehenden Artenhilfsprogramme und -konzepte für windenergiesensible Fledermausarten recherchiert und zusammengestellt. In mehreren Ländern gibt es entsprechende Programme für Fledermäuse, teilweise artenübergreifend, teilweise auf einzelne Arten beschränkt. Ein expliziter Bezug zur Windenergie wird in jüngeren Ansätzen hergestellt. Insbesondere im Zusammenhang mit der artenschutzrechtlichen Ausnahme können Artenhilfsprogramme zukünftig eine größere Bedeutung erlangen. Sie müssen aber frühzeitig konzeptioniert und dauerhaft personell und finanziell unterfüttert sein.

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[336] Agri-Photovoltaik

? Frage

Was ist Agri-Photovoltaik, unter welchen Voraussetzungen ist sie förderfähig, und wie ist ihre Naturverträglichkeit einzuschätzen?

! Kurzantwort

Agri-Photovoltaik (Agri-PV) ist ein Ansatzpunkt, wie der Ausbau von Photovoltaik im Einklang mit landwirtschaftlicher Nutzung und Naturschutz vorangebracht werden soll. Die verwendeten Flächen werden landwirtschaftlich und zugleich für die Solarstromgewinnung genutzt. Es werden zwei Kategorien unterschieden: die hochaufgeständerte Agri-PV mit einer lichten Höhe von mindestens 2,10 Metern über dem Boden und die bodennahe Agri-PV, bei der die Bewirtschaftung zwischen den Modulreihen erfolgt.   

Die tatsächlichen Ausbauperspektiven für Agri-PV können derzeit noch nicht abschließend eingeschätzt werden. Das KNE empfiehlt daher, im EEG eine möglichst konkrete Festlegung zu treffen, welche Flächenkulisse für Agri-PV vorrangig genutzt werden sollte. Mit der Lenkung auf bereits intensiv genutzte Standorte, insbesondere auf solche mit Sonderkulturen, könnte unerwünschten Effekten gut vorgebeugt werden. 

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[329] Raumbedeutsamkeit von Solarparken

? Frage

Sind Solarparke raumbedeutsam und daher raumordnerisch zu steuern bzw. zu prüfen? Wenn ja, ab welcher Größe?

! Kurzantwort

Die Raumbedeutsamkeit von Solarparks ist – je nach Landes- oder Regionalvorschrift – unterschiedlich definiert. Die Größenschwellenwerte schwanken zwischen einem halben und zehn Hektar. Die Raumordnungsverordnung des Bundes sieht in § 1 für den Nutzungstyp Solarpark kein Raumordnungsverfahren vor. Ob raumbedeutsame Anlagen ab einer gewissen Größe in einem bestimmten Bundesland trotzdem einem Raumordnungsverfahren und somit einer Verträglichkeitsprüfung unterzogen werden müssen, hängt von den Bestimmungen in den Landesraumordnungsgesetzen ab. Darüber hinaus können raumbedeutsame Anlagen durch die Raumordnung gesteuert werden (Flächenausweisung im Landesentwicklungs- oder Regionalplan oder Beteiligung der Raumordnung im Bebauungsplan-Verfahren).

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[181] Länderübersicht zu Artenhilfsprogrammen für windenergiesensible Vogelarten

? Frage

Welche Artenschutz- und Artenhilfsprogramme bzw. entsprechende Konzepte oder Projekte gibt es für windenergiesensible Brutvogelarten in den Ländern und auf Bundesebene?

! Kurzantwort

In mehreren Ländern gibt es Bemühungen, die Bestandsentwicklung von als windenergiesensibel geltenden Vogelarten über entsprechende Programme, Projekte und Konzepte positiv zu beeinflussen, bzw. die Grundlagen dafür zu erarbeiten. Das KNE hat eine bundesweite Recherche durchgeführt und die Ergebnisse tabellarisch aufbereitet. Die Windenergie selbst ist lediglich einer von mehreren Gefährdungsfaktoren und wird im Rahmen der recherchierten Programme, Konzepte und Projekte unterschiedlich stark adressiert.

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[320] Erforderlichkeit Artenschutzprüfung Brutvögel Windenergieanlagen

? Frage

Welche Rolle spielt die Gefährdungseinstufung von Brutvögeln nach den Roten Listen für die artenschutzrechtliche Prüfung und damit für die Zulässigkeit von Windenergieanlagen?

! Kurzantwort

Die Berücksichtigung besonders geschützter Arten in Genehmigungsverfahren von Windenergieanlagen ist nicht an die Einstufung der Art in der Roten Liste gebunden. Den besonderen Schutz erfahren all jene Tier- und Pflanzenarten, die in den Anhängen A und B der EU-Artenschutzverordnung – VO (EG) Nr. 338/97 – sowie in Anhang IV der Fauna-Flora-Habitat-Richtlinie – Richtlinie 92/43/EWG – aufgeführt sind. Zudem genießen alle europäischen Vogelarten den Schutz durch § 44 Abs. 1 Bundesnaturschutzgesetz. Das heißt, es ist verboten, sie zu stören oder zu töten.

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[328] Größenbegrenzung Solar-FFA

? Frage

Gibt es aus Sicht des Natur- und Landschaftsschutzes eine verträgliche Obergrenze für die Größe von Solar-Freiflächenanlagen? Wie ließe sich die Größe begrenzen?

! Kurzantwort

Aus Natur- und Landschaftsschutzsicht lässt sich abstrakt keine maximale Obergrenze definieren, Welche Dimensionen verträglich sind, hängt stark von der Topografie, der Kleinteiligkeit und der optischen Einbindung der Anlage ab. Um Barriereeffekte in Wildtierkorridoren zu vermeiden, sollten Projekte in Abständen von 1.000 Metern unterbrochen werden. Instrumente zur Beschränkung der Größe finden sich auf Bundes- und Kommunalebene.

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[323] Anerkennung von Antikollisionssystemen

? Frage

Wie erfolgt die Anerkennung von Antikollisionssystemen?

! Kurzantwort

Die artenschutzrechtlichen Leitfäden der jeweiligen Bundesländer zu Windenergie führen in der Regel einen Katalog fachlich geeigneter Schutz- und Vermeidungsmaßnahmen auf. Für die Aufnahme in die Leitfäden müssten zum Beispiel fachwissenschaftlich belastbare Untersuchungen zur Leistungsfähigkeit und (potenziellen) Vermeidungswirksamkeit vorliegen. Antikollisionssysteme zur Verminderung des Tötungs- und Verletzungsrisiko für Exemplare betroffener besonders geschützter Vogelarten an Windenergieanlagen sind unter dem Vorbehalt weiterer Untersuchungen, beziehungsweise Erprobungen in einzelnen Leitfäden genannt.

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[319] Zur Gefährdungssituation des Rotmilans

? Frage

Der Rotmilan wird von der Roten Liste der Brutvögel Deutschlands 2020 „entlassen“. Woran liegt es, und was hatte den Rotmilan 2015 auf die Vorwarnliste gebracht?

! Kurzantwort

In der Roten Liste Brutvögel Deutschlands von 2020 hat der Rotmilan den Status „ungefährdet“, in der Roten Liste von 2015 den Status „Vorwarnliste“. Entscheidend für diese veränderte Bewertung der Gefährdungssituation ist der kurzfristige Bestandstrend (Zeitspanne von 24 bzw. 25 Jahren). Während dieser Trend 2015 eine starke Abnahme zeigte, war er 2020 weitgehend stabil.

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[318] Auswirkungen von Solarparken auf bodenbrütende Offenlandarten

? Frage

Welche Auswirkungen haben Solarparke auf die Habitate bodenbrütender Offenlandvögel bzw. auf die Habitateignung, und wie lassen sich etwaige Funktionsverluste vermindern oder gegebenenfalls kompensieren?

! Kurzantwort

Die Auswirkungen von Solarparken auf die bodenbrütenden Offenlandvögel und deren Habitate sind bislang nur unzureichend untersucht. Es liegen keine umfassenden wissenschaftlichen Studien, sondern überwiegend Einzeluntersuchungen oder Experteneinschätzungen vor, die sich zum Teil widersprechen. Die Annahme von Solarparken durch Offenlandarten als Brut- bzw. Nahrungshabitat scheint von dem Grad der Überstellung sowie der Gestaltung und Pflege der Vegetation abzuhängen. Zudem scheinen artspezifische Ansprüche eine Rolle zu spielen. Eine Bewertung ist jeweils einzelfallbezogen vorzunehmen. Geeignete Kompensationsmaßnahmen wären die Schaffung von Offenlandbiotopen, die gegebenenfalls auch außerhalb der Vorhabenflächen realisiert werden müssten. Durch entsprechende Forschung könnte der aktuelle Wissensstand deutlich erweitert werden.

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