Fragen & Antworten

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Sie fragen – wir antworten

Das KNE erreichen zahlreiche Anfragen aus der ganzen Bandbreite der Themen der naturverträglichen Energiewende. Wir bearbeiten alle Fragen gewissenhaft und ausführlich, informieren über den aktuellsten Wissensstand und ordnen diesen ein. Wir bieten Hintergrundinformationen und empfehlen weiterführende Literatur.

Schlagwort: "Vögel"

[360] KNE-Antwort 360 zum Umgang mit Vogelansammlungen in artenschutzrechtlichen Prüfungen nach § 45b BNatSchG sowie nach § 6 WindBG

? Frage

Wie ist mit Ansammlungen von Vögeln in der Artenschutzprüfung nach § 45b BNatSchG und in der modifizierten Artenschutzprüfung nach § 6 WindBG umzugehen?

! Kurzantwort

Für Vorhaben zur Errichtung und zum Betrieb von Windenergieanlagen im Anwendungsbereich des § 45b BNatSchG sind artenschutzrechtliche Konflikte der Anlage mit Ansammlungen von Vögeln nach den bestehenden Regelungen der Länder sowie nach den etablierten fachwissenschaftlichen Standards zu prüfen. Für Vorhaben, für die § 6 WindBG anwendbar ist, dürfte nur die Verhältnismäßigkeit der Maßnahmen zum Schutz von Vögeln in Ansammlungen in Anlehnung an den Maßstab des § 45b Abs. 6 BNatSchG zu prüfen sein. Im Übrigen dürften artenschutzrechtliche Konflikte der Anlage mit Ansammlungen von Vögeln auch in Verfahren im Anwendungsbereich des § 6 WindBG nach den bestehenden Regelungen der Länder sowie nach den etablierten fachwissenschaftlichen Standards zu prüfen sein.

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[367] Blend- und Reflektionswirkung von Solarparks auf fliegende Vögel

? Frage

Inwieweit können Solarparks überfliegende Vögel blenden oder ablenken? Welche Maßnahmen können ergriffen werden, um dies zu reduzieren?

! Kurzantwort

In wissenschaftlichen Publikationen und Gutachten werden aktuell keine negativen Auswirkungen reflektierender Solarmodule auf überfliegende Vögel in Deutschland beschrieben. Untersuchungen von Greifvögeln beim Überflug von Solarparks zeigen kein Meideverhalten aufgrund von Lichtreflexionen. Vielmehr nutzen sie Solarparks als Jagdhabitat, wenn die Anlagen entsprechende Freiflächen, weite Reihenabstände und ausreichend Nahrung bieten. Für Rast- und Gastvögel gibt es in der Literatur keine Hinweise auf Verhaltensänderungen durch Lichtreflexe.

Lichtreflexionen können durch eine Antireflexbeschichtung der Solarzellenoberfläche oder durch strukturierte Oberflächen minimiert werden. Diese Beschichtung wird weniger wegen der Auswirkungen auf die Fauna empfohlen, als vielmehr um die Blendwirkung für Anwohnende und Erholungssuchende zu reduzieren. Die Antireflexbeschichtung steigert darüber hinaus die Stromerzeugung der Solarzellen, ein Effekt, der vor dem Hintergrund der Flächeneffizienz vorteilhaft ist.

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[361] KNE-Antwort 361 zur Abschaltung von Windenergieanlagen („Trudelbetrieb“)

? Frage

Zur Senkung des Kollisionsrisikos für Vögel und Fledermäuse an Windenergieanlagen (WEA) sieht das Bundesnaturschutzgesetz unterschiedliche Formen der Abschaltung als fachlich geeignete Schutzmaßnahmen vor. Abschaltung bedeutet jeweils, dass der Rotor in den sogenannten „Trudelbetrieb“ versetzt wird. Wie ist dieser eigentlich definiert und mit welcher Rotordrehzahl ist dabei zu rechnen? Wie schnell kann dies erreicht werden und welche Rolle spielt das im Kontext der Anwendung von Antikollisionssystemen als Schutzmaßnahme?

! Kurzantwort

Bei einer Abschaltung (synonym auch Abregelung) wird die Windenergieanlage in den Trudelbetrieb versetzt. Dies geschieht, indem die Rotorblätter „aus dem Wind gedreht“ werden („Pitchen“). Im Trudelbetrieb ist die WEA immissionsschutzrechtlich gesehen nicht „in Betrieb“. Vom Trudelbetrieb kann somit kein signifikant erhöhtes Tötungsrisiko ausgehen. Aus rechtlicher Sicht gilt dies unabhängig von der Drehgeschwindigkeit des Rotors. Ein Stillstand des Rotors ist nicht gefordert.

Bei der bedarfsgerechten Abschaltung mit Antikollisionssystemen (AKS) kommt es für die Vermeidungswirksamkeit auf eine rechtzeitige Verringerung der Rotordrehzahl an. Damit diese Anforderung erfüllt werden kann, wird eine Mindest-Reaktionsdistanz festgelegt, bei deren Unterschreitung abzuschalten ist. Um diese zu bemessen, müssen Annahmen für die Rotordrehzahl und die Zeit bis zum Erreichen des Trudelmodus (Trudelzeit) getroffen werden. Im Mittel wird hierfür eine Rotordrehzahl von zwei Umdrehungen pro Minute und eine Zeitspanne von 30 Sekunden angenommen.

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