Fragen & Antworten

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Sie fragen – wir antworten

Das KNE erreichen zahlreiche Anfragen aus der ganzen Bandbreite der Themen der naturverträglichen Energiewende. Wir bearbeiten alle Fragen gewissenhaft und ausführlich, informieren über den aktuellsten Wissensstand und ordnen diesen ein. Wir bieten Hintergrundinformationen und empfehlen weiterführende Literatur.

Schlagwort: "Solarenergie"

[350] Errichtung einer Photovoltaik-Freiflächenanlage auf Kompensationsflächen

? Frage

Ist es möglich, auf einer Kompensationsfläche, die dem Ausgleich oder Ersatz eines naturschutzrechtlichen Eingriffs dient, eine Photovoltaik-Freiflächenanlage (PV-FFA) zu errichten?

! Kurzantwort

Kompensationsflächen haben den Zweck, Eingriffe in die Funktionen des Naturhaushalts und das Landschaftsbild in gleichartiger und gleichwertiger Weise wiederherzustellen. Die Wiederherstellung ist für die Dauer des Eingriffs aufrechtzuerhalten. Dafür muss der Verursacher des Eingriffs sorgen. Wenn eine Photovoltaik-Freiflächenanlage (PV-FFA) auf einer Kompensationsfläche gebaut wird, besteht die Gefahr, dass die ökologische Aufwertung der Fläche nicht entsprechend den Festlegungen in der Genehmigung erfolgt. Der Bau und Betrieb einer PV-FFA ist mit bau-, anlage- und betriebsbedingten Auswirkungen auf die Natur und das Landschaftsbild verbunden. Die Versieglung von Teilfläche, die Überstellung – verbunden mit Verschattung oder eine veränderte Niederschlagsverhältnisse können dazu führen, dass die ökologische Aufwertung der Fläche hinter den festgelegten Kompensationszielen zurückbleibt. Darüber hinaus stellt die PV-FFA selbst einen Eingriff dar, der wiederum Kompensationspflichten – an anderer Stelle – nach sich zieht.

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[366] Solarparks in Überschwemmungsgebieten

? Frage

Sind Solarparks in gesetzlich festgelegten Überschwemmungsgebieten zulässig und sind Errichtung und Betrieb mit dem Hochwasserrisikomanagement vereinbar?

! Kurzantwort

Die Errichtung von baulichen Anlagen ist gemäß Wasserhaushaltsgesetz (WHG) in Überschwemmungsgebieten nicht zulässig. Ausnahmen von dieser Regelung sind nur unter strengen Auflagen möglich. Die immer häufiger auftretenden verheerenden Hochwasser in Deutschland mit Todesopfern, großem Leid für die Betroffenen und enormen wirtschaftlichen Schäden zeigen, dass Maßnahmen zum Hochwasserschutz dringend ausgeweitet werden müssen. Entsprechend dem länderübergreifenden Raumordnungsplan für den Hochwasserschutz (BRPH) soll dies vorrangig durch den Wasserrückhalt in der Fläche erreicht werden. Die Freihaltung der Überschwemmungsgebiete von Bebauung ist daher weiterhin geboten.

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[367] Blend- und Reflektionswirkung von Solarparks auf fliegende Vögel

? Frage

Inwieweit können Solarparks überfliegende Vögel blenden oder ablenken? Welche Maßnahmen können ergriffen werden, um dies zu reduzieren?

! Kurzantwort

In wissenschaftlichen Publikationen und Gutachten werden aktuell keine negativen Auswirkungen reflektierender Solarmodule auf überfliegende Vögel in Deutschland beschrieben. Untersuchungen von Greifvögeln beim Überflug von Solarparks zeigen kein Meideverhalten aufgrund von Lichtreflexionen. Vielmehr nutzen sie Solarparks als Jagdhabitat, wenn die Anlagen entsprechende Freiflächen, weite Reihenabstände und ausreichend Nahrung bieten. Für Rast- und Gastvögel gibt es in der Literatur keine Hinweise auf Verhaltensänderungen durch Lichtreflexe.

Lichtreflexionen können durch eine Antireflexbeschichtung der Solarzellenoberfläche oder durch strukturierte Oberflächen minimiert werden. Diese Beschichtung wird weniger wegen der Auswirkungen auf die Fauna empfohlen, als vielmehr um die Blendwirkung für Anwohnende und Erholungssuchende zu reduzieren. Die Antireflexbeschichtung steigert darüber hinaus die Stromerzeugung der Solarzellen, ein Effekt, der vor dem Hintergrund der Flächeneffizienz vorteilhaft ist.

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[362] KNE-Antwort 362_Untersaat für PV-FFA mit Regiosaatgut

? Frage

Nach den Vorgaben des Bundesnaturschutzgesetzes muss für die Begrünung von Solarparkflächen oder die Anlage von neuen Gehölzstrukturen gebietseigenes Saat- und Pflanzgut (Regiosaatgut) verwendet werden. Warum ist dies verpflichtend und wie kann die Verfügbarkeit von Regiosaatgut sichergestellt werden?

! Kurzantwort

Nach § 40 BNatSchG dürfen seit dem 3. März 2020 in der freien Natur nur noch gebietseigene Pflanzen ausgebracht werden. Das Saat- und Pflanzgut wird von Pflanzen gewonnen, die bereits über einen langen Zeitraum in einem Gebiet vorkommen. Zur „freien Natur“ zählen neben unberührter Natur oder Schutzgebieten auch „sonstige Flächen“, wie Solarparks.

Durch die gesetzliche Pflicht ist die Nachfrage nach gebietseigenem Saatgut stark gestiegen. Auch der Ausbau der Solarenergie trägt hierzu bei, wenn aufgrund der Änderungen im EEG zukünftig mehr Solarparks entstehen werden. Da die Produktion des Regiosaatgutes aufwändig und die Zahl der Anbieter begrenzt ist, können Beschaffungsengpässe nicht ausgeschlossen werden. Sie können vermieden werden, indem der Zeitpunkt der Begrünung verschoben wird, auf einzelne Arten einer Mischung verzichtet oder auf subregionales Saatgut ausgewichen wird. Wichtig ist, dass Projektierer frühzeitig die Verfügbarkeit für ihre geplanten Maßnahmen sicherstellen.

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