Fragen & Antworten

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Sie fragen – wir antworten

Das KNE erreichen zahlreiche Anfragen aus der ganzen Bandbreite der Themen der naturverträglichen Energiewende. Wir bearbeiten alle Fragen gewissenhaft und ausführlich, informieren über den aktuellsten Wissensstand und ordnen diesen ein. Wir bieten Hintergrundinformationen und empfehlen weiterführende Literatur.

[344] Zum § 30 Energiesicherungsgesetz

? Frage

Welche Regelungen trifft der neue § 30 des Energiesicherungsgesetz und wie sind diese in Hinblick auf den Artenschutz an Windenergieanlagen zu bewerten?

! Kurzantwort

Der § 30 des Energiesicherungsgesetz bietet für den Fall drohender Energieengpässe die Möglichkeit, auf Antrag von diversen Betriebseinschränkungen abweichen zu können. Für Windenergieanlagen betrifft dies vor allem schall- und schattenbedingte Maßgaben der immissionsschutzrechtlichen Genehmigung. Aber auch artenschutzrechtliche Einschränkungen können befristet außer Acht gelassen werden. Hierzu muss allerdings erst noch eine konkretisierende Rechtsverordnung erlassen werden 

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[343] Windenergieanlagen auf Kalamitätsflächen

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Im Zusammenhang mit der Windenergienutzung auf Waldflächen werden zunehmend sogenannte Kalamitätsflächen als potenzielle Standorte in den Blick genommen. Aber was sind Kalamitätsschäden bzw. -flächen, welche gehören nicht dazu, und welche Kalamitätsflächen sollten aus Naturschutzsicht vorrangig genutzt werden?

! Kurzantwort

Kalamitätsflächen im Wald sind großflächig aufgrund abiotischer oder biotischer Schadfaktoren zerstörte bzw. deutlich früher als ursprünglich forstwirtschaftlich geplant, abzuerntende Waldflächen. Auch mehrjährige Trockenheit kann zu sog. Dürrekalamitäten führen. Für die Windenergienutzung sollten aus Naturschutzsicht prioritär solche Kalamitätsflächen genutzt werden, die bereits großflächig gerodet und abgeräumt sind bzw. werden müssen. In der Regel sind dies monokulturell genutzte Nadelholz-Kalamitätsflächen. Diese können parallel zur Windenergienutzung wiederbewaldet werden.

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[342] Fledermausschutz an Kleinwindenergieanlagen

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Wie ist der Kenntnisstand zur Gefährdung von Fledermäusen durch Kleinwindenergieanlagen und wie kann ein effektiver Fledermausschutz an KWEA gewährleistet werden?

! Kurzantwort

Durch die geringe Höhe der Kleinwindenergieanlagen (KWEA) sind vor allem tieffliegende und strukturgebundene Fledermausarten potenziell kollisionsgefährdet. Wie hoch das Gefährdungspotenzial für Fledermäuse an KWEA ist, lässt sich aus den existierenden Forschungsergebnissen nicht eindeutig quantifizieren. Die ausgewerteten Studien deuten jedoch darauf hin, dass die in der Genehmigungspraxis angewendeten Schwellenwerte zur Beurteilung des signifikant erhöhten Tötungsrisikos auch durch KWEA überschritten werden können – insbesondere, wenn die Anlagen an Standorten mit hoher Fledermausaktivität platziert werden.

Zur Vermeidung artenschutzrechtlicher Konflikte sollte der Fledermausschutz bei der Standortwahl berücksichtigt werden und die KWEA abseits von für Fledermäuse relevanten Strukturen errichtet werden. Dabei kann eine fachgutachterliche Einschätzung hilfreich sein. Auch Abschaltungen der KWEA zu den Hauptaktivitätszeiten der potenziell betroffenen Fledermausarten können das Kollisionsrisiko wirksam verringern.

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[339] Mögliche Ursachen einer Anlockwirkung von Fledermäusen durch Windenergieanlagen

? Frage

Was sind mögliche Ursachen dafür, dass Fledermäuse von Windenergieanlagen angelockt werden? Welche (internationalen) Hypothesen und Studienergebnisse existieren dazu?

! Kurzantwort

In der internationalen Literatur werden mehrere Hypothesen diskutiert, warum von Windenergieanlagen eine Attraktionswirkung für Fledermäuse ausgehen könnte. Die möglichen Ursachen werden in der Antwort vorgestellt, abschließende Antworten gibt es bislang nicht. Die Betriebsgeräusche und die rote Nachtbefeuerung erscheinen nach aktuellem Kenntnisstand nicht hauptursächlich für die Attraktionswirkung von Windenergieanlagen auf Fledermäuse zu sein. Weiterer Forschungsbedarf besteht laut internationaler Studienlage vor allem in Bezug auf die Quartiersuche, die Partnersuche, die Nahrungssuche und die Anlockwirkung durch Duftmarkierungen.

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[339] Anlockwirkung von Fledermäusen an Windenergieanlagen

? Frage

Mit welchen Methoden kann die Interaktion von Fledermäusen mit Windenergieanlagen untersucht werden und wie ist der Kenntnisstand zu einer möglichen Anlockwirkung?

! Kurzantwort

Interaktionen von Fledermäusen mit Windenergieanlagen können mit unterschiedlichen Methoden erforscht werden. Mittels Thermalkamera wurden Fledermäuse beobachtet, die sich Windenergieanlagen aktiv annäherten. Dabei handelt es sich jedoch um Einzelbeobachtungen und es ist unklar, ob dies artspezifische Verhaltensweisen sein könnten, und inwiefern diese Beobachtungen verallgemeinert werden können. Populationsbezogene Untersuchungen zur Interaktion von Fledermäusen mit WEA, die auf GPS-Datenauswertungen oder akustischen Erfassungen basieren, liefern bislang heterogene Ergebnisse. Um die Verhaltensweisen von Fledermäusen im räumlichen Kontext von Windenergieanlagen und auch artspezifische Anlockwirkungen klären zu können, bedürfte es einer weiteren Erforschung. Vor dem Hintergrund bereits bestehender aktivitätsbezogener Abschaltalgorithmen zum Schutz vor Kollisionen, würden diese insbesondere dann sinnvoll sein, wenn sich daraus konkrete und verallgemeinerbare Vermeidungs- und Verminderungsmaßnahmen ableiten ließen.

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[106] Einfluss von Ländervorgaben auf die Genehmigung von Windenergieanlagen

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Inwieweit beeinflussen unterschiedliche regionalplanerische und naturschutzrechtliche Vorgaben der Länder die immissionsschutzrechtliche Genehmigung von Windenergieanlagen im Außenbereich und können diese auch Bundesland-übergreifend Wirkung entfalten?

! Kurzantwort

Sowohl die konkrete Ausgestaltung und Durchführung der Regionalplanung als auch des Naturschutzrechts und der Vollzug des Bundesimmissionsschutzgesetzes liegt in der Zuständigkeit des jeweiligen Bundeslandes. Welche planungs- und genehmigungsrechtlich relevanten Vorgaben (etwa aus der Regionalplanung sowie aus gesetzeskonkretisierenden Erlassen, Arbeitshilfen oder Leitfäden) zur Anwendung kommen, richtet sich danach, in welchem Bundesland der Standort einer Windenergieanlage (WEA) liegt. Besteht ein Windenergievorhaben aus mehreren Anlagen und liegen deren Standorte in unterschiedlichen Bundesländern, sind jeweils die länderspezifischen Vorschriften in den Genehmigungsverfahren anzuwenden, in deren Kompetenzbereich die Anlage liegt. Von dem Grundsatz, dass jeweils die länderspezifischen Vorgaben anzuwenden sind, kann nicht abgewichen werden.

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[101] Naturschutz – Auswirkung von PV-Freiflächenanlagen auf den Wasserhaushalt

? Frage

Welche naturschutzfachlichen Auswirkungen haben Photovoltaik-Freiflächenanlagen auf den Wasserhaushalt, das Grundwasser sowie die Grundwasserneubildung?

! Kurzantwort

Aufgrund der in der Regel lediglich punktuellen Versiegelung durch die Gründung von Photovoltaik-Freiflächenanlagen ist nach aktuellem Stand des Wissens nicht mit nennenswerten negativen Auswirkungen auf den Wasserhaushalt und das Grundwasser zu rechnen. Lediglich baubedingt könnte es im Einzelfall zu negativen Auswirkungen kommen. Es gibt jedoch Maßnahmen zur Abhilfe.

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[335] Artenhilfsmaßnahmen Rotmilan

? Frage

Welche Faktoren wirken auf die Populationsgröße des Rotmilans ein? Welche populationsstützenden Maßnahmen leiten sich daraus ab, und welche davon sollten in Artenhilfsprogrammen im Kontext des verstärkten Ausbaus der Windenergie umgesetzt werden?

! Kurzantwort

Auf die Populationsgröße des Rotmilans wirken eine Reihe natürlicher Faktoren, aber auch verschiedene anthropogene Beeinträchtigungen ein. Um die Bestände positiv zu beeinflussen, kann an der Reduzierung von Individuenverlusten oder an einer Erhöhung des Bruterfolgs angesetzt werden. Zentraler Ansatzpunkt von Artenhilfsprogrammen, insbesondere im Kontext eines verstärkten Windenergieausbaus, ist letzterer. Maßnahmen zur Erhöhung des Nahrungsangebotes und ihrer Zugänglichkeit auf landwirtschaftlichen Flächen in der kritischen Phase der Jungenaufzucht, der Erhalt und die Entwicklung von Nistplatzstrukturen sowie die Unterstützung einer störungsfreien Brut haben sich in der Praxis bewährt und sollten in zukünftigen Artenhilfsprogrammen prioritär und komplementär umgesetzt werden.

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[327] Zu Photovoltaik-Freiflächenanlagen in Landschaftsschutzgebieten

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Unter welchen naturschutzrechtlichen Rahmenbedingungen lassen sich Photovoltaik-Freiflächenanlagen innerhalb von Landschaftsschutzgebieten realisieren?

! Kurzantwort

Die Verwirklichung von Photovoltaik-Freiflächenanlagen in Landschaftsschutzgebieten ist keinesfalls immer ausgeschlossen. Ergänzend zu der regelmäßig notwendigen Aufstellung bzw. Änderung eines Bebauungsplans bietet die Anpassung der Schutzverordnung in Kombination mit der naturschutzrechtlichen Befreiung hierfür einen rechtssicheren Weg. Verfahrensrechtlich sind Projektierer und Grundstückseigentümer auf die Kooperation mit den lokalen und regionalen Behörden angewiesen. Der Antrag auf naturschutzrechtliche Befreiung ist in vielen Fällen der erfolgsversprechende Weg – vorausgesetzt, die Schutzverordnung bietet hierfür genügend Raum. Eine Anpassung der Schutzverordnung in Form einer Zonierung unter Beachtung der Naturschutzkriterien für Landschaftsschutzgebiete sollte stets gemeinsam mit den betroffenen Gemeinden umgesetzt werden, um so größtmögliche Synergien aus Arten- und Klimaschutz zu erzielen.

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[327] Rahmenbedingungen für die Realisierung von Photovoltaik-Freiflächenanlagen im bauplanungsrechtlichen Außenbereich

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Unter welchen rechtlichen Rahmenbedingungen lassen sich Photovoltaik-Freiflächenanlagen (PV-FFA) naturverträglich im bauplanungsrechtlichen Außenbereich realisieren?

! Kurzantwort

Die Verwirklichung von Photovoltaik-Freiflächenanlagen (PV-FFA) im bauplanungsrechtlichen Außenbereich ist trotz fehlender Privilegierung möglich. Der Aufwand durch die regelmäßig notwendige Aufstellung bzw. Änderung eines Bebauungsplans und ggf. eines Flächennutzungsplans wird durch langfristige Vorteile aufgewogen. In vielen Fällen empfiehlt sich die Aufstellung eines vorhabenbezogenen Bebauungsplans, welcher maßgefertigte Lösungen ermöglicht. Zum einen kann durch die Prüfung der naturschutzrechtlichen Bestimmungen auf Planungsebene die rechtssichere Vorhabengenehmigung sichergestellt werden. Zum anderen wird die naturverträgliche Gestaltung von PV-FFA in einem frühen Planungsstadium vereinbart und gewinnt in einem größeren Kontext an Effektivität. Die Kooperation zwischen allen Beteiligten wird auch weiterhin der erfolgversprechende Weg sein.

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