Fragen & Antworten

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Sie fragen – wir antworten

Das KNE erreichen zahlreiche Anfragen aus der ganzen Bandbreite der Themen der naturverträglichen Energiewende. Wir bearbeiten alle Fragen gewissenhaft und ausführlich, informieren über den aktuellsten Wissensstand und ordnen diesen ein. Wir bieten Hintergrundinformationen und empfehlen weiterführende Literatur.

Schlagwort: "Windenergie"

[150] Einfluss der Horstschutzregelung auf die Genehmigung von Windenergieanlagen

? Frage

Ist es möglich, durch die Zerstörung von Horsten seltener Brutvögel (beispielsweise von Schwarzstörchen oder Rotmilanen) die Planung und Genehmigung von Windenenergieanlagen zu befördern oder hat dies sogar gegenteilige Wirkungen? Welche Horstschutzregelungen bestehen diesbezüglich in Nordrhein-Westfalen und was sind die Unterschiede zu Ländern mit artspezifischen Horstschutzfristen?

! Kurzantwort

Lediglich in Mecklenburg-Vorpommern und Brandenburg gibt es Listen mit artspezifischen Horstschutzfristen, die auch im Falle einer Horstentfernung weiter gelten. Durch eine anthropogene Horstzerstörung ergeben sich also hinsichtlich einer Nutzung von Standorten zum Beispiel für die Windenergie eher Nachteile. In Nordrhein-Westfalen enthält jedoch der landesspezifische Leitfaden zu Artenschutz und Windenergie ebenfalls artspezifische, mehrjährige Prüffristen auch für unbesetzte Horste. Zudem gilt: Ist ein Revier nach einer Horstbeseitigung weiterhin besetzt, muss auch weiterhin nachgewiesen werden, dass das Tötungsrisiko durch ein Windenenergievorhaben nicht signifikant erhöht ist.

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[148] Energetische Amortisation von Windenergieanlagen

? Frage

Innerhalb welcher Zeiträume amortisieren sich Windenergieanlagen? Nach wieviel Jahren ist der Energieertrag einer Anlage gleich der Energie, die zur Anlagen-Herstellung aufgewendet werden musste?

! Kurzantwort

Es gibt mittlerweile einige Studien, die sich mit der energetischen Amortisation und Öko- bzw. Energie- und CO2-Bilanzen für Windenergieanlagen befassen. Die vorliegenden Studien gehen unabhängig von ihrem Alter und betrachteten Anlagentypen von energetischen Amortisationszeiten von deutlich unter einem Jahr aus. Allerdings entsprechen die zugrunde gelegten Anlagenmodelle nicht mehr dem neuesten technischen Stand. Aktuellere Zahlen werden aktuell erarbeitet und werden voraussichtlich 2019 veröffentlicht.

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[147] Vergleich der Flächeneffizienz zwischen den verschiedenen Technologien der Erneuerbaren Energie

? Frage

Welche Technologie zur Erzeugung erneuerbarer Energie weist die höchste Flächeneffizienz auf? Gibt es belastbare Untersuchungen oder Erhebungen, die den Energieertrag ins Verhältnis zum Flächenverbrauch setzen?

! Kurzantwort

Aktuelle vergleichende Studien gibt es zu dieser Frage nicht. Es wird allerdings hierzu im Auftrag des Umweltbundesamtes geforscht.

Da die Zusammenhänge in Bezug auf die bei der Betrachtung einzubeziehenden Flächen komplex sind, ist ein Vergleich schwierig. So kommt man je nach Methode zu dem Ergebnis, dass die Windenergie bzw. die Photovoltaik eine höhere Flächeneffizienz aufweist. Einen deutlichen Vorsprung haben in jedem Fall beide Technologien gegenüber der sehr flächenintensiven Bioenergie, sofern die Energie ausschließlich oder zu überwiegenden Teilen aus extra für diesen Zweck angebauten Energiepflanzen erzeugt wird.

Bis zum Vorliegen der Forschungsergebnisse wird eine vergleichende Bewertung der Flächeneffizienz der verschiedenen Technologien der erneuerbaren Energien voraussichtlich schwierig bleiben.

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[160a] Behördliche Kontrolle der Nebenbestimmungen bei Windenergie-Verfahren

? Frage

Welche Daten gibt es in den Bundesländern hinsichtlich der Kontrolle und Einhaltung von Nebenbestimmungen bei Windenergie-Verfahren?

! Kurzantwort

Offizielle und empirisch belastbare Daten über Art und Umfang von behördlicher Artenschutz-Auflagen sowie zu deren Kontrolle, Einhaltung und Wirksamkeit sind aus den Bundesländern nicht bekannt. Sie werden von den Behörden nicht systematisch erfasst, dokumentiert und veröffentlicht.

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[160b] Änderungsmöglichkeiten bei den Planungskriterien für die Windenergie in der Abwägungsphase der Regionalplanung

? Frage

Können auf Ebene des Regionalplans während der Abwägungs-Phase – also wenn bereits alle Stellungnahmen vorliegen – die Planungskriterien noch einmal geändert werden, ohne dass eine weitere „Beteiligungs-Runde“ durchgeführt wird – zum Beispiel bei einer Abstufung von Schutzgebieten von einen „harten“ zu einem „weichen“ Tabukritierium?

! Kurzantwort

Die Beteiligung der Öffentlichkeit ist seit 2017 in § 9 des Bundesraumordnungsgesetzes (ROG) geregelt. Dieser regelt in Absatz 2 das Vorgehen, wenn ein Planentwurf geändert wird. Hiernach muss bei einer Planänderung erneut ausgelegt werden, wenn Belange erstmalig oder stärker berührt werden. Dies kann auch durch die Änderung von Planungskriterien bedingt sein.

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[167] Freiflächenanlagen als Vermeidungsmaßnahme bei Windenergievorhaben

? Frage

Sind solare Freiflächenanlagen dazu geeignet, um die Mastfußflächen von Windenergieanlagen für Greifvögel unattraktiv zu gestalten und so das Kollisionsrisiko zu senken?

! Kurzantwort

Sowohl für Windenergieanlagen als auch für solare Freiflächenanlagen (solare FFA) als bauliche Anlagen gelten bauordnungsrechtliche Abstandsbestimmungen, die eine Realisierung von solaren FFA auf direkt an den Mastfuß von WEA angrenzenden Flächen unmöglich machen. Zudem bestehen naturschutzfachliche Zielkonflikte, weshalb eine Überstellung der Mastfußumgebung mit solaren FFA auch aus fachlicher Sicht nicht als geeignete Maßnahme zur Attraktivitätssenkung für Greifvögel angesehen werden kann.

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[156c] Das überwiegend öffentliche Interesse im Rahmen der artenschutzrechtlichen Ausnahme

? Frage

Wann liegt im Zusammenhang mit Windenergieplanungen ein „überwiegend öffentliches Interesse“ vor?

! Kurzantwort

Das „überwiegende öffentliche Interesse“ ist ein unbestimmter Rechtsbegriff, dessen Konkretisierung jeweils im Einzelfall erfolgt. Das öffentliche Interesse wiegt umso stärker, wenn es gesetzlichen Zielvorstellungen dient. Allgemeingültige Kriterien, wann ein öffentliches Interesse vorliegt und wann nicht, gibt es nicht.

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[161] Unterschreitung der Mindestabstände von Windenergieanlagen im Rahmen von Repowering in Hessen

? Frage

Kann im Rahmen des Repowerings von Windenergieanlagen (WEA) in Hessen der im Windenergieerlass festgelegte Mindestabstand von 1.000 Metern zwischen WEA und Siedlungsflächen unterschritten werden?

! Kurzantwort

Der Mindestabstand von 1.000 Metern gilt in Hessen auch für Repoweringvorhaben. Dies wird durch die  2018 in Kraft tretende, dritte Änderung des Landesentwicklungsplans bestätigt. Eine Unterschreitung dieser Abstandsvorgabe könnte lediglich im Rahmen eines Zielabweichungsverfahrens erreicht werden, dessen Erfolgsaussichten allerdings fraglich sind.

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[152] Einschätzung zur Deaktivierung von Greifvogelhorsten als Vermeidungsmaßnahme in der Flächennutzungsplanung

? Frage

Wie ist eine Deaktivierung von Greifvogelhorsten zur Vermeidung eines signifikant erhöhten Tötungsrisikos im Zusammenhang mit der Planung von Windkonzentrationszonen aus fachlicher und rechtlicher Sicht einzuschätzen? Würde durch eine Deaktivierung nicht wiederum gegen geltendes Artenschutzrecht verstoßen?

! Kurzantwort

Die Frage ist fachlich und rechtlich komplex. Aufgrund unterschiedlicher „Lesarten“ der Maßnahme bedarf es einer vertieften juristischen Betrachtung. Zudem erschwert eine Reihe von Prognoseunsicherheiten die Einschätzung, ob die Maßnahme grundsätzlich geeignet und im Einzelfall auch wirksam ist.

In der Antwort des KNE werden die fachlichen und rechtlichen Aspekte im Einzelnen diskutiert.

Zusammenfassend kommt das KNE zu der Einschätzung, dass die Handhabung dieses Maßnahmentyps rechtlich wie fachlich voraussetzungsvoll und zudem mit Unsicherheiten behaftet ist. Der mit der Maßnahme verbundene beträchtliche Erfassungs-, Prüf- und Monitoring-Aufwand dürfte nur im Einzelfall zu rechtfertigen sein.

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[170] Auswirkung auf die Häufigkeit der artenschutzrechtlichen Ausnahme bei Windenergievorhaben durch die BNatSchG-Novellierung von 2017

? Frage

Hat die Novellierung des Bundesnaturschutzgesetzes von 2017 – insbesondere im Hinblick auf erneuerbare Energien als öffentlicher Belang – Auswirkung auf die Häufigkeit erteilter Ausnahmen nach § 45 Abs. 7 Nr. 5 BNatSchG für Windenergievorhaben?

! Kurzantwort

Die Novellierung des Bundesnaturschutzgesetzes von 2017 führte faktisch nicht zu einer Änderung der Ausnahmevoraussetzungen. Nach § 45 Abs. 7 Nr. 5 BNatSchG kann eine Ausnahme nur erteilt werden, wenn unter anderem „zwingende Gründe des überwiegenden öffentlichen Interesses“ vorliegen. Die Gesetzesbegründung weist darauf hin, dass der Ausbau der erneuerbaren Energien ein wichtiger Belang sein kann. Damit ist aber noch keine Vorentscheidung getroffen. Vielmehr ist, wie auch aus der Begründung hervorgeht, das Vorliegen zwingender Gründe des überwiegenden öffentlichen Interesses weiterhin im Einzelfall zu prüfen und zu entscheiden. Bei der Prüfung liegt es für die Genehmigungsbehörden nahe, sich an gesetzlichen, politischen und planerischen Zielen des Bundes sowie auf Länderebene zu orientieren. Eine „Erleichterung“ der Ausnahmeerteilung ergibt sich nicht. Dies spiegelt sich auch in exemplarischen Informationen zur Praxis der Ausnahmeerteilungen in den Ländern wider.

Ausführliche Antwort