Fragen & Antworten

© stockpics - stock.adobe.com

Sie fragen – wir antworten

Das KNE erreichen zahlreiche Anfragen aus der ganzen Bandbreite der Themen der naturverträglichen Energiewende. Wir bearbeiten alle Fragen gewissenhaft und ausführlich, informieren über den aktuellsten Wissensstand und ordnen diesen ein. Wir bieten Hintergrundinformationen und empfehlen weiterführende Literatur.

Schlagwort: "Vögel"

[313] Auswirkungen von Solarparken auf die Funktion als Nahrungshabitat für Greifvögel

? Frage

Wie ist der Wissenstand zu den Auswirkungen von Solarparken auf die bisherige Funktion des Standortes als Nahrungshabitat für Greifvögel, und wie lassen sich etwaige Funktionsverluste vermindern oder gegebenenfalls kompensieren?

! Kurzantwort

Die Auswirkungen von Solarparken auf Greifvögel hinsichtlich ihrer Funktion als Nahrungshabitat wurden bislang noch nicht systematisch erforscht. Vorliegende Studien und ergänzende Expertenaussagen legen nahe, dass die Auswirkungen artspezifisch unterschiedlich sind. Solarparke können aber die Funktion als Nahrungshabitat (weiterhin) erfüllen, wenn die Modulaufstellung, die Habitatstruktur und Pflegemaßnahmen darauf abgestimmt sind. Damit sich beispielsweise Beutetiere der Greifvögel ansiedeln, müssen die Solarparke strukturreich gestaltet werden. Weiterhin muss genügend freie (nicht überstellte) Fläche für die Jagd zur Verfügung stehen und die Vegetation kurzgehalten werden, damit die Vögel ihre Beute erkennen können. Können die entsprechenden Voraussetzungen auf der Vorhabenfläche nicht erhalten bzw. geschaffen werden, müssen gegebenenfalls Offenlandbiotope als Kompensationsflächen gestaltet werden. Der Wissensstand zum Thema sollte durch entsprechende Forschung besser untersetzt werden.

Ausführliche Antwort

[318] Auswirkungen von Solarparken auf bodenbrütende Offenlandarten

? Frage

Welche Auswirkungen haben Solarparke auf die Habitate bodenbrütender Offenlandvögel bzw. auf die Habitateignung, und wie lassen sich etwaige Funktionsverluste vermindern oder gegebenenfalls kompensieren?

! Kurzantwort

Die Auswirkungen von Solarparken auf die bodenbrütenden Offenlandvögel und deren Habitate sind bislang nur unzureichend untersucht. Es liegen keine umfassenden wissenschaftlichen Studien, sondern überwiegend Einzeluntersuchungen oder Experteneinschätzungen vor, die sich zum Teil widersprechen. Die Annahme von Solarparken durch Offenlandarten als Brut- bzw. Nahrungshabitat scheint von dem Grad der Überstellung sowie der Gestaltung und Pflege der Vegetation abzuhängen. Zudem scheinen artspezifische Ansprüche eine Rolle zu spielen. Eine Bewertung ist jeweils einzelfallbezogen vorzunehmen. Geeignete Kompensationsmaßnahmen wären die Schaffung von Offenlandbiotopen, die gegebenenfalls auch außerhalb der Vorhabenflächen realisiert werden müssten. Durch entsprechende Forschung könnte der aktuelle Wissensstand deutlich erweitert werden.

Ausführliche Antwort

[323] Anerkennung von Antikollisionssystemen

? Frage

Wie erfolgt die Anerkennung von Antikollisionssystemen?

! Kurzantwort

Die artenschutzrechtlichen Leitfäden der jeweiligen Bundesländer zu Windenergie führen in der Regel einen Katalog fachlich geeigneter Schutz- und Vermeidungsmaßnahmen auf. Für die Aufnahme in die Leitfäden müssten zum Beispiel fachwissenschaftlich belastbare Untersuchungen zur Leistungsfähigkeit und (potenziellen) Vermeidungswirksamkeit vorliegen. Antikollisionssysteme zur Verminderung des Tötungs- und Verletzungsrisiko für Exemplare betroffener besonders geschützter Vogelarten an Windenergieanlagen sind unter dem Vorbehalt weiterer Untersuchungen, beziehungsweise Erprobungen in einzelnen Leitfäden genannt.

Ausführliche Antwort

[320] Erforderlichkeit Artenschutzprüfung Brutvögel Windenergieanlagen

? Frage

Welche Rolle spielt die Gefährdungseinstufung von Brutvögeln nach den Roten Listen für die artenschutzrechtliche Prüfung und damit für die Zulässigkeit von Windenergieanlagen?

! Kurzantwort

Die Berücksichtigung besonders geschützter Arten in Genehmigungsverfahren von Windenergieanlagen ist nicht an die Einstufung der Art in der Roten Liste gebunden. Den besonderen Schutz erfahren all jene Tier- und Pflanzenarten, die in den Anhängen A und B der EU-Artenschutzverordnung – VO (EG) Nr. 338/97 – sowie in Anhang IV der Fauna-Flora-Habitat-Richtlinie – Richtlinie 92/43/EWG – aufgeführt sind. Zudem genießen alle europäischen Vogelarten den Schutz durch § 44 Abs. 1 Bundesnaturschutzgesetz. Das heißt, es ist verboten, sie zu stören oder zu töten.

Ausführliche Antwort

[181] Länderübersicht zu Artenhilfsprogrammen für windenergiesensible Vogelarten

? Frage

Welche Artenschutz- und Artenhilfsprogramme bzw. entsprechende Konzepte oder Projekte gibt es für windenergiesensible Brutvogelarten in den Ländern und auf Bundesebene?

! Kurzantwort

In mehreren Ländern gibt es Bemühungen, die Bestandsentwicklung von als windenergiesensibel geltenden Vogelarten über entsprechende Programme, Projekte und Konzepte positiv zu beeinflussen, bzw. die Grundlagen dafür zu erarbeiten. Das KNE hat eine bundesweite Recherche durchgeführt und die Ergebnisse tabellarisch aufbereitet. Die Windenergie selbst ist lediglich einer von mehreren Gefährdungsfaktoren und wird im Rahmen der recherchierten Programme, Konzepte und Projekte unterschiedlich stark adressiert.

Ausführliche Antwort

[337] Habitatpotenzialanalyse und artspezifische Habitatbindung

? Frage

Was ist eine Habitatpotenzialanalyse, welche Rolle spielt sie zukünftig bei der Signifikanzprüfung und für welche kollisionsgefährdeten Vogelarten ist sie im Rahmen der Signifikanzprüfung fachlich geeignet?

! Kurzantwort

Eine Habitatpotenzialanalyse ist eine Methode, mithilfe derer die voraussichtliche Raumnutzung von kollisionsgefährdeten Vogelarten im Prüfbereich auf der Grundlage von Habitatstrukturen prognostiziert werden kann. Sie soll zukünftig bei der Signifikanzermittlung von Kollisionsrisiken bei als kollisionsgefährdet geltenden Vogelarten mit Brutplätzen im Abstand des zentralen Prüfbereichs von Windenergieanlagen vorrangig eingesetzt werden. Sie setzt sich aus einer Datenaufnahme und fachlichen Einschätzung der potenziellen Habitateignung und der potenziellen Raumnutzung zusammen. Die Habitatpotenzialanalyse hat für Arten mit enger Habitatbindung (Spezialisten) eine größere Aussagekraft als für Generalisten.

Ausführliche Antwort

[355] Zumutbarkeit von Ertragsverlusten durch WEA-Abschaltungen in der Betriebsphase

? Frage

In § 45b und in Anlage 2 BNatSchG sind Prozentwerte für zumutbare Ertragsverluste festgelegt, die durch Abschaltungen von Windenergieanlagen entstehen, zum Beispiel wenn ein Antikollisionssystem als Schutzmaßnahme für Vögel eingesetzt wird. Welche Funktion haben diese Werte, und lässt sich daraus – im Sinne einer Deckelung – die Möglichkeit ableiten, abschaltungsbezogene Schutzmaßnahmen in der Betriebsphase unterjährig außer Kraft zu setzen? Und was gilt diesbezüglich bei Genehmigungen in Windenergiegebieten und damit im Anwendungsbereich von § 6 WindBG?

! Kurzantwort

Die Prozentwerte für die zumutbaren Ertragsverluste in § 45b und in Anlage 2 BNatSchG dienen der pauschalen Ermittlung der Zumutbarkeit bzw. Verhältnismäßigkeit der Schutz- bzw. Minderungsmaßnahmen zum Zeitpunkt der Genehmigung einer Windenergieanlage und nicht der fortlaufenden Ermittlung von realen Ertragsverlusten in der Betriebshase. Sie sind nicht als „Deckel“ des Maßnahmenumfangs im Betrieb zu verstehen. Entsprechend berechtigen die Prozentwerte den Betreiber nicht, Antikollisionssysteme oder andere Abschaltmaßnahmen unterjährig zeitlich einzuschränken oder auszusetzen.

 

Ausführliche Antwort

[356] Regelung zu künstlichen Nisthilfen

? Frage

Welche Regelungen gelten für das Anbringen von künstlichen Nisthilfen gemäß § 45b Absatz 7 Bundesnaturschutzgesetz und welche Auswirkungen haben diese Regelungen auf die Praxis?

! Kurzantwort

Nisthilfen sind eine häufig eingesetzte behördliche oder ehrenamtliche Maßnahme zum Schutz und zur Förderung bestimmter Vogel- und Fledermausarten. Mit dem 2022 eingeführten § 45b Abs. 7 BNatSchG wurde das Anbringen neuer Nisthilfen in ausgewiesenen Windenergiegebieten und im Umkreis von 1.500 Metern um Windenergieanlagen verboten. Damit soll vermieden werden, dass sich bestehende artenschutzrechtliche Konflikte verschärfen oder neue Konflikte hinzutreten können. Das Verbot gilt für jedermann, weshalb Nisthilfen innerhalb des Verbotsbereichs weder als FCS-Maßnahmen im Vorhabenkontext noch im ehrenamtlichen Naturschutz eingesetzt werden dürfen. Das Verbot kann sich zudem auf Schutzgebiete einschränkend auswirken, wenn sich der Verbotsbereich mit einem Schutzgebiet überschneidet und in diesem Bereich neue Nisthilfen nicht mehr als Maßnahmen im Rahmen des Schutzgebietsmanagements genutzt werden können. Der Einsatz als CEF-Maßnahme dürfte nach erster Rechtsprechung von dem Verbot ausgenommen sein, wobei eine höchstrichterliche Klärung durch das Bundesverwaltungsgericht noch abzuwarten ist.

Ausführliche Antwort

[365] Kollisionsgefährdung Uhu Rohrweihe Wiesenweihe

? Frage

Ist es aus fachlicher Sicht korrekt, dass bei Brutplätzen der Rohrweihe im Nahbereich von Windenergieanlagen auch bei höheren Rotorunterkanten als 30, 50 bzw. 80 Metern kein signifikant erhöhtes Tötungsrisiko anzunehmen ist? Oder trifft dies auf Grundlage der vorliegenden Erkenntnisse nicht vielmehr auf den Uhu zu und müsste nicht daher der Uhu anstelle der Rohrweihe in der Fußnote in Anlage 1 Abschnitt 1 zu § 45b BNatSchG aufgeführt sein?

! Kurzantwort

Studien zu Flugverhalten und Flughöhen des Uhus, der Rohrweihe und der Wiesenweihe geben Hinweise darauf, dass das Gesetz hier einen redaktionellen Fehler enthält. Bei Rohr- und Wiesenweihe wurden zumindest gewisse Anteile der Flugzeit in Höhen des Rotorbereichs festgestellt. Zudem liegen Informationen darüber vor, dass größere Flughöhen insbesondere in Brutplatznähe erreicht werden. Uhus überschreiten die in Fußnote 1 in Anlage 1 Abschnitt 1 zu § 45b BNatSchG genannten Flughöhen in der Regel weder im Nahbereich noch im zentralen Prüfbereich. Daher sollte der Uhu anstelle der Rohrweihe in der Fußnote aufgeführt sein. Folglich würde für den Uhu gelten, dass bei Brutplätzen im Abstand des Nahbereichs auch bei höheren Rotorunterkanten als 30, 50 bzw. 80 Metern kein signifikant erhöhtes Tötungsrisiko anzunehmen ist

Ausführliche Antwort

[364] Funktion und Einsatz von Laser Rangefindern

? Frage

Welche Informationen liegen zur Funktionsweise und zum Einsatz von Laser Rangefindern (LRF) bei der Vogelerfassung vor? Gibt es Erfahrungswerte/Studien?

! Kurzantwort

Laser Rangefinder (LRF) werden als Entfernungs- und Positionsbestimmungsgeräte eingesetzt, um die Position von Vögeln im Luftraum und/oder deren Flugbahn zu ermitteln. Neben der Besenderung und telemetrischen Erfassung sowie der kameragestützten Erfassung von Flugbewegungen bieten LRF) eine vergleichsweise niedrigschwellige Möglichkeit, Flugbewegungsdaten zu ermitteln. Die Kosten für eine solches System liegen nach Auskunft von Gutachterbüros bei ca. 15.000 Euro. Die Bedienung ist einfach zu erlernen.

Für die Erprobung von AKS in Feldstudien sind LRF der Regelfall. Sie sind das praktikabelste Referenzsystem und liefern hinreichend genaue Referenzdaten zum Abgleich der Positionen und Flugwege. LRF können die Position eines Vogels dreidimensional erfassen und dokumentieren (Zeitstempel, GPS-Position). Ein leistungsfähiges Gerät, wie es bei Erprobungen eingesetzt wurde, ist einer Experteneinschätzung hinsichtlich der Zuverlässigkeit und Genauigkeit deutlich überlegen. Es kommt entsprechend der Anforderungen an die Überprüfung der Detektionsleistung von AKS bei deren Erprobung regelmäßig zum Einsatz.

Ausführliche Antwort