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Schlagwort: "PV-Freiflächenanlagen"

[362] KNE-Antwort 362_Untersaat für PV-FFA mit Regiosaatgut

? Frage

Nach den Vorgaben des Bundesnaturschutzgesetzes muss für die Begrünung von Solarparkflächen oder die Anlage von neuen Gehölzstrukturen gebietseigenes Saat- und Pflanzgut (Regiosaatgut) verwendet werden. Warum ist dies verpflichtend und wie kann die Verfügbarkeit von Regiosaatgut sichergestellt werden?

! Kurzantwort

Nach § 40 BNatSchG dürfen seit dem 3. März 2020 in der freien Natur nur noch gebietseigene Pflanzen ausgebracht werden. Das Saat- und Pflanzgut wird von Pflanzen gewonnen, die bereits über einen langen Zeitraum in einem Gebiet vorkommen. Zur „freien Natur“ zählen neben unberührter Natur oder Schutzgebieten auch „sonstige Flächen“, wie Solarparks.

Durch die gesetzliche Pflicht ist die Nachfrage nach gebietseigenem Saatgut stark gestiegen. Auch der Ausbau der Solarenergie trägt hierzu bei, wenn aufgrund der Änderungen im EEG zukünftig mehr Solarparks entstehen werden. Da die Produktion des Regiosaatgutes aufwändig und die Zahl der Anbieter begrenzt ist, können Beschaffungsengpässe nicht ausgeschlossen werden. Sie können vermieden werden, indem der Zeitpunkt der Begrünung verschoben wird, auf einzelne Arten einer Mischung verzichtet oder auf subregionales Saatgut ausgewichen wird. Wichtig ist, dass Projektierer frühzeitig die Verfügbarkeit für ihre geplanten Maßnahmen sicherstellen.

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