Fragen & Antworten

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Sie fragen – wir antworten

Das KNE erreichen zahlreiche Anfragen aus der ganzen Bandbreite der Themen der naturverträglichen Energiewende. Wir bearbeiten alle Fragen gewissenhaft und ausführlich, informieren über den aktuellsten Wissensstand und ordnen diesen ein. Wir bieten Hintergrundinformationen und empfehlen weiterführende Literatur.

Schlagwort: "Fledermäuse"

[342] Fledermausschutz an Kleinwindenergieanlagen

? Frage

Wie ist der Kenntnisstand zur Gefährdung von Fledermäusen durch Kleinwindenergieanlagen und wie kann ein effektiver Fledermausschutz an KWEA gewährleistet werden?

! Kurzantwort

Durch die geringe Höhe der Kleinwindenergieanlagen (KWEA) sind vor allem tieffliegende und strukturgebundene Fledermausarten potenziell kollisionsgefährdet. Wie hoch das Gefährdungspotenzial für Fledermäuse an KWEA ist, lässt sich aus den existierenden Forschungsergebnissen nicht eindeutig quantifizieren. Die ausgewerteten Studien deuten jedoch darauf hin, dass die in der Genehmigungspraxis angewendeten Schwellenwerte zur Beurteilung des signifikant erhöhten Tötungsrisikos auch durch KWEA überschritten werden können – insbesondere, wenn die Anlagen an Standorten mit hoher Fledermausaktivität platziert werden.

Zur Vermeidung artenschutzrechtlicher Konflikte sollte der Fledermausschutz bei der Standortwahl berücksichtigt werden und die KWEA abseits von für Fledermäuse relevanten Strukturen errichtet werden. Dabei kann eine fachgutachterliche Einschätzung hilfreich sein. Auch Abschaltungen der KWEA zu den Hauptaktivitätszeiten der potenziell betroffenen Fledermausarten können das Kollisionsrisiko wirksam verringern.

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[279] Anzahl Windenergieanlagen Abschaltungen Fledermausschutz Deutschland

? Frage

Wie hoch ist die Zahl der Windenergieanlagen an Land in Deutschland, die mit nächtlichen Abschaltungen zum Schutz von Fledermäusen betrieben werden?

! Kurzantwort

Diese Frage kann nicht genau beantwortet werden, da Abschaltungen zum Fledermausschutz nicht zentral dokumentiert werden. Umfrage-Ergebnisse gehen diesbezüglich recht weit auseinander und liefern dazu kein repräsentatives Bild. Das KNE nimmt eine überschlägige Schätzung vor auf Grundlage der rechtlichen Entwicklung, der Forschung, der Umsetzung in Leitfäden für die Genehmigungspraxis, Experten-Einschätzungen sowie anhand des Bestands an Windenergieanlagen an Land. Demnach werden mittlerweile gut ein Drittel der Anlagen mit Abschaltungen zum Fledermausschutz betrieben.

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[140] Vorgaben zu Parametern für pauschale Abschaltungen zum Fledermausschutz in den Ländern

? Frage

Können Sie einen Überblick über die Parameter für pauschale Abschaltungen zum Fledermausschutz aus den Windenergieerlassen und Artenschutzleitfäden der Bundesländer geben? Interessant wären Zeiträume, Temperatur, Windgeschwindigkeit, Niederschlag und Nebel.

! Kurzantwort

Vorgaben zu pauschalen Abschaltungen von Windenergieanlagen zum Fledermausschutz finden sich mittlerweile in den meisten Bundesländern. Die präsentierte tabellarische Übersicht enthält die Vorgaben der derzeit gültigen Länderleitfäden hinsichtlich der Parameter Jahres- und Nachtzeit, Temperatur, Windgeschwindigkeit und Niederschläge. Je nach Parameter gibt es bei den Vorgaben größere oder kleinere Unterschiede.

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[352] Anwendung der durchschnittlichen Windgeschwindigkeit eines Windparks sowie zusätzlicher Umweltparameter zur Steuerung von Fledermausabschaltungen

? Frage

Inwiefern ist es möglich, bei Abschaltungen von Windenergieanlagen zum Fledermausschutz innerhalb eines Windparks auf durchschnittliche Windgeschwindigkeiten zurückzugreifen, die aus den Einzelwerten der Anlagen im Windpark gebildet werden? Und was ist bei der Einbeziehung weiterer Umweltparameter (Niederschlag, Luftfeuchtigkeit, Helligkeit) bei der Steuerung von Abschaltungen zu berücksichtigen?

! Kurzantwort

Die Nutzung von Durchschnitts-Windgeschwindigkeiten, die aus Einzelwerten mehrerer Anlagen eines Windparks gebildet werden, kann dazu führen, dass das vorgegebene Schutzniveau an einzelnen Anlagen des Windparks nicht mehr eingehalten wird, weshalb wir derzeit empfehlen, diese nicht zur Steuerung von Abschaltungen zum Fledermausschutz zugrunde zu legen. Der Niederschlag kann als ergänzender Parameter berücksichtigt werden, sofern entsprechende Grenzwerte angelegt werden bzw. die eingesetzten Sensoren verlässliche Messwerte liefern. Die Luftfeuchtigkeit sollte erst als zusätzlicher Steuerungs-Parameter herangezogen werden, wenn weitere Studien zur Korrelation von Fledermausaktivität und Luftfeuchtigkeit durchgeführt bzw. nachvollziehbar publiziert wurden. Gleiches gilt für die Helligkeit.

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[354] Auswirkungen von Solarparks auf Fledermäuse

? Frage

Wie ist der Wissensstand zu möglichen Auswirkungen von Solarparks auf die Fledermausaktivität und welche Schlussfolgerungen lassen sich daraus ziehen?

! Kurzantwort

Die Qualität der Jagdhabitate von Fledermäusen kann durch Solarparks beeinträchtigt werden. Zu diesem Schluss kommen drei Studien aus England, Ungarn und Frankreich, die eine geringere (Jagd-) Rufaktivität und ein verändertes Flug- sowie Jagdverhalten in den Anlagen ermittelten.

In England wurde in 19 Solarparks und deren Randbereichen die Fledermausaktivität anhand aufgezeichneter Rufsequenzen quantifiziert. Einige der untersuchten Arten bzw. Artengruppen zeigten eine geringere Rufaktivität in den Anlagenstandorten. In Ungarn wurden akustische Aufnahmen in 15 Solarparks und umliegenden Standorten gemacht. Aus den Ergebnissen wurde abgeleitet, dass sie suboptimale Lebensräume darstellen. In Frankreich wurde das Flug- und Jagdverhalten räumlich und akustisch untersucht: Fledermäuse überflogen die Anlagen schneller, geradliniger und die Wahrscheinlichkeit von Jagdrufen war geringer. Die Autoren schlussfolgern eine verminderte Jagdhabitatqualität. Der Forschungsbedarf ist weiterhin groß.

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[355] Zumutbarkeit von Ertragsverlusten durch WEA-Abschaltungen in der Betriebsphase

? Frage

In § 45b und in Anlage 2 BNatSchG sind Prozentwerte für zumutbare Ertragsverluste festgelegt, die durch Abschaltungen von Windenergieanlagen entstehen, zum Beispiel wenn ein Antikollisionssystem als Schutzmaßnahme für Vögel eingesetzt wird. Welche Funktion haben diese Werte, und lässt sich daraus – im Sinne einer Deckelung – die Möglichkeit ableiten, abschaltungsbezogene Schutzmaßnahmen in der Betriebsphase unterjährig außer Kraft zu setzen? Und was gilt diesbezüglich bei Genehmigungen in Windenergiegebieten und damit im Anwendungsbereich von § 6 WindBG?

! Kurzantwort

Die Prozentwerte für die zumutbaren Ertragsverluste in § 45b und in Anlage 2 BNatSchG dienen der pauschalen Ermittlung der Zumutbarkeit bzw. Verhältnismäßigkeit der Schutz- bzw. Minderungsmaßnahmen zum Zeitpunkt der Genehmigung einer Windenergieanlage und nicht der fortlaufenden Ermittlung von realen Ertragsverlusten in der Betriebshase. Sie sind nicht als „Deckel“ des Maßnahmenumfangs im Betrieb zu verstehen. Entsprechend berechtigen die Prozentwerte den Betreiber nicht, Antikollisionssysteme oder andere Abschaltmaßnahmen unterjährig zeitlich einzuschränken oder auszusetzen.

 

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[356] Regelung zu künstlichen Nisthilfen

? Frage

Welche Regelungen gelten für das Anbringen von künstlichen Nisthilfen gemäß § 45b Absatz 7 Bundesnaturschutzgesetz und welche Auswirkungen haben diese Regelungen auf die Praxis?

! Kurzantwort

Nisthilfen sind eine häufig eingesetzte behördliche oder ehrenamtliche Maßnahme zum Schutz und zur Förderung bestimmter Vogel- und Fledermausarten. Mit dem 2022 eingeführten § 45b Abs. 7 BNatSchG wurde das Anbringen neuer Nisthilfen in ausgewiesenen Windenergiegebieten und im Umkreis von 1.500 Metern um Windenergieanlagen verboten. Damit soll vermieden werden, dass sich bestehende artenschutzrechtliche Konflikte verschärfen oder neue Konflikte hinzutreten können. Das Verbot gilt für jedermann, weshalb Nisthilfen innerhalb des Verbotsbereichs weder als FCS-Maßnahmen im Vorhabenkontext noch im ehrenamtlichen Naturschutz eingesetzt werden dürfen. Das Verbot kann sich zudem auf Schutzgebiete einschränkend auswirken, wenn sich der Verbotsbereich mit einem Schutzgebiet überschneidet und in diesem Bereich neue Nisthilfen nicht mehr als Maßnahmen im Rahmen des Schutzgebietsmanagements genutzt werden können. Der Einsatz als CEF-Maßnahme dürfte nach erster Rechtsprechung von dem Verbot ausgenommen sein, wobei eine höchstrichterliche Klärung durch das Bundesverwaltungsgericht noch abzuwarten ist.

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