Fragen & Antworten

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Sie fragen – wir antworten

Das KNE erreichen zahlreiche Anfragen aus der ganzen Bandbreite der Themen der naturverträglichen Energiewende. Wir bearbeiten alle Fragen gewissenhaft und ausführlich, informieren über den aktuellsten Wissensstand und ordnen diesen ein. Wir bieten Hintergrundinformationen und empfehlen weiterführende Literatur.

Schlagwort: "Windenergie"

[125] Anforderungen an die Untersuchungstiefe in der Flächennutzungsplanung für Windenergie in Rheinland-Pfalz

? Frage

Reicht es im Rahmen der Aufstellung eines sachlichen Teilflächennutzungsplanes für die Windenergie in Rheinland-Pfalz aus, vorhandene faunistische Daten und Gutachten auszuwerten oder sind die Gebiete erneut zu untersuchen? Wie hoch sind die Anforderungen an die Untersuchungstiefe auf Ebene der Flächennutzungsplanung?

! Kurzantwort

In Rheinland-Pfalz gibt es Beispiele für Teilfortschreibungen „Windenergie“ von Flächennutzungsplänen (FNP), bei denen zunächst auf bereits vorliegende Daten zurückgegriffen wurde und die abschließende Prüfung artenschutzrechtlicher Aspekte auf der Genehmigungsebene erfolgen soll. Es gibt aber auch Beispiele, bei denen die Prüfung – auf Grundlage entsprechender vertiefender faunistischer Erhebungen – bereits auf FNP-Ebene erfolgt, um potenziellen rechtlichen Risiken vorzubeugen. Fachliche Anforderungen zu Prüf- und Erfassungstiefe finden sich in den entsprechenden Länderhandreichungen.

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[137] Behördliche Auskünfte zu Horststandorten im Kontext der Windenergie in Brandenburg

? Frage

Besteht eine grundsätzliche Auskunftspflicht der zuständigen (Naturschutz-)Behörde gegenüber Grundeigentümern hinsichtlich besetzter oder nicht besetzter Horst-Standorte, die sich in Planungs- oder Genehmigungsgebieten für die Windenergienutzung befinden? Welche Behörde ist diesbezüglich für Brandenburg zuständig und auf welchem Wege erfolgen Anfrage sowie Bereitstellung der Informationen?

! Kurzantwort

Auf Grundlage des Umweltinformationsgesetzes können die zuständigen Behörden auf Antrag Informationen zu Horststandorten bereitstellen. Die Bereitstellung erfolgt aus Gründen der naturschutzfachlichen Sensibilität der Daten in der Regel generalisiert und nicht koordinatengenau. Für Brandenburg kann ein Antrag beim Landesamt für Umwelt (LfU) gestellt werden. Die Bereitstellung der Informationen erfolgt durch die dem LfU unterstellte Vogelschutzwarte, die für bestimmte windenergie-sensible Arten über recht aktuelle Daten verfügt. Für den Rotmilan sind die Daten jedoch lückig.

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[138] Gerichtliche Konflikte bei Vorhaben der Erneuerbaren Energien

? Frage

Gibt es statistische Kennziffern bzw. Untersuchungen darüber, welche Akteure (z. B. Anwohner, Naturschutzverbände, Projektierer, Kommunen, Behörden) wie häufig gegen Vorhaben zum Ausbau erneuerbarer Energiequellen klagen? Was sind die Gegenstände der gerichtlichen Auseinandersetzungen und welche Klagen sind erfolgreich?

! Kurzantwort

Statistische Zahlen und qualitative Auswertungen zu gerichtlichen Auseinandersetzungen zu Erneuerbare-Energien-Vorhaben fehlen bislang weitgehend. Einige Anhaltspunkte lieferte jedoch eine vom KNE in Auftrag gegebene Untersuchung einschlägiger Gerichtsurteile durch Frau Professorin Anja Hentschel (Hochschule Darmstadt). Die Untersuchung bezieht sich auf in der Rechtsdatenbank „juris“ eingestellte Urteile zu den vier erneuerbaren Energieträgern Photovoltaik, Wasserkraft, Biomasse und Windenergie.

Im Rahmen der Untersuchung wurden interessante Grundkonstellationen hinsichtlich beteiligter Akteure sowie der Konfliktgegenstände deutlich.

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[139] Verhinderungsplanung durch Höhenbegrenzungen von Windenergieanlagen in der Flächennutzungsplanung in Rheinland-Pfalz

? Frage

In einem Teilflächennutzungsplan Windenergie in Rheinland-Pfalz soll eine Höhenbegrenzung zum Schutz des Landschaftsbildes aufgenommen werden. Ab welcher Höhenbegrenzung könnte diese als Verhinderungsplanung gewertet werden? Ist eine Begrenzung auf 180 Meter Gesamthöhe im Mittelgebirgsbereich bereits als kritisch anzusehen?

! Kurzantwort

Höhenbegrenzungen von Windenergieanlagen (WEA) wurden in der Vergangenheit in der Flächennutzungsplanung häufiger festgelegt und stellen heute zum Teil eine planerische Einschränkung dar. Zudem waren Höhenbegrenzungen im Zusammenhang mit einer möglichen Verhinderungsplanung in den letzten Jahren mehrfach Gegenstand gerichtlicher Auseinandersetzungen. Dabei zeigt sich, dass sich die Grenze zur Verhinderungsplanung nicht abstrakt anhand allgemein verbindlicher Größenangaben zu WEA bestimmen lässt.

Das Ausschreibungssystem für die Windenergie führt zu einem erhöhten preislichen Wettbewerb, bei dem die Höhe der geplanten WEA aus Gründen des erreichbaren Ertrags mittlerweile eine größere Rolle spielen dürfte. Zudem ist eine weitere Steigerung der Anlagenhöhen absehbar. Gleichwohl könnte es trotzdem weiterhin Standort-Konstellationen geben, bei denen Höhenbeschränkungen notwendig werden und WEA auch mit einer Gesamthöhe von bis zu 180 Metern wirtschaftlich betrieben werden können. Weitere Argumente im konkreten Planungsfall könnten entsprechende Wirtschaftlichkeits-Abschätzungen liefern.

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[146] Berücksichtigung des Parameters Niederschlag auf die Fledermaus-Abschaltung an Windenergieanlagen

? Frage

Gibt es wissenschaftliche Belege für die Berücksichtigung des Parameters Niederschlag bei WEA-Abschaltungen zum Fledermausschutz? Solche finden sich nämlich nicht im Zusammenhang mit den entsprechenden Hinweisen in den bundesweiten Leitfäden.

! Kurzantwort

Im Forschungsvorhaben RENEBAT I (Brinkmann et al. 2011) wurde ermittelt, dass bereits „die niedrigsten messbaren Niederschlagswerte (Nebel bzw. Wolken mit 0,002 bis 0,004 mm/min) zu einer starken Abnahme der gemessenen Aktivität“ führte (ebd., S. 4f. sowie Behr et al. 2011, S. 179). Dabei ist allerdings zu berücksichtigen, dass die Ergebnisse aufgrund geringer Stichprobengrößen bei höheren Niederschlagsmengen unsicher sind (Behr et al. 2011, S. 201).

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[144a] Zugang zu faunistischen Daten über das Umweltinformationsgesetz

? Frage

Wie erhält man Zugang zu faunistischen Gutachten und Daten zu Fledermaus-Gondelmonitorings bei Windenergievorhaben?

! Kurzantwort

Grundsätzlich gibt es auf Grundlage des Umweltinformationsgesetzes (UIG) einen gesetzlichen „Anspruch auf freien Zugang zu Umweltinformationen“, über die Behörden als sogenannte „informationspflichtige Stellen“ verfügen. Dieses Informationsrecht bzw. die behördliche Informationspflicht besteht gegenüber jedermann. Faunistische und artenschutzrechtlichen Gutachten sowie auch den Behörden übermittelte Monitoring-Berichte können derartige Umweltinformationen darstellen.

Um Zugang zu diesen Dokumenten zu erhalten, müsste nach § 4 UIG ein Antrag an die informationspflichtige Stelle gerichtet werden, in diesem Falle an die Genehmigungsbehörden.

Insgesamt ist die Frage der Zugänglichkeit zu Gutachten, Monitoringberichten und Gondelmonitoringdaten allerdings komplex und somit entsprechend differenziert zu beantworten, nicht zuletzt auch aus rechtlicher Perspektive.

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[144b] Schritte und Verantwortlichkeiten beim Fledermaus-Gondelmonitoring an Windenergieanlagen

? Frage

Was sind Schritte und Verantwortlichkeiten bei Fledermaus-Gondelmonitorings? Wer wertet die Daten des Gondelmonitorings aus und wer überprüft diese? Wer trägt dafür Sorge, dass die Abschalt-Algorithmen entsprechend angepasst werden?

! Kurzantwort

Das Gondelmonitoring wird von Fledermausgutachterbüros durchgeführt, die durch die Projektierer bzw. Betreiber beauftragt werden. Zu den Aufgaben der Gutachterbüros gehören neben der Begleitung der sachgerechten Installation der Erfassungstechnik und der Gewährleistung einer dauerhaften Datenerfassung auch die fachliche Prüfung und ggf. die manuelle Korrektur der Daten sowie deren Auswertung. Auf Grundlage der Auswertung werden von Gutachtern dann Anpassungen der Abschaltalgorithmen abgeleitet. Ergebnis der gutachterlichen Arbeit sind sogenannte Gondelmonitoring-Berichte, die den Genehmigungsbehörden übermittelt werden. Den Genehmigungsbehörden obliegt die Prüfung der Berichte, dem Betreiber wiederum nach Zustimmung der Behörde die Umsetzung der modifizierten Abschalt-Algorithmen.

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[144d] Einfluss von Windenergieanlagen auf windenergiesensible Vogelarten

? Frage

Welchen Einfluss haben Windenergieanlagen auf windenergiesensible Vogelarten (insbesondere deren Brut und Lebensräume)? Welche aktuellen Untersuchungen gibt es hierzu?

! Kurzantwort

Mittlerweile gibt es einige Studien, die sich mit den Auswirkungen auf windenergiesensible Vogelarten befassen. Die Antwort gibt Auskunft über publizierte wissenschaftliche Studien, Fachartikel sowie weitere graue Literatur.

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[141a] Wissensstand zur Vergrämung von Vögeln und Fledermäusen

? Frage

Welche Ansätze zur Vergrämung von Vögeln und Fledermäusen gibt es? Existieren wissenschaftliche Studien, die die behaupteten Effekte einer Gewöhnung der Tiere belegen und näher erläutern?

! Kurzantwort

Die Vergrämung von Vögeln und Fledermäusen zum Schutz vor Kollisionen mit WEA war bisher überwiegend Gegenstand internationaler Forschungsprojekte. In der deutschen Genehmigungspraxis für WEA werden derartige Maßnahmen bislang nicht angewendet. Allerdings findet das Thema aktuell auch in deutschen Forschungsvorhaben im Zusammenhang mit artenschutzrechtlichen Vermeidungsmaßnahmen Beachtung. Bei der Vergrämung kommen für die genannten Tiergruppen unterschiedliche Technologien in Frage. Im Hinblick auf die Wirksamkeit sowie mögliche langfristige Gewöhnungseffekte besteht zum Teil weiterer Forschungsbedarf. Zudem sind im Zusammenhang mit der Vergrämung weitere Einschränkungen beziehungsweise Herausforderungen zu berücksichtigen.

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[141b] Alternative Maßnahmen für den Fledermausschutz beim Betrieb von Windenergieanlagen

? Frage

Aus ökonomischer Sicht sind Abschaltungen von Windenergieanlagen zur Kollisionsvermeidung nicht sinnvoll. Welche Möglichkeiten und Alternativen gibt es diesbezüglich?

! Kurzantwort

Abschaltungen von Windenergieanlagen (WEA) gehören zu den wirksamsten Maßnahmen zur Vermeidung von Vogel- und Fledermauskollisionen. Bei Fledermäusen gelten sie als einzig wirksame Maßnahme, wenn von einem signifikant erhöhten Tötungsrisiko durch WEA ausgegangen werden muss. Bei Vögeln kommen zudem Maßnahmen zur Weglockung und Attraktivitätssenkung im direkten Anlagenumfeld zum Einsatz. Reichen diese Maßnahmen nicht aus, kommen momentan auch hier lediglich Abschaltungen zum Einsatz.

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