Fragen & Antworten

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Sie fragen – wir antworten

Das KNE erreichen zahlreiche Anfragen aus der ganzen Bandbreite der Themen der naturverträglichen Energiewende. Wir bearbeiten alle Fragen gewissenhaft und ausführlich, informieren über den aktuellsten Wissensstand und ordnen diesen ein. Wir bieten Hintergrundinformationen und empfehlen weiterführende Literatur.

Schlagwort: "Solarenergie"

[237] Auswirkung von PV-Freiflächenanlagen auf die Fauna

? Frage

Gibt es aus Natur- und Artenschutzsicht Einwände gegen die Errichtung von Photovoltaikanlagen? Könnten Wasserinsekten von den Modulen angezogen werden? Kann es bei senkrechten Photovoltaikanlagen zu vermehrtem Vogelschlag kommen? Und wie wirken sich PV-Anlagen auf die Lebensräume besonders geschützter Vogelarten, wie z. B. Heidelerche und Ziegenmelker aus?

! Kurzantwort

Photovoltaik-Freiflächenanlagen (PV-FFA) bedürfen als bauliche Anlagen einer Baugenehmigung. Im Genehmigungsprozess werden auch die Auswirkungen auf Natur und Landschaft geprüft. Beeinträchtigungen aus Naturschutzsicht hängen von Bauart, Größe, Standort und Sichtbarkeit der Anlagen ab. Umfassende wissenschaftliche Studien zur Attraktionswirkung von Moduloberflächen für bestimmte Arten (Vögel, Insekten) gibt es bislang nicht. Hierzu liegen nur einige Fallbeispiele vor. Besonders gering ist der wissenschaftliche Kenntnisstand zu den Auswirkungen von vertikalen PV-Modulen. Auch in Bezug auf die Habitateignung von PV-FFA für besonders geschützte Vogelarten ist wenig bekannt. Bestimmte Arten reagieren möglicherweise sensibel auf die Errichtung von PV-FFA. Die Beurteilung der Auswirkungen auf die Vogelwelt sollte im Einzelfall erfolgen.

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[280] Regionalplanerische Gebietskategorien als Ausschlussgrund für PV-Freiflächenanlagen

? Frage

Sind Bereiche mit potenziell hoher Wassererosionsgefahr oder regional bedeutsamer Kaltluftentstehung sowie Vorranggebiete für den Arten- und Biotopschutz oder für die Landwirtschaft Gebietskategorien, die auf der Ebene der Regionalplanung einen Ausschluss von Photovoltaik-Freiflächenanlagen rechtfertigen?

! Kurzantwort

Gebiete, die eine potenziell hohe Wassererosionsgefahr aufweisen, regional bedeutsame Kaltluftentstehungsgebiete sowie noch nicht entwickelte Vorranggebiete für den Arten- und Biotopschutz sind mit Photovoltaik-Freiflächenanlagen unter bestimmten Bedingungen durchaus vereinbar. So können potenzielle negative Effekte durch entsprechende Vorkehrungen bei Planung und Umsetzung der Anlagen vermieden werden. Eine PV-Nutzung auf rechtskräftig ausgewiesenen Vorranggebieten für die Landwirtschaft erscheint hingegen nicht vereinbar, wenn die PV-Nutzung mit der Aufgabe der landwirtschaftlichen Nutzung einhergeht.

Das vorgelegte Planungsbeispiel verfolgt einen „negativplanerischen“ Ansatz – danach werden Flächen anhand von Kriterien ausgeschlossen. Für den Ausbau der Solarenergie könnte es vorteilhafter sein, „positivplanerisch“ vorzugehen und Vorsorge- oder Vorranggebiete für Photovoltaik-Freiflächenanlagen festzusetzen.

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[299] Hemmnisse für Photovoltaik-Dachanlagen

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Gibt es gesetzgeberische Bedingungen, die die Nutzung von Dachflächen für die Photovoltaik, insbesondere solche von großen Lagerhallen oder Auslieferungszentren, hemmen oder ist das mangelnde Interesse der Gebäudeeigentümerinnen und -eigentümer der Grund, warum diese Flächen nicht genutzt werden? Gibt es Überlegungen, hier gesetzgeberisch einzugreifen und eine Nutzung dieser Flächen für Photovoltaik vorzuschreiben?

! Kurzantwort

Es bestehen in der Tat einige gesetzgeberische Hemmnisse für die Dach-Photovoltaik. Beispielsweise müssen größere Dachanlagen, wie sie auf Lager- und Auslieferungszentren aber auch Baumärkten und großen Einkaufzentren möglich wären, an der Ausschreibung teilnehmen, wenn sie eine EEG-Förderung erhalten möchten. Weitere Auflagen führen dazu, dass die Dachanlagen für Einmalakteure bürokratisch sehr aufwendig und finanziell selten attraktiv sind. Zudem sind viele große Gebäude in Leichtbauweise gebaut und können aus statischen Gründen keine Dachanlage tragen.

Es gibt aber auch gesetzgeberische Instrumente, um den Ausbau der Dach-Photovoltaik zu forcieren. In Baden-Württemberg, Hamburg, Bremen und Berlin sind Gesetze in der Planung, die eine Solardachpflicht für Neubauten beinhalten. In Marburg wird im Rahmen der Solarstrategie in Bebauungsplänen vermehrt verankert, dass mindestens 30 Prozent der Dachflächen mit Solarmodulen ausgestattet werden müssen.

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[301] Photovoltaik-Freiflächenanlagen mit Ost-West-Orientierung

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Aus wirtschaftlichen Gründen werden Photovoltaik-Freiflächenanlagen mit Ost-West-Orientierung enger aufgestellt als solche mit Süd-Orientierung. Kann es hier einen Zielkonflikt zwischen effektiver Flächennutzung und verbleibenden ökologischen Funktionen der Flächen geben? Wird das als problematisch erachtet? Wie würde eine naturverträgliche Gestaltung bei diesen Flächen aussehen?

! Kurzantwort

Photovoltaik-Freiflächenanlagen mit Ost-West-Orientierung schränken durch die enge Stellung der Module die ökologische Funktion der Fläche ein. Dies führt in der Regel zu einem höheren Ausgleichsbedarf, welcher den Vorteil der Flächeneinsparung durch die enge Stellung obsolet macht.

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[310] Kriterien für eine naturverträgliche Photovoltaik-Freiflächenanlage

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An welchen Kriterien und Planungshilfen kann ich mich orientieren, wenn ich als Kommune mit einem Projektierer eine naturverträgliche Photovoltaik-Freiflächenanlage plane?

! Kurzantwort

Es existieren bereits einige Planungshilfen für naturverträgliche Photovoltaik-Freiflächenanlagen. Die Kriterien lassen sich in die Planungsabschnitte Standortwahl und Ausgestaltung der Anlage unterteilen. Bei der Standortwahl wird mit Positivkriterien (beispielsweise eine hohe Vorbelastung der Fläche) und Negativkriterien (beispielsweise Schutzgebietsstatus) gearbeitet. Die Ausgestaltungskriterien beziehen sich unter anderem auf die Aufstellungsweise der Module (beispielsweise ein geringer Überstellungsgrad) oder die Pflege der Fläche (beispielsweise eine extensive Bewirtschaftung). Zur Sicherstellung der Naturverträglichkeit wird ein Monitoring angeraten, für das es aber noch keine standardisierten Kriterien und Methoden gibt.

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[313] Auswirkungen von Solarparken auf die Funktion als Nahrungshabitat für Greifvögel

? Frage

Wie ist der Wissenstand zu den Auswirkungen von Solarparken auf die bisherige Funktion des Standortes als Nahrungshabitat für Greifvögel, und wie lassen sich etwaige Funktionsverluste vermindern oder gegebenenfalls kompensieren?

! Kurzantwort

Die Auswirkungen von Solarparken auf Greifvögel hinsichtlich ihrer Funktion als Nahrungshabitat wurden bislang noch nicht systematisch erforscht. Vorliegende Studien und ergänzende Expertenaussagen legen nahe, dass die Auswirkungen artspezifisch unterschiedlich sind. Solarparke können aber die Funktion als Nahrungshabitat (weiterhin) erfüllen, wenn die Modulaufstellung, die Habitatstruktur und Pflegemaßnahmen darauf abgestimmt sind. Damit sich beispielsweise Beutetiere der Greifvögel ansiedeln, müssen die Solarparke strukturreich gestaltet werden. Weiterhin muss genügend freie (nicht überstellte) Fläche für die Jagd zur Verfügung stehen und die Vegetation kurzgehalten werden, damit die Vögel ihre Beute erkennen können. Können die entsprechenden Voraussetzungen auf der Vorhabenfläche nicht erhalten bzw. geschaffen werden, müssen gegebenenfalls Offenlandbiotope als Kompensationsflächen gestaltet werden. Der Wissensstand zum Thema sollte durch entsprechende Forschung besser untersetzt werden.

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[318] Auswirkungen von Solarparken auf bodenbrütende Offenlandarten

? Frage

Welche Auswirkungen haben Solarparke auf die Habitate bodenbrütender Offenlandvögel bzw. auf die Habitateignung, und wie lassen sich etwaige Funktionsverluste vermindern oder gegebenenfalls kompensieren?

! Kurzantwort

Die Auswirkungen von Solarparken auf die bodenbrütenden Offenlandvögel und deren Habitate sind bislang nur unzureichend untersucht. Es liegen keine umfassenden wissenschaftlichen Studien, sondern überwiegend Einzeluntersuchungen oder Experteneinschätzungen vor, die sich zum Teil widersprechen. Die Annahme von Solarparken durch Offenlandarten als Brut- bzw. Nahrungshabitat scheint von dem Grad der Überstellung sowie der Gestaltung und Pflege der Vegetation abzuhängen. Zudem scheinen artspezifische Ansprüche eine Rolle zu spielen. Eine Bewertung ist jeweils einzelfallbezogen vorzunehmen. Geeignete Kompensationsmaßnahmen wären die Schaffung von Offenlandbiotopen, die gegebenenfalls auch außerhalb der Vorhabenflächen realisiert werden müssten. Durch entsprechende Forschung könnte der aktuelle Wissensstand deutlich erweitert werden.

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[328] Größenbegrenzung Solar-FFA

? Frage

Gibt es aus Sicht des Natur- und Landschaftsschutzes eine verträgliche Obergrenze für die Größe von Solar-Freiflächenanlagen? Wie ließe sich die Größe begrenzen?

! Kurzantwort

Aus Natur- und Landschaftsschutzsicht lässt sich abstrakt keine maximale Obergrenze definieren, Welche Dimensionen verträglich sind, hängt stark von der Topografie, der Kleinteiligkeit und der optischen Einbindung der Anlage ab. Um Barriereeffekte in Wildtierkorridoren zu vermeiden, sollten Projekte in Abständen von 1.000 Metern unterbrochen werden. Instrumente zur Beschränkung der Größe finden sich auf Bundes- und Kommunalebene.

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[329] Raumbedeutsamkeit von Solarparken

? Frage

Sind Solarparke raumbedeutsam und daher raumordnerisch zu steuern bzw. zu prüfen? Wenn ja, ab welcher Größe?

! Kurzantwort

Die Raumbedeutsamkeit von Solarparks ist – je nach Landes- oder Regionalvorschrift – unterschiedlich definiert. Die Größenschwellenwerte schwanken zwischen einem halben und zehn Hektar. Die Raumordnungsverordnung des Bundes sieht in § 1 für den Nutzungstyp Solarpark kein Raumordnungsverfahren vor. Ob raumbedeutsame Anlagen ab einer gewissen Größe in einem bestimmten Bundesland trotzdem einem Raumordnungsverfahren und somit einer Verträglichkeitsprüfung unterzogen werden müssen, hängt von den Bestimmungen in den Landesraumordnungsgesetzen ab. Darüber hinaus können raumbedeutsame Anlagen durch die Raumordnung gesteuert werden (Flächenausweisung im Landesentwicklungs- oder Regionalplan oder Beteiligung der Raumordnung im Bebauungsplan-Verfahren).

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[336] Agri-Photovoltaik

? Frage

Was ist Agri-Photovoltaik, unter welchen Voraussetzungen ist sie förderfähig, und wie ist ihre Naturverträglichkeit einzuschätzen?

! Kurzantwort

Agri-Photovoltaik (Agri-PV) ist ein Ansatzpunkt, wie der Ausbau von Photovoltaik im Einklang mit landwirtschaftlicher Nutzung und Naturschutz vorangebracht werden soll. Die verwendeten Flächen werden landwirtschaftlich und zugleich für die Solarstromgewinnung genutzt. Es werden zwei Kategorien unterschieden: die hochaufgeständerte Agri-PV mit einer lichten Höhe von mindestens 2,10 Metern über dem Boden und die bodennahe Agri-PV, bei der die Bewirtschaftung zwischen den Modulreihen erfolgt.   

Die tatsächlichen Ausbauperspektiven für Agri-PV können derzeit noch nicht abschließend eingeschätzt werden. Das KNE empfiehlt daher, im EEG eine möglichst konkrete Festlegung zu treffen, welche Flächenkulisse für Agri-PV vorrangig genutzt werden sollte. Mit der Lenkung auf bereits intensiv genutzte Standorte, insbesondere auf solche mit Sonderkulturen, könnte unerwünschten Effekten gut vorgebeugt werden. 

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