Fragen & Antworten

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Sie fragen – wir antworten

Das KNE erreichen zahlreiche Anfragen aus der ganzen Bandbreite der Themen der naturverträglichen Energiewende. Wir bearbeiten alle Fragen gewissenhaft und ausführlich, informieren über den aktuellsten Wissensstand und ordnen diesen ein. Wir bieten Hintergrundinformationen und empfehlen weiterführende Literatur.

Schlagwort: "PV-Freiflächenanlagen"

[329] Raumbedeutsamkeit von Solarparken

? Frage

Sind Solarparke raumbedeutsam und daher raumordnerisch zu steuern bzw. zu prüfen? Wenn ja, ab welcher Größe?

! Kurzantwort

Die Raumbedeutsamkeit von Solarparks ist – je nach Landes- oder Regionalvorschrift – unterschiedlich definiert. Die Größenschwellenwerte schwanken zwischen einem halben und zehn Hektar. Die Raumordnungsverordnung des Bundes sieht in § 1 für den Nutzungstyp Solarpark kein Raumordnungsverfahren vor. Ob raumbedeutsame Anlagen ab einer gewissen Größe in einem bestimmten Bundesland trotzdem einem Raumordnungsverfahren und somit einer Verträglichkeitsprüfung unterzogen werden müssen, hängt von den Bestimmungen in den Landesraumordnungsgesetzen ab. Darüber hinaus können raumbedeutsame Anlagen durch die Raumordnung gesteuert werden (Flächenausweisung im Landesentwicklungs- oder Regionalplan oder Beteiligung der Raumordnung im Bebauungsplan-Verfahren).

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[327] Rahmenbedingungen für die Realisierung von Photovoltaik-Freiflächenanlagen im bauplanungsrechtlichen Außenbereich

? Frage

Unter welchen rechtlichen Rahmenbedingungen lassen sich Photovoltaik-Freiflächenanlagen (PV-FFA) naturverträglich im bauplanungsrechtlichen Außenbereich realisieren?

! Kurzantwort

Die Verwirklichung von Photovoltaik-Freiflächenanlagen (PV-FFA) im bauplanungsrechtlichen Außenbereich ist trotz fehlender Privilegierung möglich. Der Aufwand durch die regelmäßig notwendige Aufstellung bzw. Änderung eines Bebauungsplans und ggf. eines Flächennutzungsplans wird durch langfristige Vorteile aufgewogen. In vielen Fällen empfiehlt sich die Aufstellung eines vorhabenbezogenen Bebauungsplans, welcher maßgefertigte Lösungen ermöglicht. Zum einen kann durch die Prüfung der naturschutzrechtlichen Bestimmungen auf Planungsebene die rechtssichere Vorhabengenehmigung sichergestellt werden. Zum anderen wird die naturverträgliche Gestaltung von PV-FFA in einem frühen Planungsstadium vereinbart und gewinnt in einem größeren Kontext an Effektivität. Die Kooperation zwischen allen Beteiligten wird auch weiterhin der erfolgversprechende Weg sein.

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[327] Zu Photovoltaik-Freiflächenanlagen in Landschaftsschutzgebieten

? Frage

Unter welchen naturschutzrechtlichen Rahmenbedingungen lassen sich Photovoltaik-Freiflächenanlagen innerhalb von Landschaftsschutzgebieten realisieren?

! Kurzantwort

Die Verwirklichung von Photovoltaik-Freiflächenanlagen in Landschaftsschutzgebieten ist keinesfalls immer ausgeschlossen. Ergänzend zu der regelmäßig notwendigen Aufstellung bzw. Änderung eines Bebauungsplans bietet die Anpassung der Schutzverordnung in Kombination mit der naturschutzrechtlichen Befreiung hierfür einen rechtssicheren Weg. Verfahrensrechtlich sind Projektierer und Grundstückseigentümer auf die Kooperation mit den lokalen und regionalen Behörden angewiesen. Der Antrag auf naturschutzrechtliche Befreiung ist in vielen Fällen der erfolgsversprechende Weg – vorausgesetzt, die Schutzverordnung bietet hierfür genügend Raum. Eine Anpassung der Schutzverordnung in Form einer Zonierung unter Beachtung der Naturschutzkriterien für Landschaftsschutzgebiete sollte stets gemeinsam mit den betroffenen Gemeinden umgesetzt werden, um so größtmögliche Synergien aus Arten- und Klimaschutz zu erzielen.

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[101] Naturschutz – Auswirkung von PV-Freiflächenanlagen auf den Wasserhaushalt

? Frage

Welche naturschutzfachlichen Auswirkungen haben Photovoltaik-Freiflächenanlagen auf den Wasserhaushalt, das Grundwasser sowie die Grundwasserneubildung?

! Kurzantwort

Aufgrund der in der Regel lediglich punktuellen Versiegelung durch die Gründung von Photovoltaik-Freiflächenanlagen ist nach aktuellem Stand des Wissens nicht mit nennenswerten negativen Auswirkungen auf den Wasserhaushalt und das Grundwasser zu rechnen. Lediglich baubedingt könnte es im Einzelfall zu negativen Auswirkungen kommen. Es gibt jedoch Maßnahmen zur Abhilfe.

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[347] Zu sogenannten Öffnungsklauseln für PV-FFA und Agri-PV innerhalb von Landschaftsschutzgebieten

? Frage

Welche rechtlichen Anforderungen sind an sogenannte Öffnungsklauseln in Schutzverordnungen von Landschaftsschutzgebieten zu stellen, welche die Errichtung von Photovoltaik-Freiflächenanlagen oder Agri-Photovoltaik-Anlagen innerhalb solcher Gebiete ermöglichen sollen?

! Kurzantwort

Die Errichtung von baulichen Anlagen (und somit auch von Photovoltaik-Anlagen) ist innerhalb von Landschaftsschutzgebieten in der Regel durch die jeweilige Schutzverordnung ausgeschlossen. Öffnungsklauseln bieten eng begrenzte Ausnahmen. Die an diese zu stellenden rechtlichen Anforderungen leiten sich teilweise aus dem Grundgesetz und ansonsten aus dem Naturschutzrecht ab. Die wichtigsten rechtlichen Anforderungen sind eine hinreichende Bestimmtheit der Öffnungsklausel, die Beachtung der zugrundeliegenden Schutzgebietsabwägung, die Wahrung der Zuständigkeit sowie eine höchstmögliche Rechtssicherheit. Zwar wird teilweise Kritik an Öffnungsklauseln geübt, sie bieten aber eine Möglichkeit, die Ziele des Naturschutzes und der Energiewende in Übereinstimmung zu bringen.

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[350] Zur Möglichkeit der Errichtung einer PV-FFA auf Ausgleichsflächen

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Ist es möglich, im Rahmen einer Doppelnutzung auf einer Fläche, die dem Ausgleich oder Ersatz eines Eingriffs nach der naturschutzrechtlichen Eingriffsregelung dient, eine Photovoltaik-Freiflächenanlage zu errichten und was ist dabei zu beachten?

! Kurzantwort

Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen nach der naturschutzrechtlichen Eingriffsregelung müssen nach Bundesnaturschutzgesetz (§ 15 Abs. 4 Satz 1 BNatSchG) im erforderlichen Zeitraum unterhalten und rechtlich abgesichert werden. Der Eingriffsverursacher muss dafür sorgen, dass der Erfolg und die Wirkungen der Kompensationsmaßnahmen während der gesamten Eingriffsdauer aufrechterhalten bleiben. Um Doppelbelegungen der Ausgleichsfläche zu vermeiden, werden gemäß § 17 Abs. 6 BNatSchG die durchzuführenden Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen und die dafür genutzten Flächen in einem Kompensationsverzeichnis erfasst.
Der Bau und Betrieb einer Photovoltaik-Freiflächenanlage (PV-FFA) ist mit bau-, anlage- und betriebsbedingten Auswirkungen auf die Natur und das Landschaftsbild verbunden, zum Beispiel Bodenversiegelungen und -verdichtungen, Schattenwurf oder eine veränderte Niederschlagsverteilung. Bei einer Errichtung von PV-FFA auf einer Kompensationsfläche besteht daher das Risiko, dass die Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen sowie die Aufwertung der Fläche hinter den festgelegten Ausgleichszielen zurückbleiben. In diesem Fall wäre die Errichtung einer PV-FFA nicht mit dem Zweck und den Zielen der Ausgleichsfläche vereinbar. Ferner könnte die PV-FFA selbst einen Eingriff darstellen und ausgleichspflichtig sein. Dann müsste eine andere Fläche gefunden werden, auf der ein Ausgleich oder Ersatz für die PV-FFA vorgenommen werden kann.

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[147] Flächeneffizienz erneuerbarer Energien zur Stromerzeugung

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Welche Technologie zur Erzeugung erneuerbaren Stroms weist die höchste Flächeneffizienz auf? Gibt es belastbare Untersuchungen, die den Energieertrag von Windenergie, Photovoltaik und Biomasse ins Verhältnis zum Flächenbedarf setzen?

! Kurzantwort

Durch die technologische Entwicklung bei der Photovoltaik sowie bei der Windenergie haben insbesondere diese Technologien in den letzten Jahren erhebliche Effizienzgewinne erzielen können. Aber auch bei der Verstromung von Anbaubiomasse konnte die Effizienz gesteigert werden. Mehrere Studien, die sich dem Thema Flächeneffizienz dieser Technologien nähern, kommen zu dem Ergebnis, dass die Flächeneffizienz der Stromerzeugung durch Windenergienutzung und durch PV-Freiflächenanlagen weit über der Stromerzeugung aus Biomasse liegt.

Unabhängig von der Flächeneffizienz besteht Konsens, dass zum Erreichen der Energiewende-Ziele ein Mix aus verschiedenen Erzeugungstechnologien erforderlich ist, um die Schwankungen und regionalen Unterschiede des Dargebots der Primärenergiequellen Wind und Sonneneinstrahlung und zugleich der zeitlich und regional unterschiedlichen Strombedarfe ausgleichen zu können. Eine ausschließliche Ausrichtung auf „die flächeneffizienteste“ Technologie ist daher nicht zielführend.

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[353] Länderspezifische Regelungen für Parkplatz-Photovoltaik

? Frage

Was ist Parkplatz-Photovoltaik, welche Potenziale bietet sie und welche Regelungen gibt es dazu in den Bundesländern?

! Kurzantwort

Als Parkplatz-Photovoltaik (Parkplatz-PV) werden Photovoltaikanlagen bezeichnet, die auf Parkplatzflächen installiert sind. Sie gehören nach EEG 2023 zu den besonderen Solaranlagen und sind damit vergütungsfähig. Das Ausbaupotenzial in Deutschland wird auf ungefähr 59 Gigawatt geschätzt, von denen bis Ende 2023 nur rund drei Megawatt genutzt wurden. Parkplatz-PV gilt als naturverträglich, weil keine zusätzlichen Flächen im Außenbereich in Anspruch genommen werden. Aktuell gibt es in fünf Bundesländern Pflichten zur Errichtung von Parkplatz-PV. Die Regelungen zielen auf die Nutzung großer und vor allem neu gebauter Parkplätze ab und lassen zahlreiche Ausnahmen zu. Das KNE begrüßt die zusätzlich geplante Neuregelung im EEG 2024, Parkplatz-PV anzureizen und in den Ausschreibungen zu bevorzugen. Die Planung der Anlagen sollte mit Hinweisen und Handlungsleitfäden zur Umsetzung der Bauleitplanung unterstützt werden, um Siedlungsentwicklung, die Entwicklung von Grünflächen und Photovoltaiknutzung möglichst frühzeitig aufeinander abzustimmen.

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[354] Auswirkungen von Solarparks auf Fledermäuse

? Frage

Wie ist der Wissensstand zu möglichen Auswirkungen von Solarparks auf die Fledermausaktivität und welche Schlussfolgerungen lassen sich daraus ziehen?

! Kurzantwort

Die Qualität der Jagdhabitate von Fledermäusen kann durch Solarparks beeinträchtigt werden. Zu diesem Schluss kommen drei Studien aus England, Ungarn und Frankreich, die eine geringere (Jagd-) Rufaktivität und ein verändertes Flug- sowie Jagdverhalten in den Anlagen ermittelten.

In England wurde in 19 Solarparks und deren Randbereichen die Fledermausaktivität anhand aufgezeichneter Rufsequenzen quantifiziert. Einige der untersuchten Arten bzw. Artengruppen zeigten eine geringere Rufaktivität in den Anlagenstandorten. In Ungarn wurden akustische Aufnahmen in 15 Solarparks und umliegenden Standorten gemacht. Aus den Ergebnissen wurde abgeleitet, dass sie suboptimale Lebensräume darstellen. In Frankreich wurde das Flug- und Jagdverhalten räumlich und akustisch untersucht: Fledermäuse überflogen die Anlagen schneller, geradliniger und die Wahrscheinlichkeit von Jagdrufen war geringer. Die Autoren schlussfolgern eine verminderte Jagdhabitatqualität. Der Forschungsbedarf ist weiterhin groß.

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[358] WEA und PV-FFA in FFH-Gebieten und Vogelschutzgebieten

? Frage

Wie viele Windenergieanlagen und wie viele PV-Freiflächenanlagen stehen in Deutschland in FFH-Gebieten und in Europäischen Vogelschutzgebieten und wie ist die Verteilung auf die Bundesländer?

! Kurzantwort

Windenergieanlagen (WEA) und PV-Freiflächenanlagen (PV-FFA) stehen nur in einem vergleichsweise geringen Umfang in FFH- und Vogelschutzgebieten. 2020 lagen bundesweit 90 WEA-Standorte in FFH-Gebieten und 471 Standorte innerhalb von Vogelschutzgebieten, die meisten davon in Hessen.  PV-FFA lagen bundesweit mit einem Anteil von 56 Hektar innerhalb von FFH-Gebieten und 471 Hektar innerhalb von Vogelschutzgebieten, mit Schwerpunkten in Brandenburg und Bayern. Eine Aufsummierung der errichteten Anlagenzahlen (WEA) bzw. Flächen (PV-FFA) ist nicht möglich, da sich die Schutzgebietskategorien teilweise räumlich überlagern. Grundsätzlich ist es möglich, dass die genannten Anlagen mit entsprechenden Verträglichkeitsprüfungen in bestehende Schutzgebiete hinein geplant wurden, aber auch, dass es erst nach Bau der Anlagen zu den Schutzgebietsausweisungen kam.

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