Fragen & Antworten

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Sie fragen – wir antworten

Das KNE erreichen zahlreiche Anfragen aus der ganzen Bandbreite der Themen der naturverträglichen Energiewende. Wir bearbeiten alle Fragen gewissenhaft und ausführlich, informieren über den aktuellsten Wissensstand und ordnen diesen ein. Wir bieten Hintergrundinformationen und empfehlen weiterführende Literatur.

Schlagwort: "Abschaltungen"

[279] Anzahl Windenergieanlagen Abschaltungen Fledermausschutz Deutschland

? Frage

Wie hoch ist die Zahl der Windenergieanlagen an Land in Deutschland, die mit nächtlichen Abschaltungen zum Schutz von Fledermäusen betrieben werden?

! Kurzantwort

Diese Frage kann nicht genau beantwortet werden, da Abschaltungen zum Fledermausschutz nicht zentral dokumentiert werden. Umfrage-Ergebnisse gehen diesbezüglich recht weit auseinander und liefern dazu kein repräsentatives Bild. Das KNE nimmt eine überschlägige Schätzung vor auf Grundlage der rechtlichen Entwicklung, der Forschung, der Umsetzung in Leitfäden für die Genehmigungspraxis, Experten-Einschätzungen sowie anhand des Bestands an Windenergieanlagen an Land. Demnach werden mittlerweile gut ein Drittel der Anlagen mit Abschaltungen zum Fledermausschutz betrieben.

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[351] Mindestabstand zwischen Brutplatz und Windenergieanlage für den Einsatz von Antikollisionssystemen

? Frage

Welches ist der Mindestabstand zwischen Windenergieanlage und Brutplatz, ab dem Antikollisionssysteme als Schutz- bzw. Minderungsmaßnahmen eingesetzt werden können?

! Kurzantwort

Der Einsatz eines Antikollisionssystems (AKS) setzt einen Mindestabstand zwischen Windenergieanlage (WEA) und Brutplatz voraus, der durch die so genannte kritische Reaktionsdistanz bestimmt wird. Diese Distanz ist artspezifisch. Je höher die gemittelte Fluggeschwindigkeit ist, je länger es dauert, bis der Rotor im verlangsamten Trudelmodus ist und je länger das Rotorblatt ist, desto größer muss der Mindestabstand sein.

Bei Annahme einer mittleren Fluggeschwindigkeit von 9,2 Metern pro Sekunde für den Rotmilan beträgt die kritische Reaktionsdistanz (bei 30 Sekunden Trudelzeit plus Rotorblattlänge von 80 Metern) 356 Meter.

Für den Seeadler, für den eine Fluggeschwindigkeit 12,2 Meter pro Sekunde angenommen wird (ARSU et al., in Vorb.), käme man bei ansonsten gleichbleibenden Annahmen auf rund 450 Meter.

Zu bedenken ist, dass die Vorgaben für die Durchführung von Schutzmaßnahmen im Nahbereich unterschiedlich sind. Nach § 45 Absatz 2 BNatSchG sind hier keine Schutzmaßnahmen vorgesehen. Eine Windenergieanlage wäre nur im Ausnahmeverfahren zu genehmigen. Die finanziellen Spielräume für AKS sind angesichts der hierbei geltenden Zumutbarkeitsschwellen allerdings gering. Bei Genehmigungsverfahren von WEA innerhalb von Windenergiegebieten sind Schutzmaßnahmen im Nahbereich hingegen möglich. Auch AKS kämen hier unter Umständen in Frage.

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[140] Vorgaben zu Parametern für pauschale Abschaltungen zum Fledermausschutz in den Ländern

? Frage

Können Sie einen Überblick über die Parameter für pauschale Abschaltungen zum Fledermausschutz aus den Windenergieerlassen und Artenschutzleitfäden der Bundesländer geben? Interessant wären Zeiträume, Temperatur, Windgeschwindigkeit, Niederschlag und Nebel.

! Kurzantwort

Vorgaben zu pauschalen Abschaltungen von Windenergieanlagen zum Fledermausschutz finden sich mittlerweile in den meisten Bundesländern. Die präsentierte tabellarische Übersicht enthält die Vorgaben der derzeit gültigen Länderleitfäden hinsichtlich der Parameter Jahres- und Nachtzeit, Temperatur, Windgeschwindigkeit und Niederschläge. Je nach Parameter gibt es bei den Vorgaben größere oder kleinere Unterschiede.

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[352] Anwendung der durchschnittlichen Windgeschwindigkeit eines Windparks sowie zusätzlicher Umweltparameter zur Steuerung von Fledermausabschaltungen

? Frage

Inwiefern ist es möglich, bei Abschaltungen von Windenergieanlagen zum Fledermausschutz innerhalb eines Windparks auf durchschnittliche Windgeschwindigkeiten zurückzugreifen, die aus den Einzelwerten der Anlagen im Windpark gebildet werden? Und was ist bei der Einbeziehung weiterer Umweltparameter (Niederschlag, Luftfeuchtigkeit, Helligkeit) bei der Steuerung von Abschaltungen zu berücksichtigen?

! Kurzantwort

Die Nutzung von Durchschnitts-Windgeschwindigkeiten, die aus Einzelwerten mehrerer Anlagen eines Windparks gebildet werden, kann dazu führen, dass das vorgegebene Schutzniveau an einzelnen Anlagen des Windparks nicht mehr eingehalten wird, weshalb wir derzeit empfehlen, diese nicht zur Steuerung von Abschaltungen zum Fledermausschutz zugrunde zu legen. Der Niederschlag kann als ergänzender Parameter berücksichtigt werden, sofern entsprechende Grenzwerte angelegt werden bzw. die eingesetzten Sensoren verlässliche Messwerte liefern. Die Luftfeuchtigkeit sollte erst als zusätzlicher Steuerungs-Parameter herangezogen werden, wenn weitere Studien zur Korrelation von Fledermausaktivität und Luftfeuchtigkeit durchgeführt bzw. nachvollziehbar publiziert wurden. Gleiches gilt für die Helligkeit.

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[355] Zumutbarkeit von Ertragsverlusten durch WEA-Abschaltungen in der Betriebsphase

? Frage

In § 45b und in Anlage 2 BNatSchG sind Prozentwerte für zumutbare Ertragsverluste festgelegt, die durch Abschaltungen von Windenergieanlagen entstehen, zum Beispiel wenn ein Antikollisionssystem als Schutzmaßnahme für Vögel eingesetzt wird. Welche Funktion haben diese Werte, und lässt sich daraus – im Sinne einer Deckelung – die Möglichkeit ableiten, abschaltungsbezogene Schutzmaßnahmen in der Betriebsphase unterjährig außer Kraft zu setzen? Und was gilt diesbezüglich bei Genehmigungen in Windenergiegebieten und damit im Anwendungsbereich von § 6 WindBG?

! Kurzantwort

Die Prozentwerte für die zumutbaren Ertragsverluste in § 45b und in Anlage 2 BNatSchG dienen der pauschalen Ermittlung der Zumutbarkeit bzw. Verhältnismäßigkeit der Schutz- bzw. Minderungsmaßnahmen zum Zeitpunkt der Genehmigung einer Windenergieanlage und nicht der fortlaufenden Ermittlung von realen Ertragsverlusten in der Betriebshase. Sie sind nicht als „Deckel“ des Maßnahmenumfangs im Betrieb zu verstehen. Entsprechend berechtigen die Prozentwerte den Betreiber nicht, Antikollisionssysteme oder andere Abschaltmaßnahmen unterjährig zeitlich einzuschränken oder auszusetzen.

 

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[361] KNE-Antwort 361 zur Abschaltung von Windenergieanlagen („Trudelbetrieb“)

? Frage

Zur Senkung des Kollisionsrisikos für Vögel und Fledermäuse an Windenergieanlagen (WEA) sieht das Bundesnaturschutzgesetz unterschiedliche Formen der Abschaltung als fachlich geeignete Schutzmaßnahmen vor. Abschaltung bedeutet jeweils, dass der Rotor in den sogenannten „Trudelbetrieb“ versetzt wird. Wie ist dieser eigentlich definiert und mit welcher Rotordrehzahl ist dabei zu rechnen? Wie schnell kann dies erreicht werden und welche Rolle spielt das im Kontext der Anwendung von Antikollisionssystemen als Schutzmaßnahme?

! Kurzantwort

Bei einer Abschaltung (synonym auch Abregelung) wird die Windenergieanlage in den Trudelbetrieb versetzt. Dies geschieht, indem die Rotorblätter „aus dem Wind gedreht“ werden („Pitchen“). Im Trudelbetrieb ist die WEA immissionsschutzrechtlich gesehen nicht „in Betrieb“. Vom Trudelbetrieb kann somit kein signifikant erhöhtes Tötungsrisiko ausgehen. Aus rechtlicher Sicht gilt dies unabhängig von der Drehgeschwindigkeit des Rotors. Ein Stillstand des Rotors ist nicht gefordert.

Bei der bedarfsgerechten Abschaltung mit Antikollisionssystemen (AKS) kommt es für die Vermeidungswirksamkeit auf eine rechtzeitige Verringerung der Rotordrehzahl an. Damit diese Anforderung erfüllt werden kann, wird eine Mindest-Reaktionsdistanz festgelegt, bei deren Unterschreitung abzuschalten ist. Um diese zu bemessen, müssen Annahmen für die Rotordrehzahl und die Zeit bis zum Erreichen des Trudelmodus (Trudelzeit) getroffen werden. Im Mittel wird hierfür eine Rotordrehzahl von zwei Umdrehungen pro Minute und eine Zeitspanne von 30 Sekunden angenommen.

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