Fragen & Antworten

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Sie fragen – wir antworten

Das KNE erreichen zahlreiche Anfragen aus der ganzen Bandbreite der Themen der naturverträglichen Energiewende. Wir bearbeiten alle Fragen gewissenhaft und ausführlich, informieren über den aktuellsten Wissensstand und ordnen diesen ein. Wir bieten Hintergrundinformationen und empfehlen weiterführende Literatur.

[75] Zulässigkeitsmaßstäbe des BVerwG zum signifikant erhöhten Tötungsrisiko von Vögeln an

? Frage

Können Sie die Zulässigkeitsmaßstäbe des Bundesverwaltungsgerichtes aus dem Jahr 2008 im Zusammenhang mit dem Tötungsverbot und dem „signifikant erhöhten Tötungsrisiko“ sowie deren Rezeption und Entwicklung in Rechtswissenschaft und -praxis darstellen? Welche fachlichen und wissenschaftlichen Ansätze existieren zum Umgang mit den diesbezüglich bestehenden artenschutzrechtlichen Unsicherheiten?

! Kurzantwort

Mit dem Urteil vom 9. Juli 2008 hat das Bundesverwaltungsgericht im Hinblick auf die Erfüllung des artenschutzrechtlichen Verbotstatbestandes einschränkend entschieden, dass dieses nur als verwirklicht angesehen werden kann, wenn sich das Tötungsrisiko in signifikanter Weise erhöht. Seitdem gab es in diesem Zusammenhang sowohl Diskurse in der rechtswissenschaftlichen Literatur als auch weitere bundes- und verwaltungsgerichtliche Entscheidungen, die sich mit einer Konkretisierung dieses Maßstabs auseinandergesetzt haben. Als schwierig stellte sich hierbei unter anderem die Abgrenzung von Schwellenwerten dar. In Wissenschaft und Praxis haben sich mittlerweile unterschiedliche Ansätze herausgebildet, um den artenschutzrechtlichen Konflikten im Zusammenhang mit der signifikanten Erhöhung des Tötungsrisikos zu begegnen. Dazu gehören zum Beispiel pauschale Abstandsradien von Vogel-Brutstätten zu WEA, Raumnutzungsanalysen, Mortalitätsgefährdungsindizes sowie eine Reihe von Modellen zur Berechnung des Kollisionsrisikos. Alle Ansätze scheinen mehr oder weniger große spezifische Schwächen bzw. Einschränkungen zu haben, weshalb die diesbezügliche Diskussion noch nicht als abgeschlossen gelten dürfte.

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[106] Einfluss von Ländervorgaben auf die Genehmigung von Windenergieanlagen

? Frage

Inwieweit beeinflussen unterschiedliche regionalplanerische und naturschutzrechtliche Vorgaben der Länder die immissionsschutzrechtliche Genehmigung von Windenergieanlagen im Außenbereich und können diese auch Bundesland-übergreifend Wirkung entfalten?

! Kurzantwort

Sowohl die konkrete Ausgestaltung und Durchführung der Regionalplanung als auch des Naturschutzrechts und der Vollzug des Bundesimmissionsschutzgesetzes liegt in der Zuständigkeit des jeweiligen Bundeslandes. Welche planungs- und genehmigungsrechtlich relevanten Vorgaben (etwa aus der Regionalplanung sowie aus gesetzeskonkretisierenden Erlassen, Arbeitshilfen oder Leitfäden) zur Anwendung kommen, richtet sich danach, in welchem Bundesland der Standort einer Windenergieanlage (WEA) liegt. Besteht ein Windenergievorhaben aus mehreren Anlagen und liegen deren Standorte in unterschiedlichen Bundesländern, sind jeweils die länderspezifischen Vorschriften in den Genehmigungsverfahren anzuwenden, in deren Kompetenzbereich die Anlage liegt. Von dem Grundsatz, dass jeweils die länderspezifischen Vorgaben anzuwenden sind, kann nicht abgewichen werden.

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[94] Unterschiede zwischen Umweltprüfung und Umweltverträglichkeitsprüfung bei Windenergievorhaben

? Frage

Was sind die Unterschiede zwischen Umweltprüfung (UP) in der Bauleitplanung und Umweltverträglichkeitsprüfung (UVP) bei der Zulassung von Windenergievorhaben? Kann eine UP in Einzelfällen eine UVP ersetzen?

! Kurzantwort

Bei den Umweltprüfungen gilt das Abschichtungsprinzip, um Mehrfachprüfungen zu vermeiden. Daher kann man sich auf den jeweils nachfolgenden Planungsebenen bei der Umweltprüfung (UP) bzw. im Zulassungsverfahren bei der Umweltverträglichkeitsprüfung (UVP) auf die jeweils zusätzlichen erheblichen Umweltauswirkungen des Windenergievorhabens konzentrieren. Eine UVP kann nur entfallen, wenn in einer vorgelagerten UP bereits alle, das heißt auch die betrieblichen Umweltauswirkungen berücksichtigt wurden und das Prüfergebnis nicht veraltet ist.

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[86] Bestandsentwicklung des Rotmilans im Kontext des Windenergieausbaus

? Frage

Immer wieder wird behauptet, dass der Ausbau der Windkraft in Deutschland den Rotmilan in seinem Bestand gefährde. Jetzt habe ich gelesen, dass sich die Bestände des Rotmilans in Deutschland auf einem historischen Höchststand befänden. Ist das korrekt? Können Sie die Bestandsentwicklung für die letzten Jahrzehnte darstellen, im Verhältnis zum gleichzeitigen Ausbau der Windkraft in Deutschland?

! Kurzantwort

Bei einer Betrachtung des gesamtdeutschen Rotmilanbestandes kann insgesamt von einem langfristig stabilen Populationstrend gesprochen werden. Betrachtet man allerdings regionale Bestandsentwicklungen und kürzere Zeiträume, ergeben sich erhebliche Unterschiede. Gleiches gilt für die Entwicklung der Windenergie. Erste Studien kommen zu dem Ergebnis, dass sich – zumindest regional – die Entwicklung der Windenergie (zukünftig) negativ auf die Bestandsentwicklung des Rotmilans auswirken könnte.

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[73] Grundlage der Abstandsempfehlung für den Rotmilan im Helgoländer Papier

? Frage

Ist es zutreffend, dass im Helgoländer Papier 2015 vorgegeben wurde, dass „50 % der Flugaktivitäten während der Brutzeit“ Bemessungsgrundlage für die Abstandsangaben WEA/Brutplatz sind, aber beim Rotmilan aus der zitierten Publikation von Pfeiffer und Meyburg (2015) fälschlicherweise die Flugaktivitäten ausschließlich männlicher Rotmilane, ausschließlich während der Aufzuchtzeit angegeben wurden?

! Kurzantwort

Die im Helgoländer Papier angegebenen artspezifischen Abstandsempfehlungen repräsentieren den Bereich um den Neststandort, in dem der überwiegende Teil der Aktivitäten zur Brutzeit stattfindet, das heißt mehr als 50 Prozent der Flugaktivitäten. Grundsätzlich basieren die empfohlenen Mindestabstände auf Ergebnissen von Telemetriestudien, Kollisionsdaten, Funktionsraumanalysen, langjährigen Beobachtungen sowie auf der Einschätzung von Artexperten. In der Publikation von Pfeiffer und Meyburg (2015) finden sich tatsächlich nur Zahlen für männliche Rotmilane während der Aufzuchtzeit. Dabei wird ausgeführt, dass Weibchen sowohl während der eigentlichen Brutzeit als auch während der Aufzuchtzeit den Horst kaum verlassen, während die Männchen für die Nahrungsversorgung zuständig und somit flugaktiv und potenziell kollisionsgefährdet sind.

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[85] Ökologische Auswirkungen von PV-Freiflächenanlagen mit Fokus Zauneidechse und Feldlerche

? Frage

Auf einem Flächenabschnitt entlang einer in Bayern gelegenen Bahnstrecke soll ein Solarpark gebaut werden. Was sind die ökologischen Auswirkungen einer solchen Anlage, vor allem hinsichtlich der auf der Vorhabenfläche vorkommenden Tierarten wie Zauneidechse und Feldlerche?

! Kurzantwort

Die konkrete naturschutzfachliche Bewertung einer Freiflächen-Photovoltaik-Anlage ist in Hinblick auf deren Bauweise, die vorherige Nutzung der Fläche sowie auf das lokale Artenvorkommen vorzunehmen. Für Zauneidechse und Feldlerche kann es (vor allem in der Bauphase) zu Beeinträchtigungen kommen. Diese sind durch entsprechende Maßnahmen zu vermeiden, vermindern oder auszugleichen.

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[60] Naturschutzfachliche Einschätzung von PV-Freiflächenanlagen auf Waldflächen

? Frage

Wie wären eine Errichtung von Freiflächen-Photovoltaikanlagen in naturnahen Wäldern und die dadurch erforderliche Rodung aus naturschutzfachlicher Sicht einzuschätzen, insbesondere auch hinsichtlich der Ökobilanz? Wäre die Erteilung einer Ausnahme zugunsten einer Freiflächen-Photovoltaikanlage in naturnahen Waldgebieten aus „zwingenden Gründen des überwiegenden öffentlichen Interesses“ denkbar?

! Kurzantwort

Die Solarenergie leistet einen wichtigen Beitrag zu einem sinnvollen Energiemix. Aus naturschutzfachlicher Sicht sind für Freiflächen-Anlagen grundsätzlich ökologisch stark geschädigte sowie ökologisch eher geringwertige Flächen zu bevorzugen, die durch das Vorhaben möglichst eine Aufwertung erfahren sollten. In der Antwort wird auf den Stand der Stromerzeugung aus Photovoltaik (PV) in Deutschland, den Flächenbedarf von Freiflächen-PV-Anlagen und verschiedene Aspekte eingegangen die im Zusammenhang mit der Errichtung von PV-Anlagen im Wald zu berücksichtigen sind.

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[88] Berücksichtigung des Naturschutzes bei der Planung von PV-Freiflächenanlagen auf Konversionsflächen

? Frage

Ehemalige Truppenübungsgelände können aus naturschutzfachlicher Sicht wertvoll sein. Diese Flächen werden oftmals als mögliche Standorte für Freiflächen-Photovoltaikanlagen in Betracht gezogen. Warum ist das so? Und auf welche Weise wird der Naturschutz beim Planungs- und Genehmigungsverfahren von Solaranlagen auf Freiflächen berücksichtigt?

! Kurzantwort

Für die bauplanungsrechtliche Zulässigkeit einer Photovoltaik-Freiflächenanlage (PV-Freiflächenanlage) ist grundsätzlich eine gemeindliche Bauleitplanung (Flächennutzungsplan und Bebauungsplan) erforderlich. Bei der Erstellung eines Bebauungsplans sind öffentliche und private Belange miteinander abzuwägen. Der Naturschutz ist als öffentlicher Belang bei der Abwägung zu berücksichtigen. Auch bei der Erteilung einer Baugenehmigung sind die Vorschriften des Naturschutzes zu beachten. Bei der Standortwahl für PV-Freiflächenanlagen war bislang die Förderfähigkeit der geplanten Anlage durch das Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG) ausschlaggebend. Es dient der Bundesregierung als Instrument zur räumlichen Steuerung der Vorhaben auf bestimmte Flächenkategorien. Zu diesen gehören die sogenannten Konversionsflächen aus wirtschaftlicher, verkehrlicher, wohnungsbaulicher oder militärischer Nutzung (bspw. ehemalige Truppenübungsgelände). Eine PV-Freiflächenanlage ist hier jedoch nur dann förderfähig, wenn die Fläche ökologisch bereits vorbelastet ist.

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[59] Vergleich der Breite von Erdkabel- und Freileitungstrassen und die Barrierewirkung für die Fauna

? Frage

Wie breit ist eine Erdkabeltrasse im Vergleich zu einer Freileitungstrasse und ab welcher Breite stellt sie ein Problem für die Tierwanderung dar?

! Kurzantwort

Die Breite einer Trasse ist von der erforderlichen Übertragungskapazität wie auch von verwendeten Materialien und Technologien abhängig. Dabei spielt die Anzahl verlegter Systeme sowie der der Kabelgräben und technisch notwendige Abstände zwischen den Kabelsystemen und den Leitermitten eine Rolle. Während der Bauphase sind zudem temporäre Ablageflächen für den Erdaushub und ausreichend Zuwegung für Baufahrzeuge erforderlich. Für die Betriebsphase ist mit Trassenbreiten von 15 bis 30 Meter zu rechnen.

Hinsichtlich der Barriere- und Zerschneidungseffekte lässt sich kein für alle Arten geltender, pauschal anzusetzender Wert für die Trassenbreite von Erdkabelsystemen benennen.

Die Breite der Freileitungstrassen wird durch die Übertragungskapazität und den verwendeten Masttypus bedingt und beträgt inklusive Schutzstreifen 48 bis 70 Meter, bei Kompaktmasten knapp unter 40 Meter.

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