Fragen & Antworten

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Sie fragen – wir antworten

Das KNE erreichen zahlreiche Anfragen aus der ganzen Bandbreite der Themen der naturverträglichen Energiewende. Wir bearbeiten alle Fragen gewissenhaft und ausführlich, informieren über den aktuellsten Wissensstand und ordnen diesen ein. Wir bieten Hintergrundinformationen und empfehlen weiterführende Literatur.

[138] Gerichtliche Konflikte bei Vorhaben der Erneuerbaren Energien

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Gibt es statistische Kennziffern bzw. Untersuchungen darüber, welche Akteure (z. B. Anwohner, Naturschutzverbände, Projektierer, Kommunen, Behörden) wie häufig gegen Vorhaben zum Ausbau erneuerbarer Energiequellen klagen? Was sind die Gegenstände der gerichtlichen Auseinandersetzungen und welche Klagen sind erfolgreich?

! Kurzantwort

Statistische Zahlen und qualitative Auswertungen zu gerichtlichen Auseinandersetzungen zu Erneuerbare-Energien-Vorhaben fehlen bislang weitgehend. Einige Anhaltspunkte lieferte jedoch eine vom KNE in Auftrag gegebene Untersuchung einschlägiger Gerichtsurteile durch Frau Professorin Anja Hentschel (Hochschule Darmstadt). Die Untersuchung bezieht sich auf in der Rechtsdatenbank „juris“ eingestellte Urteile zu den vier erneuerbaren Energieträgern Photovoltaik, Wasserkraft, Biomasse und Windenergie.

Im Rahmen der Untersuchung wurden interessante Grundkonstellationen hinsichtlich beteiligter Akteure sowie der Konfliktgegenstände deutlich.

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[137] Behördliche Auskünfte zu Horststandorten im Kontext der Windenergie in Brandenburg

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Besteht eine grundsätzliche Auskunftspflicht der zuständigen (Naturschutz-)Behörde gegenüber Grundeigentümern hinsichtlich besetzter oder nicht besetzter Horst-Standorte, die sich in Planungs- oder Genehmigungsgebieten für die Windenergienutzung befinden? Welche Behörde ist diesbezüglich für Brandenburg zuständig und auf welchem Wege erfolgen Anfrage sowie Bereitstellung der Informationen?

! Kurzantwort

Auf Grundlage des Umweltinformationsgesetzes können die zuständigen Behörden auf Antrag Informationen zu Horststandorten bereitstellen. Die Bereitstellung erfolgt aus Gründen der naturschutzfachlichen Sensibilität der Daten in der Regel generalisiert und nicht koordinatengenau. Für Brandenburg kann ein Antrag beim Landesamt für Umwelt (LfU) gestellt werden. Die Bereitstellung der Informationen erfolgt durch die dem LfU unterstellte Vogelschutzwarte, die für bestimmte windenergie-sensible Arten über recht aktuelle Daten verfügt. Für den Rotmilan sind die Daten jedoch lückig.

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[125] Anforderungen an die Untersuchungstiefe in der Flächennutzungsplanung für Windenergie in Rheinland-Pfalz

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Reicht es im Rahmen der Aufstellung eines sachlichen Teilflächennutzungsplanes für die Windenergie in Rheinland-Pfalz aus, vorhandene faunistische Daten und Gutachten auszuwerten oder sind die Gebiete erneut zu untersuchen? Wie hoch sind die Anforderungen an die Untersuchungstiefe auf Ebene der Flächennutzungsplanung?

! Kurzantwort

In Rheinland-Pfalz gibt es Beispiele für Teilfortschreibungen „Windenergie“ von Flächennutzungsplänen (FNP), bei denen zunächst auf bereits vorliegende Daten zurückgegriffen wurde und die abschließende Prüfung artenschutzrechtlicher Aspekte auf der Genehmigungsebene erfolgen soll. Es gibt aber auch Beispiele, bei denen die Prüfung – auf Grundlage entsprechender vertiefender faunistischer Erhebungen – bereits auf FNP-Ebene erfolgt, um potenziellen rechtlichen Risiken vorzubeugen. Fachliche Anforderungen zu Prüf- und Erfassungstiefe finden sich in den entsprechenden Länderhandreichungen.

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[132] Auswirkungen von Betonfundamenten von Windenergieanlagen auf das Grundwasser

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Ist bekannt, ob es zu Schadstoffausträgen aus Betonfundamenten von Windenergieanlagen kommen kann? Um welche Stoffe handelt es sich und können diese grundwassergefährdend sein? Sind Vermeidungsmaßnahmen bzw. prophylaktische Maßnahmen im Rahmen der Bauphase möglich? Gibt es Maßnahmen zur Nachbehandlung im Bereich der Grundwasserentnahmestelle?

! Kurzantwort

Konkrete Forschungen zu Schadstoffausträgen aus WEA-Betonfundamenten sind nicht bekannt. Zur Betonherstellung werden Zement und Zusatzstoffe, wie zum Beispiel Bindemittel und Gesteinskörnungen, eingesetzt. Diese Ausgangsstoffe können prinzipiell auch das Grundwasser und den Boden gefährdende Spurenelemente enthalten, zum Beispiel Schwermetalle. Allerdings gibt es hinsichtlich der Umweltverträglichkeit von Beton und seiner Ausgangsstoffe eine Reihe von einzuhaltenden bauaufsichtlichen Regelungen, Normen und Zulassungsvoraussetzungen. Zudem gibt es mögliche Vermeidungsmaßnahmen und darüber hinaus Möglichkeiten der Nachbehandlung, wobei präventiven Maßnahmen stets der Vorzug eingeräumt werden sollte.

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[130] Eingrünungsmaßnahmen an PV-Freiflächenanlagen als Vermeidungsmaßnahme für das Landschaftsbild

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Im Zuge der Errichtung von PV-Freiflächenanlagen werden von den Naturschutzbehörden regelmäßig Eingrünungen von mindestens drei Metern Breite gefordert. Was ist das Ziel dieser Eingrünungsmaßnahmen und kann von solchen Maßnahmen abgewichen werden, wenn die dadurch verursachte Verschattung die Anlage unwirtschaftlich werden lassen? Kann stattdessen eine Kompensation auf anderen Flächen erfolgen?

! Kurzantwort

Primäres Ziel von Eingrünungen von PV-Freiflächenanlagen (PV-FFA) ist die Vermeidung von Beeinträchtigungen des Landschaftsbildes durch visuelle Störungswirkungen. Als Vermeidungsmaßnahmen sind Pflanzungen von Sträuchern und Gehölzen mit entsprechenden Abmessungen geeignet.

Die naturschutzrechtliche Vermeidungspflicht ist „striktes Recht“, allerdings müssen Vermeidungsmaßnahmen verhältnismäßig bleiben und dürfen nicht zur Unwirtschaftlichkeit von Vorhaben führen. Dies ist im Einzelfall zu prüfen.

Um unerwünschte Verschattungen von PV-FFA gering zu halten, können jedoch in vielen Fällen Abstände der Vegetationsstrukturen zu den Anlagen sowie ein regelmäßiger Rückschnitt dienen.

Die vom Vorhabenträger durchzuführenden Maßnahmen zur Vermeidung sowie zum Ausgleich von nicht vermeidbaren Umweltbeeinträchtigungen werden im Umweltbericht zum Bebauungsplan verbindlich festgelegt.

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[129] Berücksichtigung von Rotorgröße bei den Abschaltzeiten von Windenergieanlagen für den Fledermausschutz

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Die Festlegung von Fledermaus-Abschaltzeiten an Windenergieanlagen (WEA) und deren Überprüfung und Anpassung mittels betriebsbegleitendem "Gondelmonitoring" beruht auf Forschungsergebnissen aus dem Jahr 2011 (RENEBAT I). Wie geht die technische Fortentwicklung der WEA mit heutigen Rotordurchmessern von 120 Metern gegenüber den damaligen (70-80 Meter) in die Berechnung von Abschaltzeiten ein?

! Kurzantwort

Im Rahmen des Forschungsvorhabens RENEBAT II wurde eine Formel entwickelt, die zur Berücksichtigung unterschiedlicher Rotorblattlängen bei der Berechnung von fledermausbezogenen Abschaltzeiten von Windenergieanlagen herangezogen wird. Diese ist bereits seit längerem Bestandteil des zu diesem Zwecke im Rahmen der RENEBAT-Projekte entwickelten ProBat-Tools.

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[126] Wissensstand zur Vergrämung von Fledermäusen als alternative Schutzmaßnahme zu Abschaltung von Windenergieanlagen

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Beim Thema Windenergieanlagen und Fledermäuse findet man fast nur Kollisionsminderungsmaßnahmen in Form von Anlagen-Abschaltungen während der aktiven Fledermausjagdzeiten. Gibt es bereits Untersuchungen über die erfolgreiche Vergrämung von Fledermäusen, durch Ultraschall-Sender oder durch andere Mittel? Über welche Entfernungen können Fledermäuse dadurch ferngehalten werden?

! Kurzantwort

Derzeit gibt es nach unserem Kenntnisstand in Deutschland keine technische Vergrämung von Fledermäusen an WEA, weder in der Forschung noch in der Praxis. Entsprechend liegen in Deutschland auch keine Veröffentlichungen dazu vor. Jedoch wird in der internationalen Fachliteratur über Studienergebnisse zur Vergrämung berichtet. Hierbei handelt es sich um die technischen Ansätze Ultraschall und Radarstrahlung.

Aktuell existiert keine ausgereifte technische Vergrämung mit ausreichender Wirksamkeit, die als alleinige Maßnahme dafür sorgen könnte, dass Fledermäuse aus dem Rotorbereich einer WEA vergrämt werden. Erschwerend für den (potenziellen) Einsatz derartiger Technologien kommt hinzu, dass die Frage, ob eine Vergrämung nicht einen artenschutzrechtlichen Verbotstatbestand (Störungsverbot; Schädigung) verletzt, in Fachkreisen uneinheitlich beurteilt wird und noch nicht abschließend rechtlich geklärt ist.

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[116] Länderübergreifende Erfassungsmethoden für Fledermäuse bei der Genehmigung von Windenergieanlagen

? Frage

Gibt es Bundesland-übergreifende Methoden zur Erfassung von Fledermäusen bei der Planung und Genehmigung von Windenergieanlagen und wie fließen Erkenntnisse und Handlungsempfehlungen aus der Forschung in die bestehenden fachlichen Leitfäden der Bundesländer ein?

! Kurzantwort

Aufgrund der föderalen Aufgaben- und Kompetenzverteilung liegt es in der Hoheit der Länder, jeweils eigene fachliche Vorgaben bei der Planung und Genehmigung von Windenergieanlagen (WEA) zu formulieren. Das gilt auch für Methodenstandards. Die Bundesebene – hier zum Beispiel das Bundesamt für Naturschutz – kann ‚lediglich‘ rahmengebende Empfehlungen formulieren, aber keine bundesweit verbindlichen Vorgaben machen. Ob und in welcher Form Erkenntnisse und Handlungsempfehlungen aus der Forschung in die bestehenden Ländervorgaben einfließen, liegt im Ermessen der einzelnen Bundesländer.

In zahlreichen Bundesländern wurden inzwischen Windenergie-Erlasse oder -Leitfäden veröffentlicht. Sie richten sich nach den in den Ländern geltenden landesrechtlichen Bestimmungen und spiegeln z. T. die regionalen und länderspezifischen Besonderheiten, aber auch die jeweiligen fachlichen und politischen Schwerpunktsetzungen wider.

Es gibt also nur länderspezifische, aber keine bundesweit einheitlich anzuwendenden, verbindlichen Standards zur Erfassung von Fledermäusen bei der Planung und Genehmigung von WEA.

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[101] Naturschutz-Auswirkung von PV-Freiflächenanlagen auf den Wasserhaushalt

? Frage

Welche naturschutzfachlichen Auswirkungen haben Photovoltaik-Freiflächenanlagen auf den Wasserhaushalt, das Grundwasser sowie die Grundwasserneubildung?

! Kurzantwort

Aufgrund der in der Regel lediglich punktuellen Versiegelung durch die Gründung von Photovoltaik-Freiflächenanlagen ist nach aktuellem Stand des Wissens nicht mit nennenswerten negativen Auswirkungen auf den Wasserhaushalt und das Grundwasser zu rechnen. Lediglich baubedingt könnte es im Einzelfall zu negativen Auswirkungen kommen. Es gibt jedoch Maßnahmen zur Abhilfe.

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[61] Bedeutung des Rotmilans als besondere Verantwortungsart in Deutschland

? Frage

Im Rahmen der aktuellen Diskussion um den Rotmilan und den Ausbau der Windenergie in Deutschland wird immer wieder die besondere Verantwortung Deutschlands bei der Erhaltung dieser Art erwähnt. Welche Bedeutung kommt der Bezeichnung „besondere Verantwortungsart“ zu und welche Rechtsverbindlichkeit ergibt sich aus dieser?

! Kurzantwort

Der Begriff der besonderen nationalen Verantwortung wurde durch die Nationale Strategie zum Erhalt der biologischen Vielfalt aufgegriffen und in das Bundesprogramm Biologische Vielfalt übernommen. Durch das Programm können Artenhilfsmaßnahmen für den Erhalt und die Entwicklung der Verantwortungsarten sowie deren Lebensräume gefördert werden, die über rechtlich geforderte Standards hinausgehen. Weiterhin gibt das Bundesnaturschutzgesetz (BNatSchG) durch § 54 Abs. 1 und 2 dem BMUB die Möglichkeit, unter bestimmten Voraussetzungen nationale Verantwortungsarten unter strengen Schutz zu stellen. Das Konzept der nationalen Verantwortung ist zudem durch die Rechtsprechung anerkannt. Eine besondere nationale Verantwortung kann den Belangen des Artenschutzes ein höheres Gewicht verleihen.

In der ausführlichen Antwort wird auf die internationalen Ursprünge, Grundzüge und die rechtliche Einbettung im deutschen Naturschutzrecht eingegangen. Der Rotmilan als deutsche Verantwortungsart wird näher betrachtet und auch auf die Rechtsprechung im Zusammenhang Verantwortungsart und Windenergie eingegangen.

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