Fragen & Antworten

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Sie fragen – wir antworten

Das KNE erreichen zahlreiche Anfragen aus der ganzen Bandbreite der Themen der naturverträglichen Energiewende. Wir bearbeiten alle Fragen gewissenhaft und ausführlich, informieren über den aktuellsten Wissensstand und ordnen diesen ein. Wir bieten Hintergrundinformationen und empfehlen weiterführende Literatur.

[148] Energetische Amortisation von Windenergieanlagen

? Frage

Innerhalb welcher Zeiträume amortisieren sich Windenergieanlagen? Nach wieviel Jahren ist der Energieertrag einer Anlage gleich der Energie, die zur Anlagen-Herstellung aufgewendet werden musste?

! Kurzantwort

Es gibt mittlerweile einige Studien, die sich mit der energetischen Amortisation und Öko- bzw. Energie- und CO2-Bilanzen für Windenergieanlagen befassen. Die vorliegenden Studien gehen unabhängig von ihrem Alter und betrachteten Anlagentypen von energetischen Amortisationszeiten von deutlich unter einem Jahr aus. Allerdings entsprechen die zugrunde gelegten Anlagenmodelle nicht mehr dem neuesten technischen Stand. Aktuellere Zahlen werden aktuell erarbeitet und werden voraussichtlich 2019 veröffentlicht.

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[150] Einfluss der Horstschutzregelung auf die Genehmigung von Windenergieanlagen

? Frage

Ist es möglich, durch die Zerstörung von Horsten seltener Brutvögel (beispielsweise von Schwarzstörchen oder Rotmilanen) die Planung und Genehmigung von Windenenergieanlagen zu befördern oder hat dies sogar gegenteilige Wirkungen? Welche Horstschutzregelungen bestehen diesbezüglich in Nordrhein-Westfalen und was sind die Unterschiede zu Ländern mit artspezifischen Horstschutzfristen?

! Kurzantwort

Lediglich in Mecklenburg-Vorpommern und Brandenburg gibt es Listen mit artspezifischen Horstschutzfristen, die auch im Falle einer Horstentfernung weiter gelten. Durch eine anthropogene Horstzerstörung ergeben sich also hinsichtlich einer Nutzung von Standorten zum Beispiel für die Windenergie eher Nachteile. In Nordrhein-Westfalen enthält jedoch der landesspezifische Leitfaden zu Artenschutz und Windenergie ebenfalls artspezifische, mehrjährige Prüffristen auch für unbesetzte Horste. Zudem gilt: Ist ein Revier nach einer Horstbeseitigung weiterhin besetzt, muss auch weiterhin nachgewiesen werden, dass das Tötungsrisiko durch ein Windenenergievorhaben nicht signifikant erhöht ist.

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[141b] Alternative Maßnahmen für den Fledermausschutz beim Betrieb von Windenergieanlagen

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Aus ökonomischer Sicht sind Abschaltungen von Windenergieanlagen zur Kollisionsvermeidung nicht sinnvoll. Welche Möglichkeiten und Alternativen gibt es diesbezüglich?

! Kurzantwort

Abschaltungen von Windenergieanlagen (WEA) gehören zu den wirksamsten Maßnahmen zur Vermeidung von Vogel- und Fledermauskollisionen. Bei Fledermäusen gelten sie als einzig wirksame Maßnahme, wenn von einem signifikant erhöhten Tötungsrisiko durch WEA ausgegangen werden muss. Bei Vögeln kommen zudem Maßnahmen zur Weglockung und Attraktivitätssenkung im direkten Anlagenumfeld zum Einsatz. Reichen diese Maßnahmen nicht aus, kommen momentan auch hier lediglich Abschaltungen zum Einsatz.

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[141a] Wissensstand zur Vergrämung von Vögeln und Fledermäusen

? Frage

Welche Ansätze zur Vergrämung von Vögeln und Fledermäusen gibt es? Existieren wissenschaftliche Studien, die die behaupteten Effekte einer Gewöhnung der Tiere belegen und näher erläutern?

! Kurzantwort

Die Vergrämung von Vögeln und Fledermäusen zum Schutz vor Kollisionen mit WEA war bisher überwiegend Gegenstand internationaler Forschungsprojekte. In der deutschen Genehmigungspraxis für WEA werden derartige Maßnahmen bislang nicht angewendet. Allerdings findet das Thema aktuell auch in deutschen Forschungsvorhaben im Zusammenhang mit artenschutzrechtlichen Vermeidungsmaßnahmen Beachtung. Bei der Vergrämung kommen für die genannten Tiergruppen unterschiedliche Technologien in Frage. Im Hinblick auf die Wirksamkeit sowie mögliche langfristige Gewöhnungseffekte besteht zum Teil weiterer Forschungsbedarf. Zudem sind im Zusammenhang mit der Vergrämung weitere Einschränkungen beziehungsweise Herausforderungen zu berücksichtigen.

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[144d] Einfluss von Windenergieanlagen auf windenergiesensible Vogelarten

? Frage

Welchen Einfluss haben Windenergieanlagen auf windenergiesensible Vogelarten (insbesondere deren Brut und Lebensräume)? Welche aktuellen Untersuchungen gibt es hierzu?

! Kurzantwort

Mittlerweile gibt es einige Studien, die sich mit den Auswirkungen auf windenergiesensible Vogelarten befassen. Die Antwort gibt Auskunft über publizierte wissenschaftliche Studien, Fachartikel sowie weitere graue Literatur.

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[144c] Stand der Vereinheitlichung von Artenschutzvorgaben in Deutschland

? Frage

Länderspezifisch liegen teilweise starke Unterschiede beim Umgang mit dem Artenschutz vor. Wie ist der aktuelle Stand der bundesweiten Vereinheitlichung der Artenschutz-Grundlagen und welche Bestrebungen gibt es bezüglich einer weiteren Vereinheitlichung?

! Kurzantwort

Zwar liegen mit dem EU-rechtlich basierten und im Bundesnaturschutzgesetz entsprechend umgesetzten Artenschutzregelungen einheitliche Rechtsgrundlagen vor. Andererseits ist es Aufgabe und Recht der Bundesländer, diese durch eigene fachlichen und fachrechtlichen Bestimmungen umzusetzen, wobei gewisse Auslegungsspielräume bestehen.

Bezüglich einer weiteren Vereinheitlichung der Artenschutz-Grundlagen sind aktuell weder Bestrebungen der Länder noch des Bundes bekannt.

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[144b] Schritte und Verantwortlichkeiten beim Fledermaus-Gondelmonitoring an Windenergieanlagen

? Frage

Was sind Schritte und Verantwortlichkeiten bei Fledermaus-Gondelmonitorings? Wer wertet die Daten des Gondelmonitorings aus und wer überprüft diese? Wer trägt dafür Sorge, dass die Abschalt-Algorithmen entsprechend angepasst werden?

! Kurzantwort

Das Gondelmonitoring wird von Fledermausgutachterbüros durchgeführt, die durch die Projektierer bzw. Betreiber beauftragt werden. Zu den Aufgaben der Gutachterbüros gehören neben der Begleitung der sachgerechten Installation der Erfassungstechnik und der Gewährleistung einer dauerhaften Datenerfassung auch die fachliche Prüfung und ggf. die manuelle Korrektur der Daten sowie deren Auswertung. Auf Grundlage der Auswertung werden von Gutachtern dann Anpassungen der Abschaltalgorithmen abgeleitet. Ergebnis der gutachterlichen Arbeit sind sogenannte Gondelmonitoring-Berichte, die den Genehmigungsbehörden übermittelt werden. Den Genehmigungsbehörden obliegt die Prüfung der Berichte, dem Betreiber wiederum nach Zustimmung der Behörde die Umsetzung der modifizierten Abschalt-Algorithmen.

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[144a] Zugang zu faunistischen Daten über das Umweltinformationsgesetz

? Frage

Wie erhält man Zugang zu faunistischen Gutachten und Daten zu Fledermaus-Gondelmonitorings bei Windenergievorhaben?

! Kurzantwort

Grundsätzlich gibt es auf Grundlage des Umweltinformationsgesetzes (UIG) einen gesetzlichen „Anspruch auf freien Zugang zu Umweltinformationen“, über die Behörden als sogenannte „informationspflichtige Stellen“ verfügen. Dieses Informationsrecht bzw. die behördliche Informationspflicht besteht gegenüber jedermann. Faunistische und artenschutzrechtlichen Gutachten sowie auch den Behörden übermittelte Monitoring-Berichte können derartige Umweltinformationen darstellen.

Um Zugang zu diesen Dokumenten zu erhalten, müsste nach § 4 UIG ein Antrag an die informationspflichtige Stelle gerichtet werden, in diesem Falle an die Genehmigungsbehörden.

Insgesamt ist die Frage der Zugänglichkeit zu Gutachten, Monitoringberichten und Gondelmonitoringdaten allerdings komplex und somit entsprechend differenziert zu beantworten, nicht zuletzt auch aus rechtlicher Perspektive.

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[146] Berücksichtigung des Parameters Niederschlag auf die Fledermaus-Abschaltung an Windenergieanlagen

? Frage

Gibt es wissenschaftliche Belege für die Berücksichtigung des Parameters Niederschlag bei WEA-Abschaltungen zum Fledermausschutz? Solche finden sich nämlich nicht im Zusammenhang mit den entsprechenden Hinweisen in den bundesweiten Leitfäden.

! Kurzantwort

Im Forschungsvorhaben RENEBAT I (Brinkmann et al. 2011) wurde ermittelt, dass bereits „die niedrigsten messbaren Niederschlagswerte (Nebel bzw. Wolken mit 0,002 bis 0,004 mm/min) zu einer starken Abnahme der gemessenen Aktivität“ führte (ebd., S. 4f. sowie Behr et al. 2011, S. 179). Dabei ist allerdings zu berücksichtigen, dass die Ergebnisse aufgrund geringer Stichprobengrößen bei höheren Niederschlagsmengen unsicher sind (Behr et al. 2011, S. 201).

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[139] Verhinderungsplanung durch Höhenbegrenzungen von Windenergieanlagen in der Flächennutzungsplanung in Rheinland-Pfalz

? Frage

In einem Teilflächennutzungsplan Windenergie in Rheinland-Pfalz soll eine Höhenbegrenzung zum Schutz des Landschaftsbildes aufgenommen werden. Ab welcher Höhenbegrenzung könnte diese als Verhinderungsplanung gewertet werden? Ist eine Begrenzung auf 180 Meter Gesamthöhe im Mittelgebirgsbereich bereits als kritisch anzusehen?

! Kurzantwort

Höhenbegrenzungen von Windenergieanlagen (WEA) wurden in der Vergangenheit in der Flächennutzungsplanung häufiger festgelegt und stellen heute zum Teil eine planerische Einschränkung dar. Zudem waren Höhenbegrenzungen im Zusammenhang mit einer möglichen Verhinderungsplanung in den letzten Jahren mehrfach Gegenstand gerichtlicher Auseinandersetzungen. Dabei zeigt sich, dass sich die Grenze zur Verhinderungsplanung nicht abstrakt anhand allgemein verbindlicher Größenangaben zu WEA bestimmen lässt.

Das Ausschreibungssystem für die Windenergie führt zu einem erhöhten preislichen Wettbewerb, bei dem die Höhe der geplanten WEA aus Gründen des erreichbaren Ertrags mittlerweile eine größere Rolle spielen dürfte. Zudem ist eine weitere Steigerung der Anlagenhöhen absehbar. Gleichwohl könnte es trotzdem weiterhin Standort-Konstellationen geben, bei denen Höhenbeschränkungen notwendig werden und WEA auch mit einer Gesamthöhe von bis zu 180 Metern wirtschaftlich betrieben werden können. Weitere Argumente im konkreten Planungsfall könnten entsprechende Wirtschaftlichkeits-Abschätzungen liefern.

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