Fragen & Antworten

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Sie fragen – wir antworten

Das KNE erreichen zahlreiche Anfragen aus der ganzen Bandbreite der Themen der naturverträglichen Energiewende. Wir bearbeiten alle Fragen gewissenhaft und ausführlich, informieren über den aktuellsten Wissensstand und ordnen diesen ein. Wir bieten Hintergrundinformationen und empfehlen weiterführende Literatur.

Schlagwort: "Vögel"

[88] Berücksichtigung des Naturschutzes bei der Planung von PV-Freiflächenanlagen auf Konversionsflächen

? Frage

Ehemalige Truppenübungsgelände können aus naturschutzfachlicher Sicht wertvoll sein. Diese Flächen werden oftmals als mögliche Standorte für Freiflächen-Photovoltaikanlagen in Betracht gezogen. Warum ist das so? Und auf welche Weise wird der Naturschutz beim Planungs- und Genehmigungsverfahren von Solaranlagen auf Freiflächen berücksichtigt?

! Kurzantwort

Für die bauplanungsrechtliche Zulässigkeit einer Photovoltaik-Freiflächenanlage (PV-Freiflächenanlage) ist grundsätzlich eine gemeindliche Bauleitplanung (Flächennutzungsplan und Bebauungsplan) erforderlich. Bei der Erstellung eines Bebauungsplans sind öffentliche und private Belange miteinander abzuwägen. Der Naturschutz ist als öffentlicher Belang bei der Abwägung zu berücksichtigen. Auch bei der Erteilung einer Baugenehmigung sind die Vorschriften des Naturschutzes zu beachten. Bei der Standortwahl für PV-Freiflächenanlagen war bislang die Förderfähigkeit der geplanten Anlage durch das Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG) ausschlaggebend. Es dient der Bundesregierung als Instrument zur räumlichen Steuerung der Vorhaben auf bestimmte Flächenkategorien. Zu diesen gehören die sogenannten Konversionsflächen aus wirtschaftlicher, verkehrlicher, wohnungsbaulicher oder militärischer Nutzung (bspw. ehemalige Truppenübungsgelände). Eine PV-Freiflächenanlage ist hier jedoch nur dann förderfähig, wenn die Fläche ökologisch bereits vorbelastet ist.

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[85] Ökologische Auswirkungen von PV-Freiflächenanlagen mit Fokus Zauneidechse und Feldlerche

? Frage

Auf einem Flächenabschnitt entlang einer in Bayern gelegenen Bahnstrecke soll ein Solarpark gebaut werden. Was sind die ökologischen Auswirkungen einer solchen Anlage, vor allem hinsichtlich der auf der Vorhabenfläche vorkommenden Tierarten wie Zauneidechse und Feldlerche?

! Kurzantwort

Die konkrete naturschutzfachliche Bewertung einer Freiflächen-Photovoltaik-Anlage ist in Hinblick auf deren Bauweise, die vorherige Nutzung der Fläche sowie auf das lokale Artenvorkommen vorzunehmen. Für Zauneidechse und Feldlerche kann es (vor allem in der Bauphase) zu Beeinträchtigungen kommen. Diese sind durch entsprechende Maßnahmen zu vermeiden, vermindern oder auszugleichen.

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[75] Zulässigkeitsmaßstäbe des BVerwG zum signifikant erhöhten Tötungsrisiko von Vögeln an

? Frage

Können Sie die Zulässigkeitsmaßstäbe des Bundesverwaltungsgerichtes aus dem Jahr 2008 im Zusammenhang mit dem Tötungsverbot und dem „signifikant erhöhten Tötungsrisiko“ sowie deren Rezeption und Entwicklung in Rechtswissenschaft und -praxis darstellen? Welche fachlichen und wissenschaftlichen Ansätze existieren zum Umgang mit den diesbezüglich bestehenden artenschutzrechtlichen Unsicherheiten?

! Kurzantwort

Mit dem Urteil vom 9. Juli 2008 hat das Bundesverwaltungsgericht im Hinblick auf die Erfüllung des artenschutzrechtlichen Verbotstatbestandes einschränkend entschieden, dass dieses nur als verwirklicht angesehen werden kann, wenn sich das Tötungsrisiko in signifikanter Weise erhöht. Seitdem gab es in diesem Zusammenhang sowohl Diskurse in der rechtswissenschaftlichen Literatur als auch weitere bundes- und verwaltungsgerichtliche Entscheidungen, die sich mit einer Konkretisierung dieses Maßstabs auseinandergesetzt haben. Als schwierig stellte sich hierbei unter anderem die Abgrenzung von Schwellenwerten dar. In Wissenschaft und Praxis haben sich mittlerweile unterschiedliche Ansätze herausgebildet, um den artenschutzrechtlichen Konflikten im Zusammenhang mit der signifikanten Erhöhung des Tötungsrisikos zu begegnen. Dazu gehören zum Beispiel pauschale Abstandsradien von Vogel-Brutstätten zu WEA, Raumnutzungsanalysen, Mortalitätsgefährdungsindizes sowie eine Reihe von Modellen zur Berechnung des Kollisionsrisikos. Alle Ansätze scheinen mehr oder weniger große spezifische Schwächen bzw. Einschränkungen zu haben, weshalb die diesbezügliche Diskussion noch nicht als abgeschlossen gelten dürfte.

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[137] Behördliche Auskünfte zu Horststandorten im Kontext der Windenergie in Brandenburg

? Frage

Besteht eine grundsätzliche Auskunftspflicht der zuständigen (Naturschutz-)Behörde gegenüber Grundeigentümern hinsichtlich besetzter oder nicht besetzter Horst-Standorte, die sich in Planungs- oder Genehmigungsgebieten für die Windenergienutzung befinden? Welche Behörde ist diesbezüglich für Brandenburg zuständig und auf welchem Wege erfolgen Anfrage sowie Bereitstellung der Informationen?

! Kurzantwort

Auf Grundlage des Umweltinformationsgesetzes können die zuständigen Behörden auf Antrag Informationen zu Horststandorten bereitstellen. Die Bereitstellung erfolgt aus Gründen der naturschutzfachlichen Sensibilität der Daten in der Regel generalisiert und nicht koordinatengenau. Für Brandenburg kann ein Antrag beim Landesamt für Umwelt (LfU) gestellt werden. Die Bereitstellung der Informationen erfolgt durch die dem LfU unterstellte Vogelschutzwarte, die für bestimmte windenergie-sensible Arten über recht aktuelle Daten verfügt. Für den Rotmilan sind die Daten jedoch lückig.

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[144a] Zugang zu faunistischen Daten über das Umweltinformationsgesetz

? Frage

Wie erhält man Zugang zu faunistischen Gutachten und Daten zu Fledermaus-Gondelmonitorings bei Windenergievorhaben?

! Kurzantwort

Grundsätzlich gibt es auf Grundlage des Umweltinformationsgesetzes (UIG) einen gesetzlichen „Anspruch auf freien Zugang zu Umweltinformationen“, über die Behörden als sogenannte „informationspflichtige Stellen“ verfügen. Dieses Informationsrecht bzw. die behördliche Informationspflicht besteht gegenüber jedermann. Faunistische und artenschutzrechtlichen Gutachten sowie auch den Behörden übermittelte Monitoring-Berichte können derartige Umweltinformationen darstellen.

Um Zugang zu diesen Dokumenten zu erhalten, müsste nach § 4 UIG ein Antrag an die informationspflichtige Stelle gerichtet werden, in diesem Falle an die Genehmigungsbehörden.

Insgesamt ist die Frage der Zugänglichkeit zu Gutachten, Monitoringberichten und Gondelmonitoringdaten allerdings komplex und somit entsprechend differenziert zu beantworten, nicht zuletzt auch aus rechtlicher Perspektive.

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[144d] Einfluss von Windenergieanlagen auf windenergiesensible Vogelarten

? Frage

Welchen Einfluss haben Windenergieanlagen auf windenergiesensible Vogelarten (insbesondere deren Brut und Lebensräume)? Welche aktuellen Untersuchungen gibt es hierzu?

! Kurzantwort

Mittlerweile gibt es einige Studien, die sich mit den Auswirkungen auf windenergiesensible Vogelarten befassen. Die Antwort gibt Auskunft über publizierte wissenschaftliche Studien, Fachartikel sowie weitere graue Literatur.

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[141a] Wissensstand zur Vergrämung von Vögeln und Fledermäusen

? Frage

Welche Ansätze zur Vergrämung von Vögeln und Fledermäusen gibt es? Existieren wissenschaftliche Studien, die die behaupteten Effekte einer Gewöhnung der Tiere belegen und näher erläutern?

! Kurzantwort

Die Vergrämung von Vögeln und Fledermäusen zum Schutz vor Kollisionen mit WEA war bisher überwiegend Gegenstand internationaler Forschungsprojekte. In der deutschen Genehmigungspraxis für WEA werden derartige Maßnahmen bislang nicht angewendet. Allerdings findet das Thema aktuell auch in deutschen Forschungsvorhaben im Zusammenhang mit artenschutzrechtlichen Vermeidungsmaßnahmen Beachtung. Bei der Vergrämung kommen für die genannten Tiergruppen unterschiedliche Technologien in Frage. Im Hinblick auf die Wirksamkeit sowie mögliche langfristige Gewöhnungseffekte besteht zum Teil weiterer Forschungsbedarf. Zudem sind im Zusammenhang mit der Vergrämung weitere Einschränkungen beziehungsweise Herausforderungen zu berücksichtigen.

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[141b] Alternative Maßnahmen für den Fledermausschutz beim Betrieb von Windenergieanlagen

? Frage

Aus ökonomischer Sicht sind Abschaltungen von Windenergieanlagen zur Kollisionsvermeidung nicht sinnvoll. Welche Möglichkeiten und Alternativen gibt es diesbezüglich?

! Kurzantwort

Abschaltungen von Windenergieanlagen (WEA) gehören zu den wirksamsten Maßnahmen zur Vermeidung von Vogel- und Fledermauskollisionen. Bei Fledermäusen gelten sie als einzig wirksame Maßnahme, wenn von einem signifikant erhöhten Tötungsrisiko durch WEA ausgegangen werden muss. Bei Vögeln kommen zudem Maßnahmen zur Weglockung und Attraktivitätssenkung im direkten Anlagenumfeld zum Einsatz. Reichen diese Maßnahmen nicht aus, kommen momentan auch hier lediglich Abschaltungen zum Einsatz.

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[150] Einfluss der Horstschutzregelung auf die Genehmigung von Windenergieanlagen

? Frage

Ist es möglich, durch die Zerstörung von Horsten seltener Brutvögel (beispielsweise von Schwarzstörchen oder Rotmilanen) die Planung und Genehmigung von Windenenergieanlagen zu befördern oder hat dies sogar gegenteilige Wirkungen? Welche Horstschutzregelungen bestehen diesbezüglich in Nordrhein-Westfalen und was sind die Unterschiede zu Ländern mit artspezifischen Horstschutzfristen?

! Kurzantwort

Lediglich in Mecklenburg-Vorpommern und Brandenburg gibt es Listen mit artspezifischen Horstschutzfristen, die auch im Falle einer Horstentfernung weiter gelten. Durch eine anthropogene Horstzerstörung ergeben sich also hinsichtlich einer Nutzung von Standorten zum Beispiel für die Windenergie eher Nachteile. In Nordrhein-Westfalen enthält jedoch der landesspezifische Leitfaden zu Artenschutz und Windenergie ebenfalls artspezifische, mehrjährige Prüffristen auch für unbesetzte Horste. Zudem gilt: Ist ein Revier nach einer Horstbeseitigung weiterhin besetzt, muss auch weiterhin nachgewiesen werden, dass das Tötungsrisiko durch ein Windenenergievorhaben nicht signifikant erhöht ist.

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[155] Auswirkung von Windenergieanlagen auf Vogelbestände

? Frage

Welchen Kenntnisstand gibt es zu den Auswirkungen der Windenergie auf Vogelbestände?

! Kurzantwort

Die Auswirkungen von Windenergieanlagen (WEA) auf Vogelbestände sind bisher nicht umfassend fachwissenschaftlich untersucht. Insbesondere die Frage, wie viele Vögel mit WEA kollidieren und wie sich das auf die Bestandsentwicklung auswirkt, kann daher nach wie vor nicht sicher beantwortet werden. Untersuchungen, um dies zu ermitteln, sind insgesamt sehr aufwendig und beinhalten überdies Unsicherheiten.

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