Fragen & Antworten

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Sie fragen – wir antworten

Das KNE erreichen zahlreiche Anfragen aus der ganzen Bandbreite der Themen der naturverträglichen Energiewende. Wir bearbeiten alle Fragen gewissenhaft und ausführlich, informieren über den aktuellsten Wissensstand und ordnen diesen ein. Wir bieten Hintergrundinformationen und empfehlen weiterführende Literatur.

Schlagwort: "Vermeidungsmaßnahme"

[129] Berücksichtigung von Rotorgröße bei den Abschaltzeiten von Windenergieanlagen für den Fledermausschutz

? Frage

Die Festlegung von Fledermaus-Abschaltzeiten an Windenergieanlagen (WEA) und deren Überprüfung und Anpassung mittels betriebsbegleitendem "Gondelmonitoring" beruht auf Forschungsergebnissen aus dem Jahr 2011 (RENEBAT I). Wie geht die technische Fortentwicklung der WEA mit heutigen Rotordurchmessern von 120 Metern gegenüber den damaligen (70-80 Meter) in die Berechnung von Abschaltzeiten ein?

! Kurzantwort

Im Rahmen des Forschungsvorhabens RENEBAT II wurde eine Formel entwickelt, die zur Berücksichtigung unterschiedlicher Rotorblattlängen bei der Berechnung von fledermausbezogenen Abschaltzeiten von Windenergieanlagen herangezogen wird. Diese ist bereits seit längerem Bestandteil des zu diesem Zwecke im Rahmen der RENEBAT-Projekte entwickelten ProBat-Tools.

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[130] Eingrünungsmaßnahmen an PV-Freiflächenanlagen als Vermeidungsmaßnahme für das Landschaftsbild

? Frage

Im Zuge der Errichtung von PV-Freiflächenanlagen werden von den Naturschutzbehörden regelmäßig Eingrünungen von mindestens drei Metern Breite gefordert. Was ist das Ziel dieser Eingrünungsmaßnahmen und kann von solchen Maßnahmen abgewichen werden, wenn die dadurch verursachte Verschattung die Anlage unwirtschaftlich werden lassen? Kann stattdessen eine Kompensation auf anderen Flächen erfolgen?

! Kurzantwort

Primäres Ziel von Eingrünungen von PV-Freiflächenanlagen (PV-FFA) ist die Vermeidung von Beeinträchtigungen des Landschaftsbildes durch visuelle Störungswirkungen. Als Vermeidungsmaßnahmen sind Pflanzungen von Sträuchern und Gehölzen mit entsprechenden Abmessungen geeignet.

Die naturschutzrechtliche Vermeidungspflicht ist „striktes Recht“, allerdings müssen Vermeidungsmaßnahmen verhältnismäßig bleiben und dürfen nicht zur Unwirtschaftlichkeit von Vorhaben führen. Dies ist im Einzelfall zu prüfen.

Um unerwünschte Verschattungen von PV-FFA gering zu halten, können jedoch in vielen Fällen Abstände der Vegetationsstrukturen zu den Anlagen sowie ein regelmäßiger Rückschnitt dienen.

Die vom Vorhabenträger durchzuführenden Maßnahmen zur Vermeidung sowie zum Ausgleich von nicht vermeidbaren Umweltbeeinträchtigungen werden im Umweltbericht zum Bebauungsplan verbindlich festgelegt.

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[141a] Wissensstand zur Vergrämung von Vögeln und Fledermäusen

? Frage

Welche Ansätze zur Vergrämung von Vögeln und Fledermäusen gibt es? Existieren wissenschaftliche Studien, die die behaupteten Effekte einer Gewöhnung der Tiere belegen und näher erläutern?

! Kurzantwort

Die Vergrämung von Vögeln und Fledermäusen zum Schutz vor Kollisionen mit WEA war bisher überwiegend Gegenstand internationaler Forschungsprojekte. In der deutschen Genehmigungspraxis für WEA werden derartige Maßnahmen bislang nicht angewendet. Allerdings findet das Thema aktuell auch in deutschen Forschungsvorhaben im Zusammenhang mit artenschutzrechtlichen Vermeidungsmaßnahmen Beachtung. Bei der Vergrämung kommen für die genannten Tiergruppen unterschiedliche Technologien in Frage. Im Hinblick auf die Wirksamkeit sowie mögliche langfristige Gewöhnungseffekte besteht zum Teil weiterer Forschungsbedarf. Zudem sind im Zusammenhang mit der Vergrämung weitere Einschränkungen beziehungsweise Herausforderungen zu berücksichtigen.

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[141b] Alternative Maßnahmen für den Fledermausschutz beim Betrieb von Windenergieanlagen

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Aus ökonomischer Sicht sind Abschaltungen von Windenergieanlagen zur Kollisionsvermeidung nicht sinnvoll. Welche Möglichkeiten und Alternativen gibt es diesbezüglich?

! Kurzantwort

Abschaltungen von Windenergieanlagen (WEA) gehören zu den wirksamsten Maßnahmen zur Vermeidung von Vogel- und Fledermauskollisionen. Bei Fledermäusen gelten sie als einzig wirksame Maßnahme, wenn von einem signifikant erhöhten Tötungsrisiko durch WEA ausgegangen werden muss. Bei Vögeln kommen zudem Maßnahmen zur Weglockung und Attraktivitätssenkung im direkten Anlagenumfeld zum Einsatz. Reichen diese Maßnahmen nicht aus, kommen momentan auch hier lediglich Abschaltungen zum Einsatz.

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[167] Freiflächenanlagen als Vermeidungsmaßnahme bei Windenergievorhaben

? Frage

Sind solare Freiflächenanlagen dazu geeignet, um die Mastfußflächen von Windenergieanlagen für Greifvögel unattraktiv zu gestalten und so das Kollisionsrisiko zu senken?

! Kurzantwort

Sowohl für Windenergieanlagen als auch für solare Freiflächenanlagen (solare FFA) als bauliche Anlagen gelten bauordnungsrechtliche Abstandsbestimmungen, die eine Realisierung von solaren FFA auf direkt an den Mastfuß von WEA angrenzenden Flächen unmöglich machen. Zudem bestehen naturschutzfachliche Zielkonflikte, weshalb eine Überstellung der Mastfußumgebung mit solaren FFA auch aus fachlicher Sicht nicht als geeignete Maßnahme zur Attraktivitätssenkung für Greifvögel angesehen werden kann.

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[152] Einschätzung zur Deaktivierung von Greifvogelhorsten als Vermeidungsmaßnahme in der Flächennutzungsplanung

? Frage

Wie ist eine Deaktivierung von Greifvogelhorsten zur Vermeidung eines signifikant erhöhten Tötungsrisikos im Zusammenhang mit der Planung von Windkonzentrationszonen aus fachlicher und rechtlicher Sicht einzuschätzen? Würde durch eine Deaktivierung nicht wiederum gegen geltendes Artenschutzrecht verstoßen?

! Kurzantwort

Die Frage ist fachlich und rechtlich komplex. Aufgrund unterschiedlicher „Lesarten“ der Maßnahme bedarf es einer vertieften juristischen Betrachtung. Zudem erschwert eine Reihe von Prognoseunsicherheiten die Einschätzung, ob die Maßnahme grundsätzlich geeignet und im Einzelfall auch wirksam ist.

In der Antwort des KNE werden die fachlichen und rechtlichen Aspekte im Einzelnen diskutiert.

Zusammenfassend kommt das KNE zu der Einschätzung, dass die Handhabung dieses Maßnahmentyps rechtlich wie fachlich voraussetzungsvoll und zudem mit Unsicherheiten behaftet ist. Der mit der Maßnahme verbundene beträchtliche Erfassungs-, Prüf- und Monitoring-Aufwand dürfte nur im Einzelfall zu rechtfertigen sein.

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[169a] Bemessung von Ablenkmaßnahmen für Rotmilan und Schwarzmilan bei Windenergie-Vorhaben in Mecklenburg-Vorpommern

? Frage

Ist aus fachlicher Sicht vertretbar, Ablenkflächen für den Rotmilan zur Vermeidung von Tötungsrisiken durch Windenergieanlagen ohne zusätzliche Flächen auch für betroffene Schwarzmilane „anzurechnen“? In Mecklenburg-Vorpommern sind multifunktionale Maßnahmen für mehrere Arten möglich, wenn diese „ökologisch unterschiedlich“ sind.

! Kurzantwort

Hinsichtlich der Nahrung und des Nahrungserwerbs bestehen weitgehende Ähnlichkeiten zwischen Rot- und Schwarzmilan. Beide Arten gelten in Bezug auf die Nahrungsquellen als vielseitig und anpassungsfähig. Die Nahrungszusammensetzung hängt stark von der jeweiligen Nahrungsverfügbarkeit ab. Da Ablenkmaßnahmen ein für beide Arten gleichermaßen attraktives Nahrungsangebot verfügbar machen, dürfte eine Anrechenbarkeit ein und derselben Ablenkfläche für Brutpaare beider Arten nicht möglich sein.

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[242] Vermeidungsmaßnahmen für den Mäusebussard bei Windenergie-Vorhaben

? Frage

Welche fachlichen Anforderungen sind an die Gestaltung von Ablenkflächen für den Mäusebussard als Verminderungsmaßnahme im Rahmen eines Windenergie-Vorhabens zu stellen?

! Kurzantwort

Ob Ablenkflächen überhaupt eine wirksame Maßnahme für den Mäusebussard darstellen können, muss im Einzelfall entschieden werden, da dies stark von den Gegebenheiten vor Ort (u. a. Nahrungsangebot, Verteilung und Entfernung der Nahrungshabitate) abhängt. Ablenkflächen sind immer dann attraktiv, wenn ein Mangel an geeigneten, nahegelegenen Flächen besteht. Da der Mäusebussard wenig spezifische Ansprüche an sein Jagdhabitat aufweist, ist davon auszugehen, dass ein Mangel selten besteht und somit die Grundvoraussetzung für die Wirksamkeit der Ablenkung nur in eher seltenen Fällen vorliegt.

Falls Ablenkflächen zum Einsatz kommen, sollten dies kurzrasige, an Krautsäume oder Altgrasbestände angrenzende Flächen sein. Auf diesen Flächen sollte der Kleinsäugerbestand gefördert und die Jagdvoraussetzungen für den Mäusebussard (Einsehbarkeit, Ansitz) optimiert werden. Diese Ziele sind auf extensiv genutzten Grünlandflächen eher zu erreichen als durch Extensivierung von Acker.

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[293] Verhältnismäßigkeit von Abschaltauflagen bei Windenergieanlagen

? Frage

Kann eine immissionsschutzrechtliche Genehmigung für eine Windenergieanlage an Land versagt werden, weil sie aufgrund artenschutzrechtlicher Belange nur mit umfassenden Abschaltauflagen erteilt werden kann und die geplante Anlage ihr „Betriebsziel“ deshalb nicht erreichen könnte, beziehungsweise ein „wirtschaftlicher Betrieb“ nicht möglich wäre?

! Kurzantwort

Die Wirtschaftlichkeit oder die Erreichung eines bestimmten „Betriebsziels“ sind keine Genehmigungsvoraussetzungen für eine Genehmigung von Windenergieanlagen an Land. Derlei Erwägungen können damit auch keinen Versagungsgrund darstellen. Die Wirtschaftlichkeit einer Windenergieanlage hängt von zahlreichen Faktoren (Anlagentyp, Einkaufspreis, Finanzierungsmodalitäten, Strompreisen und Jahreswetterlagen) und maßgeblich von der Höhe der Einspeisevergütung ab. Es kann daher nicht der immissionsschutzrechtlichen Genehmigungsbehörde obliegen, bei komplexen Industrieanlagen wie den Windenergieanlagen zu beurteilen, ob die Anlage wirtschaftlich betrieben werden kann.

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[310] Kriterien für eine naturverträgliche Photovoltaik-Freiflächenanlage

? Frage

An welchen Kriterien und Planungshilfen kann ich mich orientieren, wenn ich als Kommune mit einem Projektierer eine naturverträgliche Photovoltaik-Freiflächenanlage plane?

! Kurzantwort

Es existieren bereits einige Planungshilfen für naturverträgliche Photovoltaik-Freiflächenanlagen. Die Kriterien lassen sich in die Planungsabschnitte Standortwahl und Ausgestaltung der Anlage unterteilen. Bei der Standortwahl wird mit Positivkriterien (beispielsweise eine hohe Vorbelastung der Fläche) und Negativkriterien (beispielsweise Schutzgebietsstatus) gearbeitet. Die Ausgestaltungskriterien beziehen sich unter anderem auf die Aufstellungsweise der Module (beispielsweise ein geringer Überstellungsgrad) oder die Pflege der Fläche (beispielsweise eine extensive Bewirtschaftung). Zur Sicherstellung der Naturverträglichkeit wird ein Monitoring angeraten, für das es aber noch keine standardisierten Kriterien und Methoden gibt.

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