Fragen & Antworten

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Sie fragen – wir antworten

Das KNE erreichen zahlreiche Anfragen aus der ganzen Bandbreite der Themen der naturverträglichen Energiewende. Wir bearbeiten alle Fragen gewissenhaft und ausführlich, informieren über den aktuellsten Wissensstand und ordnen diesen ein. Wir bieten Hintergrundinformationen und empfehlen weiterführende Literatur.

Schlagwort: "Landschaftsbild"

[130] Eingrünungsmaßnahmen an PV-Freiflächenanlagen als Vermeidungsmaßnahme für das Landschaftsbild

? Frage

Im Zuge der Errichtung von PV-Freiflächenanlagen werden von den Naturschutzbehörden regelmäßig Eingrünungen von mindestens drei Metern Breite gefordert. Was ist das Ziel dieser Eingrünungsmaßnahmen und kann von solchen Maßnahmen abgewichen werden, wenn die dadurch verursachte Verschattung die Anlage unwirtschaftlich werden lassen? Kann stattdessen eine Kompensation auf anderen Flächen erfolgen?

! Kurzantwort

Primäres Ziel von Eingrünungen von PV-Freiflächenanlagen (PV-FFA) ist die Vermeidung von Beeinträchtigungen des Landschaftsbildes durch visuelle Störungswirkungen. Als Vermeidungsmaßnahmen sind Pflanzungen von Sträuchern und Gehölzen mit entsprechenden Abmessungen geeignet.

Die naturschutzrechtliche Vermeidungspflicht ist „striktes Recht“, allerdings müssen Vermeidungsmaßnahmen verhältnismäßig bleiben und dürfen nicht zur Unwirtschaftlichkeit von Vorhaben führen. Dies ist im Einzelfall zu prüfen.

Um unerwünschte Verschattungen von PV-FFA gering zu halten, können jedoch in vielen Fällen Abstände der Vegetationsstrukturen zu den Anlagen sowie ein regelmäßiger Rückschnitt dienen.

Die vom Vorhabenträger durchzuführenden Maßnahmen zur Vermeidung sowie zum Ausgleich von nicht vermeidbaren Umweltbeeinträchtigungen werden im Umweltbericht zum Bebauungsplan verbindlich festgelegt.

Ausführliche Antwort

[328] Größenbegrenzung Solar-FFA

? Frage

Gibt es aus Sicht des Natur- und Landschaftsschutzes eine verträgliche Obergrenze für die Größe von Solar-Freiflächenanlagen? Wie ließe sich die Größe begrenzen?

! Kurzantwort

Aus Natur- und Landschaftsschutzsicht lässt sich abstrakt keine maximale Obergrenze definieren, Welche Dimensionen verträglich sind, hängt stark von der Topografie, der Kleinteiligkeit und der optischen Einbindung der Anlage ab. Um Barriereeffekte in Wildtierkorridoren zu vermeiden, sollten Projekte in Abständen von 1.000 Metern unterbrochen werden. Instrumente zur Beschränkung der Größe finden sich auf Bundes- und Kommunalebene.

Ausführliche Antwort

[329] Raumbedeutsamkeit von Solarparken

? Frage

Sind Solarparke raumbedeutsam und daher raumordnerisch zu steuern bzw. zu prüfen? Wenn ja, ab welcher Größe?

! Kurzantwort

Die Raumbedeutsamkeit von Solarparks ist – je nach Landes- oder Regionalvorschrift – unterschiedlich definiert. Die Größenschwellenwerte schwanken zwischen einem halben und zehn Hektar. Die Raumordnungsverordnung des Bundes sieht in § 1 für den Nutzungstyp Solarpark kein Raumordnungsverfahren vor. Ob raumbedeutsame Anlagen ab einer gewissen Größe in einem bestimmten Bundesland trotzdem einem Raumordnungsverfahren und somit einer Verträglichkeitsprüfung unterzogen werden müssen, hängt von den Bestimmungen in den Landesraumordnungsgesetzen ab. Darüber hinaus können raumbedeutsame Anlagen durch die Raumordnung gesteuert werden (Flächenausweisung im Landesentwicklungs- oder Regionalplan oder Beteiligung der Raumordnung im Bebauungsplan-Verfahren).

Ausführliche Antwort