Fragen & Antworten

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Sie fragen – wir antworten

Das KNE erreichen zahlreiche Anfragen aus der ganzen Bandbreite der Themen der naturverträglichen Energiewende. Wir bearbeiten alle Fragen gewissenhaft und ausführlich, informieren über den aktuellsten Wissensstand und ordnen diesen ein. Wir bieten Hintergrundinformationen und empfehlen weiterführende Literatur.

Schlagwort: "Artenschutz"

[277] Relevante deutsche Studien zu Windenergie und Biodiversität mit Fokus Vögel und Fledermäuse

? Frage

Können Sie eine Auswahl relevanter deutscher Studien zum Thema Windenergie und Biodiversität, insbesondere in Bezug auf Fledermäuse und Avifauna, zusammenstellen?

! Kurzantwort

Seit dem Beginn der Windenergieentwicklung in Deutschland wurden zahlreiche Studien durchgeführt und veröffentlicht, die sich einerseits mit den Auswirkungen von Windenergieanlagen auf die Fledermaus- und Vogelfauna befassen. Aus den Ergebnissen der Wirkungsforschung wurden in der Regel auch Maßnahmen zur Vermeidung und Verminderung von Beeinträchtigungen und artenschutzrechtlichen Konflikten sowie zu Ausgleichsmaßnahmen abgeleitet.

Die Antwort enthält eine Auswahl und Einordnung der relevanten Studien zu den genannten Aspekten. Bei den Vögeln wird ein Fokus auf den Rotmilan gelegt. Zudem wird auf derzeit laufende Forschungen hingewiesen.

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[284] Berücksichtigung von nach der Genehmigung entdeckter Brutvorkommen im Nahbereich von Windenergieanlagen

? Frage

Inwieweit müssen Wechselhorste besonders geschützter Vogelarten berücksichtigt werden, wenn sie nach der Erteilung einer Genehmigung für eine Windenergieanlage an Land und vor Baubeginn dieser Anlage in unmittelbarer Nähe (unter 500 m) zur geplanten Anlage entdeckt werden? Welche Behörde ist für das weitere Vorgehen zuständig, und käme zu diesem Zeitpunkt auch eine Ausnahme in Betracht?

! Kurzantwort

Nach der Erteilung einer Genehmigung kann die Genehmigungsbehörde die Genehmigung widerrufen, wenn ein Widerrufsgrund vorliegt. Ein nachträglich festgestellter Wechselhorst kann ein solcher Widerrufsgrund sein. Wenn die Behörde eine Genehmigung widerruft, wird sie entschädigungspflichtig. Die Naturschutzbehörde kann nachträglich Maßnahmen zur Gefahrenabwehr anordnen. Diese Maßnahmen dürfen aber keinem Widerruf gleichkommen; hierfür ist die Immissionsschutzbehörde zuständig. Wenn die entsprechenden Maßnahmen aufgrund einer geringen Distanz zwischen Anlage und Horst nicht erfolgsversprechend sind, kann ein Wechselhorst auch verlegt werden. Für eine solche Maßnahme wäre regelmäßig eine Ausnahme erforderlich, da es ungewiss ist, ob die Maßnahme erfolgreich ist.

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[293] Verhältnismäßigkeit von Abschaltauflagen bei Windenergieanlagen

? Frage

Kann eine immissionsschutzrechtliche Genehmigung für eine Windenergieanlage an Land versagt werden, weil sie aufgrund artenschutzrechtlicher Belange nur mit umfassenden Abschaltauflagen erteilt werden kann und die geplante Anlage ihr „Betriebsziel“ deshalb nicht erreichen könnte, beziehungsweise ein „wirtschaftlicher Betrieb“ nicht möglich wäre?

! Kurzantwort

Die Wirtschaftlichkeit oder die Erreichung eines bestimmten „Betriebsziels“ sind keine Genehmigungsvoraussetzungen für eine Genehmigung von Windenergieanlagen an Land. Derlei Erwägungen können damit auch keinen Versagungsgrund darstellen. Die Wirtschaftlichkeit einer Windenergieanlage hängt von zahlreichen Faktoren (Anlagentyp, Einkaufspreis, Finanzierungsmodalitäten, Strompreisen und Jahreswetterlagen) und maßgeblich von der Höhe der Einspeisevergütung ab. Es kann daher nicht der immissionsschutzrechtlichen Genehmigungsbehörde obliegen, bei komplexen Industrieanlagen wie den Windenergieanlagen zu beurteilen, ob die Anlage wirtschaftlich betrieben werden kann.

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[181] Länderübersicht zu Artenhilfsprogrammen für windenergiesensible Vogelarten

? Frage

Welche Artenschutz- und Artenhilfsprogramme bzw. entsprechende Konzepte oder Projekte gibt es für windenergiesensible Brutvogelarten in den Ländern und auf Bundesebene?

! Kurzantwort

In mehreren Ländern gibt es Bemühungen, die Bestandsentwicklung von als windenergiesensibel geltenden Vogelarten über entsprechende Programme, Projekte und Konzepte positiv zu beeinflussen, bzw. die Grundlagen dafür zu erarbeiten. Das KNE hat eine bundesweite Recherche durchgeführt und die Ergebnisse tabellarisch aufbereitet. Die Windenergie selbst ist lediglich einer von mehreren Gefährdungsfaktoren und wird im Rahmen der recherchierten Programme, Konzepte und Projekte unterschiedlich stark adressiert.

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[344] Zum § 30 Energiesicherungsgesetz

? Frage

Welche Regelungen trifft der neue § 30 des Energiesicherungsgesetz und wie sind diese in Hinblick auf den Artenschutz an Windenergieanlagen zu bewerten?

! Kurzantwort

Der § 30 des Energiesicherungsgesetz bietet für den Fall drohender Energieengpässe die Möglichkeit, auf Antrag von diversen Betriebseinschränkungen abweichen zu können. Für Windenergieanlagen betrifft dies vor allem schall- und schattenbedingte Maßgaben der immissionsschutzrechtlichen Genehmigung. Aber auch artenschutzrechtliche Einschränkungen können befristet außer Acht gelassen werden. Hierzu muss allerdings erst noch eine konkretisierende Rechtsverordnung erlassen werden 

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[337] Habitatpotenzialanalyse und artspezifische Habitatbindung

? Frage

Was ist eine Habitatpotenzialanalyse, welche Rolle spielt sie zukünftig bei der Signifikanzprüfung und für welche kollisionsgefährdeten Vogelarten ist sie im Rahmen der Signifikanzprüfung fachlich geeignet?

! Kurzantwort

Eine Habitatpotenzialanalyse ist eine Methode, mithilfe derer die voraussichtliche Raumnutzung von kollisionsgefährdeten Vogelarten im Prüfbereich auf der Grundlage von Habitatstrukturen prognostiziert werden kann. Sie soll zukünftig bei der Signifikanzermittlung von Kollisionsrisiken bei als kollisionsgefährdet geltenden Vogelarten mit Brutplätzen im Abstand des zentralen Prüfbereichs von Windenergieanlagen vorrangig eingesetzt werden. Sie setzt sich aus einer Datenaufnahme und fachlichen Einschätzung der potenziellen Habitateignung und der potenziellen Raumnutzung zusammen. Die Habitatpotenzialanalyse hat für Arten mit enger Habitatbindung (Spezialisten) eine größere Aussagekraft als für Generalisten.

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[348] Zum Stand des nationalen Artenhilfsprogramms

? Frage

Wie ist der Stand hinsichtlich der nationalen Artenhilfsprogramme, die ja im Zusammenhang mit einer beschleunigten Energiewende dazu beitragen sollen, den Erhalt der hierdurch betroffenen Arten zu sichern?

! Kurzantwort

Über die Aufstellung des Nationalen Artenhilfsprogramms (nAHP) und die Umsetzung von entsprechenden Artenhilfsmaßnahmen sollen vorrangig durch den Ausbau der erneuerbaren Energien betroffene Arten und deren Lebensstätten dauerhaft geschützt werden. Dafür sind entsprechende Bundesmittel vorgesehen, die durch Betreiberzahlungen ergänzt werden sollen. Eine konkrete „Artenliste“ wird derzeit noch vom BfN erarbeitet. Für die betroffenen Arten stellt das BfN sukzessive sogenannte nationale Arten-Aktionspläne auf und setzt konkrete Projekte mit Maßnahmen für einzelne Arten oder Gilden auf. Erste Modellprojekte sind bereits bewilligt. Die Erarbeitung einer entsprechenden Förderrichtlinie ist bereits weit fortgeschritten.

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[354] Auswirkungen von Solarparks auf Fledermäuse

? Frage

Wie ist der Wissensstand zu möglichen Auswirkungen von Solarparks auf die Fledermausaktivität und welche Schlussfolgerungen lassen sich daraus ziehen?

! Kurzantwort

Die Qualität der Jagdhabitate von Fledermäusen kann durch Solarparks beeinträchtigt werden. Zu diesem Schluss kommen drei Studien aus England, Ungarn und Frankreich, die eine geringere (Jagd-) Rufaktivität und ein verändertes Flug- sowie Jagdverhalten in den Anlagen ermittelten.

In England wurde in 19 Solarparks und deren Randbereichen die Fledermausaktivität anhand aufgezeichneter Rufsequenzen quantifiziert. Einige der untersuchten Arten bzw. Artengruppen zeigten eine geringere Rufaktivität in den Anlagenstandorten. In Ungarn wurden akustische Aufnahmen in 15 Solarparks und umliegenden Standorten gemacht. Aus den Ergebnissen wurde abgeleitet, dass sie suboptimale Lebensräume darstellen. In Frankreich wurde das Flug- und Jagdverhalten räumlich und akustisch untersucht: Fledermäuse überflogen die Anlagen schneller, geradliniger und die Wahrscheinlichkeit von Jagdrufen war geringer. Die Autoren schlussfolgern eine verminderte Jagdhabitatqualität. Der Forschungsbedarf ist weiterhin groß.

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[356] Regelung zu künstlichen Nisthilfen

? Frage

Welche Regelungen gelten für das Anbringen von künstlichen Nisthilfen gemäß § 45b Absatz 7 Bundesnaturschutzgesetz und welche Auswirkungen haben diese Regelungen auf die Praxis?

! Kurzantwort

Nisthilfen sind eine häufig eingesetzte behördliche oder ehrenamtliche Maßnahme zum Schutz und zur Förderung bestimmter Vogel- und Fledermausarten. Mit dem 2022 eingeführten § 45b Abs. 7 BNatSchG wurde das Anbringen neuer Nisthilfen in ausgewiesenen Windenergiegebieten und im Umkreis von 1.500 Metern um Windenergieanlagen verboten. Damit soll vermieden werden, dass sich bestehende artenschutzrechtliche Konflikte verschärfen oder neue Konflikte hinzutreten können. Das Verbot gilt für jedermann, weshalb Nisthilfen innerhalb des Verbotsbereichs weder als FCS-Maßnahmen im Vorhabenkontext noch im ehrenamtlichen Naturschutz eingesetzt werden dürfen. Das Verbot kann sich zudem auf Schutzgebiete einschränkend auswirken, wenn sich der Verbotsbereich mit einem Schutzgebiet überschneidet und in diesem Bereich neue Nisthilfen nicht mehr als Maßnahmen im Rahmen des Schutzgebietsmanagements genutzt werden können. Der Einsatz als CEF-Maßnahme dürfte nach erster Rechtsprechung von dem Verbot ausgenommen sein, wobei eine höchstrichterliche Klärung durch das Bundesverwaltungsgericht noch abzuwarten ist.

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[360] KNE-Antwort 360 zum Umgang mit Vogelansammlungen in artenschutzrechtlichen Prüfungen nach § 45b BNatSchG sowie nach § 6 WindBG

? Frage

Wie ist mit Ansammlungen von Vögeln in der Artenschutzprüfung nach § 45b BNatSchG und in der modifizierten Artenschutzprüfung nach § 6 WindBG umzugehen?

! Kurzantwort

Für Vorhaben zur Errichtung und zum Betrieb von Windenergieanlagen im Anwendungsbereich des § 45b BNatSchG sind artenschutzrechtliche Konflikte der Anlage mit Ansammlungen von Vögeln nach den bestehenden Regelungen der Länder sowie nach den etablierten fachwissenschaftlichen Standards zu prüfen. Für Vorhaben, für die § 6 WindBG anwendbar ist, dürfte nur die Verhältnismäßigkeit der Maßnahmen zum Schutz von Vögeln in Ansammlungen in Anlehnung an den Maßstab des § 45b Abs. 6 BNatSchG zu prüfen sein. Im Übrigen dürften artenschutzrechtliche Konflikte der Anlage mit Ansammlungen von Vögeln auch in Verfahren im Anwendungsbereich des § 6 WindBG nach den bestehenden Regelungen der Länder sowie nach den etablierten fachwissenschaftlichen Standards zu prüfen sein.

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