Fragen & Antworten

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Sie fragen – wir antworten

Das KNE erreichen zahlreiche Anfragen aus der ganzen Bandbreite der Themen der naturverträglichen Energiewende. Wir bearbeiten alle Fragen gewissenhaft und ausführlich, informieren über den aktuellsten Wissensstand und ordnen diesen ein. Wir bieten Hintergrundinformationen und empfehlen weiterführende Literatur.

Schlagwort: "Agri-PV"

[336] Agri-Photovoltaik

? Frage

Was ist Agri-Photovoltaik, unter welchen Voraussetzungen ist sie förderfähig, und wie ist ihre Naturverträglichkeit einzuschätzen?

! Kurzantwort

Agri-Photovoltaik (Agri-PV) ist ein Ansatzpunkt, wie der Ausbau von Photovoltaik im Einklang mit landwirtschaftlicher Nutzung und Naturschutz vorangebracht werden soll. Die verwendeten Flächen werden landwirtschaftlich und zugleich für die Solarstromgewinnung genutzt. Es werden zwei Kategorien unterschieden: die hochaufgeständerte Agri-PV mit einer lichten Höhe von mindestens 2,10 Metern über dem Boden und die bodennahe Agri-PV, bei der die Bewirtschaftung zwischen den Modulreihen erfolgt.   

Die tatsächlichen Ausbauperspektiven für Agri-PV können derzeit noch nicht abschließend eingeschätzt werden. Das KNE empfiehlt daher, im EEG eine möglichst konkrete Festlegung zu treffen, welche Flächenkulisse für Agri-PV vorrangig genutzt werden sollte. Mit der Lenkung auf bereits intensiv genutzte Standorte, insbesondere auf solche mit Sonderkulturen, könnte unerwünschten Effekten gut vorgebeugt werden. 

Ausführliche Antwort

[347] Zu sogenannten Öffnungsklauseln für PV-FFA und Agri-PV innerhalb von Landschaftsschutzgebieten

? Frage

Welche rechtlichen Anforderungen sind an sogenannte Öffnungsklauseln in Schutzverordnungen von Landschaftsschutzgebieten zu stellen, welche die Errichtung von Photovoltaik-Freiflächenanlagen oder Agri-Photovoltaik-Anlagen innerhalb solcher Gebiete ermöglichen sollen?

! Kurzantwort

Die Errichtung von baulichen Anlagen (und somit auch von Photovoltaik-Anlagen) ist innerhalb von Landschaftsschutzgebieten in der Regel durch die jeweilige Schutzverordnung ausgeschlossen. Öffnungsklauseln bieten eng begrenzte Ausnahmen. Die an diese zu stellenden rechtlichen Anforderungen leiten sich teilweise aus dem Grundgesetz und ansonsten aus dem Naturschutzrecht ab. Die wichtigsten rechtlichen Anforderungen sind eine hinreichende Bestimmtheit der Öffnungsklausel, die Beachtung der zugrundeliegenden Schutzgebietsabwägung, die Wahrung der Zuständigkeit sowie eine höchstmögliche Rechtssicherheit. Zwar wird teilweise Kritik an Öffnungsklauseln geübt, sie bieten aber eine Möglichkeit, die Ziele des Naturschutzes und der Energiewende in Übereinstimmung zu bringen.

Ausführliche Antwort