Fragen & Antworten

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Sie fragen – wir antworten

Das KNE erreichen zahlreiche Anfragen aus der ganzen Bandbreite der Themen der naturverträglichen Energiewende. Wir bearbeiten alle Fragen gewissenhaft und ausführlich, informieren über den aktuellsten Wissensstand und ordnen diesen ein. Wir bieten Hintergrundinformationen und empfehlen weiterführende Literatur.

Schlagwort: "Abschaltungen"

[129] Berücksichtigung von Rotorgröße bei den Abschaltzeiten von Windenergieanlagen für den Fledermausschutz

? Frage

Die Festlegung von Fledermaus-Abschaltzeiten an Windenergieanlagen (WEA) und deren Überprüfung und Anpassung mittels betriebsbegleitendem "Gondelmonitoring" beruht auf Forschungsergebnissen aus dem Jahr 2011 (RENEBAT I). Wie geht die technische Fortentwicklung der WEA mit heutigen Rotordurchmessern von 120 Metern gegenüber den damaligen (70-80 Meter) in die Berechnung von Abschaltzeiten ein?

! Kurzantwort

Im Rahmen des Forschungsvorhabens RENEBAT II wurde eine Formel entwickelt, die zur Berücksichtigung unterschiedlicher Rotorblattlängen bei der Berechnung von fledermausbezogenen Abschaltzeiten von Windenergieanlagen herangezogen wird. Diese ist bereits seit längerem Bestandteil des zu diesem Zwecke im Rahmen der RENEBAT-Projekte entwickelten ProBat-Tools.

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[146] Berücksichtigung des Parameters Niederschlag auf die Fledermaus-Abschaltung an Windenergieanlagen

? Frage

Gibt es wissenschaftliche Belege für die Berücksichtigung des Parameters Niederschlag bei WEA-Abschaltungen zum Fledermausschutz? Solche finden sich nämlich nicht im Zusammenhang mit den entsprechenden Hinweisen in den bundesweiten Leitfäden.

! Kurzantwort

Im Forschungsvorhaben RENEBAT I (Brinkmann et al. 2011) wurde ermittelt, dass bereits „die niedrigsten messbaren Niederschlagswerte (Nebel bzw. Wolken mit 0,002 bis 0,004 mm/min) zu einer starken Abnahme der gemessenen Aktivität“ führte (ebd., S. 4f. sowie Behr et al. 2011, S. 179). Dabei ist allerdings zu berücksichtigen, dass die Ergebnisse aufgrund geringer Stichprobengrößen bei höheren Niederschlagsmengen unsicher sind (Behr et al. 2011, S. 201).

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[141a] Wissensstand zur Vergrämung von Vögeln und Fledermäusen

? Frage

Welche Ansätze zur Vergrämung von Vögeln und Fledermäusen gibt es? Existieren wissenschaftliche Studien, die die behaupteten Effekte einer Gewöhnung der Tiere belegen und näher erläutern?

! Kurzantwort

Die Vergrämung von Vögeln und Fledermäusen zum Schutz vor Kollisionen mit WEA war bisher überwiegend Gegenstand internationaler Forschungsprojekte. In der deutschen Genehmigungspraxis für WEA werden derartige Maßnahmen bislang nicht angewendet. Allerdings findet das Thema aktuell auch in deutschen Forschungsvorhaben im Zusammenhang mit artenschutzrechtlichen Vermeidungsmaßnahmen Beachtung. Bei der Vergrämung kommen für die genannten Tiergruppen unterschiedliche Technologien in Frage. Im Hinblick auf die Wirksamkeit sowie mögliche langfristige Gewöhnungseffekte besteht zum Teil weiterer Forschungsbedarf. Zudem sind im Zusammenhang mit der Vergrämung weitere Einschränkungen beziehungsweise Herausforderungen zu berücksichtigen.

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[141b] Alternative Maßnahmen für den Fledermausschutz beim Betrieb von Windenergieanlagen

? Frage

Aus ökonomischer Sicht sind Abschaltungen von Windenergieanlagen zur Kollisionsvermeidung nicht sinnvoll. Welche Möglichkeiten und Alternativen gibt es diesbezüglich?

! Kurzantwort

Abschaltungen von Windenergieanlagen (WEA) gehören zu den wirksamsten Maßnahmen zur Vermeidung von Vogel- und Fledermauskollisionen. Bei Fledermäusen gelten sie als einzig wirksame Maßnahme, wenn von einem signifikant erhöhten Tötungsrisiko durch WEA ausgegangen werden muss. Bei Vögeln kommen zudem Maßnahmen zur Weglockung und Attraktivitätssenkung im direkten Anlagenumfeld zum Einsatz. Reichen diese Maßnahmen nicht aus, kommen momentan auch hier lediglich Abschaltungen zum Einsatz.

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[230] Fehlende Wirtschaftlichkeit der Windenergieanlagen durch Abschaltauflagen als Ablehnungsgrund für eine Genehmigung

? Frage

Kann eine immissionsschutzrechtliche Genehmigung versagt werden, wenn sie zum Schutz von besonders geschützten Arten mit eklatant hohen Auflagen zur Abschaltung belegt werden müsste, und deswegen nach behördlicher Einschätzung eine Windenergieanlage nicht mehr wirtschaftlich betrieben werden könnte?

! Kurzantwort

Wirtschaftliche Erwägungen spielen bei der behördlichen Genehmigungsentscheidung grundsätzlich keine Rolle, da die Wirtschaftlichkeit keine Voraussetzung der Genehmigung ist. Der Antragsteller hat einen Anspruch auf die Erteilung einer immissionsschutzrechtlichen Genehmigung, wenn er die gesetzlichen Voraussetzungen erfüllt. Ob er diese Genehmigung auf wirtschaftlich sinnvolle Art nutzen kann, unterliegt seinem eigenen Risiko. Nur bei offensichtlich missbräuchlicher Inanspruchnahme behördlicher Verfahrenswege kann eine Genehmigung verweigert werden.

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[262] Auswirkung der Mikrofon-Position beim Gondelmonitoring an Windenergieanlagen auf die Abschaltzeiten zum Fledermausschutz

? Frage

Wie groß ist der Effekt auf die Erfassung der Fledermausaktivität und somit auf die Abschaltzeiten zum Fledermausschutz, wenn das Ultraschallmikrofon für das Gondelmonitoring in einer Vertiefung angebracht ist?

! Kurzantwort

Wenn das Ultraschallmikrofon in einer Vertiefung angebracht ist, kann es zu Abschattungseffekten kommen. Die gemessene Fledermausaktivität könnte dadurch geringer sein als bei einem bodengleichen Einbau im Gondelgehäuse. Dies hätte auch Auswirkungen auf die Abschaltungen zum Fledermausschutz. Eine Abschätzung des Effektes ist jedoch schwierig. Gegebenenfalls kann die Einbauposition des Mikrofons optimiert werden, sodass die Effekte weitestgehend reduziert werden.

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[221] Behördliche Kontrolle von Abschaltauflagen bei Windenergieanlagen

? Frage

Welche Behörde kontrolliert die Abschaltauflagen, wenn Genehmigungen zum Betrieb von Windenergieanlagen erteilt und genutzt werden? Besteht eine Kontrollpflicht seitens der Behörde? Gibt es hierzu bestimmte Vorgaben bzw. Toleranzschwellen bei Abweichungen von den Auflagen? Welche Behörde wird tätig, wenn gegen Auflagen verstoßen wird, und wie ist ein solcher Verstoß rechtlich zu bewerten?

! Kurzantwort

Die Naturschutzbehörde ist verpflichtet, die Einhaltung von Abschaltauflagen zu kontrollieren. Im Falle eines Verstoßes kann sie dies der Immissionsschutzbehörde melden, die wiederum zuständig für etwaige Zwangsmaßnahmen ist. Brandenburg hat die Form der Kontrolle durch die Anwendung einer bestimmten Software festgelegt. Diese spezielle Software berücksichtig auch Toleranzen. Stellt die Naturschutzbehörde im Rahmen ihrer Kontrollpflicht Verstöße gegen naturschutzrechtliche Auflagen fest, kann sie die Genehmigungsbehörde um ein Einschreiten bitten. Die Genehmigungsbehörde kann unterschiedliche Maßnahmen treffen, um die Einhaltung der Auflagen sicherzustellen. Verstöße gegen Abschaltauflagen stellen, soweit sie schuldhaft erfolgen, Ordnungswidrigkeiten dar und sind bußgeldbewährt. Werden die Auflagen vorsätzlich nicht beachtet, kann dies sogar einen Straftatbestand erfüllen.

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[140] Vorgaben der Bundesländer bei Abschaltzeiten für den Fledermausschutz an Windenergieanlagen

? Frage

Können Sie einen Überblick über die Parameter für pauschale Abschaltungen zum Fledermausschutz aus den Windenergieerlassen und Artenschutzleitfäden der Bundesländer geben? Interessant wären hierbei Temperatur, Windgeschwindigkeit, Niederschlag und Nebel.

! Kurzantwort

Vorgaben zu pauschalen Abschaltungen von Windenergieanlagen zum Fledermausschutz finden sich mittlerweile in den meisten Bundesländern. Die präsentierte tabellarische Übersicht enthält die Vorgaben der derzeit gültigen Handreichungen der Länder hinsichtlich der Parameter Jahres- und Tageszeit, Windgeschwindigkeit und Niederschläge.

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[293] Verhältnismäßigkeit von Abschaltauflagen bei Windenergieanlagen

? Frage

Kann eine immissionsschutzrechtliche Genehmigung für eine Windenergieanlage an Land versagt werden, weil sie aufgrund artenschutzrechtlicher Belange nur mit umfassenden Abschaltauflagen erteilt werden kann und die geplante Anlage ihr „Betriebsziel“ deshalb nicht erreichen könnte, beziehungsweise ein „wirtschaftlicher Betrieb“ nicht möglich wäre?

! Kurzantwort

Die Wirtschaftlichkeit oder die Erreichung eines bestimmten „Betriebsziels“ sind keine Genehmigungsvoraussetzungen für eine Genehmigung von Windenergieanlagen an Land. Derlei Erwägungen können damit auch keinen Versagungsgrund darstellen. Die Wirtschaftlichkeit einer Windenergieanlage hängt von zahlreichen Faktoren (Anlagentyp, Einkaufspreis, Finanzierungsmodalitäten, Strompreisen und Jahreswetterlagen) und maßgeblich von der Höhe der Einspeisevergütung ab. Es kann daher nicht der immissionsschutzrechtlichen Genehmigungsbehörde obliegen, bei komplexen Industrieanlagen wie den Windenergieanlagen zu beurteilen, ob die Anlage wirtschaftlich betrieben werden kann.

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[344] Zum § 30 Energiesicherungsgesetz

? Frage

Welche Regelungen trifft der neue § 30 des Energiesicherungsgesetz und wie sind diese in Hinblick auf den Artenschutz an Windenergieanlagen zu bewerten?

! Kurzantwort

Der § 30 des Energiesicherungsgesetz bietet für den Fall drohender Energieengpässe die Möglichkeit, auf Antrag von diversen Betriebseinschränkungen abweichen zu können. Für Windenergieanlagen betrifft dies vor allem schall- und schattenbedingte Maßgaben der immissionsschutzrechtlichen Genehmigung. Aber auch artenschutzrechtliche Einschränkungen können befristet außer Acht gelassen werden. Hierzu muss allerdings erst noch eine konkretisierende Rechtsverordnung erlassen werden 

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