Plädoyer für einen offensiven Umweltschutz

Unter den Buchveröffentlichungen, die sich mit den Perspektiven des Umwelt- und Artenschutzes befassen, ragt das von Jan-Niclas Gesenhues erfreulich hervor. Der seit Februar 2024 als Parlamentarischer Staatssekretär im Bundesumweltministerium tätige, noch junge Bundestagsabgeordnete der GRÜNEN, zeichnet die Entwicklung insbesondere des Artenschutzes in der sog. ‚Zeitenwende‘ nach, er benennt Fortschritte, Niederlagen und Gefahren.

Die Empirie des Artenschutzes ist ernüchternd. Seit Jahrzehnten gibt es jedes Jahr neue Zahlen des Niedergangs. Sie werden beklagt, eine Trendumkehr aber findet nicht statt. Gesenhues ist Vertreter einer Generation, die das nicht weiter so hinnehmen will. Das Buch ist mit fast schmerzhafter Ehrlichkeit geschrieben – und in einer beeindruckend klaren und verständlichen Sprache. Zudem vermag der Autor Begeisterung zu vermitteln und einen Schub an Optimismus mitzugeben.

Das bedeutet viel in Zeiten, in denen Natur- und Umweltschützende den Eindruck haben, dass seit dem erneuten Regierungseintritt der Grünen Naturschutz und Beteiligungsrechte in unserer Gesellschaft vor allem als Hemmnisse wahrgenommen werden und große Zugeständnisse nicht nur erwartet, sondern auch erzwungen werden.

Gesenhues gibt Antwort auf die große Frage: Was ist in den nächsten Jahren und Jahrzehnten wichtiger – wie viele Erneuerbare-Energien-Anlagen gebaut werden oder wie viele neue Schreiadler und Schweinswale sich in Deutschland heimisch fühlen? Müssen zunächst die drängenden Probleme der Klimakrise gelöst werden, und können wir uns erst dann ernsthaft um Fortschritte beim Artenschutz kümmern?

Der Autor geht auch der Frage nach, warum eigentlich Moor- und Feuchtgebietsflächen nicht im überragenden öffentlichen Interesse liegen. Und warum wir enorme Spillover-Effekte, das heißt, die Anwendung von Erleichterungen für Windenergieanlagen auf alle Infrastrukturvorhaben erleben – nicht aber für Naturschutzvorhaben.

Anregend sind die Überlegungen zur Ausgestaltung des Bundesumweltministeriums, das sich bislang vor allem um Umwelt-Gesetzgebung und die Kontrolle der Einhaltung/Umsetzung von Umwelt-Gesetzen und -Verordnungen kümmert. Könnte und sollte sich das Ministerium stärker zu einem Förderministerium entwickeln? Ist eine Gemeinschaftsaufgabe von Bund, Ländern und Kommunen zur Wiederherstellung der Natur politisch machbar? Wie könnte grundgesetzkonform der Bund die Personalausstattung von Vollzugsbehörden stärken?

Mein Tipp: Die Antworten auf diese Fragen unbedingt lesen!

Quelle: Gesenhues, Jan-Niclas. „Offensiver Umweltschutz. Wie wir Natur und Wohlstand retten können.“ (2024), 200 S., Murmann.

Ein digitales Dialogtool zur Entscheidungsunterstützung im Rahmen der Energiewende

Auf Basis verhaltenswissenschaftlicher Erkenntnisse wurde ein digitales Dialogtool entwickelt, um die Bürgerbeteiligung bei Planungen von Windenergie- und Photovoltaikanlagen auf Gemeindeebene zu verbessern. Das Tool simuliert die Allokation der Anlagen auf einer interaktiven Karte.

Die Zustimmung der Menschen zur Energiewende ist nach wie vor steigend, dennoch stoßen konkrete Planungen für neue Erneuerbare-Energien-Projekte vor Ort häufig auf Kritik oder Widerstand. Bei der Beschleunigung des Ausbaus der erneuerbaren Energien ist es daher wichtig, sowohl den Schutz von Natur und Landschaft als auch die Bürgerbeteiligung im Blick zu behalten.

Statt einer Einschränkung der Beteiligungsmöglichkeiten werden neue Formate benötigt, die Gemeindemitglieder aktiver und verantwortungsvoller in die Gestaltung der Energielandschaft vor Ort einbeziehen. Zu diesem Zweck wurde von Julia Thiele, Jule Kinzinger und Christina von Haaren (Universität Hannover) auf Basis verhaltenswissenschaftlicher Erkenntnisse ein digitales Dialogtool entwickelt. In der Mai-Ausgabe der Zeitschrift „Natur und Landschaft“ ist dazu nun ein Artikel erschienen.

Kernelemente des Tools sind die Vorgabe eines von der Bundesebene räumlich herunterskalierten Zielstromertrags für den Planungsraum und Informationen über räumliche Grenzen für eine gesellschaftlich akzeptierte und naturverträgliche Allokation von Wind- oder Solarenergieanlagen. In Workshops simulierten Gemeindemitglieder auf einer interaktiven Karte die Verteilung der Anlagen, um den Zielstromertrag zu erreichen. Das digitale Dialogtool wurde in drei Gemeinden evaluiert. Im Ergebnis zeigte sich, dass Dialogprozesse und das lokale Verantwortungsbewusstsein sowie die Akzeptanz der erneuerbaren Energien vor Ort gefördert wurden. Die Resultate können in der Regional- oder Bauleitplanung als Beitrag der Bürgerbeteiligung genutzt werden.

Quelle: Thiele, J., Kinzinger, J., von Haaren, C. (2024): Bürgerbeteiligung 3.0 – ein digitales Dialogtool zur Entscheidungsunterstützung im Rahmen der Energiewende. „Natur und Landschaft“ 99. Jahrgang (2024) – Ausgabe 5, S. 217-227

Eine digitale Zeitreise durch 50 Jahre Umweltbundesamt

Anlässlich des 50-jährigen Jubiläums erzählt das Umweltbundesamt (UBA) auf einer Internetseite seine Geschichte.

Der virtuelle Rückblick gibt einen sehr interessanten Einblick in die Entstehung, Entwicklung und Arbeit des UBA. So erfährt man zu Beginn, dass in der sozialliberalen Koalition unter Bundeskanzler Willy Brandt der Umweltschutz endlich eigenständiger Politikbereich wurde. Im Oktober 1971 legt Hans-Dietrich Genscher, als damaliger Innenminister für Umweltschutz zuständig, das erste Umweltprogramm der Bundesregierung vor. Darin wird Errichtung eines „Bundesamts für Umweltschutz“ empfohlen.

Meilensteine und wegweisende Entwicklungen, die zum Teil vielleicht schon in Vergessenheit geraten sind, werden anschaulich dargestellt. Um hier einige zu nennen: 1978 wird das erste Umweltzeichen der Welt wird vergeben: der „Blaue Engel“. Zu Beginn der 80er Jahre legt das UBA eine Analyse zu Ursachen und Wirkungen des Sauren Regens vor und gibt eine Empfehlung aus: Die Emissionen müssen deutlich reduziert werden. Mit Artikel 20a wird 1994 Umweltschutz im Grundgesetz verankert. Erneuerbare Energien werden seit 2000 per Gesetz gefördert. Eine UBA-Studie von 2010 zum „Energieziel 2050“ zeigt auf, dass eine sichere Stromversorgung zu 100 Prozent aus erneuerbaren Energien möglich ist.

Mit vielen Fotos – von damals bis heute – führt die Internetseite Interessierte durch das UBA und informiert unter anderem über die stetig gestiegenen Mitarbeitendenzahlen und die Themenpalette des UBA, über nationale und internationale Entwicklungen aus der ganzen Bandbreite des Umweltschutzes und über den ökologischen Musterbau in Dessau.

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Artenschutz und Windenergie – Zumutbarkeit von Schutzmaßnahmen

Das KNE hat sich kürzlich in einer Veröffentlichung mit den Auswirkungen der neu eingeführten Zumutbarkeitsschwellen auf die Einsatzmöglichkeiten von Antikollisionssystemen zum Schutz von Vögeln bei Windenergievorhaben befasst (KNE 2024). Ein neues Kurzpapier von Wulfert et al., das im Auftrag des BfN erstellt wurde, bezieht weitere Schutzmaßnahmen, Fallkonstellationen und Berechnungen mit ein.

Analyse von Fallkonstellationen und kritische Würdigung der neuen Zumutbarkeitsregeln für Schutzmaßnahmen

Nach einer einleitenden Darstellung der neuen gesetzlichen Regelungen zur Zumutbarkeit bzw. Verhältnismäßigkeit von Schutz- und Minderungsmaßnahmen und zu Zahlungen in die neuen Artenhilfsprogramme des Bundes nach § 45b BNatSchG und § 6 WindBG werden verschiedene Fallkonstellationen mithilfe der Rechentools der Fachagentur Windenergie an Land analysiert.

Dazu werden die Funktionsweise der Rechenvorschrift zur Ermittlung der Zumutbarkeit und Berechnung schrittweise erläutert und die Berechnungsergebnisse im Anschluss jeweils textlich und mithilfe von Diagrammen ausführlich dargestellt. Es werden Windenergieanlagen (WEA) mit Leistungen von 4 bis 7 Megawatt und mit 2.000 bis 3.000 Vollbenutzungsstunden auf Standorten mit den unterschiedlichen Zumutbarkeitsschwellen zu Grunde gelegt.

Anhand der weiteren Berechnungsschritte werden der maximal mögliche zumutbare prozentuale und monetäre Umfang von Abschaltungen für Fledermäuse, von bewirtschaftungsbedingten und phänologiebedingten Abschaltungen sowie von Antikollisionssystemen untersucht. Auch mögliche Maßnahmenkombinationen werden betrachtet. Die Berechnungsschritte und -formeln, die Auswirkungen der einzelnen Berechnungsparameter auf das Ergebnis sowie die Berechnungsergebnisse werden am Ende der einzelnen Teilkapitel jeweils fachlich kritisch gewürdigt und damit eingeordnet.

Analoge Erläuterungen, Berechnungen und Einordnungen der Ergebnisse werden ergänzend für den Basisschutz im Falle der Erteilung von artenschutzrechtlichen Ausnahmen vorgenommen. Gänzlich neu, und daher gleichfalls interessant, sind darüber hinaus die vergleichenden Betrachtungen der Höhe der Zahlungen in die nationalen Artenhilfsprogramme, die ebenfalls für verschiedene Fallkonstellationen berechnet wurden.

Quelle: Katrin Wulfert, Tobias Scholz, Lydia Vaut, Heiko Köstermeyer (2024): Artenschutz und Windenergieausbau. Zumutbarkeit von Schutzmaßnahmen nach Anlage 2 BNatSchG und § 6 WindBG – Analyse von Fallkonstellationen erarbeitet im Rahmen des BfN F+E-Vorhabens „Artenschutz und Windenergieausbau an Land – Neuregelung des BNatSchG“ – 22.02.2024, 43 S.

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Solarparks als Lebensräume für Insekten der Agrarlandschaft (Minnesota, USA)

Walston et al. (2024): If you build it, will they come? Insect community responses to habitat establishment at solar energy facilities in Minnesota, USA

Eine fünfjährige Feldstudie in Minnesota (USA) zeigt, dass neu eingesäte Gräser und Kräuter in Solarparks zu einem starken Anstieg der Insektenbiodiversität geführt haben. Dies wirkte sich auch auf angrenzende Ackerflächen aus: durch den Zuwachs der Insektengemeinschaften erhöhte sich dort die Bestäuberleistung. Diese positiven Entwicklungen passieren aber nicht von allein. Eine wichtige Voraussetzung ist, dass standortgerechte Saatgutmischungen verwendet werden und zudem angepasste Pflegemaßnahmen umgesetzt werden.

Hintergrund und Forschungsansatz

Der weltweit zu beobachtende Rückgang der Insektenpopulationen hat neben dem Biodiversitätsverlust auch Auswirkungen auf die landwirtschaftliche Produktion, da Bestäubungsleistung und natürliche Schädlingsbekämpfung verloren gehen. Der Ausbau der erneuerbaren Energien führt zu veränderten Landnutzungen, die sich zusätzlich auf die Ökosystemleistungen auswirken werden.

Vor diesem Hintergrund wurde in Minnesota (USA) im Rahmen einer umfangreichen Feldstudie die Entwicklung von Blütenpflanzen und Insektengemeinschaften in neu angelegten Lebensräumen in Solarparks untersucht. Darüber hinaus wurde ermittelt, ob und wie sich diese Habitate auf die Bestäubungsleistung auf nahegelegenen Ackerflächen auswirken („Spillover“-Effekt). Walston et al. dokumentierten in den Jahren 2018 bis 2022 Beobachtungen zu den Insektengruppen Bienen und Wespen, Fliegen, Käfer, Nachtfalter und Schmetterlinge. Daneben wurden blühende Pflanzenarten erfasst.

Die beiden untersuchten Solarparks wurden im Jahr 2017 errichtet. Der Vegetationsbestand unter den Modulen wurde neu begründet, da die Flächen zuvor intensiv landwirtschaftlich genutzt worden waren. Beide Standorte wurden mit Glyphosat-Herbiziden vorbehandelt, um das Wachstum invasiver, nichtheimischer Arten zu verhindern. Es folgte eine zweimalige Einsaat einheimischer Gräser und Kräuter. Das Vegetationsmanagement umfasste saisonale Mahd und punktuelle Herbizidanwendungen.

Zahl der Bestäuberinsekten und Nützlinge verdreifachte sich

An beiden Solarstandorten wurden insgesamt 10.943 Nützlinge aus vier Ordnungen nachgewiesen. Die größten Insektengruppen waren Käfer (35,1 %), Schwebfliegen/Syrphiden (19,5 %) und Nachtfalter (17,2 %). Im Laufe der fünf Jahre wurden deutliche zeitliche Verschiebungen in der Insektengemeinschaft beobachtet.

Die Auswertungen belegen eine relativ schnelle Reaktion der Insektengemeinschaft auf die Wiederherstellung von Grünland. Am Ende des fünfjährigen Untersuchungszeitraums wurde eine durchschnittliche Zunahme der Artenzahl von Blütenpflanzen um das Siebenfache festgestellt. Die Zahl der Bestäuberinsekten und Nützlinge verdreifachte sich. Die Vielfalt der Insektengruppen nahm um durchschnittlich 13 Prozent pro Jahr zu. Walston et al. stellen heraus, dass die Abundanz einheimischer Bienen im Laufe der Studie um das Zwanzigfache – und damit am deutlichsten – zunahm.

Die Solarpark-Habitate hatten darüber hinaus positive Wirkungen auf den Bienenbesuch in den nahe gelegenen Sojabohnenfeldern. In benachbarten Transekten wurden ähnlich hohe Werte ermittelt, wie auf Sojabohnenfeldern im Umfeld von geschützten Grünlandflächen.

Damit kommt die Forschungsgruppe zu dem Schluss, dass der Lebensraum Solarpark zu einer Verbesserung der Bestäubungsleistung und damit der Sojabohnenproduktion beitragen könnte. Sie schlägt vor, dass künftige Solarparks auf ertragsschwachem Ackerland errichtet und als Lebensräume für Bestäuber gestaltet werden. So blieben hochwertige Böden für den Anbau von Nahrungsmitteln erhalten und ihre Produktivität verbessere sich.

Einordnung

Die Ergebnisse aus Minnesota zeigen, dass Solarparks geeignet sind, um eine erhebliche Steigerung der Insektenbiodiversität und der damit verbundenen Bestäubungsleistung zu erreichen. Die erhöhte Vielfalt wirkt sich nicht nur auf dem Solarpark selbst, sondern auch in der umgebenden Landschaft aus.

Die Studienergebnisse können nicht pauschal auf Solarparks in Deutschland übertragen werden, auch wenn grundsätzlich angenommen werden kann, dass ähnliche Maßnahmen ähnliche Effekte haben würden. Die Entwicklung des Vegetationsbestandes und die Besiedelung durch Insekten sind bei geringeren Niederschlägen oder anderen Temperaturverhältnissen als in Minnesota möglicherweise unterschiedlich. Zu berücksichtigen ist auch, dass in der Studie speziell an das Forschungsdesign angepasste Pflegemaßnahmen durchgeführt wurden. Zukünftige Forschungsarbeiten sollten daher praxisnahe Variationen im Vegetationsmanagement und ihren Einfluss auf Insektenpopulationen noch stärker in den Fokus rücken, um die Entwicklungen in tatsächlich existierenden Solarparks abzubilden.

Quelle: Walston, L.J., Hartmann, H.M., Fox, L., Macknick, J., McCall, J., Janski, J., Jenkins, L. (2024): If you build it, will they come? Insect community responses to habitat establishment at solar energy facilities in Minnesota, USA. Environmental Research Letters 19 (1). S. 13, (letzter Zugriff: 19.01.2024).

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Was lässt sich aus großangelegten Forschungsvorhaben für die Naturschutzpraxis ableiten?

Erstmals wurde für Bayern eine differenzierte Betrachtung der Wechselwirkungen zwischen Klimawandel und Landnutzungsänderungen und deren kombinierte Einflüsse auf Arten, Lebensgemeinschaften und Ökosysteme vorgenommen.  Um die Ursachen des Insektensterbens besser zu verstehen, wurden im LandKlif-Verbundprojekt in einer bayernweiten Feldstudie elf Teilforschungsprojekte zwischen 2018 und 2023 durchgeführt. Die Ergebnisse geben Hinweise zur Verbesserung der Naturschutzpraxis im Bereich Insektenschutz. Ein Beispiel ist die Schaffung lichter Wälder mit Waldwiesenlichtungen, die als Refugien für bedrohte Insektenarten der intensiv genutzten Offenlandschaften dienen können.

Hintergrund

Die wesentlichen Treiber des Insektensterbens sind weiterhin Teil wissenschaftlicher Debatten. Als großräumige Ursachen kommen sowohl Klimaänderungen als auch Landnutzungsänderung in Frage, die untereinander in Wechselwirkung stehen. Die lokalen Auswirkungen werden durch die Landnutzungsintensität verstärkt. Eine Gewichtung dieser Einflussfaktoren auf die Insektenbiomasse und -diversität ist weiterhin Thema wissenschaftlicher Publikationen und wird aktuell kontrovers diskutiert (siehe Müller et al. (2023). Im LandKlif –Verbundprojekt Bayern wurde zu diesem Thema geforscht und die Biodiversität und Multifunktionalität der Lebensräume entlang eines Landnutzungs- und Klimagradienten in Bayern ermittelt.

LandKlif- Verbundprojekt Bayern

In dem Verbundprojekt LandKlif greifen die Forschenden verschiedene Fragen auf.  Wie prägen Klima und Landnutzung die Artenvielfalt, Lebensgemeinschaften und Ökosystemdienstleistungen? Welchen Beitrag kann die biologische Vielfalt auf verschiedene Ebenen zur Klimaresilienz von Ökosystemen leisten?  Welche Maßnahmen könnten auf lokaler bis regionaler Ebene Bayerns Biodiversität und Ökosystemdienstleistungen im Kontext des Klimawandels fördern?

Sie gehen davon aus, dass sich Maßnahmen zum Schutz der biologischen Vielfalt zur Förderung der Klimaresilienz und zur Sicherung der biologischen Vielfalt zu langfristigen Pflichtaufgaben für bayrische Kommunen entwickeln werden. In ihrem Artikel fassen die Autoren und die Autorin das Versuchsdesign und die für die Naturschutzpraxis relevanten Studienergebnisse zusammen. Es werden die Anknüpfungspunkte für die Naturschutzpraxis der Waldlebensräume, der intensiv und extensiv genutzte Lebensräume im Offenland und des urbanen Raums betrachtet.

Einordnung

Die Studie zeigt die Notwendigkeit auf, zum Schutz der Biodiversität Landnutzungsmuster und Klimafaktoren gemeinsam zu betrachten. Dabei sollen die im Projekt ermittelten Biotopzeigerarten die Beurteilung der Habitatqualität für Insektengruppen erleichtern. Agrarumweltmaßnahmen sollten flexibel, praktikabel und rentabel gestaltet werden und finanzielle Sicherheit bieten, indem bisherige Förderansätze um erfolgsbasierte Agrarumweltmaßnahmen ergänzt werden. Eine angepasste Bewirtschaftung sowie eine naturnahe Gestaltung urbaner Grünflächen können in Verbindung mit besserer (administrativer) Zusammenarbeit einen entscheidenden Beitrag zum Biodiversitäts- und Klimaschutz leisten.

Quelle: Treffler, j., Tobisch, C., Moning, C. und Ewald, J. (2024): LANDKLIF-Verbundprojekt – Biodiversität und Klimawandel. Was lässt sich aus großangelegten Forschungsvorhaben für die Naturschutzpraxis ableiten? ANLIEGEN NATUR 46(1), 12 S.

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„Vom Winde verdreht?“

Studie der Otto-Brenner-Stiftung zu medialen Narrativen zur Windenergie

Georgiana Banita (2023): Vom Winde verdreht? Mediale Narrative über Windkraft, Naturschutz und Energiewandel

Die Energiewende in Deutschland wird derzeit massiv beschleunigt, entsprechend verändert sich die Präsenz in der Berichterstattung in den Medien. Die Berichte zum Ausbau der erneuerbaren Energien, speziell der Windenergie, und zum Naturschutz sind häufig kritisch geprägt.

Eine Studie der Otto-Brenner-Stiftung (OBS) hat mediale Narrative zu den vermeintlichen Konfliktfeldern Bekämpfung des globalen Klimawandels, Naturschutz und Windenergieausbau untersucht. Viele der kritischen Medienberichte übernehmen eingefahrene Denkmuster und Moralvorstellungen. Die befürwortenden Artikel sind stärker sachlich orientiert und pro Klimaschutz.

Die Autorin der Studie, Georgiana Banita, identifiziert folgende Schwerpunktthemen in der Berichterstattung zur Windenergie, auf die sie in der Studie ausführlich eingeht.

  • Waldmythos und Landschaftsästhetik
  • Artenschutz und Schonung des Lebensraums
  • Windenergie als (teure) Gefahr für die Demokratie
  • Ein gesundheitsgefährdender Fortschrittsglaube?

Welche Haltungen sind festzustellen?

Es werden zwei wesentliche Haltungen und Ausrichtungen in den Medienberichten festgestellt.

Auf der einen Seite stehen Beiträge, die einen Erhalt heimatlicher Natur und Kultur betonten und das Thema bisweilen sehr emotional besetzten. Banita legt dar, dass insbesondere in diesen vielfach häufig auf „kulturelle Konstrukte“ zurückgegriffen werde, beispielweise auf den „Nationalmythos des deutschen Waldes“. Dabei würden wissenschaftliche Erkenntnisse und Fakten mehr oder weniger ignoriert und die Auswirkungen des Klimawandels unterbewertet.

Auf der anderen Seite stehen jene Berichte, die die Energiewende befürworten, ihren Beitrag zum Klimaschutz herausstellen und stärker sachlich orientiert seien. Wissenschaftliche Erkenntnisse und Fakten werden miteinbezogen. Der technologische Fortschritt wird optimistisch bewertet.

Welche Empfehlungen werden ausgesprochen?

Für eine gesicherte und seriöse Medienarbeit empfiehlt die Autorin Journalistinnen und Journalisten, wissenschaftliche Erkenntnisse verständlicher zu vermitteln und bei speziellen Fragen die Expertise von Wissenschaftlerinnen und Experten zu berücksichtigen – und diese Kompetenz im Artikel klar zu benennen. Darüber hinaus plädiert sie für mehr Klarheit und Plausibilität hinsichtlich noch offener Fragen. So ist es beispielsweise wissenschaftlich nicht abschließend geklärt, wie die die gesundheitlichen Auswirkungen von Windenergieanlagen in unterschiedlichen Abständen zu Wohngebieten sind. Das sollte dann auch so kommuniziert werden.

Darüber hinaus wären ein stärkerer Bezug auf die Geschichte der Energieträger, mehr Bereitschaft zur sachlichen Debatte und zur Selbstreflexion über die eigenen Werte einer ausgewogene Berichterstattung dienlich.

Mit welcher Methode wurden die Ergebnisse ermittelt?

Die Autorin analysierte 40 kritische und befürwortende Artikel aus der Frankfurter Allgemeinen Zeitung, der WELT, dem SPIEGEL und der Süddeutschen Zeitung hinsichtlich sinn-, identitäts- und stimmungsstiftender Zusammenhänge. Die betrachteten Artikel erschienen zwischen Januar 2011 und Dezember 2021 und durchliefen einen systematischen Auswahlprozess. Für die Untersuchung der Narrative setzte Georgina Banita ein qualitatives Forschungsdesign ein.

Quelle: Georgiana Banita (2023): Vom Winde verdreht? Mediale Narrative über Windkraft, Naturschutz und Energiewandel, OBS-Arbeitspapier 60, Hrsg. OBS, 84 S.1

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Zur räumlichen Bündelung von Verkehrswegen und PV-FFA aus naturschutzfachlicher Perspektive

Peter et al. (2023): Lebensraumverbund und Wildtierwege – erforderliche Standards bei der Bündelung von Verkehrswegen und Photovoltaik-Freiflächenanlagen

Die räumliche Steuerung von Photovoltaik-Freiflächenanlagen (PV-FFA) ist im Zuge des verstärkten und beschleunigten Ausbaus von großer Bedeutung. Die Flächen entlang von bestehenden Infrastrukturen gelten aufgrund ihrer Vorbelastung als konfliktarm und vorrangig nutzbar. Um eine Lenkung auf diese Flächen zu erreichen, wurde in §35 Baugesetzbuch (BauGB) eine Teilprivilegierung und damit ein vereinfachtes Genehmigungsverfahren für PV-FFA im Nahbereich (bis 200 m) zu Autobahnen, mehrgleisigen Schienen und parallel zu Verkehrswegen eingeführt (§35 Abs. 1 Nr. 8 BauGB). Zudem macht die Vergütung nach §37 Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG) für PV-FFA in bis zu 500 Meter Entfernung zu Autobahnen und mehrgleisigen Schienenwegen die Nutzung dieser Flächen attraktiv (§37 Abs. 1Nr. 2c EEG).

Der Artikel widmet sich der räumlichen Bündelung von Verkehrswegen und PV-FFA aus naturschutzfachlicher Perspektive und wurde in Folge eines Workshops an der internationalen Naturschutzakademie auf der Insel Vilm (INA) erstellt.

Die Autorinnen und Autoren gehen zunächst auf den politischen und rechtlichen Kontext ein und zeigen die Bedeutung der Bündelung von PV-FFA und Verkehrswegen auf. Durch eine Nutzung dieser Flächen für PV-FFA können zusätzliche Landschafts- und Habitat-Zerschneidungen vermieden und ein besserer Biotopverbund geschaffen werden. Des Weiteren werden auch mögliche negative Folgen der Bündelung thematisiert. Hierbei werden beispielsweise die kumulative Wirkung der PV-FFA, eine erhöhte Mortalitätsrate für Wildtiere und fehlende Ruhebereiche für die Tiere nach Querung der Verkehrswege erwähnt. Zudem wird der Begriff der „Bündelung“ genauer erläutert, unterschiedliche Definitionen sowie Beispiele aus der Praxis werden angeführt. Anschließend werden zu beachtende Aspekte im Planungs- und Abwägungsprozess der Bündelung erläutert, wie beispielsweise die Sicherung von Wildtierkorridoren, die Beachtung der Flächen des Biotopverbundes und der übergeordneten Regelungen der Bundesländer. Als Abschluss der Veröffentlichung werden Hinweise zu erforderlichen Standards der Standortwahl und zur Gestaltung der PV-FFA an Verkehrswegen formuliert. Hierbei werden acht Ergebnisse präsentiert. Es wird empfohlen, dass

  • obligate Tabuflächen für die Errichtung von PV-FFA entlang von Verkehrswegen freizuhalten sind. Dazu gehören beispielsweise ausgewiesene Flächen des Biotopverbundes und prioritäre Bereiche für Wiedervernetzungsmaßnahmen.
  • keine wilddichten Zäune um die PV-FFA errichtet werden.
  • eine Barrierewirkung durch eutrophe und/oder dicht und hochwachsende Begrenzungssäume vermieden wird.
  • durch die obligate Errichtung von Wildtierkorridoren eine Mindestdurchlässigkeit für Tiere erhalten werden soll.
  • Freihalteflächen im Umkreis von Querungshilfen an Verkehrswegen vorgesehen werden.
  • Mindestabstände von PV-FFA zu Gewässern, kleineren Querungshilfen und Waldrändern berücksichtigt werden.
  • die Ausgestaltung und Pflege der Wildtierkorridore auf den Landschaftsraum und die Ziele des jeweiligen Lebensraumverbunds ausgerichtet sein sollten.
  • Beleuchtung zu vermeiden ist, welche auf die Tiere abschreckend, störend oder attrahierend wirken könnte.

Der Artikel gibt einen umfassenden Überblick über den aktuellen Stand des Wissens zum Thema der Einbindung von PV-FFA in den Lebensraumverbund und bietet eine Orientierungshilfe für Genehmigungsbehörden. Durch die erwähnten neuen gesetzlichen Regelungen werden die Flächen entlang von Verkehrswegen immer wichtiger für den Ausbau von PV-FFA. Eine standortangepasste und naturverträgliche Gestaltung dieser Anlagen ist daher entscheidend, um mögliche negative Folgen der Bündelung zu verhindern und die positiven Gestaltungsmöglichkeiten zu nutzen.

Quelle: Peter, F., Reck, H., Trautner, J., Böttcher, M, Strein, M., Herrmann, M., Meinig, H., Nissen, H., Weidler, M. (2023): Lebensraumverbund und Wildtierwege – erforderliche Standards bei der Bündelung von Verkehrswegen und Photovoltaik-Freiflächenanlagen. „Natur und Landschaft“ 98. Jahrgang (2023) – Ausgabe 11, S. 507-515

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(Artikel nicht frei verfügbar)

Schwerpunkträume als methodischer Ansatz zur Berücksichtigung des Artenschutzes bei der Windenergie auf Planungsebene

Geißler et al. (2023): Schwerpunkträume zum Artenschutz in der Windenergieplanung – Methodische Ansätze zur planerischen Ausweisung von Flächen zur Windenergienutzung.

Die Länder sind durch die gesetzlichen Vorgaben des Bundes verpflichtet, durch die Ausweisung eines individuellen Anteils der Landesfläche für die Windenergie ihren Beitrag zur Erreichung des durchschnittlichen „Zwei-Prozent-Flächenziels“ auf Bundesebene zu leisten. Um den Artenschutz bereits auf der planerischen Ebene berücksichtigen und damit zugleich Konflikte auf der nachfolgenden Genehmigungsebene minimieren zu können, sind sogenannte Schwerpunkträume ein möglicher Ansatz. In einem DBU-geförderten Forschungsprojekt wurde eine Methodik entwickelt und getestet, um anhand von sogenannten Habitatmodellierungen besonders geeignete Bruthabitate für ausgewählte kollisionsgefährdete Vogelarten zu ermitteln und darüber „Schwerpunkträume“ zu identifizierten.

Die Autorinnen und Autoren geben in ihrem Abschlussbericht zunächst den Stand der Forschung und Praxis zu bestehenden Ansätzen von Schwerpunkträumen wieder. Daraus leiten sie ab, dass der Ansatz der Habitatmodellierung zum einen dafür geeignet ist, die besten Habitate flächendeckend zu identifizieren, insbesondere für Arten, deren Verbreitung eine hohe Abhängigkeit von den Habitateigenschaften hat. Zum anderen können über die flächendeckende Einstufung der Habitat-Eignung Bereiche identifiziert werden, die sich besonders gut für Artenhilfsmaßnahmen eignen.

Für eine Habitatmodellierung sind allerdings neben den Satellitendaten für die Habitat-Identifizierung zumindest für Teilbereiche des Planungsraums auch möglichst gute Kenntnisse von Brutplätzen für die Modellierung erforderlich.

Im Rahmen des Projektes wurde ein Modellierungsansatz anhand von Copernicus-Satellitendaten und vorhandenen Vorkommensdaten aus Baden-Württemberg (für Rotmilan und Schwarzmilan) sowie Brandenburg (für Rotmilan und Fischadler) entwickelt und getestet. Sowohl die Vorgehensweise als auch die Ergebnisse sind in der Veröffentlichung gut nachvollziehbar dargestellt, die Ergebnisse werden zudem umfassend diskutiert.

Ein weiteres Kapitel widmet sich einer ergänzenden „multikriteriellen Szenarienanalyse“, mit der Flächenkonkurrenzen transparent dargestellt werden können und die somit eine Ent­scheidungshilfe bei der Flächenausweisung auf Landes- bzw. regionaler Ebene bieten können.

Anschließend werden die Schwerpunkträume vor dem bisherigen rechtlichen Hintergrund und nach der neuen Rechtslage eingeordnet.

Fazit und Schlussfolgerungen sind mittels Kernbotschaften als Überschriften gut strukturiert und verdeutlichen nachvollziehbar, dass Schwerpunkträume

  • einen fachlich gut realisierba­ren Beitrag zur Berücksichtigung artenschutzrechtlicher Be­lange auf der Ebene der Flächenausweisung leisten können,
  • dass eine Identifizierung von Schwerpunkträumen über den Ansatz der Habitatmodellierung für zahlreiche Arten Vorteile bietet und
  • dass diese zur Abbildung regionalspezifischer Besonderheiten der Habitatpräferenzen auf Landesebene bzw. regionaler Ebene vorgenommen werden sollten.

Quelle: Geißler, G., Jiricka, A., Köppel, J., Rasmussen, A., Krieger, N., Weber, J., Reichenbach, M., Steinkamp, T., Sudhaus, D., Baur, K. (2023): Schwerpunkträume zum Artenschutz in der Windenergieplanung – Methodische Ansätze zur planerischen Ausweisung von Flächen zur Windenergienutzung. Abschlussbericht. 108 S.

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Bodenschutz in der Planung von Solarparks

Miller, R., Peter, M., Molder, F. (2023): Bodenschutz bei Standortauswahl, Bau, Betrieb und Rückbau von Freiflächenanlagen für Photovoltaik und Solarthermie.

Der Ausbau der Solarenergie wird aktuell stark beschleunigt und erfordert eine zusätzliche Inanspruchnahme von Flächen. Die Belange des Bodenschutzes werden im Planungs- und Genehmigungsverfahren sehr unterschiedlich berücksichtigt. Aus diesem Anlass beauftragte die Bund/Länder-Arbeitsgemeinschaft Bodenschutz (LABO) die Erstellung einer „Arbeitshilfe Bodenschutz bei Standortauswahl, Bau, Betrieb und Rückbau von Freiflächenanlagen für Photovoltaik und Solarthermie“. Mit Hilfe von konkreten Checklisten und Empfehlungen sollen die Nutzung von geeigneten Standorten sowie die Etablierung von Bodenschutzmaßnahmen bei Bau, Betrieb und Rückbau der Photovoltaik-Anlagen befördert werden.

Die Autorinnen und Autoren spannen in ihrer Arbeitshilfe den Bogen von den rechtlichen Rahmenbedingungen über die Bewertung der verschiedenen Anlagentypen aus Sicht des Bodenschutzes bis hin zu Hinweisen zur fachgerechten Standortwahl. Dabei greifen sie auf aktuelle Literatur und Beispiele aus der Praxis zurück. Die konkreten Empfehlungen für bodenschutzbezogene Festsetzungen und Hinweise im Bebauungsplan bzw. mögliche Auflagen im Rahmen der Baugenehmigung sind ebenso für die praktische Anwendung in Kommunen geeignet, wie die insgesamt zehn Checklisten für die Berücksichtigung des Schutzguts Boden beim Bau, Betrieb und Rückbau der Photovoltaik-Anlagen.

Es wird empfohlen, eine bodenbezogene Rangfolge bei der Standortwahl zu berücksichtigen: vom Menschen deutlich überprägte Böden ohne landwirtschaftliche Nutzung wie versiegelte bzw. teilversiegelte Flächen, Konversionsflächen, Halden, Deponien usw. sollten vorrangig gewählt werden. Als nächste Kategorie folgen Randstreifen an Verkehrsflächen mit hohem anthropogenen Überformungsgrad, sofern sie nicht landwirtschaftlich genutzt werden. Acker- und Grünlandflächen sollten gemieden bzw. sollten nur Böden mit geringem bis mittlerem Erfüllungsgrad der Bodenfunktionen genutzt werden. Auf diese Weise sollen Trinkwasser- und Hochwasserschutz, die Erzeugung von Lebensmitteln oder die Archivfunktion der Böden trotz des Ausbaus der Solarenergie gewährleistet bleiben. Ein konsequenter Bodenschutz sollte generell als Standard etabliert und in der Praxis umgesetzt werden.

Quelle: Miller, R., Peter, M., Molder, F. (2023): Bodenschutz bei Standortauswahl, Bau, Betrieb und Rückbau von Freiflächenanlagen für Photovoltaik und Solarthermie. Bund/Länder-Arbeitsgemeinschaft Bodenschutz (LABO), Magdeburg. 107 S.

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