Aktuelles aus Bund, Ländern und Forschung

Bund

Die CDU/CSU-Fraktion im Bundestag fragte im Zuge der Kleinen Anfrage (Drucksache 20/10098) „Naturschutzrechtlicher Ausgleich beim Ausbau der erneuerbaren Energien“, ob die Bundesregierung davon ausgehe, dass es durch einen ökologisch hochwertigen Betrieb von Erneuerbaren-Energien-Anlagen zu einer Aufwertung der Fläche kommen kann. Die Bundesregierung ist der Auffassung, dass eine Aufwertung auf den Betriebsflächen grundsätzlich möglich sei, es jedoch auf den Einzelfall ankomme. Dabei sei zu beachten, dass viele Faktoren aus den Bereichen Standortwahl, Bau und Ausgestaltung der Anlage sowie der Betrieb der Anlage berücksichtigt werden müssen, damit eine ökologische Aufwertung erfolgreich ist. Die konkreten Auswirkungen von Photovoltaik-Freiflächenanlagen (PV-FFA) auf Arten, Habitate, Naturgüter, Bodenfunktionen und die Landschaft vor Ort hängen maßgeblich von der Vornutzung und dem ökologischen Ausgangszustand der Fläche sowie der baulichen Ausführung der Anlage ab. So könne aus der extensiven Nutzung bzw. Pflege eines vorher intensiv landwirtschaftlich bewirtschafteten Standortes eine ökologische Aufwertung resultieren. Die Antwort auf die Kleine Anfrage enthält zudem noch weitere Informationen, beispielsweise zur Anerkennung wiedervernässter Moorflächen als Ausgleichsflächen (Frage 8), zum Genehmigungsgeschehen infolge der EU-Notfall-Verordnung (Frage 9 und 10) und zum geplanten Natur-Flächen-Gesetz (Frage 17).

Baden-Württemberg

Aus Sicht des Ministeriums für Umwelt Klima und Energiewirtschaft (Drucksache 17/5913) können PV-FFA auf entwässerten und landwirtschaftlich genutzten Moorböden bei gleichzeitiger Wiedervernässung eine Alternative für die entwässerungsbasierte Bewirtschaftung darstellen und seien daher grundsätzlich zu begrüßen. Allerdings gebe es bei dieser Art der PV-FFA-Nutzung zahlreiche Herausforderungen und wenige Erfahrungswerte. Offene Fragen, beispielswiese hinsichtlich Synergien, die durch eine verminderte Verdunstung durch den Schutz der Module auftreten können, seien noch zu klären. Planungen zur Errichtung von PV-FFA auf bereits wiedervernässten naturschutzfachlich hochwertigen Moorflächen werden als besonders voraussetzungsvoll und herausfordernd erachtet. Wiedervernässte Moorflächen in Baden-Württemberg seien derzeit in der Regel das Ergebnis von naturschutzfachlich motivierten Projekten und Maßnahmen mit dem Ziel des Erhalts und einer bestmöglichen Wiederherstellung des Moorkörpers. Die Errichtung einer PV-FFA könne die Möglichkeit einschränken, die projektspezifischen Ziele zu erreichen. Zudem bestehen für mögliche Planungen in naturschutzfachlich hochwertigen Gebieten und auf weitgehend naturnahen Moorstandorten umfangreiche naturschutzrechtliche Anforderungen, die häufig nicht oder nur in langwierigen Verfahren und mit großem Aufwand erfüllt werden können. Weitere Informationen zu diesem Thema finden sich in der KNE-Publikation „Photovoltaik auf wiedervernässten Moorböden“.

Fachagentur Windenergie an Land

Die Fachagentur Windenergie an Land (FA Wind) hat die Ergebnisse einer repräsentativen Umfrage zur Akzeptanz der Nutzung und des Ausbaus der Windenergie an Land in Deutschland veröffentlicht. Die Nutzung und der Ausbau der Windenergie an Land werden demnach von einem breiten gesellschaftlichen Konsens getragen. In der aktuellen Befragung bewerten 81 Prozent der Befragten die Nutzung und den Ausbau der Windenergie an Land im Rahmen der Energiewende als „wichtig“ oder „sehr wichtig“. Erstmalig wurden von der FA Wind die Meinungsbilder von Befragten in Städten und auf dem Land verglichen. Die Gegenüberstellung zeigt: Die Unterschiede sind wesentlich geringer als dies oft angenommen wird. Zwar äußern die Menschen in ländlichen Räumen deutlich häufiger, dass sie zumindest große Bedenken hätten, falls erstmalig Windenergieanlagen in ihrem direkten Wohnumfeld errichtet würden (39 %, in Städten 27 %). Gleichzeitig zeigt die Befragung aber auch, dass eine deutliche Mehrheit der Menschen auf dem Land mit den jeweils vor Ort installierten Windenergieanlagen einverstanden ist (82 %). In Städten sind dies 78 Prozent.

Aktuelles aus Bund und Ländern

Sachverständigenrat für Umweltfragen (SRU)

Die drei Sachverständigenräte des Bundes – der Sachverständigenrat für Umweltfragen (SRU) sowie die Wissenschaftlichen Beiräte für Biodiversität und Genetische Ressourcen (WBBGR) und für Waldpolitik (WBW) – haben gemeinsam eine Stellungnahme mit dem Titel „Renaturierung: Biodiversität stärken, Flächen zukunftsfähig bewirtschaften“ erarbeitet. Sie gibt Empfehlungen zu einer wirksamen Renaturierungspolitik in Deutschland und zeigt auf, wie europäische und nationale Renaturierungsziele in der Praxis umgesetzt werden können. In der EU werden den Mitgliedstaaten durch die Verordnung zur Wiederherstellung der Natur verbindliche Renaturierungsziele vorgegeben. Auch auf nationaler Ebene müssten die Weichen für eine ambitionierte Renaturierungspolitik gestellt werden. Der Zustand vieler Ökosysteme in Deutschland habe sich trotz zahlreicher und teilweise auch wirksamer Naturschutzbemühungen über die letzten Jahrzehnte weiter verschlechtert. Daher müsse die verbliebene Natur nicht nur geschützt, sondern ihr Zustand auch aktiv wieder verbessert werden.

Bayern

Die Flächen entlang von Straßen bieten großes Potenzial, um mittels Photovoltaikanlagen Strom zu erzeugen. Auf Initiative des Bayerischen Staatsministeriums für Wohnen, Bau und Verkehr sollen künftig deutlich mehr Flächen an Bundes- und Staatsstraßen für die solare Stromerzeugung genutzt werden. Dazu wurde das Photovoltaik-Potenzial an Straßenrandflächen (Böschungen, Innenbereiche von Anschlussstellen und Nebenflächen) der rund 5.800 Kilometer Bundes- und 14.300 Kilometer Staatsstraßen sowie an den über 400 bestehenden Lärmschutzwänden erhoben. Demnach eignen sich im Freistaat Bayern insgesamt rund 30.000 Einzelflächen an Bundes- oder Staatsstraßen mit einer Gesamtfläche von knapp 2.150 Hektar für Photovoltaik-Anlagen. Das theoretisch erschließbare Photovoltaik-Potenzial liege bei etwa 2,5 Terawattstunden pro Jahr. Die ermittelten Potenzialflächen sind jetzt auf der Solarflächenbörse des Energie-Atlas Bayern eingestellt und damit für alle Interessierten zugänglich (PM StMB 08/2024).

Sachsen

Bei der jüngsten bundesweiten Ausschreibungsrunde neuer Windenergieanlagen an Land haben in Sachsen Anlagen mit einer Leistung von insgesamt über 170 Megawatt einen Zuschlag erhalten. Damit können diese bereits genehmigten Anlagen nach ihrer Errichtung ihren Strom im Rahmen des EEG vermarkten. Dies stellt einen neuen Höchstwert für den Freistaat Sachsen dar. Sachsens Energieminister Wolfram Günther (Grüne) zeigte sich am Rande des Ostdeutschen Energieforums in Leipzig erfreut über die neuen Zahlen. Der Windenergieausbau sei sehr wichtig für die Wirtschaft und den Klimaschutz in Sachsen. Man habe in den letzten Jahren die Bremsen für den Ausbau gelöst und mehr Flächen für den Windenergieausbau zur Verfügung gestellt. Die Zahl der Anträge und der Genehmigungen sei stark gewachsen. Nun komme auch der Zubau voran. Der Ausbau der erneuerbaren Energien sei ein wichtiger Standortfaktor für den Freistaat (PM SMEKUL 09/2024).

Sachsen-Anhalt

Der Abgeordnete Sebastian Striegel (Grüne) fragte im Rahmen einer Kleinen Anfrage, ob beziehungsweise welche Steuerungsmechanismen die Landesregierung hinsichtlich der Opt-Out-Option aus dem Solarpaket 1 für landwirtschaftliche Nutzflächen plane. In ihrer Antwort (Drucksache 8/4543) erklärt die Landesregierung, dass sie derzeit prüfe, ob und in welchem Umfang von den Verordnungsermächtigungen Gebrauch gemacht werden solle. Die Landesregierung befürworte eine planerische Steuerung des Ausbaus von PV-Freiflächenanlagen auf bereits versiegelten Flächen; militärischen, wirtschaftlichen, verkehrlichen und wohnungsbaulichen Konversionsflächen; technisch überprägten Flächen mit einem eingeschränkten Frei-raumpotenzial; Ackerflächen in benachteiligten Gebieten und Flächen, die je 200 Meter längs von Bundesautobahnen oder Schienenwegen liegen. Als geeignetes Regelungsinstrument für die Steuerung des Ausbaus sieht die Landesregierung den derzeit in Neuaufstellung befindlichen Landesentwicklungsplan des Landes Sachsen-Anhalt an.

Aktuelles aus Bund, Ländern und Forschung

Bund

Im Rahmen des 7. Energieforschungsprogramms hat die Bundesregierung 1,461 Milliarden Euro in Forschungs- und Entwicklungsförderung investiert. Das geht aus der Unterrichtung der Bundesregierung (20/12370) zum Bundesbericht Energieforschung 2024 hervor. Darin betont die Bundesregierung „die hohe Bedeutung der Energieforschung für eine klimafreundliche Energiepolitik und den Erhalt der Versorgungssicherheit“. Die Ergebnisse der Windenergieforschung sollen dabei helfen, die Energiewende zu beschleunigen. Bestehende Hemmnisse sollen identifiziert und behoben werden, zusätzliche Standorte sollen erschlossen oder bereits verfügbare Standorte mehrfach genutzt beziehungsweise durch Repowering aufgewertet werden. Vor diesem Hintergrund spielen etwa Fragestellungen zur Akustik, zur Störwirkung von Windenergieanlagen und zur Akzeptanz durch die Bevölkerung eine bedeutende Rolle. Innovationen für den Natur- und Artenschutz sowie die Untersuchung unterschiedlicher Formen der Beteiligung sollen neue mögliche Lösungsansätze liefern.

Fraunhofer ISE

Ein Studienteam von Fraunhofer ISE und RWE analysierte künstliche Gewässerflächen in Bezug auf die technische Umsetzbarkeit von Floating-PV-Anlagen, sowie der Einhaltung von Vorgaben im Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG) und Wasserhaushaltsgesetz. Diese besagen, dass in Deutschland maximal 15 Prozent einer Gewässeroberfläche mit Solaranlagen bedeckt werden können und ein Abstand zum Ufer von mindestens 40 Metern eingehalten werden muss. Des Weiteren zogen die Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler nur künstliche Seen in Betracht, die in keinen Schutzzonen wie beispielweise in Naturschutzgebieten oder Biosphärenreservaten liegen, und – um eine Wirtschaftlichkeit der Anlage zu garantieren – nicht weiter als 5 Kilometer von Einspeisepunkten ins Mittelspannungsnetz entfernt sind. Unter diesen Bedingungen komme man für Deutschland auf ein Floating-PV-Potenzial von 1,8 Gigawatt Peak für PV-Installationen mit Südausrichtung, bei Ost-West-Ausrichtung auf 2,5 Gigawatt Peak (PM Fraunhofer ISE 07/2024).

Brandenburg

In ihrer Antwort (Drucksache 7/10037) auf eine Kleine Anfrage der Abgeordneten Benjamin Raschke und Clemens Rostock (Grüne) gibt die Landesregierung Auskunft über die Entwicklung der erneuerbaren Energien in Brandenburg. Im Jahr 2023 wurden in Brandenburg 123 Windenergieanlagen neu genehmigt, und damit 51 mehr als im Vorjahr. Die Gesamtzahl der installierten Windenergieanlagen betrug im selben Jahr 4059 Anlagen mit einer Gesamtleistung von 8665 Megawatt. Hinsichtlich der Solarenergie wurde im Jahr 2023 975,2 Megawatt an PV-Leistung zugebaut. Bei der Freiflächen-Photovoltaik kann in diesem Jahr (Stand 07/2024) bereits ein Zubau von 66 PV-Anlagen verbucht werden. Die Landesregierung gibt zudem Auskunft über Großbatteriespeicher in Brandenburg. Vier solcher Speicher mit einer Speicherkapazität von insgesamt 83,98 Megawatt sind dort bereits im Einsatz.

Saarland

Im Saarland ist ein Gesetzespaket zur Förderung des Ausbaus von Erneuerbare-Energien-Anlagen in Kraft getreten. Durch das Saarländische Flächenzielgesetz (SFZG) wird die Zielvorgabe adressiert, bis zum 31. Dezember 2030 insgesamt 2,0 Prozent der Landesfläche für die Windenergienutzung auszuweisen. Grundlage für die Ermittlung von Flächenpotenzialen für Windenergie ist eine landesweit durchgeführte Potenzialanalyse. Die Planungshoheit und damit die Steuerung des Windenergieausbaus werden auch zukünftig bei den Kommunen liegen. Das ermittelte Flächenpotenzial stellt die Grundlage für die Zuweisung der Teilflächenziele auf die Gemeinden dar, um den Zielwert von zwei Prozent für das Saarland zu erreichen. Dabei werden zunächst alle Flächenpotenziale proportional auf 90 Prozent ihres Ursprungswertes reduziert. Anschließend wird ein Deckel bei 3,46 Prozent eingezogen und alle darüberhinausgehenden Flächenpotenziale werden abgeschnitten. Gemeinden mit besonders hohen Potenzialwerten sollen durch die Verteilung entlastet werden. Mit dem Saarländischen Gemeindebeteiligungsgesetz (SGBG) soll die Akzeptanz von WEA an Land sowie von PV-FFA gestärkt werden (PM MWIDE 07/2024).

Aktuelles aus Bund und Ländern

Bund

Ein aktueller Artikel der Bundesregierung zeigt die von ihr ergriffenen Maßnahmen zur Beschleunigung des Ausbaus der erneuerbaren Energien auf. So habe unter anderem der Pakt für Planungs-, Genehmigungs- und Umsetzungsbeschleunigung, der am 6. November 2023 beschlossen wurde, bereits zu einer deutlichen Beschleunigung des Ausbaus der erneuerbaren Energien geführt. Durch den Pakt seien Verfahren verschlankt, das Recht modernisiert und einzelne Prüfschritte in Genehmigungsverfahren reduziert worden. Des Weiteren habe der Vorrang für erneuerbare Energien eine Beschleunigungswirkung entfaltet. Im Ergebnis haben sich die Genehmigungszahlen im Bereich Windenergie in nur einem Jahr nahezu verdoppelt: Während 2021 und 2022 gut 4.000 Megawatt Windleistung genehmigt wurden, waren es 2023 knapp 8.000 Megawatt. Projekte werden jetzt durchschnittlich vier Monate schneller genehmigt als vor einem Jahr. Auch der Ausbau der Solarenergie boome: Jeden Tag werden in Deutschland aktuell Photovoltaik-Anlagen in der Größe von 34 Fußballfeldern installiert.

Bayern

In ihrer Antwort (Landtags-Drucksache 19/2268) auf eine Kleine Anfrage des Abgeordneten Harry Scheuenstuhl (SPD) gibt das Bayerische Staatsministerium für Wirtschaft, Landesentwicklung und Energie Auskunft über Windenergieanlagen (WEA) auf dem Gebiet der Bayerischen Staatsforsten (BaySF). Zum Stand 13. Mai 2024 waren in den BaySF 101 WEA in Betrieb. 154 Anlagen befanden sich in der Planung, die meisten davon in Oberbayern (69 Anlagen). Im Rahmen von Standortsicherungsverträgen stellen die BaySF Dritten Staatsforstflächen zur Verfügung. Der Standortsicherungsverträge ermöglichen es den Vertragspartnern, Voruntersuchungen (z. B. Windmessungen) durchzuführen, Gutachten zu erstellen und das öffentlich-rechtliche Genehmigungsverfahren einzuleiten. Auf Grundlage der Ergebnisse der Voruntersuchungen und Gutachten würden für die jeweilige Fläche die Genehmigungsplanung für das Windprojekt mit der geeigneten Zahl an WEA festgelegt und der Anlagentyp mit der korrespondierenden Nennleistung ausgewählt. Die Erträge der BaySF aus der Windenergie beliefen sich im Jahr 2023 insgesamt auf mehr als drei Millionen Euro.

Niedersachsen

Das Niedersächsische Ministerium für Umwelt, Energie und Klimaschutz informiert in ihrer Antwort (Landtags-Drucksache 19/4703) auf eine Kleine Anfrage des Abgeordneten Jonas Pohlmann (CDU) über die Berücksichtigung von Vorschlägen, die durch Branchenvertreterinnen  und -vertreter im Rahmen der Task-Force Energiewende eingebracht wurden. Die niedersächsische Task-Force Energiewende wurde am 31. Januar 2023 eingerichtet. Verschiedene Gremien erfüllen dabei spezifische Aufgaben. Die Projektgruppen seien das Gremium, in dem Branchenvertreter/-innen und andere Teilnehmende Vorschläge zur Beseitigung von Ausbauhemmnissen vorbringen können. Dabei wurde vorgeschlagen, per Erlass festzulegen, welche Tierarten im Kontext des § 6 WindBG als „relevant“ gelten. Die Landesregierung erklärt diesbezüglich, dass der Bundesgesetzgeber eine abschließende Liste der durch den Betrieb von WEA an Land kollisionsgefährdeten Brutvogelarten in Abschnitt 1 der Anlage 1 zu § 45 b Abs. 1 bis 5 BNatSchG festgelegt habe. Diese sei geltendes Recht, weshalb es keines Erlasses bedürfe. Festlegungen zu kollisionsgefährdeten „Ansammlungen“, wie z. B. von Koloniebrütern und Gastvögeln, von Fledermäusen und störungsempfindlichen Arten, die vom Bund bisher nicht beregelt wurden, finden sich im niedersächsischen Artenschutzleitfaden.

Thüringen

Mit der Fortschreibung des Landesentwicklungsprogramms (LEP) und der Regionalisierung der Teilflächenziele leiste Thüringen nun seinen Beitrag zu dem im Windenergiebedarfsgesetz (WindBG) festgelegten Zwei-Prozent-Flächenziel für die Windenergie. Außerdem sei das Land, wie Energieminister Bernhard Stengele erklärte, dank des Windenergiebeteiligungsgesetzes gut aufgestellt, da an jeder neuen WEA die Gemeinden finanziell beteiligt werden. Man habe sich während des gesamten Prozesses dafür eingesetzt, dass WEA standortnah an Industrie- und Gewerbegebieten errichtet werden. Das erleichtere der Wirtschaft – von kleinen- und mittelständischen Unternehmen bis hin zu Weltkonzernen – den dringend benötigten Zugang zu Strom aus erneuerbaren Energien. Das LEP sorge bei der Ausweisung von Standorten für WEA durch die regionalen Planungsgemeinschaften für Klarheit. Für den Naturschutz gelten laut Stengele hohe Standards, beispielsweise für Schutzgebiete im Wald, Natura-2000-Gebiete oder das Grüne Band Thüringen. WEA auf Schadflächen in Wäldern können dazu beitragen, dass die Waldbesitzer den nötigen Waldumbau finanzieren können (PM Ministerium für Umwelt, Energie und Naturschutz Thüringen 07/2024).

Aktuelles aus Bund und Ländern

Bund

In jüngerer Zeit sind Umwelt und Natur weltweit besonderem Druck ausgesetzt. Allen voran der menschengemachte Klimawandel, der weltweite Biodiversitätsverlust und die globale Verschmutzung setzten Ökosysteme unter Druck und gefährdeten die Grundlagen des menschlichen Lebens. Zu diesem Fazit kommt der Umweltbericht 2023, den die Bundesregierung als Unterrichtung (20/11330) vorgelegt hat. In dem Papier werden Maßnahmen aufgelistet, die von der Bundesregierung zum Schutz dieser Lebensgrundlagen ergriffen wurden und die geplant sind. Hinsichtlich der naturverträglichen Energiewende wird berichtet, dass eine Reihe von Gesetzesänderungen im Bereich der erneuerbaren Energien durchgeführt wurden, um Genehmigungsverfahren in diesem Bereich naturverträglich und rechtssicher zu beschleunigen. Zur naturschutzseitigen Flankierung der Energiewende und zur generellen Bekämpfung der Biodiversitätskrise diene das Nationale Artenhilfsprogramm, welches vom Bundesamt für Naturschutz (BfN) aufgestellt werde und den Erhaltungszustand von lokalen sowie überregionalen Populationen verbessern bzw. nicht verschlechtern solle.

Berlin

Eine Schriftliche Anfrage der Abgeordneten Julia Schneider und Dr. Stefan Taschner (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) im Abgeordnetenhaus Berlin (Drucksache 19/18506) bezieht sich auf die umweltverträgliche Windenergienutzung in Berlin. Die Fragesteller adressieren darin unter anderem die Nutzung von Berliner Waldflächen. Laut der Senatsverwaltung für Wirtschaft, Energie und Betriebe sei das Land Berlin bundesgesetzlich durch das Windenergiebedarfsflächengesetz (WindBG) dazu verpflichtet, bis zum 31. Dezember 2027 0,25 Prozent seiner Landesfläche und bis zum 31. Dezember 2032 insgesamt 0,5 Prozent als Windenergiegebiet auszuweisen. Die Senatsverwaltung habe daraufhin eine Potenzialstudie beauftragt, bei der nach Prüfung von Ausschlussflächen, wie beispielsweise Siedlungs- und Naturschutzgebieten, weniger als fünf Prozent der Berliner Landesfläche für die Eignung als Windenergiegebiete übrig geblieben seien. Um eine ausreichende Prüfkulisse für das Flächennutzungsplanverfahren zu haben, werden daher in Berlin – ähnlich wie auch in anderen Bundesländern – auch Waldflächen auf ihre Eignung als Windenergiegebiete geprüft.

Nordrhein-Westfalen

Mit dem „Strukturwandel im Rheinischen Revier “ beschäftigt sich eine Große Anfrage der SPD-Fraktion im nordrhein-westfälischen Landtag (Drucksache 18/9134). Unter anderem fragen die Abgeordneten darin, wie die Landesregierung die Integration schwimmender PV-Anlagen (Floating-PV) auf den Tagebaurestseen im Rheinischen Revier als Form der Energiegewinnung bewertet. Um sowohl die Klimaschutzziele als auch die Ausbauziele für Erneuerbare Energien zu erreichen, sei die umfangreiche Nutzung der vorhandenen Potenziale bei den erneuerbaren Energieträgern notwendig, einschließlich der Erschließung neuer Bereiche wie schwimmende PV-Anlagen auf Tagebaurestseen, so die Landesregierung in ihrer Antwort. Floating-PV sei ein wichtiger Baustein der Energiewende in Nordrhein-Westfalen. Sowohl die vielen durch Kies- und Sandabbau entstandenen Seen als auch die Tagebaurestseen bieten große Potenziale für Floating-PV. Es handle sich dabei allerdings um eine vergleichsweise junge Technologie, weshalb sie hinsichtlich der ökologischen Folgewirkung derzeit noch mit offenen Fragen belegt sei.

Saarland

Die saarländische Landesregierung will den Ausbau der Solarenergie mit einem „Solarpaket“ auf Landesebene weiter beschleunigen. Im Zuge einer Landespressekonferenz stellten Wirtschafts- und Energieminister Jürgen Barke und Innen- und Bauminister Reinhold Jost zunächst den aktuellen Stand beim Ausbau der Photovoltaik im Saarland vor. „Wir sind bundesweiter Spitzenreiter bei der installierten Photovoltaik-Leistung pro Fläche mit 346,5 kW/km2. Das kann sich sehen lassen. Bei uns im Saarland ist schon richtig viel passiert und dennoch geht da noch mehr. Wir werden den Ausbau der Photovoltaik gemeinsam weiter beschleunigen“, so Barke. Unter anderem ist in dem Regierungs-Entwurf der Landesbauordnungs-Novelle die Einführung einer Solarpflicht für öffentliche und gewerblich genutzte Gebäude (bei Errichtung und grundlegender Dachsanierung) mit mehr als 100 Quadratmetern sowie eine Solarpflicht für öffentliche und gewerblich genutzte neue Parkplätze ab 35 Stellplätzen vorgesehen (PM Ministerium für Wirtschaft, Innovation, Digitales und Energie 05/2024).

Aktuelles aus den Ländern und der Forschung

Öko-Institut

In Deutschland stehen mehr Flächen für den Ausbau von PV-Freiflächenanlagen zur Verfügung, als nach aktuellen Abschätzungen für ein vollständig erneuerbares Stromsystem benötigt werden. Laut Überblicksstudie des Öko-Instituts könnten allein an Seitenrandstreifen, über Parkplätzen sowie auf Industrie- und Gewerbeflächen 287 Gigawatt Solarenergie installiert werden. Das ist deutlich mehr als die Zielgröße des Erneuerbare-Energien-Gesetzes (EEG) von 200 Gigawatt PV-Freiflächenanlagen bis zum Jahr 2040. Landwirtschaftliche Flächen mit geringerem Ertrag müssten dann nur in sehr geringem Umfang in Anspruch genommen werden. Knapp 5.000 GW stünden darüber hinaus zur Verfügung, wenn technische Potenziale ausgeschöpft würden, die Synergien herstellen mit Moorflächen, Gewässern oder weiteren landwirtschaftlich hochwertigen Flächen (PM 04/2024).

Baden-Württemberg

In einem Berichtsantrag (Landtags-Drucksache 17/6356) fragt die Abgeordnete Gabriele Rolland unter anderem danach, welche Fortschritte es bislang hinsichtlich des Schutzes vorhandener Greifvögel durch Abschalteinrichtungen gebe und bei wie vielen Anlagen diese bereits genutzt werden. Laut der baden-württembergischen Landesregierung laufen derzeit verschiedene Aktivitäten, um Antikollisionssysteme (AKS) weiterzuentwickeln. So führt das KNE im Auftrag des Bundesamts für Naturschutz (BfN) momentan ein Forschungsvorhaben zu AKS in der Praxis durch. Das Land Schleswig-Holstein erstellt derzeit einen Prüfrahmen für AKS, der als Grundlage für eine technische Zertifizierung der Systeme dienen könne. Darüber hinaus fördere das Ministerium für Umwelt, Klima und Energiewirtschaft finanziell die Entwicklung eines weiteren AKS im Windenergietestfeld auf der Schwäbischen Alb im Landkreis Göppingen. Der Einsatz von AKS spiele im Land für den ganz überwiegenden Teil der Genehmigungsverfahren derzeit noch keine Rolle. Bisher kommen die Systeme in Baden-Württemberg an einzelnen Anlagen im Hohenlohekreis und in diesem Jahr an einem Standort mit zwei Anlagen im Alb-Donau-Kreis zum Einsatz.

Hamburg

Eine Schriftliche Kleine Anfrage (Senats-Drucksache 22/14870) des Abgeordneten Stephan Jersch (DIE LINKE) adressiert den Windenergieausbau in der Freien Hansestadt Hamburg. Laut der Antwort des Senats werde die Umsetzung des Flächenbeitragswertes nach Windenergieflächenbedarfsgesetz (WindBG) in Hamburg über die Ausweisung von Windenergiegebieten im Flächennutzungsplan erfolgen. Hierbei seien ergebnisoffene Änderungsverfahren nach Baugesetzbuch (BauGB) durchzuführen und die dort vorgegebenen Verfahrensschritte einzuhalten. Die betroffenen Bezirksverwaltungen seien seit 2022 im Rahmen von kontinuierlich tagenden Arbeitsgruppen in den Prozess der Potenzialflächensuche zur Vorbereitung des formellen Änderungsverfahrens eingebunden. Der Senat strebt an, das – vom Bund vorgegebene – Gesamtflächenziel von 0,5 Prozent der Landesfläche bereits bis Ende 2027 zu erreichen. Zur Erreichung der bundesgesetzlichen Flächenziele sei die Ausweisung zusätzlicher Flächen notwendig. Eine entsprechende Potenzialflächenkulisse werde derzeit erarbeitet und im Rahmen der frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit in diesem Jahr vorgestellt werden.

Schleswig-Holstein

Im Zuge einer Kleinen Anfrage (Landtags-Drucksache 20/2035) fragte der Abgeordnete Marc Timmer (SPD) nach der „Dauer der Genehmigungsverfahren von Windkraftanlagen in Schleswig-Holstein“. Die durchschnittliche Genehmigungsdauer ab Antragstellung bei den im Jahr 2024 bisher genehmigten Anlagen lag, laut der Landesregierung, bei 16,9 Monaten. Um die Genehmigungsverfahren zu beschleunigen, wurden seit 2020 in den Haushaltsaufstellungen 13 wiederkehrend neue Personalstellen für das LfU zur personellen Verstärkung bei der Bearbeitung von immissionsschutzrechtlichen Genehmigungsverfahren eingeworben. Darüber hinaus werden Maßnahmen zur Organisationsoptimierung durchgeführt. Weiterhin wurden Projekte zur Identifizierung von Beschleunigungspotentialen durch Digitalisierung von Teilschritten wie z. B. Beteiligungsprozessen im Genehmigungsverfahren initiiert.

Aktuelles aus Bund, Ländern und Forschung

Bund

Das Bundesamt für Naturschutz (BfN) hat im März den Endbericht zum Forschungsvorhaben „Umsetzungsmöglichkeiten eines Monitorings zur Berücksichtigung der Anforderungen von Natur und Landschaft beim Ausbau der erneuerbaren Energien und Netze im Strombereich (EEMonReport)“ veröffentlicht. Der Bericht enthält eine Bestandserfassung von Monitoring-Systemen und Internetwerkzeugen, um die Alleinstellungsmerkmale und Überschneidungen der Webanwendung EE-Monitor aufzuführen. Das Monitoringsystem des EE-Monitors basiert auf sechs sogenannten Zielfeldern, die die naturschutzfachlich relevanten Aspekte des Ausbaus der erneuerbaren Energien benennen, wie u. a. das Zielfeld „Verbrauchsnaher Ausbau“. Den Zielfeldern sind 41 Kennzahlen zugeordnet, die die Naturverträglichkeit des Ausbaus der erneuerbaren Energien nach Technologien im Zeitverlauf datengestützt beschreiben, z. B. „Abstand von Windenergieanlagen zu Schutzgebieten“. Diese BfN-Schrift dokumentiert ebenso die kennzahlenspezifische Datenbasis und die technische Entwicklung und Struktur der Webanwendung. Im Detail werden die Funktionalitäten und jeweiligen Darstellungen in Form eines Handbuchs aufgeführt.

Ende Februar wurde der Deutsche Bundestag durch die Bundesregierung über den Monitoringbericht zum Ausbau der erneuerbaren Energien 2023 und den Fortschrittsbericht Windenergie an Land 2023 (BT-Drs. 20/10478) unterrichtet. Der Anteil erneuerbarer Energien am gesamten Stromverbrauch lag im Jahr 2023 bei über 50 Prozent (46 Prozent im Jahr 2022). Bei den PV-Neuinstallationen ist 2023 ein Plus von 90 Prozent und bei den Neugenehmigungen bei Windenergie an Land ein Plus von 83 Prozent im Vergleich zum Vorjahreszeitraum zu verzeichnen. Grundvoraussetzung für den positiven Trend beim Windenergieausbau seien die Aktivitäten der Bundesländer zur Flächenausweisung gemäß den Zielvorgaben des seit Februar 2023 in Kraft getretenen Windflächenbedarfsgesetzes (WindBG). Hier zeige sich weiterhin ein sehr heterogenes Bild zwischen den Bundesländern.

Niedersachsen

Eine Kleine Anfrage (LT-Drs. 19/3336) der Abgeordneten Katharina Jensen (CDU) dreht sich um das Thema „Klein- und Kleinstwindkraftanlagen als Beitrag zur Energiewende in Niedersachsen“. Seit dem 1. Januar 2022 können in Niedersachsen bis zu 15 Meter hohe Kleinwindenergieanlagen (KWEA) auf Gewerbe- und Industrieflächen sowie im Außenbereich ohne Baugenehmigung errichtet werden. Laut Landesregierung kann der Einsatz von KWEA – an Standorten, wo eine Verträglichkeit mit Nachbar-, Anwohner- und Artenschutz sowie Naturschutzbelangen gegeben ist – einen Beitrag zur vermehrten Nutzung erneuerbarer Energien leisten. Die Technologie stehe gleichwohl nicht nur wirtschaftlich, sondern auch hinsichtlich ihrer Attribute und potenziellen Auswirkungen am Einsatzort, im Wettbewerb zu anderen Technologien, allen voran der Photovoltaik. Das Markstammdatenregister (MaStR) der Bundesnetzagentur weist für Niedersachsen derzeit 28 in Betrieb befindliche KWEA mit einer Höhe von bis zu 15 Metern aus.

Rheinland-Pfalz

Das rheinland-pfälzische Innenministerium hat einen neuen Leitfaden zur Planung und Bewertung von Freiflächen-Photovoltaikanlagen (PV-FFA) vorgelegt. Mit dem Leitfaden werde ein Hilfswerk geschaffen, das die aktuellen rechtlichen Rahmenbedingungen aufgreife und die Vorgaben aus der vierten Teilfortschreibung des Landesentwicklungsprogramms (LEP) konkretisiere. Im Januar 2023 setzte die rheinland-pfälzische Landesregierung mit der Fortschreibung des Kapitels Erneuerbare Energien des LEP IV neue Rahmenbedingungen für den Ausbau der Solarenergie. Dabei wurden die regionalen Planungsgemeinschaften verpflichtet, in den Regionalplänen Vorbehaltsgebiete für PV-FFA auszuweisen. Im LEP IV wurde beispielsweise festgelegt, dass PV-FFA flächenschonend, insbesondere auf zivilen und militärischen Konversionsflächen, entlang von linienförmigen Infrastrukturtrassen sowie auf ertragsschwachen, artenarmen oder vorbelasteten Acker- und Grünlandflächen errichtet werden sollen. Der aktuelle Leitfaden nimmt nun zentrale Anliegen der regionalen und kommunalen Planungs- sowie Projektträger in Bezug auf PV-FFA in den Fokus. Auf der Internetseite des KNE findet sich eine Übersicht zu PV-FFA-Erlassen und -Leitfäden in den Bundesländern.

Aktuelles aus Bund und Ländern

Bund

Die Bundesregierung spricht sich dafür aus, die probabilistische Methode zur Berechnung der Kollisionswahrscheinlichkeit von Brutvögeln bei Windenergieanlagen (WEA) an Land im Jahr 2024 einzuführen. Das geht aus einer Unterrichtung (Drucksache 20/9830) zum entsprechenden Prüfbericht hervor. Die Bundesregierung strebt für den Rotmilan eine Einführung der Methode im Sommer 2024 an. Weitere Brutvogelarten sollen schrittweise folgen. Der Bericht erläutert und bewertet den Angaben zufolge den gesetzlichen Hintergrund und den wissenschaftlichen Kenntnisstand. Er zeigt die Vorteile und den Nutzen der Methode auf und beschreibt die erforderlichen Schritte, die bis zur Einführung gegangen werden müssen. Die noch ausstehenden Arbeitsschritte sind mit einem Zeitplan hinterlegt.

Berlin

In der Sitzung des Berliner Senats am 9. Januar 2024 wurde die Studie „Windenergienutzung in Berlin – Prüfkulisse für den Flächenbeitragswert“ vorgestellt und die Ergebnisse beraten. Gemäß dem Windenergieflächenbedarfsgesetz (WindBG) sind alle Bundesländer dazu verpflichtet, Flächen für die Nutzung von WEA auszuweisen. Für Berlin sowie andere Stadtstaaten gilt dabei die Zielmarke von 0,25 Prozent der Landesfläche (bis zum Jahr 2027) und 0,5 Prozent der Landesfläche (bis zum Jahr 2032). Die nach umfangreichen datenbasierten Untersuchungen im Dezember 2023 vorgelegten und nun im Senat besprochenen Ergebnisse beinhalten theoretisch mögliche Flächen sowohl für große WEA (230 Meter Höhe) als auch Standorte für kleinere Einzelanlagen (150 Meter Höhe). Im nächsten Schritt werden diese theoretischen Flächen einer Detailanalyse und ortsbezogenen Einzelfallbewertungen mit Bezirks- und Senatsverwaltungen unterzogen (PM Senatskanzlei Berlin 01/2024.

Rheinland-Pfalz

Im bereits 2021 ins Leben gerufenen Dialogprozesses zu Windkraft und Artenschutz arbeitet das rheinland-pfälzische Klimaschutzministerium mit den in Rheinland-Pfalz maßgeblichen Energie- und Umweltverbänden zusammen. Im Zuge des Prozesses sollten hinsichtlich des Artenschutzes möglichst konfliktarme Flächen für den Windenergieausbau identifiziert und zugleich ausreichend Raum für geschützte Arten dargestellt werden. Wie Umwelt- und Energieministerin Katrin Eder betonte, sei dies „in guter und konstruktiver Kooperation jetzt geschehen“. Im Rahmen des Prozesses wurde ein Fachbeitrag Artenschutz erarbeitet, der dann an die Planungsgemeinschaften übermittelt wurde. Ziel ist es, entsprechend den Vorgaben des Bundesgesetzgebers, im ersten Schritt bis Ende 2027 auf mindestens 1,4 Prozent der Landesfläche die Errichtung von WEA zu ermöglichen und auf mind. 2,2 Prozent bis 2030. Für den Windenergieausbau ergeben sich aus Sicht des Arten- und des Naturschutzrechts konfliktarme Flächen von über 4 Prozent der Landesfläche. Diese Flächen werden in eine umfassende landesweite Flächenpotenzialanalyse des Innenministeriums Eingang finden (PM MKUEM RP 12/2023).

Sachsen

Eine Kleine Anfrage (Landtags-Drucksache 7/14881) und eine Nachfrage (Landtags-Drucksache 7/15179) der Abgeordneten Antonia Mertsching (Die Linke) adressieren die Errichtung von PV-Freiflächenanlagen (PV-FFA) auf Konversionsflächen mit Waldentwicklung. Aus der Antwort des Staatsministeriums für Energie, Klimaschutz, Umwelt und Landwirtschaft auf die Nachfrage geht hervor, dass sich aus der EEG-rechtlichen Zuordnung als Konversionsfläche allein keine bauplanungsrechtliche oder genehmigungsrechtliche Privilegierung ergebe. Bei der Entscheidung über eine Waldinanspruchnahme für PV-FFA seien Rechte, Pflichten und wirtschaftliche Interessen der Waldbesitzenden sowie die Belange der Allgemeinheit gegeneinander und untereinander abzuwägen. Über die Zulässigkeit der Waldinanspruchnahme könne von der Forstbehörde nur im Einzelfall entschieden werden.

Aktuelles aus Bund, Ländern und Forschung

Bertelsmann Stiftung

Die Energiewende verspricht vor allem ländlichen EU-Regionen einen Aufschwung: Mehr Arbeitsplätze, mehr wirtschaftlicher Wohlstand und ein verbesserter wirtschaftlicher Zusammenhalt. Die ländlichen Regionen würden vom weiteren Ausbau erneuerbarer Energien besonders profitieren, zu diesem Ergebnis kommt eine neue Studie der Bertelsmann Stiftung. Für urbane Räume stellt sich die Energiewende gesellschaftlich und wirtschaftlich eher problematisch dar. Beispielsweise können die durch den Ausstieg aus der fossilen Energieerzeugung verloren gehenden Arbeitsplätze durch den Ausbau der Erneuerbaren nicht vollständig ausgeglichen werden.

Die neue Studie der Bertelsmann Stiftung legt dar, dass das Bewältigen dieser Herausforderungen auch den wirtschaftlichen Zusammenhalt zwischen Europas Regionen stärken könnte. Es zeige sich: Regionen, die beim Ausbau der erneuerbaren Energie ohnehin schon führend seien, und ländliche Gebiete mit großem Potenzial zur Erzeugung erneuerbarer Energie, würden am meisten von der Energiewende profitieren.

Bund

Eine Kleine Anfrage (Drucksache 20/9109) der CDU/CSU Fraktion im Bundestag befasst sich mit dem Strukturwandel der Regionen Ostdeutschlands. Die Fraktion fragt spezifisch, wie es um Markt und Produktion von Photovoltaikmodulen steht. Die Nachfrage nach Photovoltaikanlagen steige zwar, aber liege noch unter der Angebotsmenge. Mit dem Solarpaket I wolle die Bundesregierung die Nachfrage weiter vorantreiben und prüfen, welche Unterstützung man der Industrie anbieten könne, damit in Deutschland nachhaltig PV-Module mit einem attraktiven Preis-Leistungsverhältnis produziert werden könnten.

Die Bundesregierung und BMWK führen zudem aus, dass der derzeitige Preisverfall von PV-Modulen darauf zurück gehe, dass Module, die in China in Zwangsarbeit hergestellt werden, nicht mehr in den USA verkauft werden dürfen und nun in großen Mengen auf dem europäischen Markt angeboten werden. Die Bundesregierung stehe zu dieser Problematik in Kontakt mit der EU-Kommission, um handelspolitische Schutzmaßnahmen zu prüfen.

Schleswig-Holstein

Das schleswig-holsteinische Innenministerium legt einen Gesetzentwurf vor, um die Gemeindeöffnungsklausel mit der Regionalplanung Windenergie in Einklang zu bringen. Der Entwurf zur Änderung des Landesplanungsgesetzes gibt Leitlinien vor, wonach sich Gemeinden an denselben Zielen der Raumordnung orientieren müssen wie die Regionalplanung.

Mit der sogenannten Gemeindeöffnungsklausel hat der Bund den Kommunen die Möglichkeit eingeräumt, Windenergieflächen außerhalb von bestehenden Vorranggebieten zu planen. Die Gemeindeöffnungsklausel nach § 245e Abs. 5 des Baugesetzbuches tritt am 14. Januar 2024 in Kraft. Danach können Kommunen bei der Landesplanungsbehörde ein Zielabweichungsverfahren beantragen, um Windenergieflächen außerhalb von Vorranggebieten zu planen. Neben dem Zielabweichungsverfahren ist eine vollumfängliche gemeindliche Bauleitplanung inklusive Umweltprüfung, Öffentlichkeitsbeteiligung und Abstimmung mit den Nachbarkommunen erforderlich.

Aktuelles aus Bund und Ländern

Bund

Bei einer öffentlichen Anhörung des Ausschusses für Klimaschutz und Energie am 15. November, stießen die von der Bundesregierung im sogenannten Solarpaket I geplanten gesetzlichen Neuregelungen zum Ausbau der Photovoltaik (Drucksache 20/8657) grundsätzlich auf Zustimmung. Es wurden jedoch weitere Änderungen angemahnt, damit der jährliche Leistungszubau bei PV-Anlagen wie geplant bis auf 22 Gigawatt gesteigert und für die Folgejahre auf diesem hohen Niveau stabilisiert werden kann. Durch das Gesetz soll unter anderem die Förderung für besondere Solaranlagen, sogenannte Agri-PV, Floating-PV, Moor-PV und Parkplatz-PV, neu geregelt werden. Birthe März, Referentin für Klima- und Transformationspolitik beim Deutschen Naturschutzring (DNR) erklärte, dass bei der Umwandlung unversiegelter und landwirtschaftlicher Flächen zu Standorten für Solar-Freiflächenanlagen Anforderungen des Naturschutzes eingehalten werden müssten. So könnten Naturschutz und eine beschleunigte Energiewende in Einklang gebracht werden. Ein Mehr an Biodiversität stärke zudem die Akzeptanz vor Ort.

Brandenburg

Eine Kleine Anfrage des Abgeordneten Thomas Domres (DIE LINKE) befasst sich mit dem „Artenschutzprogramm Adler“, das 2005 in Brandenburg veröffentlicht wurde. Neben konkreten Schutzmaßnahmen, die das Programm vorschlug, sollte das Interesse für die berühmten Großvögel geweckt werden. Aus der Antwort der Landesregierung auf die Kleine Anfrage (Landtags-Drucksache 7/8673) geht hervor, dass sich die Anzahl der Reviere von Fischadler und Seeadler deutlich positiv entwickelt haben. Beim Schreiadler sei zumindest von einer Stabilität des Bestandes auszugehen. Das bestehende Horstbetreuersystem und die Horstschutzzonen nach § 19 BbgNatSchAG hätten sich bewährt. Beim Fischadler gebe es zudem eine gute Zusammenarbeit mit den Energieversorgungsunternehmen. Hinsichtlich des Verlustgeschehens gebe es kaum noch Verluste durch Stromschlag. Verluste an Windenergieanlagen seien vor allem bei Schrei- und Seeadler relevant. Beim Seeadler gebe es zudem immer noch Bleivergiftungen und eine hohe Zahl an Bahnopfern.

Saarland

Wirtschafts- und Energieminister Jürgen Barke (SPD) und Klimaministerin Petra Berg (SPD) haben Anfang November ein Gesetzespaket zum Ausbau der erneuerbaren Energien im Saarland vorgestellt. Mit dem Saarländischen Flächenzielgesetz soll den Vorgaben des Windenergieflächenbedarfsgesetztes (WindBG) des Bundes entsprochen werden. Für das Saarland gelten demzufolge Flächenbeitragswerte von 1,1 Prozent der Landesfläche bis Ende 2027 und 1,8 Prozent bis Ende 2032. Die Landesregierung beabsichtigt, ihre Verpflichtung deutlich schneller zu erfüllen und insgesamt 2,0 Prozent der Landesfläche bis zum 31. Dezember 2030 nach Maßgabe des Energiefahrplans aus dem Jahr 2021 auszuweisen. Das Saarländische Flächenzielgesetz enthält Teilflächenziele auf kommunaler Ebene. Die Planungshoheit und damit die Steuerung des Windenergieausbaus werden dadurch auch zukünftig bei den Kommunen liegen. Zudem werde es ein Saarländisches Gemeindebeteiligungsgesetz und eine Änderung des Landeswaldgesetzes geben (PM Ministerium für Umwelt Saarland 11/2023).