20.08.2024

Prüfrahmen für Antikollisionssysteme in Schleswig-Holstein eingeführt

Das schleswig-holsteinische Ministerium für Energiewende, Klimaschutz, Umwelt und Natur hat am 8. August 2024 einen Einführungserlass für den „Fachkonventionsvorschlag „Prüfrahmen für Antikollisionssysteme“ (Prüfrahmen AKS) – Vollzugshilfe für die Bewertung als fachlich anerkannte Schutzmaßnahme“ veröffentlicht.

Der Prüfrahmen wurde in einem Forschungsprojekt von einem interdisziplinären Arbeitskreis unter der Leitung des Landesamtes für Umwelt erarbeitet. Er „definiert Anforderungen an die Entwicklung, Validierung und Prüfung von AKS für WEA an Land. Außerdem sind Vorgaben für die Dokumentation und das Qualitätsmanagement sowie die Betriebsphase enthalten. Damit umfasst der Prüfrahmen alle relevanten Phasen im Lebenszyklus eines AKS.“ (MEKUN-Einführungserlass vom 08.08.2024)

Der Prüfrahmen (MEKUN u. LfU 2024) ergänzt und konsolidiert die seinerzeit von einer Expertenrunde im „KNE-Anforderungsprofil Erprobung“ (KNE 2019) formulierten Hinweise zur Durch­führung einer Systemerprobung. Er geht aber noch darüber hinaus, indem er Anforderungen an eine empirisch belastbare Datenauswertung formuliert und hierfür eine Methodik vorgibt.

Außerdem definiert er einheitliche und transparente Maßstäbe für die Beurteilung der grundsätzlichen Wirksamkeit von AKS. In Abhängigkeit von der Arbeitsweise des Systems sieht der Prüfrahmen entweder den Nachweis einer „Gesamtrate“ oder einer „Schutzrate“ als Kennwert für die Leistungsfähigkeit vor. Die im Abgleich mit dem Referenzsystem festgestellte Rate muss jeweils mit einer gewissen Wahrscheinlichkeit erreicht werden. Dieses wird durch einen Konfidenzintervall beschrieben, dessen untere Grenze mit mind. 70 bzw. 75 Prozent festgelegt wurde.  Die im Rahmen der Erprobung ermittelten Raten mit einem derartigen Konfidenzintervall gelten als repräsentativ und damit belastbar. Die mit dem Prüfrahmen vorgegebene Methodik der Datenauswertung entspricht nach aktueller Einschätzung des KNE dem bestverfügbaren Stand der Wissenschaft.

Die Maßstäbe (Mindestanforderungen) des Prüfrahmens (MEKUN u. LfU 2024) sind nicht direkt vergleichbar mit den bisher im Rahmen eines Forschungsprojektes formulierten Empfehlungen (siehe Tabelle). Nach Aussage des LfU seien die Anforderungen jedoch weiterhin mindestens gleichwertig hoch. Bei Einhaltung der unteren Grenze des Konfidenzintervalls liege die Mittlere Gesamtrate bzw. Mittlere Schutzrate bei mindestens 80 Prozent. Der Prüfrahmen ziele damit auf ein hohes Schutzniveau der AKS ab.

*Zum FuE-Bericht „Technische Überwachungs- und Abschaltsysteme zur Vermeidung von Vogelkollisionen an Windenergieanlagen

Die Methodik sieht überdies vor, dass die Faktoren, die die Gesamt- oder Schutzrate beeinflussen, ebenfalls erfasst werden. Dies ermöglicht die Beurteilung der Übertragbarkeit der Erprobungsergebnisse: Je ähnlicher die Einflussfaktoren, desto eher ist eine Übertragbarkeit gegeben.

Das KNE begrüßt die Initiative des Landes Schleswig-Holstein zur Weiterentwicklung der Standards für Erprobung, Prüfung und Anerkennung von Systemen. Damit wird die rechtssichere Anwendung von Antikollisionssystemen in der Praxis unterstützt. Es wäre wünschenswert, wenn sich bundesweit einheitliche Standards etabliere: Für potenzielle Anwender und Behörden sollten die Informationen über den Erprobungsstand und das Ergebnis der Erprobung einfach zugänglich sein. Um Transparenz herzustellen, ist die Veröffentlichung der Erprobungsberichte und ihrer Ergebnisse sowie eine Einordung von offizieller Seite aus Sicht des KNE weiterhin eine zentrale Anforderung.