02.02.2022

Naturschutz und Solarenergie-Freiflächenanlagen: Übersicht zu Erlassen und Leitfäden der Länder

Die Länder erstellen in Form von Erlassen, Leitfäden, Verwaltungsvorschriften und weiteren Informationen landesspezifische Handreichungen zu Naturschutz und Solarenergie-Freiflächenanlagen. Diese Handreichungen sind sowohl für die zuständigen Behörden als auch für die Projektierer und die Gutachterbüros wichtige Orientierungshilfen bzw. Vorgaben zum Umgang mit naturschutzrechtlichen Anforderungen bei der Planung und Genehmigung von Solarenergie-Freiflächenanlagen.

Um neue Erkenntnisse aus der Forschung, Praxis und Rechtsprechung berücksichtigen zu können, ist es sinnvoll, die Handreichungen in regelmäßigen Abständen zu aktualisieren und fortzuschreiben.

Die tabellarische Übersicht stellt den Stand der vorliegenden Handreichungen der Länder zu Naturschutz und Solarenergie-Freiflächenanlagen dar und enthält Angaben zu bekannten laufenden und geplanten Aktualisierungen. Über angegebene Links können Sie schnell auf die jeweiligen Dokumente zugreifen.

Die Übersicht wird fortlaufend aktualisiert. Der jeweilige Stand der Information ist dem PDF zu entnehmen.

Weitere Aktivitäten und Informationen zum Thema Photovoltaik

  • KNE-Broschüre „Wie Sie den Artenschutz in Solarparks optimieren“
  • Projektübersicht Solarenergie und Naturschutz
  • Übersicht die Anwendung der Länderöffnungsklausel für Photovoltaikanlangen nach § 37c EEG 2021
  • Übersicht „Kriterien für eine naturverträgliche Standortwahl für Solar-Freiflächenanlagen – Übersicht über die Einschätzung der Eignung verschiedener Flächentypen“
  • Übersicht „Kriterien für eine naturverträgliche Gestaltung von Solar-Freiflächenanlagen – Übersicht und Hinweise zur Gestaltung“
  • Meldung zum KNE-Forum „Naturverträgliche Solarparks“ am 11. Juni 2021
  • KNE-Podcast #6 Wie verändern Solarparks unsere Landschaft?
  • KNE-Publikation „Auswirkungen von Solarparks auf das Landschaftsbild – Methoden zur Ermittlung und Bewertung“
  • KNE-Auswahlbibliografie „Photovoltaik-Freiflächenanlagen und Naturschutz“