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Solarmodule in Landschaft, Moor
Quelle: KNE
01.09.2023

Das KNE auf Tour im Moor

Moor-PV, Wiedervernässungsprojekte und Biodiversitäts-Solarparks

Mit der Beschleunigung des Ausbaus erneuerbarer Energien nimmt auch der Bau von Solarparks an Fahrt auf. Es bieten sich dabei viele Potenziale, diese Solarparks naturverträglich zu gestalten oder sogar mit anderen Klima- und Naturschutzmaßnahmen, wie dem Moorschutz zu kombinieren. Im EEG 2023 ist die Errichtung von Photovoltaik-Freiflächenanlagen (PV-FFA) auf entwässerten und landwirtschaftlich genutzten Moorböden förderfähig, sofern diese Flächen dauerhaft wiedervernässt werden. Moor-PV ist daher zunehmend in der Diskussion und mancherorts in der Planung, praktisch umgesetzte Projekte gibt es hingegen bislang kaum. Eine Delegation des KNE war auf Tour bei einem Projekt der Wattmanufactur GmbH in Schleswig-Holstein, dem Solarpark Lottorf, in dem Wiedervernässung des ehemals intensiv genutzten Moorbodens und Stromproduktion seit zwei Jahren Hand in Hand gehen. Auch die Besichtigung des naturverträglich gestalteten Solarparks Klein Rheide und eines Wiedervernässungsprojekts der Stiftung Naturschutz Schleswig-Holstein standen auf dem Programm. [gallery link="file" ids="5864,5872,5871,5870,5869,5868,5867,5866,5865"]

Einblicke in die Praxis vor Ort

Bei den Wiedervernässungsbemühungen im Solarpark Lottorf zeigt sich, dass rund um den Bauprozess und die Pflege von Moor-PV viele kreative Lösungen gefragt sind. Diskutiert wurden gemeinsam mit der Wattmanufactur GmbH als Projektträger und der Stiftung Naturschutz Schleswig-Holstein, ganz konkrete Fragen: Welche Torfmächtigkeiten und welche Standorte sind überhaupt geeignet? Wie findet man hydrologische Gutachter, Baufirmen und Handwerker, die sich auf das Abenteuer Moor-PV einlassen? Wie hält man in der Betriebsphase die Wasserstände, damit es nicht zu klimaschädlichen Ausgasungen kommt? Bei der anschließenden Besichtigung einer Projektfläche der Stiftung Naturschutz Schleswig-Holstein im Königsmoor zeigte sich, wie herausfordend und ökologisch gewinnbringend die Wiedervernässung intensiv genutzter Moorböden sein kann, auch ganz ohne PV. Im Solarpark Klein Rheide wurde deutlich, dass sich gute Planung lohnt: Mit angepassten Pflegemaßnahmen und integrierten Zusatzhabitaten kann in einem Solarpark viel für den Naturschutz und die Biodiversität erreicht werden. Der Fokus der Wattmanufactur liegt auf der bewirtschaftungsoptimierten Planung ihrer Solarparks: die spätere Pflege der Fläche wird frühzeitig mitgedacht und ein regelmäßiges Monitoring ermöglicht das gezielte Nachsteuern. Die Landwirte und Landwirtinnen sind bei der Pflege wichtige Partner und – auch das wurde bei den Gesprächen vor Ort deutlich – sollten in die Diskussionen rund um die naturverträgliche Gestaltung von Solarparks und deren konkrete Umsetzung mit ihrer Expertise noch viel stärker eingebunden sein. Wir bedanken uns bei allen Beteiligten für die anregenden Gespräche.

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Das KNE auf Tour- vor Ort im Gespräch Wir reisen vor Ort in die verschiedensten Regionen Deutschlands, um uns mit den Akteuren der naturverträglichen Energiewende über die konkreten Herausforderungen und Lösungsmöglichkeiten bei verschiedenen Erneuerbare-Energie-Projekten zu informieren und auszutauschen. Dabei sprechen wir mit Vertreterinnen und Vertretern von Naturschutzorganisationen und Energiebranche, Kommunen und Behörden, der Regionalplanung, Gutachterinnen und Gutachter sowie Bürgervertreterinnen und -vertretern. Wir hören den Menschen zu und wollen wissen: Was treibt sie um? Was heißt naturverträgliche Energiewende in der Praxis? Welche Komplikationen gibt es vor Ort? Was klappt gut? Wie sind die jeweiligen konkreten Ansichten? Wie läuft die Zusammenarbeit?
  • Im April 2023 besuchten wir ein Windenergie-Projekt im Wald in Hessen. » mehr
  • Im Juli 2022 besuchten wir ein Agri-PV Projekt in Rheinland-Pfalz. » mehr
  • Im Mai 2022 besuchten wir ein Schachtwasserkraftwerk im bayerischen Großweil » mehr
  • Im Oktober 2021 besuchten wir die Paderborner Hochfläche, einen Hotspot der Windenergie, und  den Bürgerwindpark Ellhöft in Nordfriesland. » mehr
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23.08.2023

KNE-Podcast: Biodiversität per Satellit ermitteln?

Bis zum Jahr 2040 soll sich die Nutzung der Solarenergie vervielfachen. Mit dem Ausbau steigt in Planungsbüros und Verwaltungen auch der Bedarf an Personal, um die Planungen naturverträglich zu gestalten oder die Umsetzung von Ausgleichmaßnahmen zu überprüfen. Auch fehlen aktuell belastbare Erhebungen, welchen Beitrag Solarparks zur Steigerung der Biodiversität in der Landschaft leisten. Ein Ansatz, um Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen zu prüfen, ist das satellitengestützte Monitoring von Solarparks. Eine auf Fernerkundung basierende Methode, Zustandsdaten über die Arten- und Lebensraumvielfalt zu ermitteln. Das KNE hat daher eine Machbarkeitsstudie in Auftrag gegeben um die Chancen, Vorteile und Herausforderungen eines solchen Monitorings zu untersuchen. In Folge 29 von Naturschutz und Energiewende spricht Moderator Dr. Torsten Raynal-Ehrke mit zwei der Autor:innen der Studie, Dr. Annett Frick, Bereichsleitung Fernerkundung bei der Luftbild Umwelt Planung GmbH, und Dr. Michael Förster, Leiter des Forschungsbereichs Vegetationsfernerkundung an der Technischen Universität Berlin. Welche Parameter müssen für ein Biodiversitätsmonitoring erhoben werden? Welche Technologien stehen bereits zur Verfügung und welche könnte es bald geben? Die AutorInnen erklären welche Satelliten hierzu besonders gute Daten liefern und wie künstliche Intelligenz das Feld bald verändern kann. Darüber hinaus werden auch praxisbezogene Fragen beantwortet wie beispielsweise: Welche Kosten sind mit einem Satellitenmonitoring verbunden? Und wie sieht es mit dem Datenschutz aus? Jetzt auf allen gängigen Podcast-Plattformen.

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18.08.2023

Die EU-Richtlinie für erneuerbare Energien (RED III)

Mit der am 16. Juni 2023 erfolgten Annahme der EU-Richtlinie für erneuerbare Energien (RED III) im Ausschuss der Ständigen Vertreter der Mitgliedstaaten werden die Regelungen zur Beschleunigung der Genehmigungsverfahren für den Ausbau von erneuerbaren Energien und Netzen, die in der EU-Notfallverordnung beschlossen wurden, weitestgehend festgeschrieben. Die finale Abstimmung zur RED III im EU-Parlament wird im September erwartet. Im Rahmen der umfassenden Neugestaltung der RED wird das europäische Ziel für erneuerbare Energien bis 2030 von bisher 32 Prozent auf 45 Prozent angehoben. Um die neuen Ziele zu erreichen, müssen in der EU jedes Jahr mehr als 100 Gigawatt an neuen Windenergie- und Solaranlagen installiert werden. Jeder einzelne EU-Mitgliedstaat wird durch die Richtline dazu verpflichtet, Ausbaupläne für die erneuerbaren Energien aufzustellen, die den EU-Zielen gerecht werden. Die mit der EU-Notfall-Verordnung Ende 2022 beschlossenen europäischen Beschleunigungsvorgaben für Genehmigungsverfahren werden mit der RED III verstetigt und in ordentliches europäisches Recht überführt. Der Erneuerbaren- und der Netzausbau liegen zukünftig im überragenden öffentlichen Interesse. Damit findet der auf Bundesebene festgeschriebene § 2 EEG 2023 seine Entsprechung auf europäischer Ebene. Des Weiteren können in von den Mitgliedstaaten festgelegten Vorranggebieten für erneuerbare Energien Umwelt- und Artenschutzprüfungen auf Projektebene entfallen, wenn diese bereits auf der Planungsebene durchgeführt wurden. Dies gilt allerdings nur, wenn angemessene Vermeidungs- und Ausgleichsmaßnahmen getroffen wurden, um ein hohes Naturschutzniveau zu gewährleisten. Von Seiten der Umwelt- und Naturschutzverbände wurde die Regelung jedoch teils scharf kritisiert: Lediglich grobe Prüfungen im Rahmen einer Strategischen Umweltprüfung auf Raumplanungsebene könnten eine vertiefte Prüfung auf Vorhabenebene nicht ersetzen. In den oben genannten Gebieten sollen zudem vereinfachte und auf zwölf Monate verkürzte Genehmigungsverfahren durchgeführt werden, womit insbesondere der Windenergieausbau signifikant beschleunigt werden soll. Genehmigungsverfahren außerhalb dieser Gebiete sollen maximal 24 Monate dauern. Die finale Abstimmung zur RED III im Europäischen Parlament wird im September erwartet und gilt als Formsache.

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17.08.2023

Schutzgebietsmanagement unter Berücksichtigung des Klimawandels

Vollheyde, A.-L., Wenzel, T., von Haaren, C. (2023): Wasser zurück in die Landschaft - Ein Frühwarnsystem für FFH-Lebensräume im Klimawandel am Beispiel Bremens Der Artikel sensibilisiert die Leser und Leserinnen dafür, dass sich die ökologischen Rahmenbedingungen für etablierte Schutzziele und -konzepte im Klimawandel verändern. Sie legen dar, dass neue und bessere Prognosemethoden benötigt würden, um den Handlungsbedarf zu ermitteln und mit adäquaten Maßnahmen auf, die sich ändernden Bedingungen reagieren zu können. Ein Blick auf die Niederschlagsverteilung in Deutschland und die Wassersättigung der Böden zeigt, dass einige Regionen in Deutschland von sinkenden Grundwasserständen und Wassermangel bedroht sind. Das Autorenteam wirft angesichts dessen eine wichtige Frage auf: Für welche feuchteabhängigen Lebensraumtypen werden sich die Bedingungen perspektivisch verschlechtern, welche werden profitieren? Was lässt sich daraus für die Pflege und Entwicklung beispielsweise feuchteabhängiger Lebensraumtypen ableiten? Zur Beantwortung dieser Fragen haben die Autoren und Autorinnen eine Prognosemethode entwickelt, die es ermöglicht vorherzusehen, wie sich die klimabedingten Veränderungen der Wasserversorgung auf bestimmte Lebensraumtypen auswirken. Mit der Methode kann die zukünftige Bodenfeuchte auf der Basis von Bodendaten und Klimawandelszenarien – unter Hinnahme einer gewissen Unsicherheit – prognostiziert werden. Wird das Ergebnis mit den ökologischen Feuchteansprüchen der lebensraumtypischen Pflanzenarten gekoppelt, können Empfehlungen für den spezifische Pflege- und Entwicklungsmaßnahmen formuliert werden. Potenziell könnte eine solche Methode sogar noch mehr leisten: die Prognose der Standortfaktoren, insbesondere der Bodenfeuchte, wird im Kontext von der Renaturierung beispielsweise von Moorböden und der Wiederherstellung von Ökosystemen und ihren Funktionen eine wichtige Rolle spielen, gilt es doch, die Erfolgswahrscheinlichkeit von Maßnahmen und ihren Zielbeitrag zum Biodiversitätsschutz realistisch einzuschätzen.

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Quelle: Vollheyde, A.-L., Wenzel, T., von Haaren, C. (2023): Wasser zurück in die Landschaft - Ein Frühwarnsystem für FFH-Lebensräume im Klimawandel am Beispiel Bremens. Naturschutz und Landschaftsplanung 55 (8). S. 18-27
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Grafik drei Personen
© Fritz for Future
15.08.2023

KNE zu Gast im Fritz for Future Podcast

In der neuen Folge des Podcasts Fritz for Future spricht Moderatorin Janine Steeger mit Tina Bär, Dialoggestalterin, und Dr. Julia Wiehe, Referentin naturverträgliche Solarenergie, vom KNE. Sie berichten aus der Arbeit des KNE und über die Herausforderungen bei der Umsetzung der Energiewende unter Berücksichtigung des Naturschutzes. In dieser Folge erfahren Hörerinnen und Hörer, wie das KNE Dialoge gestaltet, warum Mediation so wichtig für die Energiewende ist und welche Technik Wind und Solar naturverträglich macht. Tina Bär erläutert, wie das KNE es den jeweils betroffenen und relevanten Akteuren in unterschiedlichsten Dialogformaten ermöglicht, sich lösungsorientiert auszutauschen. Am Beispiel von Antikollisionssystemen, als Maßnahme zur Verminderung von Vogelkollisionen an Windenergieanlagen, stellt sie diese Prozesse dar. Neben den „klassischen“ Erneuerbare-Energie-Projekten geht es im Gespräch auch um die Herausforderungen bei Photovoltaik-Anlagen auf wiedervernässten Moorböden. Wie sieht es hier mit dem Naturschutz aus? Ist Moor-PV sinnvoll?  Wie kann das technisch funktionieren und wie ist das finanzierbar? Julia Wiehe stellt die Vorteile und die praxisbezogenen Herausforderungen vor. Sie können den Podcast hier im Netz hören oder auf Spotify, Apple Podcasts, Deezer und Google Podcasts. Fritz for Future ist eine Produktion der Henkel AG in der Moderatorin Janine Steger positive Beispiele der nachhaltigen Entwicklung aufzeigt.

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25.07.2023

Die EU-Verordnung zur Wiederherstellung der Natur

Mit einer knappen Mehrheit hat das EU-Parlament am 12. Juli 2023 seinen Standpunkt zum Gesetz zur Wiederherstellung der Natur angenommen (336 Ja-Stimmen, 300 Gegenstimmen und 13 Enthaltungen). Nach der Annahme des Standpunktes ist das Europäische Parlament nun bereit, Verhandlungen mit dem Rat der Europäischen Union über die endgültige Form der Rechtsvorschriften aufzunehmen. Zum Hintergrund der Verordnung: Die Biodiversität in Europa nimmt trotz vielfältiger Bemühungen der Mitgliedstaaten stetig ab und zeigt in weiten Teilen Europas eine zunehmend negative Entwicklung. Über 80 Prozent der geschützten Lebensräume und Arten weisen aufgrund anhaltender Belastungen durch Veränderungen in der Land- und Meeresnutzung, durch Übernutzung und durch nicht nachhaltige Bewirtschaftungspraktiken einen schlechten oder bedenklichen Zustand auf (vgl. EEA Report No 10/2020). Die Verbesserung des Zustands der Ökosysteme ist unerlässlich, um dem Biodiversitätsverlust Einhalt zu gebieten, um unverzichtbare Ökosystemleistungen zu sichern, die für das Wohlergehen der Menschen notwendig sind, und um den Klimaschutz sowie die Anpassung an den Klimawandel zu fördern.

Wiederherstellungsziele

Der ursprüngliche Verordnungsentwurf der EU-Kommission vom 22. Juni 2022 legt ergänzend zu geltenden Rechtsinstrumenten (u. a. Vogelschutz- und Habitatrichtlinie, Wasserrahmenrichtlinie) verbindliche Wiederherstellungsziele und -verpflichtungen für ein breites Spektrum an Ökosystemen fest. Für Land-, Küsten- und Süßwasserökosysteme und Meeresökosysteme (Artikel 5) sind quantitative und qualitative Wiederherstellungsziele (Artikel 4 und 5) formuliert. In städtischen Ökosystemen wird angestrebt, einen Nettozuwachs an städtischen Grünflächen und Baumüberschirmungen zu erreichen (Artikel 6). Für Flusslebensräume und -ökosysteme ist die Vernetzung von Flüssen und die Wiederherstellung von Überschwemmungsflächen zu fördern (Artikel 7).  Ziel ist es, den Rückgang der Bestäuberpopulation bis 2030 umzukehren und anschließend einen positiven Trend zu erreichen (Artikel 8). In Agrarökosystemen sollen die biologische Vielfalt auf landwirtschaftlichen Flächen erhöht und entwässerte Moorflächen wiedervernässt werden. Für Waldökosysteme wird angestrebt, die biologische Vielfalt zu steigern und eine positive Entwicklung des Zustands der Wälder zu erreichen (Artikel 10). Die Regelungen enthalten konkrete Vorgaben, was die Mitgliedstaaten bis zu welchem Zeitpunkt erreichen müssen. Zusammengenommen sollten sich diese Maßnahmen zur Wiederherstellung der Natur bis 2030 auf mindestens 20 Prozent der Land- und Meeresgebiete der EU und bis 2050 auf alle Ökosysteme erstrecken, bei denen eine Wiederherstellung erforderlich ist. Der Kommissionsvorschlag wurde vom Europäischen Parlament allerdings deutlich abgeschwächt. Unter anderem verwarf das Parlament in seiner Position den vorgeschlagenen Artikel über die Wiederherstellung landwirtschaftlicher Flächen, der auch die Wiederherstellung von Torfmooren einschließt, wodurch ein wesentlicher Hebel, um dem Verlust der Biodiversität entgegenzuwirken, entfällt. Das Weiteren wurde ein Änderungsantrag angenommen, der die Umsetzung des Gesetzes verzögern würde, bis eine Bewertung des Gesetzes zur europäischen Ernährungssicherheit durchgeführt wurde. Dennoch unterstrichen die EU-Abgeordneten mit der Annahme des Standpunktes, dass sie die Wiederherstellung der Ökosysteme als den Schlüssel zur Bekämpfung des Klimawandels und des Verlusts der biologischen Vielfalt betrachten (PM EU-Parlament 07/2023). Es wurde zudem betont, dass der Gesetzentwurf weder die Schaffung neuer Schutzgebiete in der EU vorschreibe, noch den Ausbau erneuerbarer Energien behindere, da ein neuer Artikel hinzugefügt worden sei, in dem betont werde, dass solche Anlagen im überwiegenden öffentlichen Interesse liegen. Nach den Verhandlungen zwischen dem Europäischen Parlament und dem Rat der Europäischen Union wird sich zeigen, was vom ursprünglichen Entwurf der EU-Kommission letztendlich übrig bleiben wird.

Ab sofort informiert das KNE zu europarechtlichen Regelungen!

Europarechtliche Regelungen werden zunehmend wichtiger – auch  für die naturverträgliche Energiewende in Deutschland. Das KNE beschäftigt sich aufgrund der aktuellen Entwicklungen vertieft mit der Politik der EU-Institutionen. An dieser Stelle werden wir regelmäßig über die für die Akteure des Naturschutzes und der Energiewende relevanten Entscheidungen und Prozesse informieren. Wir starten daher mit der Ausgabe 07/23.
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24.07.2023

KNE-Podcast: Stark wie ein Baum – was schützt den Baum, wenn er Dach-PV verschattet?

Im Sommer produzieren Dach-Photovoltaik-Anlagen (Dach-PV) mehr als zwei Drittel des jährlichen Ertrags. Das KNE erreichen zunehmend Berichte von Kommunen, dass Immobilienbesitzende Baumfällungen beantragen, da diese geplante PV-Anlagen beschatten würden. Das führt zu der Frage: Müssen Fällgenehmigungen grundsätzlich erteilt werden, obwohl Bäume positive und wichtige Funktionen, insbesondere in der Stadt, erfüllen?

In unserer neuen Episode von „Naturschutz und Energiewende“ ist Moderator Dr. Torsten Raynal-Ehrke dazu im Gespräch mit Dr. Silke Christiansen, Leiterin der Rechtsabteilung im KNE. Sie erörtern, welche Konflikte es mit dem Baumschutz bei der Umsetzung von Dach-PV geben kann und wie diese gelöst werden können.

Welche Naturschutzregelungen sind hier betroffen? Welche „Rechte“ hat der Baum und wann darf er gefällt werden? Wie können Behörden und Kommunen mit Konflikten umgehen? Und wie kann der Gesetzgeber den Ausbau von Dach-PV wirtschaftlich erleichtern und gleichzeitig den Schutz des Baumbestandes im städtischen Bereich zu gewährleisten?

Diese Fragen und mehr im Podcast. Jetzt anhören!

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21.07.2023

Aktuelles aus den Ländern

Bayern

Der Verband der bayerischen Energie- und Wasserwirtschaft (VBEW) weist darauf hin, dass der Flächenverbrauch bei der Windenergie sehr gering sei. Die tatsächlich versiegelte Fläche liege bei einer 3 Megawatt Anlage lediglich bei rund 350 Quadratmetern. Unter Berücksichtigung von Zufahrtswegen, freigehaltenem Platz für Wartungen sowie Transformatoren betrage der dauerhafte Platzbedarf zwischen 2.000 und 4.000 Quadratmeter, bei größeren 5,5 Megawatt Anlagen maximal 5000 Quadratmeter je Anlage. Laut der Studie „Bayernplan Energie 2040“ benötige Bayern von 2019 bis 2040 jede Woche den Neubau zwei solcher 5,5 MW Windkraftanlagen, um die Klimaneutralität erreichen zu können, also rund 2.200 Anlagen bzw. 12 GW insgesamt. Selbst unter der sehr konservativen Annahme, dass die bestehenden 1.269 Windenergieanlagen in Bayern (Stand: Ende 2021) ebenfalls je 5.000 Quadratmetern versiegelte Fläche benötigen würden, errechne sich ein gesamter Flächenbedarf für die bayerische Windenergie von 17 Quadratkilometern. Dies entspräche 0,02 Prozent der Landesfläche (VBEW PM 07/2023).

Brandenburg

Renaturierte Gewässer, neue Hecken und Bäume oder Amphibientunnel: 2022 habe die Stiftung NaturSchutzFonds Brandenburg landesweit 48 Projekte Dritter gefördert sowie 35 eigene realisiert. Aus der kürzlich von Brandenburgs Umwelt- und Klimaminister Axel Vogel vorgestellten Jahresbilanz der Stiftung geht hervor, dass im vergangenen Jahr insgesamt 9,9 Millionen Euro in Projekte für den Naturschutz im Land investiert wurden. Ein wichtiges finanzielles Fundament für die Arbeit des NaturSchutzFonds seien Ersatzzahlungen. Sie werden von den Verursachern von Eingriffen wie etwa dem Bau einer Windenergieanlage (WEA) geleistet, wenn die entstehenden Beeinträchtigungen von Natur und Landschaft nicht vermieden oder durch Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen kompensiert werden können. Die Stiftung verwalte die Ersatzzahlungen und sorge dafür, dass die Gelder wieder in den Landkreisen und Naturräumen eingesetzt werden, in denen die Eingriffe verursacht wurden. Seit ihrer Errichtung vor 28 Jahren habe die Stiftung mehr als 81 Millionen Euro für den Naturschutz im Land bereitstellen können. Gemeinsam mit ihren zahlreichen Partnern seien mit ihrer Hilfe rund 94 Millionen Euro an Drittmitteln für das Land gesichert worden. In Summe ergibt das mehr als 175 Millionen Euro für den Schutz der biologischen Vielfalt in Brandenburg (MLUK PM 06/2023).

Hamburg

Der Klimabeirat Hamburg fordert in seiner neuesten Publikation „Photovoltaik in Hamburg. Chancen für Klimaschutz und Energiewende“ eine umfassende Photovoltaik-Strategie des Senats. Aus Sicht des Klimabeirates gebe es zwar eine Reihe von Einzelaktivitäten zur Photovoltaik in Hamburg, aber diese entfalteten bislang keine ausreichende Dynamik. Dabei attestiere eine aktuelle Studie des Clusters Erneuerbare Energien Hamburg der Hansestadt, dass bilanziell rund zwei Drittel des Hamburger Strombedarfs über Photovoltaik wirtschaftlich erzeugt werden können. Neben der PV-Strategie für Hamburg schlägt der Klimabeirat weitere konkrete Maßnahmen vor, die dazu beitragen könnten, das solare Potenzial in Hamburg zu heben. „Die Dächer sind da, die Wirtschaftlichkeit ist gegeben, der Senat hat Zugriff auf den Netzbetreiber und mit der SAGA auf ein großes kommunales Wohnungsunternehmen. Ein PV-Gipfel des Senats wäre jetzt das richtige Aufbruchssignal, damit wir in Hamburg mit mehr Mieterstrom, innovativen PV-Projekten und einem smarten Stromnetzmanagement zum solaren Aushängeschild Norddeutschlands werden“ (Hamburger Klimabeirat PM 07/2023), so Prof. Dr. Hans Schäfers, Experte für erneuerbare Energien im Klimabeirat.

Saarland

Anhand einer Kleinen Anfrage (Landtags-Drucksache 17/461) erkundigen sich Abgeordnete der CDU-Fraktion im Saarländer Landtag nach dem Windenergieausbau im Bundesland. Auf die Frage hin, wie hoch der Anteil der Fläche im Land sei, die für die Nutzung durch Windenergieanlagen (WEA) ausgewiesen sei, antwortet die Landesregierung, dass im Saarland insgesamt 1,8 Prozent der Landesfläche für WEA ausgewiesen seien. Das  Bundesministerium  für  Wirtschaft  und  Klimaschutz  (BMWK)  hat  für alle Länder pauschal die Auswirkungen einer maximalen Rotor-außerhalb-Umrechnung im Vergleich zu den Zwischenzielen des „Gesetzes zur Festlegung von Flächenbedarfen  für  Windenergieanlagen  an  Land  (WindBG)“ berechnet. Diese Anforderung ergibt sich aus einer Regelung des WindBG, wonach Flächen von Seiten des Bundes künftig nicht mehr vollumfänglich angerechnet werden, wenn planerisch geregelt ist, dass der Rotor innerhalb der Ausweisung liegen muss. Demnach sind aktuell lediglich 0,8 Prozent an Flächen für Windenergie im Saarland planerisch gesichert. Nach einer  datentechnischen  Analyse  der  Fachagentur  Windenergie  an  Land standen im Saarland 2022 theoretisch noch rund 48 Prozent der ausgewiesenen Fläche für WEA zur Verfügung.
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19.07.2023

30 Prozent Flächennaturschutz bis 2030 – Kriterien und Prioritäten

Beierkuhnlein, C., Stahlmann, R., Geist, J. (2023): Erfüllung der Ziele im Flächennaturschutz bis zum Jahr 2030 – Kriterien und Prioritäten Deutschland hat sich international verpflichtet 30 Prozent der Bundesfläche bis 2030 als Schutzgebiete auszuweisen. Bisher sind erst 15,5 Prozent der terrestrischen Fläche Deutschlands durch Natura 2000 geschützt. Beierkuhnlein und seine Kollegen zeigen auf, wie eine systematische, effiziente und evidenzbasierte Erweiterung der Schutzgebiete umgesetzt werden könnte. Den Autoren gelingt es, die Herausforderungen und Potenziale der aktuellen Erfordernisse kompakt auf den Punkt zu bringen und ein bündiges und nachvollziehbares Fazit für die Praxis zu entwickeln.

Hintergrund

Schutzgebiete sind ein wesentliches Instrument für den Biodiversitätsschutz. Jedoch gehen die Artenvielfalt und die Biomasse auch in diesen Gebieten stark zurück. Zunehmend wird erkannt, dass die bisherige Schutzgebietspraxis nicht ausreicht, um den Biodiversitätsverlust zu stoppen. Potenziell steigt das Risiko von Zielkonflikten durch die Gleichzeitigkeit von Schutzinteressern wie Arten-, Boden-, Gewässer- und Klimaschutz sowie der Nutzinteressen wie Lebensmittel- und Energieproduktion. Zudem ist die notwendige räumliche Verknüpfung bzw. Beseitigung von Ausbreitungsbarrieren zwischen Schutzgebieten bisher noch mangelhaft, und wichtige Elemente des Bundeskonzeptes „Grüne Infrastruktur“ von 2017 sind noch immer nicht umgesetzt. Mobilen Arten können so nicht die nötigen Anpassungs-Wanderungen an den stattfindenden Klimawandel vollziehen. Deutschland verpflichtet sich sowohl gegenüber der „Post 2020“ Strategie des GBF (Global Biodiversity Framework) als auch als Teil der EU-Biodiversitätsstrategie zu einer umfassenden Erweiterung des Schutzgebietsnetzwerks bis 2023 auf 30 Prozent der Fläche Deutschlands. Ziel ist es, den dramatischen Biodiversitätsverlust zu stoppen und die Ökosystemfunktionen und -dienstleistungen für den Menschen zu sichern („30-by-30“). Durch das Natura-2000-Netzwerk sind bisher 15,5 Prozent der terrestrischen Fläche Deutschlands und 45 Prozent der marinen Flächen geschützt.

Biodiversitätsschutz in Deutschland

Vor dem Hintergrund der bis 2030 neu auszuweisenden Schutzgebiete beleuchten die Autoren in ihrem Artikel kritisch den derzeitigen Stand des Biodiversitätsschutzes in Deutschland. Obwohl in Deutschland bereits eine große Zahl an Schutzgebieten unterschiedlicher Kategorien ausgewiesen ist, seien die verantwortlichen Projektträger und Behörden finanziell und personell nicht ausreichend ausgestattet, um ein effizientes Management und Monitoring dieser Flächen zu erreichen. Neben den quantitativen Flächenbeiträgen seien bessere qualitative Standards, die den Arten- und Naturschutz zum Ziel haben, notwendig. Auf der Grundlage aktueller Erkenntnisse der funktionellen Biodiversitätsforschung leiten sie aus ihrer Analyse Empfehlungen für die Praxis des Flächennaturschutzes ab.

Kriterien für die Ausweisung zusätzlicher Flächen

Als Kernproblematik werden die Kleinteiligkeit und Vereinzelung der Schutzgebietskulisse, die mangelnde Funktion der Schutzgebiete als Biotopverbund und die unzureichende Pflege sowie das Monitoring der Schutzgebiete angesehen. Bisherige Schutzgebiete seien in der Regel zu klein, weshalb negative Effekte der Umgebung (Bsp.: Pestizid- und Nährstoffeinträge) besonders stark bis in Schutzgebiete wirken können. Wo es die Umgebung und Rahmenbedingungen zulassen, wird die Vergrößerung durch Pufferzonen und die Verbindung bestehender kleiner Schutzgebiete empfohlen: „Es sollten Prioritäten dort gesetzt werden, wo besonders wertvolle oder gefährdete Biotope und Ökosysteme bekannt sind oder entwickelt werden sollen, und nicht dort, wo Flächen ohne Konflikte auszuweisen sind“. Bei Neuausweisungen sollten unter anderem die künftige Entwicklung des lokalen Klimas und die Entwicklungsfähigkeit von Ökosystemen berücksichtigt werden. Unter diesem Aspekt raten die Autoren zu einer Neuorientierung des Schutzgebietsnetzes als Biotopverbundsysteme. Die Autoren betonen, dass bei neuen Projekten auf Multifunktionalität zu achten und Synergieeffekte zu nutzen seien. Diese ließen sich in eine gute Kommunikation der Projekte einbinden und würden die Akzeptanz erhöhen. Doch ohne eine Verbesserung der Ausstattung von Naturschutzbehörden und des Monitorings könnten Erfolge schlechter erzielt und nachgewiesen werden. Quelle: Beierkuhnlein, C., Stahlmann, R., Geist, J. (2023): Erfüllung der Ziele im Flächennaturschutz bis zum Jahr 2030 – Kriterien und Prioritäten. Naturschutz und Landschaftsplanung 55 (7), 16-21.

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Vier Bilder von Solaranlagen
18.07.2023

Machbarkeitsstudie zur Erstellung eines satellitengestützten Monitorings von Solarparks veröffentlicht

Studie im Auftrag des KNE veröffentlicht

Das KNE beschäftigt sich bereits seit Längerem mit Biodiversität in Solarparks. In der Photovoltaik-Strategie des Bundesministeriums für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK) vom Mai 2023 wird eine Zukunftsvision entworfen, nach der im Jahr 2035 Biodiversitäts-Solarparks Standard sein sollen und „neue Lebensräume für Tier- und Pflanzenwelt schaffen“. Für diese Integration des Artenschutzes in PV-Freiflächenanlagen gibt es zahlreiche Vorschläge und Leitfäden. Ob diese Bemühungen auch erfolgreich sind und verpflichtende sowie freiwillige Maßnahmen zu den erwünschten Effekten führen, müsste allerdings durch vor-Ort-Kontrollen mit hohem personellen Aufwand ermittelt werden. In diesem Kontext verfolgt das KNE die Frage, wie vorgegangen werden müsste, um mit vertretbarem Aufwand einen guten Überblick über die Entwicklung im Solarpark zu bekommen. Zu diesem Zweck wurde das Büro Luftbild Umwelt Planung GmbH beauftragt, zu untersuchen, inwieweit sich das Monitoring auf Fernerkundungsdaten stützen kann. Ziel war es, zunächst eine Machbarkeitsstudie durchzuführen. Die „Machbarkeitsstudie zur Erstellung eines satellitengestützten Monitorings von Solarparks“ zeigt, dass ein Biodiversitätsmonitoring auf Freiflächenanlagen mit den aktuell verfügbaren Fernerkundungsdaten und -methoden möglich ist. In der Studie werden zunächst die relevanten Habitate, Pflegemaßnahmen und technischen Parameter eines Solarparks dargestellt. Weiterhin werden die für ein Biodiversitätsmonitoring notwendigen Fernerkundungsdaten und -methoden erläutert. Abschließend wird ein Monitoringkonzept aus drei Ebenen vorgeschlagen:
  • ein Hintergrundmonitoring mit kostenfreien Satellitendaten zur Identifizierung und Überwachung bestehender Solarparks,
  • ein landesweites Monitoring mit amtlich verfügbaren Daten zur Bestimmung technischer Parameter und Erkennung ausgewählter Biotoptypen sowie
  • ein spezifisches Stichprobenmonitoring mit Drohnen für die detaillierte Erfassung von Biotopen und ihrer Ausprägung.

Einschätzung des KNE

Aus Sicht des KNE ist ein qualifiziertes Monitoring der bestehenden Solarparks von grundlegender Bedeutung, um die Entwicklung von Biodiversität auf den großen Anlagenflächen und während der langen Laufzeit der Solarparks dokumentieren zu können. Insbesondere die Umsetzung der Ausgleichsverpflichtungen oder die aktuell diskutierten speziellen Zertifizierungssysteme bzw. Vergütungsregelungen für Biodiversitäts-PV, erfordern verstärkte Erfolgskontrollen vor Ort. Mit der vorliegenden Machbarkeitsstudie wird die Idee eines mit möglichst geringem Personaleinsatz umsetzbaren Monitorings skizziert, die nun aufgegriffen und konkretisiert werden kann.
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Woerter in Wolke
07.07.2023

Den beschleunigten Ausbau der Photovoltaik naturverträglich gestalten

KNE-Forum "Naturverträgliche Solarparks"

Am 4. Juli traf sich zum siebten Mal das KNE-Forum “Naturverträgliche Solarparks”. Im Zentrum standen der Austausch zu aktuellen politischen Herausforderungen und fachliche Fragen aus Forschung und Praxis. In der einleitenden Forumsdiskussion kamen Perspektiven aus der Solarbrache, der Landwirtschaft und dem Naturschutz zu Wort. Impulse dafür setzten zu Beginn Teilnehmende der UKA-Gruppe, des Bauernverbands und des LNV Baden-Württemberg und lösten eine angeregte, in gewohnter Weise konstruktive Diskussion unter den Teilnehmenden aus. Diese kommen bundesweit aus Naturschutzverbänden, der Solarbranche, Ministerien und Behören, Energieagenturen und Beratern, der Wissenschaft und zunehmend der Landwirtschaft, was die Forumsdiskussion in fruchtbarer Weise bereichert. Der Landwirtschaft kommt beim beschleunigten Aus-bau der Freiflächenphotovoltaik eine zunehmend wichtige Rolle zu. Es geht darum, Flächen für die Energiewende bereitzustellen und den Ausbau gleichzeitig naturverträglich und landwirtschaftsverträglich zu gestalten.

Perspektiven aus Energiewirtschaft, Landwirtschaft und Naturschutz

Dazu gibt es – wenig überraschend – unterschiedliche Positionen. Die Fragen, welche Böden unbedingt der landwirtschaftlichen Produktion vorbehalten bleiben sollten, wie sich über extensive Landwirtschaft und Biodiversitäts-PV sinnvolle Synergien zwischen Landwirtschaft, Energiewende und Naturschutz finden lassen, sind beispielhafte Themen, zu denen ein Austausch nötig ist. Das Forum leistet hier einen wichtigen Beitrag zur Verständigung und zum Wissenstransfer zwischen verschiedenen Akteursgruppen. Auch die Frage danach, was notwendigerweise auf Bundesebene einheitlich geregelt werden sollte und wie zudem trotzdem standortspezifisch von Solarpark zu Solarpark geschaut werden müsse, was vor Ort sinnvolle Maßnahmen einer naturverträglichen Gestaltung sind, war wiederholt Thema. Beides muss klug verbunden werden, will man Klimakrise und Biodiversitätskrise auch beim boomenden Solarparkausbau zusammendenken und gestalten. Im zweiten Teil des Forums wurden fachliche Fragen vertieft. Herausforderungen und Chancen für den Schutz und Erhalt von Ackerwildkräutern in Solarparks wurden in Impulsbeiträgen ebenso thematisiert wie die Fragen, ob Insekten ein geeigneter Indikator für die Erfolgskontrolle und die Bewertung von Biodiversitäts-Solarparks sein könnten.

Das KNE-Forum

Das KNE lädt gezielt ausgewählte Akteure ein. Die Teilnehmenden kommen aus Naturschutzorganisationen, aus der Solarbranche, Naturschutzbehörden, Bundes- und Landesministerien, Energieagenturen, Landwirtschaftsverbänden und der Wissenschaft und diskutieren regelmäßig zu selbst gewählten Themen. Mit dem Forum möchte das KNE einen Beitrag zu einem Austausch bundesweit interessierter Akteure leisten. Im Vordergrund des Forums steht der offene Austausch zu Themen, die den Teilnehmenden besonders am Herzen liegen. Das Forum findet zweimal im Jahr statt.

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Getreide vor Himmel
29.06.2023

Neue KNE-Publikation zur Erläuterung der Vorschriften zur Windenergie an Land im novellierten Bundesnaturschutzgesetz

Der Bundesgesetzgeber hat mit dem „Vierten Gesetz zur Änderung des Bundesnaturschutzgesetzes“ im Sommer 2022 neue Regelungen für den Arten- und Landschaftsschutz bei Windenergievorhaben verabschiedet. Dies erfolgte mit dem Ziel, eine bundesweite Standardisierung und Konkretisierung der Signifikanz- und Ausnahmeprüfung zu erreichen. Hierdurch soll die Genehmigung von Windenergieanlagen einfacher und schneller werden, um das von der Bundesregierung gesetzte Ziel von insgesamt 115 GW installierter Windenergieleistung an Land bis 2030 zu erreichen. Das KNE hat anlässlich der Novellierung des Bundesnaturschutzgesetzes (BNatSchG) Ende im Herbst 2022 insgesamt drei große Online-Veranstaltungen durchunsgeführt, in denen die neuen Regelungen mit dem Fokus auf die Signifikanz- und Ausnahmeprüfung aus rechtlicher und fachlicher Perspektive in einem interdisziplinären Vortrag vorgestellt wurden. Ergänzt wurde der Vortrag durch erste Einschätzungen von Praxisakteuren der Energiewende und des Naturschutzes. Die Veröffentlichung „Die Vorschriften zur Windenergie an Land im Bundesnaturschutzgesetz 2022 - Überblick über die neuen naturschutzrechtlichen Regelungen für die Genehmigung von Windenergieanlagen an Land mit Fokus auf die Signifikanz- und Ausnahmeprüfung“ fasst die Inhalte der BNatSchG-Novelle zusammen und nimmt eine Einordnung der Regelungen vor. Ergänzend gibt sie Antworten auf häufig gestellte Fragen, die seit den Rechtsänderungen an das KNE herangetragen wurden.

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28.06.2023

KNE-Podcast: Fledermäuse und Windenergie

In Deutschland kommen regelmäßig 25 Fledermausarten vor. Alle von ihnen stehen auf der Roten Liste, einige sind sogar vom Aussterben bedroht. Im Zusammenhang mit dem Ausbau der Windenergie wird viel über die Kollisionsrisiken von Vögeln mit Windenergieanlagen diskutiert; Fledermäuse erfahren hier weniger Beachtung. Warum sind Fledermäuse eigentlich kein großes Thema im Diskurs über die naturverträgliche Energiewende? Wie ist der Kenntnisstand über die Auswirkungen von Windenergie auf Fledermäuse? Was können Betreiber von Windenergieanlagen tun, um Fledermäuse zu schützen? Welche Maßnahmen sollten finanziert werden? Und welche Regelungen im Bundesnaturschutzgesetz spielen eine Rolle? Im Gespräch mit Moderator Dr. Torsten Raynal-Ehrke erörtert Holger Ohlenburg, Referent naturverträgliche Windenergie im KNE, diese und weitere Fragen und geht auf die Risiken für Fledermäuse, mögliche Schutzmaßnahmen zur Vermeidung von Kollisionen und die rechtlichen Rahmenbedingungen ein. Hören Sie jetzt rein, in Folge 27 von Naturschutz und Energiewende.

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Vertiefende Informationen finden Sie zur Frage "Wie hoch ist die Zahl der Windenergieanlagen an Land in Deutschland, die mit nächtlichen Abschaltungen zum Schutz von Fledermäusen betrieben werden?" [vc_video link="https://www.youtube.com/watch?v=gqiwPFGlcYM"]
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26.06.2023

Aktuelles aus Bund und Ländern

Bundesregierung

Die Bundesregierung plant den Aufbau eines Nationalen Zentrums für Umwelt- und Naturschutzinformationen, um das vielfältige, dynamisch wachsende und teils sehr heterogene und zerstreute Daten- und Informationsangebot zu Umwelt und Naturschutz gebündelt verfügbar zu machen. Eckpunkte dazu wurden bereits als Unterrichtung vorgelegt (Drucksache 20/6701). Demnach soll das Zentrum, das als neuer Standort des Umweltbundesamtes in Merseburg aufgebaut wird, die Verantwortung für Umsetzung und Betrieb des Online-Portals umwelt.info übernehmen. Als Kernaufgabe des Portals nennt die Bundesregierung zunächst das Erschließen eines öffentlich verfügbaren, umweltbezogenen Daten- und Informationsraums. Alle öffentlich verfügbaren Daten und Informationen sollen durch standardisierte Medienformate abgebildet und über eine Metasuche auf dem Portal auffindbar sein. Zunächst gehe es darum, öffentliche Daten und Informationen aus der Verwaltung von Bund, Ländern und Kommunen einzubinden, später sollten auch offene Daten- und Informationsangebote (Open Data) aus Forschung, Wissenschaft, Industrie, Verbänden und der allgemeinen Öffentlichkeit über das Portal sichergestellt werden.

Bundesverband Neue Energiewirtschaft

Biodiversitäts-PV als Solarpark-Standard“, so lautet der Titel eines neuen Positionspapiers des Bundesverband Neue Energiewirtschaft (bne). Bei der Biodiversitäts-PV, die auch in der Solarstrategie des BMWK enthalten ist, handelt es sich um eine auf Artenvielfalt ausgerichtete Form der Agri-PV. Laut bne könne man anhand dieser Form der Freiflächen-Photovoltaik Synergien durch die Natur- und Landwirtschaftsverträglichkeit von Solarparks nutzbar machen. Im Kern sei deren Anspruch das Erreichen von drei Zielen auf einer Fläche: Erneuerbare Energie, Nachhaltige Landwirtschaft und die Förderung der Biodiversität. Wirksame Anreize seien nötig, um derartige PV-Anlagen entstehen zu lassen. Das Papier enthält konkrete Vorschläge zur Ausgestaltung dieser „Vision“. Aus der Sicht des bne könne die extensive Nutzung von Solarparkflächen zum Standard in den Planungen werden. Die Flächenmehrfachnutzung führe zu Akzeptanz bei den Menschen in den Standortkommunen und sei vergleichsweise flächensparend. Laut bne bestehe die Möglichkeit, mit Biodiversitäts-PV eine „Win-Win-Win-Situation für saubere Energie, Landwirtschaft und Naturschutz zu schaffen“.

Rheinland-Pfalz

Die Abgeordneten Dr. Joachim Streit und Patrick Kunz (Freie Wähler) erkundigten sich bei der Landesregierung mittels einer Kleinen Anfrage nach der Umsetzung des Windenergieflächenbedarfsgesetzes (WindBG) in Rheinland-Pfalz (Landtags-Drucksache 18/6582). Nach dem WindBG ist Rheinland-Pfalz verpflichtet, bis zum 31. Dezember 2027 mindestens 1,4 Prozent der Landesfläche und bis zum 31. Dezember 2032 mindestens 2,2 Prozent der Landesfläche für Windenergiegebiete auszuweisen. Derzeit seien auf rund 1,2 Prozent der Landesfläche Windenergiegebiete wirksam ausgewiesen und planerisch verfügbar. Die Landesregierung habe sich in ihrem „Zukunftsvertrag Rheinland-Pfalz – 2021 bis 2026“ das Ziel gesetzt, Wind- und Solarenergie deutlich auszubauen, um bis 2030 eine Verdoppelung der installierten Leistung bei der Windenergie und eine Verdreifachung bei der Solarenergie zu erreichen. Einen wesentlichen Beitrag leiste die zum 31. Januar 2023 in Kraft getretene Fortschreibung des Kapitels Erneuerbare Energien des Landesentwicklungsprogramms. Im Hinblick auf das WindBG werde derzeit der Referentenentwurf eines Landesgesetzes abgestimmt. Dieser werde zeitnah dem Ministerrat vorgelegt.

Sachsen

Im Auftrag des sächsischen Energieministeriums haben Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler der Brandenburgischen Technischen Universität unterschiedliche Varianten einer möglichen Landesregelung zur finanziellen Beteiligung an Windenergieanlagen geprüft. Eine Verpflichtung, wie sie etwa in Mecklenburg-Vorpommern und Brandenburg umgesetzt wird, führe merkbar zu einer Steigerung der Akzeptanz von Windenergieanlagen. Chancen einer verpflichtenden Landesregelung ergeben sich laut Gutachten aus einer garantierten finanziellen Wertschöpfung für Standort- und Anrainergemeinden und einer daraus erwartbaren signifikanten Erhöhung der Akzeptanz. Dadurch könnten im Ergebnis auch Planungs- und Genehmigungsverfahren beschleunigt werden. Des Weiteren seien keine Standortnachteile durch verpflichtende Landesgesetzgebungen zu erwarten, falls auch in anderen Bundesländern Landesregelungen eingeführt würden. Führten ansonsten Bundesländer eine verpflichtende Beteiligung ein, könnten hingegen Standortnachteile für den Freistaat Sachsen entstehen. Wenn Sachsen keine verpflichtende Landesregelung einführte und sich zugleich andere Bundesländer für verpflichtende Landesregelungen entschieden, könne das die Akzeptanz vor Ort in Sachsen schmälern (SMEKUL PM 06/2023).

Thüringen

In ihrer Antwort auf eine Kleine Anfrage des Abgeordneten Maik Kowalleck (CDU) auf Landtags-Drucksache 7/8023 nennt die Landesregierung Möglichkeiten, um mögliche Konflikte mit dem Arten- und Naturschutz beim Bau von Windenergieanlagen im Wald bereits vorab zu vermeiden oder deutlich zu vermindern. Insbesondere eine sorgfältige Standortwahl im Rahmen einer sorgfältigen räumlichen und technischen Planung sei entscheidend. Grundsätzlich sollten bevorzugt Waldflächen ohne hervorgehobene Waldfunktionen sowie Waldschadensflächen als Standorte genutzt werden. Um möglichst wenig Waldfläche für die Erschließung in Anspruch zu nehmen, sollten vor allem Flächen genutzt werden, die durch das Forstwegenetz bereits erschlossen sind. Zudem bestehen technische Möglichkeiten, die Anlagen möglichst naturschonend zu transportieren und zu errichten.
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20.06.2023

Photovoltaik-Freiflächenanlagen und Vogelschutz

Es bestehen sowohl Konfliktpotenziale als auch Synergieeffekte zwischen Vogelschutz und dem Ausbau der Freiflächen-Photovoltaik. BirdLife Österreich publiziert zwei Studien mit Empfehlungen zur naturnahen Gestaltung von Solarparks. Auch in Österreich soll der Ausbau der erneuerbaren Energien massiv beschleunigt werden. Derzeit wird demgemäß ein erheblicher Zubau an PV-Freiflächenanlagen (PV-FFA) geplant, welcher Eingriffe in Natur und Landschaft mit sich bringt. Welche Auswirkungen die Errichtung von PV-FFA in der freien Landschaft auf Brut- und Zugvögel haben wird, ist nicht eindeutig belegt. Vielfach werden – insbesondere bei vormaliger intensiver landwirtschaftlicher Nutzung – die Naturverträglichkeit von PV-FFA und die ökologische Aufwertung von Anlagenflächen angenommen, da sich unter den Modulen extensives Grünland entwickeln würde. BirdLife Österreich veröffentlichte im April 2023 zwei Studien zu diesem Thema, die bisherige Forschungsergebnisse zusammentragen und daraus Empfehlungen für die Praxis ableiten. Die Studien geben Hinweise zu den bisher nachgewiesenen Auswirkungen auf die für Österreich relevanten und als sensibel gegenüber PV-FFA eingestuften Vogelarten. Sie zeigen Kriterien für eine naturverträgliche Standortwahl und eine biodiversitätsfreundliche Ausgestaltung und Pflege der PV-FFA.

 Kernaussagen der Studien

Die Studie „Photovoltaik-Freiflächenanlagen und Vogelschutz in Österreich – Konflikt oder Synergie?“ (Strohmeier & Kuhn 2023) stellt in Teil A eine Befragung der relevanten Stakeholder zu den Rahmenbedingungen und ihren Erwartungshaltungen vor. Es zeigte sich, dass die meisten Befragten ernsthaft an einer konstruktiven Bewältigung der anstehenden Herausforderungen interessiert seien. Darüber hinaus bestünden bereits ein solides Fachwissen und ein hohes persönliches Engagement. Diese Voraussetzungen könnten aus Sicht der Autorinnen und Autoren gesellschaftspolitisch besser genutzt werden, um einen naturverträglichen Ausbau der Photovoltaik zu erreichen. Teil B der Veröffentlichung enthält eine umfassende Literaturstudie zu den potenziellen Auswirkungen von PV-FFA auf prioritäre Arten der Avifauna. Dabei wurden avifaunistische Berichte und Gutachten von Planungsbüros aus dem deutschsprachigen Raum herangezogen sowie Untersuchungen, die einen Vergleich zwischen den Vogelbeständen vor und nach dem Bau einer Anlage zulassen. Die Autorinnen und Autoren leiten aus dieser Literaturanalyse die Forderung ab, Tabu- und Horstschutzzonen für besonders zu berücksichtigende Vogelarten einzuführen, in denen keine PV-FFA errichtet werden dürften. Für sechs weniger sensible Arten sollten sogenannte „Vorbehaltszonen“ abgegrenzt werden, in denen PV-FFA unter bestimmten Voraussetzungen und nach naturschutzfachlicher Prüfung zulässig seien. Mit konkreten Abständen und Pufferzonen sollen störungsfreie Bruten erreicht und der Bruterfolg der Arten erhöht werden. Auf diese Weise entsteht, ähnlich dem Vorgehen beim Windenergie-Ausbau in Deutschland, ein abstandsbasiertes Schutzkonzept für einen naturverträglichen Ausbau der PV-FFA. . Aufbauend auf dieser Studie wurde als zweites Dokument der Handlungsleitfaden „Kriterien für eine naturverträgliche Standortsteuerung für Photovoltaik-Freiflächenanlagen und Kriterien für die Errichtung und den Betrieb einer naturverträglichen Photovoltaik-Freiflächenanlage“ (BirdLife Österreich 2023) entwickelt. Mit Blick auf einen verbesserten Vogelschutz werden konkrete Maßnahmen für biodiversitätsfreundliche Solarparks vorgeschlagen und ihre Auswirkungen auf die ausgewählten Vogelarten dargestellt. Die naturverträgliche Standortwahl sollte demnach mit besonderer Rücksicht auf die Habitate von Offenland- und Feuchtgebietsarten erfolgen, die tendenziell besonders sensibel auf die Habitatveränderungen durch die Solarmodule reagieren. Die aktuell ausgewertete Literatur deutet darauf hin, dass die Flächen von PV-FFA zwar als Nahrungshabitat dienen, jedoch in ihrer bisherigen Ausgestaltung kaum als Brutgebiet genutzt werden. Naturnahe Flächenausstattung und -struktur, das Mahdregime oder die Beweidung können die Eignung der PV-FFA als Lebensraum wesentlich verbessern. Quellen Strohmaier, B., Kuhn, C. (2023): Photovoltaik-Freiflächenanlagen und Vogelschutz in Österreich – Konflikt oder Synergie? - April 2023 Version 2.0. BirdLife Österreich, Wien. 66 S. (frei verfügbar) Link zum Dokument BirdLife Österreich - Gesellschaft für Vogelkunde (2023): Kriterien für eine naturverträgliche Standortsteuerung für Photovoltaik-Freiflächenanlagen und Kriterien für die Errichtung und den Betrieb einer naturverträglichen Photovoltaik-Freiflächenanlage. 40 S. (frei verfügbar) Link zum Dokument
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Windrad Baustelle - Luftbild
Foto: © Mario Hagen – adobestock.com
19.06.2023

Energiewende vor Ort – intensiver Austausch

Die LAG Berlin/Brandenburg/Mecklenburg-Vorpommern lud am 15. und 16. Juni zu ihrer Frühjahrstagung nach Cottbus ein. Unter der Überschrift „Energielandschaften und Energiewende“ beleuchteten die Beteiligten konkrete Herausforderungen sowie rechtliche und planerische Aspekte bei der Umsetzung von Energiewendeprojekten vor Ort. Peer Michaelis, Rechtsreferent im KNE, stellte den Teilnehmenden aus Planung und Forschung in seinem Vortrag „Neue rechtliche Rahmenbedingungen für EE – was bedeutet das für die Regionalplanung?“ neue Entwicklungen und Regelungen für die Windenergieplanung dar und zeigte insbesondere spezielle Herausforderungen für Planer und Planerinnen auf. Weitere Vorträge und Diskussionen befassten sich unter anderem mit der Transformation der Energieregion Lausitz, der Planung für Windenergie und Photovoltaik in Mecklenburg-Vorpommern, der Rolle von Kommunen als Dialogbrücken zwischen nationaler Planung und Betroffenen vor Ort und der Zukunft der Agri-Photovoltaik. In den Diskussionen zeigte sich, dass hinsichtlich der Transformation der Region schon große Fortschrotte erzielt werden konnten. Gleichzeitig wurde deutlich, dass es einen ein großer Informationsbedarf insbesondere zu den rechtlichen Neuerungen gibt. Darüber hinaus stelle das Erwirken von Akzeptanz durch die Betroffenen vor Ort, die Kommunen durchaus vor Probleme, da die regionale Identität der Bürger- und Bürgerinnen bisher bei übergeordneten Planungen nicht genügend berücksichtigt worden seien.

Die LAG Berlin/Brandenburg/Mecklenburg-Vorpommern

Die LAG  ist eine von sieben Landesarbeitsgemeinschaften der ARL. Die Länder Brandenburg und Berlin betreiben die Landesplanung gemeinsam. Die LAG bearbeitet den Nordosten Deutschlands mit den drei im Namen genannten Bundesländern. Raumstrukturell umfasst das LAG-Gebiet höchst unterschiedliche Räume: den Metropolenraum Berlin, d. h. den Stadtstaat Berlin und sein brandenburgisches Umland, einerseits sowie andererseits die dünnbesiedelten ländlichen Räume Brandenburgs und Mecklenburg-Vorpommerns, aus denen sich die sämtlich eher kleineren städtischen Verdichtungsräume herausheben. (Link zur Quelle)
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Greifvogel vor Windenergieanlage
Foto: © Manfred Stöber – adobestock.com
16.06.2023

KNE aktualisiert Länderübersicht zu Erlassen und Leitfäden zu Natur- und Artenschutz im Kontext mit der Windenergie

Die Länder erstellen in Form von Erlassen, Leitfäden und Hinweisschreiben landesspezifische Handreichungen zu Artenschutz und Windenergie. Diese Handreichungen sind sowohl für die zuständigen Behörden als auch für die Projektierer und die Gutachterbüros wichtige Orientierungshilfen zum Umgang mit artenschutzrechtlichen Anforderungen bei der Genehmigung von Windenergievorhaben. Die Bundesregierung hat mit dem „Vierten Gesetz zur Änderung des Bundesnaturschutzgesetzes“ sowie mit der Umsetzung der sogenannten EU-Notfallverordnung in § 6 Windenergieflächenbedarfsgesetz (WindBG) gesetzliche Regelungen geschaffen, die zu einer beschleunigten Genehmigung von Windenergievorhaben an Land führen sollen. Dadurch entsteht die Notwendigkeit der Anpassung bzw. Neufassung der länderspezifischen Artenschutz-Handreichungen. Unabhängig von den weiterhin laufenden Standardisierungsaktivitäten des Bundes im Bereich Natur- und Artenschutz und Windenergie haben einige Länder ihre Handreichungen bereits aktualisiert (Brandenburg und Sachsen) oder zumindest durch Erlasse, Methodenvorgaben oder ministerielle Hinweisschreiben ergänzt (Bayern, Baden-Württemberg, Hessen, Rheinland-Pfalz). Mehrere Länder haben mit der Fortschreibung ihrer Handreichungen begonnen, planen dies bzw. haben laufende Fortschreibungsprozesse angepasst. Das KNE hat auf Grundlage einer Länderabfrage die bestehende Übersicht zu den aktuellen Erlassen, Leitfäden und Hinweisschreiben zu Natur- und Artenschutz und Windenergie auf Genehmigungsebene sowie zum Stand der laufenden Fortschreibungsaktivitäten grundlegend aktualisiert. Gegenüber der Vorläuferfassung von Februar 2022 haben sich bei allen Ländern Änderungen ergeben. Durch die Übergangsregeln im BNatSchG (§ 74 Abs. 4 und 5) besitzen eine Reihe älterer Leitfäden zunächst weiterhin Relevanz, weshalb sie auch weiterhin in der Übersicht zu finden sind. Bekannt sind Fortschreibungsaktivitäten in Bayern, Nordrhein-Westfalen, Rheinland-Pfalz, Saarland und Thüringen. Geplant sind weitere in Baden-Württemberg. Einzelne Länder haben keine aktuellen Fortschreibungsaktivitäten angegeben bzw. mit Verweis auf die hohe Gesetzgebungs-Dynamik eine bewusste Unterbrechung dieser (Schleswig-Holstein und Niedersachsen). Niedersachsen arbeitet derzeit übergangsweise mit (nicht öffentlich zugänglichen) FAQs. Insgesamt ist zu bemerken, dass der Wille und die Aktivitäten der Standardisierung, Vereinfachung und Beschleunigung auf Bundesebene auf Länderebene zunächst zu zusätzlichem Klarstellungsbedarf führen, dem zum Teil durch die Herausgabe entsprechender Hinweisschreiben begegnet wird. Dies, aber auch die durch die rechtlichen Übergangsregeln und -fristen bedingten Parallelitäten führen zunächst zu einer erhöhten Komplexität der rechtlichen und fachlichen Genehmigungsgrundlagen. Perspektivisch wird sich das in einigen Jahren wieder ändern.
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25.05.2023

Aktuelles aus Bund und Ländern

Bund

Am 23. Mai2023 wurde im Rahmen des zweiten Windkraftgipfels vom Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz die Windenergie-an-Land-Strategie vorgestellt. Hinsichtlich des Natur- und Artenschutzes werden neben der Standardisierung der artenschutzrechtlichen Methode durch Konkretisierung der Anforderungen an die Habitatpotenzialanalyse (HPA) auch die Standardisierung der Erfassungsmethoden von Arten sowie die textliche Klarstellung landwirtschaftlicher Abschaltung im BNatSchG angekündigt. Des Weiteren soll eine zeitnahe Prüfung der Einführung einer probabilistischen Methode zur Berechnung der Kollisionswahrscheinlichkeit von Vögeln erfolgen. Geplant ist zudem, auf Grundlage aktueller wissenschaftlicher Erkenntnisse, eine Standardisierung der artenschutzrechtlichen Prüfung und der Schutzmaßnahmen für Fledermäuse im BNatSchG zu prüfen. Die Bereitstellung und Zugänglichkeit artenschutzfachlicher Daten sollen sichergestellt werden. Zudem wird ein Vollzugsleitfaden zu § 45b BNatSchG, unter anderem zu einer artspezifischen Unterlegung von Schutzmaßnahmen aus der Anlage 1 des BNatSchG sowie eine Konkretisierung der Berücksichtigung des Artenschutzes in der Planung angekündigt.

Baden-Württemberg

Im Zuge der „Modellregion Agri-PV BaWü“ werden Agri-PV-Pilotanlagen und begleitende Forschungsarbeiten gefördert. Im Zuge eines Berichtsantrags (Landtags-Drucksache 17/4393) wird die Landesregierung unter anderem zum aktuellen Stand der Einführung und Umsetzung von Agri-PV-Anlagen im Land befragt. Laut der Landesregierung seien im Jahr 2023 mehrere Pilotprojekte vorgesehen und in Planung, unter anderem im Bereich Acker-/Grünlandnutzung. Ein weiteres Projekt, bei dem innovative Module über Versuchsflächen zum Einsatz kommen sollen, werde derzeit vorbereitet. Bereits fortgeschritten sei ein Projekt zur Entwicklung einer Pilotanlage, die temporär und versetzbar über einer Wiederaufforstung errichtet werde. Des Weiteren sei 2022 ein Screening Projekt zur Standortstuche für eine mögliche Anlage über wiederzuvernässenden Moorböden bewilligt worden; bis 2023 habe man jedoch noch keinen mit PV realisierbaren Standort identifizieren können. Darüber hinaus befinden sich Projekte zum Wissens- und Erfahrungstransfer sowie zur Information und Vernetzung von Akteuren im Handlungsfeld Agri-PV in Vorbereitung. Die Bewilligung sechs bis acht weiterer Teilprojekte sei in diesem Jahr vorgesehen.

Bayern

Eine Anfrage zum Plenum des Abgeordneten Martin Stümpfig (Grüne) auf Landtags-Drucksache 18/28873 adressiert den Windenergieausbau in Bayern. Laut Staatsregierung stehen im Freistaat aktuell rund 1.300 Windenergieanlagen (WEA). Ziel sei ein Zubau von mindestens 800 bis 1.000 WEA in den kommenden Jahren. Dazu seien unter anderem mit der Reform der 10 H-Regelung, der Initiative Aufwind mit den Windkümmerern, zusätzlichen Stellen in den Genehmigungsbehörden und der Fortschreibung der Regionalpläne mehrere Maßnahmen auf den Weg gebracht worden. Aktuell befinden sich insgesamt über 300 WEA in einer konkreten Planung. Im Entwurf des Landesentwicklungsprogramms vom 2. August 2022 werde als Teilflächenziel zur Erreichung des landesweiten Flächenbeitragswertes nach dem Windenergieflächenbedarfsgesetz (WindBG) für jede Region 1,1 Prozent der Regionsfläche bis zum 31. Dezember2027 festgelegt. Zur Umsetzung des höheren Flächenbeitragswertes nach dem WindBG für Bayern von 1,8 Prozent zum 31. Dezember 2023 auf die Regionen, werde derzeit eine Potenzialanalyse erarbeitet. Des Weiteren werde die Kartierungsanleitung der Brutvögel vom Staatsministerium für Umwelt und Verbraucherschutz angepasst. Wie in der derzeit gültigen Fassung werden darin technisch notwendige Maßnahmen bei der Erfassung planungsrelevanter Arten enthalten sein.

Sachsen-Anhalt

Nach einer Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts (BVerfGE) zum Thüringer Waldgesetz dürfen die Bundesländer den Bau von WEA im Wald nicht generell verbieten (BVerfGE PM 88/2022). Die Abgeordnete Dorothea Frederking (Grüne) fragt die Landesregierung Sachsen-Anhalt im Zuge einer Kleinen Anfrage (Landtags-Drucksache 8/2632), ob das Landeswaldgesetz entsprechend der Bundesverfassungsgerichtsentscheidung angepasst und die Unzulässigkeit von Windenergieanlagen gestrichen werde. Die Landesregierung hält eine Aufhebung des § 8 Abs. 1 Satz 3 LWaldG angesichts der genannten Entscheidung des BVerfGE für geboten. Die Gesetzgebung liege beim Landtag von Sachsen-Anhalt. Die potenzielle Festlegung von Flächen für die Windenergie in artenreichen Wäldern solle geprüft und auf forstlichen Brachflächen und artenarmen Monokulturen grundsätzlich nicht ausgeschlossen werden. Zudem hat die Landesregierung am 23. Mai 2023 den Entwurf eines Gesetzes zur Änderung der Bauordnung, mit dem unter anderem neue Regelungen zu Abstandsflächen für WEA- und PV-Anlagen auf den Weg gebracht werden, zur Beschlussfassung in den Landtag übergeben. Die Abstandsfläche für WEA soll auf das allgemeine Maß von 0,4 H reduziert werden. Die in den Regionalen Entwicklungsplänen beziehungsweise Sachlichen Teilplänen enthaltenen Abstände von WEA gegenüber Siedlungsflächen seien davon nicht betroffen (Landesregierung Sachsen Anhalt PM 223/2023).
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25.05.2023

KNE-Podcast: Solarparks an Straßen und Schienen – ganz einfach?

Bauplanungsrechtliche Teilprivilegierung von Photovoltaik-Freiflächenanlagen

Der Ausbau der erneuerbaren Energien soll weiter erleichtert und beschleunigt werden. Im Zuge dessen muss auch die Photovoltaik stärker ausgebaut werden. Obwohl in Deutschland jedes Jahr mehrere Tausend Megawatt installiert werden, entspricht dies noch nicht der anvisierten Ausbaumenge. Um dies zu ändern, gelten seit Anfang des Jahres rechtliche Erleichterungen, die sogenannte Teilprivilegierung für den Bau von PV-Freiflächenanlagen entlang von bestimmten Straßen und Bahngleisen. Was sind die Inhalte und Regelungen dieser Teilprivilegierung? Wie wirkt sie sich auf den Natur- und Artenschutz aus? Was sind die Auswirkungen auf die Steuerung und Planung durch Kommunen? Und auch ganz pragmatisch - gibt es eine Blendwirkung von Anlagen auf Autofahrerinnen und Autofahrer? Im Gespräch mit Moderator Dr. Torsten Raynal-Ehrke erörtern Dr. Julia Wiehe, Referentin naturverträgliche Solarenergie, und Peer Michaelis, Rechtsreferent, vom KNE, die unterschiedlichen Aspekte.

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Vertiefend mit dem Thema beschäftigt sich die neue KNE-Publikation „Bauplanungsrechtliche Teilprivilegierung von Photovoltaik-Freiflächenanlagen“ [dt_photos_carousel post_type="posts" dis_posts_total="" resized_image_dimensions="4x3" image_border_radius="0px" show_zoom="n" arrows="n" posts="2131"]
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Titel: ©Mathias Weil - stock.adobe.com
24.05.2023

Neue KNE-Publikation: Bauplanungsrechtliche Teilprivilegierung von Photovoltaik-Freiflächenanlagen

Der Gesetzgeber möchte den Ausbau der erneuerbaren Energien weiter erleichtern und beschleunigen. Nicht nur für die Windenergie als dem „Zugpferd“ der Energiewende wurden und werden daher gesetzliche Änderungen vorgenommen. Auch die Solarenergie soll verstärkt ausgebaut werden, der Ausbau schreitet stetig voran. Die insgesamt installierte Leistung ist im vergangenen Jahr um etwa 6.000 Megawatt auf 66.498 Megawatt angestiegen, was eine leichte Erhöhung zum Zuwachs des Vorjahres darstellt. Weil diese Zahlen aber noch weit von der anvisierten Ausbaumenge entfernt sind, hat der Gesetzgeber nun eine rechtliche Erleichterung für den Ausbau von Photovoltaik-Freiflächenanlagen (PV-FFA) vorgenommen. Das betrifft die seit Anfang des Jahres geltende Teilprivilegierung von PV-FFA im bauplanungsrechtlichen Außenbereich. Geregelt ist diese Teilprivilegierung im Baugesetzbuch (BauGB), § 35 Abs. 1 Nr. 8 lit. b). Genauer gesagt, gilt die Regelung für PV-FFA aber nur entlang von bestimmten Straßen und Gleisen. Die Publikation befasst sich mit den neuen Regelungen unter Einbeziehung der Fragen:
  • Was beinhaltet die neue Teilprivilegierung und welchen Anwendungsbereich hat sie?
  • Welche Restriktionen ergeben sich aus dem Straßenrecht?
  • Wie gestaltet sich das Verhältnis der Teilprivilegierung zum Anspruch auf Einspeisevergütung nach dem Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG)?
  • Wie ist die Novelle aus naturschutzfachlicher Sicht einzuschätzen?
  • Ändert sich die Umweltprüfung und welche Steuerungsmöglichkeit haben die Kommunen?

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15.05.2023

Quantifizierung von Ackerbauflächen in Schutzgebieten

Eichler et al. (2022): Raumanalyse der ackerbaulichen Flächennutzung in Naturschutz- und FFH-Gebieten in Deutschland. Ein Beitrag zur Minderung von Biodiversitätsschäden in Schutzgebieten. Eine neue Raumanalyse im Rahmen des Forschungsprojektes „Diversität von Insekten in Naturschutz-Arealen“ (DINA) liefert einen wichtigen Beitrag zu Diskussionen zur Minderung fortlaufender Biodiversitätsschäden in Naturschutz- und FFH-Gebieten. Naturschutzgebiete und FFH-Gebiete sollten als Refugien der Biodiversität dienen, doch diverse Studien zeigen, dass die Biomasse und die Diversität der Insekten auch innerhalb von Schutzgebieten in den letzten drei Jahrzehnten um etwa 75 Prozent gesunken sind (Seibold et al. 2019, Hallmann et al. 2017). Als Haupttreiber dieses Insektensterbens wird der Pestizideintrag aus intensiver Landwirtschaft innerhalb und in Umgebung der Schutzgebiete identifiziert, da Pestizide aus einem Umkreis von bis zu zwei Kilometern in die Schutzgebiete von Insekten eingetragen werden können (Brühl et al. 2021). 2022 wurden laut dem Bund Ökologische Lebensmittelwirtschaft erst rund 11 Prozent der gesamten landwirtschaftlichen Nutzfläche ökologisch bewirtschaftet. Die Deutsche Nachhaltigkeitsstrategie fordert für das Jahr 2030 einen Anteil von mindestens 20 Prozent, die europäische Farm-to-Fork-Strategie sieht 25 Prozent bis 2030 vor.

Anliegen und Kerninhalte der Studie

Diese Studie ist Teil des Forschungsprojektes DINA (Diversität von Insekten in Naturschutzarealen) und wird vom Bundesministerium für Bildung und Forschung (BMBF) gefördert. Die Raumanalyse des Leibnitz-Instituts für ökologische Raumentwicklung (IÖR) zeigt auf, in welchem Umfang Ackerflächen innerhalb von Schutzgebieten oder an deren Rand liegen. Durch eine Verschneidung von amtlichen Meldedaten zu Naturschutz- und FFH-Gebieten mit Daten des „Digitalen Landbedeckungsmodell Deutschland“, die anhand von Satellitenbildern in 27 Freiraumklassen weiter differenziert wurden, konnten diese Konfliktflächen und deren Kontaktzonen zu Schutzgebieten erstmals quantifiziert und lokalisiert werden. Die Studie soll als Basis für eine konstruktive und zielorientierte Debatte dienen, um Risikostrategien für die Ackerflächen um und in

Ermittelter Handlungsbedarf und weiterer Untersuchungsbedarf

Der Studie zufolge bestehe vor dem Hintergrund der Ergebnisse in erheblichem Umfang Handlungsbedarf, sowohl für die Schutzgebietsflächen selbst als auch für umfangreiche Pufferzonen, um ein angemessenes Risikomanagement insbesondere zum Pestizideinsatz etablieren zu können. Durch ein besseres Management der Pufferzonen und realitätsnahe Fördermodelle für die Landbewirtschaftenden der Ackerflächen innerhalb der Schutzgebiete sei die Beeinflussung der Schutzgebiete durch Nährstoff- und Schadstoffeinträge (Dünger, Insektizide, Herbizide usw.) reduzierbar. Inwieweit breitere Gehölzriegel durch ihre Pufferwirkung den Eintrag verringern könnten, bedürfe weiterer Untersuchungen. Quelle: Eichler, L.; Meinel, Go.; Hörren, T.; Sorg, M.; Köthe, S.; Lehmann, G.; Mühlethaler, R. (2022): Raumanalyse der ackerbaulichen Flächennutzung in Naturschutz- und FFH-Gebieten in Deutschland. Ein Beitrag zur Minderung von Biodiversitätsschäden in Schutzgebieten. In: Naturschutz und Landschaftsplanung 54 (2022) 04, S. 30-36.

Mehr zum Thema

Literatur Brühl, C., Bakanov, N., Köthe, S., Eichler, L., Sorg, M., Hörren, T., Mühlethaler, R., Meinel, G., Lehmann, G. (2021): Direct pesticide exposure of insects in nature conservation areas in Germany. Sci Rep 11, 24144 (2021). Link zum Dokument. Hallmann ,C. A., Sorg M, Jongejans, E., Siepel, H., Hofland, N,. Schwan, H. et al. (2017): More than 75 percent decline over 27 years in total flying insect biomass in protected areas. PLoS ONE 12(10): e0185809. Link zum Dokument. Seibold, S., Gossner, M.M., Simons, N.K. et al. (2019): Arthropod decline in grasslands and forests is associated with landscape-level drivers. Nature 574, S. 671–674. Link zum Dokument.
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Formel Probabilistik
Illustration: Tino Herrmann - CORPORATE NEW
12.05.2023

KNE-Internetseite „Probabilistik in der Signifikanz-Bewertung“ online

Die Umweltministerkonferenz (UMK) startete Ende 2020 einen Arbeitsprozess, der sich mit dem „Standardisierten Bewertungsrahmen zur Ermittlung einer signifikanten Erhöhung des Tötungsrisikos im Hinblick auf Brutvogelarten an Windenergieanlagen (WEA) an Land – Signifikanzrahmen“ beschäftigt. In diesem Rahmen wurde eine Bund-Länder-Arbeitsgruppe unter Beteiligung des KNE beauftragt, sich mit den fachlichen und rechtlichen Voraussetzungen sowie mit verschiedenen Modellen der Probabilistik auseinanderzusetzen. Die Probabilistik wird als eine Möglichkeit angesehen, die Signifikanz methodisch neu zu bewerten und dadurch Konflikte des Artenschutzes beim Ausbau der Windenergie zu vermeiden. Das KNE stellt allen Akteuren und Interessierten vom KNE begleitete Studien und weitere aktuelle Fachveröffentlichungen und Kommentierungen zum Thema zur Verfügung. Aktuell auf der Seite abrufbare Studien und Gutachten:
  • Mercker et al. (2023): Pilotstudie „Erprobung Probabilistik“, erstellt im Auftrag des Hessischen Ministeriums für Umwelt, Klimaschutz, Landwirtschaft und Verbraucherschutz (HMUKLV).
  • Köck (2022): Artenschutzrechtliches Tötungsverbot und Probabilistik. Rechtliche Aspekte der Nutzung probabilistischer Verfahren bei der Anwendung des sog. Signifikanzrahmens.", erstellt im Auftrag des KNE.
  • Korner-Nievergelt (2022): Möglichkeiten und Risiken der Probabilistik im Individuen- und Artenschutz, erstellt im Auftrag des KNE.

Der Begriff Probabilistik in der Begründung zur Novellierung des BNatSchG

„Mit dem Begriff der ‚Probabilistik‘ wird allgemein der Grundansatz bezeichnet, im Rahmen der Signifikanzprüfung mit Mitteln der Wahrscheinlichkeitsrechnung zu arbeiten, um festzustellen, ob bei Durchführung eines Vorhabens eine signifikante Erhöhung des Tötungs- oder Verletzungsrisikos für Exemplare betroffener Arten mit Blick auf ein sich dadurch ergebendes Kollisionsrisiko anzunehmen ist.“, so formuliert in der Begründung zur Novellierung des BNatSchG (Drucksache 20/2354).
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Auf Exkursion im BIODIV-SOLAR-Projekt der Hochschule Anhalt. Foto: Tina Bär.
Foto: Tina Bär.
11.05.2023

Intensiver Austausch der Mediatorinnen und Mediatoren des KNE

Anfang Mai kamen die KNE-Mediatorinnen und Mediatoren im Gründerinnen-Haus Steiler Berg in Halle (Saale) zu ihrem halbjährlich stattfindenden Fachforum zusammen, um sich methodisch und fachlich auszutauschen und zu vernetzen. Ein Schwerpunkt lag auf dem Thema Solarparks, hier ging es insbesondere um Fragen und Aspekte rund um die Genehmigung. Lange Zeit drehten sich Vor-Ort-Konflikte rund um den Ausbau erneuerbarer Energien vor allem um die Windenergie. Nun steigt mit zunehmendem Ausbau der Solarenergie in vielen Kommunen auch der Verständigungsbedarf, wie Solarparks naturverträglich und bürgernah gestaltet werden können. Auch hier lässt sich durch frühzeitige Kommunikation mit allen Beteiligten und gut moderierte Prozesse vor Ort vieles zum einvernehmlichen Gelingen beitragen. Unser KNE-Pool für Prozessgestaltung, Mediation und Moderation bietet professionelle Unterstützung und Begleitung bei der Vermeidung und Klärung von Konflikten vor Ort. Die eigens für die Themen Naturschutz und Energiewende fortgebildeten Mediatorinnen und Mediatoren stehen dafür mit einer neutralen Haltung moderierend und begleitend zur Verfügung.

Auf Exkursion im Solarpark

Welche unterschiedlichen Aspekte es bei einer naturverträglichen Gestaltung von Solarparks zu bedenken gibt, konnten die Teilnehmenden ganz praktisch im Rahmen einer Exkursion erleben. Besichtigt wurden zwei Forschungsstandorte des BIODIV-SOLAR-Projektes der Hochschule Anhalt. In dem interdisziplinären Forschungsprojekt werden biodiversitätsfördernde und ökonomisch tragbare Gesamtkonzepte für Photovoltaikanlagen, als klassische Solarparks und Agri-PV-Anlagen, entwickelt. Ziel des Projektes ist die Entwicklung biodiversitätsfördernder und ökonomisch tragbarer Gesamtkonzepte für PV-Anlagen, die auch neue landwirtschaftliche Wertschöpfungsmodelle integrieren.
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Großer Abendsegler eine Baumfledermaus im Wald
Großer Abendsegler, ©Bernd Wolter - stock.adobe.com
05.05.2023

Anteil an Windenergieanlagen mit „fledermausfreundlichem“ Betrieb steigt

Das KNE befasst sich seit längerem mit dem Schutz von Fledermäusen im Kontext des Betriebs von Windenergieanlagen (WEA) an Land. In diesem Zusammenhang hat das KNE im Jahr 2020 erstmals den damaligen Stand aktueller Umfragen zusammengetragen und selbst eine überschlägige Abschätzung der Anlagenzahl vorgenommen, die mit Schutzabschaltungen für Fledermäuse betrieben werden. Diese erfolgte anhand der naturschutzrechtlichen Entwicklungen, der Forschung und der Implementierung der fachlichen Erkenntnisse und daraus abgeleiteten Vorgaben für die Anlagengenehmigung sowie deren Anwendung in der Praxis. Auf Grundlage aktueller statistischer Zahlen des Anlagenbestands von der Deutschen WindGuard zu Ende 2022 hat das KNE die Abschätzung nun fortgeschrieben und aktualisiert. Die Berechnungsmethode für unsere Abschätzung wurde vereinfacht, indem nunmehr der Anlagenbestand nach Inbetriebnahmejahren zugrunde gelegt und darauf die gleichen überschlägigen Anteilswerte an WEA, wie in der Abschätzung von 2020, angewendet wurden.

Es geht voran

Gegenüber dem Anlagenbestand zu Ende 2019 hat sich, im Wesentlichen durch den Abbau alter und den Zubau neuer Anlagen, der Anteil von WEA mit Schutzabschaltungen für Fledermäuse, von – geschätzt – rund 25 auf mittlerweile 35 Prozent gesteigert. Diese Entwicklung ist aus Sicht des Fledermausschutzes positiv zu werten und dürfte sich in den kommenden Jahren weiter fortsetzen. Derzeit sind gut 8.000 Anlagen bereits mehr als 20 Jahre im Betrieb sind und dürften in den kommenden Jahren sukzessive außer Betrieb genommen bzw. im Zuge eines Repowerings durch Anlagen mit Fledermaus-Abschaltungen ersetzt werden. Allerdings laufen immer noch fast zwei Drittel aller WEA – rund 18.500 von nahezu 28.500 Anlagen – weiterhin ohne Schutzabschaltungen für Fledermäuse. In den meisten Fällen dürfte dies mit jährlichen Schlagopferzahlen verbunden sein, die über den derzeit für Neuanlagen angewendeten Schlagopferschwellen liegen, bei einzelnen Standorten sogar sehr deutlich darüber.

Ausblick

Eine mögliche und sinnvolle Option wäre es daher, insbesondere Altanlagen an Standorten mit hohen Kollisionsrisiken, und die noch einen mehrjährigen Weiterbetrieb vor sich haben, nachträglich mit (zumindest pauschalen) Fledermausabschaltungen auszustatten. Dies wird derzeit im Rahmen des neu geschaffenen nationalen Artenhilfsprogramms angedacht – auf freiwilliger Basis. Zusätzlich zu den bestehenden abschaltungsbezogenen Kompensationsmechanismen des EEG über die Korrekturfaktoren, würden die monetären Abschaltverluste ergänzend über das Artenhilfsprogramm kompensiert werden. Die entsprechende Förderrichtlinie befindet sich derzeit noch in Abstimmung. Eine Nutzung dieser Option könnte insbesondere bei WEA auf Hochrisikostandorten zu einer deutlich reduzierten jährlichen Schlagopferzahl führen und somit auch an Altanlagen einen „fledermausfreundliche(re)n“ Weiterbetrieb ermöglichen. Großer Abendsegler, ©Bernd Wolter - stock.adobe.com
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Foto: malp - adobestock.com
03.05.2023

Die Energiewende zwischen EU-NotfallVO, BNatSchG, BauGB und WindBG

Das KNE informierte zu rechtlichen Neuerungen zur Beschleunigung der Energiewende

Die Bundesregierung hat mit enormer Geschwindigkeit neue Regelungen geschaffen, um die Energiewende zu beschleunigen. Aus diesem Anlass hat das KNE im Rahmen der Veranstaltung „Die Energiewende zwischen EU-NotfallVO, BNatSchG, BauGB und WindBG“ am 27. April über die rechtlichen Neuerungen und deren Auswirkungen auf den Naturschutz informiert. Rund 600 Teilnehmende aus dem breiten Spektrum der Praxisakteure der naturverträglichen Energiewende nahmen dieses Angebot wahr.

Im ersten Teil der Veranstaltung gaben Dr. Silke Christiansen und Peer Michaelis vom KNE einen Überblick über die einzelnen Rechtsänderungen zur Beschleunigung des Ausbaus der erneuerbaren Energien. Dabei lag der Fokus auf den Änderungen, die für die Planung und Genehmigung von Windenergie an Land und die artenschutzrechtlichen Fragestellungen wesentlich sind. Sie informierten über das Wind-an-Land-Gesetz mit seinen Änderungen im Baugesetzbuch und Raumordnungsgesetz und die Neuschaffung des Windenergieflächenbedarfsgesetzes. Darüber hinaus berichteten sie über die relevanten Änderungen im Bundesnaturschutzgesetz, die EU-Notfallverordnung und deren Umsetzung für die Windenergie an Land in § 6 WindBG und gaben schließlich einen Ausblick auf die zwischen der EU-Kommission, dem europäischen Rat und dem Parlament abgestimmte Erneuerbare-Energien-Richtlinie (RED III).

Im weiteren Verlauf des Vortrages wurde eine Zusammenschau der Regelungen vorgenommen. Es wurde dargestellt, wie die neuen Regelungen ineinandergreifen, wie sie innerhalb und außerhalb von Windenergiegebieten wirken und wie sich das Verfahren jeweils gestalten wird. Darüber hinaus wurden einige der Herausforderungen angesprochen, die die neuen Regelungen mit sich bringen.

Bedarfe und Anliegen

In der Diskussion kamen die Perspektiven von Umweltverbänden, Behörden und der Windbranche zu Wort. Die beteiligten Praxisakteure kamen im Wesentlichen überein, dass es durch die neuen Regelungen zu einer Steigerung der Komplexität gekommen ist. Es wurde zudem deutlich, dass hier eine Untersetzung der neuen Regelungen mittels entsprechender Leitfäden dringend von allen Akteuren gewünscht wird. Zudem zeigte sich, dass insbesondere bei den Umweltverbänden die Sorge besteht, dass durch die neuen Gesetze der Natur- und Artenschutz beim Ausbau der Windenergie abgeschwächt werden könnte. Ob die neuen rechtlichen Regelungen in der Praxis tatsächlich die beabsichtigte Beschleunigungswirkung haben werden, wurde von den Teilnehmenden unterschiedlich bewertet.

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