KNE-Forum „Naturverträgliche Solarparks“
Fledermausschutz und Windenergie zusammendenken – das KNE bei der NUA-NRW
KNE-Podcast: Erneuerbare Energien im Biosphärenreservat – passt das?
Aktuelles aus Bund und Ländern
Bund
Bei einer öffentlichen Anhörung des Ausschusses für Klimaschutz und Energie am 15. November, stießen die von der Bundesregierung im sogenannten Solarpaket I geplanten gesetzlichen Neuregelungen zum Ausbau der Photovoltaik (Drucksache 20/8657) grundsätzlich auf Zustimmung. Es wurden jedoch weitere Änderungen angemahnt, damit der jährliche Leistungszubau bei PV-Anlagen wie geplant bis auf 22 Gigawatt gesteigert und für die Folgejahre auf diesem hohen Niveau stabilisiert werden kann. Durch das Gesetz soll unter anderem die Förderung für besondere Solaranlagen, sogenannte Agri-PV, Floating-PV, Moor-PV und Parkplatz-PV, neu geregelt werden. Birthe März, Referentin für Klima- und Transformationspolitik beim Deutschen Naturschutzring (DNR) erklärte, dass bei der Umwandlung unversiegelter und landwirtschaftlicher Flächen zu Standorten für Solar-Freiflächenanlagen Anforderungen des Naturschutzes eingehalten werden müssten. So könnten Naturschutz und eine beschleunigte Energiewende in Einklang gebracht werden. Ein Mehr an Biodiversität stärke zudem die Akzeptanz vor Ort.Brandenburg
Eine Kleine Anfrage des Abgeordneten Thomas Domres (DIE LINKE) befasst sich mit dem „Artenschutzprogramm Adler“, das 2005 in Brandenburg veröffentlicht wurde. Neben konkreten Schutzmaßnahmen, die das Programm vorschlug, sollte das Interesse für die berühmten Großvögel geweckt werden. Aus der Antwort der Landesregierung auf die Kleine Anfrage (Landtags-Drucksache 7/8673) geht hervor, dass sich die Anzahl der Reviere von Fischadler und Seeadler deutlich positiv entwickelt haben. Beim Schreiadler sei zumindest von einer Stabilität des Bestandes auszugehen. Das bestehende Horstbetreuersystem und die Horstschutzzonen nach § 19 BbgNatSchAG hätten sich bewährt. Beim Fischadler gebe es zudem eine gute Zusammenarbeit mit den Energieversorgungsunternehmen. Hinsichtlich des Verlustgeschehens gebe es kaum noch Verluste durch Stromschlag. Verluste an Windenergieanlagen seien vor allem bei Schrei- und Seeadler relevant. Beim Seeadler gebe es zudem immer noch Bleivergiftungen und eine hohe Zahl an Bahnopfern.Saarland
Wirtschafts- und Energieminister Jürgen Barke (SPD) und Klimaministerin Petra Berg (SPD) haben Anfang November ein Gesetzespaket zum Ausbau der erneuerbaren Energien im Saarland vorgestellt. Mit dem Saarländischen Flächenzielgesetz soll den Vorgaben des Windenergieflächenbedarfsgesetztes (WindBG) des Bundes entsprochen werden. Für das Saarland gelten demzufolge Flächenbeitragswerte von 1,1 Prozent der Landesfläche bis Ende 2027 und 1,8 Prozent bis Ende 2032. Die Landesregierung beabsichtigt, ihre Verpflichtung deutlich schneller zu erfüllen und insgesamt 2,0 Prozent der Landesfläche bis zum 31. Dezember 2030 nach Maßgabe des Energiefahrplans aus dem Jahr 2021 auszuweisen. Das Saarländische Flächenzielgesetz enthält Teilflächenziele auf kommunaler Ebene. Die Planungshoheit und damit die Steuerung des Windenergieausbaus werden dadurch auch zukünftig bei den Kommunen liegen. Zudem werde es ein Saarländisches Gemeindebeteiligungsgesetz und eine Änderung des Landeswaldgesetzes geben (PM Ministerium für Umwelt Saarland 11/2023).Möglichkeiten und Grenzen von Antikollisionssystemen für Vögel
Fazit der bayerischen Tagung zur Vereinbarkeit von Windenergie und Artenschutz durch Kollisionsschutzsysteme
Der Artenschutz spielt bei der Umsetzung vieler Windenergieprojekte eine wichtige Rolle. Oftmals hängt hiervon ab, ob eine Anlage erfolgreich betrieben werden kann oder nicht. Um die ambitionierten Ausbauziele der Energiewende zu erreichen, ist es unabdingbar, dass Windenergie und Artenschutz miteinander vereinbar sind. Aus diesem Grund tagten auf Einladung des bayerischen Naturschutzverbands LBV (Landesbund für Vogel- und Naturschutz), des Kompetenzzentrums Naturschutz und Energiewende (KNE) und des Bayerischen Staatsministeriums für Wirtschaft, Landesentwicklung und Energie (StMWi) zahlreiche Expertinnen und Experten. Dabei setzten sie sich mit den Fragen auseinander, wie Antikollisionssysteme (AKS) für Vögel eingesetzt werden können, um Konflikten mit dem Artenschutz zu begegnen, wo die Möglichkeiten und Grenzen ihres Einsatzes sind und welche Besonderheiten es beim Einsatz in Bayern zu beachten gibt. LBV-Vorsitzender Dr. Norbert Schäffer: „Für den LBV ist die sorgfältige Standortwahl auf Basis solider Daten der entscheidende Faktor, um das Gefährdungsrisiko für betroffene Vogelarten zu minimieren. AKS müssen nun zügig weiterentwickelt, wissenschaftlich solide erprobt und preislich attraktiver werden, damit sie an anspruchsvollen, gegebenenfalls nur bedingt geeigneten Standorten zum Schutz von Brut- und Zugvögeln einen wichtigen Beitrag leisten können, um deren Tötungsrisiko signifikant zu senken.“ Stellvertretende KNE-Direktorin Dr. Elke Bruns: „Antikollisionssysteme haben das Potenzial, wirksam zur Vermeidung von Vogelkollisionen beizutragen, sind allerdings derzeit eine sehr kostspielige Schutzmaßnahme. Die Systeme unterscheiden sich in den Anschaffungskosten beträchtlich. Um innerhalb der Zumutbarkeitsschwelle zu bleiben, bestehen daher an ertragsschwachen Standorten mit geringem Gütefaktor nur begrenzte Spielräume für deren Einsatz - das trifft für Bayern zu. Die Zumutbarkeitsgrenze bei den Investitionskosten stellt damit ein Preissignal für die Hersteller dar. Es wäre wünschenswert, dass sich die Kosten für bereits anerkannte sowie für neue und aktuell in Erprobung befindliche Systeme so entwickeln, dass sie auch für ertragsschwächere Standorte und Regionen in Frage kommen.“ Bayerns Wirtschafts- und Energieminister Hubert Aiwanger: „Wir müssen den Ausbau der Windkraft beschleunigen. Unser Ziel sind 1.000 neue Windenergieanlagen bis 2030. Dafür brauchen wir naturverträgliche Lösungen. Die ersten Forschungsergebnisse aus Fuchstal zu Antikollisionssystemen für Vögel sind vielversprechend. Solche Systeme vergrößern unseren Handlungsspielraum. Sie ermöglichen einen forcierten Windkraftausbau im Einklang mit dem Artenschutz.“Hintergrund
Mit der Novelle des Bundesnaturschutzgesetzes wurden Antikollisionssysteme als eine mögliche Schutzmaßnahme festgelegt, um das Kollisionsrisiko von Vögeln mit Windenergieanlagen zu vermindern. Per Gesetz gilt bislang insbesondere für den Rotmilan ein System als wirksam, weitere Kollisionsschutzsysteme und Arten können hinzukommen. Der Einsatz von Antikollisionssystemen wird jedoch auch durch die Begrenzung der wirtschaftlichen Zumutbarkeit beeinflusst. Dies wird sich deshalb auf die Auswahl der geeigneten Maßnahmen auswirken, insbesondere bei der Entwicklung an weniger profitablen Standorten in Bayern. Mit weiterer Validierung der Forschungserkenntnisse zur Wirksamkeit auch neuer Systeme, zur Standortauswahl und zur Minimierung von Ertragsverlusten haben Antikollisionssysteme aber das Potential, eine hochwirksame Schutzmaßnahme gerade auch für schwierige Standorte zu bieten und damit solche Standorte für die Windenergie artenschutzkonform zu erschließen. Mehr Informationen zur VeranstaltungDas KNE auf dem ANU-Fachtag zu Zielkonflikten zwischen Energiewende und Naturschutz
Verordnung über die Wiederherstellung der Natur: Rat und Parlament erzielen Einigung
Zur räumlichen Bündelung von Verkehrswegen und PV-FFA aus naturschutzfachlicher Perspektive
- obligate Tabuflächen für die Errichtung von PV-FFA entlang von Verkehrswegen freizuhalten sind. Dazu gehören beispielsweise ausgewiesene Flächen des Biotopverbundes und prioritäre Bereiche für Wiedervernetzungsmaßnahmen.
- keine wilddichten Zäune um die PV-FFA errichtet werden.
- eine Barrierewirkung durch eutrophe und/oder dicht und hochwachsende Begrenzungssäume vermieden wird.
- durch die obligate Errichtung von Wildtierkorridoren eine Mindestdurchlässigkeit für Tiere erhalten werden soll.
- Freihalteflächen im Umkreis von Querungshilfen an Verkehrswegen vorgesehen werden.
- Mindestabstände von PV-FFA zu Gewässern, kleineren Querungshilfen und Waldrändern berücksichtigt werden.
- die Ausgestaltung und Pflege der Wildtierkorridore auf den Landschaftsraum und die Ziele des jeweiligen Lebensraumverbunds ausgerichtet sein sollten.
- Beleuchtung zu vermeiden ist, welche auf die Tiere abschreckend, störend oder attrahierend wirken könnte.
Fachforum der KNE-Mediatorinnen und -Mediatoren zu Konfliktlagen bei der Umsetzung von Solarparks vor Ort
Der KNE-Pool für Prozessgestaltung, Mediation und Moderation
Die Mitglieder des KNE-Pools bieten professionelle Unterstützung und Begleitung bei der Vermeidung und Klärung von Konflikten vor Ort. Die eigens für die Themen Naturschutz und Energiewende fortgebildeten Expertinnen und Experten stehen dafür mit einer neutralen Haltung moderierend und begleitend zur Verfügung. Der Informationsflyer zum KNE-Pool für Prozessgestaltung, Mediation und Moderation gibt einen umfassenden Überblick über die Expertise und die Angebote der KNE-Mediatoren und -Mediatorinnen.Informationsflyer-KNE-Mediationspool.
Hier finden Sie Ansprechpartnerinnen und Ansprechpartner in Ihrer Region.
Mehr Biodiversität in Solarparks umsetzen: KNE startet Forschungs- und Entwicklungsvorhaben
KNE-Podcast: Was kommt nach der Photovoltaik?
Neue KNE-Publikation: Einsatz von Antikollisionssystemen unter Berücksichtigung der wirtschaftlichen Zumutbarkeit
EU-Kommission verkündet Wind-Aktionsplan
Aktuelles aus den Ländern
Mecklenburg-Vorpommern
In Mecklenburg-Vorpommern ist in der vergangenen Woche eine neue Rechtsverordnung zur Fortschreibung des Regionalen Raumentwicklungsprogramms Vorpommern für den Teilbereich Windenergie in Kraft getreten. Mit der Fortschreibung werden insbesondere die Festlegungen zu einer neuen Eignungsgebietskulisse einschließlich ihrer Begründung ergänzt. Hierbei gehe es konkret um die Festlegung von 49 Windeignungsge-bieten mit einer Gesamtfläche von rund 5252 Hektar. Diese Fläche entspreche ungefähr 0,76 Prozent der Gesamtfläche der Planungsregion. Die Gebietskulisse Windenergie, die vom Planungsverband Vorpommern beschlossen und von der Landesregierung zur Verbindlichkeit gebracht wurde, sei das Ergebnis eines Planungsprozesses mit insgesamt fünf Beteiligungsrunden der öffentlichen Stellen und der Öffentlichkeit. Die Erarbeitung der Gebietskulisse Windenergie nach neuem Recht, die bis 2027 beziehungsweise 2032 vorliegen müsse, sei bereits angelaufen. Die Kulisse müsse aufgrund des Windenergieflächenbedarfsgesetzes (WindBG) des Bundes bis 2027 mindestens 1,4 Prozent und bis 2032 mindestens 2,1 Prozent der Regionsfläche betragen (PM Landesregierung MV 10/2023).Niedersachsen
Das Landeskabinett Niedersachsen hat am 17. Oktober beschlossen, den Entwurfs des „Gesetzes zur Steigerung des Ausbaus von Windenergieanlagen an Land und von Freiflächen-Photovoltaikanlagen sowie zur Änderung raumordnungsrechtlicher Vorschriften“, kurz Windenergiebeschleunigungsgesetz, in den Landtag einzubringen. Das Gesetz soll insbesondere zum Windenergieausbau beitragen und besteht aus drei Teilen. Neben der Festlegung regionaler Flächenziele für die Windenergie soll auch eine Änderung des Niedersächsischen Raumordnungsgesetzes erfolgen. Außerdem sollen umfangreiche Reformen der Beteiligung von Kommunen und Bürgerinnen und Bürger am Ausbau der erneuerbaren Energien ermöglicht werden (PM Niedersächsische Staatskanzlei 10/2023). Des Weiteren wurden in Niedersachsen vor kurzem Hinweise für einen naturverträglichen Ausbau von Freiflächen-Photovoltaikanlagen veröffentlicht. Die naturschutzfachliche Arbeitshilfe wurde gemeinsam vom Niedersächsischen Landkreistag und dem Niedersächsischen Landesbetrieb für Wasserwirtschaft, Küsten und Naturschutz (NLWKN) entwickelt. Anlass dafür sei der sich abzeichnende erhebliche Ausbau von Photovoltaikanlagen in der Fläche gewesen, der nach Koalitionsvertrag der aktuellen Landesregierung naturverträglich erfolgen solle. Zur Erarbeitung haben Fachleute aus Verbänden, Kommunen und Wissenschaft beigetragen (PM NLWKN 10/2023).Rheinland-Pfalz
Im Zuge einer Kleine Anfrage des Abgeordneten Horst Gies (CDU) wird die ökologische Wertigkeit von Photovoltaik-Freiflächenanlagen (PV-FFA) thematisiert. In ihrer Antwort (Landtags-Drucksache 18/7277) weist die Landesregierung Rheinland-Pfalz darauf hin, dass die Anlagen selbst keine ökologische Wertigkeit besitzen. Allerdings könne die Fläche, auf der eine PV-FFA errichtet werde, Funktionen für den Naturhaushalt übernehmen. Die ökologische Wertigkeit dieser Flächen sei dabei abhängig von den naturräumlichen Gegebenheiten und der bisherigen Nutzung bzw. Ausprägung der Fläche sowie von der Intensität der technischen Überprägung (z. B. Modulreihenabstände, Höhe der Aufständerung, Flächen ohne Überstellung mit Anlagen) und der künftigen Nutzungsintensität der Flächen. Darüber hinaus wird die Landesregierung gefragt, ob PV-FFA auf naturschutzfachlichen Ausgleichsflächen errichtet werden dürfen. Dies sei laut der Landesregierung dem Grunde nach möglich. Vor Inanspruchnahme einer solchen Fläche bedürfe es einer vorherigen Bewertung nach der Eingriffsregelung. Da die Ausgleichsfläche bereits einen anderen Eingriff als den der Errichtung der PV-FFA kompensiere, seien sowohl die PV-FFA und deren Kompensationserfordernis als auch das ursprüngliche Kompensationsbedürfnis in Ansatz für das Gesamtkompensationserfordernis zu bringen.Schwerpunkträume als methodischer Ansatz zur Berücksichtigung des Artenschutzes bei der Windenergie auf Planungsebene
- einen fachlich gut realisierbaren Beitrag zur Berücksichtigung artenschutzrechtlicher Belange auf der Ebene der Flächenausweisung leisten können,
- dass eine Identifizierung von Schwerpunkträumen über den Ansatz der Habitatmodellierung für zahlreiche Arten Vorteile bietet und
- dass diese zur Abbildung regionalspezifischer Besonderheiten der Habitatpräferenzen auf Landesebene bzw. regionaler Ebene vorgenommen werden sollten.
Solarparks naturverträglich gestalten – wie geht das?
Aktuelles aus den Ländern und der Forschung
Brandenburg
Energieminister Jörg Steinbach (SPD) hat am 14. September die Brandenburger Solarausbauoffensive vorgestellt. Im Fokus stehen insbesondere PV-Dachanlagen, Parkplatz-PV und sonstige besondere Solaranlagen wie Agri- oder Floating-PV. Kommunen sollen dabei mehr an der Energiewende teilhaben können. Steinbach unterstütze die von aus SPD, CDU und Grünen bestehenden Regierungskoalition geplante Einführung des sogenannten Solareuro. Analog zum Windeuro (Windenergieanlagenabgabegesetz) sollen Kommunen finanziell von der Solarenergie vor Ort profitieren. Um die Klimaschutzziele zu erreichen, müsse die Photovoltaik deutlich ausgebaut werden. Die Brandenburger Energiestrategie 2040 setze ambitionierte Ziele. Bis 2030 seien demnach18 Gigawatt installierter Leistung und bis 2040 33 Gigawatt geplant (PM Ministerium für Wirtschaft, Arbeit und Energie 09/2023). Agri-PV oder Anlagen auf wiedervernässten Ackerflächen böten laut Klimaschutzminister Axel Vogel die Chance, „Landwirtschaft, Naturschutz und Energieerzeugung unter einen Hut zu bringen“. Es sei wichtig, Kommunen bei ihrer Planung zu unterstützen. Daher wurde in Brandenburg bereits im August eine Arbeitshilfe für die Planung von PV-FFA veröffentlicht. Darin werden planungsrechtliche Rahmenbedingungen sowie kommunale Teilhabeoptionen kompakt zusammengefasst (PM des MLUK, MIL und MWAE 08/2023).Forschungszentrum Jülich
Solarstrom und Landwirtschaft auf demselben Acker – wie das am besten funktionieren kann, untersucht das Forschungszentrum Jülich gemeinsam mit RWE in einer Demonstrationsanlage im Rheinischen Revier. Bereits seit Juni werde am Rande des Braunkohletagebaus Garzweiler auf einer rund sieben Hektar großen Rekultivierungsfläche eine Agri-PV-Anlage errichtet. Gefördert werde das Forschungsvorhaben vom Land Nordrhein-Westfalen über das Programm progres.nrw. Die Demonstrationsanlage werde über eine Kapazität von 3,2 Megawatt peak verfügen und soll bis Ende des Jahres in Betrieb gehen. Anfang 2024 sollen die mindestens fünf Jahre laufenden Forschungsaktivitäten starten. Ziel sei es, geeignete Bewirtschaftungsmethoden und wertschöpfende Betreiberkonzepte für Agri-PV-Anlagen zu testen. Das Forschungszentrum Jülich bringt dafür seine wissenschaftliche Expertise in der Kombination von Pflanzenforschung und Photovoltaik – auch im Kontext der Bioökonomie – ein. Für die Demonstrationsanlage seien drei unterschiedliche Agri-PV-Konzepte geplant, die sowohl eine acker- als auch gartenbauliche Nutzung der Fläche ermöglichen (PM Forschungszentrum Jülich 09/2023).Hamburg
Für die Errichtung von Windenergieanlagen (WEA) müssen in Hamburg bis 2027 0,25 Prozent der Stadtfläche und bis 2032 0,5 Prozent der Stadtfläche Vorranggebiete für Windenergie werden. Sollten diese Flächenziele nicht erfüllt werden, seien WEA überall im Stadtgebiet möglich. Dies geht aus einer Antwort des Senats auf eine Kleine Anfrage des Abgeordneten Sandro Kappe (CDU) auf Drucksache 22/12663 hervor. Zur Ermittlung geeigneter Windenergievorranggebiete werde derzeit ein Katalog potenziell geeigneter Flächen erarbeitet. Die sich daraus ergebenden Flächen werden Grundlage der erforderlichen Änderungsverfahren von Flächennutzungsplan und Landschaftsprogramm. Unter Beachtung verschiedener besonders relevanter Kriterien (zum Beispiel bebaute Bereiche, Abstand zu Wohnnutzungen, Naturschutzgebiete, Fauna-Flora-Habitatrichtlinie-Gebiete, EU-Vogelschutzgebiete, Wald, Wasserschutzgebietszonen, Kleingärten, Friedhöfe, Parkanlagen/Spielplätze, Flughäfen et cetera) werden mit Blick auf das gesamte Stadtgebiet potenziell geeignete Flächen identifiziert. Die Überprüfung dieser Kriterien sei noch nicht abgeschlossen. Das Verfahren zur Flächennutzungsplanänderung und Landschaftsprogrammänderung soll im Anschluss begonnen werden. Sobald die Windenergievorranggebiete ausgewiesen seien, können Anträge zur Errichtung von WEA in diesen Gebieten gestellt werden.Nordrhein-Westfalen
Der Abgeordnete Dietmar Brockes (FDP) befragte die Landesregierung im Zuge einer Kleinen Anfrage zum Sachstand der Planungs- und Genehmigungsbeschleunigung bei der Windenergie in Nordrhein-Westfalen (NW). Hinsichtlich der Digitalisierung von Genehmigungsverfahren nach dem Bundes-Immissionsschutzgesetz (BImSchG) führt die Landesregierung auf Landtags-Drucksache 18/5647 aus, dass beabsichtigt sei, das mit Bundesmitteln entwickelte Online-Antragsverfahren ELiA-Online in NW für die digitale Antragstellung von Genehmigungsverfahren und Änderungsanzeigen nach BImSchG zu nutzen. Länderübergreifend laufen dazu aktuell die Vorbereitungen für die Rollout-Planung. Für die digitale Bearbeitung der Anträge sei noch in diesem Jahr die Bereitstellung eines Moduls zur Behördenbeteiligung in immissionsschutzrechtlichen Genehmigungsverfahren über die Plattform Beteiligung.NRW vorgesehen. Laut Fragesteller werden Genehmigungsprozesse in den Kreisen sehr unterschiedlich angegangen. Um eine Vereinheitlichung der Genehmigungsstandards im Land zu erreichen, sei laut der Landesregierung von den Vertreterinnen und Vertretern der kommunalen Spitzenverbände und der fünf Bezirksregierungen im Februar 2023 eine Absichtserklärung zu „Regional-Initiativen Wind“ unterzeichnet worden. Diese sehe vor, dass in jedem Regierungsbezirk die Bezirksregierungen und die Kreise bzw. kreisfreien Städte als zuständige Genehmigungsbehörden zur Optimierung, Beschleunigung und Unterstützung von Genehmigungsverfahren eng zusammenarbeiten.Neue Forschungsberichte für eine naturverträgliche Windenergie
Überarbeitetes „Fachkonzept Habitatpotentialanalyse“ online
Die Habitatpotenzialanalyse (HPA) soll zukünftig eine Standardmethode sein, um zu ermitteln, ob bei vorhandenen Brutplätzen kollisionsgefährdeter Brutvogelarten in den Prübereichen rund um geplante Windenergieanlagen ein signifikant erhöhtes Tötungsrisiko besteht. Sie soll eine Bewertung von Kollisionsrisiken anhand der Habitatausstattung im Vorhabenumfeld ermöglichen. Hierbei kann weitestgehend auf Luftbilder und Karten zurückgegriffen werden, wodruch der Arbeits- und Zeitaufwand deutlich reduziert wird. Die HPA soll die zeitaufwändigen Raumnutzungsanalysen ablösen, bei denen die Flugwege relevanter Individuen im Gelände beobachtet und ausgewertet werden. Seit Anfang September findet sich das überarbeitete „Fachkonzept Habitatpotentialanalyse“ auf der Internetseite des BMWK zum Download. Das von der ARSU GmbH im Auftrag des BMWK erarbeitete Gutachten wurde auf Grundlage von Stellungnahmen der Bundesländer und Verbände überarbeitet. Auch das KNE hatte eine entsprechende Stellungnahme abgegeben. Auf Grundlage des Fachkonzeptes soll nun zügig eine entsprechende Rechtsverordnung zur HPA erarbeitet und von Bundestag und Bundesrat verabschiedet werden. Zur KNE-Stellungnahme zum „Fachkonzept Habitatpotentialanalyse" Reichenbach, M., Steinkamp, T., Menke, K. (2023): Fachkonzept Habitatpotentialanalyse. Teilbericht des Projekts: Standardisierung der artenschutzfachlichen Methode im Genehmigungs- und Planungsverfahren. Im Auftrag des BMWK - Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz, Oldenburg. 84 S. Link zum Dokument.NatForWINSENT II – Ergebnisbericht der Voruntersuchungsphase veröffentlicht
An einem Standort im baden-württembergischen Landkreis Göppingen wird neben technischen Fragen der Optimierung von Windenergieanlagen (WEA) in bergig-komplexem Gelände auch Naturschutzbegleitforschung betrieben. Dabei stehen die Entwicklung und die Bewertung der Wirksamkeit von Maßnahmen zur Verminderung von Kollisionsrisiken im Fokus. Um entsprechende Vorher-Nachher-Vergleiche – mit und ohne Windenergieanlagen – anstellen zu können, wurden Untersuchungen zu Vorkommen und Verhalten von Vögeln, Fledermäusen sowie die Insektenabundanz am Standort des Testfeldes ohne WEA untersucht. Zeitgleich wurden Witterungsparameter erfasst, um diese mit den Flug- und Verhaltensdaten in Beziehung zu setzen und sie bei der Weiterentwicklung von Vermeidungsmaßnahmen, beispielsweise von Antikollisionssystemen berücksichtigen zu können. Zu letzteren forscht aktuell auch das KNE (FuE-Vorhaben: Antikollisionssysteme in der Praxis). Die gesammelten Daten sollen in der Phase II des Projektes mit Daten abgeglichen werden, die im laufenden Betrieb der WEA ermittelt werden. Einzigartig und besonders vorteilhaft ist, dass zusätzlich vier Messmasten im Anlagenumfeld zur Datenerhebung genutzt werden können und, dass durch die Möglichkeit der aktiven Steuerung der Forschungs-WEA auch das Verhalten von Vögeln, Fledermäusen und Insekten bei unterschiedlichen Betriebszuständen – zwischen maximaler Drehzahl und Trudelbetrieb – ananlysiert werden kann. Die Anlagen des Testfeldes sind mittlerweile errichtet, erste Untersuchungen im Trudelbetrieb laufen bereits. Musiol, F., Anger, J., Stark, H., Aschwanden, J., Liechti, F., Lüdtke, B., Hurst, J., Schauer-Weisshahn, H., Hochradel, K., Happ, C., Reers, H., Radford, S., Grimm, J., Lissak, W., Klingseis, T. (2023): FUmsetzung der Naturschutzforschung am Windtestfeld an Land. NatForWINSENT II: Phase 1 – Vorher-Untersuchungen. BfN-Schriften 649|2023. BfN - Bundesamt für Naturschutz (Hrsg.), Bonn. 283 S. Link zum Dokument.Forschungsbericht zur Wirksamkeit von Lenkungsmaßnahmen für den Rot- und Schwarzmilan
Ziel des vom BfN geförderten Vorhabens war es, Kenntnislücken bezüglich der räumlichen und zeitlichen Attraktionswirkung von Bewirtschaftungsereignissen auf Rot- und Schwarzmilane zu schließen und auf Grundlage der Erkenntnisse die Maßnahme der bewirtschaftungsbedingten Abschaltungen von Windenergieanlagen zur Minimierung von Kollisionsrisiken sowie die Lenkungswirkung von Maßnahmenflächen und deren Bewirtschaftung beurteilen zu können. Beides sind Maßnahmen, die mittlerweile nach Anlage 1 BNatSchG als wirksame Schutzmaßnahmen gelten – das Vorhaben war jedoch bereits vor der BNatSchG-Änderung (vgl. KNE-Publikation „Die Vorschriften zur Windenergie an Land im Bundesnaturschutzgesetz 2022“) abgeschlossen. Die Erkenntnisse und Empfehlungen können als Grundlage für fachliche Diskussionen und die Evaluation der rechtlichen Regelungen dienen. Die Untersuchungen erfolgten durch Telemetrierung und Raumnutzungsbeobachtungen der Flugaktivität von Rot- und Schwarzmilanen in zwei Untersuchungsgebieten im agrarisch geprägten Flachland (Sachsen-Anhalt) sowie in einem weiteren Untersuchungsgebiet im Saarland mit kleinstrukturierer Mittelgebirgslandschaft. Bei brütenden Rotmilanen zeigte sich eine starke Horstbindung, beim Schwarzmilan war diese geringer und die Aktionsräume dementsprechend größer. Eine interessante Erkenntnis ist, dass bei beiden Arten große individuelle Unterschiede in der Habitatnutzung bestehen. Die Forschenden kamen zu dem Schluss, dass für Rot- und Schwarzmilane die „Anlage von Mahdflächen (oder anderen Bewirtschaftungsweisen) zur Ablenkung […] nicht ausreichend wirksam und daher als Vermeidungsmaßnahme allein ungeeignet“ sei. Durch die deutlich höhere Präferierung von Maßnahmenflächen zur Nahrungssuche und die erwartbare höhere Nahrungsverfügbarkeit könnten die Maßnahmenflächen jedoch im Rahmen von FCS-Maßnahmen (bzw. nunmehr auch im Rahmen von Artenhilfsprogrammen) eingesetzt werden. Aus den Untersuchungsergebnissen, die prinzipiell eine hohe Anlockwirkung und Aktivität beider Arten während und nach Mahd, Ernte, Folgebewirtschaftung und Bodenbearbeitung belegten, wurden Empfehlungen zur Ausgestaltung bzw. Weiterentwicklung von Bewirtschaftungsabschaltungen abgeleitet. Mammen, U., Böhm, N., Mammen, K., Uhl, R., Arbeiter, S., Nagl, D., Resetaritz, A., Lüttmann, J. (2023): BfN-Schrift „Prüfung der Wirksamkeit von Vermeidungsmaßnahmen zur Reduzierung des Tötungsrisikos von Milanen bei Windkraftanlagen“. BfN-Schriften 669 | 2023. BfN - Bundesamt für Naturschutz (Hrsg.), Bonn. 241 S. Link zum Dokument.Aktuelles aus Bund und Ländern
EU-Parlament stimmt für RED III
Das Europäische Parlament sprach sich am 12. September dafür aus, die erneuerbaren Energien in der Europäischen Union voranzubringen. Die Mitgliedstaaten sollten sich bemühen, den Anteil auf 45 Prozent zu steigern. In ihrer letzten Rede zur Lage der Union in dieser Legislaturperiode kündigte Kommissionspräsidentin Ursula von der Leyen an, ein Paket für die Windenergie in Europa vorlegen zu wollen. Das Europäische Parlament sprach sich am 12. September dafür aus, die erneuerbaren Energien in der Europäischen Union voranzubringen. Dank der Aktualisierung der Erneuerbare-Energien-Richtlinie (RED III), auf die sich Parlament und Rat bereits geeinigt hatten, soll der Anteil erneuerbarer Energiequellen am EU-Endenergieverbrauch bis 2030 auf 42,5 Prozent steigen. Die Mitgliedstaaten sollten sich bemühen, den Anteil auf 45 Prozent zu steigern. Durch die Vorschriften werden auch die Verfahren zur Erteilung von Genehmigungen für Solaranlagen oder Windenergieanlagen beschleunigt. Die Behörden der Mitgliedstaaten sollten nicht länger als zwölf Monate für die Genehmigung neuer Anlagen zur Erzeugung von Strom aus erneuerbaren Quellen benötigen, wenn sich diese Anlagen in sogenannten Vorranggebieten für erneuerbare Energiequellen befinden. Außerhalb solcher Gebiete sollte das Verfahren nicht länger als 24 Monate dauern. Die Vorschriften wurden mit 470 zu 120 Stimmen bei 40 Enthaltungen angenommen. Sie müssen nun vom Rat förmlich gebilligt werden, um in Kraft treten zu können (PM Europäisches Parlament 09/2023).Rede von Kommissionspräsidentin von der Leyen zur Lage der Union 2023
In ihrer letzten Rede zur Lage der Union in dieser Legislaturperiode kündigte Kommissionspräsidentin Ursula von der Leyen an, ein Paket für die Windenergie in Europa vorlegen zu wollen. Dabei soll eng mit der Industrie und den Mitgliedstaaten zusammengearbeitet werden. Genehmigungsverfahren wolle man, so von der Leyen, „noch weiter beschleunigen“. Des Weiteren sollen die Auktionssysteme in der gesamten EU verbessert werden. Man werde sich „auf Kompetenzen, den Zugang zu Finanzmitteln und stabile Lieferketten konzentrieren“, so die Kommissionspräsidentin weiter. Die Zukunft der Clean-Tech-Industrie müsse in Europa liegen (Europäische Kommission 09/2023).Bodenschutz in der Planung von Solarparks
KNE-Podcast: Mit eigenen Augen und Stiefeln im Moor – das KNE auf Tour
Lesen Sie hier den Bericht zur KNE-Tour zum Besuch von Solarparks in Schleswig-Holstein.
KNE-Publikation: Photovoltaik auf wiedervernässten Moorböden.
Diskussion und Austausch in der KNE-Konferenz 2023
Fazit
Die Diskussion zur Eingriffskompensation enthielt leidenschaftliche Plädoyers für ein Kompensationssystem, das es auf Grundlage der bestehenden Flächenagentur- und Ökokontostrukturen schafft, Flächen für die Kompensation schon vor den Eingriffen vorrätig zu halten, und in das Kompensationsverpflichtungen in sinnvolle größere Maßnahmenkonzepte einfließen können. Das Ziel: Gelder für Maßnahmen möglichst wirkungsvoll einsetzen und der Natur schneller zugutekommen lassen. Die Vorschläge reichten von der Ausweisung von Vorrangflächen für die Kompensation bis hin zu Lockerungen des Naturraumbezugs der Maßnahmen. „Wir haben am hessischen Beispiel gesehen, wie die Ausweisung von Maßnahmenräume für Arten gelingen kann, ohne dass sie sich mit bereits bestehenden Pflichten zur Wiederaufwertung doppeln würden“, betonte Dr. Mathis Danelzik, Leiter der KNE-Dialoggestaltung, dazu. Die Diskussion zur Datenverfügbarkeit fokussierte auf die Datengrundlagen, die den Ländern gegenwärtig zur Verfügung stehen, um die Windenergiegebiete auszuweisen. Dabei zeigte sich, dass die Qualität der Bestandsdaten fundierte Planungsentscheidungen in mehreren Ländern erschwert. Deshalb gibt es in mehreren Bundesländern die Bestrebung, die Entscheidungsgrundlage in der gebotenen Eile noch zu verbessern. Die Herausforderungen und Tücken der Zusammenführung unterschiedlicher Daten und die Vielfalt der Datensammler zeigen zudem, dass hier noch ungenutzte Potenziale schlummern, die durch die Rechtsänderungen des letzten Jahres an Bedeutung gewonnen haben.Der KNE-Sommerabend 2023 – herrliches Wetter, gute Gespräche, entspannte Unterhaltung
Mit den aktuellen Herausforderungen umgehen
Das KNE verzeichne einen enormen Anstieg sowohl von fachlichen und rechtlichen Anfragen, aber auch Mediationsanfragen. Die Themensetzung und fachliche Ausgestaltung der Publikationen des KNE sei in den vergangen Monaten insbesondere geprägt gewesen von der Beschleunigungsgesetzgebung, den rechtsetzenden Entwicklungen auf der EU-Ebene und insbesondere den Herausforderungen beim Ausbau der Solarenergienutzung. „Hier schiebt sich nach unserer Einschätzung vor Ort eine neue Konfliktlage zusammen. Das KNE hat deshalb seinen PV-Bereich ausgebaut. Ebenso den Bereich der Dialoggestaltung, denn der Bedarf an Austausch- und Dialogprozessen steigt an“, so der Direktor des KNE weiter.Warum sollen wir die biologische Vielfalt schützen?
So lautete der Titels der Keynote des Gastredners Prof. Dr. Dr. Martin Gorke, Biologe und Umweltethiker mit Lehrstuhl an der Universität Greifswald. „Eines meiner zentralen Anliegen ist es, den Umweltdiskurs zu verwertlichen“. Mit diesen Worten leitete Gorke seine Ausführungen ein, in denen er darauf einging, was eine „Versachlichung“ bzw. „Verwertlichung“ des Diskurses eigentlich bedeuten kann. Dazu stellte er drei Thesen auf. Erstens: In einer sachlichen Auseinandersetzung sollten die zugrunde liegenden Wertannahmen offengelegt werden; zweitens: nicht nur dem Menschen, auch allen anderen Naturwesen und Gesamtsystemen komme ein Eigenwert zu („Schutz um ihrer selbst willen“), und drittens: zur Bewältigung der Klima- und der Biodiversitätskrise sei es unabdingbar, dass der materielle Konsum eines Großteils der Weltbevölkerung zurückgefahren werden müsse. Lesen hier gerne seine Ausführungen zu den Thesen nach: Keynote Prof. Dr. Dr. Martin GorkeGeschmackvolles Ambiente, kreative Malerei und gute Gespräche
Bei schönem Spätsommerwetter nutzten die Gäste ausgiebig die Gelegenheit zum Austausch und zur Vernetzung. Neben Gesprächen gab es aber auch die Möglichkeit, sich etwas zu „betätigen“. Sei es am Tischkicker oder an der Staffelei. Da das KNE Anfang September umgezogen ist, sollte ein schönes Bild an der Wand nicht fehlen. Die Gäste konnten daher auf einer Staffelei ihrer Kreativität freien Lauf lassen und das als Umriss vorgegebene KNE-Logo nach Lust und Laune ausgestalten. Vielen Dank dafür, das Werk wird einen gebührenden Platz in der Neuen Grünstraße erhalten. Wir bedanken uns bei unseren Gästen für diesen schönen Abend. [gallery link="file" ids="4535,4532,4531,4530,4529,4528,4527,4526,4525,4524,4523,4522,4521,4516,4520,4519,4518,4517,4515,4514,4513,4512,4511,4510,4509,4508,4507,4506,4505,4504,4503,4502,4501,4500,4499,4498,4497,4496,4495,4494,4493,4492,4491,4490,4489,4488,4487,4486,4485,4484,4483,4482"]17. KNE Beiratssitzung – neue Impulse für die Arbeit des KNE
Neue KNE-Publikation: Photovoltaik und Folgenutzung auf Ackerland und Grünland – Teil 2
KNE-Stellungnahme zur Photovoltaik-Strategie des BMWK vom 10. März 2023
KNE-Fachgespräch „Solarparks als strategische Chance für die Wiedervernässung von Moorböden?“
Übersicht die Anwendung der Länderöffnungsklausel für Photovoltaikanlangen nach § 37c EEG 2021
Übersicht „Handreichungen der Länder zu Naturschutz und Solarenergie-Freiflächenanlagen“
Meldung zum Auftakt des KNE-Forums „Naturverträgliche Solarparks“ am 18. September 2020
KNE-Podcast #6 Wie verändern Solarparks unsere Landschaft?
KNE-Auswahlbibliografie „Photovoltaik-Freiflächenanlagen und Naturschutz“