Zulässigkeit nachträglicher artenschutzrechtlicher Beschränkungen des Betriebs von Windenergieanlagen
Zum Urteil des Bundesverwaltungsgerichts vom 19. Dez. 2023 (BVerwG 7 C 4.22)
In seinem Urteil (BVerwG 7 C 4.22) vom 19. Dezember 2023 hat das Bundesverwaltungsgericht die seit Längerem strittige Frage höchstrichterlich entschieden, wie mit nachträglich festgestellten Verstößen gegen das artenschutzrechtliche Tötungs- und Verletzungsverbot bei bestandskräftig genehmigten Windenergieanlagen umzugehen ist. Seit dem 26. März 2024 liegt nun auch die Begründung zu dem vielbeachteten Urteil vor. Geklärt ist nun: Naturschutzbehörden sind grundsätzlich befugt, nachträgliche Anordnungen zu treffen, die die Einhaltung dieses Verbots sicherstellen, etwa, wenn nach der Genehmigung das Vorkommen einer geschützten Art im Umfeld der Anlage festgestellt wird. Dies nimmt das KNE zum Anlass, das Urteil und seine Begründung einzuordnen und die absehbaren Konsequenzen für die Praxis der naturverträglichen Energiewende zu erläutern. In der Wortmeldung geht das KNE folgenden Fragen nach: Was war Anlass für die gerichtliche Entscheidung? Was hat das Bundesverwaltungsgericht entschieden? Wie haben die Gerichte ihre Entscheidungen begründet? Was bedeutet das Urteil für den behördlichen Naturschutz? Welche Schlussfolgerungen lassen sich daraus ziehen?Diskussionspapier zu bundesweiter Signifikanzschwelle zum Schutz von Fledermäusen
Bundesamt für Naturschutz veröffentlicht seine Fachempfehlung
Der Betrieb von Windenergieanlagen bringt eine Gefahr für Fledermäuse mit sich, wenn sie ohne Abschaltmaßnahmen zur Verringerung von Kollisionsrisiken betrieben werden. Besonders betroffen sind hierbei die im freien Luftraum jagenden und ziehenden Arten. Der ambitionierte Ausbau der Windenergie erfordert daher Schutz- und Minderungsmaßnahmen, die die Gefährdung von Fledermäusen minimieren. Das Diskussionspapier des Bundesamtes für Naturschutz (BfN) entstand auf Basis von Fachliteratur, Verwaltungsvorschriften und Gerichtsurteilen und enthält eine Fachempfehlung für eine bundesweit einheitliche Signifikanzschwelle. Die Empfehlung ist ein Beitrag zur Diskussion, wie mögliche Beeinträchtigungen und Risiken für Fledermäuse beim Ausbau der Windenergie an Land minimiert werden könnten. Ein erster Entwurf der Fachempfehlung wurde im Frühjahr 2023 im Rahmen eines Konsultationsprozesses den Ländern, Verbänden und weiteren Organisationen – darunter dem KNE – mit der Bitte um Kommentierung vorgestellt. Es wurden insgesamt 16 Stellungnahmen abgegeben, die von den Autorinnen und Autoren des Diskussionspapiers ausgewertet wurden und ggf. in der finalen Fassung des Diskussionspapiers Berücksichtigung fanden. Erste Reaktionen zeigen, dass die Diskussion zu einer bundesweiten Signifikanzschwelle für Fledermäuse und Windenergieanlagen weitergeht.Hintergrund
Während durch die Novellierung des Bundesnaturschutzgesetzes 2022 die Signifikanzbewertung für Brutvögel bundesweit standardisiert wurde, gelten für Fledermäuse bislang weiterhin die Vorgaben in den Leitfäden und den Handreichungen der Länder. Diese legen Signifikanz-Schwellen für tolerierbare Kollisionsopferzahlen von 0,5 bis zwei toten Individuen pro Anlage und Jahr zu Grunde. Eine fachliche Herleitung einer bundesweit einheitlichen Kollisionsopferschwelle, die als Grundlage für Fledermaus-Abschaltungen herangezogen werden kann, gibt es bislang nicht. Dietz, M., Fritzsche, A., Johst, A., Ruhl, N. (2024): Diskussionspapier: Fachempfehlung für eine bundesweite Signifikanzschwelle für Fledermäuse und Windenergieanlagen. Teilergebnisse aus dem F+E-Vorhaben: Bewertung der derzeitigen Signifikanzschwelle für Fledermäuse und Windenergieanlagen sowie vergleichende Erfassung von Fledermäusen mit zusätzlichen Turmmikrofonen an Windenergieanlagen (FKZ 3521 86 0300) BfN-Schriften 682. Bundesamt für Naturschutz, Bonn. 114 S. Link zum DokumentArtenschutz und Windenergie – Zumutbarkeit von Schutzmaßnahmen
Analyse von Fallkonstellationen und kritische Würdigung der neuen Zumutbarkeitsregeln für Schutzmaßnahmen
Nach einer einleitenden Darstellung der neuen gesetzlichen Regelungen zur Zumutbarkeit bzw. Verhältnismäßigkeit von Schutz- und Minderungsmaßnahmen und zu Zahlungen in die neuen Artenhilfsprogramme des Bundes nach § 45b BNatSchG und § 6 WindBG werden verschiedene Fallkonstellationen mithilfe der Rechentools der Fachagentur Windenergie an Land analysiert. Dazu werden die Funktionsweise der Rechenvorschrift zur Ermittlung der Zumutbarkeit und Berechnung schrittweise erläutert und die Berechnungsergebnisse im Anschluss jeweils textlich und mithilfe von Diagrammen ausführlich dargestellt. Es werden Windenergieanlagen (WEA) mit Leistungen von 4 bis 7 Megawatt und mit 2.000 bis 3.000 Vollbenutzungsstunden auf Standorten mit den unterschiedlichen Zumutbarkeitsschwellen zu Grunde gelegt. Anhand der weiteren Berechnungsschritte werden der maximal mögliche zumutbare prozentuale und monetäre Umfang von Abschaltungen für Fledermäuse, von bewirtschaftungsbedingten und phänologiebedingten Abschaltungen sowie von Antikollisionssystemen untersucht. Auch mögliche Maßnahmenkombinationen werden betrachtet. Die Berechnungsschritte und -formeln, die Auswirkungen der einzelnen Berechnungsparameter auf das Ergebnis sowie die Berechnungsergebnisse werden am Ende der einzelnen Teilkapitel jeweils fachlich kritisch gewürdigt und damit eingeordnet. Analoge Erläuterungen, Berechnungen und Einordnungen der Ergebnisse werden ergänzend für den Basisschutz im Falle der Erteilung von artenschutzrechtlichen Ausnahmen vorgenommen. Gänzlich neu, und daher gleichfalls interessant, sind darüber hinaus die vergleichenden Betrachtungen der Höhe der Zahlungen in die nationalen Artenhilfsprogramme, die ebenfalls für verschiedene Fallkonstellationen berechnet wurden. Quelle: Katrin Wulfert, Tobias Scholz, Lydia Vaut, Heiko Köstermeyer (2024): Artenschutz und Windenergieausbau. Zumutbarkeit von Schutzmaßnahmen nach Anlage 2 BNatSchG und § 6 WindBG – Analyse von Fallkonstellationen erarbeitet im Rahmen des BfN F+E-Vorhabens „Artenschutz und Windenergieausbau an Land – Neuregelung des BNatSchG“ – 22.02.2024, 43 S. Zum DownloadAktuelles aus Bund, Ländern und Forschung
Bund
Das Bundesamt für Naturschutz (BfN) hat im März den Endbericht zum Forschungsvorhaben „Umsetzungsmöglichkeiten eines Monitorings zur Berücksichtigung der Anforderungen von Natur und Landschaft beim Ausbau der erneuerbaren Energien und Netze im Strombereich (EEMonReport)“ veröffentlicht. Der Bericht enthält eine Bestandserfassung von Monitoring-Systemen und Internetwerkzeugen, um die Alleinstellungsmerkmale und Überschneidungen der Webanwendung EE-Monitor aufzuführen. Das Monitoringsystem des EE-Monitors basiert auf sechs sogenannten Zielfeldern, die die naturschutzfachlich relevanten Aspekte des Ausbaus der erneuerbaren Energien benennen, wie u. a. das Zielfeld „Verbrauchsnaher Ausbau“. Den Zielfeldern sind 41 Kennzahlen zugeordnet, die die Naturverträglichkeit des Ausbaus der erneuerbaren Energien nach Technologien im Zeitverlauf datengestützt beschreiben, z. B. „Abstand von Windenergieanlagen zu Schutzgebieten“. Diese BfN-Schrift dokumentiert ebenso die kennzahlenspezifische Datenbasis und die technische Entwicklung und Struktur der Webanwendung. Im Detail werden die Funktionalitäten und jeweiligen Darstellungen in Form eines Handbuchs aufgeführt. Ende Februar wurde der Deutsche Bundestag durch die Bundesregierung über den Monitoringbericht zum Ausbau der erneuerbaren Energien 2023 und den Fortschrittsbericht Windenergie an Land 2023 (BT-Drs. 20/10478) unterrichtet. Der Anteil erneuerbarer Energien am gesamten Stromverbrauch lag im Jahr 2023 bei über 50 Prozent (46 Prozent im Jahr 2022). Bei den PV-Neuinstallationen ist 2023 ein Plus von 90 Prozent und bei den Neugenehmigungen bei Windenergie an Land ein Plus von 83 Prozent im Vergleich zum Vorjahreszeitraum zu verzeichnen. Grundvoraussetzung für den positiven Trend beim Windenergieausbau seien die Aktivitäten der Bundesländer zur Flächenausweisung gemäß den Zielvorgaben des seit Februar 2023 in Kraft getretenen Windflächenbedarfsgesetzes (WindBG). Hier zeige sich weiterhin ein sehr heterogenes Bild zwischen den Bundesländern.Niedersachsen
Eine Kleine Anfrage (LT-Drs. 19/3336) der Abgeordneten Katharina Jensen (CDU) dreht sich um das Thema „Klein- und Kleinstwindkraftanlagen als Beitrag zur Energiewende in Niedersachsen“. Seit dem 1. Januar 2022 können in Niedersachsen bis zu 15 Meter hohe Kleinwindenergieanlagen (KWEA) auf Gewerbe- und Industrieflächen sowie im Außenbereich ohne Baugenehmigung errichtet werden. Laut Landesregierung kann der Einsatz von KWEA – an Standorten, wo eine Verträglichkeit mit Nachbar-, Anwohner- und Artenschutz sowie Naturschutzbelangen gegeben ist – einen Beitrag zur vermehrten Nutzung erneuerbarer Energien leisten. Die Technologie stehe gleichwohl nicht nur wirtschaftlich, sondern auch hinsichtlich ihrer Attribute und potenziellen Auswirkungen am Einsatzort, im Wettbewerb zu anderen Technologien, allen voran der Photovoltaik. Das Markstammdatenregister (MaStR) der Bundesnetzagentur weist für Niedersachsen derzeit 28 in Betrieb befindliche KWEA mit einer Höhe von bis zu 15 Metern aus.Rheinland-Pfalz
Das rheinland-pfälzische Innenministerium hat einen neuen Leitfaden zur Planung und Bewertung von Freiflächen-Photovoltaikanlagen (PV-FFA) vorgelegt. Mit dem Leitfaden werde ein Hilfswerk geschaffen, das die aktuellen rechtlichen Rahmenbedingungen aufgreife und die Vorgaben aus der vierten Teilfortschreibung des Landesentwicklungsprogramms (LEP) konkretisiere. Im Januar 2023 setzte die rheinland-pfälzische Landesregierung mit der Fortschreibung des Kapitels Erneuerbare Energien des LEP IV neue Rahmenbedingungen für den Ausbau der Solarenergie. Dabei wurden die regionalen Planungsgemeinschaften verpflichtet, in den Regionalplänen Vorbehaltsgebiete für PV-FFA auszuweisen. Im LEP IV wurde beispielsweise festgelegt, dass PV-FFA flächenschonend, insbesondere auf zivilen und militärischen Konversionsflächen, entlang von linienförmigen Infrastrukturtrassen sowie auf ertragsschwachen, artenarmen oder vorbelasteten Acker- und Grünlandflächen errichtet werden sollen. Der aktuelle Leitfaden nimmt nun zentrale Anliegen der regionalen und kommunalen Planungs- sowie Projektträger in Bezug auf PV-FFA in den Fokus. Auf der Internetseite des KNE findet sich eine Übersicht zu PV-FFA-Erlassen und -Leitfäden in den Bundesländern.Solarenergie und Biodiversität zusammenbringen
Erfahrungsaustausch unter Moor-PV-Praxisakteuren
KNE-Publikation: Photovoltaik auf wiedervernässten Moorböden
10. Runder Tisch Artenschutz der FA Wind
Neue KNE-Publikation: Die EU-Verordnung zur Wiederherstellung der Natur – eine Einführung in die Thematik
- Welche Gründe haben die Einführung des NRL veranlasst?
- Welche Ziele werden mit dem NRL angestrebt?
- Welche Anforderungen stellt das NRL an die Umsetzung in den Mitgliedsstaaten?
KNE-Podcast: Wie ist die Datenlage – zur Ausweisung von Windenergiegebieten?
- Welche Daten liegen uns vor?
- Wie aktuell sind sie?
- Wer darf sie nutzen, und wer nicht?
Übersicht: Handreichungen der Länder zu Arten- und Naturschutz und Windenergie an Land
Einführung: Individuen- und Populationsschutz beim Ausbau der Windenergie an Land
Aktuelles aus Bund, Ländern und Forschung
Bund
Die CDU/CSU-Fraktion im Bundestag fragte im Zuge der Kleinen Anfrage (Drucksache 20/10098) „Naturschutzrechtlicher Ausgleich beim Ausbau der erneuerbaren Energien“, ob die Bundesregierung davon ausgehe, dass es durch einen ökologisch hochwertigen Betrieb von Erneuerbaren-Energien-Anlagen zu einer Aufwertung der Fläche kommen kann. Die Bundesregierung ist der Auffassung, dass eine Aufwertung auf den Betriebsflächen grundsätzlich möglich sei, es jedoch auf den Einzelfall ankomme. Dabei sei zu beachten, dass viele Faktoren aus den Bereichen Standortwahl, Bau und Ausgestaltung der Anlage sowie der Betrieb der Anlage berücksichtigt werden müssen, damit eine ökologische Aufwertung erfolgreich ist. Die konkreten Auswirkungen von Photovoltaik-Freiflächenanlagen (PV-FFA) auf Arten, Habitate, Naturgüter, Bodenfunktionen und die Landschaft vor Ort hängen maßgeblich von der Vornutzung und dem ökologischen Ausgangszustand der Fläche sowie der baulichen Ausführung der Anlage ab. So könne aus der extensiven Nutzung bzw. Pflege eines vorher intensiv landwirtschaftlich bewirtschafteten Standortes eine ökologische Aufwertung resultieren. Die Antwort auf die Kleine Anfrage enthält zudem noch weitere Informationen, beispielsweise zur Anerkennung wiedervernässter Moorflächen als Ausgleichsflächen (Frage 8), zum Genehmigungsgeschehen infolge der EU-Notfall-Verordnung (Frage 9 und 10) und zum geplanten Natur-Flächen-Gesetz (Frage 17).Baden-Württemberg
Aus Sicht des Ministeriums für Umwelt Klima und Energiewirtschaft (Drucksache 17/5913) können PV-FFA auf entwässerten und landwirtschaftlich genutzten Moorböden bei gleichzeitiger Wiedervernässung eine Alternative für die entwässerungsbasierte Bewirtschaftung darstellen und seien daher grundsätzlich zu begrüßen. Allerdings gebe es bei dieser Art der PV-FFA-Nutzung zahlreiche Herausforderungen und wenige Erfahrungswerte. Offene Fragen, beispielswiese hinsichtlich Synergien, die durch eine verminderte Verdunstung durch den Schutz der Module auftreten können, seien noch zu klären. Planungen zur Errichtung von PV-FFA auf bereits wiedervernässten naturschutzfachlich hochwertigen Moorflächen werden als besonders voraussetzungsvoll und herausfordernd erachtet. Wiedervernässte Moorflächen in Baden-Württemberg seien derzeit in der Regel das Ergebnis von naturschutzfachlich motivierten Projekten und Maßnahmen mit dem Ziel des Erhalts und einer bestmöglichen Wiederherstellung des Moorkörpers. Die Errichtung einer PV-FFA könne die Möglichkeit einschränken, die projektspezifischen Ziele zu erreichen. Zudem bestehen für mögliche Planungen in naturschutzfachlich hochwertigen Gebieten und auf weitgehend naturnahen Moorstandorten umfangreiche naturschutzrechtliche Anforderungen, die häufig nicht oder nur in langwierigen Verfahren und mit großem Aufwand erfüllt werden können. Weitere Informationen zu diesem Thema finden sich in der KNE-Publikation „Photovoltaik auf wiedervernässten Moorböden“.Fachagentur Windenergie an Land
Die Fachagentur Windenergie an Land (FA Wind) hat die Ergebnisse einer repräsentativen Umfrage zur Akzeptanz der Nutzung und des Ausbaus der Windenergie an Land in Deutschland veröffentlicht. Die Nutzung und der Ausbau der Windenergie an Land werden demnach von einem breiten gesellschaftlichen Konsens getragen. In der aktuellen Befragung bewerten 81 Prozent der Befragten die Nutzung und den Ausbau der Windenergie an Land im Rahmen der Energiewende als „wichtig“ oder „sehr wichtig“. Erstmalig wurden von der FA Wind die Meinungsbilder von Befragten in Städten und auf dem Land verglichen. Die Gegenüberstellung zeigt: Die Unterschiede sind wesentlich geringer als dies oft angenommen wird. Zwar äußern die Menschen in ländlichen Räumen deutlich häufiger, dass sie zumindest große Bedenken hätten, falls erstmalig Windenergieanlagen in ihrem direkten Wohnumfeld errichtet würden (39 %, in Städten 27 %). Gleichzeitig zeigt die Befragung aber auch, dass eine deutliche Mehrheit der Menschen auf dem Land mit den jeweils vor Ort installierten Windenergieanlagen einverstanden ist (82 %). In Städten sind dies 78 Prozent.Richtigstellung zur Meldung der BVB/FREIE WÄHLER Gruppe vom 16. Feb. 2024
- Link zur Veröffentlichung der Länderarbeitsgemeinschaft „Abstandsempfehlungen für Windenergieanlagen zu bedeutsamen Vogellebensräumen sowie Brutplätzen ausgewählter Vogelarten“
- Link zum „Standardisierter Bewertungsrahmen zur Ermittlung einer signifikanten Erhöhung des Tötungsrisikos im Hinblick auf Brutvogelarten an Windenergieanlagen (WEA) an Land – Signifikanzrahmen“ (vom 11. Dezember 2020)
- Link zur Anlage 1 im Gesetz über Naturschutz und Landschaftspflege (§ 45b Absatz 1 bis 5 BNatSchG)
Solarparks als Lebensräume für Insekten der Agrarlandschaft (Minnesota, USA)
Hintergrund und Forschungsansatz
Der weltweit zu beobachtende Rückgang der Insektenpopulationen hat neben dem Biodiversitätsverlust auch Auswirkungen auf die landwirtschaftliche Produktion, da Bestäubungsleistung und natürliche Schädlingsbekämpfung verloren gehen. Der Ausbau der erneuerbaren Energien führt zu veränderten Landnutzungen, die sich zusätzlich auf die Ökosystemleistungen auswirken werden. Vor diesem Hintergrund wurde in Minnesota (USA) im Rahmen einer umfangreichen Feldstudie die Entwicklung von Blütenpflanzen und Insektengemeinschaften in neu angelegten Lebensräumen in Solarparks untersucht. Darüber hinaus wurde ermittelt, ob und wie sich diese Habitate auf die Bestäubungsleistung auf nahegelegenen Ackerflächen auswirken ("Spillover"-Effekt). Walston et al. dokumentierten in den Jahren 2018 bis 2022 Beobachtungen zu den Insektengruppen Bienen und Wespen, Fliegen, Käfer, Nachtfalter und Schmetterlinge. Daneben wurden blühende Pflanzenarten erfasst. Die beiden untersuchten Solarparks wurden im Jahr 2017 errichtet. Der Vegetationsbestand unter den Modulen wurde neu begründet, da die Flächen zuvor intensiv landwirtschaftlich genutzt worden waren. Beide Standorte wurden mit Glyphosat-Herbiziden vorbehandelt, um das Wachstum invasiver, nichtheimischer Arten zu verhindern. Es folgte eine zweimalige Einsaat einheimischer Gräser und Kräuter. Das Vegetationsmanagement umfasste saisonale Mahd und punktuelle Herbizidanwendungen.Zahl der Bestäuberinsekten und Nützlinge verdreifachte sich
An beiden Solarstandorten wurden insgesamt 10.943 Nützlinge aus vier Ordnungen nachgewiesen. Die größten Insektengruppen waren Käfer (35,1 %), Schwebfliegen/Syrphiden (19,5 %) und Nachtfalter (17,2 %). Im Laufe der fünf Jahre wurden deutliche zeitliche Verschiebungen in der Insektengemeinschaft beobachtet. Die Auswertungen belegen eine relativ schnelle Reaktion der Insektengemeinschaft auf die Wiederherstellung von Grünland. Am Ende des fünfjährigen Untersuchungszeitraums wurde eine durchschnittliche Zunahme der Artenzahl von Blütenpflanzen um das Siebenfache festgestellt. Die Zahl der Bestäuberinsekten und Nützlinge verdreifachte sich. Die Vielfalt der Insektengruppen nahm um durchschnittlich 13 Prozent pro Jahr zu. Walston et al. stellen heraus, dass die Abundanz einheimischer Bienen im Laufe der Studie um das Zwanzigfache – und damit am deutlichsten – zunahm. Die Solarpark-Habitate hatten darüber hinaus positive Wirkungen auf den Bienenbesuch in den nahe gelegenen Sojabohnenfeldern. In benachbarten Transekten wurden ähnlich hohe Werte ermittelt, wie auf Sojabohnenfeldern im Umfeld von geschützten Grünlandflächen. Damit kommt die Forschungsgruppe zu dem Schluss, dass der Lebensraum Solarpark zu einer Verbesserung der Bestäubungsleistung und damit der Sojabohnenproduktion beitragen könnte. Sie schlägt vor, dass künftige Solarparks auf ertragsschwachem Ackerland errichtet und als Lebensräume für Bestäuber gestaltet werden. So blieben hochwertige Böden für den Anbau von Nahrungsmitteln erhalten und ihre Produktivität verbessere sich.Einordnung
Die Ergebnisse aus Minnesota zeigen, dass Solarparks geeignet sind, um eine erhebliche Steigerung der Insektenbiodiversität und der damit verbundenen Bestäubungsleistung zu erreichen. Die erhöhte Vielfalt wirkt sich nicht nur auf dem Solarpark selbst, sondern auch in der umgebenden Landschaft aus. Die Studienergebnisse können nicht pauschal auf Solarparks in Deutschland übertragen werden, auch wenn grundsätzlich angenommen werden kann, dass ähnliche Maßnahmen ähnliche Effekte haben würden. Die Entwicklung des Vegetationsbestandes und die Besiedelung durch Insekten sind bei geringeren Niederschlägen oder anderen Temperaturverhältnissen als in Minnesota möglicherweise unterschiedlich. Zu berücksichtigen ist auch, dass in der Studie speziell an das Forschungsdesign angepasste Pflegemaßnahmen durchgeführt wurden. Zukünftige Forschungsarbeiten sollten daher praxisnahe Variationen im Vegetationsmanagement und ihren Einfluss auf Insektenpopulationen noch stärker in den Fokus rücken, um die Entwicklungen in tatsächlich existierenden Solarparks abzubilden. Quelle: Walston, L.J., Hartmann, H.M., Fox, L., Macknick, J., McCall, J., Janski, J., Jenkins, L. (2024): If you build it, will they come? Insect community responses to habitat establishment at solar energy facilities in Minnesota, USA. Environmental Research Letters 19 (1). S. 13, (letzter Zugriff: 19.01.2024). Zum DownloadWie können Vögel beim Ausbau der Windenergie besser geschützt werden?
Internetseite zum FuE-Projekt „AKS-Praxis“
Aktualisierung der Publikation: Bauplanungsrechtliche Teilprivilegierung von Photovoltaik-Freiflächenanlagen
Was ist der Anlass der Aktualisierung?
Anlass für die Aktualisierung der Publikation (Erstveröffentlichung im Mai 2023) sind relevante Gesetzesänderungen. Angepasst wurden der Wegfall der Restriktionen aus dem Bundesfernstraßengesetz nach § 9 Abs. 2c FStrG und die Skizzierung der neuen Privilegierung für Agri-PV-Anlagen nach § 35 Abs. 1 Nr. 9 BauGB. Die Publikation befasst sich mit den Regelungen unter Einbeziehung der rechtlichen Änderungen mit den Fragen:- Was beinhaltet die neue Teilprivilegierung und welchen Anwendungsbereich hat sie?
- Welche Restriktionen ergeben sich aus dem Straßenrecht?
- Wie gestaltet sich das Verhältnis der Teilprivilegierung zum Anspruch auf Einspeisevergütung nach dem Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG)?
- Wie ist die Novelle aus naturschutzfachlicher Sicht einzuschätzen?
- Ändert sich die Umweltprüfung und welche Steuerungsmöglichkeit haben die Kommunen?
KNE-Publiaktion „Photovoltaik und Folgenutzung auf Ackerland und Grünland - Teil 2“
KNE-Publiaktion „Photovoltaik und Folgenutzung auf Ackerland und Grünland - Teil 1“
KNE-Stellungnahme zur Photovoltaik-Strategie des BMWK vom 10. März 2023
KNE-Fachgespräch „Solarparks als strategische Chance für die Wiedervernässung von Moorböden?“
Übersicht die Anwendung der Länderöffnungsklausel für Photovoltaikanlangen nach § 37c EEG 2021
Übersicht „Handreichungen der Länder zu Naturschutz und Solarenergie-Freiflächenanlagen“
KNE-Podcast #6 Wie verändern Solarparks unsere Landschaft?
KNE-Auswahlbibliografie „Photovoltaik-Freiflächenanlagen und Naturschutz“
KNE-Veranstaltung „Naturverträgliche Solarparks in die Praxis bringen“
Online-Veranstaltung für kommunale Akteure
Am 30. Januar fand die Veranstaltung „Naturverträgliche Solarparks in die Praxis bringen – Erfahrungen und Wissensbedarfe kommunaler und überregionaler Akteure“ statt. Darin tauschten sich kommunale und überregionale Akteure, Teilnehmende aus Naturschutzverbänden und Genehmigungsbehörden sowie aus Institutionen der Landwirtschaft über die Potenziale und Möglichkeiten von naturverträglichen Solarparks aus. Die Veranstaltung startete mit der Vorstellung des FuE-Vorhabens „Solarenergie und Naturschutz - Mehr Biodiversität in Solarparks umsetzen“ (SuN-divers). Frau Ammermann, vom Bundesamt für Naturschutz erteilte das Grußwort. Dr. Julia Wiehe, Projektleiterin und Leiterin des Teams Solar am KNE, erklärte die Ziele des Projekts, erläuterte die Auswirkungen von Solarparks auf Natur und Landschaft und stellte bestehende Instrumente für die Umsetzung naturverträglicher Solarparks dar. Der Erfahrungsaustausch der 130 Teilnehmenden war das Herzstück der Veranstaltung. In mehreren Kleingruppen diskutierten die Teilnehmenden darüber, welche Vorteile sie in der naturverträglichen Gestaltung von Solarparks sehen. Darüber hinaus tauschten sie sich dazu aus, inwiefern sie schon bei der Gestaltung eines solchen Parks Einfluss nehmen konnten und wie Kommunen mit der Eingriffsregelung umgehen können. Die Antworten auf diese und weitere Fragen gaben den Gruppen und dem KNE hilfreiche Einblicke in die Arbeit vor Ort. Im letzten Teil der Veranstaltung fand eine Podiumsdiskussion statt. Eduard Eich (Landwirtschaftskammer Nordrhein-Westfalen), Daniel Krieg (Thüringer Energie- und GreenTech-Agentur GmbH), Dr. Verena Ruppert (Landesnetzwerk Bürgerenergiegenossenschaften Rheinland-Pfalz e. V.) und Pia Schmidt (Dialogforum Energiewende und Naturschutz, Baden-Württemberg) gaben einen Überblick über ihre Erfahrungen und die Informationsbedarfe der Kommunen. Der Austausch hat gezeigt, dass die Planung und Umsetzung von naturverträglichen Solarparks trotz bestehender Handreichungen und Fachliteratur für die Kommunen eine große Herausforderung darstellt. Über die Bauleitplanung hinaus werden von den befragten Kommunen bislang kaum weitere Instrumente, wie zum Beispiel kommunale Standortkonzepte oder städtebauliche Verträge, genutzt, um den Ausbau der Solarenergie zu steuern. In der Diskussion wurde positiv hervorgehoben, dass den Konzepten klare Auswahlkriterien zugrunde liegen und sie somit Kommunen dabei helfen, begründete Entscheidungen über Standorte und Vergabekriterien zu treffen. Die von den Teilnehmenden geäußerten Bedarfe nach gezielter Unterstützung bei der Umsetzung naturverträglicher Solarparks werden im Projekt SuN-divers ausgewertet, in die inhaltliche Arbeit des Projektes einfließen und bei der Erstellung weiterer Informationsmaterialien berücksichtigt. Wir bedanken uns für die zahlreichen Anregungen und Hinweise.Das FuE-Vorhaben: Solarenergie und Naturschutz
Der Ausbau der Photovoltaik, auch auf der Freifläche, wird in den nächsten Jahren in Deutschland stark zunehmen. Ziel des Projektes ist es, die Berücksichtigung von Naturschutzbelangen bei der Umsetzung von Solarparks besser zu unterstützen und den Wissenstransfer in die Planungspraxis zu stärken. Um dies zu erreichen werden verschiedene Veranstaltungsformate genutzt. Hierzu zählen online durchgeführte Workshops, Werkstattgespräche in kleiner Runde und bundesweite Veranstaltungen für eine große Teilnehmendenzahl sowie regionale Präsenzveranstaltungen. Die Ergebnisse aus den Fachgesprächen und dem Artenschutzgutachten werden zusammengeführt und in einer Informationsbroschüre für die an Solarparks beteiligten Akteure aus Kommunen/Kreisen, Verbänden und Landwirtschaft aufbereitet. Das Projekt SuN-divers wird gefördert durch das Bundesamt für Naturschutz mit Mitteln des Bundesministeriums für Umwelt, Naturschutz, nukleare Sicherheit und Verbraucherschutz.Länderworkshop zur Anerkennung und zum möglichen Einsatz von Antikollisionssystemen
Länder wünschen sich eine Rahmensetzung durch den Bund
Die Diskussionen machten deutlich, dass die Länder eine hohen Handlungsbedarf sehen, die formellen Voraussetzungen dafür zu schaffen, dass AKS in der Genehmigungspraxis zukünftig eingesetzt werden können. Sie würden dabei eine Anerkennung nach einheitlichen Kriterien bevorzugen. Die Vertreterinnen und Vertreter der Länder sprachen sich daher mehrheitlich für eine Rahmensetzung durch den Bund aus. Das ermögliche eine bundesweit einheitliche Anerkennung von Systemen. Es sei klar zu vermeiden, dass ein System in dem einem Bundesland anerkannt sei und in dem anderen nicht. Für die Prüfung auf Vollzugsebene müssten die Länder dann Prüfleitfäden erstellen, die auf die spezifischen naturräumlichen Ausprägungen und ihre Verwaltungsstruktur angepasst seien. Aus Sicht des Projektteams war der Workshop ein weiterer gelungener Austausch mit Expertinnen und Experten aus den Ländern. Die Teilnehmenden signalisierten ihrerseits Interesse, den Austausch fortzusetzen. Der Workshop wurde im Rahmen des FuE-Projektes „AKS-Praxis“, gefördert vom Bundesamt für Naturschutz (FKZ 3522 860800), durchgeführt.KNE-Podcast: Wenn der Traktor kommt – Windenergie abschalten?
- Was ist unter Bewirtschaftungsabschaltungen zu verstehen?
- Wieso sind sie wichtig für den Naturschutz?
- Und wie sind sie gesetzlich geregelt?
Aktualisierung der KNE-Publikation: Einsatz von Antikollisionssystemen unter Berücksichtigung der wirtschaftlichen Zumutbarkeit
Aktuelles aus Bund und Ländern
Bund
Die Bundesregierung spricht sich dafür aus, die probabilistische Methode zur Berechnung der Kollisionswahrscheinlichkeit von Brutvögeln bei Windenergieanlagen (WEA) an Land im Jahr 2024 einzuführen. Das geht aus einer Unterrichtung (Drucksache 20/9830) zum entsprechenden Prüfbericht hervor. Die Bundesregierung strebt für den Rotmilan eine Einführung der Methode im Sommer 2024 an. Weitere Brutvogelarten sollen schrittweise folgen. Der Bericht erläutert und bewertet den Angaben zufolge den gesetzlichen Hintergrund und den wissenschaftlichen Kenntnisstand. Er zeigt die Vorteile und den Nutzen der Methode auf und beschreibt die erforderlichen Schritte, die bis zur Einführung gegangen werden müssen. Die noch ausstehenden Arbeitsschritte sind mit einem Zeitplan hinterlegt.Berlin
In der Sitzung des Berliner Senats am 9. Januar 2024 wurde die Studie „Windenergienutzung in Berlin – Prüfkulisse für den Flächenbeitragswert“ vorgestellt und die Ergebnisse beraten. Gemäß dem Windenergieflächenbedarfsgesetz (WindBG) sind alle Bundesländer dazu verpflichtet, Flächen für die Nutzung von WEA auszuweisen. Für Berlin sowie andere Stadtstaaten gilt dabei die Zielmarke von 0,25 Prozent der Landesfläche (bis zum Jahr 2027) und 0,5 Prozent der Landesfläche (bis zum Jahr 2032). Die nach umfangreichen datenbasierten Untersuchungen im Dezember 2023 vorgelegten und nun im Senat besprochenen Ergebnisse beinhalten theoretisch mögliche Flächen sowohl für große WEA (230 Meter Höhe) als auch Standorte für kleinere Einzelanlagen (150 Meter Höhe). Im nächsten Schritt werden diese theoretischen Flächen einer Detailanalyse und ortsbezogenen Einzelfallbewertungen mit Bezirks- und Senatsverwaltungen unterzogen (PM Senatskanzlei Berlin 01/2024.Rheinland-Pfalz
Im bereits 2021 ins Leben gerufenen Dialogprozesses zu Windkraft und Artenschutz arbeitet das rheinland-pfälzische Klimaschutzministerium mit den in Rheinland-Pfalz maßgeblichen Energie- und Umweltverbänden zusammen. Im Zuge des Prozesses sollten hinsichtlich des Artenschutzes möglichst konfliktarme Flächen für den Windenergieausbau identifiziert und zugleich ausreichend Raum für geschützte Arten dargestellt werden. Wie Umwelt- und Energieministerin Katrin Eder betonte, sei dies „in guter und konstruktiver Kooperation jetzt geschehen“. Im Rahmen des Prozesses wurde ein Fachbeitrag Artenschutz erarbeitet, der dann an die Planungsgemeinschaften übermittelt wurde. Ziel ist es, entsprechend den Vorgaben des Bundesgesetzgebers, im ersten Schritt bis Ende 2027 auf mindestens 1,4 Prozent der Landesfläche die Errichtung von WEA zu ermöglichen und auf mind. 2,2 Prozent bis 2030. Für den Windenergieausbau ergeben sich aus Sicht des Arten- und des Naturschutzrechts konfliktarme Flächen von über 4 Prozent der Landesfläche. Diese Flächen werden in eine umfassende landesweite Flächenpotenzialanalyse des Innenministeriums Eingang finden (PM MKUEM RP 12/2023).Sachsen
Eine Kleine Anfrage (Landtags-Drucksache 7/14881) und eine Nachfrage (Landtags-Drucksache 7/15179) der Abgeordneten Antonia Mertsching (Die Linke) adressieren die Errichtung von PV-Freiflächenanlagen (PV-FFA) auf Konversionsflächen mit Waldentwicklung. Aus der Antwort des Staatsministeriums für Energie, Klimaschutz, Umwelt und Landwirtschaft auf die Nachfrage geht hervor, dass sich aus der EEG-rechtlichen Zuordnung als Konversionsfläche allein keine bauplanungsrechtliche oder genehmigungsrechtliche Privilegierung ergebe. Bei der Entscheidung über eine Waldinanspruchnahme für PV-FFA seien Rechte, Pflichten und wirtschaftliche Interessen der Waldbesitzenden sowie die Belange der Allgemeinheit gegeneinander und untereinander abzuwägen. Über die Zulässigkeit der Waldinanspruchnahme könne von der Forstbehörde nur im Einzelfall entschieden werden.Verlängerung der EU-Notfall-Verordnung
Aktualisierung der KNE-Publikation zur EU-Notfallverordnung für den beschleunigten Ausbau der EE
Was lässt sich aus großangelegten Forschungsvorhaben für die Naturschutzpraxis ableiten?
Hintergrund
Die wesentlichen Treiber des Insektensterbens sind weiterhin Teil wissenschaftlicher Debatten. Als großräumige Ursachen kommen sowohl Klimaänderungen als auch Landnutzungsänderung in Frage, die untereinander in Wechselwirkung stehen. Die lokalen Auswirkungen werden durch die Landnutzungsintensität verstärkt. Eine Gewichtung dieser Einflussfaktoren auf die Insektenbiomasse und -diversität ist weiterhin Thema wissenschaftlicher Publikationen und wird aktuell kontrovers diskutiert (siehe Müller et al. (2023). Im LandKlif –Verbundprojekt Bayern wurde zu diesem Thema geforscht und die Biodiversität und Multifunktionalität der Lebensräume entlang eines Landnutzungs- und Klimagradienten in Bayern ermittelt.LandKlif- Verbundprojekt Bayern
In dem Verbundprojekt LandKlif greifen die Forschenden verschiedene Fragen auf. Wie prägen Klima und Landnutzung die Artenvielfalt, Lebensgemeinschaften und Ökosystemdienstleistungen? Welchen Beitrag kann die biologische Vielfalt auf verschiedene Ebenen zur Klimaresilienz von Ökosystemen leisten? Welche Maßnahmen könnten auf lokaler bis regionaler Ebene Bayerns Biodiversität und Ökosystemdienstleistungen im Kontext des Klimawandels fördern? Sie gehen davon aus, dass sich Maßnahmen zum Schutz der biologischen Vielfalt zur Förderung der Klimaresilienz und zur Sicherung der biologischen Vielfalt zu langfristigen Pflichtaufgaben für bayrische Kommunen entwickeln werden. In ihrem Artikel fassen die Autoren und die Autorin das Versuchsdesign und die für die Naturschutzpraxis relevanten Studienergebnisse zusammen. Es werden die Anknüpfungspunkte für die Naturschutzpraxis der Waldlebensräume, der intensiv und extensiv genutzte Lebensräume im Offenland und des urbanen Raums betrachtet.Einordnung
Die Studie zeigt die Notwendigkeit auf, zum Schutz der Biodiversität Landnutzungsmuster und Klimafaktoren gemeinsam zu betrachten. Dabei sollen die im Projekt ermittelten Biotopzeigerarten die Beurteilung der Habitatqualität für Insektengruppen erleichtern. Agrarumweltmaßnahmen sollten flexibel, praktikabel und rentabel gestaltet werden und finanzielle Sicherheit bieten, indem bisherige Förderansätze um erfolgsbasierte Agrarumweltmaßnahmen ergänzt werden. Eine angepasste Bewirtschaftung sowie eine naturnahe Gestaltung urbaner Grünflächen können in Verbindung mit besserer (administrativer) Zusammenarbeit einen entscheidenden Beitrag zum Biodiversitäts- und Klimaschutz leisten. Quelle: Treffler, j., Tobisch, C., Moning, C. und Ewald, J. (2024): LANDKLIF-Verbundprojekt – Biodiversität und Klimawandel. Was lässt sich aus großangelegten Forschungsvorhaben für die Naturschutzpraxis ableiten? ANLIEGEN NATUR 46(1), 12 S. Zum DownloadErmittlung des Kollisionsrisikos von Vögeln durch Probabilistik?
- Was wäre notwendig, bis ein solches Modell anwendungsfähig wäre?
- Spiegelt das Modell das tatsächliche Verhalten des Rotmilans ausreichend gut wider?
- Unter welchen Umständen könnte das Modell auch für andere kollisionsgefährdete Arten verwendet werden?
KNE-Internetseite „Probabilistik in der Signifikanz-Bewertung“
Aktuelles aus Bund, Ländern und Forschung
Bertelsmann Stiftung
Die Energiewende verspricht vor allem ländlichen EU-Regionen einen Aufschwung: Mehr Arbeitsplätze, mehr wirtschaftlicher Wohlstand und ein verbesserter wirtschaftlicher Zusammenhalt. Die ländlichen Regionen würden vom weiteren Ausbau erneuerbarer Energien besonders profitieren, zu diesem Ergebnis kommt eine neue Studie der Bertelsmann Stiftung. Für urbane Räume stellt sich die Energiewende gesellschaftlich und wirtschaftlich eher problematisch dar. Beispielsweise können die durch den Ausstieg aus der fossilen Energieerzeugung verloren gehenden Arbeitsplätze durch den Ausbau der Erneuerbaren nicht vollständig ausgeglichen werden. Die neue Studie der Bertelsmann Stiftung legt dar, dass das Bewältigen dieser Herausforderungen auch den wirtschaftlichen Zusammenhalt zwischen Europas Regionen stärken könnte. Es zeige sich: Regionen, die beim Ausbau der erneuerbaren Energie ohnehin schon führend seien, und ländliche Gebiete mit großem Potenzial zur Erzeugung erneuerbarer Energie, würden am meisten von der Energiewende profitieren.Bund
Eine Kleine Anfrage (Drucksache 20/9109) der CDU/CSU Fraktion im Bundestag befasst sich mit dem Strukturwandel der Regionen Ostdeutschlands. Die Fraktion fragt spezifisch, wie es um Markt und Produktion von Photovoltaikmodulen steht. Die Nachfrage nach Photovoltaikanlagen steige zwar, aber liege noch unter der Angebotsmenge. Mit dem Solarpaket I wolle die Bundesregierung die Nachfrage weiter vorantreiben und prüfen, welche Unterstützung man der Industrie anbieten könne, damit in Deutschland nachhaltig PV-Module mit einem attraktiven Preis-Leistungsverhältnis produziert werden könnten. Die Bundesregierung und BMWK führen zudem aus, dass der derzeitige Preisverfall von PV-Modulen darauf zurück gehe, dass Module, die in China in Zwangsarbeit hergestellt werden, nicht mehr in den USA verkauft werden dürfen und nun in großen Mengen auf dem europäischen Markt angeboten werden. Die Bundesregierung stehe zu dieser Problematik in Kontakt mit der EU-Kommission, um handelspolitische Schutzmaßnahmen zu prüfen.Schleswig-Holstein
Das schleswig-holsteinische Innenministerium legt einen Gesetzentwurf vor, um die Gemeindeöffnungsklausel mit der Regionalplanung Windenergie in Einklang zu bringen. Der Entwurf zur Änderung des Landesplanungsgesetzes gibt Leitlinien vor, wonach sich Gemeinden an denselben Zielen der Raumordnung orientieren müssen wie die Regionalplanung. Mit der sogenannten Gemeindeöffnungsklausel hat der Bund den Kommunen die Möglichkeit eingeräumt, Windenergieflächen außerhalb von bestehenden Vorranggebieten zu planen. Die Gemeindeöffnungsklausel nach § 245e Abs. 5 des Baugesetzbuches tritt am 14. Januar 2024 in Kraft. Danach können Kommunen bei der Landesplanungsbehörde ein Zielabweichungsverfahren beantragen, um Windenergieflächen außerhalb von Vorranggebieten zu planen. Neben dem Zielabweichungsverfahren ist eine vollumfängliche gemeindliche Bauleitplanung inklusive Umweltprüfung, Öffentlichkeitsbeteiligung und Abstimmung mit den Nachbarkommunen erforderlich.„Vom Winde verdreht?“
Studie der Otto-Brenner-Stiftung zu medialen Narrativen zur Windenergie
Georgiana Banita (2023): Vom Winde verdreht? Mediale Narrative über Windkraft, Naturschutz und Energiewandel Die Energiewende in Deutschland wird derzeit massiv beschleunigt, entsprechend verändert sich die Präsenz in der Berichterstattung in den Medien. Die Berichte zum Ausbau der erneuerbaren Energien, speziell der Windenergie, und zum Naturschutz sind häufig kritisch geprägt. Eine Studie der Otto-Brenner-Stiftung (OBS) hat mediale Narrative zu den vermeintlichen Konfliktfeldern Bekämpfung des globalen Klimawandels, Naturschutz und Windenergieausbau untersucht. Viele der kritischen Medienberichte übernehmen eingefahrene Denkmuster und Moralvorstellungen. Die befürwortenden Artikel sind stärker sachlich orientiert und pro Klimaschutz. Die Autorin der Studie, Georgiana Banita, identifiziert folgende Schwerpunktthemen in der Berichterstattung zur Windenergie, auf die sie in der Studie ausführlich eingeht.- Waldmythos und Landschaftsästhetik
- Artenschutz und Schonung des Lebensraums
- Windenergie als (teure) Gefahr für die Demokratie
- Ein gesundheitsgefährdender Fortschrittsglaube?