Kommunale Akteure auf Exkursion im Solarpark Klein-Rheide
Regionaler Workshop in Schleswig-Holstein im Rahmen des FuE-Projektes SuN-divers
Wie sehen naturverträgliche Solarparks in der Praxis aus? Am 19. Juni fand in Eckernförde der dritte regionale Workshop im Rahmen des FuE-Projektes „Solarenergie und Naturschutz: Mehr Biodiversität in Solarparks umsetzen“ (SuN-divers) statt. Teil des Workshops war auch die Besichtigung des Solarparks in der Gemeinde Klein-Rheide. Am 19. Juni trafen sich im Technik- und Ökologie Zentrum in Eckernförde rund 20 Teilnehmende aus verschiedenen Gemeinden und Landkreisen, unteren Naturschutzbehörden, einem Naturschutzverband und Planungsbüros. Eingeladen waren sie zu der Fragestellung, wie Solarparks naturverträglich gestaltet werden können und welche Herausforderungen und Chancen bei der Umsetzung bestehen.Informationsaustausch und Diskussion
Kathrin Ammermann (BfN, Leiterin Fachgebiet Naturschutz und erneuerbare Energien), eröffnete die Diskussionsrunde. Elisabeth Wolfram (KNE) informierte darüber, warum es geboten sein sollte, Energiewende und Biodiversitätskrise bei der Gestaltung von Solarparks gleichermaßen zu berücksichtigen – und welche Synergien dadurch entstehen können. Im anschließenden Austausch ging es insbesondere um gelungene Planungsprozesse, aus denen naturverträgliche Solarparks hervorgegangen sind. Auch Grundsätze zur Planung von großflächigen PV-Freiflächenanlagen im Außenbereich des Landes Schleswig-Holstein (2021) wurden erörtert. Im Weiteren diskutierten die Teilnehmenden konkrete Fragen auf kommunaler Ebene (Gemeinden und Landkreise). Welche Rolle können Untere Naturschutzbehörden oder Planungsbüros einnehmen, um die Kommunen hinsichtlich einer fachlich fundierten und ausgewogenen Entscheidung in Genehmigungsverfahren zu unterstützen? Wie können Naturschutzbelange u. a. durch die Naturschutzverbände konstruktiv eingebracht werden? Eine frühzeitige Beteiligung aller Stakeholder sowie eine transparente Kommunikation vor Ort seien in jeder Hinsicht sinnvoll und notwendig. KNE-Pool für Prozessgestaltung, Mediation und Moderation bietet Unterstützung in diesen Verfahren an. Kathrin Ammermann, Georgia Erdmann und Jeremias Kempt vom BfN brachten die naturschutzfachliche Sicht auf Bundesebene mit in die Diskussion ein.Exkursion in den Solarpark in Klein-Rheide
Unter der Führung der Wattmanufactur GmbH ging es in den Solarpark in Klein-Rheide. Dag Frerichs (Geschäftsführer Osterhof, Wattmanufactur) informierte über die Entstehung und Bewirtschaftung des 27 Hektar umfassenden und Natur- und Artenschutz fördernden Solarparks. Durch teils großzügige Reihenabstände von 3,5 bis 4 Metern zwischen den Modulen werden ausreichend sonnenbeschienene Flächen für eine diverse Vegetationsentwicklung erhalten. Die Module verfügen über Abtropfkanten, welches eine homogene Wasserverteilung begünstigt. Mittels angepasster und biodiversitätsfördernder Pflegemaßnahmen und integrierter Zusatzhabitate wird für Naturschutz und Artenvielfalt viel erreicht. So zum Beispiel durch die Anlage von Wildtierkorridoren für Groß- und Kleinsäuger zwischen den Bauabschnitten und die Umsetzung weiterer Artenhilfsmaßnahmen wie Insektenhotels, Nistkästen oder auch Lesestein- und Totholzhaufen. Beindruckend waren für die Teilnehmenden auch, die beim Bau zufällig entstandenen Kleingewässer unter den Modulen, die unter anderem von Kröten besiedelt sind. Die Portionsbeweidung mit Schafen und ihre Wirkung wird gerade in Teilen des Parks erprobt. Um den Erfolg der verschiedenen Maßnahmen zu dokumentieren, führt die Wattmanufactur regelmäßige Monitorings durch. [gallery link="file" columns="2" ids="5856,5857,5855"]Wie können biodiversitätsfördernde Solarparks in die Fläche gebracht werden?
In der Abschlussrunde wurde viel positives Feedback zum Austausch und zur Besichtigung eines biodiversitätsfördernden Solarparks geteilt. Gleichzeitig blieben viele Fragen offen. Wie etwa: Wie können solche Beispiele in die Fläche gebracht werden? Wie können noch mehr Kommunen motiviert werden, sich aktiv und gestaltend in eine naturverträgliche Energiewende einzubringen? Welche Unterstützungsformate brauchen Kommunen, um bei Fehlbetragshaushalten und Fachkräftemangel in den Gemeinden weitreichende Entscheidungen in den Genehmigungsverfahren zu begleiten? Konzipiert und moderiert wurde der Workshop von Simone Zeil (KNE). Vielen Dank an alle Beteiligten für diesen sehr interessanten und aufschlussreichen Workshop.Solarenergie und Naturschutz: Mehr Biodiversität in Solarparks umsetzen
Das FuE-Projekt „Solarenergie und Naturschutz: Mehr Biodiversität in Solarparks umsetzen - SuN-divers“ soll dazu beitragen, dass Naturschutzbelange bei der Implementierung von Solarparks auf kommunaler Ebene stärker als bisher Berücksichtigung finden. Um diese Ziele zu erreichen, werden verschiedene Veranstaltungsformate genutzt. Hierzu zählen online durchgeführte Workshops, Werkstattgespräche in kleiner Runde und bundesweite Veranstaltungen für eine große Teilnehmendenzahl sowie die regionalen Workshops vor Ort mit Exkursionen zu guten Beispielen von naturverträglich gestalteten Solarparks. Die Ergebnisse aus den Fachgesprächen und dem Artenschutzgutachten werden zusammengeführt und in einer Informationsbroschüre für die an Solarparks beteiligten Akteure aus Kommunen/Kreisen, Verbänden und Landwirtschaft aufbereitet. Das Projekt „SuN-divers“ wird gefördert durch das Bundesamt für Naturschutz mit Mitteln des Bundesministeriums für Umwelt, Naturschutz, nukleare Sicherheit und Verbraucherschutz.Meldung: Regionaler Workshop in Bayern im Rahmen des FuE-Projektes SuN-divers
Meldung: Regionaler Workshop in Brandenburg im Rahmen des FuE-Projektes SuN-divers
Publikation: „Handreichungen der Länder zu Naturschutz und Solarenergie-Freiflächenanlagen“
Publikation: „Auswahlbibliografie Photovoltaik-Freiflächenanlagen und Naturschutz“
Publikation: „Übersicht über die Anwendung der Länderöffnungsklausel nach §37c EEG 2023“
Aktualisierung der Publikation „Photovoltaik auf wiedervernässten Moorböden“
Was ist der Anlass der Aktualisierung?
Anlass für die Aktualisierung der Publikation sind die im Juli 2023 festgelegten Anforderungen der Bundesnetzagentur (in Abstimmung mit dem BfN und dem UBA). Demnach dürfen die Errichtung und der Betrieb von PV-Anlagen auf entwässerten Moorböden einer Wiedervernässung nicht im Wege stehen. Diese gilt als erfolgreich, wenn definierte Mindestwasserstände erreicht werden. Vegetationsentwicklung und Landschaftspflegemaßnahmen sollen ebenso auf der Fläche möglich sein, wie der bodenschonende und rückstandslose Rückbau der Anlage. In der Publikation wird zudem erläutert, welche Gutachten beim Netzbetreiber vorgelegt werden müssen, um die EEG-Vergütung für Moor-PV-Anlagen zu erhalten. Darüber hinaus wurden neue Umsetzungshinweise aus Länderleitfäden oder Fachpublikationen im Text ergänzt. In der Publikation werden unter anderem folgende Fragen aufgegriffen: Warum ist Wiedervernässung unserer Moore notwendig? Was sind die Erfolgsbedingungen für PV-FFA auf wiedervernässten Moorböden? Welche standortspezifische Technik ist erforderlich? Wie kann der Bau von PV-FFA auf wiedervernässten Moorböden naturverträglich gestaltet werden? Diese und weitere Aspekte werden in der Publikation erörtert, um einen Überblick zu verschaffen.Podcast: Photovoltaik auf wiedervernässten Moorböden?
Podcast: Mit eigenen Augen und Stiefeln im Moor – das KNE auf Tour
Publikation: Kriterien für eine naturverträgliche Standortwahl von Solarparks
Publikation: Naturverträgliche Gestaltung von Solarparks - Maßnahmen und Hinweise zur Gestaltung
Auswahlbibliografie: Photovoltaik-Freiflächenanlagen und Naturschutz
Das EU-Renaturierungsgesetz ist verabschiedet – jetzt beginnt die Umsetzung auf nationaler Ebene
Vom Vorschlag zum Beschluss
Im Juni 2022 legte die EU-Kommission ihren Vorschlag für das NRL vor. Im Umweltrat am 20. Juni 2023 hatte sich unter den Mitgliedstaaten eine Mehrheit dafür gefunden. Während des Trilogs wurden aufgrund von Forderungen einiger Beteiligter deutliche Flexibilitäten und Ausnahmen in den ursprünglichen Vorschlag des NRL eingeführt. Am 22. November 2023 erhielt die Verordnung im Ausschuss der ständigen Vertreter die Zustimmung der Mitgliedstaaten. Im Februar 2024 hatten die Abgeordneten des Europäischen Parlamentes ihre klare Zustimmung für dieses Vorhaben gegeben. Heute hat der EU-Umweltrat das Renaturierungsgesetz formell verabschiedet.Ausgangspunkt „Die EU-Verordnung zur Wiederherstellung der Natur“
KNE-Forum „Naturverträgliche Solarparks“ – Austausch zum Solarpaket I
Die neuen Mindestkriterien im Solarpaket 1
Die neuen Mindestkriterien wurden von den Teilnehmenden als Möglichkeit angesehen, Naturschutzstandards auch bei einer zukünftig hohen Zahl von Anlagen oder deutlich größeren Solarparks umsetzen zu können. Jedoch sieht die aktuelle Regelung vor, dass nur drei der fünf Kriterien eingehalten werden müssen. Daher bestünde die Gefahr, dass eine Maßnahme zwar gute Voraussetzungen für mehr Biodiversität im Solarpark schaffe, die Nicht-Einhaltung einer anderen Vorgabe diese aber wieder zunichtemachen würde. So wäre beispielsweise die Anwendung eines Pflege- und Beweidungskonzepts nur hilfreich, wenn auch zwingend auf den Einsatz von Pflanzenschutzmitteln auf der Fläche verzichtet würde. Auch ist das Schutzgut Landschaftsbild in den Kriterien unterrepräsentiert. Die Teilnehmenden bekräftigten, dass ein Großteil der Mindestkriterien in den ihnen bekannten Parks bereits angewendet würde.Beispiele zur naturverträglichen Gestaltung
Im Rahmen des Praxisbeitrags wurden Erfahrungen mit der naturverträglichen Gestaltung von Solarparks mit ost-west-ausgerichteten Modulen vorgestellt. Die eng stehenden Module führen zu einer stärkeren Verschattung und einer veränderten Niederschlagsverteilung auf den Flächen. Beispiele aus verschiedenen Solarparks veranschaulichten, dass auch bei diesem Anlagentyp der Reihenabstand und die Modultischhöhen variiert werden können, um die Entwicklung von Biodiversität zu ermöglichen. Die Erfolge zeigten sich aber erst nach mehreren Jahren in der Praxis vor Ort. In der Diskussion wurde deutlich, dass bei diesem Thema noch viele Fragen offen sind. Ein weiterer Beitrag widmete sich dem Bau von Zäunen und deren Durchlassmöglichkeiten im Solarpark. So sollten einerseits Klein- und Großsäuger die Solarparks passieren können, andererseits erfordere eine extensive Beweidung mit Schafen den Schutz vor Wölfen. Das Praxisbeispiel zeigte verschiedene Zaunkonzepte, die bei den Teilnehmenden des Forums auf Interesse stießen.Wortmeldung: Solarpaket 1: Mindestkriterien können den Naturschutz im Solarpark stärken
Fachforum der KNE-Mediatorinnen und -Mediatoren
Das Angebot des KNE-Mediationspools: Energiewende gemeinsam mit den Menschen vor Ort gestalten
In Ihrer Kommune sind Energiewendeprojekte in der Diskussion? Die frühzeitige Einbeziehung aller Beteiligten fördert Lösungen, von denen alle profitieren können. Der KNE-Pool für Prozessgestaltung, Mediation und Moderation bietet dafür professionelle Unterstützung. Ob in Bürgerinformationsveranstaltungen, einer klassischen Mediation oder anderen passgenauen Formaten: Die regionalen Kommunikations-Expertinnen und Experten des KNE begleiten alle Beteiligen und Betroffenen vor Ort kompetent dabei, einen konstruktiven Umgang mit den vielfältigen Veränderungen zu entwickeln.Klimaschutz in der Praxis – Exkursion nach Baden-Württemberg zu Solarparks
Mehr Biodiversität in Solarparks
Nach den Exkursionen gab es zudem Gelegenheit zum fachlichen Austausch über Biodiversität in Solarparks, gewässerökologische Effekte schwimmender Photovoltaik sowie Handlungsmöglichkeiten für Kommunen und Gemeinden. Dr. Julia Thiele (KNE) informierte im Rahmen ihres Vortrags "Mehr Biodiversität in unseren Solarparks - wie schaffen wir das?" über die Auswirkungen von Solarparks auf Natur und Landschaft, über Aufwertungspotenziale zur Steigerung der Biodiversität und über die Steuerungsmöglichkeiten von Gemeinden, damit ein naturverträglicherer Ausbau erreicht werden kann. Darüber hinaus stellte sie wesentliche Aspekte des Solarpaketes 1 vor und ordnete verschiedene Aspekte daraus ein. In der anschließenden Diskussion interessierten sich die Teilnehmenden unter anderem für die Fragen: Wie geht man mit einer Fläche um, für die als Folgenutzung Ackerbau vorgesehen war, auf der sich aber im Verlauf der Zeit Tierarten angesiedelt haben, die unter Schutz stehen? Wann wird ein Solarpark als ökologisch hochwertig eingestuft?Blütenmeer zwischen Solarmodulen – Exkursion Cottbus
Regionaler Workshop im Rahmen des FuE-Projektes SuN-divers
Wie kann eine Einsaat mit regionalem und artenvielfältigem Saatgut die Biodiversität im Solarpark erhöhen? Am 28. Mai fand in Cottbus der zweite regionale Workshop im Rahmen des FuE-Projektes „Solarenergie und Naturschutz: Mehr Biodiversität in Solarparks umsetzen“ (SuN-divers) statt. Teil des Workshops war auch die Besichtigung des Solarparks Laubsdorf in der Gemeinde Neuhausen. Teil des Projektes SuN-divers sind der Austausch mit Akteuren und die Besichtigung von naturverträglichen Solarparks, denn: Manches muss man mit eigenen Augen sehen. Die Exkursion war eine offene Veranstaltung mit über 30 Teilnehmenden aus Naturschutzbehörden, Projektiererbüros und Landwirtschaft.Erfahrungsaustausch
Im Mittelpunkt standen zu Beginn Erfahrungsaustausch und Diskussion. Im Gründerzentrum StartblockB2 in Cottbus informierte Elisabeth Wolfram vom KNE über die naturverträgliche Gestaltung von Solarparks und Schnittstellen zur Klima- und Biodiversitätskrise. Die Präsentation war Grundlage für die Diskussion mit und unter den Teilnehmenden, begleitet von Simone Zeil, Dialoggestalterin im KNE. Unter anderem tauschten sich die Teilnehmenden darüber aus, wie durch Standortkonzepte die Artenvielfalt im Solarpark gestärkt werden kann und welche Maßnahmen biodiversitätsfördernd wirken. Es wurde auch, gemeinsam mit den Mitarbeitenden des KNE, darüber gesprochen, welche Auswirkungen das Solarpaket I des Bundes und die Erneuerbare-Energien-Richtlinie der EU haben werden. Da die Anwesenden aus verschiedenen Bundesländern kamen, herrschte auch darüber ein reger Erfahrungsaustausch.Exkursion in den Solarpark Laubsdorf
Das Highlight des Tages war die Exkursion in den Solarpark Laubsdorf in der Gemeinde Neuhausen, begleitet von Sandra Dullau und Pascal Scholz, von der Hochschule Anhalt, die das Forschungsprojekt BIODIV-SOLAR betreuen. Die Teilnehmenden wurden von einem Blütenmeer zwischen den Solarmodulen empfangen, dass das graue Wetter wettmachte. Dieses Blütenmeer bildet auch einen Forschungsschwerpunkt des Projektes, da erforscht wird, wie sich verschiedene Modultypen auf Pflanzen, insbesondere gebietsheimische und artenreiche Pflanzen, auswirken. Auf den Flächen experimentieren die Forschenden dazu auch mit verschiedenen Zusammensetzungen und jeweiligen Anteilen von Blüten, Kräutern und Gräsern. Sandra Dullau und Pascal Scholz berichteten, dass es mehrere Jahre dauere, bis die vielen Arten sich wirklich etablieren konnten. In den ersten Jahren hätte sich das Forschungsteam mehr Flexibilität beim Mahdzeitpunkt gewünscht, um das Mahdmanagement noch standortangepasster durchzuführen und entsprechend der zu fördernden Arten, vor allem auf die Wiesenkräuter bezogen, zu mähen. Die Forschenden erklärten außerdem, dass sich das gebietsheimische Saatgut auch für Betreiber von Solarparks lohne, da es hochwachsende Arten fernhalte, die mehr Aufwand mit der Mahd machen würden. Die Forschungsergebnisse des Projektes werden 2026 erwartet. Die Teilnehmenden teilten positives Feedback über den Austausch und die Organisation der Veranstaltung. Auch das reichhaltige Blütenmeer im Solarpark und die kenntnisreichen und vertiefenden Berichte von Sandra Dullau und Pascal Scholz waren beeindruckend und wurden von den Teilnehmenden als sehr bereichernd aufgenommen. Vielen Dank an alle Teilnehmerinnen und Teilnehmer für den offenen und interessanten Austausch! [gallery link="file" ids="5923,5922,5921,5920,5919,5918,5917,5916"]Solarenergie und Naturschutz: Mehr Biodiversität in Solarparks umsetzen
Das FuE-Projekt „Solarenergie und Naturschutz: Mehr Biodiversität in Solarparks umsetzen - SuN-divers“ soll dazu beitragen, dass Naturschutzbelange bei der Implementierung von Solarparks auf kommunaler Ebene stärker als bisher Berücksichtigung finden. Um diese Ziele zu erreichen, werden verschiedene Veranstaltungsformate genutzt. Hierzu zählen online durchgeführte Workshops, Werkstattgespräche in kleiner Runde und bundesweite Veranstaltungen für eine große Teilnehmendenzahl sowie die regionalen Workshops vor Ort mit Exkursionen zu guten Beispielen von naturverträglich gestalteten Solarparks. Die Ergebnisse aus den Fachgesprächen und dem Artenschutzgutachten werden zusammengeführt und in einer Informationsbroschüre für die an Solarparks beteiligten Akteure aus Kommunen/Kreisen, Verbänden und Landwirtschaft aufbereitet. Das Projekt „SuN-divers“ wird gefördert durch das Bundesamt für Naturschutz mit Mitteln des Bundesministeriums für Umwelt, Naturschutz, nukleare Sicherheit und Verbraucherschutz.Publikation: „Handreichungen der Länder zu Naturschutz und Solarenergie-Freiflächenanlagen“
Publikation: „Auswahlbibliografie Photovoltaik-Freiflächenanlagen und Naturschutz“
Publikation: „Übersicht über die Anwendung der Länderöffnungsklausel nach §37c EEG 2023“
Leitfaden: „Biodiversität und Freiflächensolaranlagen" des Landes Sachsen
KNE-Podcast: Windenergie auf der Schwäbischen Alb: Erste Einblicke in die Naturschutzforschung
- Welches Design wurde für die Naturschutzbegleitforschung entwickelt?
- Welche Probleme waren für die naturschutzfachliche Genehmigung des Testfelds zu lösen?
- Welche Vermeidungsmaßnahmen werden erprobt?
Aktuelles aus Bund und Ländern
Bund
In jüngerer Zeit sind Umwelt und Natur weltweit besonderem Druck ausgesetzt. Allen voran der menschengemachte Klimawandel, der weltweite Biodiversitätsverlust und die globale Verschmutzung setzten Ökosysteme unter Druck und gefährdeten die Grundlagen des menschlichen Lebens. Zu diesem Fazit kommt der Umweltbericht 2023, den die Bundesregierung als Unterrichtung (20/11330) vorgelegt hat. In dem Papier werden Maßnahmen aufgelistet, die von der Bundesregierung zum Schutz dieser Lebensgrundlagen ergriffen wurden und die geplant sind. Hinsichtlich der naturverträglichen Energiewende wird berichtet, dass eine Reihe von Gesetzesänderungen im Bereich der erneuerbaren Energien durchgeführt wurden, um Genehmigungsverfahren in diesem Bereich naturverträglich und rechtssicher zu beschleunigen. Zur naturschutzseitigen Flankierung der Energiewende und zur generellen Bekämpfung der Biodiversitätskrise diene das Nationale Artenhilfsprogramm, welches vom Bundesamt für Naturschutz (BfN) aufgestellt werde und den Erhaltungszustand von lokalen sowie überregionalen Populationen verbessern bzw. nicht verschlechtern solle.Berlin
Eine Schriftliche Anfrage der Abgeordneten Julia Schneider und Dr. Stefan Taschner (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) im Abgeordnetenhaus Berlin (Drucksache 19/18506) bezieht sich auf die umweltverträgliche Windenergienutzung in Berlin. Die Fragesteller adressieren darin unter anderem die Nutzung von Berliner Waldflächen. Laut der Senatsverwaltung für Wirtschaft, Energie und Betriebe sei das Land Berlin bundesgesetzlich durch das Windenergiebedarfsflächengesetz (WindBG) dazu verpflichtet, bis zum 31. Dezember 2027 0,25 Prozent seiner Landesfläche und bis zum 31. Dezember 2032 insgesamt 0,5 Prozent als Windenergiegebiet auszuweisen. Die Senatsverwaltung habe daraufhin eine Potenzialstudie beauftragt, bei der nach Prüfung von Ausschlussflächen, wie beispielsweise Siedlungs- und Naturschutzgebieten, weniger als fünf Prozent der Berliner Landesfläche für die Eignung als Windenergiegebiete übrig geblieben seien. Um eine ausreichende Prüfkulisse für das Flächennutzungsplanverfahren zu haben, werden daher in Berlin – ähnlich wie auch in anderen Bundesländern – auch Waldflächen auf ihre Eignung als Windenergiegebiete geprüft.Nordrhein-Westfalen
Mit dem „Strukturwandel im Rheinischen Revier “ beschäftigt sich eine Große Anfrage der SPD-Fraktion im nordrhein-westfälischen Landtag (Drucksache 18/9134). Unter anderem fragen die Abgeordneten darin, wie die Landesregierung die Integration schwimmender PV-Anlagen (Floating-PV) auf den Tagebaurestseen im Rheinischen Revier als Form der Energiegewinnung bewertet. Um sowohl die Klimaschutzziele als auch die Ausbauziele für Erneuerbare Energien zu erreichen, sei die umfangreiche Nutzung der vorhandenen Potenziale bei den erneuerbaren Energieträgern notwendig, einschließlich der Erschließung neuer Bereiche wie schwimmende PV-Anlagen auf Tagebaurestseen, so die Landesregierung in ihrer Antwort. Floating-PV sei ein wichtiger Baustein der Energiewende in Nordrhein-Westfalen. Sowohl die vielen durch Kies- und Sandabbau entstandenen Seen als auch die Tagebaurestseen bieten große Potenziale für Floating-PV. Es handle sich dabei allerdings um eine vergleichsweise junge Technologie, weshalb sie hinsichtlich der ökologischen Folgewirkung derzeit noch mit offenen Fragen belegt sei.Saarland
Die saarländische Landesregierung will den Ausbau der Solarenergie mit einem „Solarpaket“ auf Landesebene weiter beschleunigen. Im Zuge einer Landespressekonferenz stellten Wirtschafts- und Energieminister Jürgen Barke und Innen- und Bauminister Reinhold Jost zunächst den aktuellen Stand beim Ausbau der Photovoltaik im Saarland vor. „Wir sind bundesweiter Spitzenreiter bei der installierten Photovoltaik-Leistung pro Fläche mit 346,5 kW/km2. Das kann sich sehen lassen. Bei uns im Saarland ist schon richtig viel passiert und dennoch geht da noch mehr. Wir werden den Ausbau der Photovoltaik gemeinsam weiter beschleunigen“, so Barke. Unter anderem ist in dem Regierungs-Entwurf der Landesbauordnungs-Novelle die Einführung einer Solarpflicht für öffentliche und gewerblich genutzte Gebäude (bei Errichtung und grundlegender Dachsanierung) mit mehr als 100 Quadratmetern sowie eine Solarpflicht für öffentliche und gewerblich genutzte neue Parkplätze ab 35 Stellplätzen vorgesehen (PM Ministerium für Wirtschaft, Innovation, Digitales und Energie 05/2024).Neue KNE-Publikation: RED III – eine Einführung
Übersicht von Erprobungsberichten zu Antikollisionssystemen
Die Ergebnisse auf einen Blick
Das KNE macht in einer Zusammenstellung auf einer Internetseite die Ergebnisse von Erprobungen für jedermann zugänglich und stellt diese zum Download bereit. Auf diese Weise wird transparent, welche Detektionssysteme für welche Arten bereits erprobt sind und wie die Gutachter jeweils vorgegangen sind, um die Leistungsfähigkeit der Systeme nachzuweisen.Windenergie im Wald – Vermeidung und Minderung von Naturschutzkonflikten
Publikation: "Windenergienutzung auf Waldstandorten" (Stand: 20.02.2024)
EU-Kommission legt Leitlinien und Empfehlungen zur Beschleunigung des Ausbaus der erneuerbaren Energien vor
Solarpaket 1: Mindestkriterien können den Naturschutz im Solarpark stärken
- die Erweiterung der Kulisse der nach EEG vergütungsfähigen Flächen und
- die fünf naturschutzfachlichen Mindestkriterien.
Neuregelungen zur Erweiterung der Förderkulisse
Aus Opt-In wird Opt-Out: Neue Förderkriterien für PV in benachteiligten Gebieten.
Mit der bisherigen Opt-In-Option im EEG konnten bzw. mussten die Bundesländer über eigene Verordnungen Acker- und Grünlandflächen in benachteiligten Gebieten freigeben, um die Bebauung mit Solarparks zu ermöglichen. Dies wird nun auf eine Opt-Out-Option umgestellt. PV-Freiflächenanlagen sind auf Acker- und Grünlandflächen in benachteiligten Gebieten jetzt generell nach EEG vergütungsfähig.[1] Das gilt auch für Solarparks in Landschaftsschutzgebieten oder Naturparks, die in diesen Gebieten liegen. Ausgenommen sind Natura-2000-Gebiete, gesetzlich geschützte Biotope, Lebensraumtypen nach Anlage I der Fauna-Flora-Habitat-Richtlinie, Naturschutzgebiete, Nationalparks, Nationale Naturmonumente und Kern- und Pflegezonen von Biosphärenreservaten.[2] Diese weitgehende Öffnung der Vergütungsfähigkeit für PV-Anlagen in benachteiligten Gebieten können die Bundesländer mit der Opt-Out-Option wieder begrenzen, indem sie Regelungen treffen, geplanten Solarparks in Landschaftsschutzgebieten und Naturparks im Zuschlagsverfahren des ersten Segments die Gebotsfähigkeit abzuerkennen. Damit sind diese Gebote dann also teilweise oder ganz von der Teilnahme an Ausschreibungen nach EEG ausgeschlossen. Darüber hinaus besteht für die Länder die Möglichkeit, die Inanspruchnahme landwirtschaftlich genutzter Flächen in benachteiligten Gebieten oberhalb eines Schwellenwerts von 1 Prozent (bzw. 1,5 Prozent ab 2031) einzuschränken.Deutlich mehr Fläche förderfähig – Ausbau aber nicht unbegrenzt.
Die Nutzung landwirtschaftlicher Flächen wird zusätzlich zur Opt-Out-Option der Länder noch über einen zweiten Mechanismus eingeschränkt: Es gilt bis zum Jahr 2030 ein bundesweites Förderlimit von 80 Gigawatt für neue Solarparks auf landwirtschaftlichen Flächen. In den Folgejahren wird die Deckelung auf 177,5 Gigawatt angehoben.[3] Der Ausbau soll also trotz der Öffnung der benachteiligten Gebiete nicht völlig unbegrenzt erfolgen.Anhebung der Gebotsmenge – Steuerung auch größerer Solarparks wird möglich.
Die maximale Gebotsmenge für einen Solarpark wird von je 20 auf je 50 Megawatt angehoben.[4] Damit werden deutlich größere Solarparks als bisher vergütungsfähig nach EEG. Diese Regelung führt dazu, dass sich die Steuerungswirkung des EEG hinsichtlich der Standortwahl und der Standards zur Ausgestaltung auch auf große Anlagen auswirken kann. Anzumerken ist aber, dass zwei Drittel der Solarparks ohne EEG-Förderung betrieben werden und sie somit die Auflagen nicht erfüllen müssen.[5]Neuregelungen zum Naturschutz
Im ersten Entwurf zur Änderung des EEG 2023 war das Segment der ‚besonderen Solaranlagen‘ um zwei neue Anlagentypen erweitert worden, die mit einem zusätzlichen Bonus vergütet werden sollten. Die sogenannten „Biodiversitätssolaranlagen“ sollten, wie auch die „Extensiveren Solaranlagen mit landwirtschaftlicher Nutzung“, einen Anreiz bieten, mehr Artenvielfalt auf den Flächen zu erreichen.Betreiber müssen mindestens drei von fünf naturschutzfachlichen Mindestkriterien umsetzen.
Beide Anlagentypen sind im novellierten EEG nicht mehr enthalten. Sie wurden entsprechend dem Änderungsantrag der „Ampel“-Fraktionen vom 15. April 2024 durch fünf „naturschutzfachliche Mindestkriterien“ ersetzt. Diese gelten für alle Solaranlagen des ersten Segments, wobei besondere Solaranlagen ausgenommen sind. Gebote dürfen nur abgegeben werden, wenn die geplanten Anlagen mindestens drei der folgenden Kriterien erfüllen sollen: „1. die von den Modulen maximal in Anspruch genommene Grundfläche beträgt höchstens 60 Prozent der Grundfläche des Gesamtvorhabens, 2. auf den Boden unter der Anlage wird ein biodiversitätsförderndes Pflegekonzept angewandt, indem a) die Mahd zur Förderung der Biodiversität maximal zweischürig erfolgt und das Mahdgut abgeräumt wird oder b) die Fläche als Portionsweide mit biodiversitätsfördernd an den Flächenertrag angepasster Besatzdichte beweidet wird, 3. die Durchgängigkeit für Tierarten wird gewährleistet, indem a) bei Anlagen, die an mindestens einer Seite eine Seitenlänge von mehr als 500 Metern aufweisen, Wanderkorridore für Großsäuger angelegt werden, deren Breite und Bepflanzung die örtlichen Gegebenheiten berücksichtigen, und b) die Durchgängigkeit für kleinere Tierarten gewährleistet wird, 4. auf mindestens 10 Prozent der Fläche der Anlage werden standortangepasste Typen von Biotopelementen angelegt, 5. die Anlage wird bodenschonend betrieben, indem a) auf der Fläche keine Pflanzenschutz- oder Düngemittel verwendet werden und b) die Anlage nur mit Reinigungsmitteln gereinigt wird, wenn diese biologisch abbaubar sind und die Reinigung ohne die Verwendung der Reinigungsmittel nicht möglich ist.“[6] Werden Verstöße gegen die Einhaltung der Kriterien bekannt, werden diese sanktioniert.[7] Die Bundesnetzagentur kann festlegen, in welcher Weise der Nachweis der Einhaltung zu führen ist.[8] In der Gesetzesbegründung wird betont, dass auch Mindestkriterien zulässig sind, die aufgrund technischer oder baulicher Besonderheiten bereits erfüllt sind. Die gewählten Mindestkriterien können darüber hinaus als Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen berücksichtigt werden. In der Begründung zum Änderungsantrag wird darauf hingewiesen, dass das Bundeswirtschaftsministerium (BMWK) einen Leitfaden zur Umsetzung der Mindestkriterien und zu geeigneten Nachweisen herausgeben will.[9]Naturschutzfachliche Mindestkriterien in der Praxis
Mit dem Solarpaket 1 haben naturschutzfachliche Mindestkriterien für Solarparks erstmals Eingang in das EEG gefunden. Sie sind ein wichtiges Signal an die Akteure und sollen zur „Vereinbarkeit von geförderten Freiflächenanlagen mit Natur und Landschaft“ beitragen.[10] Die Bündelung der Maßnahmen zu fünf Kriterien macht ihre Anwendung leicht überschaubar. Es ist zu erwarten, dass die Nachweispflicht zu einer hohen Verbindlichkeit führt. Sie bietet gegenüber der aktuellen Praxis ein großes Verbesserungspotenzial, da bisher häufig weder Nachkontrollen noch ein Monitoring der Naturschutzmaßnahmen stattfinden.Die Reduzierung von Anforderungen ist kontraproduktiv.
Die fünf Mindestkriterien könnten bei vollständiger Beachtung zu ökologisch wertvolleren Solarparks führen, als sie aktuell vielerorts gebaut werden. Für die Förderfähigkeit muss allerdings nur die Umsetzung von drei dieser fünf Kriterien nachgewiesen werden. Diese Reduktion der ökologischen Anforderungen eröffnet die Option, an Solarparks mit eher geringem ökologischem Wert festzuhalten. Dies liegt nicht im Interesse des Naturschutzes. Ein Beispiel. Ein Projektierer entscheidet sich für die ohne zusätzlichen Aufwand umsetzbaren Kriterien 1 und 5. Wählt er Kriterium 4 als dritte Voraussetzung hinzu, bliebe auf einer Fläche mit 50 Hektar Solarpark nur noch die Notwendigkeit auf 5 Hektar „standortangepasste Typen von Biotopelementen“ anzulegen, um die Förderfähigkeit zu erreichen. In der Gesetzesbegründung heißt es dazu, dass hierunter entweder „Anpflanzungen heimischer Sträucher und Hecken oder die Einsaat der Flächen mit artenreichem regionalem Saatgut“ zu verstehen sind. Da durch das Bundesnaturschutzgesetz die Verwendung von gebietsheimischem Saatgut in der freien Landschaft ohnehin vorgeschrieben ist,[11] wäre dieses Kriterium auch ohne explizite Erwähnung im EEG zu erfüllen. Die Förderfähigkeit würde bei dieser Beispielauswahl erreicht, aber die eigentlich aus Biodiversitätsgründen wünschenswerte Durchlässigkeit der Anlagen würde ebenso wenig hergestellt, wie ein biodiversitätsförderndes Pflegekonzept aufgestellt und umgesetzt.Auf Länderebene festgelegte Kompensationserfordernisse gelten weiterhin.
Mit der Option der Reduzierung auf nur drei bleiben die Mindestkriterien hinter bereits bestehenden Standards für eine naturverträgliche Ausgestaltung zurück. Nach derzeitiger Praxis werden durch die Kommunen im Rahmen der Planung von PV-Freiflächenanlagen Verminderungs- und Vermeidungsmaßnahmen festgelegt und im Bebauungsplan festgeschrieben. Viele Bundesländer haben bereits Handreichungen erarbeitet, die in der Regel sogar mehr als die fünf Maßnahmen des EEG benennen und die von den Kommunen angewendet werden. Die zum Teil sehr detailliert ausgearbeiteten Hinweise und Vorgaben zur Eingriffsregelung haben weiterhin Bestand. Für Projektierer gilt es daher zu beachten, dass sie nun möglicherweise doppelte Standards erfüllen müssen. Zum Erreichen der Förderfähigkeit müssen die Mindestkriterien nach EEG erfüllt und ihr Vollzug dem Netzbetreiber nachgewiesen werden. Im Rahmen der Bauleitplanung oder der Baugenehmigung werden aber sehr wahrscheinlich zusätzliche Kompensationsmaßnahmen oder auch Artenschutzmaßnahmen zu erfüllen sein.Einordnung und Empfehlung des KNE
Das KNE geht davon aus, dass die hier betrachteten Neureglungen des EEG sowohl für die Projektierer als auch für die Genehmigungsbehörden ein sichtbares Zeichen sind, die PV-Freiflächenanlagen auch als Flächen für den Natur- und Artenschutz zu verstehen. Dies ist ein Fortschritt, insbesondere weil diese Standards auch für größere Anlagen und auf einer erweiterten Flächenkulisse greifen werden.Die Erweiterung der Flächenkulisse birgt Risiken für den Natur- und Landschaftsschutz.
Diese Erweiterung birgt jedoch auch das Risiko der technischen Überprägung größerer Flächen als bisher. Durch weiträumigere Solarparks oder auch mehr kleine Anlagen in einer Region entstehen in einem Landschaftsraum möglicherweise neue, kumulative Effekte, die über die Wirkungen bisheriger, einzelner Projekte hinausgehen. Denkbar ist, dass einzelne Offenlandarten die Modulfelder meiden und aufgrund von zwischen den Kommunen nicht abgestimmten Planungen in der Region dann zu wenig Ausweichflächen für Brut oder Nahrungssuche zur Verfügung stehen. Es bleibt zu beobachten, mit welchen Festlegungen die Opt-Out-Regelung durch die Bundesländer ausgestaltet wird, und in welchem Ausmaß nun auch Landschaftsschutzgebiete und Naturparke in Nutzung genommen werden.Die Mindestkriterien nutzen das Potenzial für mehr Biodiversität noch nicht aus.
Dass ein Nachweis über die Umsetzung der Kriterien erbracht werden muss, ist grundsätzlich positiv hervorzuheben, da er die Kontrolle und ein Monitoring der Naturschutzmaßnahmen ermöglicht. Aber für die EEG-Förderfähigkeit müssen nur drei der fünf Kriterien tatsächlich erfüllt werden. Je nach „Auswahl“ ist es so möglich, dass nur eine sehr geringe oder sogar keine ökologische Aufwertung der Fläche stattfindet.Die Mindestkriterien, wo möglich, noch erweitern.
Bei näherer Betrachtung zeigt sich, dass es im Gesetzestext im Interesse des Naturschutzes noch Erweiterungsbedarf gibt. Kriterium 5 beispielsweise wird ohnehin in jedem Solarpark eingehalten werden, da der Einsatz von Dünge- und Pflanzenschutzmitteln dort nicht notwendig und die Verwendung chemischer Reinigungsmittel in der freien Landschaft durch Umweltrecht reguliert ist. Eine Erweiterung dieses Kriteriums etwa um Maßnahmen zum Bodenschutz während des Baus und Rückbaus der Anlagen, wäre eine notwendige Ergänzung.Neue Rechtsbegriffe praxistauglich präzisieren.
Mit den Mindestkriterien werden neue, unbestimmte Rechtsbegriffe eingeführt. So ist beispielsweise noch nicht geklärt, was ein ‚biodiversitätsförderndes Pflegekonzept‘ beinhalten sollte. Wünschenswert wären hier beispielsweise Konkretisierungen zur Mahdhöhe, zum Mahdzeitpunkt oder zum Belassen von Altgrasbeständen. Gleiches gilt für fehlende Festlegungen zur Ausgestaltung von Wanderkorridoren oder Zäunen. Bestehende Leitfäden der Länder oder Positionspapiere der Naturschutzorganisationen bieten hier bereits detaillierte Vorschläge.Der BMWK-Leitfaden sollte die Umsetzung ökologisch wertvoller Solarparks stärken.
Eine große Chance zur Verbesserung der Wirkmächtigkeit des novellierten EEG in Hinblick auf die Naturverträglichkeit bietet die Ausgestaltung des angekündigten BMWK-Leitfadens. In diesem Dokument sollten Erfahrungen und bewährte Regelungen der Bundesländer Berücksichtigung finden, um einerseits die aus naturschutzfachlicher Sicht notwendigen Ziele besser zu erreichen und andererseits eine praxistaugliche Umsetzung der EEG-Regelungen zu ermöglichen. Doppelte Planungen und Nachweispflichten für die Projektierer gegenüber Netzbetreibern und Genehmigungsbehörden sollten vermieden werden.Kommunen müssen weiterhin ihre Verantwortung für naturverträgliche Solarparks wahrnehmen.
Die Neuregelungen in ihrer bisherigen Ausgestaltung werden nicht per se dazu führen, eine gute Naturverträglichkeit aller PV-Freiflächenanlagen sicherzustellen. Den Kommunen verbleibt weiterhin die wichtige Aufgabe, im Rahmen der Bauleitplanung die vorhandenen Instrumente zur naturverträglichen Gestaltung und Pflege von Solarparks zu nutzen. Dies gilt auch und insbesondere für die zunehmende Zahl von Anlagen, die ohne EEG-Förderung errichtet werden und daher nicht an die Förderkulisse und die Mindestkriterien gebunden sind. [1] Siehe § 37c EEG. [2] Siehe § 37 Abs. 1 Nr. 2 lit. h und i EEG. [3] Siehe § 37a Abs. 4 EEG. [4] Siehe § 37 Abs. 3 EEG. [5] EE-Statistik MaStR - Februar 2024 (Stand 19.03.2024).xlsx (bundesnetzagentur.de). [6] § 37 Abs. 1a EEG. [7] Siehe § 52 Abs. 1 Nr. 9a EEG. [8] Siehe § 85 Abs. 2 Nr. 6 EEG. [9] Siehe BT-Drs. 20/11180 v. 24.04.2024, S. 135. [10] Siehe BT Drs. 20/11180 v. 24.04.2024, S. 134. [11] Siehe Bundesnaturschutzgesetz § 40.Wozu dienen die Prozentwerte für zumutbare Ertragsverluste durch Abschaltungen von Winden
Antikollisionssysteme – aktuelle Entwicklungen und Probleme in der Praxis
Zwei Webinare im Rahmen des FuE-Projektes
Das KNE-Forschungsprojekt „Antikollisionssysteme in der Praxis“ befasst sich mit der Frage, wie Antikollisionssysteme (AKS) als eine der in § 45b Absatz 6 Bundesnaturschutzgesetz genannten Schutzmaßnahmen Eingang in die Genehmigungspraxis finden können. Im Rahmen des Projektes wurden nun zwei Webinare zu den Themen „Genehmigung von AKS – Basiswissen und aktuelle Entwicklungen“ und „AKS als Schutznahmen im BNatSchG – alle Probleme gelöst?“ durchgeführt.Webinar 1 „Genehmigung von AKS – Basiswissen und aktuelle Entwicklungen“
Das erste Webinar am 30. April 2024 richtete sich an Vertreterinnen und Vertreter von. Dort wurde der aktuelle Wissenstand rund um die grundlegenden Fragen zum Einsatz von AKS präsentiert. Dr. Elke Bruns (Projektleiterin) gab im ersten Teil der Online-Veranstaltung einen Überblick über die technische Ausstattung, den Entwicklungsstand von Detektionssystemen, wie sie funktionieren und was sie leisten müssen, um als wirksam zu gelten. AKS gelten laut Gesetz als fachlich geeignet. Sie versprechen ein hohes Schutzniveau, da das Kollisionsrisiko für Brutvogelarten dadurch - auch über einen längeren Zeitraum hinweg bedarfsgerecht verringert werden kann. In der Praxis stellt sich die Anwendung jedoch als nicht so einfach dar. Zum einen gilt bisher erst ein einziges Detektionssystem als wirksam. Es kann zum Schutz des Rotmilans, in zwei Bundesländern auch zum Schutz des Seeadlers eingesetzt werden. Weitere Systeme sind noch in der Erprobung, Die Vertreter und Vertreterinnen der Unteren Naturschutzbehörden wünschten sich eine Klärung, wer für die Anerkennung zuständig ist und wie das Prozedere der Anerkennung abläuft. Hierzu konnte das FuE-Projekt nur vorläufige Angaben machen. Zum andern setzen, wie Maik Pommeranz (Projektmitarbeiter) erläuterte, die Zumutbarkeitsbeschränkungen für Schutzmaßnahmen insbesondere der Anwendung von kostenintensiven AKS Grenzen. Dies gilt vor allem an den weniger ertragreichen Standorten, da dort die Grenze der wirtschaftlichen Zumutbarkeit schneller erreicht ist. Wenn ein AKS hingegen mehrere WEA abdecken kann und die Kosten aufgeteilt werden können, erhöhen sich die Spielräume für den Einsatz der Systeme. Die Teilnehmenden kritisierten in ihren Rückmeldungen, dass es an konkreten Vollzugshinweisen fehle, wann AKS eingesetzt werden sollten. Unsicherheiten bestehen auch bei der Frage, wie AKS im Genehmigungsbescheid zu behandeln sind. In dem Webinar wurde ein aktuelles Urteil thematisiert, wonach der Behörde ein Abschaltkonzept vorliegen müsse, so dass die Vermeidungswirksamkeit der Maßnahme beurteilt werden kann. Die Teilnehmenden bestätigten, dass eine Handreichung für die rechtssichere Anordnung von AKS bei Änderungen und oder Neugenehmigungen hilfreich sei.Webinar 2 „AKS als Schutznahmen im BNatSchG – alle Probleme gelöst?“
Das zweite Webinar fand am 7. Mai 2024 statt und richtete sich speziell an Naturschutz- und Umweltverbände. Ziel war es auch hier zunächst Basiswissen über die Funktionsweise einer automatisch gesteuerten Abschaltung zu vermitteln. Die Verbandsvertreter und -vertreterinnen konnten sich im Zuge des Webinars ein Bild über den Stand der technischen Entwicklungen sowie über die Anerkennung wirksamer Detektionssysteme machen und zahlreiche Fragen stellen.Skepsis und Wissensbedarf bleiben
Einige Webinarteilnehmerinnen und -teilnehmer zeigten sich skeptisch, ob die Systeme insbesondere an Standorten mit mehreren Brutpaaren kollisionsgefährdeter Arten und zugleich hohem Aufkommen an Nahrungsgästen zurechtkommen würden. Gefragt wurde auch nach den Möglichkeiten einer nachträglichen Ausstattung von WEA mit einem AKS. Wiederum andere Teilnehmer und Teilnehmerinnen meldeten, dass sie in ihrem Zuständigkeitsbereich in den letzten zwei Jahren noch keine AKS als Genehmigungsauflage auf dem Tisch gehabt hätten. Insgesamt überwog in der Runde die Skepsis darüber, welche Zukunft die AKS unter den gesetzlichen Rahmenbedingungen haben könnten.Internetseite zum FuE-Projekt „AKS-Praxis“ Übersicht zu Veröffentlichungen zu Antikollisionssystemen
Bürgergespräch zum Thema „Solarstrom vom Acker?“
Ein digitales Dialogtool zur Entscheidungsunterstützung im Rahmen der Energiewende
Aktuelles aus den Ländern und der Forschung
Öko-Institut
In Deutschland stehen mehr Flächen für den Ausbau von PV-Freiflächenanlagen zur Verfügung, als nach aktuellen Abschätzungen für ein vollständig erneuerbares Stromsystem benötigt werden. Laut Überblicksstudie des Öko-Instituts könnten allein an Seitenrandstreifen, über Parkplätzen sowie auf Industrie- und Gewerbeflächen 287 Gigawatt Solarenergie installiert werden. Das ist deutlich mehr als die Zielgröße des Erneuerbare-Energien-Gesetzes (EEG) von 200 Gigawatt PV-Freiflächenanlagen bis zum Jahr 2040. Landwirtschaftliche Flächen mit geringerem Ertrag müssten dann nur in sehr geringem Umfang in Anspruch genommen werden. Knapp 5.000 GW stünden darüber hinaus zur Verfügung, wenn technische Potenziale ausgeschöpft würden, die Synergien herstellen mit Moorflächen, Gewässern oder weiteren landwirtschaftlich hochwertigen Flächen (PM 04/2024).Baden-Württemberg
In einem Berichtsantrag (Landtags-Drucksache 17/6356) fragt die Abgeordnete Gabriele Rolland unter anderem danach, welche Fortschritte es bislang hinsichtlich des Schutzes vorhandener Greifvögel durch Abschalteinrichtungen gebe und bei wie vielen Anlagen diese bereits genutzt werden. Laut der baden-württembergischen Landesregierung laufen derzeit verschiedene Aktivitäten, um Antikollisionssysteme (AKS) weiterzuentwickeln. So führt das KNE im Auftrag des Bundesamts für Naturschutz (BfN) momentan ein Forschungsvorhaben zu AKS in der Praxis durch. Das Land Schleswig-Holstein erstellt derzeit einen Prüfrahmen für AKS, der als Grundlage für eine technische Zertifizierung der Systeme dienen könne. Darüber hinaus fördere das Ministerium für Umwelt, Klima und Energiewirtschaft finanziell die Entwicklung eines weiteren AKS im Windenergietestfeld auf der Schwäbischen Alb im Landkreis Göppingen. Der Einsatz von AKS spiele im Land für den ganz überwiegenden Teil der Genehmigungsverfahren derzeit noch keine Rolle. Bisher kommen die Systeme in Baden-Württemberg an einzelnen Anlagen im Hohenlohekreis und in diesem Jahr an einem Standort mit zwei Anlagen im Alb-Donau-Kreis zum Einsatz.Hamburg
Eine Schriftliche Kleine Anfrage (Senats-Drucksache 22/14870) des Abgeordneten Stephan Jersch (DIE LINKE) adressiert den Windenergieausbau in der Freien Hansestadt Hamburg. Laut der Antwort des Senats werde die Umsetzung des Flächenbeitragswertes nach Windenergieflächenbedarfsgesetz (WindBG) in Hamburg über die Ausweisung von Windenergiegebieten im Flächennutzungsplan erfolgen. Hierbei seien ergebnisoffene Änderungsverfahren nach Baugesetzbuch (BauGB) durchzuführen und die dort vorgegebenen Verfahrensschritte einzuhalten. Die betroffenen Bezirksverwaltungen seien seit 2022 im Rahmen von kontinuierlich tagenden Arbeitsgruppen in den Prozess der Potenzialflächensuche zur Vorbereitung des formellen Änderungsverfahrens eingebunden. Der Senat strebt an, das – vom Bund vorgegebene – Gesamtflächenziel von 0,5 Prozent der Landesfläche bereits bis Ende 2027 zu erreichen. Zur Erreichung der bundesgesetzlichen Flächenziele sei die Ausweisung zusätzlicher Flächen notwendig. Eine entsprechende Potenzialflächenkulisse werde derzeit erarbeitet und im Rahmen der frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit in diesem Jahr vorgestellt werden.Schleswig-Holstein
Im Zuge einer Kleinen Anfrage (Landtags-Drucksache 20/2035) fragte der Abgeordnete Marc Timmer (SPD) nach der „Dauer der Genehmigungsverfahren von Windkraftanlagen in Schleswig-Holstein“. Die durchschnittliche Genehmigungsdauer ab Antragstellung bei den im Jahr 2024 bisher genehmigten Anlagen lag, laut der Landesregierung, bei 16,9 Monaten. Um die Genehmigungsverfahren zu beschleunigen, wurden seit 2020 in den Haushaltsaufstellungen 13 wiederkehrend neue Personalstellen für das LfU zur personellen Verstärkung bei der Bearbeitung von immissionsschutzrechtlichen Genehmigungsverfahren eingeworben. Darüber hinaus werden Maßnahmen zur Organisationsoptimierung durchgeführt. Weiterhin wurden Projekte zur Identifizierung von Beschleunigungspotentialen durch Digitalisierung von Teilschritten wie z. B. Beteiligungsprozessen im Genehmigungsverfahren initiiert.KNE-Podcast: Nach Fukushima: Einblicke in die japanische Energiewende
Kommunale Akteure auf Exkursion im Solarpark Oberndorf
Regionaler Workshop in Bayern im Rahmen des FuE-Projektes SuN-divers
Wie sehen naturverträgliche Solarparks in der Praxis aus? Am 23. April fand in Landshut der erste regionale Workshop im Rahmen des FuE-Projektes „Solarenergie und Naturschutz: Mehr Biodiversität in Solarparks umsetzen“ (SuN-divers) statt. Teil des Workshops war auch die Besichtigung des Solarparks Oberndorf in der Gemeinde Bodenkirchen. Wie Vielfalt und der Ausbau der erneuerbaren Energien miteinander gelingen, sieht man am besten mit eigenen Augen vor Ort. Dafür wurden im Rahmen des Projektes regionale Workshops mit Exkursionen für kommunale Akteure konzipiert. Am 23. April fand in Landshut (Bayern) der erste Workshop statt. Die Gruppe der rund 20 Teilnehmenden kamen aus den unteren und oberen Naturschutzbehörden, aus dem bayrischen Staatsministerium, aus einer Kommune sowie aus Planungsbüros, Verbänden und aus der Projektentwicklung. Die Veranstaltung fand im Gründerzentrum in Landshut in Kooperation mit regionalwerke statt.Informationsaustausch und Diskussion
Konzipiert und moderiert wurde der Workshop von Simone Zeil (KNE). Nach einer Vorstellungsrunde und einem Kennenlernen der Teilnehmenden, stellte Elisabeth Wolfram (KNE) dar, welche Wirkungen Solarparks auf die verschiedene naturschutzfachlichen Bereiche Boden, Wasser, Landschaftsbild und auf Flora und Fauna haben. Darüber hinaus wurden die bestehenden sowie die, im Rahmen des Solarpakets, voraussichtlich neu eingeführten Instrumente zur Steigerung der Biodiversität in Solarparks vorgestellt. Maßnahmen, wie Naturverträglichkeit in die jeweiligen Verfahren integriert werden könnte, wurden erläutert. Im Weiteren wurden in mehreren Diskussionsrunden die Unterstützungsbedarfe der Teilnehmenden auf kommunaler Ebene (Gemeinden und Landkreise) ermittelt. Dr. Julia Thiele (KNE) unterstützte die Diskussion mit weiteren natruschutzfachlichen Beiträgen. Jeremias Kempt (Bundesamt für Naturschutz) brachte die naturschutzfachliche Sicht auf Bundesebene ein.Exkursion zum Solarpark Oberndorf
Am Nachmittag besichtigten die Teilnehmenden den nahegelegenen Solarpark in Oberndorf in der Gemeinde Bodenkirchen. Andreas Engl (regionalwerke, EULE Projekt) informierte anschaulich über den Natur- und Artenschutz fördernden Solarpark: Er wurde 2012 auf einer alten Lehmbaugrube, die später landwirtschaftlich intensiv genutzt wurde, erbaut. Auf rund 1,6 Hektar des insgesamt 2,6 Hektar großen Solarparks wurden verschiedene Biotope angelegt – unter anderem Lesesteinhaufen, Erdflächen, Steinstufen, Wasserflächen und Totholzhaufen. Durch eine dreireihige Hecke und altem Baumbestand an mehreren Seiten sowie Obstbäume und einen Weiher sind die nach Süden ausgerichteten Solarmodule in der gut 1 Hektar großen eingezäunten Fläche kaum einsehbar. Die Fläche liegt etwas tiefer als die umliegenden Felder und fällt daher im Landschaftsbild nur durch die Baumreihen und die Vielfalt an Arten (Vögel, Eidechsen, Tag- und Nachfalter sowie verschiedene Säugetiere, die sich in dem geschützten Areal aufhalten) auf. Die Pflege der Fläche erfolgt durch die Beweidung mit Schafen, einer Mahd mit Balkenmäher und dem Abtransport des Mulchs. Alle Teilnehmenden konnten in diesem Solarpark sehen, wie mit relativ wenig Aufwand, ein lebendiges Ökosystem in Verbindung mit Freiflächen-Photovoltaik auf einer Fläche geschaffen werden können. Der Solarpark ist eng mit regionalen Partnern und den Bewohnerinnen und Bewohnern in Bodenkirchen verbunden, deren gut 340 Haushalte mit dem erzeugten Strom verlässlich versorgt werden. In der Abschlussrunde wurde viel positives Feedback zum persönlichen Austausch, dem interaktiven Veranstaltungsformat und der anschaulichen Besichtigung eines sehr gelungenen Beispiels eines naturfördernden Solarparks geteilt. Gleichzeitig sind viele Fragen offen, zum Beispiel: Wie können solche Beispiele in die Fläche gebracht werden? Wie kann ein verlässliches Monitoring der Vereinbarungen in den Genehmigungsverfahren und Vorgaben durch die Naturschutzbehörden nachgehalten werden? Wie können noch mehr Kommunen motiviert werden, sich aktiv und gestaltend in eine naturverträgliche Energiewende einzubringen? Vielen Dank an alle Beteiligten für diesen sehr interessanten und aufschlussreichen Workshop. [gallery link="file" ids="5913,5912,5911,5910,5909,5908,5907,5906,5905"]Solarenergie und Naturschutz: Mehr Biodiversität in Solarparks umsetzen
Das FuE-Projekt „Solarenergie und Naturschutz: Mehr Biodiversität in Solarparks umsetzen - SuN-divers“ soll dazu beitragen, dass Naturschutzbelange bei der Implementierung von Solarparks auf kommunaler Ebene stärker als bisher Berücksichtigung finden. Um diese Ziele zu erreichen, werden verschiedene Veranstaltungsformate genutzt. Hierzu zählen online durchgeführte Workshops, Werkstattgespräche in kleiner Runde und bundesweite Veranstaltungen für eine große Teilnehmendenzahl sowie die regionalen Workshops vor Ort mit Exkursionen zu guten Beispielen von naturverträglich gestalteten Solarparks. Die Ergebnisse aus den Fachgesprächen und dem Artenschutzgutachten werden zusammengeführt und in einer Informationsbroschüre für die an Solarparks beteiligten Akteure aus Kommunen/Kreisen, Verbänden und Landwirtschaft aufbereitet. Die nächsten regionalen Workshops mit Besichtigungen von Solarparks sind bereits geplant Alle Informationen dazu sind auf der Internetseite zum FuE-Projekt „SuN-divers“ zu finden. Projektseite: FuE-Vorhaben Solarenergie und Naturschutz Das Projekt „SuN-divers“ wird gefördert durch das Bundesamt für Naturschutz mit Mitteln des Bundesministeriums für Umwelt, Naturschutz, nukleare Sicherheit und Verbraucherschutz.Publikation: „Handreichungen der Länder zu Naturschutz und Solarenergie-Freiflächenanlagen“
Publikation: „Auswahlbibliografie Photovoltaik-Freiflächenanlagen und Naturschutz“
Publikation: „Übersicht über die Anwendung der Länderöffnungsklausel nach §37c EEG 2023“