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SuN-divers Exkursion Klein-Rheide
21.06.2024

Kommunale Akteure auf Exkursion im Solarpark Klein-Rheide

Regionaler Workshop in Schleswig-Holstein im Rahmen des FuE-Projektes SuN-divers

Wie sehen naturverträgliche Solarparks in der Praxis aus? Am 19. Juni fand in Eckernförde der dritte regionale Workshop im Rahmen des FuE-Projektes „Solarenergie und Naturschutz: Mehr Biodiversität in Solarparks umsetzen“ (SuN-divers) statt. Teil des Workshops war auch die Besichtigung des Solarparks in der Gemeinde Klein-Rheide. Am 19. Juni trafen sich im Technik- und Ökologie Zentrum in Eckernförde rund 20 Teilnehmende aus verschiedenen Gemeinden und Landkreisen, unteren Naturschutzbehörden, einem Naturschutzverband und Planungsbüros. Eingeladen waren sie zu der Fragestellung, wie Solarparks naturverträglich gestaltet werden können und welche Herausforderungen und Chancen bei der Umsetzung bestehen.

Informationsaustausch und Diskussion

Kathrin Ammermann (BfN, Leiterin Fachgebiet Naturschutz und erneuerbare Energien), eröffnete die Diskussionsrunde. Elisabeth Wolfram (KNE) informierte darüber, warum es geboten sein sollte, Energiewende und Biodiversitätskrise bei der Gestaltung von Solarparks gleichermaßen zu berücksichtigen – und welche Synergien dadurch entstehen können. Im anschließenden Austausch ging es insbesondere um gelungene Planungsprozesse, aus denen naturverträgliche Solarparks hervorgegangen sind. Auch Grundsätze zur Planung von großflächigen PV-Freiflächenanlagen im Außenbereich des Landes Schleswig-Holstein (2021) wurden erörtert. Im Weiteren diskutierten die Teilnehmenden konkrete Fragen auf kommunaler Ebene (Gemeinden und Landkreise). Welche Rolle können Untere Naturschutzbehörden oder Planungsbüros einnehmen, um die Kommunen hinsichtlich einer fachlich fundierten und ausgewogenen Entscheidung in Genehmigungsverfahren zu unterstützen? Wie können Naturschutzbelange u. a. durch die Naturschutzverbände konstruktiv eingebracht werden? Eine frühzeitige Beteiligung aller Stakeholder sowie eine transparente Kommunikation vor Ort seien in jeder Hinsicht sinnvoll und notwendig. KNE-Pool für Prozessgestaltung, Mediation und Moderation bietet Unterstützung in diesen Verfahren an. Kathrin Ammermann, Georgia Erdmann und Jeremias Kempt vom BfN brachten die naturschutzfachliche Sicht auf Bundesebene mit in die Diskussion ein.

Exkursion in den Solarpark in Klein-Rheide

Unter der Führung der Wattmanufactur GmbH ging es in den Solarpark in Klein-Rheide. Dag Frerichs (Geschäftsführer Osterhof, Wattmanufactur) informierte über die Entstehung und Bewirtschaftung des 27 Hektar umfassenden und Natur- und Artenschutz fördernden Solarparks. Durch teils großzügige Reihenabstände von 3,5 bis 4 Metern zwischen den Modulen werden ausreichend sonnenbeschienene Flächen für eine diverse Vegetationsentwicklung erhalten. Die Module verfügen über Abtropfkanten, welches eine homogene Wasserverteilung begünstigt. Mittels angepasster und biodiversitätsfördernder Pflegemaßnahmen und integrierter Zusatzhabitate wird für Naturschutz und Artenvielfalt viel erreicht. So zum Beispiel durch die Anlage von Wildtierkorridoren für Groß- und Kleinsäuger zwischen den Bauabschnitten und die Umsetzung weiterer Artenhilfsmaßnahmen wie Insektenhotels, Nistkästen oder auch Lesestein- und Totholzhaufen. Beindruckend waren für die Teilnehmenden auch, die beim Bau zufällig entstandenen Kleingewässer unter den Modulen, die unter anderem von Kröten besiedelt sind. Die Portionsbeweidung mit Schafen und ihre Wirkung wird gerade in Teilen des Parks erprobt. Um den Erfolg der verschiedenen Maßnahmen zu dokumentieren, führt die Wattmanufactur regelmäßige Monitorings durch. [gallery link="file" columns="2" ids="5856,5857,5855"]

Wie können biodiversitätsfördernde Solarparks in die Fläche gebracht werden?

In der Abschlussrunde wurde viel positives Feedback zum Austausch und zur Besichtigung eines biodiversitätsfördernden Solarparks geteilt. Gleichzeitig blieben viele Fragen offen. Wie etwa: Wie können solche Beispiele in die Fläche gebracht werden? Wie können noch mehr Kommunen motiviert werden, sich aktiv und gestaltend in eine naturverträgliche Energiewende einzubringen? Welche Unterstützungsformate brauchen Kommunen, um bei Fehlbetragshaushalten und Fachkräftemangel in den Gemeinden weitreichende Entscheidungen in den Genehmigungsverfahren zu begleiten? Konzipiert und moderiert wurde der Workshop von Simone Zeil (KNE). Vielen Dank an alle Beteiligten für diesen sehr interessanten und aufschlussreichen Workshop.

Solarenergie und Naturschutz: Mehr Biodiversität in Solarparks umsetzen

Das FuE-Projekt „Solarenergie und Naturschutz: Mehr Biodiversität in Solarparks umsetzen - SuN-divers“ soll dazu beitragen, dass Naturschutzbelange bei der Implementierung von Solarparks auf kommunaler Ebene stärker als bisher Berücksichtigung finden. Um diese Ziele zu erreichen, werden verschiedene Veranstaltungsformate genutzt. Hierzu zählen online durchgeführte Workshops, Werkstattgespräche in kleiner Runde und bundesweite Veranstaltungen für eine große Teilnehmendenzahl sowie die regionalen Workshops vor Ort mit Exkursionen zu guten Beispielen von naturverträglich gestalteten Solarparks. Die Ergebnisse aus den Fachgesprächen und dem Artenschutzgutachten werden zusammengeführt und in einer Informationsbroschüre für die an Solarparks beteiligten Akteure aus Kommunen/Kreisen, Verbänden und Landwirtschaft aufbereitet. Das Projekt „SuN-divers“ wird gefördert durch das Bundesamt für Naturschutz mit Mitteln des Bundesministeriums für Umwelt, Naturschutz, nukleare Sicherheit und Verbraucherschutz.

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PV im Moor
Foto: © Bas Spanjers
19.06.2024

Aktualisierung der Publikation „Photovoltaik auf wiedervernässten Moorböden“

Moore erfüllen in der Landschaft vielfältige Funktionen: Sie binden in naturnahem oder natürlichem Zustand Kohlenstoff bzw. das klimaschädliche Kohlenstoffdioxid (CO2), bieten seltenen Arten sowie spezialisierten Lebensgemeinschaften Lebensräume und leisten einen Beitrag zur Wasserrückhaltung in der Fläche. Als mögliche Flächen für die Errichtung von Photovoltaik-Freiflächenanlagen sind sie aktuell in der Diskussion. Das KNE greift in der Publikation den Diskussions- und Wissensbedarf auf und stellt Anforderungen an die Umsetzung von Moor-PV dar. Zum Zeitpunkt der Erstveröffentlichung im Dezember 2022 war im § 37 EEG die Errichtung von Photovoltaik-Freiflächenanlagen (PV-FFA) auf entwässerten und landwirtschaftlich genutzten Moorböden als förderfähig benannt, sofern diese Flächen dauerhaft wiedervernässt würden. Nähere Erläuterungen fehlten zunächst.

Was ist der Anlass der Aktualisierung?

Anlass für die Aktualisierung der Publikation sind die im Juli 2023 festgelegten Anforderungen der Bundesnetzagentur (in Abstimmung mit dem BfN und dem UBA). Demnach dürfen die Errichtung und der Betrieb von PV-Anlagen auf entwässerten Moorböden einer Wiedervernässung nicht im Wege stehen. Diese gilt als erfolgreich, wenn definierte Mindestwasserstände erreicht werden. Vegetationsentwicklung und Landschaftspflegemaßnahmen sollen ebenso auf der Fläche möglich sein, wie der bodenschonende und rückstandslose Rückbau der Anlage. In der Publikation wird zudem erläutert, welche Gutachten beim Netzbetreiber vorgelegt werden müssen, um die EEG-Vergütung für Moor-PV-Anlagen zu erhalten. Darüber hinaus wurden neue Umsetzungshinweise aus Länderleitfäden oder Fachpublikationen im Text ergänzt. In der Publikation werden unter anderem folgende Fragen aufgegriffen: Warum ist Wiedervernässung unserer Moore notwendig? Was sind die Erfolgsbedingungen für PV-FFA auf wiedervernässten Moorböden? Welche standortspezifische Technik ist erforderlich? Wie kann der Bau von PV-FFA auf wiedervernässten Moorböden naturverträglich gestaltet werden? Diese und weitere Aspekte werden in der Publikation erörtert, um einen Überblick zu verschaffen.

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Biene sitzt auf Bluete
17.06.2024

Das EU-Renaturierungsgesetz ist verabschiedet – jetzt beginnt die Umsetzung auf nationaler Ebene

Mit der heutigen mehrheitlichen Zustimmung der Mitgliedsstaaten der Europäischen Union wird der Weg für ein weltweit einzigartiges Gesetz zur Wiederherstellung der natürlichen Lebensgrundlagen frei gemacht. Zugleich beginnt die nationale Umsetzung, die anspruchsvolle Herausforderungen bereithält. Das Renaturierungsgesetz (Nature Restoration Law – NRL) ist zentraler Baustein des europäischen Green Deal, mit dem die Staatengemeinschaft bis zur Jahrhundertmitte klimaneutral und ökologisch nachhaltig werden will. Es ist erfreulich zu sehen, dass die Natur in den Fokus der Europäischen Union gerückt ist und rechtlich verbindliche Schritte unternommen werden, um sie zu schützen und wiederherzustellen. Die Verordnung ist ein zentraler Bestandteil der EU-Biodiversitätsstrategie für 2030. Es ist das erste Gesetz, das konkrete zeitliche und flächenbezogene Ziele zur Wiederherstellung der Natur in der EU festlegt, aber auch Indikatoren, die die Zielerreichung messen. Ziel ist es, bis 2030 mindestens ein Fünftel der Land- und Meeresgebiete in der EU zu renaturieren und bis 2050 sämtliche Ökosysteme, die eine Wiederherstellung benötigen. Dazu gehören Maßnahmen wie das Wiedervernässen trockengelegter Moore, die naturnähere Gestaltung von Flüssen und Wäldern sowie die Wiederherstellung von Lebensräumen. Dazu sind spezifische rechtsverbindliche Ziele und Verpflichtungen für unterschiedliche Ökosysteme festgelegt. Dies soll nicht nur dem Naturschutz dienen, sondern auch einer langfristigen Bereitstellung wichtiger Ökosystemdienstleistungen und einen Beitrag zum Klimaschutz leisten. Mit der Verabschiedung beginnt die Arbeit in den Mitgliedsstaaten der EU. Für Deutschland bedeutet das, der EU-Kommission innerhalb von zwei Jahren nach Inkrafttreten der Verordnung einen nationalen Wiederherstellungsplan vorzulegen. In diesen Plänen soll erfasst sein, wie die Ziele und Verpflichtungen erreicht werden. Dazu muss der Zustand der Ökosysteme bewertet werden und es muss die Planung zur ihrer Wiederherstellung dargelegt werden. Dabei ist der Zeitraum bis 2050 abzudecken. Die Europäische Umweltagentur überwacht regelmäßig die Fortschritte bei der Umsetzung der Pläne auf der Ebene der Mitgliedstaaten und erstellt einen unionsweiten Bericht. Dazu bewertet sie ab 2030 alle drei Jahre die Berichte der Mitgliedstaaten.   Im föderalen System der Bundesrepublik Deutschland sind es vor allem die Länder, die die Umsetzung des NRL planen und organisieren müssen. Der Bund wird hier ggf. koordinierend unterstützen. Die Finanzierung wird vorrangig aus den Landeshaushalten erfolgen, aber es werden auch Finanzmittel der Europäischen Union zur Verfügung stehen.

Vom Vorschlag zum Beschluss

Im Juni 2022 legte die EU-Kommission ihren Vorschlag für das NRL vor. Im Umweltrat am 20. Juni 2023 hatte sich unter den Mitgliedstaaten eine Mehrheit dafür gefunden. Während des Trilogs wurden aufgrund von Forderungen einiger Beteiligter deutliche Flexibilitäten und Ausnahmen in den ursprünglichen Vorschlag des NRL eingeführt. Am 22. November 2023 erhielt die Verordnung im Ausschuss der ständigen Vertreter die Zustimmung der Mitgliedstaaten. Im Februar 2024 hatten die Abgeordneten des Europäischen Parlamentes ihre klare Zustimmung für dieses Vorhaben gegeben. Heute hat der EU-Umweltrat das Renaturierungsgesetz formell verabschiedet.

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© Gordon Johnson - Pixabay
14.06.2024

KNE-Forum „Naturverträgliche Solarparks“ – Austausch zum Solarpaket I

Am 11. Juni fand zum neunten Mal das KNE-Forum “Naturverträgliche Solarparks” statt. In der Onlineveranstaltung diskutierten die geladenen Teilnehmerinnen und Teilnehmer unter anderem Fragen zum Solarpaket, Erfahrungen mit der biodiversitätsfördernden Gestaltung von Ost-West-Anlagen und von Wildtierdurchlässen. Das Forum begann mit einer Diskussion zu den neuen gesetzlichen Änderungen im EEG: Das Solarpaket 1 war lange erwartet und wurde auch bereits im letzten PV Forum thematisiert. Peer Michaelis vom KNE gab einen Überblick über die nun geltenden Regelungen, und hatte dabei insbesondere die Aspekte im Fokus, die die Naturverträglichkeit des Ausbaus der Solarenergie beeinflussen. Drei weitere Impulsvorträge zum Solarpaket kamen von Vertreterinnen und Vertretern vom Bundesverband Beruflicher Naturschutz (BBN e. V.), von den Naturschutzverbänden und vom Bundesverband Neue Energiewirtschaft (bne).

Die neuen Mindestkriterien im Solarpaket 1

Die neuen Mindestkriterien wurden von den Teilnehmenden als Möglichkeit angesehen, Naturschutzstandards auch bei einer zukünftig hohen Zahl von Anlagen oder deutlich größeren Solarparks umsetzen zu können. Jedoch sieht die aktuelle Regelung vor, dass nur drei der fünf Kriterien eingehalten werden müssen. Daher bestünde die Gefahr, dass eine Maßnahme zwar gute Voraussetzungen für mehr Biodiversität im Solarpark schaffe, die Nicht-Einhaltung einer anderen Vorgabe diese aber wieder zunichtemachen würde. So wäre beispielsweise die Anwendung eines Pflege- und Beweidungskonzepts nur hilfreich, wenn auch zwingend auf den Einsatz von Pflanzenschutzmitteln auf der Fläche verzichtet würde. Auch ist das Schutzgut Landschaftsbild in den Kriterien unterrepräsentiert. Die Teilnehmenden bekräftigten, dass ein Großteil der Mindestkriterien in den ihnen bekannten Parks bereits angewendet würde.

Beispiele zur naturverträglichen Gestaltung

Im Rahmen des Praxisbeitrags wurden Erfahrungen mit der naturverträglichen Gestaltung von Solarparks mit ost-west-ausgerichteten Modulen vorgestellt. Die eng stehenden Module führen zu einer stärkeren Verschattung und einer veränderten Niederschlagsverteilung auf den Flächen. Beispiele aus verschiedenen Solarparks veranschaulichten, dass auch bei diesem Anlagentyp der Reihenabstand und die Modultischhöhen variiert werden können, um die Entwicklung von Biodiversität zu ermöglichen. Die Erfolge zeigten sich aber erst nach mehreren Jahren in der Praxis vor Ort. In der Diskussion wurde deutlich, dass bei diesem Thema noch viele Fragen offen sind. Ein weiterer Beitrag widmete sich dem Bau von Zäunen und deren Durchlassmöglichkeiten im Solarpark. So sollten einerseits Klein- und Großsäuger die Solarparks passieren können, andererseits erfordere eine extensive Beweidung mit Schafen den Schutz vor Wölfen. Das Praxisbeispiel zeigte verschiedene Zaunkonzepte, die bei den Teilnehmenden des Forums auf Interesse stießen.

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Spielfiguren mit Linien verbunden. Pexels
11.06.2024

Fachforum der KNE-Mediatorinnen und -Mediatoren

Am 7. und 8. Juni 2024 kamen Mitglieder des bundesweit aktiven KNE-Pools für Prozessgestaltung, Mediation und Moderation in Bielefeld zusammen, um sich fachlich und methodisch auszutauschen und weiterzubilden. Das Fachforum startete mit einer regionalen Exkursion zu einem besonderen Ort der naturverträglichen Energiewende: Dem Gut Wilhelmsdorf. Dort werden in durchdachter, kreativer Weise Herausforderungen der modernen Land- und Milchwirtschaft, ökologisches Kreislaufdenken und erneuerbare Energien zu einem gelungenen Konzept verbunden. Ein Beispiel, das zeigt, wie viel Durchhaltevermögen und Kommunikation nötig sind, um gute Ideen zum Gelingen zu bringen. Beim anschließenden Austausch im Umweltzentrum Bielefeld konnte mit fachlichen und methodischen Beiträgen, der Bogen zu den Herausforderungen einer naturverträglichen Energiewende insgesamt geschlagen werden. Ein Fachvortrag zu Zielkonflikten zwischen Energiewende und Naturschutz thematisierte aktuelle Debatten und Lösungsansätze. Intensiv wurde über die Frage gesprochen, ob bei einer zunehmenden Polarisierung der Gesellschaft Allparteilichkeit in Kommunikationsprozessen auch Grenzen hat und wie sich eine demokratische Gesprächskultur sichern lässt. Mit Blick auf den beschleunigten Ausbau erneuerbarer Energien tauschten sich die Beteiligten darüber aus, wie wichtig frühzeitige Kommunikation vor Ort ist und wie neben Moderation von Einzelveranstaltungen oder klassischer Mediation von Konflikten auch die Gestaltung von längerfristigen Kommunikationsprozessen ein Arbeitsfeld ist, zu dem der KNE-Pool für Prozessgestaltung, Mediation und Moderation gern einen Beitrag leistet.

Das Angebot des KNE-Mediationspools: Energiewende gemeinsam mit den Menschen vor Ort gestalten

In Ihrer Kommune sind Energiewendeprojekte in der Diskussion? Die frühzeitige Einbeziehung aller Beteiligten fördert Lösungen, von denen alle profitieren können. Der KNE-Pool für Prozessgestaltung, Mediation und Moderation bietet dafür professionelle Unterstützung. Ob in Bürgerinformationsveranstaltungen, einer klassischen Mediation oder anderen passgenauen Formaten: Die regionalen Kommunikations-Expertinnen und Experten des KNE begleiten alle Beteiligen und Betroffenen vor Ort kompetent dabei, einen konstruktiven Umgang mit den vielfältigen Veränderungen zu entwickeln.

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Floating-PV-Maiwaldsee-JTH-web
11.06.2024

Klimaschutz in der Praxis – Exkursion nach Baden-Württemberg zu Solarparks

Die Akademie für Natur- und Umweltschutz Baden-Württemberg lud am 8. Juni im Rahmen der Veranstaltung „Klimaschutz in der Praxis – Exkursion“ zur Besichtigung der schwimmenden Photovoltaikanlage an den Maiwaldsee Nähe Renchen, der naturnahen Freiflächen-Photovoltaik in Iffezheim und zum Fachaustausch ein. Konstantin Ilgen (Fraunhofer Institut für Solare Energiesysteme ISE) stellte die schwimmende Photovoltaikanlage sowie Ergebnisse von Untersuchungen zu verschiedenen Fragestellungen hinsichtlich der Auswirkungen auf das Gewässer vor. Unter anderem: Welche kühlende Wirkung haben die Module auf das Gewässer und die Effektivität der Anlage? Wird die natürliche Zirkulation durch die geminderte Einstrahlung des sehr tiefen, aktiven Baggersees beeinflusst? Dr. Jörg Gerike (STARVERT Energy GmbH) und Thorsten Volkmer (Gewerbepark Iffezheim-Nordwest) stellten den Solarpark in Iffezheim vor. Durch den Eingriffsausgleich wurden im Umfeld der Anlage u. a. Lesesteinhaufen und Totholzhaufen als Ausgleichsmaßnahmen integriert sowie weitere ökologische Maßnahmen für den Artenschutz umgesetzt. Beispielsweise für Zauneidechsen, Kreuzkröten und verschiedene Brutvögel. Im langjährigen Monitoring zeigte sich: die Mauereidechse ist eingewandert, Laubfrosch oder Springfrosch konnten in den Tümpeln nachgewiesen werden, die Siedlungsdichte der Goldammer und anderen Brutvögeln hat zugenommen.

Mehr Biodiversität in Solarparks

Nach den Exkursionen gab es zudem Gelegenheit zum fachlichen Austausch über Biodiversität in Solarparks, gewässerökologische Effekte schwimmender Photovoltaik sowie Handlungsmöglichkeiten für Kommunen und Gemeinden. Dr. Julia Thiele (KNE) informierte im Rahmen ihres Vortrags "Mehr Biodiversität in unseren Solarparks - wie schaffen wir das?" über die Auswirkungen von Solarparks auf Natur und Landschaft, über Aufwertungspotenziale zur Steigerung der Biodiversität und über die Steuerungsmöglichkeiten von Gemeinden, damit ein naturverträglicherer Ausbau erreicht werden kann. Darüber hinaus stellte sie wesentliche Aspekte des Solarpaketes 1 vor und ordnete verschiedene Aspekte daraus ein. In der anschließenden Diskussion interessierten sich die Teilnehmenden unter anderem für die Fragen: Wie geht man mit einer Fläche um, für die als Folgenutzung Ackerbau vorgesehen war, auf der sich aber im Verlauf der Zeit Tierarten angesiedelt haben, die unter Schutz stehen? Wann wird ein Solarpark als ökologisch hochwertig eingestuft?
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Solarmodule auf einer Wiese
10.06.2024

Blütenmeer zwischen Solarmodulen – Exkursion Cottbus

Regionaler Workshop im Rahmen des FuE-Projektes SuN-divers

Wie kann eine Einsaat mit regionalem und artenvielfältigem Saatgut die Biodiversität im Solarpark erhöhen? Am 28. Mai fand in Cottbus der zweite regionale Workshop im Rahmen des FuE-Projektes „Solarenergie und Naturschutz: Mehr Biodiversität in Solarparks umsetzen“ (SuN-divers) statt. Teil des Workshops war auch die Besichtigung des Solarparks Laubsdorf in der Gemeinde Neuhausen. Teil des Projektes SuN-divers sind der Austausch mit Akteuren und die Besichtigung von naturverträglichen Solarparks, denn: Manches muss man mit eigenen Augen sehen. Die Exkursion war eine offene Veranstaltung mit über 30 Teilnehmenden aus Naturschutzbehörden, Projektiererbüros und Landwirtschaft.

Erfahrungsaustausch

Im Mittelpunkt standen zu Beginn Erfahrungsaustausch und Diskussion. Im Gründerzentrum StartblockB2 in Cottbus informierte Elisabeth Wolfram vom KNE über die naturverträgliche Gestaltung von Solarparks und Schnittstellen zur Klima- und Biodiversitätskrise. Die Präsentation war Grundlage für die Diskussion mit und unter den Teilnehmenden, begleitet von Simone Zeil, Dialoggestalterin im KNE. Unter anderem tauschten sich die Teilnehmenden darüber aus, wie durch Standortkonzepte die Artenvielfalt im Solarpark gestärkt werden kann und welche Maßnahmen biodiversitätsfördernd wirken. Es wurde auch, gemeinsam mit den Mitarbeitenden des KNE, darüber gesprochen, welche Auswirkungen das Solarpaket I des Bundes und die Erneuerbare-Energien-Richtlinie der EU haben werden. Da die Anwesenden aus verschiedenen Bundesländern kamen, herrschte auch darüber ein reger Erfahrungsaustausch.

Exkursion in den Solarpark Laubsdorf

Das Highlight des Tages war die Exkursion in den Solarpark Laubsdorf in der Gemeinde Neuhausen, begleitet von Sandra Dullau und Pascal Scholz, von der Hochschule Anhalt, die das Forschungsprojekt BIODIV-SOLAR betreuen. Die Teilnehmenden wurden von einem Blütenmeer zwischen den Solarmodulen empfangen, dass das graue Wetter wettmachte. Dieses Blütenmeer bildet auch einen Forschungsschwerpunkt des Projektes, da erforscht wird, wie sich verschiedene Modultypen auf Pflanzen, insbesondere gebietsheimische und artenreiche Pflanzen, auswirken. Auf den Flächen experimentieren die Forschenden dazu auch mit verschiedenen Zusammensetzungen und jeweiligen Anteilen von Blüten, Kräutern und Gräsern. Sandra Dullau und Pascal Scholz berichteten, dass es mehrere Jahre dauere, bis die vielen Arten sich wirklich etablieren konnten. In den ersten Jahren hätte sich das Forschungsteam mehr Flexibilität beim Mahdzeitpunkt gewünscht, um das Mahdmanagement noch standortangepasster durchzuführen und entsprechend der zu fördernden Arten, vor allem auf die Wiesenkräuter bezogen, zu mähen. Die Forschenden erklärten außerdem, dass sich das gebietsheimische Saatgut auch für Betreiber von Solarparks lohne, da es hochwachsende Arten fernhalte, die mehr Aufwand mit der Mahd machen würden. Die Forschungsergebnisse des Projektes werden 2026 erwartet. Die Teilnehmenden teilten positives Feedback über den Austausch und die Organisation der Veranstaltung. Auch das reichhaltige Blütenmeer im Solarpark und die kenntnisreichen und vertiefenden Berichte von Sandra Dullau und Pascal Scholz waren beeindruckend und wurden von den Teilnehmenden als sehr bereichernd aufgenommen. Vielen Dank an alle Teilnehmerinnen und Teilnehmer für den offenen und interessanten Austausch! [gallery link="file" ids="5923,5922,5921,5920,5919,5918,5917,5916"]

Solarenergie und Naturschutz: Mehr Biodiversität in Solarparks umsetzen

Das FuE-Projekt „Solarenergie und Naturschutz: Mehr Biodiversität in Solarparks umsetzen - SuN-divers“ soll dazu beitragen, dass Naturschutzbelange bei der Implementierung von Solarparks auf kommunaler Ebene stärker als bisher Berücksichtigung finden. Um diese Ziele zu erreichen, werden verschiedene Veranstaltungsformate genutzt. Hierzu zählen online durchgeführte Workshops, Werkstattgespräche in kleiner Runde und bundesweite Veranstaltungen für eine große Teilnehmendenzahl sowie die regionalen Workshops vor Ort mit Exkursionen zu guten Beispielen von naturverträglich gestalteten Solarparks. Die Ergebnisse aus den Fachgesprächen und dem Artenschutzgutachten werden zusammengeführt und in einer Informationsbroschüre für die an Solarparks beteiligten Akteure aus Kommunen/Kreisen, Verbänden und Landwirtschaft aufbereitet. Das Projekt „SuN-divers“ wird gefördert durch das Bundesamt für Naturschutz mit Mitteln des Bundesministeriums für Umwelt, Naturschutz, nukleare Sicherheit und Verbraucherschutz.

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29.05.2024

KNE-Podcast: Windenergie auf der Schwäbischen Alb: Erste Einblicke in die Naturschutzforschung

Im Zuge des Ausbaus der erneuerbaren Energien kann es zu Konflikten mit dem Artenschutz kommen. Im Zusammenhang mit der Windenergie besteht für bestimmte geschützte Vogelarten, wie den Rotmilan, und für Fledermäuse ein Risiko, zu Schlagopfern zu werden. Auf der Schwäbischen Alb beschäftigt sich das Naturschutzbegleitprojekt NatForWINSENT mit den Fragen, wie sich Vögel und Fledermäuse an Windenergieanlagen in bergig-komplexem Gelände verhalten, und mit welchen Maßnahmen ihr effektiver Schutz sichergestellt werden kann. Der innovative Ansatz des Projektes ist es, dass Forschende direkten Zugriff auf die Windenergieanlagen erhalten. Umgesetzt wird das Vorhaben vom Zentrum für Sonnenenergie- und Wasserstoff-Forschung Baden-Württemberg (ZSW).
  • Welches Design wurde für die Naturschutzbegleitforschung entwickelt?
  • Welche Probleme waren für die naturschutzfachliche Genehmigung des Testfelds zu lösen?
  • Welche Vermeidungsmaßnahmen werden erprobt?
Im Gespräch mit Dr. Torsten Raynal-Ehrke werden in Folge 36 von ‚Naturschutz und Energiewenden diese und weitere Fragen von Dr. Frank Musiol, ZSW-Projektleiter und -koordinator von NatForWINSENT, beantwortet. Sie erfahren, wie es zu dem Projekt kam, welche Schwierigkeiten zu bewältigen waren bzw. sind, und wann mit ersten belastbaren Ergebnissen zu rechnen ist.

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23.05.2024

Aktuelles aus Bund und Ländern

Bund

In jüngerer Zeit sind Umwelt und Natur weltweit besonderem Druck ausgesetzt. Allen voran der menschengemachte Klimawandel, der weltweite Biodiversitätsverlust und die globale Verschmutzung setzten Ökosysteme unter Druck und gefährdeten die Grundlagen des menschlichen Lebens. Zu diesem Fazit kommt der Umweltbericht 2023, den die Bundesregierung als Unterrichtung (20/11330) vorgelegt hat. In dem Papier werden Maßnahmen aufgelistet, die von der Bundesregierung zum Schutz dieser Lebensgrundlagen ergriffen wurden und die geplant sind. Hinsichtlich der naturverträglichen Energiewende wird berichtet, dass eine Reihe von Gesetzesänderungen im Bereich der erneuerbaren Energien durchgeführt wurden, um Genehmigungsverfahren in diesem Bereich naturverträglich und rechtssicher zu beschleunigen. Zur naturschutzseitigen Flankierung der Energiewende und zur generellen Bekämpfung der Biodiversitätskrise diene das Nationale Artenhilfsprogramm, welches vom Bundesamt für Naturschutz (BfN) aufgestellt werde und den Erhaltungszustand von lokalen sowie überregionalen Populationen verbessern bzw. nicht verschlechtern solle.

Berlin

Eine Schriftliche Anfrage der Abgeordneten Julia Schneider und Dr. Stefan Taschner (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) im Abgeordnetenhaus Berlin (Drucksache 19/18506) bezieht sich auf die umweltverträgliche Windenergienutzung in Berlin. Die Fragesteller adressieren darin unter anderem die Nutzung von Berliner Waldflächen. Laut der Senatsverwaltung für Wirtschaft, Energie und Betriebe sei das Land Berlin bundesgesetzlich durch das Windenergiebedarfsflächengesetz (WindBG) dazu verpflichtet, bis zum 31. Dezember 2027 0,25 Prozent seiner Landesfläche und bis zum 31. Dezember 2032 insgesamt 0,5 Prozent als Windenergiegebiet auszuweisen. Die Senatsverwaltung habe daraufhin eine Potenzialstudie beauftragt, bei der nach Prüfung von Ausschlussflächen, wie beispielsweise Siedlungs- und Naturschutzgebieten, weniger als fünf Prozent der Berliner Landesfläche für die Eignung als Windenergiegebiete übrig geblieben seien. Um eine ausreichende Prüfkulisse für das Flächennutzungsplanverfahren zu haben, werden daher in Berlin – ähnlich wie auch in anderen Bundesländern – auch Waldflächen auf ihre Eignung als Windenergiegebiete geprüft.

Nordrhein-Westfalen

Mit dem „Strukturwandel im Rheinischen Revier “ beschäftigt sich eine Große Anfrage der SPD-Fraktion im nordrhein-westfälischen Landtag (Drucksache 18/9134). Unter anderem fragen die Abgeordneten darin, wie die Landesregierung die Integration schwimmender PV-Anlagen (Floating-PV) auf den Tagebaurestseen im Rheinischen Revier als Form der Energiegewinnung bewertet. Um sowohl die Klimaschutzziele als auch die Ausbauziele für Erneuerbare Energien zu erreichen, sei die umfangreiche Nutzung der vorhandenen Potenziale bei den erneuerbaren Energieträgern notwendig, einschließlich der Erschließung neuer Bereiche wie schwimmende PV-Anlagen auf Tagebaurestseen, so die Landesregierung in ihrer Antwort. Floating-PV sei ein wichtiger Baustein der Energiewende in Nordrhein-Westfalen. Sowohl die vielen durch Kies- und Sandabbau entstandenen Seen als auch die Tagebaurestseen bieten große Potenziale für Floating-PV. Es handle sich dabei allerdings um eine vergleichsweise junge Technologie, weshalb sie hinsichtlich der ökologischen Folgewirkung derzeit noch mit offenen Fragen belegt sei.

Saarland

Die saarländische Landesregierung will den Ausbau der Solarenergie mit einem „Solarpaket“ auf Landesebene weiter beschleunigen. Im Zuge einer Landespressekonferenz stellten Wirtschafts- und Energieminister Jürgen Barke und Innen- und Bauminister Reinhold Jost zunächst den aktuellen Stand beim Ausbau der Photovoltaik im Saarland vor. „Wir sind bundesweiter Spitzenreiter bei der installierten Photovoltaik-Leistung pro Fläche mit 346,5 kW/km2. Das kann sich sehen lassen. Bei uns im Saarland ist schon richtig viel passiert und dennoch geht da noch mehr. Wir werden den Ausbau der Photovoltaik gemeinsam weiter beschleunigen“, so Barke. Unter anderem ist in dem Regierungs-Entwurf der Landesbauordnungs-Novelle die Einführung einer Solarpflicht für öffentliche und gewerblich genutzte Gebäude (bei Errichtung und grundlegender Dachsanierung) mit mehr als 100 Quadratmetern sowie eine Solarpflicht für öffentliche und gewerblich genutzte neue Parkplätze ab 35 Stellplätzen vorgesehen (PM Ministerium für Wirtschaft, Innovation, Digitales und Energie 05/2024).
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Europaflaggen vor der dem Sitz der Europaeischen Kommission
© keremberk - adobe.stock.com
22.05.2024

Neue KNE-Publikation: RED III – eine Einführung

Die Gesetzgebungsorgane der Europäischen Union (EU) haben nach langwierigen Verhandlungen die Novellierung der Erneuerbare-Energien-Richtlinie („RED III“ oder „Richtlinie“) Ende 2023 beschlossen. Die Richtlinie ist Teil der Politikprogramme European Green DealFit for 55 und REPowerEU. Sinn und Zweck der Richtlinie sind unter anderem die Verringerung von Treibhausgasemissionen durch einen beschleunigten und umfassenden Ausbau von erneuerbaren Energien. Parallel hatte der Energieministerrat der EU in einem gesonderten Verfahren eine thematisch flankierende Notfallverordnung erlassen. Die genannten europäischen Gesetze sind aufeinander abgestimmt und sollen sich ergänzen, die temporär fortbestehende EU-Notfallverordnung soll einen fließenden Übergang zu den Bestimmungen der hier behandelten RED III gewährleisten. Die Publikation "RED III – eine Einführung. Aus Perspektive der Planung und Genehmigung von erneuerbaren Energien" beleuchtet die aus chronologischer Sicht dringendsten Aspekte und soll vor allem den verantwortlichen staatlichen Akteuren eine Einführung und Orientierung bieten. So werden schon im Mai dieses Jahres die Erklärung von bestehenden Windenergiegebieten zu Beschleunigungsgebieten und die entsprechende Rechtslage auf der Genehmigungsebene innerhalb und außerhalb von Beschleunigungsgebieten relevant. Zudem wird man sich fortlaufend mit der neuen Gebietsplanung der Beschleunigungsgebiete befassen müssen. Mit weiteren in der Richtlinie enthaltenen Themen wie dem Netz- und Speicherausbau, befasst sich die Ausarbeitung nicht, hier hat es jedoch ebenso weitreichende Änderungen gegeben. Am Ende des Dokuments wird ein einordnender Ausblick gegeben.
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Raptor Bird in Flight
© John - stock.adobe.com
22.05.2024

Übersicht von Erprobungsberichten zu Antikollisionssystemen

Die neuen Regelungen in § 45b Bundesnaturschutzgesetz (BNatSchG) nennen auch Antikollisionssysteme (AKS) als eine Schutzmaßnahme, mit der ein signifikant erhöhtes Tötungsrisiko gesenkt werden kann. Nach Anlage 1 Abschnitt 2 BNatSchG ist die Wirksamkeit bisher für ein Detektionssystem, und zwar zum Schutz des Rotmilans, gegeben. Um das Angebot an Detektionssystemen zu erhöhen, müssen weitere Systeme erprobt werden. Die Durchführung der Erprobung im Feld orientiert sich bisher am KNE-Anforderungsprofil (2019). Eine Fortschreibung ist in Arbeit.

Die Ergebnisse auf einen Blick

Das KNE macht in einer Zusammenstellung auf einer Internetseite die Ergebnisse von Erprobungen für jedermann zugänglich und stellt diese zum Download bereit. Auf diese Weise wird transparent, welche Detektionssysteme für welche Arten bereits erprobt sind und wie die Gutachter jeweils vorgegangen sind, um die Leistungsfähigkeit der Systeme nachzuweisen.
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Windenergieanlage im Wald
21.05.2024

Windenergie im Wald – Vermeidung und Minderung von Naturschutzkonflikten

Zum Erreichen der Klimaschutz- und Ausbauziele der Windenergie an Land werden in waldreichen Bundesländern, wie zum Beispiel Bayern, Windenergieprojekte zunehmend auch auf Standorten im Wald umgesetzt werden. C.A.R.M.E.N. e. V., das Centrale Agrar-Rohstoff Marketing- und Energie-Netzwerk, lud am 14. und 15. Mai zu dieser Thematik zur Web-Seminar-Reihe „Windenergie im Wald – Natur- und Artenschutz“ ein. Auf der Veranstaltung mit rund 40 Teilnehmenden wurden daher insbesondere Aspekte aufgegriffen, die für eine naturverträgliche Umsetzung von Windenergieprojekten auf Waldstandorten eine entscheidende Rolle spielen. Holger Ohlenburg, Leiter Team Wind, informierte dort zum Thema „Windenergie im Wald – Vermeidung und Minderung von Naturschutzkonflikten“ und gab grundsätzliche Empfehlungen auf Ebene der Planung und der Zulassung. „Wald ist nicht gleich Wald“, so Ohlenburg in seiner Präsentation. Die Windenergie im Wald sollte bevorzugt auf intensiv forstwirtschaftlich genutzten Waldflächen mit geringem naturschutzfachlichen Wert, auf Kalamitätsflächen sowie auf Waldflächen mit „kulturbestimmter“ und „kulturbetonter“ Baumartenzusammensetzung gelenkt werden. Waldflächen mit artenreichem Laub- und Laubmischwald-Beständen, mit einem hohen Anteil an Höhlenbäumen sowie naturnahe und unbeschädigte Wälder sollen gemieden werden. Auf der Ebene der Regionalplanung seien Wälder, die zugleich als Schutzgebiete des Naturschutzrechts ausgewiesen sind, wie Nationalparke, Naturschutzgebiete, Biosphärenreservate (Zone I und II), besonders geschützte Biotope sowie teilweise auch FFH-Gebiete und Vogelschutzgebiete ohnehin für den Windenergieausbau ausgeschlossen. In Bayern sind nach dem Landeswaldgesetz zudem Naturwaldreservate und Naturwaldflächen sowie Schutz-, Erholungs- und Bannwälder (bei Nachteilen für deren Funktion bzw. wenn keine gleichwertige Ersatzaufforstung möglich ist) ebenfalls ausgeschlossen. Bei der Konfliktvermeidung auf der Zulassungsebene sei frühzeitig auf eine kleinräumige Standortwahl, vorhandene Zuwegungen und weitere Möglichkeiten der Minimierung der Flächen- und Waldinanspruchnahme zu achten. Während der Bauzeit sollten zusätzlich eine Rodungs- und Bauzeitoptimierung und eine Umweltbaubegleitung erfolgen, um artenschutzrechtliche Konflikte zu minimieren. Für eine naturverträgliche und konfliktarme Windenergienutzung im Wald sollten alle Akteure – Forstwirtschaft, Naturschutz und Projektierende – frühzeitig ins Gespräch gehen. So können, wie Ohlenburg betonte, „Win-Win-Win-Lösungen“ entstehen.

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21.05.2024

EU-Kommission legt Leitlinien und Empfehlungen zur Beschleunigung des Ausbaus der erneuerbaren Energien vor

Fast zwei Jahre nach der Verabschiedung des REPowerEU-Plans hat die Kommission den Mitgliedstaaten neue Empfehlungen und Leitlinien vorgelegt, um den Einsatz erneuerbarer Energien weiter zu beschleunigen. Die Dokumente beziehen sich auf die Verbesserung und Straffung der Genehmigungsverfahren, die Ausweisung von Beschleunigungsgebieten und auf Auktionen für erneuerbare Energien. Von der Kommission werden damit keine neuen Vorgaben an die Mitgliedstaaten gemacht. Es handelt sich dabei lediglich um allgemeine Leitlinien. Mit der aktualisierten Empfehlung zur Beschleunigung der Genehmigungsverfahren und den dazugehörigen Leitlinien zeigt die Kommission Wege zur Verbesserung der Planungs- und Genehmigungsverfahren für erneuerbare Energien und damit verbundenen Infrastrukturprojekten in der EU auf. Der aktualisierte Leitfaden für die Erteilung von Genehmigungen enthält Beispiele für bewährte Verfahren zur Beschleunigung und Vereinfachung der Genehmigungsverfahren. Er unterstreicht die Bedeutung der Digitalisierung und der Beteiligung der Bevölkerung und zeigt auf, wie Standortauswahlverfahren am besten gehandhabt werden können. Die Kommission hat außerdem einen weiteren Leitfaden zur Ausweisung von Beschleunigungsgebieten für erneuerbare Energien vorgelegt. Laut der überarbeiteten Erneuerbare-Energien-Richtlinie (RED III) handelt es sich dabei um Gebiete, in denen erneuerbare Energien-Projekte voraussichtlich keine erheblichen Auswirkungen auf die Umwelt haben und in denen daher die erforderlichen Verfahren beschleunigt werden sollen, um eine schnelle Umsetzung der Vorhaben zu gewährleisten. Schlüsselelemente für die Auswahl solcher Gebiete seien die Verfügbarkeit digitaler Werkzeuge für die Planung und Kartierung sowie Daten über die Kapazität an erneuerbaren Energien und über potenzielle Umweltauswirkungen. In ihren Leitlinien unterstreicht die Kommission auch die Rolle einer angemessenen Einbeziehung der Interessengruppen und der Öffentlichkeitsbeteiligung, um eine erfolgreiche Ausweisung der Beschleunigungsgebiete zu erleichtern.
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14.05.2024

Solarpaket 1: Mindestkriterien können den Naturschutz im Solarpark stärken

Der Bundesrat hat am 26. April 2024 dem Gesetzesentwurf zur Änderung des Erneuerbare-Energien-Gesetzes (EEG) und weiterer energiewirtschaftsrechtlicher Vorschriften („Solarpaket 1“) zugestimmt. Das Gesetz tritt damit am Tag nach seiner Verkündung (16. Mai 2024) in Kraft. Es bietet grundsätzlich Potenzial, um zu mehr Naturverträglichkeit im Solarpark zu gelangen. Bei der konkreten Ausgestaltung der neuen Regelungen sollten aber noch Präzisierungen vorgenommen werden. Mit dem Solarpaket 1 soll der Ausbau der Photovoltaik (PV) beschleunigt und entbürokratisiert, aber auch die naturverträgliche Gestaltung von Solarparks gefördert werden. In seiner Einordnung und Bewertung fokussiert sich das KNE auf zwei Neuerungen:
  • die Erweiterung der Kulisse der nach EEG vergütungsfähigen Flächen und
  • die fünf naturschutzfachlichen Mindestkriterien.

Neuregelungen zur Erweiterung der Förderkulisse

Aus Opt-In wird Opt-Out: Neue Förderkriterien für PV in benachteiligten Gebieten.

Mit der bisherigen Opt-In-Option im EEG konnten bzw. mussten die Bundesländer über eigene Verordnungen Acker- und Grünlandflächen in benachteiligten Gebieten freigeben, um die Bebauung mit Solarparks zu ermöglichen. Dies wird nun auf eine Opt-Out-Option umgestellt. PV-Freiflächenanlagen sind auf Acker- und Grünlandflächen in benachteiligten Gebieten jetzt generell nach EEG vergütungsfähig.[1] Das gilt auch für Solarparks in Landschaftsschutzgebieten oder Naturparks, die in diesen Gebieten liegen. Ausgenommen sind Natura-2000-Gebiete, gesetzlich geschützte Biotope, Lebensraumtypen nach Anlage I der Fauna-Flora-Habitat-Richtlinie, Naturschutzgebiete, Nationalparks, Nationale Naturmonumente und Kern- und Pflegezonen von Biosphärenreservaten.[2] Diese weitgehende Öffnung der Vergütungsfähigkeit für PV-Anlagen in benachteiligten Gebieten können die Bundesländer mit der Opt-Out-Option wieder begrenzen, indem sie Regelungen treffen, geplanten Solarparks in Landschaftsschutzgebieten und Naturparks im Zuschlagsverfahren des ersten Segments die Gebotsfähigkeit abzuerkennen. Damit sind diese Gebote dann also teilweise oder ganz von der Teilnahme an Ausschreibungen nach EEG ausgeschlossen. Darüber hinaus besteht für die Länder die Möglichkeit, die Inanspruchnahme landwirtschaftlich genutzter Flächen in benachteiligten Gebieten oberhalb eines Schwellenwerts von 1 Prozent (bzw. 1,5 Prozent ab 2031) einzuschränken.

Deutlich mehr Fläche förderfähig – Ausbau aber nicht unbegrenzt.

Die Nutzung landwirtschaftlicher Flächen wird zusätzlich zur Opt-Out-Option der Länder noch über einen zweiten Mechanismus eingeschränkt: Es gilt bis zum Jahr 2030 ein bundesweites Förderlimit von 80 Gigawatt für neue Solarparks auf landwirtschaftlichen Flächen. In den Folgejahren wird die Deckelung auf 177,5 Gigawatt angehoben.[3] Der Ausbau soll also trotz der Öffnung der benachteiligten Gebiete nicht völlig unbegrenzt erfolgen.

Anhebung der Gebotsmenge – Steuerung auch größerer Solarparks wird möglich.

Die maximale Gebotsmenge für einen Solarpark wird von je 20 auf je 50 Megawatt angehoben.[4] Damit werden deutlich größere Solarparks als bisher vergütungsfähig nach EEG. Diese Regelung führt dazu, dass sich die Steuerungswirkung des EEG hinsichtlich der Standortwahl und der Standards zur Ausgestaltung auch auf große Anlagen auswirken kann. Anzumerken ist aber, dass zwei Drittel der Solarparks ohne EEG-Förderung betrieben werden und sie somit die Auflagen nicht erfüllen müssen.[5]

Neuregelungen zum Naturschutz

Im ersten Entwurf zur Änderung des EEG 2023 war das Segment der ‚besonderen Solaranlagen‘ um zwei neue Anlagentypen erweitert worden, die mit einem zusätzlichen Bonus vergütet werden sollten. Die sogenannten „Biodiversitätssolaranlagen“ sollten, wie auch die „Extensiveren Solaranlagen mit landwirtschaftlicher Nutzung“, einen Anreiz bieten, mehr Artenvielfalt auf den Flächen zu erreichen.

Betreiber müssen mindestens drei von fünf naturschutzfachlichen Mindestkriterien umsetzen.

Beide Anlagentypen sind im novellierten EEG nicht mehr enthalten. Sie wurden entsprechend dem Änderungsantrag der „Ampel“-Fraktionen vom 15. April 2024 durch fünf „naturschutzfachliche Mindestkriterien“ ersetzt. Diese gelten für alle Solaranlagen des ersten Segments, wobei besondere Solaranlagen ausgenommen sind. Gebote dürfen nur abgegeben werden, wenn die geplanten Anlagen mindestens drei der folgenden Kriterien erfüllen sollen: „1. die von den Modulen maximal in Anspruch genommene Grundfläche beträgt höchstens 60 Prozent der Grundfläche des Gesamtvorhabens, 2. auf den Boden unter der Anlage wird ein biodiversitätsförderndes Pflegekonzept angewandt, indem a) die Mahd zur Förderung der Biodiversität maximal zweischürig erfolgt und das Mahdgut abgeräumt wird oder b) die Fläche als Portionsweide mit biodiversitätsfördernd an den Flächenertrag angepasster Besatzdichte beweidet wird, 3. die Durchgängigkeit für Tierarten wird gewährleistet, indem a) bei Anlagen, die an mindestens einer Seite eine Seitenlänge von mehr als 500 Metern aufweisen, Wanderkorridore für Großsäuger angelegt werden, deren Breite und Bepflanzung die örtlichen Gegebenheiten berücksichtigen, und b) die Durchgängigkeit für kleinere Tierarten gewährleistet wird, 4. auf mindestens 10 Prozent der Fläche der Anlage werden standortangepasste Typen von Biotopelementen angelegt, 5. die Anlage wird bodenschonend betrieben, indem a) auf der Fläche keine Pflanzenschutz- oder Düngemittel verwendet werden und b) die Anlage nur mit Reinigungsmitteln gereinigt wird, wenn diese biologisch abbaubar sind und die Reinigung ohne die Verwendung der Reinigungsmittel nicht möglich ist.“[6] Werden Verstöße gegen die Einhaltung der Kriterien bekannt, werden diese sanktioniert.[7] Die Bundesnetzagentur kann festlegen, in welcher Weise der Nachweis der Einhaltung zu führen ist.[8] In der Gesetzesbegründung wird betont, dass auch Mindestkriterien zulässig sind, die aufgrund technischer oder baulicher Besonderheiten bereits erfüllt sind. Die gewählten Mindestkriterien können darüber hinaus als Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen berücksichtigt werden. In der Begründung zum Änderungsantrag wird darauf hingewiesen, dass das Bundeswirtschaftsministerium (BMWK) einen Leitfaden zur Umsetzung der Mindestkriterien und zu geeigneten Nachweisen herausgeben will.[9]

Naturschutzfachliche Mindestkriterien in der Praxis

Mit dem Solarpaket 1 haben naturschutzfachliche Mindestkriterien für Solarparks erstmals Eingang in das EEG gefunden. Sie sind ein wichtiges Signal an die Akteure und sollen zur „Vereinbarkeit von geförderten Freiflächenanlagen mit Natur und Landschaft“ beitragen.[10] Die Bündelung der Maßnahmen zu fünf Kriterien macht ihre Anwendung leicht überschaubar. Es ist zu erwarten, dass die Nachweispflicht zu einer hohen Verbindlichkeit führt. Sie bietet gegenüber der aktuellen Praxis ein großes Verbesserungspotenzial, da bisher häufig weder Nachkontrollen noch ein Monitoring der Naturschutzmaßnahmen stattfinden.

Die Reduzierung von Anforderungen ist kontraproduktiv.

Die fünf Mindestkriterien könnten bei vollständiger Beachtung zu ökologisch wertvolleren Solarparks führen, als sie aktuell vielerorts gebaut werden. Für die Förderfähigkeit muss allerdings nur die Umsetzung von drei dieser fünf Kriterien nachgewiesen werden. Diese Reduktion der ökologischen Anforderungen eröffnet die Option, an Solarparks mit eher geringem ökologischem Wert festzuhalten. Dies liegt nicht im Interesse des Naturschutzes. Ein Beispiel. Ein Projektierer entscheidet sich für die ohne zusätzlichen Aufwand umsetzbaren Kriterien 1 und 5. Wählt er Kriterium 4 als dritte Voraussetzung hinzu, bliebe auf einer Fläche mit 50 Hektar Solarpark nur noch die Notwendigkeit auf 5 Hektar „standortangepasste Typen von Biotopelementen“ anzulegen, um die Förderfähigkeit zu erreichen. In der Gesetzesbegründung heißt es dazu, dass hierunter entweder „Anpflanzungen heimischer Sträucher und Hecken oder die Einsaat der Flächen mit artenreichem regionalem Saatgut“ zu verstehen sind. Da durch das Bundesnaturschutzgesetz die Verwendung von gebietsheimischem Saatgut in der freien Landschaft ohnehin vorgeschrieben ist,[11] wäre dieses Kriterium auch ohne explizite Erwähnung im EEG zu erfüllen. Die Förderfähigkeit würde bei dieser Beispielauswahl erreicht, aber die eigentlich aus Biodiversitätsgründen wünschenswerte Durchlässigkeit der Anlagen würde ebenso wenig hergestellt, wie ein biodiversitätsförderndes Pflegekonzept aufgestellt und umgesetzt.

Auf Länderebene festgelegte Kompensationserfordernisse gelten weiterhin.

Mit der Option der Reduzierung auf nur drei bleiben die Mindestkriterien hinter bereits bestehenden Standards für eine naturverträgliche Ausgestaltung zurück. Nach derzeitiger Praxis werden durch die Kommunen im Rahmen der Planung von PV-Freiflächenanlagen Verminderungs- und Vermeidungsmaßnahmen festgelegt und im Bebauungsplan festgeschrieben. Viele Bundesländer haben bereits Handreichungen erarbeitet, die in der Regel sogar mehr als die fünf Maßnahmen des EEG benennen und die von den Kommunen angewendet werden. Die zum Teil sehr detailliert ausgearbeiteten Hinweise und Vorgaben zur Eingriffsregelung haben weiterhin Bestand. Für Projektierer gilt es daher zu beachten, dass sie nun möglicherweise doppelte Standards erfüllen müssen. Zum Erreichen der Förderfähigkeit müssen die Mindestkriterien nach EEG erfüllt und ihr Vollzug dem Netzbetreiber nachgewiesen werden. Im Rahmen der Bauleitplanung oder der Baugenehmigung werden aber sehr wahrscheinlich zusätzliche Kompensationsmaßnahmen oder auch Artenschutzmaßnahmen zu erfüllen sein.

Einordnung und Empfehlung des KNE

Das KNE geht davon aus, dass die hier betrachteten Neureglungen des EEG sowohl für die Projektierer als auch für die Genehmigungsbehörden ein sichtbares Zeichen sind, die PV-Freiflächenanlagen auch als Flächen für den Natur- und Artenschutz zu verstehen. Dies ist ein Fortschritt, insbesondere weil diese Standards auch für größere Anlagen und auf einer erweiterten Flächenkulisse greifen werden.

Die Erweiterung der Flächenkulisse birgt Risiken für den Natur- und Landschaftsschutz.

Diese Erweiterung birgt jedoch auch das Risiko der technischen Überprägung größerer Flächen als bisher. Durch weiträumigere Solarparks oder auch mehr kleine Anlagen in einer Region entstehen in einem Landschaftsraum möglicherweise neue, kumulative Effekte, die über die Wirkungen bisheriger, einzelner Projekte hinausgehen. Denkbar ist, dass einzelne Offenlandarten die Modulfelder meiden und aufgrund von zwischen den Kommunen nicht abgestimmten Planungen in der Region dann zu wenig Ausweichflächen für Brut oder Nahrungssuche zur Verfügung stehen. Es bleibt zu beobachten, mit welchen Festlegungen die Opt-Out-Regelung durch die Bundesländer ausgestaltet wird, und in welchem Ausmaß nun auch Landschaftsschutzgebiete und Naturparke in Nutzung genommen werden.

Die Mindestkriterien nutzen das Potenzial für mehr Biodiversität noch nicht aus.

Dass ein Nachweis über die Umsetzung der Kriterien erbracht werden muss, ist grundsätzlich positiv hervorzuheben, da er die Kontrolle und ein Monitoring der Naturschutzmaßnahmen ermöglicht. Aber für die EEG-Förderfähigkeit müssen nur drei der fünf Kriterien tatsächlich erfüllt werden. Je nach „Auswahl“ ist es so möglich, dass nur eine sehr geringe oder sogar keine ökologische Aufwertung der Fläche stattfindet.

Die Mindestkriterien, wo möglich, noch erweitern.

Bei näherer Betrachtung zeigt sich, dass es im Gesetzestext im Interesse des Naturschutzes noch Erweiterungsbedarf gibt. Kriterium 5 beispielsweise wird ohnehin in jedem Solarpark eingehalten werden, da der Einsatz von Dünge- und Pflanzenschutzmitteln dort nicht notwendig und die Verwendung chemischer Reinigungsmittel in der freien Landschaft durch Umweltrecht reguliert ist. Eine Erweiterung dieses Kriteriums etwa um Maßnahmen zum Bodenschutz während des Baus und Rückbaus der Anlagen, wäre eine notwendige Ergänzung.

Neue Rechtsbegriffe praxistauglich präzisieren.

Mit den Mindestkriterien werden neue, unbestimmte Rechtsbegriffe eingeführt. So ist beispielsweise noch nicht geklärt, was ein ‚biodiversitätsförderndes Pflegekonzept‘ beinhalten sollte. Wünschenswert wären hier beispielsweise Konkretisierungen zur Mahdhöhe, zum Mahdzeitpunkt oder zum Belassen von Altgrasbeständen. Gleiches gilt für fehlende Festlegungen zur Ausgestaltung von Wanderkorridoren oder Zäunen. Bestehende Leitfäden der Länder oder Positionspapiere der Naturschutzorganisationen bieten hier bereits detaillierte Vorschläge.

Der BMWK-Leitfaden sollte die Umsetzung ökologisch wertvoller Solarparks stärken.

Eine große Chance zur Verbesserung der Wirkmächtigkeit des novellierten EEG in Hinblick auf die Naturverträglichkeit bietet die Ausgestaltung des angekündigten BMWK-Leitfadens. In diesem Dokument sollten Erfahrungen und bewährte Regelungen der Bundesländer Berücksichtigung finden, um einerseits die aus naturschutzfachlicher Sicht notwendigen Ziele besser zu erreichen und andererseits eine praxistaugliche Umsetzung der EEG-Regelungen zu ermöglichen. Doppelte Planungen und Nachweispflichten für die Projektierer gegenüber Netzbetreibern und Genehmigungsbehörden sollten vermieden werden.

Kommunen müssen weiterhin ihre Verantwortung für naturverträgliche Solarparks wahrnehmen.

Die Neuregelungen in ihrer bisherigen Ausgestaltung werden nicht per se dazu führen, eine gute Naturverträglichkeit aller PV-Freiflächenanlagen sicherzustellen. Den Kommunen verbleibt weiterhin die wichtige Aufgabe, im Rahmen der Bauleitplanung die vorhandenen Instrumente zur naturverträglichen Gestaltung und Pflege von Solarparks zu nutzen. Dies gilt auch und insbesondere für die zunehmende Zahl von Anlagen, die ohne EEG-Förderung errichtet werden und daher nicht an die Förderkulisse und die Mindestkriterien gebunden sind. [1] Siehe § 37c EEG. [2] Siehe § 37 Abs. 1 Nr. 2 lit. h und i EEG. [3] Siehe § 37a Abs. 4 EEG. [4] Siehe § 37 Abs. 3 EEG. [5] EE-Statistik MaStR - Februar 2024 (Stand 19.03.2024).xlsx (bundesnetzagentur.de). [6] § 37 Abs. 1a EEG. [7] Siehe § 52 Abs. 1 Nr. 9a EEG. [8] Siehe § 85 Abs. 2 Nr. 6 EEG. [9] Siehe BT-Drs. 20/11180 v. 24.04.2024, S. 135. [10] Siehe BT Drs. 20/11180 v. 24.04.2024, S. 134. [11] Siehe Bundesnaturschutzgesetz § 40.
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Gondel einer Windenergieanlage
© Nicole Klesy auf Pixabay
14.05.2024

Wozu dienen die Prozentwerte für zumutbare Ertragsverluste durch Abschaltungen von Winden

In § 45b und in Anlage 2 Bundesnaturschutzgesetz (BNatSchG) sind Prozentwerte für zumutbare Ertragsverluste festgelegt, die durch Abschaltungen von Windenergieanlagen entstehen, zum Beispiel wenn ein Antikollisionssystem als Schutzmaßnahme für Vögel eingesetzt wird. Welche Funktion haben diese Werte, und lässt sich daraus – im Sinne einer Deckelung – die Möglichkeit ableiten, abschaltungsbezogene Schutzmaßnahmen in der Betriebsphase unterjährig außer Kraft zu setzen? Und was gilt diesbezüglich bei Genehmigungen in Windenergiegebieten und damit im Anwendungsbereich von § 6 Windenergieflächenbedarfsgesetz (WindBG)? Diese Anfrage beantwortete das KNE bereits in diesem Februar und berichtete darüber auch im Newsletter. Die ursprüngliche Version der „Frage und Antwort“ fokussierte auf den Anwendungsfall der Signifikanzprüfung nach den Regelungen des § 45b BNatSchG. Die Überarbeitung bezieht nun auch die Konstellation mit ein, dass Windenergieanlagen (WEA) in Windenergiegebieten im Anwendungsbereich des § 6 WindBG beantragt werden. Hier eröffnet das Gesetz – anders als außerhalb von Windenergiegebieten – die Möglichkeit, Schutzmaßnahmen in reduziertem Umfang umzusetzen, wenn diese die Zumutbarkeitsschwellen überschreiten. Dann sind allerdings ergänzende Zahlungen in Artenhilfsprogramme zu leisten.
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Simulation Rotmilan vor Windenergieanlage
© Tino Herrmann
13.05.2024

Antikollisionssysteme – aktuelle Entwicklungen und Probleme in der Praxis

Zwei Webinare im Rahmen des FuE-Projektes

Das KNE-Forschungsprojekt „Antikollisionssysteme in der Praxis“ befasst sich mit der Frage, wie Antikollisionssysteme (AKS) als eine der in § 45b Absatz 6 Bundesnaturschutzgesetz genannten Schutzmaßnahmen Eingang in die Genehmigungspraxis finden können. Im Rahmen des Projektes wurden nun zwei Webinare zu den Themen „Genehmigung von AKS – Basiswissen und aktuelle Entwicklungen“ und „AKS als Schutznahmen im BNatSchG – alle Probleme gelöst?“ durchgeführt.

Webinar 1 „Genehmigung von AKS – Basiswissen und aktuelle Entwicklungen“

Das erste Webinar am 30. April 2024 richtete sich an Vertreterinnen und Vertreter von. Dort wurde der aktuelle Wissenstand rund um die grundlegenden Fragen zum Einsatz von AKS präsentiert. Dr. Elke Bruns (Projektleiterin) gab im ersten Teil der Online-Veranstaltung einen Überblick über die technische Ausstattung, den Entwicklungsstand von Detektionssystemen, wie sie funktionieren und was sie leisten müssen, um als wirksam zu gelten. AKS gelten laut Gesetz als fachlich geeignet. Sie versprechen ein hohes Schutzniveau, da das Kollisionsrisiko für Brutvogelarten dadurch - auch über einen längeren Zeitraum hinweg bedarfsgerecht verringert werden kann. In der Praxis stellt sich die Anwendung jedoch als nicht so einfach dar. Zum einen gilt bisher erst ein einziges Detektionssystem als wirksam. Es kann zum Schutz des Rotmilans, in zwei Bundesländern auch zum Schutz des Seeadlers eingesetzt werden. Weitere Systeme sind noch in der Erprobung, Die Vertreter und Vertreterinnen der Unteren Naturschutzbehörden wünschten sich eine Klärung, wer für die Anerkennung zuständig ist und wie das Prozedere der Anerkennung abläuft. Hierzu konnte das FuE-Projekt nur vorläufige Angaben machen. Zum andern setzen, wie Maik Pommeranz (Projektmitarbeiter) erläuterte, die Zumutbarkeitsbeschränkungen für Schutzmaßnahmen insbesondere der Anwendung von kostenintensiven AKS Grenzen. Dies gilt vor allem an den weniger ertragreichen Standorten, da dort die Grenze der wirtschaftlichen Zumutbarkeit schneller erreicht ist. Wenn ein AKS hingegen mehrere WEA abdecken kann und die Kosten aufgeteilt werden können, erhöhen sich die Spielräume für den Einsatz der Systeme. Die Teilnehmenden kritisierten in ihren Rückmeldungen, dass es an konkreten Vollzugshinweisen fehle, wann AKS eingesetzt werden sollten. Unsicherheiten bestehen auch bei der Frage, wie AKS im Genehmigungsbescheid zu behandeln sind. In dem Webinar wurde ein aktuelles Urteil thematisiert, wonach der Behörde ein Abschaltkonzept vorliegen müsse, so dass die Vermeidungswirksamkeit der Maßnahme beurteilt werden kann. Die Teilnehmenden bestätigten, dass eine Handreichung für die rechtssichere Anordnung von AKS bei Änderungen und oder Neugenehmigungen hilfreich sei.

Webinar 2 „AKS als Schutznahmen im BNatSchG – alle Probleme gelöst?“

Das zweite Webinar fand am 7. Mai 2024 statt und richtete sich speziell an Naturschutz- und Umweltverbände. Ziel war es auch hier zunächst Basiswissen über die Funktionsweise einer automatisch gesteuerten Abschaltung zu vermitteln. Die Verbandsvertreter und -vertreterinnen konnten sich im Zuge des Webinars ein Bild über den Stand der technischen Entwicklungen sowie über die Anerkennung wirksamer Detektionssysteme machen und zahlreiche Fragen stellen.

Skepsis und Wissensbedarf bleiben

Einige Webinarteilnehmerinnen und -teilnehmer zeigten sich skeptisch, ob die Systeme insbesondere an Standorten mit mehreren Brutpaaren kollisionsgefährdeter Arten und zugleich hohem Aufkommen an Nahrungsgästen zurechtkommen würden. Gefragt wurde auch nach den Möglichkeiten einer nachträglichen Ausstattung von WEA mit einem AKS. Wiederum andere Teilnehmer und Teilnehmerinnen meldeten, dass sie in ihrem Zuständigkeitsbereich in den letzten zwei Jahren noch keine AKS als Genehmigungsauflage auf dem Tisch gehabt hätten. Insgesamt überwog in der Runde die Skepsis darüber, welche Zukunft die AKS unter den gesetzlichen Rahmenbedingungen haben könnten.

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Photovoltaikanlagen auf der Freifläche, Foto: Natalie Arnold
Foto: Natalie Arnold
13.05.2024

Bürgergespräch zum Thema „Solarstrom vom Acker?“

Der Heimatverein Ringenwalde e. V. lud am 5. Mai zur Information und zur Diskussion über Photovoltaik-Freiflächenanlagen (PV-FFA) nach Ringenwalde in die Uckermark ein. Rund 50 Interessierte nahmen teil und informierten sich über den Solarparkausbau in ihrer Region und den verbundenen Herausforderungen und Chancen. Dr. Julia Thiele, Fachreferentin naturverträgliche Solarenergie im KNE, informierte im Rahmen ihres Vortrags "Mehr Biodiversität in unsere Solarparks - wie schaffen wir das?" im Wesentlichen über die Auswirkungen von Solarparks auf Natur und Landschaft, über ökologisch wertvolle Gestaltungsmöglichkeiten und über die Steuerungsmöglichkeiten von Gemeinden, damit ein naturverträglicherer Ausbau erreicht werden kann. Weiteren Input lieferten Katja Neels zur Bürgerbeteiligung in der Gemeinde Nordwestuckermark und Dieter Arndt mit einem Erfahrungsbericht aus der politischen Praxis. In der anschließenden Diskussion interessierten sich die Teilnehmenden unter anderem für die Fragen: Wie lassen sich Chancen und Risiken möglichst fair verteilen? Welche Inhalte können Grundsatzbeschlüsse enthalten? Werden Solarparks auch in Schutzgebieten zugelassen? Warum werden nicht nur oder wesentlich mehr Verkehrsflächen für den Ausbau der PV-FFA genutzt? Wie viel Fläche würden Solarparks für die Zielsetzung nach dem EEG benötigen, wenn sie naturverträglich gestaltet werden? Wann wird ein Solarpark als ökologisch hochwertig bemessen? Darüber hinaus ging es auch um die Möglichkeiten der finanziellen Beteiligung der Bürgerinnen und Bürger an Solarparks und die Herausforderung für die Gemeinden, mit den vielen Anfragen von Betreibern umzugehen.
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08.05.2024

Ein digitales Dialogtool zur Entscheidungsunterstützung im Rahmen der Energiewende

Auf Basis verhaltenswissenschaftlicher Erkenntnisse wurde ein digitales Dialogtool entwickelt, um die Bürgerbeteiligung bei Planungen von Windenergie- und Photovoltaikanlagen auf Gemeindeebene zu verbessern. Das Tool simuliert die Allokation der Anlagen auf einer interaktiven Karte. Die Zustimmung der Menschen zur Energiewende ist nach wie vor steigend, dennoch stoßen konkrete Planungen für neue Erneuerbare-Energien-Projekte vor Ort häufig auf Kritik oder Widerstand. Bei der Beschleunigung des Ausbaus der erneuerbaren Energien ist es daher wichtig, sowohl den Schutz von Natur und Landschaft als auch die Bürgerbeteiligung im Blick zu behalten. Statt einer Einschränkung der Beteiligungsmöglichkeiten werden neue Formate benötigt, die Gemeindemitglieder aktiver und verantwortungsvoller in die Gestaltung der Energielandschaft vor Ort einbeziehen. Zu diesem Zweck wurde von Julia Thiele, Jule Kinzinger und Christina von Haaren (Universität Hannover) auf Basis verhaltenswissenschaftlicher Erkenntnisse ein digitales Dialogtool entwickelt. In der Mai-Ausgabe der Zeitschrift „Natur und Landschaft“ ist dazu nun ein Artikel erschienen. Kernelemente des Tools sind die Vorgabe eines von der Bundesebene räumlich herunterskalierten Zielstromertrags für den Planungsraum und Informationen über räumliche Grenzen für eine gesellschaftlich akzeptierte und naturverträgliche Allokation von Wind- oder Solarenergieanlagen. In Workshops simulierten Gemeindemitglieder auf einer interaktiven Karte die Verteilung der Anlagen, um den Zielstromertrag zu erreichen. Das digitale Dialogtool wurde in drei Gemeinden evaluiert. Im Ergebnis zeigte sich, dass Dialogprozesse und das lokale Verantwortungsbewusstsein sowie die Akzeptanz der erneuerbaren Energien vor Ort gefördert wurden. Die Resultate können in der Regional- oder Bauleitplanung als Beitrag der Bürgerbeteiligung genutzt werden. Quelle: Thiele, J., Kinzinger, J., von Haaren, C. (2024): Bürgerbeteiligung 3.0 – ein digitales Dialogtool zur Entscheidungsunterstützung im Rahmen der Energiewende. „Natur und Landschaft“ 99. Jahrgang (2024) - Ausgabe 5, S. 217-227
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30.04.2024

Aktuelles aus den Ländern und der Forschung

Öko-Institut

In Deutschland stehen mehr Flächen für den Ausbau von PV-Freiflächenanlagen zur Verfügung, als nach aktuellen Abschätzungen für ein vollständig erneuerbares Stromsystem benötigt werden. Laut Überblicksstudie des Öko-Instituts könnten allein an Seitenrandstreifen, über Parkplätzen sowie auf Industrie- und Gewerbeflächen 287 Gigawatt Solarenergie installiert werden. Das ist deutlich mehr als die Zielgröße des Erneuerbare-Energien-Gesetzes (EEG) von 200 Gigawatt PV-Freiflächenanlagen bis zum Jahr 2040. Landwirtschaftliche Flächen mit geringerem Ertrag müssten dann nur in sehr geringem Umfang in Anspruch genommen werden. Knapp 5.000 GW stünden darüber hinaus zur Verfügung, wenn technische Potenziale ausgeschöpft würden, die Synergien herstellen mit Moorflächen, Gewässern oder weiteren landwirtschaftlich hochwertigen Flächen (PM 04/2024).

Baden-Württemberg

In einem Berichtsantrag (Landtags-Drucksache 17/6356) fragt die Abgeordnete Gabriele Rolland unter anderem danach, welche Fortschritte es bislang hinsichtlich des Schutzes vorhandener Greifvögel durch Abschalteinrichtungen gebe und bei wie vielen Anlagen diese bereits genutzt werden. Laut der baden-württembergischen Landesregierung laufen derzeit verschiedene Aktivitäten, um Antikollisionssysteme (AKS) weiterzuentwickeln. So führt das KNE im Auftrag des Bundesamts für Naturschutz (BfN) momentan ein Forschungsvorhaben zu AKS in der Praxis durch. Das Land Schleswig-Holstein erstellt derzeit einen Prüfrahmen für AKS, der als Grundlage für eine technische Zertifizierung der Systeme dienen könne. Darüber hinaus fördere das Ministerium für Umwelt, Klima und Energiewirtschaft finanziell die Entwicklung eines weiteren AKS im Windenergietestfeld auf der Schwäbischen Alb im Landkreis Göppingen. Der Einsatz von AKS spiele im Land für den ganz überwiegenden Teil der Genehmigungsverfahren derzeit noch keine Rolle. Bisher kommen die Systeme in Baden-Württemberg an einzelnen Anlagen im Hohenlohekreis und in diesem Jahr an einem Standort mit zwei Anlagen im Alb-Donau-Kreis zum Einsatz.

Hamburg

Eine Schriftliche Kleine Anfrage (Senats-Drucksache 22/14870) des Abgeordneten Stephan Jersch (DIE LINKE) adressiert den Windenergieausbau in der Freien Hansestadt Hamburg. Laut der Antwort des Senats werde die Umsetzung des Flächenbeitragswertes nach Windenergieflächenbedarfsgesetz (WindBG) in Hamburg über die Ausweisung von Windenergiegebieten im Flächennutzungsplan erfolgen. Hierbei seien ergebnisoffene Änderungsverfahren nach Baugesetzbuch (BauGB) durchzuführen und die dort vorgegebenen Verfahrensschritte einzuhalten. Die betroffenen Bezirksverwaltungen seien seit 2022 im Rahmen von kontinuierlich tagenden Arbeitsgruppen in den Prozess der Potenzialflächensuche zur Vorbereitung des formellen Änderungsverfahrens eingebunden. Der Senat strebt an, das – vom Bund vorgegebene – Gesamtflächenziel von 0,5 Prozent der Landesfläche bereits bis Ende 2027 zu erreichen. Zur Erreichung der bundesgesetzlichen Flächenziele sei die Ausweisung zusätzlicher Flächen notwendig. Eine entsprechende Potenzialflächenkulisse werde derzeit erarbeitet und im Rahmen der frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit in diesem Jahr vorgestellt werden.

Schleswig-Holstein

Im Zuge einer Kleinen Anfrage (Landtags-Drucksache 20/2035) fragte der Abgeordnete Marc Timmer (SPD) nach der „Dauer der Genehmigungsverfahren von Windkraftanlagen in Schleswig-Holstein“. Die durchschnittliche Genehmigungsdauer ab Antragstellung bei den im Jahr 2024 bisher genehmigten Anlagen lag, laut der Landesregierung, bei 16,9 Monaten. Um die Genehmigungsverfahren zu beschleunigen, wurden seit 2020 in den Haushaltsaufstellungen 13 wiederkehrend neue Personalstellen für das LfU zur personellen Verstärkung bei der Bearbeitung von immissionsschutzrechtlichen Genehmigungsverfahren eingeworben. Darüber hinaus werden Maßnahmen zur Organisationsoptimierung durchgeführt. Weiterhin wurden Projekte zur Identifizierung von Beschleunigungspotentialen durch Digitalisierung von Teilschritten wie z. B. Beteiligungsprozessen im Genehmigungsverfahren initiiert.
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29.04.2024

KNE-Podcast: Nach Fukushima: Einblicke in die japanische Energiewende

Die Nuklearkatastrophe in Fukushima im Jahr 2011 sorgte dafür, dass die japanische Regierung der Kernkraft den Rücken kehrte, und bekanntermaßen auch die deutsche Regierung eine Kehrtwende in der Energiepolitik vollzog. Nach der Katastrophe gab es einen starken Anstieg des Interesses an erneuerbaren Energien, die zu diesem Zeitpunkt nur einen Anteil von knapp 5 Prozent an der Stromversorgung in Japan hatten. Oktober 2020 kündigt die japanische Regierung an, dass das Land bis 2050 CO2-neutral werden soll. Bis 2030 sollen in Japans Energiemix die erneuerbare Energien deutlich an Zuwachs gewinnen und 36 bis 38 Prozent der Stromproduktion ausmachen. Momentan liegt der Anteil der Erneuerbaren bei 23 Prozent, hauptsächlich durch Photovoltaik. In Folge 35 des KNE-Podcasts geht es darum, wo Japan heute beim Ausbau der erneuerbaren Energien steht. Wie hoch ist die Akzeptanz für die Energiewende? Welche besondere Bedeutung hat die Agri-Photovoltaik? Und welche Rolle spielen der Natur- und Landschaftsschutz? Über diese Fragen und mehr spricht Moderatorin Anke Ortmann mit Christian Doedt, Forscher am Japanischen Institute for Sustainable Energy Policies (ISEP). Das ISEP in Japan beschäftigt sich damit, wie die Energiewende in Japan umgesetzt werden kann. Das KNE steht bereits mit dem Institut schon länger in Kontakt. Unter anderem gab es im November 2021 einen intensiven Austausch zur Thematik der Konfliktbearbeitung in der Energiewende, und 2022 war Christian Doedt mit Mitarbeitenden des KNE zu Besuch beim Brandenburger Erprobungsvorhaben zum Einsatz von Antikollisionssystemen. Jetzt auf allen gängigen Plattformen verfügbar!

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25.04.2024

Kommunale Akteure auf Exkursion im Solarpark Oberndorf

Regionaler Workshop in Bayern im Rahmen des FuE-Projektes SuN-divers

Wie sehen naturverträgliche Solarparks in der Praxis aus? Am 23. April fand in Landshut der erste regionale Workshop im Rahmen des FuE-Projektes „Solarenergie und Naturschutz: Mehr Biodiversität in Solarparks umsetzen“ (SuN-divers) statt. Teil des Workshops war auch die Besichtigung des Solarparks Oberndorf in der Gemeinde Bodenkirchen. Wie Vielfalt und der Ausbau der erneuerbaren Energien miteinander gelingen, sieht man am besten mit eigenen Augen vor Ort. Dafür wurden im Rahmen des Projektes regionale Workshops mit Exkursionen für kommunale Akteure konzipiert. Am 23. April fand in Landshut (Bayern) der erste Workshop statt. Die Gruppe der rund 20 Teilnehmenden kamen aus den unteren und oberen Naturschutzbehörden, aus dem bayrischen Staatsministerium, aus einer Kommune sowie aus Planungsbüros, Verbänden und aus der Projektentwicklung. Die Veranstaltung fand im Gründerzentrum in Landshut in Kooperation mit regionalwerke statt.

Informationsaustausch und Diskussion

Konzipiert und moderiert wurde der Workshop von Simone Zeil (KNE). Nach einer Vorstellungsrunde und einem Kennenlernen der Teilnehmenden, stellte Elisabeth Wolfram (KNE) dar, welche Wirkungen Solarparks auf die verschiedene naturschutzfachlichen Bereiche Boden, Wasser, Landschaftsbild und auf Flora und Fauna haben. Darüber hinaus wurden die bestehenden sowie die, im Rahmen des Solarpakets, voraussichtlich neu eingeführten Instrumente zur Steigerung der Biodiversität in Solarparks vorgestellt. Maßnahmen, wie Naturverträglichkeit in die jeweiligen Verfahren integriert werden könnte, wurden erläutert. Im Weiteren wurden in mehreren Diskussionsrunden die Unterstützungsbedarfe der Teilnehmenden auf kommunaler Ebene (Gemeinden und Landkreise) ermittelt. Dr. Julia Thiele (KNE) unterstützte die Diskussion mit weiteren natruschutzfachlichen Beiträgen. Jeremias Kempt (Bundesamt für Naturschutz) brachte die naturschutzfachliche Sicht auf Bundesebene ein.

Exkursion zum Solarpark Oberndorf

Am Nachmittag besichtigten die Teilnehmenden den nahegelegenen Solarpark in Oberndorf in der Gemeinde Bodenkirchen. Andreas Engl (regionalwerke, EULE Projekt) informierte anschaulich über den Natur- und Artenschutz fördernden Solarpark: Er wurde 2012 auf einer alten Lehmbaugrube, die später landwirtschaftlich intensiv genutzt wurde, erbaut. Auf rund 1,6 Hektar des insgesamt 2,6 Hektar großen Solarparks wurden verschiedene Biotope angelegt – unter anderem Lesesteinhaufen, Erdflächen, Steinstufen, Wasserflächen und Totholzhaufen. Durch eine dreireihige Hecke und altem Baumbestand an mehreren Seiten sowie Obstbäume und einen Weiher sind die nach Süden ausgerichteten Solarmodule in der gut 1 Hektar großen eingezäunten Fläche kaum einsehbar. Die Fläche liegt etwas tiefer als die umliegenden Felder und fällt daher im Landschaftsbild nur durch die Baumreihen und die Vielfalt an Arten (Vögel, Eidechsen, Tag- und Nachfalter sowie verschiedene Säugetiere, die sich in dem geschützten Areal aufhalten) auf. Die Pflege der Fläche erfolgt durch die Beweidung mit Schafen, einer Mahd mit Balkenmäher und dem Abtransport des Mulchs. Alle Teilnehmenden konnten in diesem Solarpark sehen, wie mit relativ wenig Aufwand, ein lebendiges Ökosystem in Verbindung mit Freiflächen-Photovoltaik auf einer Fläche geschaffen werden können. Der Solarpark ist eng mit regionalen Partnern und den Bewohnerinnen und Bewohnern in Bodenkirchen verbunden, deren gut 340 Haushalte mit dem erzeugten Strom verlässlich versorgt werden. In der Abschlussrunde wurde viel positives Feedback zum persönlichen Austausch, dem interaktiven Veranstaltungsformat und der anschaulichen Besichtigung eines sehr gelungenen Beispiels eines naturfördernden Solarparks geteilt. Gleichzeitig sind viele Fragen offen, zum Beispiel: Wie können solche Beispiele in die Fläche gebracht werden? Wie kann ein verlässliches Monitoring der Vereinbarungen in den Genehmigungsverfahren und Vorgaben durch die Naturschutzbehörden nachgehalten werden? Wie können noch mehr Kommunen motiviert werden, sich aktiv und gestaltend in eine naturverträgliche Energiewende einzubringen? Vielen Dank an alle Beteiligten für diesen sehr interessanten und aufschlussreichen Workshop. [gallery link="file" ids="5913,5912,5911,5910,5909,5908,5907,5906,5905"]

Solarenergie und Naturschutz: Mehr Biodiversität in Solarparks umsetzen

Das FuE-Projekt „Solarenergie und Naturschutz: Mehr Biodiversität in Solarparks umsetzen - SuN-divers“ soll dazu beitragen, dass Naturschutzbelange bei der Implementierung von Solarparks auf kommunaler Ebene stärker als bisher Berücksichtigung finden. Um diese Ziele zu erreichen, werden verschiedene Veranstaltungsformate genutzt. Hierzu zählen online durchgeführte Workshops, Werkstattgespräche in kleiner Runde und bundesweite Veranstaltungen für eine große Teilnehmendenzahl sowie die regionalen Workshops vor Ort mit Exkursionen zu guten Beispielen von naturverträglich gestalteten Solarparks. Die Ergebnisse aus den Fachgesprächen und dem Artenschutzgutachten werden zusammengeführt und in einer Informationsbroschüre für die an Solarparks beteiligten Akteure aus Kommunen/Kreisen, Verbänden und Landwirtschaft aufbereitet. Die nächsten regionalen Workshops mit Besichtigungen von Solarparks sind bereits geplant Alle Informationen dazu sind auf der Internetseite zum FuE-Projekt „SuN-divers“ zu finden. Projektseite: FuE-Vorhaben Solarenergie und Naturschutz Das Projekt „SuN-divers“ wird gefördert durch das Bundesamt für Naturschutz mit Mitteln des Bundesministeriums für Umwelt, Naturschutz, nukleare Sicherheit und Verbraucherschutz.

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Agri-Photovoltaik und ökologischer Obstanbau, Foto: © Anke Ortmann
23.04.2024

Biodiversitätsschutz und Energiewende – Möglichkeiten und Herausforderungen

Die digitale Frühjahrstagung des NaturFreunde-Fachbereichs Naturschutz, Umwelt und Sanfter Tourismus (NUST) am 19. und 20. April widmete sich dem Spannungsfeld zwischen Klimaschutz, erneuerbare Energien und Naturschutz. Im Rahmen dieser Veranstaltung beleuchtete Kathrin Schwarz, Referentin für Biodiversität und Klimawandel im KNE, in ihrem Vortrag die Zielkonflikte in der Energiewende und ging dabei insbesondere auf die Herausforderungen beim Ausbau der Photovoltaik-Freiflächenanlagen ein. Bei den Rahmenbedingungen stellte sie heraus, dass Zielkonflikte im Zusammenhang der Energiewende dadurch geprägt sind, dass sich mindestens zwei legitime und wichtige Ziele entgegenstehen: der Zielkonflikt Biodiversitätsschutz und Energiewende. Beim Ausbau der Photovoltaik-Freiflächenanlagen erläuterte sie unter anderem die Herausforderungen, die sich aus dem Flächenbedarf ergeben und informierte zu Möglichkeiten der Förderung der Biodiversität und des Naturschutzes. Dabei ging sie auf verschiedene Möglichkeiten der Flächenauswahl und Gestaltung von Solarparks ein. Bei der Auswahl sollten Naturverträglichkeitskriterien berücksichtigt werden, Größe und Ausrichtung des Solarparks sollten sich an lokalen Gegebenheiten orientieren und Habitate für regionaltypische Arten der Kulturlandschaft sollten integriert werden. Bei der Agri-Photovoltaik bietet sich zudem die Möglichkeit der Kombination von landwirtschaftlicher Produktion und Energiegewinnung. In der anschließenden Diskussion ging es vorrangig um die Photovoltaik. Der Ausbau von Dach-PV-Anlagen war stark befürwortet worden. Ebenso wurde die Agri- Photovoltaik sehr positiv bewertet.
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Sitzungstisch mit Papieren
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22.04.2024

Intensiver Austausch auf der 18. KNE-Beiratssitzung

Am 19. April fand die 18. KNE-Beiratssitzung statt. Auf Grundlage des von der Geschäftsführung vorgelegen Berichts wurden Aktivitäten, Planungen und Herausforderungen des KNE erörtert. Einblicke in die Facharbeit gaben Dr. Elke Bruns, Dr. Mathis Danelzik und Thomas Schoder. Aufgrund zahlreicher fortlaufender Rechtssetzungsprozesse auf Bundes- und EU-Ebene, aber auch neuer Studien und Untersuchungen müsse man eine hohe Flexibilität bei der Einordnung neuer rechtlicher Entscheidungen und neuer wissenschaftlicher Erkenntnissen an den Tag legen, die Arbeit werde kleinteiliger und schnelllebiger, erklärte Dr. Elke Bruns, stellvertretende Direktorin des KNE, die den Bericht an den KNE-Beirat einbrachte. Sie informierte auch über strukturelle Änderungen im KNE. Aufgrund des personellen Zuwachses in der Abteilung Fachinformation arbeite man dort nun in drei Teams: Team Wind, Team Solar, Team Recht. In ihrer Funktion als Leiterin der Abteilung Fachinformation gab Bruns ausgewählte Einblicke in die Facharbeit des KNE. Das FuE-Projekt „Antikollisionssysteme in der Praxis“ befinde sich in der Endphase. Im Zuge des Projektes habe man zwei Webinare sowie eine Fachtagung durchgeführt. Im Zentrum stehe der Anerkennungsprozess der Systeme zur Vermeidung von Vogelkollisionen mit Windenergieanlagen. Darüber hinaus befasse sich die Abteilung verstärkt mit dem Wissenstransfer zu den Möglichkeiten der Probabilistik in der Signifikanz-Bewertung. Diesbezügliche Informationen können auf der KNE-Internetseite eingesehen werden. Über die Herausforderungen und Vorgehensweisen der Dialogarbeit des KNE im Umfeld von Rechtsetzungsprozessen referierte Dr. Mathis Danelzik, Leiter der Dialoggestaltung im KNE, am Beispiel der Biodiversitäts-PV. Über einen längeren Zeitraum hinweg habe man sich mit zahlreichen Akteuren in verschiedenen Austauschformaten über die Möglichkeiten der Ausgestaltung der Biodiversitäts-PV als neues Ausschreibungssegment verständigt. In dem Gesetzentwurf zum sogenannten „Solarpaket I“, der momentan im Bundestag beraten werde, sei die Biodiversitäts-PV nicht mehr vorgesehen. Im Anschluss an Danelziks Präsentation gab Thomas Schoder, Mitarbeiter Politikmonitoring im KNE, einen Einblick in „Rechtspopulistische Aktivitäten im Bereich Naturschutz und Energiewende“. Im Spannungsfeld von Natur-, Arten- und Landschaftsschutz einerseits und dem Ausbau der erneuerbaren Energien andererseits seien zunehmend Aktivitäten mit demokratiegefährdenden Tendenzen und Anliegen zu verzeichnen. Diese rechten Diskurse und Interventionen dürften im Sinne des Demokratieschutzes nicht unerwidert bleiben. In den Diskussionen zu den jeweiligen Themen betonte der Beirat seine Wertschätzung für die Arbeit des KNE. Erfahrungen und Fragen der Mitglieder zu den einzelnen Themen flossen in den Austausch ein und gaben wichtige Impulse für die weiteren Arbeitsprozesse des KNE.
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© DTdT-Schader-Stiftung-web
17.04.2024

Wie können KMU zu nachhaltiger Entwicklung beitragen?

Dr. Julia Wiehe vom KNE auf den sechsten Darmstädter Tagen der Transformation Die Schader-Stiftung lud gemeinsam mit der Hochschule Darmstadt, der Industrie- und Handelskammer Darmstadt Rhein Main Neckar und der Schmid Stiftung zu den sechsten Darmstädter Tagen der Transformation (DTdT) ein. Die Veranstaltung vom 15. bis 19. April widmete sich dem Wandel zu einer zukunftsfähigen, sozial-ökologischen Wirtschaft mit Fokus auf kleine und mittlere Unternehmen (KMU): Wie können KMU zu nachhaltiger Entwicklung beitragen? Im Rahmen des Forums „Photovoltaik im Freiland - Konflikte und Lösungen“ am 15. April wurden verschiedene Konzepte der Freiflächennutzung durch Photovoltaik diskutiert. Dr. Julia Wiehe vom KNE informierte die Teilnehmenden zu Anforderungen an Photovoltaik-Anlagen im Freiland aus naturschutzfachlicher Perspektive. In der Diskussion wurden Umsetzungsschwierigkeiten der Agri-Photovoltaik (Agri-PV) und naturverträglich ausgestalteten Freiflächenanlagen beleuchtet. Der Fokus lag insbesondere auf der Agri-PV, deren positive Wirkungen auf die Landwirtschaft hervorgehoben wurden. Es gelte, den Wissenstransfer weiter zu fördern und die wissenschaftlichen Grundlagen darzustellen. Generell wurde angemerkt, dass auf kommunaler Ebene die Frage der Beteiligung besonders wichtig sei. Naturschutz, aber unbedingt auch die Landwirtschaft, müssten bei der Diskussion um Standorte, Anlagengrößen und Ausgestaltung der Solaranlagen einbezogen werden. Auf kommunaler Ebene gelte es aber auch, die Ziele der Energiewende als gemeinsame Ziele zu begreifen. Solarparks und Agri-PV seien eine Chance, der Biodiversitäts- und, einer im Klimawandel drohenden, Ernährungskrise zu begegnen. Verwaltung und auch Politik auf kommunaler Ebene müssten zusammengebracht werden, um gute Projekte zu unterstützen und umzusetzen. Die intensiven Diskussionen zeigten, dass ein gemeinsames Verständnis für Ausbaunotwendigkeiten und -ziele gefunden werden sollte, die Bereitschaft dazu sei vorhanden. Die vorgeschlagenen Runden Tische mit allen wichtigen Stakeholdern der kommunaler Ebene könnten eine gute Möglichkeit sein, tragfähige Lösungen für den Ausbau in den Kommunen zu finden.
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17.04.2024

Eine digitale Zeitreise durch 50 Jahre Umweltbundesamt

Anlässlich des 50-jährigen Jubiläums erzählt das Umweltbundesamt (UBA) auf einer Internetseite seine Geschichte. Der virtuelle Rückblick gibt einen sehr interessanten Einblick in die Entstehung, Entwicklung und Arbeit des UBA. So erfährt man zu Beginn, dass in der sozialliberalen Koalition unter Bundeskanzler Willy Brandt der Umweltschutz endlich eigenständiger Politikbereich wurde. Im Oktober 1971 legt Hans-Dietrich Genscher, als damaliger Innenminister für Umweltschutz zuständig, das erste Umweltprogramm der Bundesregierung vor. Darin wird Errichtung eines „Bundesamts für Umweltschutz“ empfohlen. Meilensteine und wegweisende Entwicklungen, die zum Teil vielleicht schon in Vergessenheit geraten sind, werden anschaulich dargestellt. Um hier einige zu nennen: 1978 wird das erste Umweltzeichen der Welt wird vergeben: der „Blaue Engel“. Zu Beginn der 80er Jahre legt das UBA eine Analyse zu Ursachen und Wirkungen des Sauren Regens vor und gibt eine Empfehlung aus: Die Emissionen müssen deutlich reduziert werden. Mit Artikel 20a wird 1994 Umweltschutz im Grundgesetz verankert. Erneuerbare Energien werden seit 2000 per Gesetz gefördert. Eine UBA-Studie von 2010 zum „Energieziel 2050“ zeigt auf, dass eine sichere Stromversorgung zu 100 Prozent aus erneuerbaren Energien möglich ist. Mit vielen Fotos – von damals bis heute – führt die Internetseite Interessierte durch das UBA und informiert unter anderem über die stetig gestiegenen Mitarbeitendenzahlen und die Themenpalette des UBA, über nationale und internationale Entwicklungen aus der ganzen Bandbreite des Umweltschutzes und über den ökologischen Musterbau in Dessau.

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