Meldungen

14.01.2020

Das KNE auf dem Handelsblatt Energiegipfel 2020 in Berlin

Vom 20. bis 22. Januar 2020 findet in Berlin das jährliche Treffen der deutschen Energielandschaft statt. Das KNE beteiligt sich mit einem inhaltlichen Beitrag und ist mit einem Stand vor Ort. Kommen Sie mit uns ins Gespräch Auf dem Future Energy Stage: Dr. Torsten Raynal-Ehrke, Direktor des KNE, wird am 21. Januar um 14:30 Uhr wird im Rahmen des Future Energy Stage zu den Herausforderungen und Chancen bei der Umsetzung einer naturverträglichen Energiewende referieren. An unserem Stand Nr. 17: Besuchen Sie uns einfach am Stand oder vereinbaren Sie einen Gesprächstermin, um sich mit uns über unseren Beitrag für eine naturverträgliche Energiewende zu unterhalten und sich darüber auszutauschen, wie wir Sie mit unseren Angeboten unterstützen können. Der Handelsblatt Energiegipfel Die Veranstaltung bringt rund 1.200 Expertinnen und Experten aus der Branche zusammen und bietet den Teilnehmerinnen und Teilnehmern die Möglichkeit, die Themen kritisch und konstruktiv zu diskutieren. Schwerpunkte der Informations- und Diskussionsforen sind:
  • Kohleausstieg, Dekarbonisierung und Strukturwandel.
  • Transformation der Energiewirtschaft.
  • Mobilität der Zukunft und Verkehrswende.
Das KNE auf dem Handelsblatt Energiegipfel.
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24.11.2019

Qualitätssicherung von Fledermausgutachten

Die im KNE-Fachdialog zur Qualitätssicherung von Fledermausgutachten für die Planung und Genehmigung von Windenergieanlagen erarbeiteten Empfehlungen liegen nun gedruckt vor und können im KNE kostenlos bestellt werden. Die Empfehlungen sowie die Prozess-Dokumentation des KNE-Fachdialogs zur „Qualitätssicherung von Fledermausgutachten für die Planung und Genehmigung von Windenergieanlagen“ hat das KNE jetzt in einer umfassenden Publikation veröffentlicht. Im Rahmen des Fachdialogs wurde von relevanten Akteuren erörtert, an welchen Stellen die Qualität von Fledermausgutachten in Zukunft noch besser sichergestellt werden kann. Immer wieder wird Kritik an der Qualität und Zuverlässigkeit von Fledermausgutachten geübt. Dies war der Anlass, das Problem und mögliche Lösungen in einem KNE-Fachdialog gründlich und substantiiert zu erörtern. Fledermausgutachten werden regelmäßig im Zuge der Planung und Genehmigung von Windenergievorhaben erstellt und dienen der Bewertung der artenschutzrechtlichen Verträglichkeit durch die zuständigen Behörden. Insbesondere die Vertreter der Behörden und des Naturschutzes sahen in Bezug auf die Qualität dieser Gutachten Verständigungs- und Handlungsbedarf, erklärt auch Dr. Mathis Danelzik, Leiter der Fachdialoge. „Der Fachdialog widmete sich der Frage, wie man die Qualität der Gutachten nachhaltig sichern könne“, erklärte Dr. Mathis Danelzik, der die Fachdialoge auch maßgeblich entwickelte. „Als Ergebnisse kristallisierten sich drei bedeutsame Empfehlungen heraus: die Weiterentwicklung der naturschutzfachlichen Leitfäden der Länder, ein adäquates Fortbildungssystem, das die fortlaufende Qualifizierung der Behördenmitarbeiter sicherstellt und die Sicherstellung einer kontinuierlichen Qualifizierung von Gutachtern“, so Danelzik weiter. „Es wird nun darauf ankommen, diese Empfehlungen aufzugreifen und entsprechende Maßnahmen umzusetzen.“ Die Publikation informiert auch über weitere Vorschläge und Diskussionen im Fachdialog und bietet so einen guten Überblick über die verschiedenen Anliegen, Vorstellungen und Verbesserungsansätze. Das Wichtigste in Kürze und die Publikation finden Sie auch HIER. Der KNE-Fachdialog KNE-Fachdialoge bringen die Akteure der Energiewende und des Naturschutzes miteinander ins Gespräch, um aktuelle Herausforderungen zu erörtern und gemeinsame Lösungsansätze zu finden. KNE-Fachdialoge stehen für die Idee, durch eine neutrale Gestaltung und Moderation von Gesprächs- und Arbeitsprozessen einen Beitrag zur Klärung komplexer Sachverhalte zu leisten. Abonnieren Sie unseren Newsroom im Presseportal. Hinweis der Redaktion zum verwendeten Titelbild Den Experten und Expertinnen unter Ihnen wird nicht entgehen, dass es sich bei der auf dem Titelbild dieser Publikation abgebildeten Fledermaus mitnichten um eine windenergiesensible Art handelt. Das Bild haben wir nach gestalterischen und ästhetischen Kriterien ausgewählt. Wir hoffen sehr, dass unsere – möglicherweise leicht irritierende – Bildauswahl Sie nicht zu stark von der inhaltlichen Rezeption der Publikation ablenkt – und danken für Ihr Verständnis. Der KNE-Fachdialog zur „Qualitätssicherung von Fledermausgutachten für die Planung und Genehmigung von Windenergieanlagen“ wurde in seiner ersten (Konsultations-)Phase durch das Bundesamt für Naturschutz mit Mitteln des Bundesministeriums für Umwelt, Naturschutz und nukleare Sicherheit gefördert.
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19.11.2019

Neues KNE-Video: „Qualitätssicherung von Fledermausgutachten und Windenergieausbau“

Mit dem Video „Qualitätssicherung von Fledermausgutachten und Windenergieausbau“ gibt das KNE einen Einblick in das Anliegen und die Ergebnisse des Fachdialogs „Qualitätssicherung von Fledermausgutachten für die Planung und Genehmigung von Windenergieanlagen“. Fledermausgutachten werden regelmäßig im Zuge der Planung und Genehmigung von Windenergievorhaben erstellt und dienen der Bewertung der artenschutzrechtlichen Verträglichkeit durch die zuständigen Behörden. Deren Qualität wird jedoch kontrovers diskutiert. Auf Einladung des KNE erörterten daher die relevanten Akteure gemeinsam, wie die Qualität von Fledermausgutachten noch besser gesichert werden könnte. „Wie die Fragestellungen bearbeitet und welche Diskussionen geführt wurden, stellen wir in unserem Kurzfilm kompakt und eingängig dar“, erklärt Dr. Mathis Danelzik, Leiter des Fachdialogs. „Das Video fasst die Ergebnisse des Fachdialogs zusammen und gibt einen Einblick in die Komplexität des Themas“, so Danelzik weiter. Als Ergebnisse kristallisierten sich drei bedeutsame Empfehlungen heraus: die Weiterentwicklung der naturschutzfachlichen Leitfäden der Länder sowie ein adäquates Fortbildungssystem, das die fortlaufende Qualifizierung der Behördenmitarbeiter und der Gutachter sicherstellt. Die Publikation zum Fachdialog Die Empfehlungen des KNE-Fachdialogs hat das KNE auch in der umfassenden Publikation „Empfehlungen zur Qualitätssicherung von Fledermausgutachten für die Planung und Genehmigung von Windenergieanlagen" veröffentlicht. Der KNE-Fachdialog zur „Qualitätssicherung von Fledermausgutachten in Planung und Genehmigung von Windenergieanlagen wurde durch das Bundesamt für Naturschutz mit Mitteln des Bundesministeriums für Umwelt, Naturschutz und nukleare Sicherheit gefördert.
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19.11.2019

Neues KNE-Video: „Vereinbarkeit von Windenergieausbau und UNESCO-Welterbestätten“

Mit unserem neuen Video „Vereinbarkeit von Windenergieausbau und UNESCO-Welterbestätten“ gibt das KNE einen Einblick in den Gegenstand, die Diskussionen und die Ergebnisse des Fachdialogs „Energiewende in der Nähe von UNESCO-Welterbe“. Das Video veranschaulicht darüber hinaus den Ansatz des KNE bei der Gestaltung von Fachdialogen. Wie funktionieren Windenergieplanung und Welteberschutz? Wie lassen sich Kommunikationsstrukturen verbessern? Wie lässt sich die Qualität von Visualisierungen von Windenergieanlagen sicherstellen? Welche Akteure sich zu der Thematik austauschten, wie die Fragestellungen identifiziert und bearbeitet, und welche Empfehlungen schließlich ausgesprochen wurden, stellt der Kurzfilm kompakt und eingängig dar. „Eine Besonderheit an unseren Fachdialogen ist es, dass wir die unterschiedlichen Akteure in einem geschützten Rahmen an einen Tisch bringen und so Raum für einen offenen Austausch bieten. Über fast ein Jahr hinweg kamen bei diesem Fachdialog die Teilnehmenden immer wieder für einen intensiven und zielführenden Austausch zusammen“, erklärt Dr. Torsten Raynal-Ehrke, Direktor des KNE. „Das Video zum Fachdialog gibt einen Einblick in diesen Austausch und stellt die Ergebnisse vor. Angemessene Methoden, klare Verantwortlichkeiten und eine gute Kommunikation wurden von allen Beteiligten für eine bessere Bewertung möglicher Beeinträchtigungen von Welterbestätten durch Windenergieanlagen als sinnvoll erachtet“, so Dr. Mathis Danelzik, Leiter der KNE-Fachdialoge. Die Publikation zum Fachdialog Die Empfehlungen des KNE-Fachdialogs hat das KNE auch in der umfassenden Publikation „Empfehlungen zur Vereinbarkeit von Windenergieausbau und UNESCO-Welterbestätten in Deutschland“ veröffentlicht. Der KNE-Fachdialog zur „Energiewende in der Nähe von UNESCO-Welterbe“ wurde mit Mitteln der Deutschen Bundesstiftung Umwelt gefördert. Weitere Filme in der KNE-Videothek:
  • Qualitätssicherung von Fledermausgutachten und Windenergieausbau.
  • Ihr KNE.
  • Detektionssysteme zur Verminderung von Vogelkollisionen an Windenergieanlagen.
  • Wie erfolgt die Flächensicherung für Windenergieanlagen?
  • KNE-Fachforum Mediation – bundesweit aktiv und zentral vernetzt.
  • Wir gestalten mit Ihnen Dialoge.
  • So lösen wir Konflikte.
  • Das KNE auf den 26. Windenergietagen in Warnemünde.
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06.11.2019

Windenergie an Land: Die Ausnahme im besonderen Artenschutzrecht

In den aktuellen Debatten zur Stärkung des Ausbaus der Windenergie an Land spielt der „Ausnahmegrund beim Artenschutz“ eine wichtige Rolle. Worum genau handelt es sich hier, warum gibt es Forderungen nach „mehr Ausnahmen“, und was ist diesbezüglich rechtlich (derzeit) überhaupt möglich? In unserer neuesten Publikation „Die Ausnahme im besonderen Artenschutzrecht“ erläutert das KNE zum einen die juristischen Voraussetzungen, die vorliegen müssen, um eine Ausnahme erteilen zu können, und zum anderen die Anwendungspraxis der Ausnahmeregelung in den Ländern. Die Ausnahme nach § 45 Abs. 7 Nr. 5 Bundesnaturschutzgesetz kommt im Genehmigungsverfahren von Windenergieanlagen ins Spiel, wenn das Vorhaben artenschutzrechtliche Verbote auslösen würde, die nicht vermieden werden können. Sind bestimmte Voraussetzungen gegeben, kann das Vorhaben dennoch genehmigt werden. Vor dem Hintergrund, dass sich in Genehmigungsverfahren für Windenergieanlagen zunehmend Konflikte mit den artenschutzrechtlichen Verboten ergeben, ist die Auseinandersetzung mit den Voraussetzungen für die Ausnahme und ihre Anwendung naheliegend. Das KNE hat das Thema daher aufgegriffen. „Bei den momentan laufenden Fortschreibungen der Windenergieerlasse und Leitfäden der Länder wird das Thema ‚Ausnahme‘ vermehrt diskutiert. Dabei geht es um die Frage, ob durch eine stärkere Nutzung der Ausnahme in Konfliktfällen tragfähige und verträgliche Lösungen gefunden werden könnten. Wir betrachten in unserer Publikation die Chancen und Risiken, die mit einer vermehrten Nutzung der Ausnahme zur Verwirklichung von Windenergieprojekten einhergehen würden“, erläutert die Autorin der Studie, Dr. Silke Christiansen, Rechtereferentin im KNE. Die Publikation befasst sich mit den Rahmenbedingungen, den rechtlichen Details und der Vorgehensweise in den einzelnen Bundesländern. Sie ist eine gute Diskussionsgrundlage im Rahmen der Fortschreibung der Erlasse und Leitfäden der Länder, in der nach verträglichen Lösungen für einen weiteren Ausbau der Windenergie gesucht wird. „Die Ausnahme ist keine Ausnahme vom Artenschutz. Sie ist ein Instrument, um das Spannungsverhältnis zwischen Windenergievorhaben und Artenschutz im Einzelfall aufzulösen. Allerdings ist die Ausnahme nach unserer Einschätzung keine Standardlösung für die Probleme, die sich im Rahmen des besonderen Artenschutzes und dem Ausbau der Windenergie auftun“, stellte KNE-Direktor Dr. Torsten Raynal-Ehrke anlässlich der Veröffentlichung der Studie fest.
  • Das Wichtigste in Kürze und die Publikation finden Sie auch HIER.
  • Alle Publikationen für den Wissenstransfer finden Sie auf der KNE-Internetseite Veröffentlichungen.
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24.10.2019

Windenergie und Welterbe sind vereinbar

Die im KNE-Fachdialog zur Vereinbarkeit von Windenergieausbau und UNESCO-Welterbestätten in Deutschland entwickelten Empfehlungen liegen nun gedruckt vor und können im KNE kostenlos bestellt werden. Die Empfehlungen sowie die Darlegung des Arbeitsprozesses des KNE-Fachdialogs „Energiewende in der Nähe von UNESCO-Welterbe“ hat das KNE jetzt in der umfassenden Publikation „Empfehlungen zur Vereinbarkeit von Windenergieausbau und UNESCO-Welterbestätten in Deutschland“ veröffentlicht. Die Akteure des Fachdialogs erörterten, wie die Prozesse, die zur Klärung der Verträglichkeit von Windenergieanlagen mit UNESCO-Welterbestätten führen sollen, verbessert werden können. Einen ersten Impuls für einen Fachdialog zum Thema Windenergieausbau und Welterbe setzte die Deutsche UNESCO-Kommission, die das KNE auf die Notwendigkeit eines sachlichen Austausches zur Planung von Windenergieanlagen in der Nähe von Welterbestätten hinwies. „In den ersten Sondierungen wurden die unterschiedlichen Sichtweisen und Anliegen deutlich. So berichteten uns die Akteure des Welterbes von Fällen, in denen sie sich gegen die Genehmigung von geplanten Windenergieanlagen ausgesprochen hätten, weil diese eine Welterbestätte andernfalls in ihrer visuellen Unversehrtheit bedroht hätten. Vertreter der Windenergie schilderten, dass Zuständigkeiten und Bewertungsmaßstäbe für sie nicht in allen Fällen ersichtlich seien und Planungsunsicherheit die Folge sei“, erläutert Dr. Mathis Danelzik, Leiter der Fachdialoge. In dem vom KNE entwickelten und moderierten Fachdialog erarbeiteten die Teilnehmenden drei Empfehlungen für eine bessere Vereinbarkeit von Windenergieplanungen und UNESCO-Welterbestätten: Die Verbesserung  von Kommunikationsstrukturen; klarere Aussagen dazu, welche wertgebenden Aspekte und Strukturen die jeweilige Welterbestätte eigentlich ausmachen und die Entwicklung von Standards für sachgemäße Visualisierungen von Windenergieanlagen. Im Fachdialog wurde deutlich, dass angemessene und fachlich solide Methoden, klare Rollen und Zuständigkeiten und eine ausgewogene Kommunikation von allen Beteiligten als sinnvolle Maßnahmen für eine bessere Bewertung möglicher Beeinträchtigungen von Welterbestätten durch Windenergieanlagen erachtet werden. „Mit seinen Diskussionen und Ergebnissen hat der KNE-Fachdialog einen wichtigen Beitrag zum welterbeverträglichen Ausbau der Windenergie geleistet“, so Dr. Torsten Raynal-Ehrke, Direktor des KNE. Die Publikation informiert auch über weitere Vorschläge und kontroverse Diskussionen im Fachdialog und bietet so einen guten Überblick über die verschiedenen Anliegen, Vorstellungen und Verbesserungsansätze. Das Wichtigste in Kürze und die Publikation finden Sie auch HIER. Der KNE-Fachdialog KNE-Fachdialoge bringen die Akteure der Energiewende und des Naturschutzes miteinander ins Gespräch, um aktuelle Herausforderungen zu erörtern und gemeinsame Lösungsansätze zu finden. KNE-Fachdialoge stehen für die Idee, durch eine neutrale Gestaltung und Moderation von Gesprächs- und Arbeitsprozessen einen Beitrag zur Klärung komplexer Sachverhalte zu leisten. Abonnieren Sie unseren Newsroom im Presseportal.

Der KNE-Fachdialog zur „Energiewende in der Nähe von UNESCO-Welterbe“ wurde mit Mitteln der Deutschen Bundesstiftung Umwelt gefördert.

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09.10.2019

Dokumentation der erfolgreichen KNE-Konferenz „Vogelschutz an Windenergieanlagen“ veröffentlicht

Auf der KNE-Fachkonferenz „Vogelschutz an Windenergieanlagen“ wurde über die Chancen und Möglichkeiten des Einsatzes von Detektionssystemen zur Verminderung von Vogelkollisionen an Windenergieanlagen durch eine bedarfsgerechte Betriebsregulierung diskutiert. Die Tagungsdokumentation fasst die Ergebnisse der Veranstaltung in Kassel zusammen und gibt einen Überblick über den aktuellen Kenntnisstand. Jetzt wurde die Dokumentation der erfolgreichen Expertentagung veröffentlicht. Neben den Beiträgen der Referentinnen und Referenten zu laufenden Erprobungsvorhaben von Kamera- und Radarsystemen in Deutschland und zu genehmigungsrechtlichen Aspekten eines Systemeinsatzes, findet sich zudem ein Resümee der Podiumsdiskussion. Vertreterinnen und Vertreter der Wirtschaft, der behördlichen Praxis und des Naturschutzes erörterten auf dem Podium den Bedarf nach weitergehenden technischen Vermeidungslösungen und diskutierten über potenzielle Anwendungsfälle. Trotz der unterschiedlichen Blickwinkel und Anliegen bestand Einigkeit darüber, dass Detektionssysteme einen Beitrag zum Abbau des aktuellen Genehmigungsstaus leisten können. Die Fachkonferenz verfolgte nicht nur das Ziel, Informationen bereitzustellen. Sie bot den Teilnehmenden aus allen Akteursgruppen eines naturverträglichen Windenergieausbaus auch die Möglichkeit, ihre Meinung zu den Chancen und Grenzen der Technischen Systeme zu äußern. Die Einschätzungen der mehr als 200 Teilnehmerinnen und Teilnehmer sind in der Publikation nachzulesen. Wie geht es weiter? Die Konferenz hat gezeigt, dass die Systemhersteller im Bereich der Vogelerkennung auf einem gutem Weg sind. Nun gilt es, diese Geräte an weiteren Standorten zu erproben. Für das KNE ist es wichtig, neben den Einsatzmöglichkeiten und Potenzialen auch die Grenzen des Systemeinsatzes auszuloten. Es wird auch weiterhin zu dieser Thematik arbeiten. Das Kompetenzzentrum begleitet zudem als unabhängiger Akteur mehrere Erprobungsfälle im Bundesgebiet. Dadurch soll das Wissen über Leistungsfähigkeit und Einsatzmöglichkeiten der Systeme unter unterschiedlichen Standortbedingungen weiter ausgebaut werden. Zudem sind Fachgespräche und Workshops geplant, die sich mit den Fragen beschäftigen, wo zukünftig die „Untergrenzen“, das heißt Schwellenwerte und Mindestanforderungen, für den Systemeinsatz liegen werden. Zusammen mit dem Bundesamt für Naturschutz (BfN) und der Fachagentur Windenergie an Land (FA Wind) ist darüber hinaus ein gemeinsames Papier in Arbeit, in dem der Erkenntnisfortschritt dokumentiert und fortgeschrieben wird. Eine Fortführung der Fachkonferenz ist für 2021 vorgesehen. Alle Vortragsfolien, Informationen, das Programm sowie Impressionen auf unserer Internetseite zur Mehr zum Thema:
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19.06.2019

K19 blickt auf den Naturschutz in der Energiewende

Mit „K19 – Naturschutz in der Energiewende“ ist das zweite Jahrbuch des KNE erschienen. In dem 230 Seiten starken Kompendium finden sich unter anderem ein gemeinsamer Beitrag von drei großen deutschen Umweltverbänden, Beiträge zur Solarforschung, Berichte aus der Arbeit des KNE und aufschlussreiche Beiträge zu Herausforderungen der Energiewende in Japan und Frankreich. „K19 widmet sich der naturverträglichen Energiewende, also dem zentralen Thema in der Arbeit des KNE. Besonders vor dem Hintergrund, dass uns bis zum Jahr 2050 noch große Eingriffe in Natur und Landschaft bevorstehen, ist das ein hochaktuelles, vieldiskutiertes und durchaus auch konflikthaftes Themenfeld“, so Dr. Torsten Raynal-Ehrke, Direktor des KNE. „Das regelmäßig erscheinende Jahrbuch will über die Arbeit des KNE informieren, zur Versachlichung von Debatten beitragen, aber auch den Diskurs über neue Herausforderungen anregen. Dabei wird in jedem Jahrbuch ein neuer Schwerpunkt gesetzt. 2020 dreht sich alles um: Die Energiewende vor Ort,“ so Raynal-Ehrke weiter. In dem abwechslungsreichen Jahrbuch K19 wird das Schwerpunktthema in 13 Artikeln auf unterschiedlichste Weise betrachtet. „Wir freuen uns, dass wir auch in dieser Ausgabe des KNE-Jahrbuchs viele renommierte Persönlichkeiten als Autorinnen und Autoren gewinnen konnten. So vielfältig wie die Autorenschaft ist, so überraschend und spannend ist die Bandbreite der Themen. Sie reicht von den Naturschutzkonflikten in der Energiewende, über den umweltverträglichen Rückbau von Windenergieanlagen in Frankreich und Deutschland, die Akzeptanzbemühungen für die Erneuerbaren in Japan bis hin zu neuesten Forschungen im Bereich der Solarenergie und der Nutzung von Strömungsenergie“, berichtet Anke Ortmann, Redakteurin des KNE-Jahrbuchs. Zu Wort kommen die Vorsitzenden bzw. Präsidenten der drei großen deutschen Umweltverbände Bund für Umwelt und Naturschutz (BUND), Naturschutzbund Deutschland (NABU) und Deutscher Naturschutzring (DNR) in ihrem gemeinsamen Beitrag zu den Forderungen des Naturschutzes an die Energiewende. Professor Yasushi Maruyama von der Universität Nagoya zeigt auf, welche Ansätze in Japan entwickelt werden, um mehr Akzeptanz für die erneuerbaren Energien zu erreichen. Professor Frithjof Staiß und Maike Schmidt vom Zentrum für Sonnenenergie- und Wasserstoffforschung Baden-Württemberg geben einen interessanten Einblick in die neuesten Entwicklungsansätze im Wind- und Solarbereich. Darüber hinaus kommen Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des KNE zu Wort und berichten über die Arbeit des KNE. Die K19-Redaktion dankt allen Autorinnen und Autoren sehr herzlich für Ihre Mitarbeit und wünscht den Leserinnen und Lesern eine spannende und anregende Lektüre. Sie finden das KNE-Jahrbuch auch im Download-Bereich: K19 – Naturschutz in der Energiewende.
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07.06.2019

Zum Moratorium für die Genehmigung von Windenergieanlagen in Brandenburg

Zu dem am 30. April 2019 mit dem „Ersten Gesetz zur Änderung des Gesetzes zur Regionalplanung und zur Braunkohlen- und Sanierungsplanung (RegBkPlG)“ eingeführten zweijährigen Moratorium* für die Errichtung von Windenergieanlagen in Brandenburg erklärt das Kompetenzzentrum Naturschutz und Energiewende (KNE): Die Absicht der Landesregierung mit einem Moratorium eine ungeordnete Errichtung von Windenergieanlagen zu verhindern, ist aus naturschutzfachlicher Sicht positiv zu beurteilen. Durch das Moratorium bleibt die Möglichkeit erhalten, die Windenergienutzung auf der Ebene der Regionalplanung räumlich zu steuern und zu konzentrieren. Die Errichtung der Anlagen kann somit auf geeignete, aus Sicht des Artenschutzes (z. B. Rotmilan) möglichst konfliktarme Bereiche gelenkt werden. Dadurch können artenschutzrechtliche Konflikte vermieden und die Akzeptanz von Windenergieprojekten vor Ort kann gefördert werden. Zugleich werden mit dem Moratorium die Landesplanungs- bzw. Genehmigungsbehörden von Einzelfallentscheidungen entlastet, was ebenfalls zu begrüßen ist. Klimaschutz durch erneuerbare Energieträger und Naturschutz stehen jedoch nicht nur im Konflikt zueinander. Es ist zu erwarten, dass der Klimawandel auch zum Verlust zahlreicher Arten führen wird. Insoweit bedeutet die Reduktion der CO2-Emissionen, die mit der Windenergienutzung verbunden ist, eine – wenn auch mittelbare – Form des Artenschutzes. Was den zukünftig notwendigen Ausbau der Windenergie betrifft, kann das Moratorium dazu führen, dass auf einem großen Teil der Landesfläche in Brandenburg für zwei Jahre keine neuen Windenergieanlagen genehmigt werden können, da gegenwärtig die Wirksamkeit von vier der fünf Regionalpläne im Land gerichtlich beklagt wird. Brandenburg ist das Bundesland, das in den Ausschreibungen des Jahres 2018 mit einem Anteil von 17 Prozent die meisten Zuschläge erhalten hat. Beschränkungen für Windenergie-Projekte in Gebieten mit offenbar günstigen bzw. wettbewerbsfähigen Bedingungen entfalten daher im Hinblick auf die Bekämpfung des Klimawandels eine besondere Brisanz. Für den Arten- und Naturschutzes bleibt ein naturverträglicher Ausbau der Windenergie essenziell. Politische Maßnahmen zur besseren Steuerung müssen sich an diesem Ziel messen lassen. Die Wirkung des Moratoriums muss daher sorgfältig beobachtet werden, im Bedarfsfall sollte umsichtig nachgesteuert werden. *= Das Moratorium setzt die Genehmigung von Windenergieanlagen für einen Zeitraum von zwei Jahren aus, wenn ein Regionalplan rechtskräftig unwirksam ist und zugleich ein Neuaufstellungsbeschluss für den Regionalplan öffentlich bekannt gemacht worden ist.
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09.04.2019

Insektenrückgang und Windenergieanlagen

In deutschen Medien wird gerade verstärkt über einen möglichen Zusammenhang des empirisch belegten Insektenrückgangs mit dem verstärkten Ausbau von Windenergieanlagen diskutiert. Teilweise wird der Zusammenhang als ernstzunehmendes Problem dargestellt, teilweise wird er aber auch vehement bezweifelt. Was ist die Aussage der Studie? Eine im Oktober 2018 veröffentlichte, interne Studie des Deutschen Institutes für Luft- und Raumfahrt (DLR) von Dr. Franz Trieb betrachtet auf der Basis von Literaturrecherchen, theoretischen Annahmen und statistischen Hochrechnungen die möglichen Auswirkungen der Rotoren von Windenergieanlagen (WEA) auf Insekten. Alle WEA in Deutschland zusammen töteten, so die Hypothese, pro Tag fünf bis sechs Milliarden Insekten bzw. 1.200 Tonnen Insekten pro Jahr beim Durchqueren der Rotoren während der warmen Jahreszeit. Daraus leitet der Autor ab, dass dies relevant für die Stabilität der gesamten Insektenpopulation sein könnte. Wie ordnen andere Akteure die Studienergebnisse ein? Mittlerweile haben sich verschiedene Akteure zu den Aussagen der Studie sowie zu möglichen Konsequenzen geäußert. Landwirtschaftsvertreter, die selber wegen intensiver Bewirtschaftungsweisen unter Druck stehen („Insektensterben“), sehen die Windenergiebranche als (weiteren) Verursacher in der Pflicht (Quelle). Sie fordern einen Verträglichkeitsnachweis für WEA und dass die Branche Beiträge zur Verminderung der Verluste leisten solle. Der Bundesverband Windenergie (BWE) hingegen kritisiert in einem Infopapier die Studie unter Verweis auf methodische Mängel. Es seien pauschalisierende Annahmen getroffen worden, eine empirische Grundlage fehle ebenso wie ein Bezug zum Gesamtinsektenbestand. Die Ursachen für den Insektenschwund lägen nicht bei der Windenergie. Ein Rückgang von Insekten sei schon diskutiert und beobachtet worden, als die Nutzung der Windenergie noch gar nicht begonnen hatte. Der BWE sieht die Windenergie in punkto Insektenrückgang nicht als Problemverursacher, sondern als Problemlöser. Die im Zuge der Errichtung von WEA umzusetzenden Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen würden Lebensräume für Insekten schaffen. Mit der durch den Ausbau der erneuerbaren Energien möglichen CO2-Minderung werde zudem die Biodiversität in Deutschland gestärkt. Das Bundesamt für Naturschutz (BfN) bemängelt in seinem Faktenpapier, dass die DLR-Studie die bereits vorliegenden Untersuchungen zu den Ursachen des Insektenrückgangs ignoriere. In diesen Studien werde nicht die Windkraft als Ursache identifiziert. Vom Insektenrückgang seien im Übrigen nicht nur fliegende, sondern auch bodenlebende Arten/Artengruppen betroffen. Es sei zudem ein Manko, dass kein Bezug zwischen den ermittelten Arten- und Individuenzahlen und dem Gesamtbestand hergestellt werde. Das BfN weist überdies darauf hin, dass ein Rückgang von Insekten weltweit feststellbar sei – also auch in Regionen, in denen es keine oder kaum WEA gebe. Ein kausaler Zusammenhang zwischen Windkraft und Insektenrückgang sei nicht belegt. Das BfN sieht daher keinen akuten Handlungsbedarf für Maßnahmen zum Schutz von Insekten vor Kollisionen mit Rotorblättern. Grundsätzlich würde ein Erkenntnisgewinn auf Grundlage empirischer Forschungen aber begrüßt werden. Die fehlende Berücksichtigung von Vergleichszahlen zu den insgesamt vorhandenen Insekten (idealerweise der betroffenen Arten) in der DRL-Studie kritisiert auch der Naturschutzbund Deutschland (NABU, Lars Lachmann, mündl. 03.04.2018). Eine Ableitung einer tatsächlichen relevanten Gefährdung von Fluginsekten aus der absoluten Menge potenziell getöteter Insekten sei nicht möglich. Es gebe jedoch Vergleichszahlen, die eine relative Einschätzung von „Mengen“ und Zahlen ermöglichten. Eine Studie von Nyffeler aus dem Jahr 2018 hat zum Beispiel ermittelt, dass allein von Vögeln in deutschen Wäldern 400.000 Tonnen Insekten gefressen werden. Der weit überwiegende Anteil sterbe jedoch – bei einer natürlichen Lebensspanne von wenigen Tagen bis Wochen – auf natürliche Weise. Die in der Studie genannten 1.200 Tonnen würden nur einen äußerst geringen Anteil der tatsächlichen Insektenbiomasse darstellen. Bereits einfache überschlägige wissenschaftliche Betrachtungen zeigten, dass es sehr unwahrscheinlich sei, dass die Windenergie eine nennenswerte Rolle für den allgemeinen Rückgang von Insekten spiele. Neu sei der Gedanke der DLR-Studie, dass es spezielle Insektenarten geben könnte, die – etwa aufgrund ihrer Flughöhen – besonders betroffen sein könnten. Solche Arten seien aber bisher noch nicht identifiziert worden. Der in der Studie formulierte Vorschlag, ein „Barcoding“ von Insektenrückständen auf Rotorblättern durchzuführen, könnte diese Frage beantworten. Fazit des KNE Für die Hypothese der DLR-Studie, dass die Größenordnung der Verluste an Insekten durch Rotorblätter von Windenergieanlagen relevant für die Stabilität der gesamten Fluginsektenpopulation sein könnte, finden sich auf Grundlage bisheriger Untersuchungen keine empirischen Anhaltspunkte. Die Aussagekraft der DLR-Studie ist hypothetisch und insofern in ihrer Bedeutung für die Praxis stark begrenzt. Fakt ist derzeit nur: Es kommen – wie auch im Verkehr und an anderen beweglichen Teilen – Insekten zu Tode. Umfang und Relevanz dieses Geschehens auf den Bestand von fliegenden Insekten müssten in empirisch angelegten Forschungsvorhaben geklärt werden. Die bekannten und unbestreitbaren Hauptursachen des Insektenrückgangs dürfen jedoch hierdurch nicht aus den Augen verloren werden.
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