Meldungen

Deckblatt Artenschutz und Windenergie - aktuelle Entwicklungen
26.11.2021

Artenschutz und Windenergie – aktuelle Entwicklungen

Dr. Silke Christiansen, Leiterin unseres Rechtsreferats, vertrat das KNE bei den Windenergietagen NRW 2021 in Bad Driburg, dem zentralen Branchenevent in Nordrhein-Westfalen. Dort hielt sie einen Vortrag über die derzeit viel diskutierten Vorschläge zu „Artenschutz und Windenergie“ und beleuchtete die diesbezüglich aktuellen Entwicklungen aus juristischer Perspektive. In ihrem gestrafften Überblick unterscheidet sie die Vorschläge, die im bestehenden Rechtssystem umsetzbar wären und diejenigen Vorschläge, die neuer rechtlicher Regelungen bedürfen. Der Fokus liegt auf der Signifikanz- und Ausnahmeprüfung, beleuchtet auch die europäische Ebene und nimmt Bezug auf den aktuellen Koalitionsvertrag. Informationen zum kompletten Programm (windenergietage-nrw.de)
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Illustration Lupe auf gruenem Grund.
25.11.2021

Extrakte aus Politik und Gesellschaft 10/21

Aktuelles aus Bayern, Rheinland-Pfalz und Sachsen-Anhalt

In „Extrakte“ veröffentlicht das KNE Fragmente aus parlamentarischen und ministeriellen Veröffentlichungen sowie aus publizierten Beiträgen von Akteuren der Energiewende. Im Mittelpunkt stehen interessante Fakten, politische Positionen und Strategien sowie wissenschaftliche Informationen zur naturverträglichen Energiewende in Deutschland. Dabei geht es nicht um Vollständigkeit, sondern um – Schlaglichter aus Politik und Gesellschaft.

Bayern

Dem Zusammenhang von Windenergieanlagen und dem Verschwinden von Regenwürmern und anderen Bodenlebewesen geht eine Antwort des Staatsministeriums für Umwelt und Verbraucherschutz im Einvernehmen mit dem Staatsministerium für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten auf die Drs. 18/17635 des Bayrischen Landtags nach. Spezielle Untersuchungen in Bayern zum Thema sind den Ministerien nicht bekannt. Sie verweisen aber auf eine aktuelle Studie vom Mai 2021 der Nordic Society Oikos (NSO) mit dem Titel „Vibrational noise from wind energy-turbines negatively impacts earthworm abundance“. Die Studie der NSO kommt zu dem Ergebnis, dass im Untersuchungsraum in der Provinz Flevoland, Niederlande, die Anzahl von Regenwürmern im Nahbereich einer WEA (8 Meter) um etwa 40 Prozent geringer war als in weiterer Entfernung (128 Meter). Von den Autoren wird ein Zusammenhang mit den von Windenergieanlagen ausgehenden Schallwellen angenommen, weil die Amplituden der Schallwellen mit zunehmendem Abstand von den Anlagen abnehmen. Auswirkungen auf die Mesofauna (zwischen 0,3 und 1 Millimeter große, bodenlebende Organismen) konnten nicht festgestellt werden, Auswirkungen auf den Maulwurf wurden nicht untersucht.

Sachsen-Anhalt

Die Landesregierung Sachsen-Anhalt hat sich zum Kollisionsopfer-Monitoring von Vögeln an Windenergieanlagen (WEA) geäußert. Auf Drs. 8/319 des sachsen-anhaltischen Landtages wird darauf hingewiesen, dass es keine gesetzliche Meldepflicht für verletzte oder tot aufgefundene Tiere gibt. Die beim Landesamt für Umwelt, Staatliche Vogelschutzwarte des Landes Brandenburg, geführte Funddatei sei eine Zusammenstellung von Zufalls- und projektbezogenen Funden von Schlagopfern an WEA. Aus der Funddatei seien in der Summe der Erfassungsjahre lediglich Tendenzen zur Schlaggefährdung einzelner Vogelarten abzulesen. Mit Stand 24. August 2021 enthalte die zentrale Funddatei 115 Funde von in Sachsen-Anhalt an WEA aufgefundenen Rotmilanen. Diese verteilen sich auf insgesamt 74 Windparks. Maximal wurden sieben und sechs Vögel je Windpark gefunden, sonst meist ein bis zwei. Die Gesamtzahl der Rotmilanfunde habe sich gegenüber 2014 nahezu verdoppelt (von 61 auf 115). Die Anzahl der WEA habe in diesem Zeitraum um mehr als 600 zugenommen. Die deutliche Zunahme der Totfunde kann allerdings auch auf erhöhte Suchaktivitäten in Folge der Sensibilisierung für den Konfliktbereich des Vogelschlags an Windenergieanlagen zurückzuführen sein. Auf Drs. 8/339 des sachsen-anhaltischen Landtages äußert sich die Landesregierung zum Kollisionsopfer-Monitoring von Fledermäusen an Windenergieanlagen. Die Daten würden (s. voranstehende Meldung) in der Staatlichen Vogelschutzwarte des Landes Brandenburg zusammengetragen, Informationen über verletzte Tiere lägen nicht vor. Eine Meldepflicht bestehe nicht. Die Daten spiegelten daher die Meldeaktivität wider, nicht die tatsächliche Lage. Eine Zuordnung von Schlagopfern zu konkreten WE-Anlagen oder -Parks sei nur für vier der elf Landkreise möglich. Die Kollisionsopfermeldungen fänden überwiegend aufgrund gezielter Erfassungen etwa im Rahmen von Genehmigungsverfahren bei behördlich beauflagtem bzw. gefordertem Schlagopfermonitoring statt. Teilweise komme es auch zu Zufallsfunden. Programme wie das Monitoring "Fledermauszug Deutschland", welches den Fokus auf die Arten Kleiner und Großer Abendsegler, Rauhaut- und Zweifarbfledermaus lege, könnten zu vermehrten Meldungen von Schlagopfern dieser Arten führen. Ein Artenhilfsprogramm sei nicht geplant. Der Leitfaden „Artenschutz an Windenergieanlagen in Sachsen-Anhalt“ enthalte alle Informationen, um die artenschutzrechtlichen Regelungen im Rahmen von Genehmigungsverfahren angemessen umsetzen zu können.

Rheinland-Pfalz

Das Hermann-Hoepke-Institut der Technischen Hochschule Bingen hat einen Leitfaden für naturverträgliche und biodiversitätsfördernde Solarparks vorgelegt (PM 18.10.2021). Damit wurde deutschlandweit erstmalig ein praxisorientierter Maßnahmenkatalog mit insgesamt 30 Maßnahmensteckbriefen erarbeitet. Ausgeführt sind konkrete Maßnahmen für einen ‚Solarpark Plus‘, der Lösungsansätze enthält, wie Klima- und Naturschutz Hand in Hand gehen können. Die Steckbriefe sollen Betreiberinnen und Betreibern solcher Anlagen in der Planungs-, Bau- und Betriebsphase unterstützen und neue Anreize schaffen, um Photovoltaik-Anlagen in der Freifläche naturverträglich und biodiversitätsfördernd zu installieren. Zusätzlich werden Empfehlungen zum Monitoring ausgesprochen, welches den Erfolg der vorgeschlagenen Maßnahmen überprüfen soll. Das Ziel eines „Solarpark Plus“ ist es, den unvermeidbaren Eingriff in Natur und Landschaft zu minimieren und den nötigen Ausgleich ohne weitere Flächeninanspruchnahme innerhalb des Solarparks vorzunehmen. Zusätzliche, über die verpflichtenden Ausgleichsmaßnahmen hinausgehende Maßnahmen sind etwa die Schaffung von Ersatzlebensräumen und Sonderbiotopen (z. B. Feuchtbiotopen innerhalb der Anlagenfläche, die als Trittsteinbiotope zu einer Vernetzung mit dem Umland beitragen).
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24.11.2021

Planung und Genehmigung der Windenergie an Land ändern

KNE regt Einrichtung einer Enquete-Kommission des Deutschen Bundestages an. Für einen zeitlich und mengenmäßig beschleunigten Ausbau der Windenergie an Land liegen viele kluge Vorschläge auf dem Tisch. Inwiefern aber genügen diese den Anforderungen des Natur- und Artenschutzes? Das Kompetenzzentrum Naturschutz und Energiewende (KNE) hat ausgewählte Vorschläge in Hinblick auf den Artenschutz eingeordnet. „Für die Erreichung unserer Klimaziele ist die Windenergie an Land unverzichtbar,“ betont Dr. Torsten Raynal-Ehrke, Direktor des KNE, „damit wir aber unsere Lebensgrundlagen bewahren können, muss der Ausbau der erneuerbaren Energien auch den Anforderungen des Artenschutzes gerecht werden.“

Publikation

In der vorliegenden Publikation fasst das KNE wesentliche Vorschläge zum beschleunigten bzw. erleichterten Ausbau der Windenergie an Land inhaltlich zusammen und bewertet sie hinsichtlich der Bedürfnisse des Artenschutzes, einer tatsächlich eintretenden Beschleunigung und einer Verbesserung der Rechtssicherheit. Ein Themenblock befasst sich mit den Vorschlägen, die sich im derzeit geltenden Rechtsrahmen bewegen. Ein zweiter Teil ordnet diejenigen Vorschläge ein, die auf neue gesetzliche Regelungen setzen und die Planungs- bzw. die Genehmigungsebene betreffen. Auf eine Zuordnung der ausgewählten Ansätze zu konkreten Autorinnen und Autoren wird verzichtet, um den Blick auf den Kern der jeweiligen Vorschläge richten zu können. In der nächsten Zeit wird eine Konkretisierung und Operationalisierung jener Vorschläge im Mittelpunkt stehen, für die sich die neue Bundesregierung entscheidet. Umso wichtiger ist es, bei der Vorlage für die politische Beschlussfassung Weitsicht zu beweisen.

Ansätze, die eine Einordnung erfahren sind unter anderem:

  • bundesweite Mengenvorgaben,
  • Kopplung der Mengenvorgabe an die Freihaltung des übrigen Außenbereichs oder Weiterentwicklung der Konzentrationszonenplanung zur Positivplanung,
  • bundeseinheitliche Abstände zur Wohnbebauung,
  • Schaffung eines Windenergie-an-Land-Gesetzes,
  • Vereinfachung der Signifikanzprüfung,
  • verlässliche Kriterien zum Eintritt in die Ausnahmeprüfung,
  • zuverlässige Umsetzung populationsstützender Maßnahmen.
Das KNE nimmt mit dieser Einordnung weder ein Ranking vor, noch werden die Differenzen der zum Teil konkurrierenden Vorschläge herausgearbeitet.

Hintergrund

Damit die Klimaziele der Bundesregierung erreicht werden können, muss auch der Ausbau der Windenergie an Land vorangetrieben und deutlich beschleunigt werden. Seit einiger Zeit befindet sich die Windenergie allerdings – mit Einbruch der Ausbauzahlen und nur langsamer Erholung – in einer Krise. Die Gründe hierfür sind vielfältig und reichen von Problemen im Bereich der Landes- und Regionalplanung bis hinein in die anspruchsvollen Genehmigungsverfahren von Windenergieanlagen an Land. Ebenso unterschiedlich wie die Probleme sind die Ansätze, die notwendige Beschleunigung des Ausbaus zu erreichen. Für das KNE ist es wichtig festzuhalten: Der Artenschutz ist nicht das zentrale Hemmnis der Energiewende. Der Schutz der Arten und der Ausbau der Windenergie an Land sind vereinbar. Aus unserer Arbeit heraus wissen wir: Die Organisationen und Verbände des Naturschutzes sind ebenso wie die der Energiewirtschaft zu einvernehmlich getragenen Lösungen bereit. Die gemeinsame Arbeit muss daher konzentriert fortgesetzt werden.

Ausblick

Das KNE spricht sich in diesem Zusammenhang dafür aus, eine Enquete-Kommission des Deutschen Bundestages zur „Naturverträglichen Energiewende“ einzurichten. Damit würden die notwendigen parlamentarischen Beratungen fundiert, zudem fände eine Rückkoppelung des neuen Rechtsrahmens in die Wahlkreise statt, in die Gegenden und Räume also, in denen die Energiewende in den nächsten Jahren und Jahrzehnten stattfinden wird.
  • Alles Wichtige in Kürze und Download der Publikation.
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Luftbild Windenergieanlagen, Foto: Holger Ohlenburg
24.11.2021

Neue KNE-Publikation zur Planung und Genehmigung der Windenergie an Land in Hinblick auf den Artenschutz

Eine Einordnung des KNE in Hinblick auf den Artenschutz

Der seit 2018 stark eingebrochene Ausbau der Windenergie an Land muss – um unsere Klimaziele zu erreichen – schnellstmöglich deutlich beschleunigt werden. Mittlerweile liegen etliche Vorschläge vor, wie dies erreicht werden könnte. Inwiefern aber genügen diese den Anforderungen des Natur- und Artenschutzes? In unserer neuen „Einordnung in Hinblick auf den Artenschutz“ setzen wir uns mit ausgewählten, aktuell diskutierten Ansätzen zur Veränderung der Planungs- und Genehmigungsprozesse von Windenergieanlagen an Land auseinander. Wir schätzen dabei ein, ob diese einerseits zu mehr Rechtssicherheit und einer Prozessbeschleunigung beitragen können, und welche Auswirkungen wir andererseits auf den Artenschutz erwarten. Dabei geht es uns nicht darum, die Differenzen der konkurrierenden Vorschläge herauszuarbeiten, sondern um das Verständnis der sich herauskristallisierenden Lösungsansätze und der mit diesen vermutlich eintretenden Wirkungen. Aus diesem Grund verzichten wir auf eine Zuordnung der jeweiligen Autorenschaft zu den Vorschlägen. Wir bieten Ihnen eine schnelle, komprimierte Orientierung zu wesentlichen Ansätzen wie zum Beispiel:
  • bundesweite Mengenvorgaben,
  • Kopplung der Freihaltung des übrigen Außenbereichs an die Erfüllung der Mengenvorgabe oder Weiterentwicklung der Konzentrationszonenplanung zur Positivplanung,
  • bundeseinheitliche Abstände zur Wohnbebauung,
  • Schaffung eines Windenergie-an-Land-Gesetzes,
  • Vereinfachung der Signifikanzprüfung,
  • verlässliche Kriterien zum Eintritt in die Ausnahmeprüfung,
  • zuverlässige Umsetzung populationsstützender Maßnahmen.
Alles Wichtige in Kürze und Download "Aktuelle Vorschläge zur Veränderung von Planung und Genehmigung der Windenergie an Land - Eine Einordnung im Hinblick auf den Artenschutz"
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23.11.2021

Das Institute for Sustainable Energy Policy (ISEP) aus Japan im Austausch mit dem KNE

Seit seiner Gründung im Jahr 2016 ist das Kompetenzzentrum Naturschutz und Energiewende im regelmäßigen Austausch mit dem Institute for Sustainable Energy Policy (ISEP) in Japan. Das ISEP ist dort eng mit der Universität Tokio verbunden. Bei einem neuerlichen Austausch zwischen KNE und ISEP ging es darum, aus den Erfahrungen der KNE-Konfliktarbeit der vergangenen Jahre zu profitieren. Das KNE hat bis heute etwa 150 Konfliktfälle bearbeitet. Die meisten zur Windenergie an Land. Das ISEP ist besonders daran interessiert, wie das KNE die Stakeholder für diese Prozesse auswählt und wie die Konfliktbearbeitung stattfindet. KNE-Geschäftsführer Michael Krieger machte in seinem Vortrag dazu deutlich, dass die Auswahl der teilnehmenden Stakeholder mit den Stakeholdern selbst passiere. So gebe es immer gesetzte Teilnehmende, etwa die Behörden vor Ort, die Kommune oder auch den Projektierer. Diese beraten dann zusammen mit den KNE-Mediatorinnen und -Mediatoren, welche weiteren Stakeholder gebraucht werden, um den Prozess erfolgreich zu gestalten. Dies sind oftmals Naturschutzorganisationen, Bürgerinitiativen, Expertinnen und Experten und auch Landesinstitutionen. Der Erfolg der Konfliktbearbeitung mache sich dann daran fest, wie konstruktiv der Konflikt bearbeitet werden kann. Das ISEP ist Initiator eines "japanischen KNE", das in den nächsten drei bis fünf Jahren an den Start gehen soll. Japan ist seit dem Reaktorunglück von Fukushima stark in den Ausbau erneuerbarer Energien eingestiegen. Im Gegensatz zu Deutschland ist der Rückhalt der Energiewende aber dennoch geringer. Daher erscheint es zielführend, dass trotz des gerade erst begonnenen Ausbaus von Wind- und Solarenergie bereits jetzt geeignete Strukturen geschaffen werden, damit die Konflikte in den Präfekturen frühzeitig erkannt und bearbeitet werden. Auch die Einbindung der größeren Naturschutzorganisationen soll von Anfang an erfolgen und Teil der geplanten Einrichtung werden. Das KNE wird den weiteren Prozess beratend begleiten.
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19.11.2021

MultiplEE-Thesen: Wie der Windenergie an Land ausreichend Flächen bereitgestellt werden können

Eine Nachwuchsforschungsgruppe des Helmholtz-Zentrums für Umweltforschung GmbH - UFZ, geleitet von Prof. Paul Lehmann, befasst sich mit dem Thema „Nachhaltiger Ausbau erneuerbarer Energien mit multiplen Umweltwirkungen. Politikstrategien zur Bewältigung ökologischer Zielkonflikte bei der Energiewende (MultiplEE)". Im diesjährigen Beiratstreffen diskutierten jetzt die Teilnehmenden aus Forschung und Praxis über ein Thesenpapier mit Politikempfehlungen zur Verbesserung der Flächenbereitstellung für die Windenergie. Da sich das KNE aktuell mit den Vorschlägen zur Vereinfachung und Beschleunigung befasst, waren die Überlegungen der Forschergruppe wie auch die Einschätzung der DiskutantInnen von großem Interesse. Die Leiterin der KNE-Fachinformation, Dr. Elke Bruns, nahm aus der Diskussion die Anregung mit, dass es auch wichtig sei, auf „Anreize“ zu setzen, wenn es darum geht, Länder und Kommunen zu veranlassen, das bundespolitische Flächenziel von 2 Prozent zu erreichen. Ein „Belohnungssystem“ für Flächenbereitstellung könnte möglicherweise die Bereitschaft für die Flächenbereitstellung steigern. Internetseite des MultipIEE-Projektes MultiplEE - Nachwuchsforschungsgruppe - Helmholtz-Zentrum für Umweltforschung UFZ
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Voegel im Flug vor Windenergieanlagen, © Roland T Frank – stock.adobe.com
© Roland T Frank – stock.adobe.com
12.11.2021

Austausch zu aktuellen Entwicklungen aus Recht und Wissenschaft zum Artenschutz

Am 11. November führte das Landesamt für Landwirtschaft, Umwelt und ländliche Räume (LLUR) Schleswig-Holstein unter der Überschrift „Artenschutz - Neues und Bewährtes“ in Flintbek seine jährliche Informations- und Fortbildungsveranstaltung durch. Die Veranstaltung gab einen Überblick über die aktuelle Rechtsprechung und neue wissenschaftliche Erkenntnisse. Rund 40 Teilnehmende aus der Naturschutzverwaltung, der Straßenbauverwaltung, aus Gutachterbüros sowie einzelne Windenergieprojektierer nahmen an der Veranstaltung teil. Am Vormittag erläuterte Johannes Fischer, Leiter der Projektgruppe Windkraft im LLUR, den neuen Artenschutzleitfaden zur Standardisierung des Vollzugs artenschutzrechtlicher Vorschriften bei der Zulassung von Windenergieanlagen. Dieser besagt im Zusammenhang mit Vermeidungsmaßnahmen, dass sich Antikollisionssysteme unter bestimmten Rahmenbedingungen voraussichtlich in der Genehmigungspraxis Schleswig-Holsteins etablieren werden.

Dr. Elke Bruns informiert zu Radar- und Kamerasystemen

Dr. Elke Bruns vom KNE gab einen Überblick über die Radar- und Kamerasysteme und ihre Funktionsweise. Sie erläuterte überdies, welche Anforderungen die Systeme erfüllen sollten, wenn sie als vermeidungswirksam eingestuft werden sollen. Die Teilnehmenden begrüßten, dass das System IdentiFlight mit guten Ergebnissen erprobt wurde. Sie wünschten sich aber ein breiteres Angebot von Kamerasystemen für unterschiedliche Einsatzbereiche.

Landesamt für Landwirtschaft, Umwelt und ländliche Räume (LLUR)

Das LLUR ist eine Landesoberbehörde im Geschäftsbereich des Ministeriums für Energiewende, Landwirtschaft, Umwelt, Natur und Digitalisierung (MELUND) des Landes Schleswig-Holstein. Im Fokus der Arbeit des LLUR liegen die Themenbereiche Landwirtschaft, Fischerei, Gewässer, Naturschutz und Forst, Geologie und Boden sowie technischer Umweltschutz und ländliche Räume. Weitere Aktivitäten und Veröffentlichungen des KNE zum Thema
  • Die Dokumentation des Fachgesprächs „Antikollisionssysteme für Vögel“ - Ein Blick auf den Entwicklungs- und Erprobungsstand
  • FuE-Bericht - BfN-Skripten 610 „Technische Überwachungs- und Abschaltsysteme zur Vermeidung von Vogelkollisionen an Windenergieanlagen“
  • Checkliste „Anforderungen an Antikollisionssysteme zum Schutz von Vögeln an Windenergieanlagen"
  • Publikation von BfN/KNE/FA Wind „Technische Systeme zur Minderung von Vogelkollisionen an Windenergieanlagen. – Entwicklungsstand und Fragestellungen – BfN-Skripten 571“
  • Die Synopse „Detektionssysteme zur ereignisbezogenen Abschaltung von Windenergieanlagen zum Schutz von tagaktiven Brutvögeln“
  • KNE-Publikation "10 Fragen - 10 Antworten zu Detektionssystemen"
  • KNE-Video "Detektionssysteme zur Verminderung von Vogelkollisionen an Windenergieanlagen"
  • KNE-Podcast #1 Vogelkollisionen an Windenergieanlagen vermeiden
  • Dokumentation zur KNE-Fachkonferenz "Vogelschutz an Windenergieanlagen" 2019
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Illustration Gluehbirne auf gelbem Grund
12.11.2021

Rechtliche Möglichkeiten und Grenzen von Flächenvorgaben für den Windenergieausbau

KNE-Lesetipp

Wormit, M. (2021): Rechtliche Möglichkeiten und Grenzen der Festlegung von bundesraumordnerischen Flächenvorgaben für den Windkraftausbau an Land. Für den klimagerechten Ausbau der Windenergie an Land stellt die Bereitstellung von ausreichend Flächen eine der drängendsten Herausforderungen dar. Der Artikel von Maximilian Wormit zeigt rechtliche Möglichkeiten wie auch Grenzen auf, quantitative Vorgaben in der Bundesraumordnung für die Bereitstellung und Sicherung von Flächen in den Ländern einzuführen. Der aktuell schleppende Ausbau der Windenergie steht im Widerspruch zu seinen ambitionierten Zielen. Eine der wichtigsten Herausforderungen stellt die Bereitstellung und Sicherung von ausreichend Flächen dar. Das aktuelle Rechtsregime des Windenergieausbaus kann dies nicht in dem erforderlichen Maß leisten. So obliegt die planerische Steuerung der Verfügbarkeit von Flächen den Ländern, Regionen und Kommunen, während bundesweite Vorgaben wie die Ausbauziele im Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG) im Rahmen der Flächenfestlegung keine Berücksichtigung finden. An diese Ausbauziele rückgekoppelte (Mindest-) Flächenvorgaben könnten die Länder jedoch dazu anhalten, die aus Bundesperspektive für die Energiewende benötigten Flächen für den Windenergieausbau bereitzustellen. Vor dieser Ausgangslage untersucht der Autor in seinem 24 Seiten umfassenden Artikel die rechtlichen Möglichkeiten und Grenzen der Festlegung derartiger Flächenvorgaben. Er stellt dabei fest, dass im geltenden Rechtsregime der Raumordnung bereits geeignete Instrumente angelegt sind, die zur Implementierung entsprechender Flächenvorgaben nutzbar gemacht werden könnten. So stellen die sogenannten Ziele und Grundsätze der Raumordnung für den Bund derartige Instrumente dar, um bundesweite (Mindest-) Flächenvorgaben festzulegen. Die Nutzbarmachung dieser Instrumente setzt politischen Willen zur Anpassung  der geltenden Gesetzeslage voraus. Im Rahmen seiner Prüfung kommt Wormit zu dem Ergebnis, dass Flächenvorgaben als Ziele zwar Bindungswirkung für die nachfolgenden Ebenen entfalten, jedoch auch eines umfassenden Abwägungsprozesses bereits auf Bundesebene bedürfen. Grundsätze hingegen seien zwar unverbindlich, verlagerten diesen Prozess jedoch auf die weiteren, damit erprobten staatlichen Ebenen der Länder, Regionen und Kommunen. Gleichwohl müsse bei beiden Ansätzen die kompetenzverfassungsrechtliche Lage im Blick behalten werden, da in Fragen der Raumordnung ein rechtlich bisher ungeklärtes landesgesetzgeberisches Abweichungsrecht bestehen könne. Dieser Aufsatz bietet aus unserer Sicht interessante rechtliche Ansätze, um das geltende Rechtsregime um Flächenvorgaben für einen klimagerechten Windenergieausbau zu ergänzen. Quelle: Wormit, M. (2021): Rechtliche Möglichkeiten und Grenzen der Festlegung von bundesraumordnerischen Flächenvorgaben für den Windkraftausbau an Land. Zeitschrift für Umweltpolitik & Umweltrecht (ZfU). Heft 3. S. 324 – 348.
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09.11.2021

Anforderungen an die Flächenbereitstellung für die Windenergie an Land

Anlass

Bei der derzeitigen Regierungsbildung spielen die Forderungen nach Verankerung des 2-Prozent-Flächenziels bzw. nach einer ausreichenden Flächenbereitstellung, um die für Klimaneutralität benötigten Zubaumengen an landseitiger Windenergie bis 2030 realisieren zu können, eine große Rolle. Das KNE stellt dieses Anliegen in den Kontext zur kürzlich veröffentlichten Studie des Umweltbundesamtes (UBA) zur „Flächenverfügbarkeit und Flächenbedarfe für den Ausbau der Windenergie an Land“[1].

Leitsätze

  1. Zur Erreichung der Klimaschutzziele müssen bis 2030 optimal 105 Gigawatt (GW) an Windenergieleistung installiert sein, jährlich also etwa 7 GW brutto zugebaut werden.[2]
  2. Der tatsächlich freie und verfügbare Flächenanteil an rechtskräftig ausgewiesenen Flächen beträgt aktuell 0,52 Prozent der Landesfläche, das dort erzielbare Leistungspotenzial etwa 20 Gigawatt. Das ist unzureichend.
  3. Regionalplanung und kommunale Planung sollten dafür in ausreichendem Umfang geeignete und faktisch nutzbare Flächen bauplanungsrechtlich sichern.
  4. Neben der Bereitstellung eines ausreichenden Flächenumfangs muss flankierend auch für eine optimale Ausnutzung der Flächen Sorge getragen werden.
  5. Verbindliche Vorgaben des Bundes mindestens zu den Mengenzielen sind notwendig, um die Ausbauverpflichtungen zu konkretisieren. Sie sollten eine hohe Verbindlichkeit haben, die rechtlichen Voraussetzungen dafür sollten zügig verbessert werden.
  6. Im Falle absehbarer Verfehlung einzelner Ziele sollten die Länder – auf der Grundlage einer bundesweit einheitlichen Weißflächenermittlung – im Wege fairer Aushandlungen klären, wie das Gesamtziel dennoch erreicht werden kann. Entsprechende Formate sind zügig zu etablieren.
  7. Die Planungsverfahren (Zeiträume) für die Regionalpläne und die Flächennutzungspläne müssen dringend verkürzt und rechtssicher gemacht werden. Die notwendigen verfahrensrechtlichen Änderungen müssen zügig eingeleitet werden.

1 - Ausbaubedarf

Nach dem aktuellen Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG) sollen in Deutschland bis 2030 71 GW Windenergie an Land installiert sein. Aus Sicht des ⁠UBA⁠ sind für das Erreichen der Klimaschutzziele (vgl. Klimaschutzgesetz) ambitioniertere Ziele erforderlich. Nach dem GreenSupreme-Szenario der RESCUE-Studie[3] müssten optimal 105 GW bis 2030 installiert sein, das wäre ein jährlicher Zubau von etwa 7 GW brutto.

2 - Anforderungen an die Flächensicherung

Der Zubau muss auf die geeignetsten und vergleichsweise konfliktarmen Flächen gelenkt werden. Diese müssen die Länder in ausreichendem Umfang ausweisen und planerisch sichern. Dies kann sowohl auf Ebene der Regionalplanung als auch der kommunalen Planung (Bauleitplanung) erfolgen. Auf den bereitgestellten Flächen sollte der Windenergienutzung ein Vorrang gegenüber anderen Nutzungen eingeräumt werden, dann kann auch für andere Flächen eine Windenergienutzung ausgeschlossen werden. Sofern der erforderliche Zubau auf die dafür ausgewiesenen Flächen begrenzt bleiben soll, muss sichergestellt werden, dass diese erstens ausreichend und zweitens auch faktisch nutzbar sind, dass also Windenergieprojekten innerhalb der ausgewiesenen Flächen keine anderen Belange entgegenstehen.

3 - Derzeitige Flächenverfügbarkeit

In der UBA-Studie „Flächenverfügbarkeit und Flächenbedarfe“ kommen die Gutachtenden zu dem Ergebnis, das derzeit bundesweit 0,8 Prozent der Landesfläche planerisch für die Windenergie festgelegt und damit verfügbar sind. Durch Restriktionen wie Siedlungsabstände, Ausschluss von Waldgebieten und die Vorgabe, dass der Rotorradius innerhalb der Gebietsgrenze liegen muss, reduziert sich die verfügbare Fläche auf einen Anteil von 0,52 Prozent der Landesfläche. Das vorläufig ermittelte Leistungspotenzial auf den freien und verfügbaren Anteilen der rechtskräftig ausgewiesenen Flächen beträgt nach Angaben des UBA lediglich 20 GW. Wollte man bis 2030 nur das aktuelle Ausbauziel des EEG 2021 von 71 GW erreichen, würden 0,8 Prozent der Landesfläche benötigt. Für die erforderlichen 105 GW ergibt sich ein Bedarf von 1,3 Prozent der Landesfläche. Das bedeutet, dass mehr als eine Verdoppelung des bisher ausgewiesenen Flächenumfangs notwendig würde. Mit den o. g. Restriktionen, Beschränkungen und Vorgaben erhöhte sich dieser Umfang weiter, im UBA-Szenario geht man daher schlussendlich von etwa 2,0 Prozent der Landesfläche aus.

4 - Optimale Nutzbarkeit der Flächen ermöglichen

Es ist evident, dass man – will man es bei der Nutzung von zwei Prozent der Landesfläche belassen – sicherstellen muss, dass die ausgewiesenen Flächen bestmöglich ausgenutzt werden können. Der Genehmigung von Anlagen auf den Flächen stehen jedoch häufig Belange entgegen, die eine Genehmigung erschweren, wenn nicht gar verhindern. Hierzu gehören unter anderem militärische und Belange der Luftfahrt, aber auch des Artenschutzes. Neben der quantitativ ausreichenden Ausweisung von Flächen muss also auch dafür gesorgt werden, dass entgegenstehende Belange überwunden werden können.

5 - Gesetzliche Zielvorgaben

Dafür, wie eine ausreichende Flächenbereitstellung von bundesweit durchschnittlich zwei Prozent erreicht werden kann, liegen verschiedene Vorschläge auf dem Tisch. Das UBA schlägt vor, bundesrechtliche Zielvorgaben einzuführen und über diese den Ländern gesetzliche Mengenziele vorzugeben. Bei zu geringem Umfang geeigneter bzw. ausgewiesener Flächen oder bei faktischer Nichtnutzbarkeit großer Teile der ausgewiesenen Flächen wäre das jeweilige Land dann gezwungen, zeitnah mit anderen Ländern auszuhandeln, wie das Flächendefizit aufgefangen und das Gesamtziel dennoch erreicht werden kann. Flächenziele allein werden aber, so das UBA, nicht ausreichen. Es sollten unter Berücksichtigung regionaler Möglichkeiten auch gesetzliche Mengenziele (Leistungs- und Ertragsziele) vorgegeben werden. Nur so könnten Klimaschutzerfordernisse an den Windenergieausbau rückgekoppelt werden. Hierfür ist zügig abzuklären, ob die aktuelle Rechtslage und Kompetenzverteilung zwischen Bund und Ländern derartige verbindliche Zielvorgaben zulassen.

6 - Planungszeiträume verkürzen!

Eine – selbst mittelfristig – zeitgerechte Flächenbereitstellung wird sich nur verwirklichen lassen, wenn die Planungszeiträume für Regionalpläne und Flächennutzungspläne stark verkürzt werden. Auch hier muss rasch geklärt werden, welche rechtlichen Schritte eingeleitet werden sollten, um die Planung von Windnutzungsgebieten zu vereinfachen und zu beschleunigen.[4] Priorität sollte darauf liegen, Planungskriterien zu vereinheitlichen, die Rechtssicherheit von Plänen zu verbessern und „Endlosschleifen“ der Öffentlichkeitsbeteiligung zu begrenzen.

Fazit des KNE

Die Bereitstellung, Ausweisung und Nutzbarmachung ausreichender Flächen für den notwendigen Ausbau der landseitigen Windenergie bis 2030 bringt hohe Anforderungen mit sich. Die Umsetzung bedarf einer zügigen Klärung und Ausgestaltung der dazu erforderlichen rechtlichen Instrumentarien (Vorgabe von Mengenzielen durch den Bund; Verkürzung der Planungsverfahren für die Regionalpläne und die Flächennutzungspläne), aber auch des klugen und aufgeschlossenen Zusammenwirkens von Bund und Ländern. [1]  UBA (2021): Flächen für die Windenergie an Land. Vorläufige Ergebnisse der Studie (abgerufen 04.11.2021). Bearbeitung durch Guidehouse, Fraunhofer IEE, Stiftung Umweltenergierecht, Laufzeit 07/2020 bis 06/2022. [2] „Ausgehend von etwa 55 GW aktuell installierter Leistung und einem erwarteten Rückbau alter Anlagen bis 2030 von etwa 20 GW ist für eine installierte Leistung von 71 bis 105 GW bis 2030 ein jährlicher Zubau von etwa 4 bis 7 GW brutto erforderlich.“ ebd. [3] UBA (2019): RESCUE-Szenario GreenSupreme. (abgerufen 04.11.2021) [4] Siehe hierzu etwa SUER (2021, S. 6 ff.) Gesetzgeberische Handlungsmöglichkeiten zur Beschleunigung des Windenergieausbaus. Leitplanken und Werkzeuge für die Ausweisung zusätzlicher Flächen sowie die Vereinfachung und Beschleunigung von Genehmigungen. Würzburger Berichte zum Umweltenergierecht 53, Stand 28.10.2021.
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Rauhatufledermaus im Flug, Foto Dietmar Nill
Die zu den Zwergfledermäusen gehörende Rauhautfledermaus ist europaweit verbreitet, ihren Verbreitungsschwerpunkt im Sommer liegt im Baltikum. Durch ihren mittelhohen Flug im freien Flugraum zählt die Art zu den häufigsten Schlagopfern von Fledermäusen an Windenergieanlagen. Gerade auf der Reise vom Baltikum in den Südwesten verunglücken im Herbst viele der Tiere an Windenergieanlagen im Küstenbereich, aber auch im Binnenland. Foto: Dietmar Nill
04.11.2021

Internationales Symposium zu Windenergie und Fledermäusen zeichnet heterogenes Bild beim Fledermausschutz

Im Zentrum des ersten vom Leibniz-Institut für Zoo- und Wildtierforschung (IZW) veranstalteten "International Bat Research Online Symposium (IBROS): Towards solving the wind energy-bat conflict" stand das Grün-Grün-Dilemma zwischen Windenergieausbau und Fledermausschutz. Internationale Expertinnen und Experten berichteten am 2. November zum aktuellen Forschungs-, Kenntnis- und Konfliktstand bei Fledermäusen und Windenergie. Insgesamt 19 Beiträge aus elf Ländern und fünf Kontinenten sowie die intensive Diskussionsrunde zeichneten ein heterogenes Bild und verdeutlichten, dass es in einigen Staaten beim Windenergieausbau einen deutlichen Verbesserungsbedarf beim Fledermausschutz gibt. Insbesondere aus den Beiträgen aus Europa und Nordamerika wurde deutlich, dass hier bereits seit langem und umfangreich zum Verhalten von Fledermäusen im Kontext von Windenergieanlagen, zu deren Auswirkungen und zu Maßnahmen zur Konfliktreduzierung geforscht wird. Während sich zum Beispiel temporäre Abschaltungen zur Verminderung von Kollisionen von Tieren mit den Rotoren als hochgradig wirksam erwiesen hätten und sich in Europa, insbesondere jedoch in Deutschland immer mehr zum „Standard“ entwickeln, seien derartige Maßnahmen in Nordamerika bislang nur bei Projekten erforderlich, wenn eine von wenigen als besonders gefährdet geltende Fledermausarten betroffen sind. Für einzelne, noch nicht so seltene Arten, lägen jedoch mittlerweile Populationsmodellierungen vor, die kollisionsbedingt einen erheblichen Rückgang der Population voraussagen, so eine Forscherin in ihrem Beitrag. In weiteren Ländern Asiens, Afrikas und Südamerikas, in denen zunehmend Windenergieanlagen „grünen“ Strom produzieren, steht die Maßnahmenentwicklung und -anwendung noch relativ am Anfang, obwohl von ähnlichen Auswirkungen auszugehen ist. In einem Beitrag aus Brasilien wurde deutlich gemacht, dass dort Fledermäuse bislang gar nicht oder nur sehr unzureichend bei der Vorhabenplanung von Windenergienanlagen berücksichtigt würden. In diesem Zusammenhang, aber auch in der abschließenden Diskussion wurde mehrfach von den Expertinnen und Experten gefordert, bei allen weltweiten Klimaschutzbemühungen durch den Ausbau der Windenergie die Biodiversitätskrise und den Arten- und Fledermausschutz nicht aus dem Blick zu verlieren, sondern bestenfalls zukünftig sogar noch zu stärken. Das KNE befürwortet einen wirksamen Fledermausschutz bei Windenergievorhaben. Mit zunehmendem Abbau älterer Anlagen, die gänzlich ohne Fledermausabschaltungen laufen, dürfte sich der bislang auch in Deutschland noch mäßige Anteil an Windenergienanlagen mit Abschaltungen zum Fledermausschutz zukünftig wesentlich erhöhen (vgl. KNE 2020). Weitere Informationen zum Thema
  • KNE-Wortmeldung Windenergie versus biologische Vielfalt? Ein Spannungsfeld am Beispiel Fledermäuse in den Blick genommen
  • KNE-Publikation Empfehlungen für die QUALITÄTSSICHERUNG von FLEDERMAUSGUTACHTEN in Planung und Genehmigung von Windenergieanlagen
  • KNE-Studien-Steckbrief - zentrale Inhalte und fachliche Einordnung: Untersuchungen und Maßnahmen zur Minderung der Auswirkungen von Windenergieanlagen im Wald (Hurst et al. 2016)
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13. Sitzung KNE-Beirat
29.10.2021

Intensiver Austausch auf der 13. KNE-Beiratssitzung

Heute kam der KNE-Beirat zu seiner 13. Sitzung zusammen, Dr. Johannes Merck von der Umweltstiftung Michael Otto (Träger des KNE) moderierte die Hybrid-Veranstaltung. Im Vordergrund stand der fachliche Austausch mit vielen Anregungen und ausgesprochen interessanten Diskussionen zur Arbeit des KNE. Darüber hinaus wurden mögliche Weichenstellungen für die zukünftige Arbeit des KNE erörtert. Jochen Flasbarth, Staatssekretär im Bundesumweltministerium, betrachtete in seiner Keynote aktuelle und zukünftige Herausforderungen im Spannungsfeld Naturschutz und Energiewende. Die Beiratsmitglieder Olaf Bandt, Vorsitzender des BUND, und Professor Frithjof Staiß, Vorstandsmitglied des Zentrums für Sonnenenergie und Wasserstoff-Forschung Baden-Württemberg, setzen mit ihren Impulsreferaten wichtige inhaltliche Akzente. Unser herzlicher Dank gilt den Mitgliedern unseres Beirats sowie allen Gästen für den Input!
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Illustration Lupe auf gruenem Grund.
21.10.2021

Extrakte aus Politik und Gesellschaft 09/21

Aktuelles aus Forschung, Bund und Ländern In „Extrakte“ veröffentlicht das KNE Fragmente aus parlamentarischen und ministeriellen Veröffentlichungen sowie aus publizierten Beiträgen von Akteuren der Energiewende. Im Mittelpunkt stehen interessante Fakten, politische Positionen und Strategien sowie wissenschaftliche Informationen zur naturverträglichen Energiewende in Deutschland. Dabei geht es nicht um Vollständigkeit, sondern um – Schlaglichter aus Politik und Gesellschaft.

Fraunhofer-Institut für Solare Energiesysteme ISE

Im Forschungsprojekt »Agri-PV Obstbau« haben das Fraunhofer-Institut für Solare Energiesysteme ISE und BayWa r.e. und gemeinsam mit weiteren Forschungspartnern auf dem Bio-Obsthof Nachtwey in Gelsdorf in Rheinland-Pfalz eine Agri-Photovoltaik-Forschungsanlage für Äpfel und Spalierobst errichtet (Pressemitteilung). Sie ist die erste Agri-PV-Anlage für CO2-neutralen Obstanbau im Test. Die Gesamtversuchsfläche des Forschungsprojekts umfasst etwa 9.100 Quadratmeter, die Anlage mit einer Leistung von 258 Kilowattpeak wurde auf rund einem Drittel der Fläche des Areals installiert. In einer Gesamtlaufzeit von fünf Jahren sollen an acht Apfelsorten zahlreiche Forschungsfragen untersucht werden. Durch das Projekt in Gelsdorf sollen auch ökonomische Vorteile für Landwirte aufgezeigt werden. Diese schließen mitunter dauerhaft geringere und besser kalkulierbare Energiekosten, weniger Investitionskosten in Kulturenschutz sowie weniger Betriebsmittel- und Müllentsorgungskosten mit ein. Übergeordnetes Ziel des durch das Ministerium für Klimaschutz, Umwelt, Energie und Mobilität des Landes Rheinland-Pfalz und das Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft geförderten Vorhabens ist es, die Klimaresilienz im Obstbau zu steigern und eine sichere und nachhaltige Apfelproduktion mit zusätzlicher Solarstromerzeugung zu gewährleisten.

Bund

Die Deutsche Energie-Agentur (dena) hat den Abschlussbericht der dena-Leitstudie Aufbruch Klimaneutralität veröffentlicht. Der Bericht identifiziert entscheidende Handlungsfelder und praxisorientierte Lösungsansätze, um bis 2045 in Deutschland Klimaneutralität zu erreichen. Zehn wissenschaftliche Institute haben dazu ihre Expertise und mehr als 70 Unternehmen ihre Branchenerfahrungen und Markteinschätzungen eingebracht, ebenso ein 45-köpfiger Beirat mit hochrangigen Expertinnen und Experten aus Wissenschaft, Politik und Gesellschaft. Die Energieversorgung ist aktuell der größte CO2-Emittent. Reduktionen müssen hier am stärksten und am schnellsten erfolgen, so die Studie. Zentral sei dabei, dass sich die erneuerbaren Stromkapazitäten bereits bis 2030 mehr als verdoppeln müssen. Die installierte Leistung von Solarenergie zum Beispiel steigt von 45 Gigawatt (GW) auf 131 GW, Windenergie an Land von 52 GW auf 92 GW. Wasserstoff und Powerfuels werden bis 2030 nur eine geringe Rolle spielen.

Baden-Württemberg

Baden-Württemberg will den Weg zur Klimaneutralität deutlich be-schleunigen. Aus diesem Grund soll das Klimaschutzgesetz des Landes an neue Vorgaben angepasst werden. Um das Ziel der Netto-Treibhausgasneutralität bis zum Jahr 2040 zu erreichen, sieht der Gesetzentwurf eine Reihe an Maßnahmen vor: So soll unter anderem die bereits eingeführte Pflicht zur Installation von Photovoltaikanlagen (PV) auf Dächern neben den Nichtwohngebäuden nunmehr auch auf Neubeuten von Wohngebäuden erstreckt werden. Zudem solle die PV-Pflicht in einem weiteren Schritt auch bei grundlegenden Dachsanierungen von Gebäuden greifen und die PV-Pflicht auf Parkplätzen soll bereits bei 35 Parkplätzen greifen. Der Ausschuss für Umwelt, Klima und Energiewirtschaft hat daher kürzlich in einer öffentlichen Anhörung Experten und Expertinnen zum Entwurf des Gesetzes zur Änderung des Klimaschutzgesetzes angehört (Pressemitteilung). Laut dem Vorsitzenden des Gremiums, hätten die Verbände mehr Tempo beim Ausbau der Erneuerbaren, die Schaffung eines Transportsystems für Wasserstoff und die Auflösung von Konflikten von Windenergieprojekten mit dem Artenschutz angemahnt. Weitere Kritik habe es öfters an der Ausgestaltung des Zwei-Prozent-Flächenziels gegeben.

Schleswig-Holstein

Die Landesregierung Schleswig-Holstein legt die Landesstrategie zur Sicherung der biologischen Vielfalt (Drucksache 19/227) vor. Die Strategie „Kurs Natur 2030“ zielt deshalb darauf ab, die Biodiversität durch einen ganzheitlichen Ansatz zu erhalten, indem Flächenbedarfe erfüllt und deren ökologische Qualitäten gesichert werden, die Fragmentierung der Lebensräume minimiert wird, Aufwertungs- und Renaturierungsmaßnahmen eingeleitet werden und der Umkehrprozess mithilfe eines Artenschutzprogramms flankiert wird. Für den Erhalt der Biodiversität spielt zudem der Klimaschutz eine wichtige Rolle. Der Ausstieg aus den fossilen Energien und der Ausbau der erneuerbaren Energien ist dabei von essenzieller Bedeutung. Neben der bis dato dominierenden Windenergie gewinnt die Solarenergie in Schleswig-Holstein an Bedeutung. Photovoltaik-Freiflächenanlagen (PV-FFA) sollen möglichst auf vorbelasteten Flächen, wie auf bereits versiegelten Flächen oder entlang von Autobahnen und überregionalen Schienenwegen, errichtet werden, um die Inanspruchnahme von bislang unbelasteten Landschaftsteilen zu vermeiden. Auf Standorten mit bestehender Vorbelastung, zum Beispiel auf Flächen mit hohem Versiegelungsgrad oder einer hohen Nutzungsintensität, könnten PV-FFA mittels naturnaher Ausgestaltung einen Beitrag für die Entwicklung der Artenvielfalt leisten und die Eingriffsintensität der Anlagen mindern.
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Illustration Gluehbirne auf gelbem Grund
15.10.2021

Das artenschutzrechtliche Tötungsverbot – eine Aufarbeitung seiner Fortentwicklung und der aktuellen Rechtslage

KNE-Lesetipp

Titel: Huggins, B. (2021): Das artenschutzrechtliche Tötungsverbot als abgestuftes Schutzregime – Das Zusammenspiel von Signifikanz, Erkenntnisschwierigkeiten und Vermeidungsmaßnahmen sowie weiterer Differenzierungen als Abstufungen einer Verbotsnorm Für den Ausbau der naturverträglichen Energiewende ist die Einhaltung des artenschutzrechtlichen Tötungsverbots eine zentrale Bedingung und damit von hoher Relevanz in der Praxis. In diesem Artikel arbeitet Benedikt Huggins die Fortentwicklung des Tötungsverbotes systematisch auf und stellt zudem ausführlich die aktuelle Rechtslage dar. Der Autor untersucht die Entwicklung des Tötungsverbots in § 44 Abs. 1 Nr. 1 Bundesnaturschutzgesetz, über das entwickelte Signifikanzkriterium, bis hin zur Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts zur Einschätzungsprärogative sowie zum Regelungsbedarf des untergesetzlichen Maßstabs. Die aktuell geltenden Voraussetzungen dieses abgestuften sowie an naturschutzfachlichen Erwägungen orientierten Schutzregimes werden dabei ausführlich dargestellt. Neben einer kritischen Betrachtung der Entwicklungsschritte der Norm stellt der Autor die Herausforderung dar, einer einzelfallbezogenen Artenschutzprüfung und gleichzeitig der erforderlichen Standardisierung der Prüfung des Tötungsverbots gerecht werden zu müssen. Nach seiner Prognose bedürfe es neben der Erarbeitung von Fachkonventionen, Leitfäden und Orientierungshilfen, auch einer Lösung verfahrensrechtlicher Fragen. Huggins‘ Ausführungen zum Tötungsverbot zeigen interessante Ansichten auf diese artenschutzrechtlich zentrale Norm auf. Quelle: Huggins, B. (2021): Das artenschutzrechtliche Tötungsverbot als abgestuftes Schutzregime. NuR – Natur und Recht 43, S. 73–82 (2021).
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Photvoltaikanlagen auf der Freifläche, Foto: Anke Ortmann
13.10.2021

KNE veröffentlicht Übersicht über die Anwendung der Länderöffnungsklausel in den Bundesländern

Anfang September 2021 hat Sachsen als mittlerweile siebtes Bundesland eine Verordnung zur Öffnung der Ausschreibung für Photovoltaik-Freiflächenanlagen beschlossen. Kurz zuvor hatte es auch Niedersachsen ermöglicht, dass Photovoltaik-Freiflächenanlagen in benachteiligten landwirtschaftlichen Gebieten im Rahmen des Erneuerbare-Energien-Gesetzes (EEG) bezuschlagt werden können. 2017 und 2018, kurz nach Einführung der Länderöffnungsklausel (§ 37c EEG), waren bereits fünf weitere Bundesländer diesen Schritt gegangen. Da alle Verordnungen unterschiedlich ausgestaltet wurden, hat das KNE eine "Übersicht über die Anwendung der Länderöffnungsklausel für Photovoltaikanlangen nach § 37c EEG 2021" zusammengestellt. Diese wird anlassbezogen ergänzt oder aktualisiert.

Hintergrund

Seit 2017 ermöglicht die sogenannte Länderöffnungsklausel des Erneuerbare-Energien-Gesetzes, dass Bundesländer per Verordnung beschließen können, dass auch Photovoltaik-Freiflächenanlagen in benachteiligten landwirtschaftlichen Gebieten bezuschlagt werden können (§37 EEG). Sie können dann genauso, wie beispielsweise Photovoltaik-Freiflächenanlagen entlang von Verkehrswegen oder auf Konversionsflächen, an der Ausschreibung teilnehmen und EEG-Förderung erhalten. Bayern, Baden-Württemberg, Rheinland-Pfalz, Hessen und das Saarland machten direkt 2017 bzw. 2018 von der Verordnungsermächtigung Gebrauch. Kürzlich beschlossen auch Sachsen und Niedersachsen Verordnungen zur Öffnung der Ausschreibung. Weitere Aktivitäten und Informationen zum Thema Photovoltaik
  • Übersicht „Kriterien für eine naturverträgliche Standortwahl für Solar-Freiflächenanlagen - Übersicht über die Einschätzung der Eignung verschiedener Flächentypen“
  • Übersicht „Kriterien für eine naturverträgliche Gestaltung von Solar-Freiflächenanlagen - Übersicht und Hinweise zur Gestaltung“
  • Meldung zum KNE-Forum "Naturverträgliche Solarparks" zu Standort- und Qualitätskriterien naturverträglicher Solarparks am 19. Januar 2021
  • Meldung zum Auftakt des KNE-Forums „Naturverträgliche Solarparks“ am 18. September 2020
  • KNE-Podcast #6 Wie verändern Solarparks unsere Landschaft?
  • KNE-Publikation "Auswirkungen von Solarparks auf das Landschaftsbild - Methoden zur Ermittlung und Bewertung"
  • KNE-Auswahlbibliografie „Photovoltaik-Freiflächenanlagen und Naturschutz“
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Rotmilan im Flug_Sven-Lachmann_Pixabay
11.10.2021

Neue Veröffentlichung zum KNE-Fachgespräch „Antikollisionssysteme für Vögel“

Im KNE-Fachgespräch am 7. Juli 2021 wurden der aktuelle Kenntnisstand über Erprobung und Leistungsfähigkeit von zwei Radarsystemen und fünf Kamerasystemen zusammengetragen und Erprobungsergebnisse diskutiert. Dabei standen die Detektionsparameter Erfassungsreichweite, Erfassungsrate und – falls vorgesehen – Erkennungsrate im Fokus. Außerdem wurden die Ziele verschiedener laufender und geplanter Erprobungen sowie die Möglichkeiten einer technischen Validierung von Antikollisionssystemen erörtert. Der Vergleich des heutigen Erprobungsstandes der Systeme und des Standes zum Zeitpunkt der KNE-Fachkonferenz zu Antikollisionssystemen im Mai 2019 zeigt (Dokumentation), dass inzwischen die Detektionsleistung mehrerer Systeme im Gelände ermittelt wurde und nun beziffert werden kann.

Hintergrund

Antikollisionssysteme können signifikant erhöhte Tötungsrisiken von windenergiesensiblen Vogelarten senken und das Eintreten des artenschutzrechtlichen Verbotstatbestandes verhindern. Eine hohe Wirksamkeit der Systeme ist jedoch nur bei ausreichender Leistungsfähigkeit und Zuverlässigkeit wahrscheinlich. Die Systemwirksamkeit sollte daher durch Erprobungen nach fachwissenschaftlichen Maßstäben nachgewiesen werden. Das KNE hat Maßstäbe zur Beurteilung von Erprobungsergebnissen formuliert – eine wichtige Voraussetzung für die fachliche Anerkennung von Antikollisionssystemen. Weitere Aktivitäten und Veröffentlichungen zum Thema
  • FuE-Bericht - BfN-Skripten 610 „Technische Überwachungs- und Abschaltsysteme zur Vermeidung von Vogelkollisionen an Windenergieanlagen“
  • Checkliste „Anforderungen an Antikollisionssysteme zum Schutz von Vögeln an Windenergieanlagen"
  • Publikation von BfN/KNE/FA Wind „Technische Systeme zur Minderung von Vogelkollisionen an Windenergieanlagen. – Entwicklungsstand und Fragestellungen – BfN-Skripten 571“
  • Die Synopse „Detektionssysteme zur ereignisbezogenen Abschaltung von Windenergieanlagen zum Schutz von tagaktiven Brutvögeln“
  • KNE-Publikation "10 Fragen - 10 Antworten zu Detektionssystemen"
  • KNE-Video "Detektionssysteme zur Verminderung von Vogelkollisionen an Windenergieanlagen"
  • KNE-Podcast #1 Vogelkollisionen an Windenergieanlagen vermeiden
  • Dokumentation zur KNE-Fachkonferenz "Vogelschutz an Windenergieanlagen" 2019
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Kuh auf Wiese mit Windrad im Hintergrund
© Anke Ortmann
08.10.2021

Das KNE auf Tour

Zur Paderborner Hochfläche, ein Hotspot der Windenergie, und zum Bürgerwindpark Ellhöft in Nordfriesland

Die regionalen Akteure sind diejenigen, die tagtäglich mit den Herausforderungen der naturverträglichen Energiewende zu tun haben. Sie müssen praktische Lösungen für alle Probleme rund um den Ausbau der erneuerbaren Energien finden. Unsere Kolleginnen und Kollegen haben sich daher jetzt auf Tour begeben, um sich bei den Akteuren der naturverträglichen Energiewende vor Ort über konkrete Projekte und Herausforderungen zu informieren und auszutauschen. Gesprochen haben wir mit Naturschutzverbänden und Energiebranche, Kommunen und Behörden, Regionalplanung, Gutachtern und Bürgervertreterinnen und -vertretern. Wir wollen den Menschen vor Ort zuhören und wissen: Was treibt sie um? Was heißt das ganz praktisch, die Energiewende naturverträglich umzusetzen? Welche Probleme gibt es vor Ort? Wie sind die jeweiligen konkreten Positionen? Wie läuft die Zusammenarbeit? Erste Station unserer Tour war die Paderborner Hochfläche, Nordrhein-Westfalen, als ein Hotspot der Windenergie, denn im Kreis Paderborn stehen derzeit bereits über 500 Windenergieanlagen. Hier sprachen wir mit Kollegen und Kolleginnen der Biologischen Station Kreis Paderborn, der Unteren Naturschutzbehörde des Landkreises und des Gutachterbüros Loske über die alltäglichen und grundsätzlichen Probleme bei der naturverträglichen Umsetzung der Energiewende. Mit dem Betreiber der Windenergieanlagen (WEA) WestfalenWIND vertieften wir unter anderem den fachlichen Austausch zu Antikollisionssystemen und zu Photovoltaik-Freiflächenanlagen auf WEA-Kranstellflächen. Die zweite Station führte uns in den Norden nach Schleswig-Holstein, nach Nordfriesland. Hier besuchten wir die Untere Naturschutzbehörde Husum und sprachen mit Vertretern des WWF und des Landesverbandes des BUND unter anderem über den Ausbau der Windenergie und der Freiflächen-Photovoltaik im Hinblick auf Natur- und Artenschutz. Der Besuch des Bürgerwindparks Ellhöft ermöglichte uns einen konkreten Einblick in die Umsetzung der Energiewende vor Ort und in innovative Projekte und den Austausch mit den beteiligten Akteuren. Die Vertreter des Vereins „Naturengagement Bürgerenergie Nordfriesland“ gewährten uns im Ausgleichsprojektgebiet Hattstedtermarsch einen Einblick in den ganz praktischen lokalen Naturschutz. Alle Gespräche haben uns einmal mehr gezeigt, dass man für Naturschutz und Energiewende viel erreichen kann, wenn man offen und frühzeitig mit allen betroffenen Akteuren kommuniziert und die Bürgerinnen und Bürger vor Ort sowohl in den politischen Prozess als auch in die wirtschaftlichen Belange einbindet. Grundsätzlich lässt sich sagen, dass man gemeinschaftlich vieles auf die Beine stellen und Konflikte zwar nicht komplett vermeiden, aber gemeinsam lösen kann. Fotos v. li. n. re. Galerie oben:  1 und 2 -  Paderborner Hochfläche,  3 und 4 - Photvoltaikmodule, Fotos: Holger Ohlenburg. Fotos v. li. n. re. Galerie unten: Impression aus dem Bürgerwindpark Ellhöft, Foto: Anke Ortmann // Photovoltaikfreiflächenanlage in Ellhöft, Foto: Holger Ohlenburg // Luftbild Bürgerwindpark Ellhöft, Foto: Holger Ohlenburg // Ausgleichsprojektgebiet Hattstedtermarsch, Foto: Anke Ortmann.
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Illustration Detektionssystem zum Vogelschutz
05.10.2021

https://www.naturschutz-energiewende.de/aktuelles/bfn-veroeffentlicht-forschungsbericht-des-kne-zu-anforderungen-an-technische-ueberwachungs-und-abschaltsysteme-an-windenergieanlagen/

Technische Überwachungs- und Abschaltsysteme zur Vermeidung von Vogelkollisionen an Windenergieanlagen, auch Antikollisionssysteme genannt, können signifikant erhöhte Tötungsrisiken von windenergiesensiblen Vogelarten senken und das Eintreten des artenschutzrechtlichen Verbotstatbestandes verhindern. Eine hohe Wirksamkeit der Systeme ist jedoch nur bei ausreichender Leistungsfähigkeit und Zuverlässigkeit wahrscheinlich. Die Systemwirksamkeit sollte daher durch Erprobungen nach fachwissenschaftlichen Maßstäben (s. KNE-Anforderungsprofil Erprobung) nachgewiesen werden. Das KNE hat im Rahmen des vom BfN (Bundesamt für Naturschutz) geförderten FuE-Vorhabens „Anforderungen an technische Überwachungs- und Abschaltsysteme an Windenergieanlagen“ Maßstäbe zur Beurteilung von Erprobungsergebnissen formuliert – eine wichtige Voraussetzung für die fachliche Anerkennung von Antikollisionssystemen in den Leitfäden der Bundesländer zu Windenergie und Artenschutz. Im Einzelnen geht es um Anforderungen an die systemseitige Detektionsleistung, die sich aus Erfassungsreichweite, Erfassungsrate und der fakultativen Erkennungsrate zusammensetzt, um Anforderungen an die Abschaltreaktion der Windenergieanlage und die räumliche Abdeckungsrate durch das System. Außerdem werden Empfehlungen für die Beurteilung der Gesamtwirksamkeit der Maßnahme im Einzelfall sowie für die Genehmigung und den behördlichen Vollzug gegeben. Die Anforderungen und Empfehlungen wurden im Rahmen einer Workshopreihe mit Fachexpertinnen und Fachexperten aus Wissenschaft und Praxis entwickelt. Es werden die in den Diskussionen vorgebrachten Argumente wiedergegeben und eingeordnet. Aufbauend auf dem FuE-Bericht hat das KNE auch eine „Checkliste für eine qualifizierte Entscheidung über die Anwendbarkeit von Antikollisionssystemen“ veröffentlicht. Anhand der Checkliste kann herausgearbeitet werden, inwieweit die entscheidungsrelevanten Wirksamkeitsanforderungen im Einzelfall erfüllt werden können. So soll eine erste Einschätzung ermöglicht werden, ob der Einsatz eines Antikollisionssystem am fraglichen Standort erfolgversprechend sein kann. Die Veröffentlichung stellt den Endbericht des FuE-Vorhabens „Technische Überwachungs- und Abschaltsysteme zur Vermeidung von Vogelkollisionen an Windenergieanlagen“ dar. Es wurde durch das Bundesamt für Naturschutz mit Mitteln des Bundesministeriums für Umwelt, Naturschutz und nukleare Sicherheit finanziert. Weitere Aktivitäten und Veröffentlichungen zum Thema
  • Publikation von BfN/KNE/FA Wind „Technische Systeme zur Minderung von Vogelkollisionen an Windenergieanlagen. – Entwicklungsstand und Fragestellungen – BfN-Skripten 571“
  • Die Synopse „Detektionssysteme zur ereignisbezogenen Abschaltung von Windenergieanlagen zum Schutz von tagaktiven Brutvögeln“
  • KNE-Publikation "10 Fragen - 10 Antworten zu Detektionssystemen"
  • KNE-Video "Detektionssysteme zur Verminderung von Vogelkollisionen an Windenergieanlagen"
  • KNE-Podcast #1 Vogelkollisionen an Windenergieanlagen vermeiden
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Windenergie und Photovoltaik, ©Panya Studio - stock.adobe.com
27.09.2021

Mehrfachnutzung von Flächen für Wind und Photovoltaik

Dr. Elke Bruns, Leiterin der KNE-Fachinformation, nahm am 15. September am Fachgespräch „Mehrfachnutzung von Flächen für Wind und PV – Chance für die naturverträgliche Energiewende?" der Stiftung Umweltenergierecht teil. Hier betonte sie: „Der Ausbau der Solarenergie ist nur auf Gebäuden und bereits versiegelten Flächen wirklich naturverträglich. Jedoch ist der Ausbau auf Freiflächen unvermeidlich, wenn wir die Klimaziele erreichen wollen.“ Solarenergie sollte weiterhin bevorzugt auf bereits vorbelasteten Freiflächen an Verkehrsstraßen, auf Konversionsflächen oder Industriebrachen gewonnen werden. Angesichts des deutschlandweiten dramatischen Artenrückgangs ist in Solarparks eine Mehrfachnutzung und eine Verbindung von Energieerzeugung mit gleichzeitiger Förderung der Biodiversität notwendig. Die Solarparks sollten so gestaltet und gepflegt werden, dass sie einen größtmöglichen Beitrag zur ökologischen Aufwertung leisten und die Arten- und Lebensraumvielfalt erhöhen – auch über das derzeit obligatorische Maß hinaus. Landwirtschaftliche Nutzung im Rahmen von Agri-PV sollte mit Blühstreifen und einer Reduzierung von Pestiziden so gestaltet werden, dass Insekten und andere Arten von der Agrarlandschaft profitieren können.
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Illustration Lupe auf gruenem Grund.
23.09.2021

Extrakte aus Politik und Gesellschaft 08/21

Aktuelles aus Forschung, Bund und Ländern

In „Extrakte“ veröffentlicht das KNE Fragmente aus parlamentarischen und ministeriellen Veröffentlichungen sowie aus publizierten Beiträgen von Akteuren der Energiewende. Im Mittelpunkt stehen interessante Fakten, politische Positionen und Strategien sowie wissenschaftliche Informationen zur naturverträglichen Energiewende in Deutschland. Dabei geht es nicht um Vollständigkeit, sondern um – Schlaglichter aus Politik und Gesellschaft.

Leibniz-Universität Hannover

Das Institut für Umweltplanung der Leibniz-Universität Hannover hat Daten für die Standortplanung von Windenergieanlagen online gestellt. Zugrunde liegen Ergebnisse aus fünf Jahren Forschung zu Flächenpotenzialen für den Ausbau von Windenergie. Die Daten sind frei verfügbar und können von Regionen, Gemeinden, Planungsbüros und Verbänden genutzt werden. Nach bundesweit einheitlichen Kriterien wurden Flächen ermittelt, auf denen die Installation eines zukunftsfähigen Windenergieanlagentyps weitgehend konfliktfrei möglich sein soll. Die Flächendaten sind als in geographischen Informationssystemen nutzbare „Shapefiles“ verfügbar. Der Datensatz enthält Flächen mit „geringem Raumwiderstand“ und mit „mittlerem Raumwiderstand“, auf denen unter Anpassung an spezifische Standortgegebenheiten mit großer Wahrscheinlichkeit bzw. voraussichtlich eine Windenergienutzung naturschonend möglich ist. Die Flächendaten sollen dazu beitragen, unnötige Konflikte zu vermeiden und Spielräume für unterschiedliche regionale und lokale Lösungen zu nutzen. In Kürze sollen auch Potenzialflächenberechnungen für Photovoltaik-Freiflächen in Niedersachsen bereitgestellt werden.

Bundesregierung

Die Bundesregierung geht davon aus, dass im Jahr 2030 Wasserstoff zur Stromproduktion in Deutschland noch nicht in nennenswertem Umfang zum Einsatz kommen wird. Das geht aus der Antwort der Bundesregierung auf Bundestags-Drucksache 19/31928 auf eine Kleine Anfrage der FDP-Fraktion hervor, die sich mit dem Bundes-Klimaschutzgesetz und dem Strommix 2030 zur Deckung der Residuallast befasst. Mit der Nationalen Wasserstoffstrategie habe die Regierung den Weg für den Markthochlauf von grünen Wasserstofftechnologien frei gemacht. Vorrangiges Ziel sei es, diesen Markthochlauf bis 2030 zu organisieren und mindestens fünf Gigawatt Elektrolyseleistung zur Produktion von grünem Wasserstoff in Deutschland zu erreichen. Der damit produzierte grüne Wasserstoff soll nach Auffassung der Bundesregierung insbesondere in den Bereichen eingesetzt werden, in denen eine direkte Nutzung erneuerbarer Energie nicht möglich ist. Bereits heute würden verschiedene Kraftwerkshersteller Kraftwerke anbieten, die mit 100 Prozent Wasserstoff betrieben werden können. Jedoch biete bisher noch nicht jeder Hersteller jede Größenklasse an. Man rechne aber zeitnah damit, dass weitere Anlagentypen auf den Markt kommen.

Rheinland-Pfalz

In Beantwortung einer Kleinen Anfrage hat sich das Ministerium für Klimaschutz, Umwelt, Energie und Mobilität des Landes Rheinland-Pfalz auf Landtags-Drucksache 18/712 mit den Ausnahmen zum Tötungsverbot nach dem Bundesnaturschutzgesetz befasst. Die Zulassung einer Ausnahme im Einzelfall setze keinen Antrag voraus, sondern die Behörde entscheide nach pflichtgemäßem Ermessen, ob und wann sie eine solches Verfahren durchführe und den Sachverhalt von Amts wegen ermittele. Mitgeteilt wurde, dass im Rahmen der Genehmigung der Errichtung und des Betriebs einer Windenergieanlage im Landkreis Ahrweiler im Jahr 2016 eine Ausnahme vom Verbot, einen wild lebenden Uhu (Bubo bubo) zu töten, erteilt wurde. In diesem Fall wurde ausnahmsweise die billigende Inkaufnahme zugelassen. Der Landesregierung sei nicht bekannt, ob das Tier tatsächlich getötet wurde. Die Dokumentationspflichten beinhalteten nicht, die Zahl der wild lebenden Tiere einer besonders geschützten Art zu erfassen, deren Tötung ausnahmsweise zugelassen werde.

Saarland

Das saarländische Umweltministerium setzt sich dafür ein, den Zielkonflikt zwischen Landwirtschaft und erneuerbaren Energien zu entschärfen. Agri-PV-Anlagen könnten den Verlust an landwirtschaftlichen Nutzflächen, die der Produktion von Nahrungsmitteln dienen, reduzieren. Positiv sei auch, dass unter den Modulen ein etwa ein Meter breiter Altgrasstreifen entstehe, der für die Biodiversität und den Insektenschutz besonders interessant sei. Problematisch sei aber, dass die Landwirte auf den landwirtschaftlich genutzten Flächen nicht ihre notwendigen Flächenzahlungen beantragen könnten. Die Gesetzgebung müsse den technologischen Entwicklungen angepasst werden. Konkret solle der in § 12 der Direktzahlungen-Durchführungsverordnung enthaltene generelle Ausschluss der PV-Flächen von den Flächenprämien abgeschafft werden, damit der landwirtschaftlich genutzte Anteil der Agri-PV-Flächen Zugang zur EU-Agrarförderung erhalte. Ansonsten reduziere sich die Wirtschaftlichkeit innovativer Ansätze zur Kombination von Landwirtschaft und Energieerzeugung. Daher werde das Saarland noch in diesem Jahr im Bundesrat eine entsprechende Änderung der Bundesverordnung einbringen (PM 08/2021).

Baden-Württemberg

In einer Stellungnahme (Landtags-Drucksache 17/391) hat das Ministerium für Umwelt, Klima und Energiewirtschaft über den Ausbau der Windenergie in Baden-Württemberg berichtet. Derzeit seien 750 Windenergieanlagen in Betrieb. Über die Ausgestaltung des Zwei-Prozent-Flächenziels für Windenergie- und Photovoltaik-Freiflächenanlagen werde in der Landesregierung diskutiert. Aus der Potenzialanalyse von 2019 ergebe sich für Baden-Württemberg rechnerisch eine Gesamtfläche von etwa 419.000 Hektar, die über ein ausreichendes Windangebot ver­füge und keinen Ausschlusskriterien unterliege. Dies entspreche etwa 11,8 Prozent der Fläche Baden-Württembergs. Von dieser Gesamtfläche werden etwa 220.000 Hektar (6,2 % der Landesfläche) als bezüglich Windhöf­figkeit geeignete Flächen und 199.000 ha (5,6 % der Landesfläche) als bezüglich Windhöffigkeit geeignete Flächen mit Flächenrestriktionen eingestuft. Es gebe etwa 12.000 Anlagen­standorte mit einem rechnerisch maximalen Netto-Jahresstromertrag von etwa 125.000 Gigawattstunden auf bezüglich Windhöffigkeit geeigneten Flächen und etwa 8.000 Anlagenstandorte mit etwa 85.000 Gigawattstunden auf bezüglich Windhöffigkeit geeigneten Flächen mit Flächen­restriktionen.
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22.09.2021

„Der Naturschutz braucht mehr konkretes politisches Handeln“

Die ehemalige BfN-Präsidentin Prof. Beate Jessel zu Gast im KNE-Podcast

Die mit Ablauf des 31. August aus dem Amt geschiedene Präsidentin des Bundesamtes für Naturschutz (BfN), Professorin Beate Jessel, hat in einem KNE-Podcast zu aktuellen Fragen des naturverträglichen Ausbaus der erneuerbaren Energien in Deutschland und zu den Anstrengungen der für den Naturschutz und die Landschaftspflege zuständigen Bundesoberhörde Stellung genommen. In ihren Ausführungen betont Prof. Jessel, dass Antworten auf Fragen der Natur- und Landschaftsverträglichkeit der Energiewende von der Ökologie als Wissenschaft fundiert werden könnten, dass es letztlich aber gesellschaftliche Entscheidungen seien, was als naturverträglich gelten soll. Hier spielten gesellschaftliche Werte eine Rolle, die sich im Kontext der Klima- und Biodiversitätskrise wandelten. In der aktuellen Diskussion müsse man darauf achten, „den Artenschutz nicht zum Sündenbock eines schleppenden Ausbaus erneuerbarer Energien zu machen“. Die Bedeutung des Naturschutzes werde heute zwar breit anerkannt. Es fehlten aber immer noch Taten. „Der Naturschutz braucht mehr konkretes politisches Handeln“, insbesondere über den klassischen Naturschutzbereich hinaus, etwa im Bereich der Landwirtschaft. Das BfN engagiere sich für eine naturverträgliche Energiewende durch breit angelegte Begleit- und Auswirkungsforschung, durch Forschung zu planerischen Steuerungsmöglichkeiten sowie zu den Potenzialen des technischen Artenschutzes. Zudem habe das BfN seine Anstrengungen deutlich verstärkt, Forschungsergebnisse zeitnah und adressatengenau in die Praxis zu geben. Für den stattfindenden Bund-Länder-Arbeitsprozess zur Standardisierung des Vollzugs des Artenschutzes in Genehmigungsverfahren für Windenergie an Land, hofft Frau Jessel, dass einvernehmliche Lösungen gefunden werden, jenseits einer möglichen Bundesverordnung. Denn einheitliche Standards tragen zu mehr Klarheit und damit letztlich zur Beschleunigung von Verfahren bei. „Die Vernunft sollte siegen“, so Beate Jessel, das sei möglich, wenn sich alle bewegten. Artenhilfsprogramme könnten im Zusammenhang mit der Prüfung der Ausnahmevoraussetzungen im Zuge der Genehmigung von Windenergieanlagen einbezogen werden.  Allerdings sei damit noch keine einfache Lösung gefunden, sondern noch eine Reihe von fachlichen und rechtlichen Fragen zu klären, etwa was Wirkungsbezüge und Verursacherpflichten betreffe. Bei Waldstandorten müsse man aus Naturschutzsicht genau hinschauen, aber mit einem generellen Ausschluss des Waldes ließen sich die Ausbauziele bei der Windenergie nicht erreichen. Jessel sieht in Antikollissionssystemen ein großes Potenzial das Kollisionsrisiko zu minimieren. Allerdings müsse bei der Umsetzung eine Balance gefunden werden, diese Systeme nicht generell an jedem Standort einzusetzen, sondern als Option an kritischen Standorten. Die Standortauswahl und -steuerung auf vorgelagerter Ebene entfalle damit nicht, betont sie im Podcast. Diese sei wesentlich um eine naturschutzverträgliche Standortwahl zu gewährleisten. Jessel unterstützt die Idee, Kollisionsrisiken an Windenergieanlagen in einem repräsentativen Forschungsvorhaben empirisch zu ermitteln. Ein solches Vorhaben sei allerdings sehr zeitaufwändig und teuer, hier müssten sich also neben dem Bund auch die Länder und die Windindustrie einbringen. Auch bei Freiland-PV-Anlagen spricht sich Beate Jessel für eine stärkere planerische Steuerung aus. Vor allem die Einrichtung auch außerhalb des Regelungsrahmes des EEG fordere eine planerische Auseinandersetzung mit Solarvorhaben. Hinsichtlich der sich abzeichnenden technischen Möglichkeiten von Gewässer-Photovoltaik (floating PV) seien die wissenschaftlichen Kenntnisse momentan noch unzureichend, um valide Aussagen zu treffen, so Beate Jessel. Daher seien solche Anlagen auf künstliche Gewässer zu beschränken, dabei in ihrer Größe in Relation zum Gewässer zu beschränken und durch eine entsprechende Wirkungsforschung zu flankieren. Frau Prof. Beate Jessel ist am 31. August in Bonn offiziell aus dem Amt der BfN-Präsidentin geschieden. Die Amtsübergabe an die Nachfolgerin Sabine Riewenherm nahm Staatssekretär Jochen Flasbarth (BMU) vor. Beate Jessel ist seit 1. September die neue Direktorin der Eidgenössischen Forschungsanstalt für Wald, Schnee und Landschaft. Foto: Ursula Euler
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22.09.2021

„Der Naturschutz braucht mehr konkretes politisches Handeln“

Die mit Ablauf des 31. August aus dem Amt geschiedene Präsidentin des Bundesamtes für Naturschutz (BfN), Professorin Beate Jessel, hat in einem KNE-Podcast zu aktuellen Fragen des naturverträglichen Ausbaus der erneuerbaren Energien in Deutschland und zu den Anstrengungen der für den Naturschutz und die Landschaftspflege zuständigen Bundesoberhörde Stellung genommen. In ihren Ausführungen betont Prof. Jessel, dass Antworten auf Fragen der Natur- und Landschaftsverträglichkeit der Energiewende von der Ökologie als Wissenschaft fundiert werden könnten, dass es letztlich aber gesellschaftliche Entscheidungen seien, was als naturverträglich gelten soll. Hier spielten gesellschaftliche Werte eine Rolle, die sich im Kontext der Klima- und Biodiversitätskrise wandelten. In der aktuellen Diskussion müsse man darauf achten, „den Artenschutz nicht zum Sündenbock eines schleppenden Ausbaus erneuerbarer Energien zu machen“. Die Bedeutung des Naturschutzes werde heute zwar breit anerkannt. Es fehlten aber immer noch Taten. „Der Naturschutz braucht mehr konkretes politisches Handeln“, insbesondere über den klassischen Naturschutzbereich hinaus, etwa im Bereich der Landwirtschaft. Das BfN engagiere sich für eine naturverträgliche Energiewende durch breit angelegte Begleit- und Auswirkungsforschung, durch Forschung zu planerischen Steuerungsmöglichkeiten sowie zu den Potenzialen des technischen Artenschutzes. Zudem habe das BfN seine Anstrengungen deutlich verstärkt, Forschungsergebnisse zeitnah und adressatengenau in die Praxis zu geben. Für den stattfindenden Bund-Länder-Arbeitsprozess zur Standardisierung des Vollzugs des Artenschutzes in Genehmigungsverfahren für Windenergie an Land, hofft Frau Jessel, dass einvernehmliche Lösungen gefunden werden, jenseits einer möglichen Bundesverordnung. Denn einheitliche Standards tragen zu mehr Klarheit und damit letztlich zur Beschleunigung von Verfahren bei. „Die Vernunft sollte siegen“, so Beate Jessel, das sei möglich, wenn sich alle bewegten. Artenhilfsprogramme könnten im Zusammenhang mit der Prüfung der Ausnahmevoraussetzungen im Zuge der Genehmigung von Windenergieanlagen einbezogen werden. Allerdings sei damit noch keine einfache Lösung gefunden, sondern noch eine Reihe von fachlichen und rechtlichen Fragen zu klären, etwa was Wirkungsbezüge und Verursacherpflichten betreffe. Bei Waldstandorten müsse man aus Naturschutzsicht genau hinschauen, aber mit einem generellen Ausschluss des Waldes ließen sich die Ausbauziele bei der Windenergie nicht erreichen. Jessel sieht in Antikollissionssystemen ein großes Potenzial das Kollisionsrisiko zu minimieren. Allerdings müsse bei der Umsetzung eine Balance gefunden werden, diese Systeme nicht generell an jedem Standort einzusetzen, sondern als Option an kritischen Standorten. Die Standortauswahl und -steuerung auf vorgelagerter Ebene entfalle damit nicht, betont sie im Podcast. Diese sei wesentlich um eine naturschutzverträgliche Standortwahl zu gewährleisten. Jessel unterstützt die Idee, Kollisionsrisiken an Windenergieanlagen in einem repräsentativen Forschungsvorhaben empirisch zu ermitteln. Ein solches Vorhaben sei allerdings sehr zeitaufwändig und teuer, hier müssten sich also neben dem Bund auch die Länder und die Windindustrie einbringen. Auch bei Freiland-PV-Anlagen spricht sich Beate Jessel für eine stärkere planerische Steuerung aus. Vor allem die Einrichtung auch außerhalb des Regelungsrahmes des EEG fordere eine planerische Auseinandersetzung mit Solarvorhaben. Hinsichtlich der sich abzeichnenden technischen Möglichkeiten von Gewässer-Photovoltaik (floating PV) seien die wissenschaftlichen Kenntnisse momentan noch unzureichend, um valide Aussagen zu treffen, so Beate Jessel. Daher seien solche Anlagen auf künstliche Gewässer zu beschränken, dabei in ihrer Größe in Relation zum Gewässer zu beschränken und durch eine entsprechende Wirkungsforschung zu flankieren. Frau Prof. Beate Jessel ist am 31. August in Bonn offiziell aus dem Amt der BfN-Präsidentin geschieden. Die Amtsübergabe an die Nachfolgerin Sabine Riewenherm nahm Staatssekretär Jochen Flasbarth (BMU) vor. Beate Jessel ist seit 1. September die neue Direktorin der Eidgenössischen Forschungsanstalt für Wald, Schnee und Landschaft. Foto: Ursula Euler Der KNE-Podcast Das KNE Das 2016 gegründete Kompetenzzentrum Naturschutz und Energiewende (KNE) ist eine von der Umweltstiftung Michael Otto getragene und vom Bundesumweltministerium finanzierte Einrichtung. Zweck der gemeinnützigen GmbH ist die Unterstützung einer naturverträglichen Energiewende vor Ort. Das KNE bietet Beratung und umfangreiche Fachinformationen an, es organisiert Dialog und Austausch, und vermittelt, wenn es beim Ausbau der erneuerbaren Energien zu Konflikten kommt, speziell ausgebildete Mediatorinnen und Mediatoren. Frau Prof. Beate Jessel ist am 31. August in Bonn offiziell aus dem Amt der BfN-Präsidentin geschieden. Die Amtsübergabe an die Nachfolgerin Sabine Riewenherm nahm Staatssekretär Jochen Flasbarth (BMU) vor. Beate Jessel ist seit 1. September die neue Direktorin der Eidgenössischen Forschungsanstalt für Wald, Schnee und Landschaft.
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Illustration Gluehbirne auf gelbem Grund
21.09.2021

Zukunftsweisende Naturschutzverständnisse – ein Debattenbeitrag aus dem Bundesamt für Naturschutz

KNE-Lesetipp

Dr. Uta Eser wirft in ihrem Artikel die Frage auf, wie angesichts der globalen anthropogenen Dynamik ein neues Naturschutzverständnis beschaffen sein könnte. Der Artikel ist ein aufschlussreicher Debattenbeitrag über die einem ständigen Wandel unterworfenen Beziehungen zwischen Mensch und Natur. Die Autorin skizziert die Kontroversen um Naturverständnisse der letzten Jahrzehnte. So wurde zum Beispiel darüber gestritten, ob große, zusammenhänge Schutzgebiete oder viele kleine besser sind, um möglichst viele Arten zu erhalten. Eine weitere Kontroverse betraf das räumliche Verhältnis von Nutzung und Schutz. Nach segregativen Naturschutzmodellen soll sich die Landschaft in intensiv genutzte Räume und Vorranggebiete für den Naturschutz gliedern. Gemäß dem integrativen Modell soll durch extensive Nutzung ein flächenhafter Naturschutz ermöglicht werden. Weiterhin stehen sich dynamische und statische Schutzkonzepte gegenüber. Biotope können beispielsweise konserviert oder durch Wiederansiedlungen verändert werden. Die passende Schutzstrategie muss im Einzelfall bestimmt werden. Die Autorin plädiert dafür, die dargestellten Strategien nicht als gegensätzlich, sondern als komplementär zu verstehen. Nur ein plurales Verständnis von Natur könne den vielfältigen Praxisformen und Wertvorstellungen gerecht werden. Dazu gehört auch ein relationaler Naturbegriff: Der Fokus des Naturschutzes läge nicht ausschließlich auf dem Menschen oder auf der Natur. Vielmehr gehe es um die Qualität der Beziehungen zwischen Mensch und Natur. Zugleich stehe der Naturschutz in gesellschaftlicher Verantwortung. Die Ziele für nachhaltige Entwicklung der Vereinten Nationen umfassen den Biodiversitätsschutz unter Wasser und an Land. Doch auch die anderen Ziele könnten nicht losgelöst davon erreicht werden.

Zwölf Thesen eines zukunftsweisenden Natur(schutz)verständnisses

Die Autorin stellt zwölf Thesen eines zukunftsweisenden Natur(schutz)verständnisses vor, die Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern des Bundesamtes für Naturschutz und weitere Naturschutzexperten und -expertinnen in einem zweijährigen Prozess erarbeitet haben. Sie betreffen die Bedeutung von Naturschutz, Naturschutzkommunikation, Naturschutzkonflikte und ausgewählte Politikfelder. Zielkonflikte zwischen Natur- und Umweltschutz – etwa zwischen Klimaschutz und Artenschutz – sollten möglichst auf übergeordneter Ebene gelöst werden, so eine der Thesen. Parallel zur Umstellung auf erneuerbare Energien sollten stets auch Energieeinsparpotenziale berücksichtigt werden, um die Auswirkungen auf Natur und Landschaft zu reduzieren. Außerdem sollte auf Synergien wie den Erhalt und die Renaturierung kohlenstoffreicher Ökosysteme gesetzt werden. Der Ausbau der erneuerbaren Energien in Form von Windenergie- und Photovoltaik-Freiflächenanlagen kann Arten und Habitate beeinträchtigen. Definitiv verändern derartige Anlagen bereits jetzt und auch in Zukunft zunehmend das Landschaftsbild unserer Natur- und Kulturlandschaft. Angesichts der dramatischen Folgen des Klimawandels müssen wir uns auch in Deutschland fragen, welche Naturschutzstrategien wir zukünftig verfolgen sollten. Der Aufruf zu einer aktiven Beteiligung an der andauernden Debatte kommt daher zu einem passenden Zeitpunkt. Quelle: Eser, U. (2021): Natur(schutz) im Wandel. Ein Werkstattbericht aus dem Bundesamt für Naturschutz. Natur und Landschaft 96 (5). S. 261–268. Link zum Artikel (Nur für Abonnenten frei verfügbar)
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Schafe unter Solarmodulen, Foto: hykoe
15.09.2021

KNE veröffentlicht Kriterienkataloge für eine naturverträgliche Standortwahl und Gestaltung von Solar-Freiflächenanlagen

Der Ausbau der Solarenergie nimmt Fahrt auf – in der Freifläche wird ein regelrechter Boom erwartet. Das ist auch dringend notwendig. Gleichzeitig ist jedoch Fläche ein knappes Gut. Deswegen muss auf Mehrfachnutzungen gesetzt werden. Im Falle der Solarparks sollten diese großen, zusammenhängenden Flächen, die einen weitgehend störungsarmen Betrieb ermöglichen, nicht nur für den Klimaschutz, sondern auch für die Biodiversität fruchtbar gemacht werden. Für einen naturverträglichen Ausbau der Solarenergie sind daher die Standortwahl sowie die Ausgestaltung der Solar-Freiflächenanlagen entscheidend. Um die an der Planung beteiligten Akteuren zu unterstützen, hat das KNE jeweils eine Übersicht zu den Kriterien für eine naturverträgliche Standortwahl (Ausschluss- und Eignungsgebiete sowie Gebiete, die einer Einzelfallprüfung bedürfen) sowie zu den Hinweisen für eine naturverträgliche Ausgestaltung (während der Planungs-, Bau- und Betriebsphase) erstellt. Dabei handelt es sich nicht um eigene Empfehlungen, sondern eine Zusammenstellung der Einschätzung bzw. Forderungen verschiedener Akteure aus Forschung, Verwaltung, Politik, Energiewirtschaft und Naturschutz. Das KNE hofft damit, eine Orientierung bieten zu können, welche Ansprüche viele Akteure an Solar-Freiflächenanlagen stellen und somit dazu beizutragen, dass künftig mehr Anlagen nach diesen Standards gebaut werden.

Die Kriterienkataloge

Weitere Aktivitäten und Informationen zum Thema
  • Meldung zum KNE-Forum "Naturverträgliche Solarparks" zu Standort- und Qualitätskriterien naturverträglicher Solarparks am 19. Januar 2021
  • Meldung zum Auftakt des KNE-Forums „Naturverträgliche Solarparks“ am 18. September 2020
  • KNE-Podcast #6 Wie verändern Solarparks unsere Landschaft?
  • KNE-Publikation "Auswirkungen von Solarparks auf das Landschaftsbild - Methoden zur Ermittlung und Bewertung"
  • KNE-Auswahlbibliografie „Photovoltaik-Freiflächenanlagen und Naturschutz“
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Michael Krieger im Gespräch mit einem koreanischen Fernsehsender
10.09.2021

Koreanisches Fernsehen zu Besuch im KNE

Der koreanische Fernsehsender KBS führte mit KNE-Geschäftsführer Michael Krieger ein Interview zur Arbeit des Kompetenzzentrums Naturschutz und Energiewende in Deutschland. Im Zentrum der für eine Reportage produzierten Aufnahmen stand vor allem die Konfliktarbeit der Mediatorinnen und Mediatoren. Diese werden vom KNE immer dort eingesetzt, wo es um Konflikte beim konkreten Ausbau der erneuerbaren Energien vor Ort geht. Die Mediatoren und Mediatorinnen treten dabei im Team auf und bringen alle relevanten Akteure zusammen, um gemeinsam am Lösungen zu arbeiten. Die Arbeit wird dabei vom KNE auch finanziell unterstützt, indem die Prozesse durch einen Fonds angeschoben werden. Bei einer intensiveren und längerfristigen Zusammenarbeit müssen dann andere Finanzierungsquellen erschlossen werden. Die Bandbreite der bisher durch das KNE bearbeiteten Fälle erstreckt sich dabei von Windenergievorhaben über Solarparks bis hin zu Wasserkraft. Südkorea steckt derzeit in einem großen Transformationsprozess hin zu erneuerbaren Energien. KBS möchte mit einer Reportage darauf aufmerksam machen, welche Lösungen über die ganze Welt verteilt gefunden werden. Deutschland wird dabei als große Inspirationsquelle gesehen. Das KNE war daher in jüngerer Vergangenheit auch schon mehrfach mit Akteuren der südkoreanischen Energiewende in Kontakt. Unter anderem Anfang August mit dem Energy Transition Forum Korea. Im Gegensatz zu Deutschland hat die Energiewende in Südkorea weniger Rückhalt in der Gesellschaft. Daher kommt es derzeit vermehrt zu Konflikten bei Projekten der erneuerbaren Energien.
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Titelbild K21-Artikel Unwiederbringlich
09.09.2021

Warum Brandenburg den naturschutzgerechten Ausbau der Erneuerbaren ambitioniert fortsetzen wird

Silvia Bender (Staatssekretärin im Brandenburger Ministerium für Landwirtschaft, Umwelt und Klimaschutz) schreibt im KNE-Jahrbuch K 21 zur naturverträglichen Energiewende in Brandenburg Die Energiewende sei in Brandenburg auf einem guten Weg, im bundesweiten Vergleich weise das Land die höchste installierte Leistung aus Erneuerbaren pro Einwohnerin und Einwohner aus, so die die Brandenburger Staatssekretärin Bender in ihrem Artikel in K 21. Um Berlin und Brandenburg zu 100 Prozent aus Erneuerbaren zu versorgen und die Pariser Klimaziele zu erreichen, wolle die sogenannte Kenia-Koalition diesen Weg konsequent fortsetzen. Dazu will die Landesregierung einen gemeinsamen Klimaplan mit einer verbindlichen Strategie unter anderem für die Bereiche Energie, Bauen und Verkehr erstellen und mit einem entsprechenden Maßnahmenpaket unterlegen. Hierbei wichtige Ziele, Eckpfeiler und Herausforderungen für einen naturschutzgerechten und gesellschaftlich akzeptierten Ausbau der erneuerbaren Energien betrachtet die Autorin unter verschiedenen Gesichtspunkten. K 21 – Naturschutz und Energiewende gemeinsam voranbringen. Der Handlungsdruck auf den Klimaschutz wächst, aber auch die Biodiversitätskrise fordert großes Engagement. In die Debatte um eine naturverträgliche Energiewende ist viel Bewegung gekommen, gemeinsame Lösungen werden gebraucht. Das 163 Seiten starke Jahrbuch  beleuchtet diese Problematik anhand zehn aktueller Handlungsfelder und Beispiele und will die Debatte weiter voranbringen und Lösungsansätze aufzeigen. Die Vielfalt der Beiträge der Autorenschaft spiegelt dabei die Spannbreite und die Komplexität der Anforderungen wider.
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